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Deutsche Gartenbau-Zeitung
- Bandzählung
- 23.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1826615040-192100003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1826615040-19210000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1826615040-19210000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 13 u. 14, Nr. 27 u. 28, in der Vorlage nicht vorhanden. - Paginierfehler: Heft Nr. 5 u. 6, Seite IV als Seite VI gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Gartenbau-Zeitung
-
Band
Band 23.1921
I
- Ausgabe Nr. 1 u. 2, 7. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 3 u. 4, 21. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 5 u. 6, 4. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 7 u. 8, 18. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 9 u. 10, 4. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 11 u. 12, 18. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 15 u. 16, 15. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 17 u. 18, 29. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 19 u. 20, 13. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 21 u. 22, 27. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 23 u. 24, 10. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 25 u. 26, 24. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 29 u. 30, 22. Juli 1921 I
- Ausgabe Nr. 31 u. 32, 5. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 19. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 2. September 1921 69
- Ausgabe Nr. 37 u. 38, 16. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 39 u. 40, 30. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 41 u. 42, 14. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 43 u. 44, 28. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 45 u. 46, 11. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 47 u. 48, 25. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 49 u. 50, 9. Dezember 1921 I
- Ausgabe Nr. 51 u. 52, 23. Dezember 1921 I
-
Band
Band 23.1921
I
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- Deutsche Gartenbau-Zeitung
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Nr. 17 u. 18 Deutsche Gartenbau-Zeitung 35 höfen nicht unrätlich zu sein. K. M. Rechtspflege zen, die sich durch besonders schöne Blüten farbe und möglichst große Einzelblütchen aus zeichnen. Da die Aubrietien nicht die ge ringsten Schwierigkeiten in der Anzucht be reiten, so möchte ich sie als verhältnismäßig billiges Material empfehlen. Ein großer Vor teil ist, daß ihre Blüten auch vollständig frost hart sind, deshalb eignen sie sich gut als frühe Schmuckpflanzen für Gräber. Ein Versuch scheint mir daher besonders auch für diesen Zweck für Blumenverkaufsstellen an Fried In einer städtischen Anlage, die vor einem' Theater liegt, an dem mich der Weg öfter vor- j beiführt, sah ich dieser Tage die Gehilfen mit der Neubepflanzung der dort vorhandenen Schmuckbeete beschäftigt. Die in Betracht kommenden Beete haben ziemlich komplizierte, jedenfalls aus verschiedenen Zirkelschlägen und geraden Linien zusammengesetzte Umriß linien und erfordern deshalb unbedingt eine teppichartige Besetzung mit niedrigen oder wenigstens nur mäßig hohen Arten von Pflan zen. Statt dessen bepflanzt man sie mit Iris germanica! Hierdurch gehen natürlich alle Feinheiten der Beetumrißlinien verloren, zumal man die letzteren nicht mit einer niedrigen Einfassungspflanze