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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 61.1944
- Erscheinungsdatum
- 1944
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19440000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19440000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 41-44 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 61.1944
-
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1944 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1944 1
-
Band
Band 61.1944
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 Nr. 26. 29. Juni 1944 Gartenbautirtchjaft vereinigt mit Deutcher Erwerbsgartenbau Reichseinheitliche Regelung beseitigt alle bisherigen Schwierigkeiten Alufallverjichjerung für Saummatte Immer wieder auftauchende Schwie rigkeiten bei der Sicherung der Baum warte gegen Unfälle machte, wie be reits vor längerer Zeit gepflogene Be sprechungen mit der Gartenbau-Berufs genossenschaft in Kassel ergaben, eine einheitliche Lösung der Unfallversiche rung für Baumwarte notwendig. Das Ziel war auch, den Baumwarten einen genügenden Unfallschutz und gegebe nenfalls eine ausreichende Rente zu sichern. Nachdem das Reichsversicherungs amt einen entsprechenden Antrag der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, dem der Reichsnährstand und der Reichs verband Deutscher Gartenbauvereine — dem Reichsnährstand angegliedert •— zustimmten, unter dem 30.8.43 statt- gegeben hat, ist die gesetzliche Unfall versicherung der Baumwarte mit Wir kung vom 1.1.1943 in Kraft getreten. Das heißt: 1. Der Baumwart, der seine Berufsarbeit als selbständiger Unternehmer aus übt, ist bei der Gartenbau-Berufs genossenschaft, Kassel, Skagerrak platz 29, mit einem Jahresarbeits- verdienst von 1800,— RM. versichert. Er hat das Recht, sich über diesen Betrag bis zum Betrage von 7200,— RM. freiwillig höher zu versichern. 2. Der selbständige Baumwart, der in öffentlichem Auftrag oder auf An weisung des Reichsnährstands zum Schutz und zur Förderung der Obst erzeugung tätig wird und hierbei einen Unfall erleidet, wird ebenfalls Vier Inge vor und nac Sounenwende zeigen Oie Winde Dis Sommers Ende Dis Sommersonnenwende ist zwar am 22., manchmal am 23. Juni, gleichwohl wird der Wetterspruch aber im Volksmund immer im Zusammenhang mit dem Johannistag, dem 2 4. Juni, gebraucht. Er ist einer von den ganz wenigen Wettersprüchen, die wirklich richtig abgefaßt sind, indem sie eindeutig sagen, einige Tage vor und nach der Sonnenwende deuten das kommende Wetter an; damit unterscheiden sie sich ganz gründlich von der Mehrzahl aller Wettersprüche, die sich in ihrem Wortlaut nur an einen einzelnen Tag anklammern, was natürlich leicht zu Mißverständnissen führen kann. Dieser Wetterspruch ist aber nicht nur in seiner Abfassung sozusagen muster gültig, sondern schließt auch einen sehr wichtigen und richtigen Erfahrungsschatz in sich: daß nämlich in Mitteleuropa sich ungefähr um die Sommersonnenwende oft entscheidende und bleibende Umgestal tungen in der Großwetterlage vollziehen, daß also auf. einen trockenen Frühsommer im Mai und Juni dann ein feuchter Hoch sommer folgt. . . daß aber auch umgekehrt auf eine wenig sonnige Frühsommerzeit dann meist trockenes und warmes Wetter einsetzt. Eine solche Umgestaltung beginnt dann in der Regel zuerst und am fühl barsten im Osten und gewinnt von dorther westwärts an Raum; eine solche Entwick lung wäre also gewissermassen das Negativ der Siebenschläferregel. anotOnungtn e durch die Gartenbau-Berufsgenossen schaft entschädigt, und zwar nach einem Jahresarbeitsverdienst von 1800,— RM. bzw. einschließlich der freiwilligen Höherversicherung. 