Volltext Seite (XML)
Nachrichten für Naunhof und Umgegend Druck und Verlag: Gü»i ck Eale. Naunhof dei Leipzig, Markl 2. Fernruf: Ami Naunhof Nr. 2 33. Jahrgang Sonntag, den 12. Februar 1922 Nummer 19 einzmeichen. II. der der Ab- Grlmma, den 6. Februar 1922. Das Finanzamt. Einkommensteuer. Kapttalertragsttuer. m. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des zur Abgabe Steuererklärung Vepslichieien und deshalb zweckmäßig mittels Emschreibebli fs. am 17. Januar 1921 stattgefundenen Tarifverhandlunqen mit dem Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, die Annahme des Nachtrags zur Gemeindesteuerordnung über Erhebung eines Zuschlags zur Gewerbesteuer in der abaeänderten Fassung, die Annahme des 10. Nachtrags zum OrtSgesetz über die Verfaffungs- verbältnisfe,der die Gewährung von Reisekosten für die Gemelnde- bramten behandelt, die Belastung der Hundesteuer in der bereit? beschlossenen Höbe von 100 Mk., die Anstellung de? Verwal- tunaSasststenien Rehm als planmäßiger Beamter, die Annahme des OrtSgesttzs über die Besserung der wirtschaf'lichen Verhält nisse der Hebammen und der in den Ruhestand versetzten Bezirkähebammen, die Kenntnisnahme von einer Verordnung des Ministerium? vom 29. Dezember 1921 auf ein Gesuch um Gewährung einer Unterstützung aus dem Ausgleichsstock, insbesondere davon, daß darum nachgesucht worden ist, daß der Staat dis Bürgschaft für ein aufzunehmendes Darlehn in Höhe van 150000 Mark übernehmen soll, die Nachzahlung eines Betrag? infolge OrtSklassenerhöhuna an den Steuerasstssenten Heilmann, um die Abgabe eines Gesuchs der Oberwachtmeister Daniel und Wildenhain in der GehaltSsach», die Kenntnisnahme von dem jetzigen Stande der Beamtengehälter, die Neuregelung der Bezahlung an Hilfsarbeiter. 9. Die Beschlüsse des BeschleusungSausschusteS vom 3. d. M. wurden genehmigt. Sie betrafen u. a. dke Zahlung d'r Rest forderung der Firma Lauterbach, die Begleichung einer Rechnung an die Firma Vogel und Jahn, die Kenntnisnahme von dem Anerkennungsbescheid der KreiShauvtmannschast über Gewährung von Mitteln aus der produkt'ven Erwerbslosenfürsorge für Her stellung und Umlegung der Vorflutschleuse von der Leipziger Straße bis zur Kläranlage. 10. Die Beschlüsse des Bauausschusses vom 7. d. M. wurden genehmigt. Es handelte sich hierbei u. a. um die Erhöhung der für Straßenbauten zu leistenden Sicherheit auf 300 Mark je Anliegermeter, um die Kenntnisnahme von den Verhandlungen mit der LandeSstedlungSgesellschaft „Sächsisches Heim" und darum, daß von der Abgabe von Land an Kriegs beschädigte abgesehen werden muß, um die Kenntnisnahme, daß ein Gesuch um Staatsbeihilfe zu Wegebauten eingereicht wurde, um die Ausbesserung der Oefenin einer Wohnung des städ'ischen Hauses Lange Str. 56, um die Abgabe von Kies aus den städtischen Kies gruben zum Preise von 30 Mark je Kubikmeter, eines Ent wurf? zur Haftzellenänderung an die Amtshauptmannschaft, um die Überlassung von 40 gm Land zum Preise von 5 Mark je gm an Frau verw. Streller, um die Ablehnung eine? An suchens des Herrn RauchwarenzurichtereibesttzerS Karl Mieder sein Grundstück bis zur Grenze des städtischen Grundstücks Lange Straße 58 zu bebauen. 11. Die Beschlüsse des GaSanstaltSauSschnsscs vom 7.d. M. wurden genehmigt. Sie betrafen n. a. die Kenntnisnahme von der Verwendung von Briketts bei der Gaserzeugung, die Ablieferung dcS RelnüberschusteS der Gasanstalt im Rechnungs jahr 1920 in Höbe von 54 954 Mk. 27 Psg. an die Stadt kasse, die Wegfallstellung eines GaSgeldrückstandeS von einem früheren GaSabnehmer, die Kenntnisnahme, daß sich für die Abfuhre der Kohlen kein Bewerber gefunden hat, eine Aussprache wegen Vergebung der Abfuhre und die Kenntnisnahme von einer Zuschrift über Zwickauer Kohlenpreiserhöhung. