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Deutsche Gartenbau-Zeitung
- Bandzählung
- 23.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1826615040-192100003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1826615040-19210000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1826615040-19210000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 13 u. 14, Nr. 27 u. 28, in der Vorlage nicht vorhanden. - Paginierfehler: Heft Nr. 5 u. 6, Seite IV als Seite VI gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Gartenbau-Zeitung
-
Band
Band 23.1921
I
- Ausgabe Nr. 1 u. 2, 7. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 3 u. 4, 21. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 5 u. 6, 4. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 7 u. 8, 18. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 9 u. 10, 4. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 11 u. 12, 18. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 15 u. 16, 15. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 17 u. 18, 29. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 19 u. 20, 13. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 21 u. 22, 27. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 23 u. 24, 10. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 25 u. 26, 24. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 29 u. 30, 22. Juli 1921 I
- Ausgabe Nr. 31 u. 32, 5. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 19. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 2. September 1921 69
- Ausgabe Nr. 37 u. 38, 16. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 39 u. 40, 30. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 41 u. 42, 14. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 43 u. 44, 28. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 45 u. 46, 11. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 47 u. 48, 25. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 49 u. 50, 9. Dezember 1921 I
- Ausgabe Nr. 51 u. 52, 23. Dezember 1921 I
-
Band
Band 23.1921
I
- Titel
- Deutsche Gartenbau-Zeitung
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22 Deutsche Gartenbau-Zeitung Nr. Hu. 12 etwa eine Art Inselbildung oder, mit anderen Worten, eine Zerteilung eines breiten Stromes in zahlreiche schmale Arme mit dazwischen liegenden wasserfreien „Inseln“ . vorkommen können, genau wie bei oberirdischen Strömen? Die Spree selbst liefert ja in ihrem eigenen Mittellauf ein vorzügliches Beispiel für letzte ren Fall, und schließlich wird doch wohl die Lagerung der tieferen Bodenschichten von den gleichen Gesetzen beherrscht, wie die Ge staltung der jetzigen Erdoberfläche. Bemerkenswert ist eine Feststellung, die man im Kalibergwerk Rieder gemacht hat. Dort stellte sich nämlich bei sehr sorgfältigen Versuchen heraus, daß die Orte, an denen die Ausschläge der Rute erfolgten, in unverkenn baren Beziehungen zu dem Gesteinswechsel standen, indem fast stets, wenn der Ruten gänger eine Grenze zwischen verschiedenen Gesteinen in den von ihm begangenen Stollen überschritt, ein Ausschlagen erfolgte. Dieses Bergwerk ist übrigens vollständig trocken. Mit der Wasserführung konnten also die Aus schläge nicht in Verbindung stehen. Interessant ist nun, und damit wollen wir diesen Aufsatz schließen, wie die Wissenschaft, soweit sie nicht sich überhaupt schroff ab lehnend verhält, zurzeit die Wünschelrute be urteilt. Man ist der Meinung, daß die Ange legenheit in das Gebiet der Psychologie fällt, indem es eine Anzahl Menschen gibt, die durch noch nicht erkannte Einwirkungen, die aus der Erdrinde heraus erfolgen, in einen Erregungszustand geraten, der sich in den Aus schlägen der Wünschelrute äußert. Es ist also nicht die Wünschelrute an sich, die das Wasser anzeigt, sondern die Störung des Gleichgewichtszustandes der in der oben ge schilderten Zwangslage befindlichen Muskeln durch einen psychologischen Reizzustand des Rutengängers, der durch bislang unbekännte Kräfte der Erdrinde bewirkt wird. Es wäre töricht, solche Einflüsse zu leugnen, nur deshalb, weil sie bisher noch nicht in ihrem Wesen erkannt sind. Denn es gibt trotz allem immer noch Dinge zwischen Himmel und Erde, von denen sich unsere Schulweisheit nichts träumen läßt. Frühe Tomaten in tiefen Kästen. Im Som mer 1917 machte ich zum ersten Male den Versuch, tiefe Kästen, und zwar solche aus leichten Brettern zusammengenagelte, zur Frühtomatenkultur auszunutzen. In der Haupt sache handelt es sich um einen großen Doppel kasten von ziemlicher Breite und Höhe. Die Pflanzen waren frühzeitig ausgesät worden, und um den 20. April waren sie bereits soweit entwickelt, wie sie