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Deutsche Gartenbau-Zeitung
- Bandzählung
- 23.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1826615040-192100003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1826615040-19210000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1826615040-19210000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 13 u. 14, Nr. 27 u. 28, in der Vorlage nicht vorhanden. - Paginierfehler: Heft Nr. 5 u. 6, Seite IV als Seite VI gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Gartenbau-Zeitung
-
Band
Band 23.1921
I
- Ausgabe Nr. 1 u. 2, 7. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 3 u. 4, 21. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 5 u. 6, 4. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 7 u. 8, 18. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 9 u. 10, 4. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 11 u. 12, 18. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 15 u. 16, 15. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 17 u. 18, 29. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 19 u. 20, 13. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 21 u. 22, 27. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 23 u. 24, 10. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 25 u. 26, 24. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 29 u. 30, 22. Juli 1921 I
- Ausgabe Nr. 31 u. 32, 5. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 19. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 2. September 1921 69
- Ausgabe Nr. 37 u. 38, 16. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 39 u. 40, 30. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 41 u. 42, 14. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 43 u. 44, 28. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 45 u. 46, 11. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 47 u. 48, 25. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 49 u. 50, 9. Dezember 1921 I
- Ausgabe Nr. 51 u. 52, 23. Dezember 1921 I
-
Band
Band 23.1921
I
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- Deutsche Gartenbau-Zeitung
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46 Deutsche Gartenbau-Zeitung Nr. 23 u. 24 Interessante Beobachtungen über Nachtfrost schäden werden uns aus Oldenburg übermit telt: Die Frostschäden lassen sich jetzt bald übersehen. Sie sind auf der Geest schlimmer gewesen, als man erst annehmen konnte, — Das Erfrieren der Roggenähren ist schon er wähnt worden. Es hat nur dort Bedeutung, wo der Roggen früh aus den Aehren war. Es ist das meist hiesiger oder sogenannter Ems roggen, der aber wenig mehr angebaut wird. Meherere Male sind verschiedene Hafer- und Gerstenflächen abgefroren. Der Frost schaden macht sich dort am mei sten bemerkbar, wo der Boden am leichtesten ist und am schlechte sten das Wasser hält. Wie in anderen Jahren, leiden immer diejenigen Flächen am meisten, die in einer Vertiefung liegen, wäh rend die Höhenlagen fast stets völlig verschont bleiben. Man kann dies am Abend auch auf der Geest mit bedeutenden Höhenunterschie den sehr deutlich merken, wo die Frostlagen sind. Die Höhen haben dann noch sehr warme Luft, die Täler oft schon eiskalte Luftströmun gen aufzuweisen. An den jungen Buchen- und Eichentrieben, namentlich aber auch an den jungen Trieben der Rottanne sind viele völlig erfrorene Stel len, die jetzt braun geworden sind, zu sehen, meist immer ander Westseite. Im Obstgarten haben am meisten die Stein obstblüten vom Frost gelitten, so daß in ein zelnen Gärten, die sonst regelmäßige Ernten brachten, diesmal nur ganz einzelne Blüten angesetzt haben. Dabei ist die Lage und der Boden mit entscheidend. Wo Schutz von Westen und Südwesten, feucht er Untergrund, ist so gut wie kein Frostschaden an diesem Obst zu beobachten. Die schon angesetzten Birnen sind teilweise noch in diesen Tagen vom Baume gefallen als Folge des Frostes. Dabei sind die Sorten eben falls ausschlaggebend, und es wird Aufgabe unserer Sachverständigen sein, die widerstands fähigsten Sorten herauszufinden.'