I, Eigentum des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg, ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 203. Leipzig, Sonnabend ven 3l. August 1912. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Beim Borstand des Börsenvereins gehen, namentlich in der Zeit vor Weihnachten, zahlreiche Beschwerden über Lieferung von Büchern durch Zeitungs-Expeditionen als Zeitungsprämien ein. Es läßt sich nicht verkennen, daß Prämienangebote, die, um wirksam zu sein, eine Ermäßigung der Ladenpreise enthalten müssen, geeignet sind, den regulären Buchhandel schwer zu schädigen. Der Vorstand weist deshalb darauf hin, daß solche Angebote unstatthaft sind, soweit sie sich auf Bücher und sonstige Gegenstände des Buchhandels beziehen, deren Ladenpreis noch fortbesteht. Nach Z 16 der Verkaufsordnung in Verbindung mit Z 4 der Verkehrsordnung ist übrigens der Ladenpreis dann allgemein aufgehoben, »sobald der Verleger Veranstaltungen getroffen hat, die einer Aushebung gleichstehenl z. B. wenn er das Schriftwerk als Zeitnngsprämie gibt-. Der Verleger hat aber in einem solchen Falle die Pflicht, diese Aufhebung vorher im Börsenblatt bekannt zu machen. Verstöße dagegen können den Ausschluß aus dem Börsenverein (Satzungen Z 8) und die Versagung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen (Satzungen § 10) nach sich ziehen. Soll aber eine Aufhebung des Ladenpreises nicht stattsinden, dann haben Verleger, sowie den Bezug vermittelnde Sortimentshandlungen vor Lieferung von Prämien an Zeitungen die letzteren zur Einhaltung des Laden- Preises durch Unterschrift zu verpflichten, wenn sie eine Verletzung der Satzungen (ZZ 3, 8 und 10) vermeiden wollen. Leipzig, den 31. August 1912. Der Vorstand des Börsenverrins der Deutschen Buchhändler ru Leiprig. Karl Siegismund. Georg Krsyenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmarin. Oscar Schmort. Bekanntmachung. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 228 vom 1. Oktober 1910 zeigen wir an, daß das Warenhaus Theodor Althoff in Esten, Filiale des Warenhauses Theodor Althoff in Dortmund, die Bestimmungen der Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum und die Ver kaufsbestimmungen der Orts- und Kreisoereine — sowohl für die BUcherabteilung als auch für die Musikalienabteilung — als bindend anerkennt. Die genannte Firma hat den von uns geforderten Verpflichtungsschein unterzeichnet und eine Kaution hinterlegt. Leipzig, den 31. August 1912. Der Vorstand des Börsrnvrreins der Deutschen Buchhändler ru Leiprig. Karl Siegismund. Georg Kreyenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Oscar Schmarl. Börsenblatt sllr den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. 1304