3. Der Baumwart, der seine Berufs arbeit nicht als selbständiger Unter nehmer ausübt, gilt als Arbeitneh mer in dem jeweiligen Beschäfti gungsbetrieb. 4. Die Hilfskräfte eines Baumwartes gelten als versicherte Personen in dem jeweiligen Beschäftigungs- betrieb. Der Baumwart gilt nicht als Arbeitgeber, sondern als Mittel person, wenn er auch die Löhne aus zahlt, die ihm von den Auftraggebern wieder zurückerstattet werden. 5. Der Jahresbeitrag auf der Berech nungsgrundlage von 1800,— RM. für die Pflichtversicherung der Baum warte stellt sich auf 10,30 RM. (je 1000,— RM. = 5,70 RM.). 6. Als entschädigungspflichtige Unfälle gelten außer den Arbeitsunfällen bei Verrichtung betrieblicher Arbeiten auch die Unfälle auf den Wegen zu und von der Arbeitsstätte. Bei ent schädigungspflichtigen Unfällen ge währt die Gartenbau-Berufsgenossen schaft Heilverfahren und Geld leistungen. Die Leistungen aus der Unfallver sicherung kommen sowohl dem Verletzten als auch den Hinterbliebenen zugute. Dem Verletzten werden gewährt: Kränkenbehandlung einschließlich Krankenhausbehandlung, Versorgung mit Arznei und Heil- und Hilfsmittteln vom Unfalltage ab und bei einge tretener Erwerbsminderung von min destens 20 v. H. eine Rente. Für die Dauer der Krankenhausbehandlung er halten Ehefrau und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahre ein Fa miliengeld von der Berufsgenossen schaft, sofern kein Krankengeld aus einer Krankenkasse empfangen wird und solange der Verletzte eine Rente von 50 v. H. und mehr bezieht, auch Kinderzulagen von 10 v. H. der Rente je Kind. Den Hinterbliebenen werden u. a. gewährt: ein Sterbegeld und eine Rente vom Todestage an. Nähere Einzelheiten und Beispiele über die Höhe der Geldleistungen bei Unfällen bei einem Jahresarbeitsver dienst von 1800,— RM. sind aus dem Merkblatt „Unfälle und Leistungen" ersichtlich, das von der Gartenbau- Berufsgenossenschaft in Kassel, Ska gerrakplatz 29, bezogen werden kann. Die Landesverbände des Reichsver bandes Deutscher Gartenbauvereine — dem Reichsnährstand angegliedert — haben die Baumwarte ihres Tätig keitsgebietes zumeist in einer beson deren Abteilung zusammengeschlossen und sich deshalb bereit erklärt, die Beiträge von allen anerkannten ihnen angehörenden Baumwarten, die ihre Berufsarbeit als selbständige Unter- ^auptoeteinigung anoronung 2t. 10/44 der Hauptvereinigung der deutschen Gar tenbauwirtschait. Betr.: Erfassung von Obst und Gemüse. Vom 15. 6. 1944. Obst und Gemüse haben von Jahr zu Jahr eine steigende Bedeutung für die Ver sorgung der Bevölkerung erlangt. Das Ge müse wird noch mehr als bisher dazu dienen müssen, die bewirtschafteten Lebens mittel zu ergänzen, während das Obst drin gend benötigt wird, um Verwundete, be stimmte Formationen der Wehrmacht sowie Kinder, Kranke und werdende Mütter als Hauptbedarfsträger mit Vitaminen zu ver sorgen. Es wird daher noch mehr als bis her erforderlich sein, für die möglichst vollständige Erfassung von Obst und Ge müse Sorge zu tragen. Daher wird auf Grund der Verordnungen über die öffentliche Bewirtschaftung vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1521) und vom 27. September 1939 (RGBl. I S. 1731), der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 21. Oktober 1936 (RGBl. I S. 911) und des Erlasses des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 11. Juli 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 169 vom 22. Juli 1940) mit Zustimmung des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsbauernführers angeordnet: , I. Die