-e- Dasselbe ist bei den Apfelsorten der Fall, die, oft nebeneinander stehend, zur selben Zeit blühten. Die eine Sorte hat glänzend angesetzt, die andere so gut wie gar nicht. Meist sind es Sorten, die hier entstanden sind, deren Blüten so widerstandsfähig gegen Frost sind. Auch die Bäume oder Zweige derselben, die etwas im Luftzug stehen, haben gut angesetzte Blüten. Auf diesem Gebiete muß noch gearbeitet werden. Die Walnußbäume und ebenso die eßbaren Kastanien sind arg vom Frost mitgenommen und meist ganz schwarzaussehend; Früchte sind dort nicht zu erwarten. Ebenso sind in ver schiedenen Lagen die Weinstöcke ganz ver schieden durch Frost mitgenommen. Stellen weise sind alle jungen Triebe, die Weintrauben gebracht hätten, radikal erfroren, je nachdem der Frost gefallen ist. So schlimm ist der Wein bei uns seit Jahren nicht mehr erfroren. Vom Beerenobst erwähnten wir bereits das starke Abfallen der halb ausgewachsenen Stachelbeeren, wahrscheinlich infolge des Fro ¬ stes. Auch Johannisbeeren fallen stellenweise I jetzt ab. Sehr stark sind auch die Erdbeeren, I die gerade in der Blüte standen, durch Frost mitgenommen worden. Maßgebend sind bei den Erdbeeren auch Lage, Sorte und Bodenverhält nisse. Das Gemüse hat weniger gelitten. Wo es sehr schlimm gefroren hat, sind sogar die Blät ter der großen Bohnen geschwärzt. Dort sind auch die Frühkartoffeln, die aus der Erde waren, radikal erfroren, ebenso auch die jungen Pflan zen der Roten Beete; Gurken und Bohnen waren noch nicht heraus, sonst wären sie unzweifelhaft erfroren. Wo der Frost auf Wiesengelände stark scha dete, sind die jungen Halme halbwegs verwelkt. Am besten ist abweiden oder abmähen dieser Frostschadenstellen, Mit dem Verkauf der Handelsgärtner an Pri vate beschäftigt sich ein Mitarbeiter der Bin dekunst. Er kommt zu folgendem Ergebnis: „Bei der hier angeregten Sache, Verkauf von gärtnerischen Erzeugnissen durch die Han delsgärtner an Privatleute, ist es jedenfalls das beste, wenn Handelsgärtner und Blumenge schäftsinhaber sich einigen. Der letztere ge steht dem ersteren den Verkauf zu, wogegen dieser sich verpflichtet, annähernd gleiche I Preise zu fordern, wie sie das Blumengeschäft | [ verlangen muß." Man kann diese Forderung | i nur unterschreiben, (Die Schriftleitung.) 2 Rechtspflege | Nachnahme nur nach Vereinbarung zulässig. In einem bürgerlichen Rechtsstreite war die Handelskammer zu Weimar um Erstattung eines Gutachtens darüber angerufen worden, ob es im März 1920 handelsüblich sei, daß be stellte Waren (Fahrradzubehörteile) nur unter ' Nachnahme dem Käufer zugeschickt wurden, i wenn die Vertragsschließenden bis dahin noch nicht miteinander in Geschäftsverbindung ge standen hatten und miteinander unbekannt waren. Die Handelskammer sprach sich dazu gut achtlich wie folgt aus: „Ein Handelsbrauch der genannten Art hat im März 1920 nicht bestanden, Es ging wohl in dieser Zeit, die in dem Zeichen der Warenknappheit stand, das Be streben der Lieferanten dahin, einem bisher unbekannten Abnehmer nur unter Nachnahme der Rechnungsbeträge zu liefern, wenn es sich um kleinere Lieferungen handelte, Diese zur Erhöhung der Sicherheit des Lieferanten und zur möglichst weitgehenden Einschränkung der, Kreditgewährung gewählte Versendungsart hat] jedoch nicht die Bedeutung eines Handels brauchs erreicht, durch den der Grundsatz außer Kraft gesetzt worden wäre, daß über die Zahlungsbedingungen besondere Abmachungen zwischen Verkäufer und Käufer zu treffen sind," In gleicher Weise äußerte sich bei einem ähnlichen Rechtsstreite die Handelskammer Chemnitz, Ihr Gutachten lautete: „Ein Handelsbrauch, nach welchem es im Jahre 1919 mit Rücksicht, auf die Unsicherheit der Post allgemein üblich geworden sei, auch ohne vorherige Vereinbarung allgemein Waren unter Nachnahme zu liefern, bestand und be steht keineswegs. Die dahingehende Behaup tung des Klägers ist unzutreffend. Nachnahme sendungen brauchen von dem Besteller nur ein gelöst zu werden, wenn sie vereinbart sind. Uebrigens gewähren derartige Sendungen in sofern keinen erhöhten Schutz, als die Post nicht den Nachnahmebetrag ersetzt, sondern nur den tatsächlichen Wert bis zu der für ge wöhnliche Pakete geltenden Höchstgrenze.“ Zur Frage des 6 Uhr Ladenschlusses. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe hat entschieden, daß die Gemeinden nicht be rechtigt sind, den 6 Uhr Ladenschluß anzuord nen. Der Bescheid lautet: „Nach der augenblicklichen Rechtslage ist für den Zeitpunkt des Ladenschlusses die Be stimmung in § 9 der Verordnung über die Re gelung der Arbeitszeit der Angestellten vom 18. März 1919 maßgebend. Hiernach müssen offene Verkaufsstellen, abgesehen von einigen, einen erweiterten Geschäftsverkehr zulassen den Ausnahmen, von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens für den geschäftlichen Verkehr ge schlossen sein. Die Gemeinden sind zur An ordnung des 6 Uhr Ladenschlusses nicht be rechtigt. Eine Verkürzung der Verkaufszeit kann sich jedoch mittelbar als Folge von An ordnungen ergeben, die von