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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 61.1944
- Erscheinungsdatum
- 1944
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19440000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19440000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 41-44 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 61.1944
1
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1944 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1944 1
-
Band
Band 61.1944
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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ütegarlenban idadloitu eugung n Holand rriederlänüshenE. tduhnhald 225 nthllegende 2 wor 01 1 026119 1,016 Wattenbannirtfdhaft tt Für die Kriegszeit vereinigt mit TACOA Thalacker Allgemeine Samen- ••*•E * und Pf lanzen=Of f erte der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft DEUTSCHER ERWERBSGARTENBAU B e R LI N 6 R GARTNER-BORse Amt!. Zeitungfürden Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungs Postverlagsort Frankfurt/ Oder • Ausgabe B Erscheint wöchentlich. Bezugsgebühr. Ausgabe A monatlich RM. 1.—, Ausgabe B (nur für Mitglieder des Reichsnährstandes} vierteljährlich RM. 0.75 zuzüglich Postbestellgebühr. I Berlin, Donnerstag, 8. Juni 1944/61. Jahrg./Nr. 23 nd de ‘atung, ata red in ba B deA eiidies s Aeckem i Wäldem i reitetet qungdes 1 machen rMörder hl Geg eil Net! die ü haLÄ arauig und tätigen Von Landwirtschaftsrat Karl Weinhausen, Berlin nicht vor ¬ tüchtiger Landschaftsgärtner kennen Die neue Grundregel für die prak- 'nehmigt ist, löste diese Mitteilung all- Ratschläge und Hinweise für die Bestellung der als Nadifiucht anzubauenden Gemüsearten Hoth mehrdemje utc) vetmehttenachsvuctbau Betrieb herangezogen vorhandenenBodenbearbeitungsgeräten aus ¬ bilden darf,.zu erblicken. Es soll viel- daß Grund der erwähnten um- nen ist auf fangreichen Versuche Anfang Juli Grund ist es erforderlich, die zungen" (für das engere Gebiet von 50X50 cm 1 bis 1% kg vha 10 000 Spätestens etwa sind für wird mit cm Ent- schaftsgärtner Befriedigung Nachfruchtbau im Freiland .Früher Dith- b) Wirsing- nur von umfang besitzen, der ver- anzusehen. : immer das Entwicklung tragen vollen diesem Busch ¬ mäßige werden, rohl im Pflanzen werden. müse unter Glas anbaut, während in den Bezirken Ratibor und Mochau Frei landkultur mit in Kästen herangezoge nen Pflanzen betrieben wird. Diese An bauweise ist auch in den übrigen ober schlesischen Gebieten üblich. Besondere Vorsorge wurde in diesem Jahr auf dje Deckung des Bedarfs an Mohrrüben ge richtet, und zwar durch Ausnutzung von bisher öde daliegendem Boden. Da bei wurde im Bezirk Groß-Strelitz die frühere Gemüseanbaufläche von 120 ha. auf 675 ha und die im Bezirk Loben yon 45 ha auf 590 ha ausgeweitet. Nach einer von der Landesbauernschaft Ober schlesien unternommenen Stadtaktion soll sich nun jeder Ort bis zu 10 000 Einwohnern selbst versorgen. Das, von den Bewohnern des betreffenden Ortes angebaute Gemüse braucht nicht den Weg zur Sammelstelle zu nehmen, son dern geht direkt zum Verbraucher, d. h. zu den Ortseinwohnern, die sich für die Bearbeitung des Bodens und die Pflege- und Erntearbeiten am Gemüse zur Ver fügung gestellt haben. Diese Aktion muß, willt In heißt auf länder" und andere