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poMlede Kunäfedau. Deutschland. * Kaiser Wilhelm wird am 16. Aug. in Wilhelmshöhe bei Kassel zu mehrtägigem Aufenthalt eintreffen. * Freiherr v. Manteuffel, der Präsi dent des preuß. Herrenhauses, erllärte dem Mit arbeiter einer französischen Zeitung, zwischen Deutschland und Frankreich beständen keine unlöslichen politischen Gegensätze. Er halte die Möglichkeit, daß die mazedonische Frage zwischen beiden Ländern Schwierigkeiten schaffen könne, für ausgeschlossen. Deutschland gedenke eine abwartende Haltung zu bewahren und werde gern allen Vorschlägen zustimmen, die der Aufrechterhaltung des Friedens dienen. Die Reisen des Kaisers und des Reichs kanzlers bewiesen, daß die deutsche Regierung gegenwärtig keine Störung des Weltfriedens befürchte. * Nachdem der Bundesrat beschlossen hat, daß die von der belgischen Regierung ergangene Einladung zur Teilnahme an der Weltaus stellung in Brüssel 1910 angenommen werde, ist der Regierungsrat im Reichsamt des Innern Heinrich Albert zum Reichs kommissar für die Weltausstellung in Brüssel 1910 bestellt worden. * Die ,Nordd. Allg. Ztg/ erklärt, daß die über eine angeblich geplante neue Militär- Vorlage verbreiteten Gerüchte auf Erfindung beruhen. *Der jüngst tm Reichskolonialamt abge haltenen Konferenz zur Hebung der Woll schafszucht in Südwestafrika wird in amtlichen und privaten kolonialen Kreisen eine ganz besondere Bedeutung für die Zukunft des Schutzgebiets beigemefsen. Für die Wollschafs zucht kommt dort in erster Linie Groß-Namaland und der Süden in Frage. *Jn Ludwigshafen ist der Reichstags abgeordnete Joseph Ehrhart (soz.), Mit glied der bayrischen Abgeordnetenkammer, nach schwerer Krankheit gestorben. Er vertrat im Reichstage seit 1898 den ersten pfälzischen Wahlkreis Sveier, im bayrischen Landtage von 1893 bis 1899 Nürnberg, von da ab ebenfalls Speier. Er war Tapezierermeister und Stadt rat in Ludwigshafen. *Die Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe „50 Pfennig" gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand ver pflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehm-n. Sie werden bis zum 30. September 1910 bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem gesetz lichen Werte sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Neichsmünzen umgetauscht. Osterreich-Ungarn. * Die Stellung des österreichisch-un garischen Reichsfinanzmini st ers Baron v. Burian wird als erschüttert be zeichnet, weil er gegen die Erhöhung der O'fiziersgehälter Einspruch erhoben hat. «ngianv. * Im Interesse der deutsch-englischen Beziehungen tadeln englische Blätter die G eh et mh al tun g 8 p o lit ik, die die deutsche Manneverwaltung seit der Einführung des „Dreadnought"-Typs in bezug auf alle deutschen Mottenangelegenheiten befolge. Diese Politik könne nur Verdacht und Mißtrauen er- wecken und müsse einer politischen Annäherung beider Nationen hinderlich sein. Auch in ge wichtigen deutschen Kreisen herrsche diese Auf fassung vor. — In London vergißt man wieder einmal, daß diese Geheimhaltungspolitik gerade zuerst von England geübt wurde. Und man übt sie auch jetzt wieder, denn zu den gegen wärtig stattfindenden großen Nordseemanövern ist kein Berichterstatter zugelassen worden. Holland. * Die Erste Kammer hat dem.Gesetzentwurf, der die Zeit von Amsterdam als die gesetzliche Zeit festlegt, zugestimmt. Dänemark. *Der Präsident der französischen Republik Fallt öres ist (am 20. d.) in Kopen hagen eingetroffen und vom König von Dänemark überaus herzlich begrüßt worden. Spanien. * In der Nähe von Barcelona wurde eine große Bombenfabrik ent Als