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Deutsche Gartenbau-Zeitung
- Bandzählung
- 23.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1826615040-192100003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1826615040-19210000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1826615040-19210000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 13 u. 14, Nr. 27 u. 28, in der Vorlage nicht vorhanden. - Paginierfehler: Heft Nr. 5 u. 6, Seite IV als Seite VI gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Gartenbau-Zeitung
-
Band
Band 23.1921
I
- Ausgabe Nr. 1 u. 2, 7. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 3 u. 4, 21. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 5 u. 6, 4. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 7 u. 8, 18. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 9 u. 10, 4. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 11 u. 12, 18. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 15 u. 16, 15. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 17 u. 18, 29. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 19 u. 20, 13. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 21 u. 22, 27. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 23 u. 24, 10. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 25 u. 26, 24. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 29 u. 30, 22. Juli 1921 I
- Ausgabe Nr. 31 u. 32, 5. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 19. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 2. September 1921 69
- Ausgabe Nr. 37 u. 38, 16. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 39 u. 40, 30. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 41 u. 42, 14. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 43 u. 44, 28. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 45 u. 46, 11. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 47 u. 48, 25. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 49 u. 50, 9. Dezember 1921 I
- Ausgabe Nr. 51 u. 52, 23. Dezember 1921 I
-
Band
Band 23.1921
I
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- Deutsche Gartenbau-Zeitung
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Nr. 7 u. 8 Freitag, den 18. Februar 1921. XXIII. Jahrgang Deutsche Gartenbau-Zeitung Bezugspreis bei direktem Bezug vom Verlag*. für Deutschland und Deutsch- Oesterreich M. 16.—, durch die Post oder den Buchhandel und für das Ausland M. 40.— pro Kalenderjahr. e Ausgabe z. Zt. 14tägig (Freitags)» (früher „Der Handelsgärtner") Fachblatt für die deutsche Erwerbsgärtnerei Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., Comeniusstr. 17. Anzeigen 80 Pfennig für die sechs- gespaltene Nonpareille-Zeile, bei Platzvorschrift 100 Pfennig, im Reklameteil M. 2.— für die dreigespaltene 78 mm breite Petit-Zeile. Teuerungszuschlag 100°/. Inhalt: Auflösung von Verträgen wegen veränderter Wirtschafts lage. — Praxis und Wissenschaft: Immergrüne Hecken zur Schnitt- grüngewinnung und andere Möglichkeiten dazu. — Zur Notitz über den Frostspanner. — Die Stammfäule der Melonenpflanzsn. — Nur Massenobst- oder auch Feinobstbau? — Zur Gewinnbeteiligung der Ar beitnehmer in der Gärtnerei. — Vereine und Versammlungen. — Fragekasten der Abonnenten. — Handelsnachrichten. — Handelsre gister. — Bücherschau. — Eingegangene Preisverzeichnisse. Ströbels. (3. Fortsetzung.) Auflösung von Verträgen wegen veränderter Wirtschaftslage. Während der Kriegszeit war vielfach die Er füllung eingegangener Verträge mit solchen Schwierigkeiten verknüpft, daß es dem ver pflichteten Teil gar nicht möglich war, die über- .nommenen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Teils lag das an dem gänzlichen Mangel an Waren, an der Beschlagnahme von Waren, an Ein- und Ausfuhrverboten, an der Syndizierung ganzer Warengruppen, teils aber auch am Mangel an Rohmaterial und an Arbeitskräften, Damals hat das Reichsgericht sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Erfüllung eines Vertrages nicht zugemutet werden könne, wenn dem Ver pflichteten diese Erfüllung nur unter ganz un verhältnismäßig hohen Opfern und unwieder bringlichen Verlusten möglich sein würde. Selbstverständlich fiel die Erfüllung auch bei vorhandener Unmöglichkeit der Leistung weg. Auch in der Nachkriegszeit und noch gegen wärtig sind nun viele Verträge, mögen es Lie- ferüngsverträge oder Mietverträge oder Pacht verträge sein, nicht mehr zu erfüllen, ohne daß solche unverhältnismäßige Opfer gebracht wer den müssen. Die Preise für Rohmaterialien, die Löhne, die Ausgaben für Unterhalt steigen sprunghaft so gewaltig, daß von Zeit zu Zeit Aenderungen in den Vertragsverhältnissen vor genommen werden müssen, wenn der eine oder andere Teil nicht zu einem nachhaltigen Scha den gelangen soll. Das Reichsgericht hat sich in wiederholten Fällen mit Recht auf den Stand punkt der V ertragstreue gestellt und dar getan, daß ein einmal fest abgeschlossener Ver trag langfristiger Art eingehalten werden muß, wenn auch unter Umständen dabei der Gewinn verloren geht und noch außerdem Verluste ent stehen, Aber die Opfer dürfen nicht so unan gemessener Art sein, daß die Existenz eines Vertragsteiles durch sie bedroht wird. Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Lage der Industrie, des Handels und Gewerbes der Landwirtschaft und des Gartenbaues dermaßen verändert, daß der früher eingegangene Vertrag auf eine ganz andere Grundlage gestellt wird, kann nach Ansicht des Reichsgerichts keine Aufrechterhaltung des langfristigen Vertrages gefordert werden. Das hat auch der dritte Senat des Reichsgerichts vor kurzem (Ent scheidung vom 21. September 1920, Akten zeichen 143/20 III) ausgesprochen. Verträge können nach dieser Entscheidung gelöst wer den, wenn sie mit Rücksicht auf die veränderte Wirtschaftslage nicht mehr aufrecht zu erhalten sind. Der zu Grunde liegende Fall ist folgender: Es waren Geschäftsräumlichkeiten mit Abgabe von Gas und Wasserdampf vermietet worden. Der Vermieter forderte nun für die Lieferung des Gases und des Wasserdampfes eine Nach zahlung über den vereinbarten Preis hinaus und erklärte, daß er sich dazu für berechtigt halte, weil er bei der allgemeinen Preisrevolution mit den vereinbarten Preisen nicht mehr auskom men könne. Er habe - für Dampf und Gas 89 000 M. für die Mieträume ausgegeben und nur 90 000 M. Miete erhalten. Das Landgericht und das Kammergericht wiesen die Klage ab, weil einmal abgeschlossene Verträge einge halten werden müßten, auch wenn dadurch für einen Vertragsteil Verluste entständen. Anders entschied das Reichsgericht in der oben er wähnten Entscheidung. Es hat erklärt, daß zwar der Mietvertrag als Ganzes noch zu Recht bestehe, daß aber die Klausel über die Liefe rung von Gas und Wasserdampf bei der völ ligen Veränderung der Preisverhältnisse nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Viel mehr müsse ein normaler Preis hierfür festgesetzt werden, mit dem beide Teile aus kommen könnten. Das Reichsgericht stellt sich also in diesem Urteil noch schärfer, als in frü her ergangenen Entscheidungen auf den Stand- punkt, daß eine völlig veränderte Wirtschafts lage den Lieferungs- oder Leistungsverpflich teten berechtige, von dem noch laufenden Ver trage insoweit zurückzutreten, als die Gegen leistung eine völlig unangemessene ist. Nicht immer hat das Reichsgericht diesen Einwand so ohne weiteres gelten lassen. Wir erinnern nur daran, daß es auch einmal die Meinung ver-. treten hat, daß nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Rücktritt von' einem Vertrage wegen veränderter Umstände nicht stattfinden könne, und in einer anderen Entscheidung wurde gelegentlich ausgespro chen, daß es im Großhandel Brauch sei, daß i kein noch so hohes Steigen des Preises von der Lieferung entbinde, wenn ein Marktpreis in Frage kommt. Gegen diese Entscheidungen bedeutet das neue Urteil tatsächlich einen Umschwung in der Meinung des Reichsgerichts. Welche Folgen diese neue Spruchpraxis auf den Handels- und Gewerbeverkehr haben kann, ist sehr leicht festzustellen. Es werden Lieferungsverträge, und zwar. Kauf- und Werkverträge, ferner Miet- und Pachtverträge, aber auch Dienstverträge lösbar sein, wenn die darin festgesetzten Ver gütungen mit den völlig veränderten wirtschaft lichen Verhältnissen nicht mehr in Einklang stehen. Es werden also auch in Fällen, wo aus diesem Grunde nicht geliefert werden kann, keine so hohen Schadenersatzansprüche mehr gestellt werden können, wie sie in den letzten Jahren nur zu häufig erhoben und teils gericht lich, teils außergerichtlich gutgeheißen und erfüllt worden sind. Das bedeutet für diejeni gen Geschäftsleute, die durch einen laufenden Vertrag so schwer in Mitleidenschaft gezogen werden, daß sie ruiniert werden könnten, offen bar einen Vorteil, und namentlich mittlere und kleinere Kaufleute und Gewerbetreibende, die nicht mit so großem Kapital arbeiten, werden dadurch aus einer Lebensgefahr errettet wer den. Anderseits darf aber auch nicht ver kannt werden, daß natürlich durch dieses Prin zip der Lösbarkeit von