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Nachrichten für Naunhof und Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen, Staudtnitz, Threna usw.) Dieses Blakt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Skadtrates zu Naunhof. Erscheint wöchentlich 3 malt Dienstag. Donnerstag. Sonnabend, nachm. 4 Uhr - für den folgenden Tag. Bezugspreis t Monatlich Mk. 15.— mit Austragen. Post- einschl der Postgebühren '/«jährlich Mk. 45.— Im Falle höherer Gewalt, Krieg. : Streik oder sonit ger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch- g rf Liese, ung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. : Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2. - Anreigenpreiset Die 6gespaltene Korpuszetle2.50Mk., auswärts 3.—MK. Amt- - licher Teil Mk. 5.—. Reklamezeile Mk. 5.—. Beilagegebühr pro Nummer Mk. 50.—. : Annahme der Anzeigen bis spätestens 10 Uhr vormittags des Erscheinungstages. - größere noch früher. — Alle Anzeigen-Dermittlungen nehmen Aufträge entgegen. — - Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen. Druck und Verlag: «ün, » Eule, »annhos bei Leipzig, Markl 2. Nummer 71 Mittwoch, den 21. Juni 1922 33. Jahrgang KSrperschaftssteuer und Kapitalertragstener. Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für die Körperschaftssteuer und Kapitalertragsteuer. I. Zur Abgabe einer Körperschaftsfteuererklärung werden aufgefordert: ») Juristische Personen der öffentlichen und bürgerlichen Rechts sowie alle Berggewerkschaften; b) nicht rechtsfähige Personenvereiniffungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckoermögen mit Ausnahme offener Handelsgesellschaften, Kommandit- und sonstiger Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer des Betrieb s anzusehen sind. Ausländische Gesellschaften sind mit ihrem Einkommen aus inländischem Grundbesitz und aus einem Gewerbetriebe, für den im Inland durch die Gesellschaft selbst oder einen ständigen Vertreter eine Betriebsstätte unterhalten wird, steuerpflichtig. Die Steuererklärung hat zu umfassen: I . das Einkommen des Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahrs), dessen Ende in die Zeit vom I. April 1921 bis 31. De zember 1921 fällt; 2 in Ermangelung eines besonderen Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahres) das Einkommen des Kalenderjahres LVLI Zuständig für die Veranlagung ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Ort der Leitung liegt. Die Steuererklärung ist in der Zeit vom I. Juli bis 3k. August IS2L bei dem unterzeichneten Finanzamt ein- zureichen, soweit sie nicht auf Grund besonderer Aufforderung bereits vorher abzugeben ist. Vordrucke können beim Finanzamt empfangen werden. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt worden ist. Den Steuererklä'ungen sind beizufügen: unverkürzte Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrschnungen, Geschäftsberichte, MitgliederversommlungSprotokolle. Die Bilanzen müssen ein vollständiges und klares Bild des nach § 3 des Körperschaftssteuer gesetzes der Körperschaftssteuer unterliegenden Gesamtbetrages der in Geld oder GeldeSwert bestehenden Einkünfte ergeben. Er forderlichenfalls sind sie entsprechend zu ergänzen und zu erläutern. Es ist zu versichern, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Auf Verlangen haben die Steuerpflichtigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nachzuwetsen und die Geschäftsbücher usw. vorzulegen. Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumt, kann mit Ordnungsstrafen zur Abgabe angehalten, auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden (Z§ 170, 202 der Reichsab« gabenordnung). Wer die Körperschaftssteuer hinterzieht oder zu hinterziehen versucht, oder wer eine derartige Handlung seines Vorteils wegen begünstigt oder bi rbei hilft, wird mit einer Geldstrafe b^S zum zwanzkgfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auß Gefängnis erkannt werden (§§ 30 ff. des Körperschaftssteuergesetzes, 359 ff. der Reichsab gabenordnung). II. Erwerbsgesellschaften haben innerhalb eines Monats nach Feststellung der Bilan- ohne besondere Aufforde rung eine vorläufige Zahlung auf die Körperschaftssteuer zu entrichten. Diese Zihlung, die bisher 10 v. H. des Reingewinns betrug, ist für die nach dem 31. Dezember 1921 abgelaufenen Geschäftsjahre auf 15 v. H. erhöht worden. Gesellschaften, die die vorläufige Zahlung bereits in der bisber vorqeschriebenen Höhe entrichtet haben, haben den Mehrbetrag bis HUM 2v. Jtt«i 1S22, oder falls der Abschluß bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgestellt ist, den erhöhten Gesamtbetrag binnen 1 Monat nach Feststellung des Abschlusses zu zahlen. III. Wegen der Abgabe der Steuererklärungen für die nach dem 31. Dezember 1921 zu Ende gegangenen Geschäfts jahre ergeht besondere Aufforderung. An der Verpflichtung zur Zahlung der vorläufigen Körperschaftösteuer nach 11 wird hierdurch nichts geändert. L. Die unter Nr. I», b genannten körperschaftssteuerpflichtigen Personenvereinigungen und Zweckoermögen werden aufgefordert, gleichzeitig mit der KörperschaftSfteuererklärung eine Kapitalertragssteuererklärung abzugeben. . Die Kapitalertragssteuererklärung hat zu umfassen: 1. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schatzwechsel, soweit es sich um Kapitalanlagen handelt, 2. alle Erträge aus ausländ schen Kapitalanlagen, die im Kalenderjahr 1921 bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs (Wirtschaftsjahrs) bezogen worden sind, dessen Ende in die Zeit vom 1. Jannar 1921 bis zum 31. Dezember 1921 fällt. In Ermangelung eines besonderen Geschäftsjahrs (Wirtschaftsjahrs) sind die im Kalenderjahre 1921 bezogenen Kapitalerträge anzugeben, 3. die sonstigen Angaben nach Maßgabe des Vordrucks. Der Anschaffung und der Darleihung von Geld dienende Unternehmungen, die auf Grund des § 76 des Reichs stempelgesetzes anqemeldet oder einer angemeldeten Unternehmung gleichgestellt sind, haben nur die Erträge aus ausländischen Wertpapieren (insbesondere Dividenden, Anleihezinsen u. dgl.) anzugeben. Finanzamt Grimma. Stadtgcmeinderatssitzung Donnerstag, den 22. Juni 1922, abends 7 Uhr. Tagesordnung befindet sich im Rathause am Brett. Die nächste Mutterberatungsstunde findet Mittwoch, den 21. d. M. von nachmittags Vr4—5 Uhr für Säug linge und Kleinkinder (Buchstaben (M—Z) in der neuen Schule im Lehrerzimmer und Zimmer 4 statt. Naunhos, am 19. Juni 1922. Der Bürgermeister. Kleine Zeitung für eilige Leset».' d * Da- Garantiekomiiee ist tn Berlin zu Besprechungen mit der deutschen Regierung eingetroffen. * Das deutsche Goldzollaufgeld wird mit Wirkung vom 25. Juni 1922 ab bis auf weiteres auf 6400 Prozent festgesetzt. * Auf dem Leipziger Gewerkschaftskongreß hielten der Reichsarbeitsminister und der NeichswirtschastSmintster Poli- tische Ansprachen. * In Kattowitz ist die polnische Polizei in starken Abteilun- gen eingerückt und hat den Dienst in der Stadt übernommen. * Frankreich plant nach Blättermekdunaen die Einberufung einer interalliierten Konferenz