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203, 31. August 1912. Nichtamtlicher Teil. «SrsrnvIaU f. ». Llschn. vuchhandel. 10019 seitens einzelner Verleger mit mehr oder weniger Deutlichkeit gestellt wurde. Wenn die Verhandlungen gleichwohl einen befriedigenden Verlauf genommen haben, so muß dies ebenso auf die weise Mäßigung der Mehrheit der Teilnehmer, aus der besonders vr. de Gruyter und vr. Siebeck hervortraten, wie auf die Festigkeit des Vorsitzenden des Börsenvercins gegenüber allen Sturmangriffen auf sein Mittleramt und die geschickte Verhandlungsleitung zurückgeführt werden. Was von den Beschlüssen zum Gesetz erhoben und in die neue Verkaufsordnung übergehen wird, läßt sich noch nicht sagen, daß es aber nach dieser prinzipiellen Stellungnahme zu den bedeutungsvollsten Paragraphen der Verkaufsordnung im Kreise des Deutschen Verlegervereins möglich sein wird, auch zu einer Verständigung mit dem Sortiment zu ge langen, darf heute schon mit Sicherheit angenommen werden. Verbote und Verbotsaufhebungen deutscher Bücher in Rußland. <Vgl. Nr. 23, 70, 91, 133 u. 144 d. Bl-> März 1912. L.. Ganz verbotene Bücher. Archiv für die Geschichte des Sozialismus und der Arbeiter bewegung. In Verbindung mit einer Reihe namhafter Fach männer aller Länder herausgegeben von vr. Carl Grünberg. 2. Jahrgang. 2. und 3. Heft. V, S. 237—Ü17. Gr. 8°. Leipzig 1912, C. L. Hirschfeld. 8 Ehinger, vr. Otto: Die sozialen Ausbeutungs-Systeme, ihre Ent wickelung und ihr Zerfall. Für Fachleute und Laien. VIII, 246 S. gr. 8°. München 1SI2, Ernst Reinhardt. 4 50 geb. 6 Jahrbuch des schweizerischen Grütlivereins und der schweizerischen sozialdemokratischen Partei 1910. Zusammengestellt und be arbeitet vom Vereins- und Parteisekretariat in Biel. 294 S. 8°. Zürich 1911, Buchhandlung des schweizerischen Grütli vereins. 2 Kühne, Louis: Kur-Berichte aus der Praxis. Internationale Lehr- und Verlags-Anstalt für arzneilose und operationslose Heilkunst in Leipzig. 32 S. 8". Leipzig, Louis Kühne. Neue-Welt-Kalender, Illustrierter (Umschlag: Der), für das Jahr 1912. 36. Jahrg. 80 S. mit 6 Tafeln (davon 1 farbig) und Wandkalender. Lex.-8°. Hamburg. (Stuttgart, I. H. W. Dietz Nachf.) 40 «-. Tolstoi, Leo; Nachgelassene Werke. In drei Bänden. Einzige autorisierte Übersetzung von August Scholz und Alexander Stein. Titel und Einband zeichnete Lucian Bernhard. III. Band. Inhalt: 1. Chadschi-Murat. 2. Ein Idyll. 3. Tichon und Malanja. 4. Aus den Aufzeichnungen des Mönches Fjodor Kusmitsch. 6. Chodynka. 6. Aufzeichnungen eines Irrsinnigen. 7. Be merkungen zu »Chadschi-Murat«. 360 S. 8°. Berlin (1912), I. Ladyschnikow. 2 Vitus-Bücher. 22. Band; Köhler, Heinrich; 1. Anita. Ein Bild aus dem russischen Volksleben. 68 S. — 2. Blazek der Märtyrer. Ein Kulturbild aus Russisch-Polen. S. 59—125. Kl. 8°. Ham burg (1911), Vitus-Verlag. 20 -Z. L. Teilweise verbotene Bücher. Dichter, Serbische. Übersetzt und eingeleitet von Otto Hauser. (Aus fremden Gärten. 6. Bd.) XI, 43 S. Kl. 8°. Weimar 1912, Alexander Duncker^ 60 H. Zulässig mit Ausschnitt der Seiten 3 und 4. Mac Donald (I. Ramsay): Sozialismus und Regierung. Autori- sierte Übersetzung von Oskar Petersson. XXIV, 186 S. 8°. (Politische Bibliothek.) Jena 1912, Eugen Diederichs. 3 ^t. Zulässig mit Ausschnitt der Zeiten 116—119. 