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. NaunHof, am 10 Februar 1922. Der Stadtaemeinderat. Deutschlands Steuerlast. Der Note an den WiederherstellungSaukfchuß hat die deutsche Reglung vergleichende Uebersichten der Steuerlast in Deutsch land, Frankreich und England beigkfügt. Jedoch sind die Uebcrstchten leider unvollkommen, berücksichtigen nur die direkte, nickt auch die indirekte Steuerlast. Weiter kommt hinzu, daß bei der vergleichsweisen Darstellung die Kaufkraft der Mark gegen den Franken und den Schilling nur unzulänglich kiageschätzt wurde. Fünf Papiermark sind bei der Berechnung dem Franken, elf Papiermark dein Schilling gleichgesetzt worden, obschon die Kaufkraft von fünf Papiermark in Deutschland wesentlich ge ringer ist als die eines Franken in Frankreich. Das gilt auch für das Umrechnungsverhältnis des Schillings. Die Belastung der Einkommen in Deutschland tritt aber nicht scharf genug hervor, wenn beispielsweise berechnet wird, daß der deutsche GehaltS- oder Lohnempfänger, der vier Kinder zu versorgen hat und ein Einkommen von 50 000 Papiermark bezieht, 5,08 Prozent Steuern trägt, während ein Pflichtiger in England mit diesem Einkommen frei ist und der Pflichtige in Frankreich nur 0,99 Prozent an Steuern zu leisten hat. Dabei sind die Schilling- und Frankenetnkommen in Papier mark umgerechnet worden. Aus den Uebersichten geht weiter hervor, daß gerade die mittleren Einkommen «uS Gehalt und 1. D'e nach I zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichteten Personen haben, soweit sie im Kalenderjahre 1921 oder in dem während dieses Kalendeijahres endenden Wiitichofis- (Geschäfts-) jahre Diskontbeträqe von inländischen und au-ländischen Wechseln und Anw.isungen und Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen (Dioidenden, Zinsen von Wertpapieren, Dailchens, Hypoih'k-nä-sen usw.) bezogen haben, gleichzeitig mit dieser Erklärung die vorgeschriebene Kapitalertrag- steuererklärung bei cem unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Kapitalertragsteuereiklärunq besteht mit Ausnahme der im § 39 der Ausführungs- bestimmungen zum Kapitale,tragsteuerg-^sch ieieichmten Fälle ohne Rücksicht auf die Höhr der Erträge, mithin auch für die nach I zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht verpflichteten Personen, wenn sie Erträge der genannten Art bezogen haben. Falls danach ein' Ei, komm'n>bu r^iktärung nicht abzugeben ist, ist die Kapitalertragsteuererklärung innerhalb der Zeit vom LS. Februar bis LS. März 1022 einzureichen. 2. Gleichzeitig mit kur E nkommenstcuirerklärung oder, falls diese nicht abzugeben ist, in der Zeit vom 15. Februar bi? 15 März 1922 sind ferner auf Grund des 8 64 der Ausführungsbestimmungen zum Kapitalertragsteuergesetz zum Zwecke der Nachprüfung ob d:e Kapuabr-rag-steuer richtig abgeliefert worden ist, nach Maßgabe des Vordruckes zur Kapitalertragsteuer- erklärung die m dem unicr 1 genannten Kalender- oder Wirtschaftsjahr gezahlten oder bezogenen Kapitalerträge der in H 2 4. Von dem Bericht des Hygienischen Instituts der Uni versität Leipzig über die Untersuchung des Leitungswassers nahm man Kenntnis. 