Typen den Nachfruchtbau geeignet. Standweite: Gepflanzt etwa 50X50 cm oder 60X40 fernung. schiedensten Pflanzen berücksichtigen 'zu können, ausgeführt werden kann. Das bedeutet aber keineswegs, daß es für den heranwachsenden Landschafts gärtner' notwendig ist, all die vielen Saatgutbedarf je vha. Aussaatzeit: ten erblich Blätterkohl Krauskohl): Sorte: „Niedriger *) Reichsnährstandsverlag G. m. b. H., Berlin N 4, Linienslraße 139-140. mehr nur vermieden werden, werden hiervon mit Kenntnis ' genommen Hamburg). Standweite: Etwa oder 60X40 cm. Saatgutbedarf: Je Pflanzen = 100 g Saatgut. Auspflanzzeit: kann bis in den August pflanzt werden. Vielfach Spätere Aussaaten Risiko einer nicht in sich. Aus .Wiener” zu wählen sind. Standweite: Die Reihenentfer- „Halbhoher mooskrauser", mooskrauser", „Lerchen- Bekämpfung vorgenommen Für den Anbau von.Blumen- einer Tagung des Reichsverbandes der Landschaftsgärtner und Friedhof gestalter bekanntgegeben werden konnte, daß die neue Grundregel ge- Rybnik und Bielitz. Bemerkenswert ist, wird jeder Person 25—35 kg Gemüse daß Bauerwitz seit Beginn des Gemüse- bringen und den Gemüsemarkt nicht baus vor 80 Jahren ausschließlich Ge- unwesentlich entlasten. bildung nur solchen Meistern im Beruf anvertraut wird, die dazu be fähigt sind und die die Ausbildung des Lehrlings in allen Fragen, die ein Nachfolgend setzen wir den in der vori gen Ausgabe begonnenen Aufsatz von Dr. N i c o 1 a i s e n mit Ratschlägen und Hin weisen für die Bestellung der als Nach- fruchi anzubauenden Gemüsearten fori. Schriftleiiung. wirtschaftlichen Gartenbau begründet. (Grünkohl, Braunkohl, nachweislich erfahrene Fachleute auf dem Gebiet der Landschaftsgärtnerei aus formalen Gründen von der Aner kennung als Lehrmeister ausge schlossen werden. Der Beauftragte der Landesbauern schaft Die Anerkennung der Lehrmeister und der Lehrverträge obliegt den Landesbauernschaften. Um sicher zu seih, daß hierbei den • notwendigen Saatgutbedar.f: Je vha 10 000 Pflanzen, für deren Heranzucht etwa : 10 g Saatgut erforderlich sind. Auspflanzzeit: Als letzter Pflanztermin gilt etwa Ende Juli, spä tere Auspflanzungen sind mit einem gywissen Risiko für die volle Entwick lung verbunden. Sorgfältiges Pflanzen ist für den Er- künftigen Landschaftsgärtner folg unbedingt erforderlich. Unter Um- Goliath" genommen werden, während ständen muß gegen die zweite Gene- für spätere Auspflanzungen mittel- ration der Kohlfliege die vorschrifts- frühe Sorten, wie „Delikateß" und Es ist noch wenig bekannt, daß auch Oberschlesien ein beachtliches Gemüse anbaugebiet darstellt und in letzter Zeit beträchtliche Mehrleistungen aufzuwei sen hat. Die ursprüngliche Gemüse anbaufläche Oberschlesiens, die im Jahre 1941 insgesamt 3380 ha betrug, wurde zunächst auf rund 6000 ha er weitert, und für das laufende Jahr ist ein Anbausoll von-rund 12 500 ha fest gesetzt worden. Insbesondere ist auch erreicht worden, daß der Gemüsebau von der Landwirtschaft mitbetrieben wird. Die Hauptanbaufläche für Ge müse liegt nach wie vor in den Ge bieten Ratibor mit der Oderniederung, Bauerwitz mit der Niederung der Zinna und Mochau bei Oberglogau mit der Hotzenplotzniederung. In Ratibor hat sich der seit mehr als 150 Jahren be triebene Gemüsebau auf 1350 ha ent wickelt und steht auch heute noch in Oberschlesien an erster Stelle. Nach den bereits genannten Zentren Bouer- witz und Mochau haben Anbauflächen von 500 bis 600 ha: Cosel, Neustadt, leugnen können, daß sie naturnahen Menschen, die reiche Pflanzenkenntnisse um die Standortansprüche Unter dem 17. 