Hauptvereinigung der deutschen Gar tenbauwirtschaft (Hauptvereinigung) kann den Gartenbauwirtschaftsverbänden Auf lagen zur Aufbringung von Mindestmengen an Obst und Gemüse zum Zwecke der Belieferung anderer Gebiete oder be stimmter Bedarfsträger erteilen. II. (1) Die Vorsitzenden der Gartenbauwirt schaftsverbände werden ermächtigt, mit Zustimmung des Vorsitzenden der Haupt vereinigung den Erzeugern in den ge schlossenen Anbaugebieten für das zu Er werbszwecken angebaute Obst Mindest- Ablieferungsverpflichtungen (Kontingente) aufzuerlegen. (2) Die Kontingente sind in einer be stimmten Gewichtsmenge festzusetzen. (3) Die Vorsitzenden der Gartenbauwirt- schaftsverbändä regeln mit Zustimmung des Vorsitzenden der Hauptvereinigung die Einzelheiten des Verfahrens und bestimmen die Stellen, an die das Obst auf Grund d’r Kontingente abzuliefern ist. III. Die. Vorsitzenden der Gartenbauwirtschafts verbände werden ermächtigt, mit Zu stimmung des Vorsitzenden der Hauptver einigung a) in den geschlossenen Anbaugebieten durch Anordnung eine dem Abschnitt II entsprechende Regelung für Gemüse zu treffen, b) in nichtgeschlossenen Anbaugebieten für einzelne Obstbaubetriebe eine dem Abschnitt II entsprechende Regelung zu treffen. IV. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung kann bestimmen, daß in Gebieten benach barter Gartenbauwirtschaftsverbände, in denen gleichartige Erzeugungs- und Absatz verhältnisse vorliegen, bei der Kontin gentsfestsetzung für Obst oder Gemüse maß nahmen gleicher Art getroffen werden. V. Die Vorsitzenden der Gartenbauwirt schaftsverbände werden ermächtigt, in den geschlossenen Anbaugebieten mit Zu stimmung des Vorsitzenden der Hauptver einigung weitergehende Vorschriften für die Erfassung von Obst und Gemüse, das zu Erwerbszwecken angebaut wird, zu er lassen. In jedem Falle sind den Erzeugern zur Versorgung der in ihrem Haushalt ständig verpflegten Personen sowie zur Leistung der herkömmlichen Naturallöhne (Pflücklöhne) bestimmte Mengen zu belassen. VI. /Die Vorsitzenden der Gartenbauwirt schaftsverbände werden ermächtigt, mit Zustimmung des Vorsitzenden der Haupt vereinigung und im Einvernehmen mit den zuständigen Verkehrsbehörden (Reichsbahn direktion, Reichspostdirektion, Bevoll mächtiget für den Nahverkehr) anzuordnen, daß Obst aus geschlossenen Anbaugebieten nur versandt werden darf, wenn das Beförderungspapier mit einer Versandmarke versehen ist, die von einer zu bestimmenden Stelle ausgegeben wird. VII. Klein- und Schrebergärtner sowie Haus gartenbesitzer, die Obst oder Gemüse nicht erwerbsmäßig anbauen, fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Anordnung, soweit nicht die Gartenbauwirtschaftsverbände mit Zustimmung der Hauptvereinigung für Hausgartenbesitzer in besonderen Fällen abweichende Regelungen treffen. Jedoch gelten die gemäß Abschnitt VI ergehenden Vorschriften auch für Klein- und Schreber gärtner sowie Hausgartenbesitzer. ‘ . VIII. Diese Anordnung findet auf Pilze und wild wachsende Beerenfrüchte keine Anwendung, soweit nicht die Gartenbauwirtschaftsver bände mit Zustimmung der Hauptver einigung in besonderen Fällen abweichende Regelungen treffen, insbesondere Versand beschränkungen nach Abschnitt VI anordnen. IX. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung kann in Einzelfällen Ausnahmen von den Bestmmungen dieser Anordnung zulassen. heiten. PI. p. s. gewiß 1 Qüchezsehau rung geschaffen worden, damit in Zu kunft jeder Kartoffelverteiler weit mehr den in bezug auf Sortenwahl, Anbau maßnahmen und Düngung der Kartoffel zu beraten. Auch die Landesbauern schaften der Ostmark haben ihre Mit arbeit bei diesem Arbeitsring zuge sagt. Dieser Arbeitsring wird vom Fachschaftsleiter Hois' geführt. Maßnahme verspricht man sich wieder einen starken Obstbaumbestand am Ort. Ein- aus nehmer ausüben, einzuziehen und ge schlossen an die Gartenbau-Berufs genossenschaft abzuführen. In den Landesbauernschaftsbezirken, in denen keine Landesverbände des Gtündung eines Atbeitstinges Der Pflanshattosfelvetteilet Auf Veranlassung des Kartoffelwirt- schaftsverbandes Alpen- und Donau land wurde vor kurzem in Wien die gründende Versammlung des Pflanz kartoffelverteilerringes abgehalten. Die ser Arbeitsring hat sich zur Aufgabe gestellt, seine Mitglieder, durchweg Pflanzenkartoffelverteiler, in allen Be langen des Kartoffelgeschäftes und darüber hinaus auch mit den wichtig sten Grundsätzen der Kartoffelsaat- wickeln und wie der Triebentwicklung ent- sprechend der Schnitt ausgeführt werden muß. Auch die Pflege der älteren Obstbäume wird durch Abbildungen gut veranschaulicht. Jeder Obstanbauer kann sich an Hand des Buches über die verschiedenen Schnitt- und Pflege maßnahmen eingehend unterrichten. Auch als Lehrheft in Gartenbau- und Obsibauschulen wird es seinen Zweck erfüllen. Nordmann, Bad Kreuznach. Der Gärtnereibesitzer Christian Schechingey aus Plauen verstarb am Pfingstsonnabend nach kurzer, schwerer Krankheit im 75. Lebensjahr. Aus seiner Heimatstadt Sulz im Schwarzwald kam er nach Plauen, wo er sich nach seiner Gehilfenzeit am 1. 9. 1894 selbständig machte. Der von ihm gegründete Gartenbaubetrieb entwickelte sich rasch unter seiner umsichtigen meten sich ebenfals dem Gärtnerberuf. Der Obergärtner Otto Dietrich ist seit 40 Jahren im Gartenbaubetrieb Otto Olberg- Dresden tätig. Der Jubilar ist noch rüstig und geht schaffensfreudig seiner Arbeit nach. direkt an die Gartenbau-Berufsgenos senschaft einsenden, und zwar ent weder auf ihr Postscheckkonto: Frank furt a. M. Nr. 7192 oder ihr Giro konto bei der Kreissparkasse Kassel. Der Beitrag ist stets am Anfang eines Kalenderjahres für das ver flossene Kalenderjahr fällig. Es ist deshalb nunmehr der Pflichtbeitrag für 1943 in Höhe von 10,30 RM. — soweit nicht bereits geschehen — schnellst möglich zu entrichten. Landwirtschaftsrat O. Goetz, Berlin Landwirtschaftsrat F. Pfeiffer, Darmstadt, konnte kürzlich auf eine 40jährige Tätigkeit in Hessen und Hessen-Nassau zurückblicken. 1904 trat er beim landwirtschaftlichen Verein für die Provinz Rheinhessen in Alzey als Wein- und Obstbaulehrer ein, kam dann 1907 an die Landwirtschaftskammer in Darmstadt und 1933 an die Landesbauernschaft in Frankfurt a. M. als Abteilungsleiter Gartenbau. Sein Arbeiis- ziel war ein leistungsfähiger deutscher Gar tenbau. So wirkte er in vielen zentralen Fach- Keichsministet Sache bejuchte Obstbauern in Oec Steiermark Anläßlich seines Besuches in der Steiermark , besuchte Reichsminister Backe zwei Obstbaubetriebe im Kreis Weiz. Mit Gauleiter Dr. Uiberreither, Landesbauernführer Sepp Hainzl und den übrigen Herren seiner Begleitung wurde zuerst der Betrieb Gradwohl in Perndorf besucht. Mit besonderer Aufmerksamkeit er kundigte sich Reichsminister Backe nach den hiesigen Sorten und nahm mit Interesse zur Kenntnis, daß in der Steiermark vorwiegend Apfelanbau be steht. Nachdem die Kulturen besich tigt waren, entwickelte Reichsminister Backe in lebhaften Worten die Be deutung der inländischen Obstproduk tion, die sowohl durch den künftigen Ausfall amerikanischen Obstes und die Erschwernisse in der Südfrüchteein fuhr als auch durch den steigenden In landsverbrauch des Obstes bestimmt werde. Unter diesen Gesichtspunkten, so