6. Ganz oder teilweise verboten gewesene, jetzt von neuem durchgesehene und erlaubte Bücher. Nicht». Kleine Mitteilungen« Die Mitwirkung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber bei der Durchführung des VerstcherungSgesetzeS für An gestellte. — Über dieses Thema wird am Mittwoch, den 11. Sep tember, abends ^9 Uhr, in der Alberthalle des Krystallpalastes Herr vr. H. I. Thissen, Referent bei der Reichsversicherungs anstalt für Angestellte in Berlin - Wilmersdorf, Bericht erstatten. Im Anschluß an den Vortrag bietet sich Gelegenheit, durch Fragen weitere Erläuterungen über das Gesetz zu erhalten. In Anbetracht des streng sachlichen Zweckes der Vorträge soll dagegen eine sog. freie Diskussion nicht stattfinden. Bei der Wichtigkeit des Gegen standes angesichts der nach dem Gesetze demnächst bevorstehenden ersten Wahlen sind alle beteiligten Arbeitgeber und Angestellten eingeladen, über die sachlichen Voraussetzungen hierfür sich durch Besuch der Versammlung näher zu unterrichten. Die Einladung ist von der Handelskammer, der Gewerbe kammer und dem Landwirtschaftlichen Kreisverein in Leipzig unterzeichnet und wird von dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler, dem Verein der Buchhändler zu Leipzig und den Vertretungen der Leipziger Gehilfenschaft unterstützt, so daß die Versammlung voraussichtlich sehr stark besucht sein wird. Wie wir bereits in Nr. 193 mitteilten, sollen derartige das Verständnis für das neue Versicherungsgesetz fördernde Versammlungen auf Anregung des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt in der nächsten Zeit in allen bedeutenderen Städten abgehalten werden. Postsendungen für Denlschlaud in New York «nter- schlagen. — In den letzten fünf Monaten hat, der Frankfurter Zeitung zufolge, ein Briefsortierer im New Yorker Auslands postamt, der Neger Hiram Smith, nicht weniger als 6000 für das Ausland, zum weitaus größten Teil für Adressaten in Deutschland bestimmte Briefe unterschlagen. Insgesamt hat er sich auf diese Weise 3000 Dollars in bar verschafft. Der Mann, der verhaftet wurde, ist geständig. Er ist ein Opfer seiner Spielleidenschaft. Eine deutsche Handelskammer in Genf. — Auf An regung des neuen deutschen Konsuls Ludowici in Genf sind die dortigen deutschen Kaufleute und Industriellen eingeladen worden zu einer Aussprache über die Gründung einer deutschen Handels kammer in Genf zur Wahrung der deutschen Interessen. Durch diese Gründung würdegeinem lange gehegten Bedürfnis abgeholfen werden. «L. »Toweit der Vorrat reicht« — Ankündigung eines Ausverkaufes? Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts. (Nachdruck verboten) — Nach § 7 des Wettbewerbsgesetzes muß bei der öffentlichen Ankündigung eines »Ausverkaufes« der Grund angeführt werden, der zu dem Ausverkäufe Veranlassung ge geben hat, und der Ankündigung eines »Ausverkaufes« stellt § 9 des Gesetzes auch die Ankündigung gleich, die den Verkauf von Waren »wegen Beendigung des Geschäftsbetriebes, Aufgabe einer einzelnen Warengattung oder Räumung eines bestimmten Warenvorrates« aus dem vorhandenen Bestände betrifft. Als »Ausverkauf« oder als eine diesem gleichgestellte Ankündigung gilt jedoch nicht eine öffentliche Bekanntmachung der Art, daß ein Verkauf »Soweit der Vorrat reicht« angezeigt wird. Eine Hamburger Firma M. hatte in einer Hamburger Zeitung unter Preisangabe Rohr stühle zum Verkauf angeboten und annonciert: »Billige Offerte! Soweit Vorrat«. Auf Antrag des Verbandes der Hamburger Möbelhändler hatte die Kammer IV für Handelssachen beim Landgericht Hamburg der Firma M. bei gerichtlicher Strafe diese Verkaussankündigung untersagt, ohne daß dabei der Räumungs grund angegeben sei. Auf die Berufung der Beklagten hob jedoch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg diese einst weilige Verfügung wieder auf und wies die Klage ab. Das Gericht, so wurde ausgeführt, hat sich nicht davon überzeugen können, daß es sich hier um die Ankündigung eines Ausverkaufs oder eines Verkaufs von Ware wegen Aufgabe einer einzelnen Warengattung oder Räumung eines bestimmten Warenvorrats handelt. Entscheidend für die Beurteilung des Inhalts einer An kündigung ist die Auffassung de- kaufenden Publikums von dem selben. Von diesem Standpunkt aus läßt sich aber aus 1306'