3. 1944 ist die Grund regel des Reichsnährstandes für die praktische Ausbildung, zum Land schaftsgärtnermeister im Verkün dungsblatt des Reichsnährstandes*) Nr. 24 vom 16. 5. 1944 bekanntge geben worden. Die deutschen Land- handen sind, wurde im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Arbeitsver mittlung, Abteilung Frauenberufe, und der Reichsbeirätin für gartenbauliches Frauenwesen bestimmt, daß die Ver- gütungssätze für Gärtnerinnen in An stalten an die Tarifgehälter der länd lichen Frauenberufe bzw. den für diese geltenden Regelungen anzugleichen sind. Infolgedessen ist in der Gehalts höhe gleichzustellen die Gärtner gehilfin mit bestandener Gehilfen prüfung ohne Fachschulbesuch der Hauswirtschaftsgehilfin; die Gärtnerin mit Meisterprüfung ohne Fachschul besuch der ländlichen Wirtschafterin: die Gärtnerin mit Fachschulbesuch der ländlichen Haushaltspflegerin mit be standener Staatsprüfung. Es wird je doch ausdrücklich betont, daß diese vom Reichsbauernführer angestrebte Regelung sich nur auf den privaten hauswirtschaftlichen Gartenbau, nicht aber auf den Erwerbsgartenbau bezieht. richten, sie kann zwischen 30 und 50 cm liegen. Je größer die. Reihen weite genommen wird, desto enger müssen die einzelnen Pflanzen in der Reihe stehen. ! Saatgutbedarf: Erforderlich sind je vha 20 000 bis 25 000 Pflan zen = 200 bis 250 g Saatgut. Hin und wieder ist es üblich und auch sehr gut angängig, Kohlrabisamen zu dril- ’ len. Dies empfiehlt sich besonders dann, wenn Kohlrabi nach einer sehr früh abgeernteten Hauptfrucht ange baut werden soll. Erforderlich hierfür sind etwa 300 g Saatgut je vha. Auspflanzzeit: Letzter Termin für das unmittelbare Ausdrillen von Saatgut ist etwa Mitte Juli. Es kann bis Ende August gepflanzt werden. Kohlrabi aus dem Nachfruchtanbau ist, soweit die Sorten hierfür geegnet sind, sehr gut für die Vorratshaltung ' in Erdmieten verwendbar. Rettich: Sorte: Für die frühen Aussaaten können weiße und schwarze Spätsor ten genommen werden. Je später aus- gesät wird, um so frühere Sorten müs sen genommen werden, wie „Münch ner Bier" und „Runder Frührettich". Standweite: Rettich ist aus- -zusäen mit einer Reihenentfernung von etwa 30 cm. führen. Werin von anderer Seite dem entgegengehalten wird, daß es' für den Landschaftsgärtner nie von Schaden sein kann, solche Arbeiten zu beherrschen, so wird dabei ver gessen, daß dadurch ganz zwangs läufig die Vorbereitung des jungen Landschaftsgärtners für sein eigent liches Aufgabengebiet vernachlässigt werden muß. Der Landschaftsgärtnermeister als Lehrmeister für den künftigen Land schaftsgärtner Je höher die Ansprüche werden, die an einen Beruf oder Berufszweig gestellt werden, um so mehr wird dieser zur Spezialisierung gedrängt. Der künftige Spezialist kann aber nur durch Spezialisten ausgebildet werden. Deshalb mußte grundsätzlich gefordert werden, daß der künftige Landschafts gärtner nur vom Landschaftsgärtner ausgebildet werden darf. Es ist das eine sehr weitgehende Forde rung. Deshalb war es notwendig, den Uebergang zu erleichtern. In nicht zu ferner Zeit wird es möglich sein, nur solche Landschaftsgärtner als Lehrmeister anzuerkennen, die den in der neuen Grundregel vorgeschrie benen Bildungsweg gegangen sind. In den Uebergangsbestimmungen ist vor gesehen, daß die Landschaftsgärtner meisterprüfung ohne den Nachweis der Landschaftsgärtnergehilfenprüfung ab legen darf, wer vor dem 1. 