man bei einigen Bewohnern des H "s Durch suchung vornahm, wurden U gefunden, die auf eine umfangreiche chisten- verschwörung schließen Infolge ¬ dessen wurden 73 Personen verhaftet, unter denen sich auch zwei Offiziere befinden sollen. Ratzland. *Der Zar hat das Reichsbudget für 1908 in Höhe von 2 581403168 Rubel General z. D. v. Golz ch. In Homburg v. d. Höhe starb vor kurzem General z. D Gustav v. Golz im Alter von fast 75 Jahren. Seit 1838 hatte er die Leitung des Jngeniourkorps inne, die er 1897 krankheitshalber niederlegte. Am 6. Januar 1901 feierte er sein 50jährigeS Diensljubiläum. genehmigt, wobei die ordentlichen Einnahmen die ordentlichen Ausgaben um 74 694 408 Rubel übersteigen. *Die halbamtlich verbreitete Mitteilung von dem Ableben des russischen Admirals Roschdjestwensky bestätigt sich nicht. Wie der ,B. L.-A/ meldet, ist die unrichtige Meldung darauf zurückzuführen, daß in Bad Nauheim ein ruisischer Kurgast mit einem ähnlich klingenden Namen gestorben tst. Balkanstaaten. * Die jungtürkische Bewegung fordert mit jedem Tage neue Opfer. Nachdem erst kürzlich zwei hohe Offiziere von jüngeren Kameraden ermordet worden sind, wurde jetzt der türkische Divisionsgeneral Osman- Pascha in Monastir von einem Offizier durch mehrere Schüsse schwer verletzt. — In Konstan tinopel herrscht Bestürzung. Die Regierung hat bei der Ottomanischen Bank 80 000 Pfund Vorschuß erhoben, um den Truppen in Monastir den seit Monaten rückständigen Sold anszahlen zu lassen. Trotz alledem ist deutlich erkennbar, daß die jungtürtische Bewegung, die schon ver schiedene Male unterdrückt worden ist, immer weitere Kreise zieht. Sie bezweckt die Ein führung einer Verfassung. Afrika. * Allem Anschein nach werden die beiden Sultane von Marokko sich demnächst bei Marrakesch eine Entscheidungsschlacht liefern, denn es steht nunmehr fest, daß sie beide auf dem Marsche dorthin sind. Muley Hafid ist von etwa 8000 Mann, Abd ul Aziz von 6000 begleitet. Es fragt sich nun, wer von den beiden zuerst in Marrakesch ein trifft und den ersten Schlag führen kann. Asten. * Der Kaiser von China sandte durch den Gouverneur der Provinz Schaust dem Dalai Lama (dem Beherrscher von Tibet) Befehl, 'ich zu einer Audienz nach Peking zu begeben. Besonders in England ist man durch diese außergewöhnliche Maßnahme des Kaisers von China peinlich überrascht, zeigt sie doch auis neue, daß China immer selbständiger in seinem Auftreten wird. *Der Schah von Persien hat die Bitte der Bevölkerung von Täbris um den Erlaß einer allgemeinen Amnestie ab gelehnt. * Die Arbeiterunruhen in Bombay (Indien) deren schon zwei Europäer zum Opfer gefallen sind, haben sich wiederholt. 4000 Spinnereiarbeiter verursachten außerhalb der Stadt Unruhen. Ein Spinnereiverwalter-, Polizei- und andre Beamte sowie eine Ab teilung Infanterie begaben sich auf den Schau platz der Unruhen. Der Verwalter forderte die Menge auf, auseinanderzugehen. Die Menge weigerte sich und ging in geschloffener Masse weiter vor, gefolgt von der Polizei. Die Arbeiter kehrten alsdann um und warfen die Polizei mit Steinen. Diese feuerte hieran Rtvolverschüffe ab. Es wurden verschiedene Arbeiter getötet. Die Menge wurde dann aus- einandergetrieben. Die Ztrasprozeßresorm. Die Vorarbeiten für die Strafprozeßreform, soweit sie die Reichsjustizverwaltung und die Preuß. Regierung beschäftigten, sind nunmehr, wie dir .Köln. Ztg.' offenbar offiziös mitteilt, zum Abschluß gekommen. Eine neue Straf- Prozeßordnung und eine umfassende Novelle zum Gerichtsverfaffungsgesetz sind von vem Reichskanzler dem Bundesrat vorgelegt; jene Vorlage regelt das gerichtliche Verfahren, diese