den vom Reichs kohlenkommissar dazu ermächtigten Stellen zur Einschränkung des Verbrauchs von Gas und elektrischer Arbeit erlassen werden. So z. B. in Berlin auf Anordnung des Kohlenverbandes Groß-Berlin vom 25. November 1919 die Ent nahme von Gas und elektrischer Arbeit in of fenen Verkaufsstellen auf die Zeit von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags beschränkt gewesen, was einen fast allgemeinen Laden schluß um 6 Uhr zur Folge hatte. Eine unge setzliche Beschränkung der Verkaufszeit in of fenen Verkaufsstellen durch eine Gemeinde ist bisher erst in einem Falle zu meiner Kenntnis gelangt, in diesem Falle ist die Aufhebung des ungesetzlichen Zustandes veranlaßt worden." Für Inhaber von Samenhandlungen und Blu mengeschäften ist diese offizielle Stellungnah me von großer Bedeutung! 9---—--—--= • | Kleinere Mitteilungen | Die Gefährdung des Naturschutzparkes in der Lüneburger Heide durch die Machenschaften zweier Grundstücksspekulanten rief dank der Aufklärung der Presse in den letzten Wochen alle Freunde der Natur überhaupt und des Na turschutzparkes im besonderen auf den Plan, die in flammenden Worten gegen diesen Versuch, die Durchführung des Heideparkes zu verhin dern, protestierten. Vor wenigen Tagen fand nunmehr in Lüneburg unter dem Vorsitz des Re gierungspräsidenten eine Aussprache aller Be teiligten statt. Es war interessant, festzustellen, daß die bäuerliche Bevölkerung durch völlig un haltbare Gerüchte ins Schlepptau der beiden Grundstücksspekulanten gekommen war. Diese DesMeeres und derLiebe Wellen Eine Seefahrtsgeschichte von Artur Brausewetter. Nadidruck verboten. 1. Leo Brabands „Zwielichts-Seelen“ liegen be reits in vierter Auflage vor. Wir wiederholen, was wir bei dem Erscheinen dieses merkwür digen Buches sagten: „Das erste Suchen und Pochen eines Talentes, von dem unsere Lite ratur noch etwas zu erwarten hat. Es ist uns nicht begreiflich, daß der Verfasser immer noch schweigt. Seit dem Erfolge dieses Romans ist kein Buch von ihm auf dem Markte erschienen. Wann wird Leo Braband wieder sprechen?“ „Wann wird er wieder sprechen?“ Leo flüsterte es vor sich hin, indem er eine Anzahl von Zeitungsausschnitten von sich 1 schob, die ihm sein Verleger heute morgen zu geschickt hatte. Sie enthielten fast ausnahms- [ los warme Anerkennung für sein Buch. Aber durch viele unter ihnen klang, nur in anderer Passung, dieselbe Frage: „Warum schreibt der Verfasser nichts Neues?“ Es war ja auch nicht so ganz leicht zu ver stehen. Ein junger Dichter, der das seltene Glück hatte, mit einem seiner ersten Werke Aufmerksamkeit zu erregen, und der sich nun bereits eine Reihe von Jahren hindurch in Schweigen hüllte. „Wann wird er wieder sprechen?" „Wenn er sprechen — muß! — Wenn er etwas zu sägen hat, das wert ist, gehört zu werden, Und wenn er alles das, was ihm durch Kopf und Seele braust wie Frühlings sturm, innerlich so geklärt und durchdrungen hat, daß sein neues Werk seine Jugendarbeit in den Schatten stellt. Eher nicht. Begreift ihr das nicht, ihr Herren vom Fach? Oder ist der Dichter auch nur Kaufmann, Handwerker, Schächer? Ist die ganze Poesie unserer Tage nichts als ein scheinbar verzückter, innerlich so berechneter Tanz um das goldene Kalb? Meinetwegen! Tanzt so viel ihr wollt! Ich mache nicht mit, ich nicht!" Ei’ hatte sich in eine große Erregung hinein geredet und ging mit hastigen Schritten in sei nem Zimmer auf und ab. Es bot ihm genügen den Raum zur Morgenpromenade, denn es war sehr groß und kahl, fast dürftig ausgestattet. Er konnte nicht viel für seine Wohnung aus geben, denn seit einigen Jahren bestand seine Einnahme, einige Skizzen und literarische Auf sätze abgerechnet, in dem Ertrage für die re- | gelmäßig wiederkehrenden Neuauflagen seines Romans. Damit waren keine Sprünge zu machen. Er hätte mehr verdienen, hätte es vielleicht zu einer ansehnlichen Jahreseinnahme bringen können. Er hätte sich nur zu einer ständigen Mitarbeit an einer Zeitung oder Zeitschrift ver pflichten oder eine Stellung als Redakteur an nehmen sollen, wie sie ihm noch vor kurzem unter günstigen Bedingungen angeboten war. Aber er hatte „Nein" gesagt. Weshalb? Weil er nur in Freiheit schaffen konnte, weil seiner ganzen Anlage der geringste Zwang un erträglich war. Das allein war der Anlaß für ihn gewesen, seine gesicherte Stellung als Gymnasiallehrer aufzugeben, um, losgelöst von jedem Muß der Berufspflicht, der Muse leben zu können, die mir den Freien liebt. Und nun — Ketten gegen Ketten vertau- ! sehen — nimmermehr!
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