über die Aushebung -er Schul- den au- der KriegSzeit. * Die amerikanische Regierung arbeitet einen Plan zur Rückerstattung des beschlagnahmten deutschen Eigentums auS. Reichstagsauslösung? Aus parlamentarischen Kreisen wird unS geschrieben: ! Es gibt Leute, die ganz ernsthaft die Behauptung ! wagen, daß der Reichstag wieder einmal kritischen Tagen ! entgegengehe. Diesmal nicht aus Gründen der auswärti- , gen Politik: hier lägen vielleicht, angesichts der Erfolg- ! losigkeit unserer Bemühungen um eine Besserung der internationalen Lage, genügend Unterlagen vor, um aber- ! mals in eine kritische Nachprüfung der Erfüllungspolitik j «in-zutreten. Aber davon ist heute wensger die Rede. Man i ist es einstweilen wenigstens müde geworden, den gleichen Felsen immer wieder bergan zu rollen, da man doch mit tödlicher Sicherheit voraussehen muß, daß er allen Aw- strengungen zum Trotz schließlich wieder in die Tiefe zu- ! rückrollen wird. Nein, diesmal hat man sich auf eine ; Frage der inneren Wirtschaftspolitik geworfen und stellt ! sich so, als wenn um sie wieder einmal alle Geister in ' Deutschland wild entbrennen müßten. Die Getreide» m läge steht für das Erntejahr j 1922 zur Entscheidung. Die Reichsregierung hat nach lang- > wierigen Perhandlungen mit den beteiligten Berufsstän- ! den sich für die Notwendigkeit einer abermaligen Getreide- , Umlage entschieden, und der Reichsrat ist ihr, wie danach > nicht anders zu erwarten war. mit erheblicher Stimmen mehrheit beigetreten. Im Reichstag aber sind di« Aus sichten ungewiß, weil sowohl aus dem Zentrum wie auch der Demokratischen Partei Absplitterungen nach recht- hin befürchtet werden. Die Blätter d«S linken Teils der Re- gierungskoalition zeigen sich darüber in hohem Grade be unruhigt, der Vorwärts vor allem spricht bereits ganz un verhohlen von dem Gedanken einer Reichstagsauflösung, natürlich nicht, ohne damit auf der Gegenseite das ent sprechende Echo zu finden. Wer indessen gelernt hat, das Treiben der Politiker unserer Tage mit nüchternem Blick zu beurteilen, wird vb dieses Lärmens seine Ruhe nicht verlieren. Einstweilen wenigstens vermag er nicht einzu sehen, warum hier wieder einmal so zu einer Machtfrage gestempelt werden soll, was lediglich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geregelt werden muß und wofür sich, da weder der eine noch der andere Teil seinen Standpunkt unter den heutigen Zeitverhältnissen unverkürzt durchzu setzen vermag, notwendigerweise ein Ausgleich finden muß. Die Landwirtschaft kann mit Fug darauf Hinweisen, daß ihr für dieses Jahr von berufener Seite die völlige Aufhebung der Zwangswirtschaft auch für das Brotge treide in Aussicht gestellt worden ist, wie auch darauf, daß eine zweite Getreideumlage für sie ein neues Milliarden- Opfer bedeutet. Auf der anderen Seite muß man es ver stehen, wenn die Regierung bei dem vorauszusehenden schlechteren Ernteergebnis dieses Jahres die Versorgung der Bevölkerung mit Brotgetreide weder der Menge noch dem Preise nach ausschließlich dem freien Verkehr über- lassen will. Muß schon der gegenwärtige Bzotpreis auf der augenblicklich gegebenen Grundlage für den Beginn des neuen Wirtschaftsjahres nahezu verdoppelt werden, so Ware die Preisentwicklung, Wenn man sich nur auß un sichere Faktoren verlassen wollte, ganz und gar ungewiß. Ein Risiko, das heute kein verantwortlicher Staatsmann ohne weiteres auf sich nehmen kann. Nur wenn die Land wirtschaft in der Lage wäre, gleichwertige Garantien für eine ausreichende