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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 61.1944
- Erscheinungsdatum
- 1944
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19440000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19440000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 41-44 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 61.1944
1
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1944 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1944 1
-
Band
Band 61.1944
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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1 2 Nr. 16. 20. April 1944 Gartenbauwirtchaft vereinigt mit Deutdher Erwerbsgartenbau Tatktältige Fördetungsmaßnahmen derLandesbauernschatt Württembeig Oberbürgermeister und die Dienststellen Obitjuatgewinnung 1943 in Dütttemberg 684,5 kg 2417,0 kg Ursache außer 1592,5 kg 1111,5 kg Weser-En können. M. E. SAN hochgeschätzt. M. E. 6,7.0 7,20 A-Vertrag E-Vertrag A. Gemüse Essiggurken 3—6 cm 2. Salz- -Einlegegurken un abzugeben: je 100 kg RM. je 100 kg RM. 3. je 100 kg RM. nischen Gebiete Hamburg u. Lauenburg 4,50 10. Bohnen C- u. E-Vertrag je 100 5,50 6,— 5. Schleswig-Holstein falls kein 6,20 4,70 5,20 2,60 3,50 9—12 9—15 12—15 9—22 15—22 12,— 6,— Die Preise zu 4 und 5 gelten vom 1. Septem ber ab in den aufgeführten Gebieten auch für den Frischmarkt. Die Preise zu 4 erhöhen sich ab 21. November zur Abgeltung der Ein- und Auslagerungskosten um RM. 0,60 je 100 kg und für je weitere volle 7 Tage um RM. 0,60. je Krupbohnen Krupbohnen Perlbohnen ohne Fäden mit Fäden . Jahren werden, bäumen, getreten, während gleichzeitig die Ordnung des Sonderbeauftragten die Saatgutversorgung vom 27. zember 1940 aufgehoben worden Der Preis gilt lir den Frischme 4, Stachelbeeren treten Obst- • luschriftenau sind an i „Gartenbaus (Oder), Oder. Der Preis gilt fü i den Frischmar i den Gebieten Donau-Alpenland ( UJ, Kurmark, 1 Abeinland, Sachse Holstein, Württer I Johannisbeeren = Esllng 5 '■'ist Melkoh: D Bdveg iik Vqe Marte > Larin s Schalerbsen (Palerbsen) Markerbsen .... In Amt gaue Bayern, Kurmark und Niederdonau . . Kärnten, Oberdonau, Ostpreußen, Salz burg, Steiermark und Tirol .... Schleswig-Holstein (außer Hamburg u. Lauenburg) Weser-Ems Mecklenburg, Niedersachsen, Pommern, eingerichteten und geeigneten Süß mostereien wurden im letzten Herbst vom Gartenbauwirtschaftsverband nach Möglichkeit von den genannten Sorten alle greifbaren Mengen Obst zuge leitet. Es war infolgedessen möglich, folgende Mengen Saatgut zu gewinnen: ab 1. 8. ab 15. 8. 6,— für das Wachs ohne Fäden Stangenbohnen ohne Fäden . . Stangenbohnen mit Fäden . . . Stangenbohnen, Wachs ohne Fäd. Stangenbohnen, weiße römische . Stangenbohnen, Perl ohne Fäden Die Preise des A-Gebiets gelten, 1. Sorte Frühkarotten 2. Sorte Frühkarotten 1. Sorte Herbstkarotten 2. Sorte Herbstkarotten Als Preisgebiet gilt das 6,— gesamte Die Preise gelten von der 7. Erntewoche ab, auch für den Frischmarkt für die Hauptanbau bezirke in den Gebieten der GWV. Baden, Hes sen-Nassau, Kurmark, Mecklenburg, Niedersach sen, Sachsen-Anhalt ohne den zu Sachsen-An halt gehörenden Teil des BASt.-Bezirks Leipzig. 7. Pflückerbsen (C- und E-Vertrag) von Ab- Platter Holsteiner Kohl u. Dauersorten ab 15.10. In den Gebieten der Gartenbauwirtschafts verbände: I kg RM.