betonte der Reichsminister, müsse daher die Produktion eigenen lager fähigen Obstes im Vordergrund stehen und demzufolge auch die erforder lichen Lagermöglichkeiten weitest gehend in den Anbaugebieten ge schaffen werden. Anschließend wurde der Obstbau betrieb Kerschhofer in Klettendorf be sichtigt. Beim Durchschreiten der Obst kulturen gab auch hier Reichsminister Backe richtungweisende Worte und be stätigte unter anderem die gebiet liche Berechtigung des Halb- und Hochstammobstbaues, der hier infolge erhöhter Sonnenlicht- und Nieder schlagsverhältnisse die Grasnutzung zulasse. Der überwältigende Blüten reichtum der Kerschhoferschen Obst anlagen hinterließ bei allen Besuchern die Ueberzeugung, daß vorbildliche Pflege und ausreichende Ernährung der Obstbäume die Erträge auf die Dauer steigern können. Gärtnermeister W. Gindlhuber Jedem neuvetmühlten Paat 3 Obstbäume In dem Ort Owingen in Württemberg hat der Gemeinderat beschlossen, jedem neuvermählten Paar im Dorf, falls es Land besitzt, drei Obstbäume Blumenzwiebelbezug aus Holland im 2. albjalt 1944 Vielfachen Zuschriften aus Mitgliederkreisen entnehme ich, daß meine Veröffentlichung in der „Gartenbauwirtschaft", Nr. 19, vom 11. Mai 1944 nicht beachtet wird. Ich verweise daher nochmals auf diese Veröffentlichung und be tone ausdrücklich, daß jede Vorauszahlung für Blumenzwiebeln verboten ist. Firmen, die ge gen dieses Verbot verstoßen, werden von künf tigen Koniingentszuteilungen ausgeschlossen. Ueber die im Jahre 1944/45 gegebenen Ein fuhrmöglichkeiten erfolgen nach Abschluß ■ der Verhandlungen die notwendigen Veröffent lichungen rechtzeitig in der Fachpresse. Alle Anfragen sind darüber zwecklos und können nicht beantwortet werden. Auch bereits vor liegende Anfragen gelten durch die vorher gehenden und noch folgenden Veröffentlichun gen als erledigt. X. (1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft. (2) Als Zuwiderhandlungen sind auch Maßnahmen anzusehen, die, ohne gegen den Wortlaut der erlassenen Bestimmungen zu verstoßen, eine Umgehung darstellen. XL (1) Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnungen der Hauptvereinigung der deutschen Gar tenbauwirtschaft Nr. 14/43 vom 20. April 1943 betr. unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher (RNVbl. S. 158) und Nr. 22/42 vom 3. Au gust 1942 betr. Bewirtschaftung von Aepfeln (RNVbl. S. 356) sowie die Ausführungs- bestimmungen vom 3. August 1942 (RNVbl. S. 356) außer Kraft. Berlin, den 15. Juni 1944. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft Quast. zum Geschenk ZU machen. Durch diese Leitung. Besondere Aufmerksamkeit wandte Schechinger der Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses zu. Mehrere seiner Kinder wid- Reichsverbandes bestehen, müssen die als bisher in der Lage sei, seine Kun- selbständigen Baumwarte den Betrag Schriftleitung । Berlin-Charlottenburg, Schlüter str. 39. Fernruf 92 80 21. - Hauptschriftleiter Horst Haagen, s. Z. Wehrmacht. Vertr. Waliex Krengel, Berlin-Wittenau. - Verlag Gärtne rische Verlagsgesellschaft, Berlin SW 68, Koch- Straße 32. - Druck und Anzeigenannahme Trowitzsch & Sohn, Frankfurt (O.). - Anzeigen, leiter Eritz Philipp. Frankfurt (Oder). Organisationen, teils im Vorstand, teils in Ar beitsausschüssen, z. B. im Deutschen Pomolo- genverein, der Deutschen Obstbaugesellschaft, dem Reichsverband des deutschen Gartenbaus, der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, dem Deutschen Weinbauverband u. a. An der Universität Gießen hielt er Vorlesungen. Unter seiner tatkräftigen Mitarbeit erstanden die Obstgroßmärkte in Hessen, heute