sonst erst vier Wochen später zu sein pflegen. Ich setzte sie in 50 cm- Reihen- und Pflanzenabstand und deckte natürlich den Kasten während der Nacht mit Strohmatten zu. Als die Pflanzen an den un teren Längswänden des Kastens so hoch wurden, daßi sie ans Glas stießen, ließ ich trotz dem die Fenster liegen, indem ich ein paar Pfähle einschlug und darauf eine Längslatte nagelte, die dem Fensterrahmen als Wider lager diente. So wurde auch während der kühlen Nächte bis Ende Mai eine allzu starke Abkühlung vermieden. Späterhin ließ ich na türlich die Fenster ganz weg. Die Pflanzen wurden eintriebig gezogen, und als sie etwa 1,25 m hoch waren, wurde der Mitteltrieb ge stutzt. Der Fruchtansatz war sehr gut. Die Ernte begann drei bis vier Wochen früher als im Freien und war natürlich auch entsprechend zeitiger beendet. Ich verwendete damals die Sorte Julimatador, die durch zwar nur mäßig große, aber prachtvoll gefärbte runde, sehr wohlschmeckende Früchte und große Tragbar keit ausgezeichnet ist. Die Früchte erzielten recht gute Preise. Es ist sehr bedauerlich, daß die immer noch so unerschwinglich hohen Holzpreise es verhindern, solche leichte Dop pelkästen zu dem besonderen Zwecke der Tomatenfrühkultur zu errichten. Man sollte aber wenigstens nicht versäumen, etwa vor handene derartige Kästen zu dieser Art von Frühtomatenanbau zu benutzen. Die Sache ist sicher recht lohnend. Max Meyer. Zur Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer in der Gärtnerei. Die Meinungsäußerung des Herm G. Meystre-Essen in Nr. 7/8 der „Dtschn. Gartenbauztg." vermischt den Gedanken der Sozialisierung mit der Durchführung der Ge winnbeteiligung der Arbeitnehmerschaft in entstellender Weise. Beide begrifflich ver schiedene Fragen dürfen nicht zusammenge worfen werden. Wie es als sicher erscheint, daß eine staatliche Sozialisierung der Erwerbs gärtnerei vollständig undurchführbar ist, so sicher ist die Durchführung der Gewinnbeteili gung möglich und durch Beispiel bereits er härtet. Die gesetzliche Sozialisierung scheidet die beeinflussende Tätigkeit des Besitzers aus und kennt nur gleichgestellte Tätigkeit. Bei der bisher geschehenen Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer bleibt die günstig befruchtende Tätigkeit des Besitzers oder Leiters bestehen und läßt nur einen prozentweise festgesetzten Anteil vom Gewinn, sei es Brutto- oder Rein gewinn, der dem größeren Risiko des Ge schäftsinhabers besonders Rechnung trägt, zu. Der Anreiz des Besitzes durch den in Aussicht stehenden Gewinn soll prozentweise auf die ständigen seßhaften Arbeitnehmer je nach Lage der Verhältnisse im Betriebe übertragen werden. Selbstverständlich ist es erste APflicht, auf dem Wege gegenseitigen Verständnisses zu ver handeln. Durch Zwang oder Vorschrift, wie bei der Sozialisierung, läßt sich kein günstiges Resultat erreichen. Glücklicherweise bricht sich die Einsicht in Arbeitgeber- und Arbeit nehmerkreisen immer mehr Bahn, sich nicht als Feinde, sondern als Mitarbeiter zu betrach ten. Gerade die heutigen Verhältnisse in sozialer Beziehung haben das Arbeitsverhält nis in unserem Beruf günstiger gestaltet und uns zusammengeführt. Es ist zu erkennen, daß in beiden Lagern, also auch bei den Arbeit nehmern, soweit seßhafte Mitarbeiter in Be tracht kommen, eine Besserung in bezug auf gegenseitiges Verständnis für die Existenz berechtigung eingetreten ist. Jedenfalls müssen wir versuchen, den Problemen Rechnung zu tragen, die geeignet sind, unserem Berufe zu dienen und ihn zu fördern. Max Tillack in Breslau. Die Haftung des Spediteurs. Eine auch für den Gartenbau und Samenhandel wichtige Entscheidung des Reichsgerichts. Denjenigen Gartenbaubetrieben und Samen handlungen, welche ihre Bahnfrachtstücke Spe diteuren zur Abholung zu übergeben pflegen, wird die nachstehende Entscheidung des Reichs gerichts interessant sein, in welcher es sich um die Haftpflicht des Spediteurs für verloren gehende Güter handelt, die ihm zur Beförderung mit der Bahn übergeben wurden. Es handelt sich also um das Rechtsverhältnis zwischen dem Spediteur und seinem Auftraggeber. Die ses Verhältnis kann von verschiedener Art sein. Zunächst richtet es sich natürlich nach den Gesetzbestimmungen. Es kann sich aber auch nach privaten Vereinbarungen richten. Der folgende Rechtsstreit ist dahin entschie den worden — die Sendung war ohne Wert angabe gegangen! — daß der Spediteur für den Verlust des Frachtgutes nicht haftet, wenn der Absender über dessen Wert keine Anga ben macht. Die Firma P. in Berlin übergab im August 1918 der Speditionsfirma W. eine Kiste, die 120 kg wog und Knabenanzüge im Werte von 11 519 M. enthielt, mit dem Auftrage, ihre Be