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Deutsche Gartenbau-Zeitung
- Bandzählung
- 23.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1826615040-192100003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1826615040-19210000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1826615040-19210000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 13 u. 14, Nr. 27 u. 28, in der Vorlage nicht vorhanden. - Paginierfehler: Heft Nr. 5 u. 6, Seite IV als Seite VI gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Gartenbau-Zeitung
-
Band
Band 23.1921
I
- Ausgabe Nr. 1 u. 2, 7. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 3 u. 4, 21. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 5 u. 6, 4. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 7 u. 8, 18. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 9 u. 10, 4. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 11 u. 12, 18. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 15 u. 16, 15. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 17 u. 18, 29. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 19 u. 20, 13. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 21 u. 22, 27. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 23 u. 24, 10. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 25 u. 26, 24. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 29 u. 30, 22. Juli 1921 I
- Ausgabe Nr. 31 u. 32, 5. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 19. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 2. September 1921 69
- Ausgabe Nr. 37 u. 38, 16. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 39 u. 40, 30. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 41 u. 42, 14. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 43 u. 44, 28. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 45 u. 46, 11. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 47 u. 48, 25. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 49 u. 50, 9. Dezember 1921 I
- Ausgabe Nr. 51 u. 52, 23. Dezember 1921 I
-
Band
Band 23.1921
I
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- Deutsche Gartenbau-Zeitung
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4 Deutsche Gartenbau-Zeitung Nr. 1 u. 2 für das Kilogramm ein Wert von 650 M, Der Umstand, daß dieser außerordentliche Wert satz sich nur durch die Valutaverhältnisse ge bildet hat, ist nicht von entscheidender Be deutung. (Aktenzeichen I 131/20.)“ Der schwierigste Punkt in dieser Sache liegt aber in dem Umstande, daß auch bei der Ein haltung aller eisenbahnseitigen Vorschriften bei der Versendung von „Kostbarkeiten“ nur ein Ersatz von höchstens 150 M. für 1 kg ge leistet wird. Daher ist anzuraten, Sämereien, die mehr als 150 M, für 1 kg wert sind, nur per Post, und zwar als Wertsendung zu ver schicken. Es könnte allerdings scheinen, als ob man etwa ganz kleine Mengen teurer Samen bedenkenlos anderen Sendungen bei packen könne, sagen wir z. B. 200 gr Blumen- Kohlsamen im Werte von 180 M. zu der oben an genommenen Gewichtsmenge von 25 kg Stan genbohnen zu 19 M. für 1 kg. Denn in diesem Falle kostet 1 kg der als ein Ganzes betrachteten Sendung rund nur etwas über 26 M., und man könnte annehmen, daß die Bahn diesen Betrag zahlen werde, wenn das Frachtstück verloren gehen würde. Aber diese Annahme ist doch immerhin unsicher. Denn vermutlich würde die Bahn mit dem Einwand kommen und möglicherweise damit durchdrin- den, daß