4. 1910 geboren ist und unmittelbar vor dem Prüfungstermin mindestens,. 10 Jahre im Beruf (d. h. hier in der Landschafts- gärtnerei) tätig war. Für die euein- gegliederten Gebiete gilt an Stelle des genannten Termins der 1. 4. 1920, Darüber hinaus werden bis zum 1. 4. 1947 Gärtnergehilfen, die minde stens 3 Jahre in der Landschafts gärtnerei tätig waren, zur Landschafts gärtnermeisterprüfung ohne vorherige Gehilfenprüfung auf diesem Gebiete zugelassen. An Stelle der Landschafts gärtnermeisterprüfung kann die vor dem 1. 4. 1941 abgelegte Gärtner meisterprüfung anerkannt werden, wenn der Antragsteller mindestens 5 Jähre ausschließlich oder vor wiegend in der Landschaftsgärtnerei tätig ist. In den Uebergangsbestimmungen ist kein Abweichen von dem ’ Grundsatz, daß nur der Landschaftsgärtner den bohnen möglichst zuerst nach der Ab- erntung einer der genannten Haupt früchte vorzunehmen. Das Bohnensaatgut ist vor der Aus saat unbedingt mit einem gebräuch lichen Beizmittel zu beizen. Blumenkohl: Sorte: Eine gute Herkunft von „Erfurter Zwerg", aber auch „West- mit Sorgfalt durchzuführen, ge- sind. den Ausführungsbestimmungen es: „Besonderes Augenmerk ist das Erfassen der Betriebszu- sammenhänge, Kenntnis der Arbeits leistungen, Buchführurig usw. zu richten. . Diese Forderung geht weit über das hinaus, was bisher allge mein in der Lehrlingsausbildung getan wurde. Die Gehilfenfortbildung Durch die Grundregel werden auch über die Gehilfenfortbildung Bestim mungen getroffen. Auch hierbei fällt dem Reichsverband der Gartenaus führenden und Friedhofgärtner e. V. ein wesentlicher Anteil zu. Es ist zu erhoffen, daß die ' darauf bezüglichen, schon seit längerer Zeit bereitliegenden Pläne des Reichsver bandes bald verwirklicht werden können. ' 1 von deren späteren Leistungen Ruf und Geltung des Berufs abhängen. Wenn auch pedantisches Vorgehen bei der Ueberwachung der Lehraus bildung fehl am Platze wäre, so muß sie doch sehr ernst genommen werden. Im Interesse des Berufes ist es unbe-* weiblichen Angestellten dingt erforderlich, daß die Lehraus- ' ' ’ tische Ausbildung zum Landschafts gärtnermeister wird auch dazu bei tragen, daß die Zusammenarbeit zwischen Garten- bzw. /'Landschaftsge stalter und Landschaftsgärtner noch besser wird, wird doch für den Besuch der Abt. Gartenausführung und Land schaftsgestaltung einer Höheren , Gartenbauschule oder einer Hoch schule in der Studienrichtung Garten gestaltung von allen Personen, die nach dem i. 4. 1926 geboren sind, der Nachweis der Landschaftsgärtnerge hilfenprüfung gefordert. Als vor einigen Monaten anläßlich Buschbohnen: Sorte: Auf Grund der vielen Untersuchungen, die von dem Leiter der Sortenregisterstelle Halle (Saale), Dipl.