und einigermaßen erträgliche Brotver- sorgung der Bevölkerung zu übernehmen, könnte der Re gierung Verzicht auf die Getreideumlage angesonnen wer den. Davon ist aber, soweit man wenigstens bisher ge hört hat, nicht die Rede. So wird Wohl auch die Mehr heit des Reichstags nach reiflicher Erwägung alles Für und Wider schließlich auf den Boden der Regierungsvor lage treten. Zu wünschen wäre natürlich, daß auch den Vertretern der Landwirtschaft die Hinnahme der Getreideumlage nach Möglichkeit erleichtert werde; unter dieser Vovaussetzung würde der Widerstand, der in ihren Reihen mit Schärfe »»'gekündigt wird, Wohl auch diesmal wieder aus vater ländischen Gründen aufgegeben werden. Bis.jetzt wenig stens haben die rechtsstehenden Parteien sich noch jedem Gesetz gefügt, wenn es einmal in der verfassungsmäßig vorgeschriebenen Form zustandegekommen war. Die gleiche Fügsamkeit muß man freilich auch von der Gegenseite für den Fall erwarten, daß der Reichstag Wider Vermuten die Vorlage ablehnen sollte. Denn warum in aller Welt soll der Wille der Volksvertretung nur respektiert werden, w»nn er im Sinne der einen, und nicht, wenn er im Sinne der anderen Anschauung sich auswirkt? Man sollte es unterlassen, leichtherzig mit dem Feuer zu spielen. Die Aufregung einer Reichslagsauflösung wäre gerade das Letzte, was wir heutzutage noch vertragen können, gleich viel auS welchen Gründen immer sie erzwungen würde. ES scheint aber, daß gewisse Politiker ohne mehr oder weniger parlamentarische Druckmittel heutzutage nicht mehr au§- kommen können, ginge es nach ihnen, wir kämen aus Par laments- und Regierungskrisen überhaupt nicht mehr d«»us. Vas Problem der Weltschulden. EineneueKonfe re nz? Nachdem das Anleiheprojekt vorläufig vertagt wor den ist, scheint es, als ob die Regelung der Schuldenfrage, die ja keine deutsche, sondern eine internationale Ange legenheit ist, ebenfalls zum Stillstand gekommen sei. Daß dieser unhaltbare Zustand aber schleunigst der Änderung bedarf, ist jedermann klar. Es müssen neue Wege gesucht werden, um einerseits die deutschen Schuldverpflichtungen herabzusetzen und dabei auch die Schulden Frankreichs und Englands in Amerika zu ordnen. Nun glaubt der Londoner Berichterstatter der „Chicago Tribune" Mit teilen zu können, daß Frankreich in Kürze eine Konferenz einberusen wird, um ihr einen Plan über eine gegenseitige Streichung der interalliierten Schulden vorzulegen. In englischen Kreisen stehe man dem Grund gedanken nicht unsympathisch gegenüber; aber in amerika nischen Kreisen wird nach wie vor die Ansicht vertreten, daß Frankreich den Anfang mit einem Schulden- nachlah an Deutschland machen müsse. Man könne nicht recht verstehen, warum die Vereinigten Staaten Frankreich einen Teil seiner Schulden erlassen sollen, wenn dieses nach wie vor Deutschland zwingen will, ihm jeden Pfennig zu zahlen. Man hofft, daß der Plan Frankreichs eine große Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau der ver wüsteten Gebiete in Gestalt von Sachlieferungen und Arbeitskräften vorsteht. Man spricht sogar davon, daß Frankreich dann bereit sein würde, in gewissen Gren zen einer Abrüstung näher zu treten. Vorläufig kann dieser Plan noch nicht als spruchreif angesehen werden, da vor allem in Amerika noch starke Widerstände dagegen be stehen. DaS Garantiekomitee in Berlin. Ein Anfang zur Regelung -er deutschen Zahlungen wird in diesen Tagen in Berlin gemacht. Das Garantiekomitee, der zur Prüfung der deutschen Finanzmaßnahmev bestimmte