eine „Kostbarkeit“ auch in kleinsten Mengen eine Kostbarkeit bleibe, als solche deklariert werden und unter Beachtung der von der Bahn geforderten Maßnahmen ver sandt werden müsse. Die Ablehnung des Scha denersatzes wenigstens bezüglich des Blumen kohlsamens, wäre dann wohl sehr naheliegend und möglicherweise auch erfolgreich. Jeden falls scheint die Sachlage ziemlich ungewiß. Es muß daher bei dem erteilten Ratschlag einst weilen sein Bewenden haben. Sind Seerosen herrenloses Gut? Diese Frage wurde vor kurzem in einem Prozes ent schieden, über den im „St. Hubertus“ be richtet wird. Ein Pächter hatte auf einem Seengebiet in der Nähe von Potsdam das Recht erworben, Seerosen zu schneiden und zu verkaufen. Als daher eines Tages eine Ge sellschaft die Blumen auf diesem gepachteten Gebiet abriß, legte er dagegen Widerspruch ein. Er predigte aber tauben Ohren, weil die andern erklärten, Seerosen seien herrenloses Gut. Nun erstattete er Strafanzeige, und der Hauptübeltäter wurde vom Gericht zu mehreren Wochen Gefängnis verurteilt. Auf seine Be rufung hin stellte sich das Kammergericht auf denselben Standpunkt und erklärte, Seerosen seien ein wertvolles Gut, das sehr wohl zum Gegenstand eines Pachtvertrages und daher auch zum Gegenstand eines Diebstahls gemacht werden könne. 2 Fragekasfen der Abonnenten | Antwort auf die Anfrage M. R. in K. (Eintritt der Kälteperiode im Herbst 1920 betr,). Nach unseren Auf zeichnungen haben wir hier im Herbst den ersten Nachtfrost in der Nacht vom 2. zum 3. Oktober gehabt. Die Witterung behielt dann auch gleich diesen Cha rakter mit nur ganz kurzen Unterbrechungen bei. Fachunkerrichiswesen Geplante Neugestaltung des Gartenbauschulwesens im Freistaat Sachsen. Das sächsische Wirtschaftsmini sterium plant eine durchgreifende Neugestaltung des Gartenbauschulwesens, zu der allerdings noch der Landtag seine Zustimmung geben muß. Es ist beab sichtigt, in Pillnitz eine staatliche Versuchs- und Bei spielsgärtnerei zu errichten, mit der eine Lehranstalt für Garten- und Obstbau verbunden werden soll. Ur sprünglich hieß es nun, daß diese neue Lehranstalt die Fortsetzung der Laubegaster Gartenbauschule, die nach Pillnitz verlegt werden sollte, darstelle. Nach einer uns neuerdings gewordenen Mitteilung sollen je doch „die Gartenbauschule zu Laubegast und die Obst- und Gartenbauschule zu Bautzen in dieser in Pillnitz neu zu gründenden Schule aufgehen". Es wäre dem nach also eine Verschmelzung beider bisher getrennter Anstalten beabsichtigt. Es bleibt abzuwarten, wie der Landtag sich zu dem neuen Projekt stellt. Man rech net damit, daß im Falle der Genehmigung die Eröffnung der neuen Lehranstalt bereits am 1. April erfolgen könne. Ob dies freilich durchführbar ist, will uns noch zweifelhaft erscheinen. Vorlänfige Einstellung der Arbeiten an der Pilan- zen-physiologischen Versuchsstation in Dresden. Wie wir hören, wurden die Arbeiten an dieser Versuchs station, die früher dem praktischen Gartenbau so man ¬ chen wertvollen Dienst geleistet hat, besonders in den Jahren, in denen Max Löbner der fachmännische Leiter derselben war, vorläufig eingestellt. Die Gartenbanbetriebsinhaber in Hannover gegen die beabsichtigte Errichtung eines Friedhofsmonopols der städtischen Friedhofsverwaltung. Gegen die Er richtung eines Friedhofsmonopols wenden sich in einer Eingabe an den Magistrat die dortigen Gartenbau betriebsinhaber. Der Magistrat hat beim Bürgervor steher-Kollegium