förderung nach Elberfeld mit der Bahn zu be sorgen. Die Kiste ist auf dem Wege zum Bahn hof in Verlust geraten. Die Firma P. hat ihren Anspruch auf Schadenersatz an die Elberfelder Firma H. abgetreten. Diese hat Klage auf Er- stattung des Wertes erhoben. Die Beklagte hat geltend gemacht, ihr Vertrag mit der Firma P. sei auf Grund der Geschäftsbedingungen der Spediteure Groß-Berlins und auf Grund ihrer eigenen Geschäftsbedingungen geschlossen. Nach den ersteren hafte sie nicht, weil sie den Wert der Sendung nicht gekannt und daher die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nicht ge troffen habe. Nach ihren Geschäftsbedingungen hafte sie bei unversicherten Sendungen nur bis zum Betrage von 1,20 M. für das Kilogramm. Landgericht und Kammergericht Berlin ver urteilten die Beklagte nur in Höbe von 144 M., wiesen aber im übrigen die Klage ab. Das Reichsgericht wies die Revision der Klägerin zurück. Die Entscheidungsgründe der höchsten Instanz besagen folgendes: Das Kammergericht nimmt an, die Klage sei mit Rücksicht auf die Geschäftsbedingungen der Spediteure Groß-Berlins, die als Handels gebrauch anzusehen seien, unbegründet und da her abzuweisen. Der Wert der Sendung habe mehr als 96 M. pro kg betragen. Die Beklagte habe ihn nicht gekannt und auch keinen Anlaß gehabt,, mit einer hochwertigen Sendung zu rechnen. Es könnte keinem Bedenken unter liegen, daß ‘die Beklagte, wenn sie den Wert der Sendung gekannt hätte, sie versichert und so den Schaden vermieden haben würde. Die Ströbels. Eine deutsch-amerikanische F amiliengeschichte von Rhenius. 5. Fortsetzung. Nachdruck verboten. Was er diesmal erzählte, war derart, daß er Kalkwasser hätte verabfolgen können, ohne den leisesten Widerspruch zu finden: Es war in der letzten Nacht an sechs verschiedenen Plätzen der Vorstadt eingebrochen worden. Die Spitzbuben hatten mit ziemlich raffinier ten Hilfsmitteln gearbeitet und in einem Falle sogar eine ganze Familie chloroformiert, um zu ihrem Ziel zu gelangen. Besonders, be merkte der Milchmann, habe man es auf solche abgesehen, die es ein bißchen „dicke“ hatten, und dabei kniff er Vater Ströbel gegen über ein Auge zu, stülpte den Deckel auf die Kanne und ging seiner Wege, um die Situation anderweitig auszunutzen. Das einzige, was Mutter Ströbel nach Emp fang dieser Nachricht zu sagen wußte, war: „Auch das noch!", mit welchen drei Worten ein wenig erfreulicher Rückblick und eine drohende Perspektive zu gleicher Zeit enthüllt würde, „Kopf hoch!" sagte Ströbel. „Will doch sehen, wer es wagt, mir ohne meine spezielle Einladung in meinen vier Wänden einen Be such abzustatten — wenigstens nachts." „Wie willst du es verhindern?“ fragte seine Gattin bang, „Was willst du tun?“ „Schießen!" sagte Ströbel mit einer kalten Ruhe, als sei er in Arizona aufgewachsen. „Sie sollen nur kommen!“ schrie Hans. „Papa kauft mir auch etwas zum Schießen!“ „Ein Revolver ist allerdings das Nächste," bemerkte der Vater, „aber wir müssen dem Raffinement der Spitzbuben noch mit anderem Raffinement entgegenarbeiten, wovon hier wahrscheinlich die harmlosen Vorstädtler keine Ahnung haben — wir werden elektrische Klin gelkontakte anbringen, d. h. wenn einer irgend eine Tür oder ein Fenster öffnet, klingelt es, und dann kracht es — von unserer Seite.“ Hans klatschte in die Hände und Mutter und Tochter lauschten den Worten des Vaters wie einer Offenbarung. Vater Ströbel machte sich anheischig, diese Diebesfalle selbst zu bauen, und es gelang ihm auch, nachdem er am Platze selbst die nötigen Drähte und eine elektrische Klingel aufgetrieben hatte, das Hinterpförtchen des Grundstückes durch Anbringung dieser automatischen Klingelvorrichtung noch am sel ben Tage diebessicher zu machen. „Genau genommen,“ meinte Ströbel, nach dem diese Arbeit zur Zufriedenheit funk tionierte, „brauchen wir sonst keine Warnungs klingelvorrichtung mehr anzubringen. Man läßt eben das Hinterpförtchen nur angelehnt und lädt dadurch gewissermaßen die Gauner ein, freundlichst einzutreten — dann hat man sie.“ „Wie du meinst!" sagte Mama Ströbel, „O wäre die Nacht erst vorbei und alle anderen Nächte!“ Der Rest des Tages wurde dem Ankauf eines Revolvers gewidmet und dem Einschießen des selben bzw. des männlichen Teiles der Fa milie Ströbel an einer abgeschiedenen Stelle des benachbarten Kampes. „Wenn du auf Menschen schießt, Hans," sagte Vater Ströbel, bei dieser Exkursion etwa zehn Schritte vor einem Ombu stehenbleibend, „und selbst wenn es ein Spitzbube ist, so vergiß nie, daß man demselben immer noch Gelegen heit geben muß, wieder ein nützliches Glied der menschlichen Gesellschaft zu werden. Dies
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