-Landwirt Pech, durchgeführt wurden, ist die Sorte „Saxa" die ge eignetste Sorte für den Nachfrüchtbau. Bei frühzeitiger Aussaat, d. h. vor Mitte Juni, können unter Umständen noch genommen werden „Granda" und „Konserva". Standweite: Die Aussaat muß möglichst mit der Hand in Stufen von 50X50 cm je 4 bis 5 Bohnen vorge nommen werden. Die Verwendung einer Drillmaschine ist nur dann zu empfehlen, wenn der Boden eine ge nügende Feuchtigkeit für die Keimung hat oder wenn es möglich ist, mit der Maschine eine Dibbelsaat durchzu führen. S a a t g u t b e d a r f : Je vha werden 25 bis 30 kg Saatgut benötigt Aussaatzeit: Äls letzter Zeit punkt für die Aussaat von Bushboh- Blätterkohl hinein ge- wird das kohl (Welschkraut) „Vorbote", „Saxa”, „Blaugrüner Winter”, „Neuers grüner Winter". Standweite: Etwa 50X50 cm oder 60X40 cm. Saatgut bedarf: Je vha werden 10 000 Pflanzen, benötigt, zu ihrer Heranzucht’ sind 100 g Saatgut erfor derlich. Auspflanzzeit: Letzter Aus pflanztermin Mitte bis Ende Juni. Die im Nachfruchtbau gewonnenen Köpfkohlerzeugnisse sind für die Vor ratshaltung nicht geeignet. Sie müssen auf jeden Fall im Lauf des Vorwinters verbraucht werden. Das ist auch dann der Fall, wenn 1 die Köpfe sehr fest und im Aeußeren den Anschein einer guten Dauerware haben. Die Ungeeignetheit für die Vorratshaltung ist in den Sor- ohn- und Atbeitsbedingungen im hauswittchastlichendattenbau Da besondere bezirkliche Tarif ordnungen für die im privaten haus- i können die nung muß sich nach den im Kopfkohl: Sorte: a) Weißkohl marscher”, „Juni-Riesen' haben. Anordnungen dieser Art mit mancherlei Bestimmungen müssen von den daran interessierten Kreisen sehr sorgfältig gelesen werden. Durch die genannte Grundregel ist ganz unzweideutig anerkannt worden, daß sich die Landschaftsgärtnerei in Deutschland zu einer selbständigen Berufssparte entwickelt hat, deren Eigenart es notwendig macht, eine von den übrigen Sparten des Gärtner berufes abweichende Ausbildung des Nachwuchses zur Durchführung zu bringen. In dem Vorwort der Grund regel wird dies mit erfreulicher Deut lichkeit herausgestellt. Damit ist dem Beruf der Landschaftsgärtner Ge rechtigkeit geschehen und' der Mei nungsstreit darüber, ob der Land schaftsgärtner zum Gartenbau oder aber zum Bauhilfsgewerbe gehört, beseitigt. Die älteren Berufskameraden unter uns kennen noch den Landschafts- gärtner früherer Zeiten, wie er sich einmal aus dem Gartenbau her aus entwickelt hat. Die Anlage von Gärten entsprechend der wechsel vollen Entwicklung auf dem Gebiet der Garfenkunst sowie die Unter haltung und Pflege dieser Gärten war seine Aufgabe. Vor etwa 20 Jahren kamen neue Aufgaben hinzu. Anfangs waren es nur einige wenige Land schaftsgärtner, die sich mit solchen Arbeiten befaßten. Durch die Inan griffnahme der vom Führer gestellten großen Aufgaben wurde das anders. Nicht nur einige wenige besonders befähigte Landschaftsgärtner mußten herangezogen werden, sondern der Beruf der Landschaftsgärtner ganz all gemein. Daraus erwuchs für den Beruf die Notwendigkeit, seine Ange hörigen durch Schulung für die großenteils gänzlich neuen Arbeits gebiete zu befähigen. Im Rahmen der reichsnährständi schen Betreuung konnte das gesteckte Ziel nicht schnell genug erreicht werden. Deshalb wurde der Reichs verband der Gartenausführenden und Friedhofgärtner e. V! gegründet. Schon sehr bald zeigte es sich, daß in der Ausbildung der Landschaftsgärtner neue Wege beschritten werden mußten. Wer die Arbeit des Land schaftsgärtners kennt, wird nicht ver- Eihöhung der Gemüseeizeugung durch steigende Anbauausweitungen Oberjchljien veritärht