5. Herrn Klempnermeister Friedrich Oelsner wird Geneh migung zur Ausführung von Hausentwässerungen erteilt. 6. Die Wahl eines Ausschusses zur Festsetzung der Unter stützungen für Rentenempfänger der Invaliden- und Angestelllen- versich-.rung soll der FürsorgeauSschuß vornehmen. Er soll auch die Anträge prüfen. 7. Der Bürgermeister wurde als Mitglied des SchulauS- ausschusses einstimmig gewählt. 8. Die Beschlüsse des Rechnungs« und VersassungSauS- schusscS vom 2. d. M. wurden g<n hmigt. Hierbei handelte eS sich u. a. um die Einhebung eines Ergänzungsbeitrages für den sächsischen Gemeindetag, die Ueberweisung einer Beihilfe aus dem Ausgleichsstock zur Verringerung der Fehlbeträge bei den Polizei-, Armen-, Wohlfahrts- und Wegebaulasten für das Rechnungsjahr 1921 in Höhe von 9144 Mk., die Kenntnis nahme von einer Zuschrift des Arbeitgeberverbandes über die In der gestrigen 3. diesjährigen Sitzung des Stadlgemeinde- rateS ist folgendes beraten und beschlossen worden. 1. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüß e der Bürger meister den mu eingetretenen Herrn Stadtverordneten Lüne und wies ihn in sein Amt ein. 2. Herr Fabrikbesitzer Karl Wagner wurde als Stadtrat in Pflicht genommen. 3. Das Baugesuch des Herrn Rauchwarenzurichtereibesitzers Karl Mieder — Ecrichmng einer Maschinenanlage und Klär grubenanlage im Grundstück Lange Straße 60 — wurde bedingungsweise befürwortet. Gegen die beabsichtigte Bebauung des Grundstücks des Herrn Eisenwarenhändlers Oskar Engert am Markt nach der eingereichten Handzrichnung bestehen grund sätzlich keine Bedenken. Dem Bauwerber soll noch empfohlen werden, sich mit dem Nachbargrundstück-b fitzer Herrn Klempner- metstet Friedrich Oüsner wegen einheitlicher Bauweise zu ver ständigen. Das Baugesuch des Hirrn Fabrikbesitzers Adolf Arnhold — Neubau etncs Lagerschuppens — wurde befürwortet. Oeffentliche Aufforderung zur Abaabe einer Tteuererkliirnng für die Veranlagung zur Einkommenfteuer für das Rechnungs- ö b j§hr AA2I und einer Kapitalertragsteuererklärung. «al r Dienstag, Donnerstag, Sonnabend nachm. 4 Uhr, - kür üen iolaenden Tag. BeiugSPretO t Monatlich Wk. t r öhm Austtagen, Post etnichl. ser Postgebühren - 5« S°lle höherer. Gewalt. Krieg, Streik oder sonMger Störungen dtt Betr^bes.^t der ^ . r Unen Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Nachzahlung des Bezu g sprei l es. . Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Sieuereiklärung versäumt, kann mit Geldstrafen bis 500 zur gäbe der Steuererklärung angehalten werden! auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auftrlcgt werben. Eine Verlängerung der Erklärungsfrist für die Einkommensteuer wird nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt und in der Regel von der Leistung einer der mutmaßlich zu entrichtenden Steuer entsprechenden Vorauszahlung abhängig gemacht. Sieuerhinterziehur gm werten mit Gel, strafe bis zum zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer b-straft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis und unter Umständen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Bekanntmachung der Bestrafung auf Kosten des Verurteilten erkannt werden. Absatz 1 Nr. I 4—6 des KapitalenragsteucrgesetzeS bezeichneten Art (Hypothekenzinsen, Zinsen von Forderungen, Renten usw.) von allen denjenigen Personen anzugeben, die solche Beträge als Schuldner gezahlt ober als Gläubiger bezogen haben. 