die Errichtung eines städtischen Mo nopols auf den Friedhöfen für alle gärtnerischen Arbei ten und die ganze Grabpflege beantragt. Die Gärtner glauben mit Recht nicht daran, daß eine erheblich teurer arbeitende städtische Friedhofsgärtnerei selbst bei erheblich gesteigerten Preisen Ueberschüsse er zielen könne. Das Ende werden jedenfalls Zuschüsse sein. Die Grabpflege sei überdies Gefühlssache; es müsse jedermann überlassen bleiben, die Gräber der Angehörigen von dem pflegen zu lassen, der ihr Ver trauen besitze. Richtlinien für die Entscheidung der Pachteinigungs ämter bei Neuregelungen des Pachtpreises für erwerbs mäßig gärtnerisch genutzte Pachtländereien. (Aufgestellt von der Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen und veröffentlicht in der Provinzial sächsischen Monatsschrift f. Obst, Wein u. Gartenbau.) Nachstehende „Richtlinien“ erscheinen uns so gut ausgearbeitet, daß sie allgemein als Vorbild in dieser wichtigen Angelegenheit dienen können. Wir emp fehlen sie daher der Beachtung der in Betracht kom menden Interessenten. Den Anträgen einer Anzahl von Pachteinigungs ämtern entsprechend, hat sich, außer dem Ausschuß für Buchführung und Wirtschaftsberatung, und zwar dieser für landwirtschaftlich genutzte Pachtländereien, auch der Ausschuß für die Förderung des Garten- und Gemüsebaues (Gärtnereiausschuß) bei der Land wirtschaftskammer für die Provinz Sachsen mit dieser Frage beschäftigt und zu der Bewertung erwerbsmäßig gärtnerisch genutzter Pachtländereien Stellung genom men. Die Beratungen haben zur Aufstellung folgender Richtlinien geführt: 1. Bei der Neuregelung des Pachtpreises für er werbsmäßig gärtnerisch genutzte Pachtländereien sind im Hinblick auf die eigenartigen Verhältnisse im Er werbsgartenbau von dem Vorsitzenden des Pacht einigungsamtes grundsätzlich erwerbsmäßig-gärtnerisch vorgebildete Beisitzer nach Möglichkeit auch aus dem Bezirk auszuwählen, in dem die Grundstücke liegen. Ebenso sind aus dem nämlichen Bezirk vom Amts wegen Sachverständige hinzuzuziehen, die sich über die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse des Ver pächters und Pächters genau unterrichten, und erfor derlichenfalls die nötigen Unterlagen für die Entschei dung beschaffen bzw. die vorgelegten Unterlagen nach prüfen, soweit das Pachteinigungsamt selbst hierzu nicht imstande ist. 2. Es ist zu unterscheiden zwischen: a) gewöhnlichem Gartenland ,d. h. Ländereien, die durch den Anbau einfacher gärtnerischer Kultur pflanzen genutzt werden, aber keine Einfriedigung und Vorrichtungen zur Entnahme von Wasser haben; b) Gartenland, eingefriedigt und mit Vorrichtungen zur Wasserentnahme versehen; c) Grundstücke mit gärtnerisch-technischen Ein richtungen, wie Frühbeete, Gewächshäuser usw.; d) Gartenland, mit Obstbäumen und Beerenobst sträuchern bepflanzt. Der Pachtpreis für das unter a) angeführte gewöhn liche Gartenland ist wie jener für landwirtschaftlich genutzte Pachtländereien der betreffenden Gegenden, zuzüglich eines Zuschlags von 20 vH zu bemessen. Für Gartenland, eingefriedigt und mit Vorrichtun gen zur Wasserentnahme versehen, das infolge seiner Einfriedigung gegen Diebstahl geschützt und durch das Vorhandensein von Wasser den Anbau hochwertiger gärtnerischer Kulturpflanzen zuläßt, ist ein entspre chend höherer Pachtzuschlag zulässig. Trifft nur einer der vorstehend angeführten Fälle zu, so ist der Pacht zuschlag entsprechend niedriger zu bemessen. Für die