betont, sondern die Iris bis dicht an den Rand herantreten ließ. Man kann jeden Landschaftsgärtner warnen, ähn liche Fehler zu begehen, die auf vollständiger Verständnislosigkeit für die Eigenheiten des Werkstoffes beruhen. Aetheopappus pulcherrimus ist eine noch wenig verbreitete Staude aus der Familie der Kompositen. Sie ist der Gattung Centaurea, den Kornblumen, nahe verwandt und ihre Blüte hat einige entfernte Aehnlichkeit mit derjenigen der bei uns wildwachsenden rosa blühenden staudenartigen Art Centaurea Jacea, jedoch ist die Blüte von Aetheopappus pulcherrimus viel edler und zierlicher. Die feinen fiederspaltig geteilten Blätter sind bei derseits silberweiß behaart und ähneln denen von Centaurea candidissima. Die zarten rosa farbigen Blüten erscheinen Ende Juni bis Juli und stehen einzeln auf etwa 45 cm langen drahtartigen Stielen. Sie sind recht gut halt bar und für Sträuße, sowie auch zur Füllung kleinerer Gefäße zu gebrauchen. Zur Vorsicht ist es empfehlenswert, den Stauden im Winter eine leichte Schutzdecke aus Nadeholzreisig oder Waldstreu zu geben. Die Vermehrung kann sowohl durch Aussaat, als auch durch Tei lung erfolgen, Die Staude verlangt einen son nigen Platz und gedeiht am besten in leichteren sandigen Lehmböden. Für mäßige Düngung ist sie sehr dankbar. Die Gattung Aubrietia als Topfpflanze. Ich habe in diesem Jahre einmal den Versuch ge macht, Aubrietia als Topfpflanze zu behandeln und zu verkaufen, Im September setzte ich kräftige Pflanzen in 10 cm-Töpfe, überwinterte sie in einem ausgeschachteten leeren Mist beetkasten, wo ich sie gegen stärkere Kälte etwas schützte, und ließ sie dann, ihrem Win terquartier entnommen, teils in einem kalten Kasten, also unter Glas, sich zu etwas verfrüh ter, teils auf ein Freilandbeet eingefüttert, zu normaler Blüte kommen. Die blühenden Topf pflanzen, die sehr nett aussehen, wurden und werden noch gern gekauft. Ich verwendete zu dem angegebenen Zweck Sämlinge aus Saatgut von Aubrietia hybrida, wie es z. B. von der Firma Ahrends, Ronsdorf, in den Han del gegeben wird. Es sind darunter alle Far ben von lichtem Rosa und zartem Hellblau bis zum sattesten Veilchenblau vertreten, die dunklen Töne in überwiegender Anzahl. Auch Käufer und Waren-Hbruf. Beim Warenumschlag haben beide Teile, Lieferant wie Käufer, vom Gesetz bestimmt umgrenzte Rechte und Verpflichtungen und müssen diese stets im Auge behalten, wenn anders es nicht zu unerquicklichen Folgen kommen soll. Der Käufer ist an Vorschriften! für die Prüfung der Ware auf ihre Beschaffen-1 heit, an sein Verhalten bei etwaiger Abnahme-! Verweigerung gebunden, ebenso darf er sich nicht über die vereinbarten Abnahmetermine hinwegsetzen. Tut er es gleichwohl, so trifft ihn j für den etwa entstehenden Schaden die Schuld und damit auch die Ersatzpflicht. Vor kur- . zem lag den Gerichten ein Streitfall vor, wo wegen versäumter Abnahme große Posten Ware, Kartoffeln nämlich, verdorben waren. Der oberste Gerichtshof hat dem Besteller für diesen Schaden die Verantwortung zugescho ben. Es ging um folgenden Sachverhalt: Der Landrat des Kreises Schw. kaufte am 8. April 1915 von dem Rittergutsbesitzer Sch. für Rechnung des Reiches .7000 Ztr. Speise kartoffeln, lieferbar ab 20. April 1915. In der Zeit vom 19. Juni bis 17. Juli 1915 hat der Reichsfiskus (Kartoffelstelle) 4280 Ztr. abge rufen und abgenommen, Der Rest wurde nicht abgerufen; er ist infolgedessen in Fäulnis über gegangen und gänzlich unverwendbar gewor den. Mit dem Vorbringen, er habe den Fiskus wiederholt auf die Gefahr des Verderbs der Kartoffeln hingewiesen, forderte Sch. Schaden ersatz in Höhe von 23 000 M, und klagte zu nächst einen Teilbetrag von 5400 M. ein. Das Landgericht entsprach dem Klage begehren, während das Kammergericht die Klage abwies. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an einen anderen Senat des Vordergerichtes zurück. Aus den Entscheidungsgründen der höchsten Instanz ist folgendes bemerkenswert: Kein Zweifel kann zunächst darüber sein, daß Kläger nach dem Vertrage verpflichtet war, dem Beklagten auf dessen Abruf gesunde, zur menschlichen Ernährung geeignete Eßkartof feln bis zur Gesamtmenge von 7000 Ztr. zu liefern, und daß er die Abgänge, die bei den für den Beklagten bereitgehaltenen Kartoffeln, infolge natürlichen Schwundes eintraten, aus Ein Fehler bei der Bepflanzung von Beeten, । aus Stecklingen läßt sich Aubrieta vermehren,' . ~ Hierzu nimmt man natürlich diejenigen Pflan- seinem übrigen Kartoffelbestande, soweit die ser zureichte, jeweils zu ersetzen hatte. Be klagter blieb, wie groß auch der Schwund beim Kläger sein mochte, nach wie vor zum Bezüge von 7000 Ztr. berechtigt, insolgange dem Klä ger die Lieferung von Kartoffeln aus seinen Vorräten überhaupt möglich war. Stellt man mit dem Berufungsgericht auf die normale, durchschnittliche zeitliche Grenze der Halt barkeit der Kartoffeln ab, so ergäbe sich, daß, wenn vor diesem Zeitpunkte und vor irgend welchem Abruf der ganze oder nahezu der ganze Kartoffelbestand des Klägers ohne des sen Verschulden (z. B, infolge besonders un günstiger WitterungsVerhältnisse) zugrunde ge gangen wäre, Kläger vom Beklagten überhaupt nichts oder nur den Kaufpreis nebst Zusatz gebühr für die noch vorhandenen, unter Um ständen ganz wenigen Zentner gesunder Kar toffeln erhalten hätte. Ein solches Ergebnis ist mit Treu und Glau ben nicht vereinbar. Hätte Kläger die 7000 Ztr. Kartoffeln für den Beklagten bereitzuhalten, ohne daß er für eine außerordentliche Ver minderung seines Bestandes entschädigt wurde, so war es anderseits Pflicht des Beklagten, den ■ Schaden, der dem Kläger au der Fortdauer des I vorhandenen Zustandes zu entstehen drohte, durch beschleunigte Abnahme nach Möglich- I keit hintanzuhalten; ob der Schwund vor oder nach dem Zeitpunkte einsetzte, der für | die Haltbarkeit von Kartoffeln „normaler- : weise" die Grenze bildet, ist unerheblich. Be- i klagter durfte daher, nachdem ihn Kläger von dem Eintritt einer den 1 üblichen Schwund er- , heblich übersteigenden Fäulnis der Kartoffeln benachrichtigt hatte, mit der Abnahme der ganzen 7000 Zentner nicht bis Ende Juni 1915 zuwarten. Er mußte vielmehr, nachdem er sich von der Richtigkeit der Mitteilungen des | Klägers überzeugt hatte, unverzüglich abrufen. < Unterließ er das schuldhaft, so machte er sich schadenersatzpflichtig. (Aktenzeichen II, 210/20.) Wehrt euch gegen die Unterstellung der gärtnerischen Urerzeugung unter das Gewerbe! I Wie wichtig es ist, daß jeder selbständige Gärtner, der ausschließlich Pflanzen- oder Früchteerzeugung treibt, sich gegen die Unter stellung seines Betriebes unter das Gewerbe recht wehrt, geht aus einer Verhandlung her vor, die vor dem Leipziger Landgericht ge führt wurde. Wir geben sie nachstehend nach den Angaben der „Leipziger Volkszeitung" wieder. „Bresche in den Achtstundentag zu schlagen i versuchen die Gärtnereiunternehmer. Der I Handelsgärtner Fr, in G. hatte wegen Ueber- tretung