enthält diejenigen Änderungen in der Verfassung unsrer Gerichte, die durch die veränderte Ge staltung der strafgerichtlichen Instanzen sich er geben. Es liegt in der Abstcht, die neuen Gesetzentwürfe in nächster Zeit zu veröffent lichen, und zwar mit den ihnen beigegebenen, sehr umfangreichen Motiven. Für weitere K rise wird vor allem die neue strafgerichtliche Organi sation von Interesse sein. Das rheinische Blatt kann darüber schon jetzt folgendes mitteilen: Zuständig für die leichtesten Straftaten, die Übertretungen, soll in Zukunft der Amtsrichter sein, ohne Zuziehung von Schöffen. Gegen seine Entscheidung ist die Berufung gegeben an die Strafkammer des Landgerichts, die in der Besetzung von drei Richtern urteilt. Gegen ihr Urteil ist die Revision an einen mit fünf Richtern besetzten Senat des Oberlandesgerichts zulässig. Neben dem Amtsrichter als Einzel richter steht das Amtsgericht als kollegialer Gerichtshof, der in der Besetzung von einem Richter und zwei Schöffen urteilt. Ihm werden in der Hauptsache die nächst leichteren Straf taten, die Vergehen, zugewiesen. Gegen die Entscheidungen dieses Gerichtshofes ist in gleicher Weise und an die nämlichen Instanzen wie gegen die Entscheidungen des Einzelrichters Berufung und Revision gegeben. Für schwere Straftaten, die nicht vor das Schwurgericht gelangen, soll wie bisher die Strafkammer bei den Landgerichten zuständig sein, aber mit der bedeutsamen Änderung, daß sie in der Besetzung von zwei Richtern und drei Schöffen ent scheidet. Gegen ihre Entscheidungen geht die Berufung an einen aus fünf Richtern gebildeten Strafsenat, der für ein oder auch für mehrere Landgerichte zuständig sein und äußerlich, je nach den örtlichen Verhältnissen, an das Land gericht, an dessen Sitz er eingerichtet ist, oder an das Oberlandesgericht angegliedert werden kann; an das Landgericht als Regel, an das Oberlandesgericht als Ausnahme. Die Leitung dieses Berufungssenats untersteht entweder dem Präsidenten des Landgerichts oder einem höheren, aus der Mitte des Land- oder Ober landesgerichts berufenen Richter. Gegen das Berufungsürteil geht die Revision an das Reichsgericht. Die Schwurgerichte behalten im wesentlichen ihre Gestalt und Zuständigkeit. Eine besondere Behandlung wird den Straftaten der im Alter von 12 bis 18 Jahren stehenden Jugendlichen zuteil. Diese Straftateu werden sämtlich an die Amtsgerichte verwiesen; für ihre Aburteilung sollen eigene, nach ihrem Interesse für die Jugenderziehung und ihren Berufs erfahrungen besonders für eine solche Aufgabe befähigte Schöffen herangezogen werden, und zwar wo die Verhältnisse es irgend gestatten, unter dem Vorsitz eines in den Geschäften des Vormundschastsgerichts bewanderten und mit vormundschaftlichen Aufgaben befaßten Richters. Außerdem soll das Gericht die Befugnis er halten, von einer strafgerichtlichen Verfolgung trotz der erhobenen Anklage gänzlich abzusehen und bie Ahndung der zur Aburteilung gestellten Tat dem Vormundschaftsgericht zu überlassen. Den Schöffen und Geschworenen wird ein gesetzlicher Anspruch auf Tagegelder neben den Reisekosten zugebilligt. Die neue Strafprozeßordnung nimmt zwar vorwiegend das prozeßtechnische Interesse in Anspruch, bringt aber auch größere Neuerungen von politischer Bedeutung. So wird der Grund satz, daß alle strafrechtlichen Gesetzesverletzungen der Regel nach verfolgt werden müssen, bei allen Straftaten jugendlicher Personen und bei ge wissen Straftaten Erwachsener fallen gelassen. Bei Jugendlichen kann schon von dem Staats anwalt die Überweisung an die Vormundschasts- behörde behufs geeigneter Ahndung verfügt werden. Die