Neuregelung der Pachtpreise für Grund stücke mit gärtnerisch-technischen Einrichtungen, wie unter c) angeführt, ist es in besonderem Maße wichtig, daß gärtnerisch-technisch vorgebildete Beisitzer hinzu- gezogen werden, die über praktische Erfahrungen über i den Wert der vorhandenen technischen Einrichtungen verfügen. Für die Errechnung der Pachtzuschläge für Garten land, das mit Obstbäumen und Beerenobststräuchern bepflanzt ist, ist die Höhe des Ertrages der Bäume und Sträucher zugrunde zu legen. Bei der Abschätzung des Ertrages sind Gesundheitszustand und Dichtigkeit der Pflanzung sowie die verschiedenen Tragbarkeits- perioden zu berücksichtigen. In allen Fällen sind ferner zu bewerten örtliche und klimatische Lage, wie z. B. Nähe einer Stadt oder weitab von einer Stadt, Verkehrsverhältnisse und andere Faktoren, die für das betreffende Grundstück werterhöhend oder wertvermindernd sein können. 3. Die Neuregelung des Pachtpreises ist grund sätzlich, und zwar in Anbetracht des Umstandes, daß die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse zur zeit sich nicht übersehen läßt, kurzfristig vorzunehmen, um den möglicherweise sehr schnell sich verändernden Verhältnissen Rechnung tragen zu können. Etwaige Entscheidungen sollen rückwirkende Kraft auf das laufende Wirtschaftsjahr, nicht aber über den 1. Juli 1920 hinaus, haben. Der drohende Eisenbahnerstreik. Die jetzt von den Eisenbahnbeamten im ganzen Reich veranstaltete Urab stimmung über die Frage „Streiken oder nicht?“ ergibt überall gewaltige Mehrheiten für den Streik, falls in der Gehaltsfrage eine Einigung mit der Regie rung nicht erzielt wird. Für den Gartenbau und Sa menhandel würde die durch einen Streik verursachte Verkehrsunterbrechung von katastrophaler Wirkung sein. Eine Einigung der streikenden Parteien wäre da her sehr erwünscht. Wiener Blumenpreise im Kleinhandel In einem Be richt des „Wiener Neuen Journals" heißt es: „Ein Cyklamen, das seinerzeit höchstens 20 Kronen kostete, stellt sich jetzt auf 600 bis 800 Kronen, die Begonien sind von 3 auf 300 Kronen im Preise gestiegen, ein Fliederstock kommt auf 1000 bis 3000 Kronen, ein „Stammeri“, das ist eine Blüte, Maiglöckchen wird mit 50 Kronen bezahlt, und eine weiße Chrysantheme ins Knopfloch für den Frack zur Soiree kostet 60 bis 70 Kronen. Trotz der hohen Preise ist die Nachfrage sehr groß. Soviel Blumen gibt es jetzt gar nicht in Wien, um den Wünschen der Reichen zu entsprechen. Hauptsächlich sind es natürlich die Ausländer, die sich im Winter den Blumenluxus erlauben und nicht nur ihre Wohnräume, sondern auch ihre Tafeln schmücken. Es gibt Palmen, die 8000 bis 12 000 Kronen kosten. Ein Tafelarrangement bei ungewöhnlichen Festlich keiten kommt unter Umständen auf 10 000 bis 20 000 Kronen. Das spielt natürlich für die Reichen keine Rolle. Leider ist die Blumenproduktion in Oesterreich stark zurückgegangen. Es fehlen vor allem die Be heizungsmaterialien für die Glashäuser. Früher gab es auch in den Warmhäusern der aristokratischen Gar tenverwaltungen große Blumenbestände. Diese Be triebe sind vielfach eingestellt oder sehr eingeschränkt worden. Bekanntlich haben auch die Rothschild- Gärten an die Not der Zeit glauben müssen. Die Schönbrunner Blumenhäuser sind zwar kommerziali siert, aber auch mehr auf den Sommerbetrieb einge stellt worden. So herrscht in Wien ein Blumenmangel, wie er früher im Winter nie bestand.