Eckpfeiler der Marktordnung. In Obstschauen und Aus stellungen zeigte er das Wesentliche, die Erzie lung marktfähigen Obstes, sich stützend auf die Lehren der großen internationalen Aus stellungen für Obst- und Gartenbau in Düssel dorf 1904 und Mannheim 1907, an denen er' verantwortlich mitwirkte. Das gartenbauliche Vereinswesen und der Weinbau, erfuhren durch ihn wertvolle Unterstützung; den Baumwarten galt seine besondere Fürsorge. Sein Bemühen galt sowohl der Vertiefung des obstbaulichen Unterrichts an den landwirt schaftlichen Schulen, wie auch dem Ausbau der von ihm geleiteten Fächbläiter für Obst-, Wein- und Gartenbau. Die von ihm'geschaffe nen bedeutenden Muster- und Versuchsbetriebe für Obst-, Wein- und Gemüsebau in Groß- Umstadt i. O. und Windhäuserhof bei Ingel heim a. Rh., sowie die zu Hunderten zählenden von ihm bearbeiteten und geförderten Ver suchspflanzungen im Obstbau sind Belege für seinen Grundsatz, daß der an zentraler Stelle wirkende Fachmann die Verbindung zur Praxis nicht vernachlässigen soll. Ein großer Kreis praktischer Obst-, und Garienbauer wünscht ihm für die Zukunft Fortbestand seiner Tat kraft und Leistung sowie persönlich alles Gute. D e r m e r. Vinzenz Zahrl, Erfurt, Pächter der Gärtnerei Haage & Schmidt, feierte am 25. 4. sein 40jäh- riges Berufsjubiläum. Nach der Lehrzeit 1904 bis 1907 unter Anton Baumgärtner-Wien und einem Semester Gartenbauschule im Elisabethi- num, Wien-Mödling, bildete er sich u. a. in Berlin, Wilhelmshaven, Kötzschenbroda und München, sowie in verschiedenen Herrschafts- und Gutsgärtnereien aus. 1937 mußte er die österreichische Heimat wegen seiner national sozialistischen Einstellung verlassen und be tätigte sich dann im Alireich. 1938 bekleidete er verschiedene Stellen in Thüringen, um dann 1942 die Gärtnerei der obigen Firma zu pachten. Hier hat er dank seiner zielbewußten Arbeits kraft trotz Schwierigkeiten den größten Teil der bis dahin brach gelegenen Glasflächen neu aufgebaut. Zahrl ist übrigens der Erfinder des Schwimmofens Feuernixe". Es ist nur zu wünschen, daß er das Erbe dieser bekannten Firma, wenn auch in anderer Form als früher, auch weiterhin so zuverlässig und erfolgreich, betreut. P. S. Hermann Gering, Erfurt, der zuerst als Gärt ner, dann als Lagerist und zuletzt als Leiter der Blumensamenabteilung der Großgärtnerei F. C. Heinemann 55 Jahre lang seiner Firma in vorbildlicher Treue und Pflichterfüllung gedient hatte, ist kürzlich im Alter von 7^/2 Jahren ge storben. Nach seiner Lehrzeit bei Jakob .Sturm, Erfurt trat er 1889 bei obiger Firma ein und betreute später mit besonderem Erfolg u. a. auch die umfangreichen Einjahrsblumenkulturen. Ein ehrendes und dankbares Andenken ist ihm Das Schneiden der Obstbäume und Beeren sträucher. Von H. Winkelmann u. Fr. Wenck. Verlag Eugen Ulmer, Stuitgari-S. 1944. Preis RM. 2,-. Im vorliegenden Buch ist zunächst in klarer Weise die Entwicklung der Obstbäume und Beerensträucher und ihrer einzelnen Organe dargelegt. Ohne diese Grundlage ist es nicht möglich, den Schnitt richtig auszuführen. Der nächste Abschnitt behandelt die „Begriffsbe stimmungen für die einzelnen Schneidearbei- len", die gewissermaßen als Faustregeln nieder gelegt sind. Dann folgt der wichtige Abschnitt „Die Erziehung und Behandlung der Obst baumformen". Es ist erfreulich, daß hier dem natürlichen Aufbau der Obstbaumkrone beson ders Rechnung getragen wird, und den Fach mann wird es besonders sympathisch berühren, daß man von dem leider noch immer ausge- führten zu kurzen Schnitt der jungen Hoch stämme abweicht. Bei der Behandlung des Busch- und Spalierobstbaus