Untersuchungshaft wird einge schränkt, der Zeugniszwang gegenüber der Presse in der Hauptsache beseitigt. Die Ver pflichtung zur Zeugnisablegung wird allgemein gemildert, die Notwendigkeit eidlicher Ver nehmungen beschränkt. Die Voruntersuchung wird beibehalten. Dem Interesse, das die Ver teidigung an dem Vorverfahren zu nehmen hat, wird mehr als bisher Rechnung getragen. Das Strafbefehlsverfahren wird ausgedehnt, ein be schleunigtes Verfahren in größerem Umfange zugelaffen. Für den Prozeßgang bei den Jugendgerichten sind noch besondere Emrich' tungen getroffen, die die Bedürfnisse des jugend lichen Alters berücksichtigen, die Öffentlichkeit kann hier nach Ermessen des Gerichts ausge schlossen werden. Von unö X Der Dank des Katsels. Als Zeichen des Dankes für eine vom Karolineninstitut in Frankenthal aufgebrachte „Flottenspende" ist dem Direktor dieser Anstalt ein mit Widmung versehenes, vom Kaiser eigenhändig unter schriebenes größeres Bildnis des Kasierpaares zugegangen. X ^französische Schüler in Dentsch- land. Eine französische Schülerkolonie ist auf Veranlassung des deutschen Konversationsklubs in Paris dieser Tage unter Führung deS Professors Louis Foubert in Düsseldorf ein getroffen. Bereits im vergangenen Jahre war eine Kolonie dieser Art bei Düsseldorfer Familien uniergebracht gewesen. Zweck der Anwesenheit -ec Kolonie ist, die deutsche Sprache im Mutter lande sprechen zu hören und deutsches Leben und Wesen unmittelbar kennen zu lernen. Die ungen Leute, die bei ihrer Ankunft in Düssel- wrf am Bahnhofe von dem Stadtschulinspektor Dr. Herold im Auftrage des dortigen Päda gogischen Komitees empfangen und begrüßt wurden, werden, wie im Vorfahre, mit spezieller Erlaubnis des Kultusministers an geeigneten Unterrichtsstunden bei den Düsseldorfer höheren Knabenschulen teilnehmen und auch außerhalb ;er Schulstunden durch besondere Veranstaltungen des Pädagogischen Komitees gefördert werden. Ihr dortiger Aufenthalt ist auf mehrere Monate berechnet. Ei» »ach dem Tods ^ewUrgteS Gnavengesnch. Von dem Schwurgerichl in Elberfeld wurde im Jahre 1905 eine Ehefrau aus Ohligs zu 15 Monat Gefängnis verurteilt. Sofort nach der Verurteilung wurde für die Frau aus besonderen Gründen ein Gnaden gejuch eingereicht. Die Verurteilte starb nach einiger Zeit nach Antritt ihrer Strafe. Nun mehr, nach mehr als 2V- Jahren, ist das Gnadengesuch durch kaiserlichen Erlaß vom 23. Mai 1908 genehmig! worden. A Vater R.kem. L4j Roman von Georg Heinrich Görz. gsortsetzmig.) „Stellungslos, Heinrich? Wie lange?" „Seit heute, AgneS." „DaS ist so schlimm nicht, lieber Heinrich," fällt die Rechnungsrätin ein. „Ich will mich gern bei meinem Schwager für dich verwenden. Es ist sicher, daß er dir eine ebenso gute Stellung bietet." Franck hatte dieses Anerbieten erwartet. Er ist fest entschlossen, es abzulehnen. „Liebe Tante," sagt er nach kurzem Be- sinnen, „verzeih! Ich kann dein gütiges Aner bieten nicht in Erwägung ziehen." „Aber Heinrich, keine Umstände!" „Liebe Tante, gestatte! Ohne dir oder deinem Schwaaer im geringsten nahetreten zu wollen, ich bleibe dabei." „Hast du schon eine andre Stelle Heinrich?" „Nein, Agnes!" „Weshalb denn . . ." „Bemübe dich nicht, liebe Tante. Ich habe triftige Gründe." „So gestatte mir, daß ich doch nach diesen Gründen trage." „Ich kann dir heute nichts Näheres er klären. aber ich versichere dir, daß meine Gründe. . ." „Nun gut denn; — wie du willst," unter bricht ihn die Rätin erzürnt, sich gleichzeitig er hebend. „Liebes Kind, es tut mir sehr leid, bei deinem Manne so wenig Dank zu finden. Jetzt muß ich leider nach Hause. Aber du weißt, daß ich für dich stets offene