3. H nsichtlich der Vordrucke für die Kapitalectragsteuererklärung zu H 1 und 2 gilt das unter I Gesagte mit Maßgabe, daß der Preis sür ein zweites oder weiteres Stück 40 Psg. beträgt. UMm lies NseM le UsM iLßffeke VerrirmunL äer Linlsgen mit 4°/„. vodertrsxunsen äurok unrsr Portsoli, vekkonto ^etprle dir». lO 783 spesenfrei. — Oesekäktsrelt 9—1 vkr. Rnrskarf Sicka Srdmannshain, Fuchshain, Groß- und Klekrsteinberg, Küng«, MH«, Audhardt, PO«-«, VtäMul-, L-mr* usw.) der Amk-H°up1m°«nsch°sl Grimma und d-- Siadirale- zu Naunhof. . - ' Udr r r A«,ei-e«pretf< t Di« 6 gespaltene Korpui-elle Pf-., auswtrt» wk. Amt- t — N-Mm. 4 llvr - ltthr'r A«iLm--eUe Mk. Bellagegedühr pro Lundert Wk.. j t Annahme der Anzeigen bis spätesten« 10 Uhr vormittags des Lrs-etnongrtages,: - gröbere noch früher. — Alle Anzeigen-Dermittlungen nehmen Aufträge entgegen. — r r Bestellungen Werden von den Ausaägrrn oder in der Geschäftsstelle angenommen, j I. Auf Grund dieser öffentlichen Aufforderung find ,vr Abgabe einer Einkommeuftenererklärnng oerpflichtel: im Fmam-M»qvk Grimma wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aufhaüenden selb- ständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtaeu sche); w-. e , , , 2 säm'l che Personen, tie ohne im Deuischen Reiche zu wohnen oder sich aufzuhalten, im FinanzamtSbezirk Grimma Grundbesitz haben, ein Gewerbe betreiben, eine Erwerbsiätigkeit ausüben oder Bezüge aus öffenilichen, inner halb des Finanzamtsbezirks gelegenen Kassen M!t Rücksicht auf gegenwärtige oder frühere Dienstleistung oder Berufs- tä igkeit ertal'rn, , ,, , soweit die voistehend G-nannten im Kalenderjahre 1921 oder in dem wahrend dieses Kalenderjahres endenden Wirtschafts- sGiichäftS ) jahr ein steuerbares Einkommen von mehr als 24000 bezogen haben. Hierunter fallen auch alle Lohn- und Gehaltsempfänger. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des vorgeschriebeue» Vordrucks in der Zeit vom IS. Februar bis IS. März 1022 bei dem unterzeichneten Finanzamt einzuretchen. . , Vordrucke für die Steuererklärung werden den Steuerpflichtigen durch die Gemeindebehörde bis zum 15. Ftbruar 1922 zugestellt werden. Sie können von diesem Tage ab von Steuerpsl ch'izen, die einen Vordruck nicht zugestellt erhalten haben, aber zur Abgabe der Steuererklärung auf Grund dieser öffentlichen Aufforderung verpflichtet sind, oder die freiwillig eine solche-abgeben wollen, bei dem unterzeichneten Finanzamt oder der Gemeindebehörde entnommen werden. Die Verpflichtung zur Abgabe eiuer Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugefandt worden ist. D ejenigen Steuerpflicht gen, die in den oben angegebenen Zeiträumen ein Einkommen bezogen haben, das weniger als 24000beträgt und sich aus anderen E nkommcn als Lohn- und Gehal'Sbezügen zusammensetzt, sind gleichfalls zur Abgabe einer Sieuereik ärung in der Zeit vom IS. Februar bis IS. März 1022 verpflichtet, wenn ihnen ein Vordruck zu- gesendet wordea ist. Die Zusendung eines Vordruckes gilt als b sondere Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung. Jeder Steuri pflichtige erhält nur einen Vordruck zur Steuererklärung. Für ein zweites oder weiteres Stück sind je 1 zu bezahlen. GehaltS- und Lohnempfänger, die an sich nicht zu veranlagen sind, weil ihr gesamtes steuerbares Einkommen 24000-^ nicht übersteigt, die aber nach § 49 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes Antrag auf Veranlagung zur E nkommensteuer stellen wollen, haben diesen Antrag mit der Sieuererklärung zu verbinden und mit dieser bis zum 15. März 1922 dem Finanzamt