wird ebenfalls die lange Fruchtholzbildung in den Vordergrund gestellt. In einer späteren Auflage könnten die Abschnitte über Spalierzucht wohl etwas kür zer gefaßt werden, da diese heute doch nicht mehr die Bedeutung von früher hat. Bei der Kronenpflege der alteren Hoch- und Halb stämme sowie Buschbäume wird in klarer Weise das richtige Auslichten, Verjüngen und Umpfropfen behandelt. Der letzte Abschnitt bringt den Rückschniit und das Auslichten des Beerenobstes, während am Schluß noch eine Uebersicht über Erziehung und Behandlung der einzelnen Baumformen gegeben wird, die den gesamten Stoff noch einmal kurz zusam- mengefaßt tabellarisch darstellt. In jedem Ab schnitt zeigen zahlreiche Abbildungen, wie sich die Triebe der einzelnen Obstarten ent- Chemisches Praktikum. Von Prof. Dr. Leh mann, 2. Aufl., 1943. Verlag Paul Parey, Berlin SW 11. Preis RM. 5,80. Nach einer, kurzen Uebersicht über dieLabo- ratoriumsgeräte und ihre Handhabung werden zahlreiche Uebungen beschrieben und theore tisch erläutert, so daß diese Anleitung eine wertvolle Ergänzung bildet für das, was der Studierende in der Vorlesung hört und sieht. Die Reihenfolge, in der dort der Lehrstoff be handelt zu werden pflegt, ist auch in dem Praktikum beibehalten und erleichtert so die Orientierung. Im wesentlichen beschränkt sich die Auswahl der Uebungen auf die qualitative Analyse, auf die Darstellung und Umwandlung von solchen Stoffen, die für die Bodenkunde, Düngerlehre, Tier- und Pflanzenphysiologie von Bedeutung sind. Mit Rücksicht auf die be sonderen Belange des landwirtschaftlichen Studiums hat auch die quantitative Bestimmung der Pentosane und des Eiweißstickstoffs Be rücksichtigung gefunden. So ist das bereits in zweiter Auflage vorliegende Praktikum ganz und gar dem Interesse angepaßt, das der Stu dierende des Acker- und Gartenbaues der Chemie als grundlegender Wissenschat ent gegenbringen muß. Prof. E, Heins Aug öcn Laneg=, KEei8- und Ortsbauernchaften Landesbauernschaft Sachsen 3. 7. Chemnitz. 14 Uhr, „Goldener Anker", Dresdener Straße 2. Landesbauernschaft Schlesien 3. 7. Lauban. Wanderversammlung. Treffpunkt 15 Uhr, „Glück auf", Langenöls. Landesbauernschaft Sudetehland Im Gebiet der Landesbauernschaft Sudeten land finden im Juli und August für die Lehr meister im G a r t e n b au , die Gärf- nerlehrlinge und Gärtnereian lernlinge beiderlei Geschlechts die Pflicht- Lehrmeistertagungen und die Gärtnerlehrlings- Pflichttreffen statt. Beginn der Veranstaltungen und Treffpunkte werden schriftlich bekannt gegeben und können beim Kreisfachwart Gar tenbau erfragt werden. Auch wer versehent lich keine Einladung erhält, ist zur Teilnahme verpflichtet. 13. 7. Jägerndorf: -Lehrmeistertagung für Bärn, Freudenthal, Jägerndorf, Troppau, Neu- titschein. 14. /15. 7. Jägerndorf; Gärtnerlehrlingstreffen für dieselben Kreisbauernschaften. 17. 7. Mähr. Schönberg: Lehrmeistertagung für Freiwaldau, Hohenstadt, Sternberg, Mähr. Schönberg, Mähr. Trübau. 18. /19.7. Mähr. Schönberg: Gärtnerlehrlings treffen für dieselben Kreisbauernschaften. 25 . 7. Eger: Lehrmeistertagung für Bischofteinitz, Tachau, Mies, Marienbad, Eger. 26 ./27. 7. Eger Gärtnerlehrlingstreffen für die- ' selben Kreisbauernschaften. 2 . 8. Hohenelbe: Lehrmeistertagung für Hohen- elbe Trautenau, Braunau. 3 ./4. 8. Honenelbe: Gärtnerlehrlingsfreffen für dieselben Kreisbauernschaften. 8 . 8. Schlackenwerih: Lehrmeistertagung für Falkenau, Karlsbad, Kaaden. 9 ./10. 8. Schlackenwerih: Gärtnerlehrlingsfreffen für dieselben Kreisbauernschaften. 15.8. Saaz: Lehrmeisteriagung für Saaz, Komo- tau ,Luditz. 16. /17. 