Öen anbau non Gemüje Ende August (von Frühsorten). Rettich sollte lediglich nur als Nach frucht angebaut werden, da es eine Vergeudung des deutschen Bodens be deutet, ihn (auch die Spätsorten) als Hauptfrucht anzubauen. Rote Rüben: Sorte: „Rote Kugel" und „Aegyp- tische plattrunde". Standweite: Reihenentfernung etwa 30 bis 50 cm, in der Reihe ver ziehen. Saatgutbedarf: 2 bis 2% kg je vha. Aussaatzeit: Etwa Mitte Juli. Auch Rote Rüben dürften nur aus- Saatgut gleich an Ort und Stelle ge drillt. Sol gedrillt werden, wozu eine Saatgutmenge von etwa 200 bis 300 g erforderlich ist, muß berücksichtigt werden, daß etwa 6 Wochen in der Entwicklung verloren gehen, die erfor derlich sind, um die Jungpflanzen heranzuziehen Je später das. Land für die Pflanzen frei wird, um so kräfti ger müssen die Pflanzen sein. 1 Kohlrabi: Sorte: Für den frühen Nach fruchtbau können Dauersorten, wie „Blauer Speck", „Blauer und weißer Arbeiten, die mit der Anzucht der Förderungen der Berufsgruppe Land- Pflanze vom Samenkorn oder Steck- schaftsgärtnerei in vollem Umfang ling bis zur vollentwickelten Pflanze Rechnung getragen wird, ist in den verbunden sind, praktisch durchzu- Grundbestimmungen unter § 4 vorge sehen, daß die Ausbildung der Lehr linge durch einen besonderen Beauf tragten der Landesbauernschaft über wacht wird. In den Ausführungsbe stimmungen wird hierzu ergänzend gesagt: „Der Beauftragte muß Inhaber oder Leiter einer Landschaftsgärtnerei sein. In der Regel wird das Amt dem Landesgruppenleiter des Reichsver bandes der Gartenausführenden und Friedhofgärtner e. V. übertragen." Bei der Anerkennung der Lehrbetriebe wirken neben dem Beauftragten ein als Lehrmeister anerkannter Landschafts gärtnermeister und ein Angehöriger der Gefolgschaft mit. Es ist also Vor sorge getroffen .worden, daß wirkliche Sachverständige bei der Anerkennung der * Lehrmeister mitwirken. Ueber- dies wird in den Bestimmungen über die Anerkennung der Lehrmeister aus drücklich gefordert, daß der Lehr meister eine zweckmäßig eingerich tete, möglichst vielseitige Landschafts- gärtnerei gut leitet. Pie Lehrausbildung Dem Beauftragten der Landesbauern schaft fällt die verantwortungsreiche Aufgabe zu, die Lehrausbildung zu überwachen. Wer es mit der Aus bildung seiner Lehrlinge ernst nimmt, und nur dieser hat auf die Dauer An spruch darauf, als Lehrmeister aner kannt zu werden, wird sich sehr bald davon überzeugen, daß die Lehrlings ausbildung für ihn eine Belastung be deutet, die er äber im Interesse des Berufs suf sich nehmen muß. Lehr linge dürfen nicht als billige Arbeits kräfte gewertet werden, sondern als dem Lehrherrn anvertraute Menschen, Grundsätzliches über die neue Grundregel des Reidisnähistands Die ausbilung zum Lanjchaftsgättnermeifter gemeine Zustimmung aus. Wir müssen uns aber darüber im klaren sein, daß das angestrebte Ziel erst dann ganz erreicht ist, wenn auf Grund der neu geregelten Ausbildung zum Land schaftsgärtnermeister auch die Be rechtigung zur Ausübung des Berufs geregelt wird. Es ist auf die Dauer untragbar, daß auf der einen Seite hohe Anforderungen an die Aus bildung im Beruf gestellt werden, wenn auf der anderen Seite Personen, die eine höchst mangelhafte Ausbildung haben, den Beruf ungehindert selb ständig ausüben dürfen.
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