der Vorschriften über den Achtstun dentag einen Strafbefehl über 150 M, erhalten, j gegen den er Einspruch erhoben hatte, der am 2. April vor dem Schöffengericht verhandelt j wurde. Der Vorsitzende suchte den Unter nehmer vergebens zur Zurücknahme seines I Einspruchs zu bewegen. Letzterer machte gel- ! tend, daß er bei der Eigenart seines Betriebes, ! der sehr von Sonne, Luft und Witterung ab hängig sei, nicht als Handelsgärtner anzusehen wie ihm vorkam, auch in seiner unmittelbaren Nachbarschaft wohnten. Auf die barsche Frage des Kommissars, was diese Unterbrechung bedeute, schob sich der alte Hühnerzüchter in den Vordergrund und meinte gemütlich: „Die ganze Geschichte ist so klar we die Sonne, Senjor Comissario, hier stehen Augenzeugen für die Unschuld des Senjors dort.“ „Muy bien!“ sagte der Kommissar sichtlich enttäuscht, „aber wie kommt es, daß der Herr das Allerbelastendste nicht befriedigend er klären kann? Sehen Sie sich die Geschichte dort auf dem Tische an, Don Pedro, da ist ge schossen worden!" „Schön, Herr Kommissar,“ sagte Don Pedro, „das ist es auch, und die ganze Geschichte kam so —“ „Das sind Privatangelegenheiten!“ schrie Ströbel. „Laß ihn doch alles erklären," rief Mutter Ströbel .angstvoll dazwischen, „nur erst fort von hier!“ Und der Alte erzählte, wie er angedeutet, den ganzen Verlauf der Geschichte, und alle Versuche Ströbels, den Fluß seiner behaglichen Rede zu dämmen, fruchteten nichts. Und was das Skandalöseste — der Erzähler und Zeuge deckte nicht allein die wahren Nebenumstände der vermeintlichen Mordgeschichte, sondern auch den ganzen Werdegang der Familie Strö bel seit ihrem ersten Auftreten auf der vor städtischen Bühne schonungslos auf. Ströbel erkannte schaudernd, daß alles, auch das ge ringste, was er als diskrete Angelegenheiten der breiten Oeffentlichkeit zu entziehen be dacht,, gewesen, sich den Argusaugen und der Kombinationsgabe dieses Nachbarn entschleiert hatte. Er begann mit dem Kauf der Kaninchen und wies an diesem Fall nach, daß Karl Strö bel eines Attentates auf irgendein Lebewesen unfähig sei, da er völlig außerstande gewesen sei, diese Tiere vom Leben zum Tode zu be fördern, nachdem er sie versehentlicherweise, um die Zartheit ihres Alters festzustellen, bei den Ohren angerissen habe. Er beleuchtete ferner die Harmlosigkeit Karl Ströbels an seinen Versuchen, Hennen durch übergestülpte Töpfe zum Brüten zu veranlas sen und angehende Küken aus der Schale zu schlürfen. Er bewies sodann seine absolute Unschädlichkeit dadurch, daß er es sich gefallen ließe, bei zu spätem Nachhausekommen von seiner eigenen Frau mit Spülwasser übergossen zu werden, daß er einen Ombu-Stamm von einem halben Meter Durchmesser auf zehn Schritte fehle, und daß sein zehnjähriger Sohn imstande sei, ihn von einem Pfirsichbaum her abzuschießen, auf welchen er sich als vermeint licher Einbrecher mit einer Leberwurst geflüch tet habe, um diese den Zähnen eines Hundes zu entziehen, was ihm allerdings leider nicht gelungen sein. Don Pedro schilderte dann in demselben breiten, wohlwollenden Tone das in früher Morgenstunde bewerkstelligte Verschar ren des Revolvers, die blutige und doch so harmlose Szene mit dem Hemd und das Ab schrauben von Türschlössern behufs Sicherung gegen Einbrüche und schloß mit der Frage an die umstehenden anderen Nachbarn, ob davon auch nur ein Wort nicht wahr sei — was all seitig verneint wurde. (Fortsetzung folgt.)
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