“ Personalien. Jubiläen. Gebrüder Seyderhelm in Hamburg feierten am 10. Januar 1921 das fünfzigjährige Bestehen ihres Geschäftes. ■ Fünfundzwanzigjähriges Jubiläum der „Bindekunst“. Diese bekannte Fachzeitschrift für Blumenbinderei und Blumen- und Pflanzenschmuck ist mit dem Jahre 1921 in das fünfundzwanzigste Jahr ihres Bestehens einge treten. Begründer und Inhaber der um ihr Arbeits gebiet in hervorragender Weise verdienten Zeitschrift ist bekanntlich Herr J. Olbertz in Erfurt. — Zur Feier des Jubiläums wird der Bindekunst-Verlag vom 4. bis 12. Juni eine Bindekunst-Gemeinde-Tagung veranstal ten. Eröffnet wird die Tagung mit einer Ausstellung, wie sie in ihrer Eigenart bis heute nicht dagewesen ist. Der Verlag hat mit der weltbekannten Kunst- Antiquitätenhandlung und Kunsttischlerei Ziegenhorn & Jucker ein Uebereinkommen getroffen, nach dem die genannte Firma dem Bindekunst-Verlag ihre gesamten Ausstellungs- und Geschäftsräume, etwa vierzig an der Zahl, für die Ausstellung überläßt. Die Kunstfirma wird aus ihren reichen Beständen an alten und neuen Möbeln unter Zuhilfenahme von den gewerblichen Er zeugnissen und Kunstwerken alter und neuer Zeit die gesamten Räume als Wohn-, Fest- und Prunkräume behaglich und künstlerisch einrichten. Sämtliche Räume werden mit Blumen-Festschmuck versehen, und zwar werden als Aussteller die leistungsfähigsten Fachleute der Bindekunst-Gemeinde geladen werden. Durch diese Auswahl wird von vornherein die Gewähr gegeben, daß das Beste gezeigt werden kann, was der Beruf zu bieten vermag. Nadidruck, audi im Auszuge, nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. Die Bezugsgebühr für 1921 beträgt für Deutschland, die abgetretenen, ehemals deutschen Gebiete und für Deutsch-Oesterreich M 16.—, für das übrige Ausland M 40.— und ist mit dem 1. Januar fällig geworden. Aus Sparsamkeitsrücksiehten muß auch in diesem Jahre von der Zustellung besonderer Rechnungen ab gesehen werden. Wir geben deshalb der Bitte Aus druck, diesen Betrag baldmöglichst auf unser Post scheckkonto: Thalacker & Schwarz, Leipzig, Num mer 9208 einzahlen zu wollen. Bis zum 81. Januar 1911 nicht eingegangene Beträge werden im Februar durch Nachnahme erhoben. Abonnenten, die an einem späteren Termin zu zahlen wünschen, werden gebeten, uns diesen auf Karte mitzuteilen. Wir sind bei rechtzeitiger Mit teilung mit späterer Zahlung ausnahmslos einver standen. Für alte Abonnenten, die uns solche Wünsche schon in früheren Jahren mitgeteilt haben, bedarf es einer Benachrichtigung an uns in diesem Jahre nicht. Deutsche Gartenbau-Zeitung. Die Geschäftsstelle. Winterplage. Wenn die Blätter gefallen, ist die beste Zeit, allen Schädlingen zu Leibe zu rücken. Was im Sommer sich endlos vermehrte, was unter schützendem Blätterdache verborgen saß oder sich fest an Stamm und Aeste 1 anklebte, ist jetzt zu sehen und leicht zu erreichen. Es können schärfer durchgreifende Mittel angewandt werden, weil die empfindlichen Blätter feh len. Stamm und Aeste, auch Knospen bis zu einem gewissen Grade, sind in der Ruhezeit von November bis März unempfindlich, dagegen Insekteneier und Larven, besonders gegen das Frühjahr zu, empfind licher und leichter durchdringbar für angreifende Flüssigkeiten. Eine solche von langerprobter sicherer Wirkung ist das Lauril-Carbolineum zur Bekämpfung von Blut-, Blatt- und Schildläusen, hergestellt von der bekannten Fabrik für Pflanzenschutzmittel, Otto Hins- berg, Nackenheim a. Rh.
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