Tür und offenes Herz habe." „Aber, liebe Tante, bitte, bleib doch. Heinrich meint eS . . ." „Bemühe dich nicht zu meinen Gunsten bei ihm, Kind. Ich muß wirklich gehen." Franck hat sich erhoben und ihren kühlen Gruß steif erwidert. Die Arme verschränkend, lehnt er sich gegen die Fenfterbrüstung. „Jetzt mag kommen, waS da will; ich werde nicht nachgeben; ich werde nicht mehr unter einem Knuffelmann arbeiten," denkt er. Eine feste Entschlossenheit kommt über ihn, dieselbe Stimmung, die ihn unten am Strom angeweht hat! Herb die Lippen anfeinandergepreßt, sieht er seine Frau wieder eintreten. „Heinrich!" Alle Fragen, die sie an ihn richten möchte, alle Lieb«, die sie für ihn hegt, liegt in diesem Ruf. „Nun? Was willst du?" „Heinrich! O sage mir, was willst du?" „Ich will nicht mehr in eine Stellung zurück, in der ich zugrunde gehe. Hör' mich an, Agnes! Ich kann nicht mehr am Lande bleiben. Ich muß wieder auf die Flut zurück. Das Wasser ist mein Element; auf dem Lande ersticke ich." „Heinrich, denkst du daran, welches Ber- sprechen du mir gabst?" „Ick kann es nicht halten, Frau. Gib mir mein Wort zurück." „Du willst nicht bei mir bleiben? Du willst mich hier auf dem Lande allein lassen? O Heinrich!" Schluchzend sinkt Frau Agnes auf einen Sitz nieder. Finster blickt er auf sie nieder. „Laß das Weinen, Agnes," sagt er rauh. „Mit Tränen kannst du meinen Entschluß nicht ändern." „Heinrich!" Sie springt auf, tritt dicht vor ihn und legt ihre Hände auf seine Schultern. „Heinrich, liebst du mich nicht mehr?" Er reißt sich los. „Dumme Frage! Laß mich in Ruhe." „Du liebst mich nicht mehr! O, Heinrich, Heinrich!" „Willst du endlich der dummen Szene ein Ende machen?" fragt er kalt. „O Heinrich! Du weißt doch... Du mußt doch wissen." „Nichts weiß ich, als daß ich nicht länger einer Schrulle von dir mich opfere. Ich gche wieder aufs Wasser. Ich bin fest entschlossen." „Aber so bleib' wenigstens . . ." „Nichts bleibe ich, keinen Tag. Sobald ich eine Stellung habe, fahre ich." 25. Drei Tage später. „Wohin gehst du, Heinrich?" Franck steht im Ausgeh-Anzug vor seiner Frau. Mit innigem Blick schaut sie zu ihm auf. „Ich gehe — ein wenig spazieren. Ms nachher." Gr küßt sie. „Bis gleich, Heinrich!" Francks Spaziergang führt zum Rhein hin unter. Am User des Stromes wandert er entlang, bis er zur Mündung der Häfen kommt. Hier bleibt er zaudernd stehen. — Dort unten ist der Schauplatz feiner ersten Zu sammenkunft mit Bauinspektor Turner. Vom Rhein herauf dringt der Odem deS Wassers. Franck fühlt, wie er in den alten Bann des letzteren gerät, aber er will sich zu keinem übereilten Schritt treiben lassen. Er wandert weiter am Hafenzug. Bald liegen die Schiffe vor ihm. Hier wird ein Kornschiff entladen. Arbeiter schleppen Sack um Sack des Getreides über das Gangbrett ans Land. Dort nehmen andre Träger die Last in Empfang und bringen sie in die Magazine oder direkt in große Waggons. Weiterhin werden Erzschiffe entladen. Auch Holzschiffe und mit allerlei Stückgütern beladene Lastkähne werden hier und dort entleert, ferner andre der schwimmenden Transportgesäße mit Kohlen usw. beladen. „Franck, du?" „Ah, lieber Knapp. Woher — wohin?" „Na, das möchte ich dich fragen, alt« Junge" „Du siehst heute so — fein aus, Knapp. Wie verstehe ich das? So frisch, tadelloser Anzug." „Findest du mich verändert? Na ja; ich will's dir sagen, Franck. Ich hab's drange geben — das liederliche Leben. Ich war tief herunter." „Drangegeben?" „Ja I Als wieder einmal das Geld alle und die Reue groß war und ich mir die Beine fast abgelausen hatte nach einer Stellung, — na ja, jo einen verlumpten Bruder will schließlich