8. Saaz: Gärtnerlehrlingsfreffen für die selben Kreisbauernschaften. 21. 8. Leitmeritz: Lehrmeistertagung für Aussig, Leiimeritz. 22. /23. 8. Leitmeritz: Gärtnerlehrlingsfreffen für dieselben Kreisbauernschaften. 24. 8. Böhm. Leipa: Lehrmeisiertagung für Böhm. Leipa, Rumburg, Tetschen-Bodenbach. 25. /26. 8. Böhm. Leipa: Gärtnerlehrlingsfreffen für dieselben Kreisbauernschaften. 30. 8. Gablonz (N.): Lehrmeisteriagung für Rei chenberg, Deutsch Gabel. 31. 8./1. 9. Gablonz (N.): Gärtnerlehrlingsfreffen für dieselben Kreisbauernschaften. Das gleiche gilt für Anfragen über die fuhr von Azaleen, Grünpflanzen usw. Belgien. Haupivereinigung der deutschen Garienbauwirischaft ber Vorsitzende In Vertretung: Sievert. gutgewinnung vertraut zu machen. 4g ee Ae p AAogg ege Dieser Arbeitsring ist nur im Interesse •-0800604680 •08808 der kartoffelbautreibenden Bevölke- Eohnüberweijungen nac Etoatien Die bisherigen Bestimmungen sind aufgehoben und durch einen Runderlaß des Reichswirtschaftsministers vom 10. Mai 1944 Nr. 18/4 ~ersetzt. K. St. Danach dürfen an Kroaten, die durch die Arbeitseinsatzbehörde angeworben worden sind, die Lohnbeträge ohne Ge nehmigung durch die Devisenstelle ausgezahlt werden. Die Lohnerspar nisse können durch die Betriebsführer ebenfalls genehmigungsfrei in die Hei mat überwiesen werden. Der Höchst betrag für landwirtschaftliche Arbeiter beträgt im Monat RM. 130,—. Nicht ausgenutzte Beträge können in den nächsten sechs Monaten noch zusätz lich zu den Monatsbeträgen überwie sen werden. Die Ueberweisungen er folgen ausschließlich über das Arbeiter konto des Reisebüros des unabhängi gen Staates Kroatien, Wien I, Domini kanerbastei 21, Postscheckkonto Wien Nr. 162 150. Bei Urlaubs- oder Rückreisen können inländische Scheidemünzen oder Ren tenbankscheine bis zur Höhe von RM. 10,— mitgenommen weden. Eben falls kann vor der Rückreise ein Reise scheck bis zur Höhe von RM. 100,—• erworben werden. Der Betrag erhöht sich gegebenenfalls um die in den vor hergehenden Monaten nicht ausgenutz ten Ueberweisungsbeträge. Der Reise scheck muß einen Monat vorher durch den Betriebsführer bei dem genannten Reisebüro beantragt werden. Betriebs führer erhalten von dort auf Anforde rung ein Merkblatt über alle Einzel- ghedbartBadev yitigt6 en Gästen iw l'iet Niederlandi Vor allem tahirel Wirtschatt, Uni de belanden, mad Herbert Backe siührungen über i m der europäis ai aninister Backe j einen Uebetblick atiche Entwicklun alandwirtschaft ii salismus und stellt IWeltarbeitsteilung igung bewußt so ie es den Interesse: futterlandes und sel prach. Diese liberal:“ Weltwirtschaft Ä nmer wieder hinqet Gemeinwohl de: ) nachte nur wenige dieses Systems. Aus jies ersten Weltkries Länden insofern fal als sie ene extreme hahmen rind auf Ko tandardes ihrer Bevc atuhren hundertpra verden versuchte Js die nationalsa I nach 1933 - s .(Backe fort - t > Agrarprogramms licht aufrief, sa in nicht nur eine Avirtschaft, son sopäischen Waren anten nicht, daß di iltige Versuch ge ■sein der welim atsteilung zu spre issetzungen für ein, . itsgemeinschaft z er siMmr werde y ititsche: Estsii ach fuopa .die Anjas halmatqsseu ttstdmskseu per Fomun A iterstützng der i ittschaften aber l mz des deutschen ine einen direkter eltarbeitsteilunq I ig — die ohnehi am im Rahmen ie durchgeführtt snipulationen ill ir - schuf Den gere Gestaltung iehungen zu den .1 die entscheid i dem Ganten *iKng Innerhalb der Reil ird die Dienstste ugendberuis * der eine Reiht treten der Reit '^übertreffen M ii des Reichs Weende Reft lerat JBW1 'itahwdben
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