Verträgen wegen ver änderter wirtschaftlicher Lage eine gewisse Unsicherheit in den Handels- und Gewerbever kehr getragen wird. Der „Hansabund" hat des halb vorgeschlagen, daß in die Verträge eine Formel aufgenommen werden soll, in der die Verpflichtung erhalten ist, den Vertrag aufrecht zu erhalten, auch wenn sich die Verhältnisse erheblich ändernsollten. Es erscheint uns fraglich, ob eine solche Klausel als rechtsverbindlich vom Reichsgericht anerkannt werden würde. Jeden falls ist jetzt mit der Tatsache zu rechnen, daß Verträge lösbar sind, wenn sich die wirtschaft lichen Verhältnisse von Grund aus ändern. P. ------2---- 2 Praxis und Wissenschaff Immergrüne Hecken zur Schnitt- grüngewinnung und andere Möglichkeiten dazu. Von B. Voigtländer, Dresden. Meine Lehrstelle, eine mittlere Schloß- "gärtnerei, war aber durch den stark ausge ¬ prägten Geschäftsgeist meines Lehrherrn zu einer reinen Handelsgärtnerei geworden. Namentlich wurde, da viel Binderei hier be trieben wurde, größter Wert auf Selbsterzeu gung des viel benötigten Bindegrüns gelegt und durch geradezu raffinierte Ausnutzung jeder nur irgendwie sich dazu bietenden Gelegenheit, blieb uns Lehrlingen die ganze Lehrzeit das Lorbeerblatt fast unbekannt, da wir es tatsäch lich nur aus den Bindestücken anderer Gärtne reien kennen lernten. Besonders die Pflege der immergrünen Hecken, die, wo sich immer nur die Gelegenheit bot, jedes Jahr vergrößert wurden, wurde hier sehr verständnisvoll be trieben, und dadurch wurde tatsächlich das I Wort des Lehrherrn, daß dieselben seine Gold gruben seien, zur Wahrheit; denn es wurde nicht nur der eigene große Bedarf gedeckt, sondern auch noch vieles davon abgegeben, I und wir Lehrlinge waren meistens nicht sehr erbaut davon, wenn es bei grimmiger Kälte hieß, mehrere Tausend Stück Blätter von die ser oder jener Hecke zu pflücken. (Bei dieser Gelegenheit sei beiläufig erwähnt, daß wir trotz solcher pimpligen Arbeit niemals er frorene Hände hatten, denn regelmäßig mußten wir, wenn wir nach dieser Arbeit über kalte Hände klagten, dieselben unter Aufsicht des Lehrherrn solange ins eiskalte Wasser stecken, bis dieselben anfingen warm zu werden. (So etwas sollte mal jetzt in unserer „humanen“ Zeit, ein Lehrherr anordnen! Die Titel, die ihm da mit Sicherheit an den Kopf geworfen wür den, will ich nicht anführen.) So waren hier Taxushecken, Hecken von Mahonien und in geschützter Lage solche von Ilex da, die regel mäßig mit Jauche und Komposterde (verrotteter Kuhmist ist ja jetzt kaum aufzutreiben, deshalb willich ihn unerwähnt lassen) gedüngt und ge graben wurden, so daß sie trotz sehr hoher An forderung an dieselben schön in Form und grün und leistungsfähig waren. Natürlich fehlten auch hier die Buchsbaumeinfassungen nicht; auch diese wurden, soweit es anging, gegraben und gedüngt, und dadurch war es möglich, auch aus ihnen genügend Nutzen zu ziehen. Sie wurden aber nicht mit der Heckenschere ge schnitten, sondern die einzelnen Zweiglein wurden so lang geschnitten, daß sie zu ver werten waren. Trotz des Wegfalles des gleich förmig machenden Scherenschnittes sahen diese Einfassungen bei einiger Vorsicht ganz passabel aus, und da es in Handelsgärtnereien, wie meine Lehrstelle eine geworden war, immer zu erst auf Zweckmäßigkeit ankommt, stieß sich niemand von der Herrschaft an dieses Ver fahren. Ferner waren hier stubenhohe Koni ferenhecken, die bei der guten Pflege ganz be sonders leistungsfähig waren; Zedernhecken hießen dieselben. Nach meiner jetzigen Pflan zenkenntnis sind es Juniperus und Chamacey- paris gewesen. Sie lieferten den Beweis, daß durch eine allgemeinere Anlegung solcher Hecken der Gebrauch von südländischem Bindegrün hinfällig würde, und ich kann mich noch heute nicht genug wundern über eine Handelsgärtnerei, in der ich letzthin war, wo fast das ganze Grundstück mit Weißdornhecke eingefriedigt war, die nicht nur Pflanzenkrank heiten ins Grundstück bringt, sondern auch nichts einbringt und außerdem das Nachbarland furchtbar aussaugt. Schnittgrün wurde hier aber auch noch auf andere Weise in recht er giebiger Art besorgt. Im verwilderten Park, in dem, wie gewöhnlich in derartigen Anpflan zungen, es allerhand von selbst aufgegangenen Samen der großen Bäume und des Unterholzes gab, dazu wilde Rosen und Brombeeren in Masse, wurden viele dieser Nutzlosen beseitigt und an ihre Stelle Mahonien, Kirschlorbeer und Efeu gesetzt, welche Maßnahme sich recht gut lohnte. Und wenngleich es solche Gelegen-
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