* 32,— 25,— 35,— 34,— 40,— 36,— 42,— 44,— 44,— Schälgurken und Freiland- Salatgurken Krüppelgurken Großgewordene Einleger über 60 mm 0 ... . Die Preise zu 1—3 gelten 20,— 15,— 15,— 10,— GWV. Ba- über Obst und. Gemüse gemäß Reichseinheits vertrag E, so ist die Erfüllung dieser Verträge an den tatsächlichen Ausfall der Ernte gebunden. Diese Verträge sind auf Mengengrundlage ab zustellen. Der Käufer hat jedoch Anspruch auf laufende Lieferung eines zu vereinbarenden Hundertsatzes der Gesamtlieferung bei der be treffenden Bezirksabgabestelle bzw. Ortssammel stelle. Der vereinbarte Hundertsatz ist im Text der E-Verträge schriftlich festzulegen. Der Käu fer ist zur Abnahme der Vertragsmenge ver pflichtet, sofern nicht nach Abschnitt V (1 b) Höchsterntemengen verabredet oder festegesetzt oder im Vertrag Tageshöchstlieferungen verein bart worden sind. 3. Die Bezirksabgabestellen sind berechtigt, bei Auszahlung der Erlöse an die Erzeuger für ihre Gesamtverkäufe (Frischmarkt, Anbau- und Lieferungsverträge und sonstige) den gewoge nen Durchschnittserlös zugrunde zu legen. Die Durchschnittserlöse sind für jeden Lieferungstag getrennt nach Erzeugnisart, Güteklasse und ge gebenenfalls Preisgruppe zu errechnen. 4: Der für den’Erzeugerbetrieb zuständige Gar tenbauwirtschaftsverband kann mit Zustimmung des Vorsitzenden der Hauptvereinigung in die Erfüllung der Verträge eingreifen, soweit dies aus Versorgungsgründen zur Abwendung eines Notstandes dringend erforderlich ist. An- für De ist. unreif, Gütek 13 mm Län grün, hartrei reif, Gütekia Es fehlt was seine Die Erfüllung nicht genehmigter Verträge ist verboten. Nebenabreden außerhalb des Ver- Mecklenburg, Niedersachsen, Pommern, Weser-Ems Rheinland, Westfalen Baden, Danzig - Westpreußen, Hessen- Nassau, Kurhessen, Nieder- u. Ober schlesien, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Sudetenland, Thüringen, Wartheland, Westmark, Württemberg ..... cm . cm . cm cm . cm . Reichsgebiet auch für den Verkauf auf dem Frischmarkt. Erforderlichenfalls kann der Gartenbauwirt schaftsverband mit Zustimmung der Preisbil dungsstelle bestimmen, welche Sortierungen im Gebiet zugelassen sind. 4. Herbstkohl (sog. Septemberkohl) B- u. E-Vertr. In den Gebieten der Gartenbauwirtschafts verbände: Rheinland u. die schleswig-holstein. Gebiete Hamburg und Lauenburg . . Westfalen Baden, Danzig - Westpreußen, Hessen- Nassau, Kurhessen, Nieder- u. Ober schlesien, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Sudetenland, Thüringen, Wartheland, Westmark, Württemberg Bayern, Donau - Alpenland, Kärnten, Kurmark, Ostpreußen, Steiermark C- und E-Vertrag je 100 kg RM. 9,50 6,— aber an noch mehr zutage bei Lindenmeyer & Co., Heil bronn bei Ricker, G. & J., Schorn dorf bei Rösch, Hans, Bühlen hausen bei Weiß, Friedrich Wilhelm, Weilheim Teek durchgeführt, wozu der Besuch drei Teillehrgängen mit einar Schlußprüfung vorgesehen ist. anderer Zeitpunkt festgesetzt wird, vom 1. 8. bis 10. 9. auch für den Frischmarkt für die Haupt anbaubezirke in den Gebieten der GWV. Kur mark, Mecklenburg, Niedersachsen, Niederschle sien, Rheinland, Sachsen-Anhalt ohne den zu Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des BASt.-Be zirks Leipzig, Schleswig-Holstein, Weser-Ems. je 100 kg RM. . . . 28,— . . . 28,- (RNVB1. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft, des Reichsbauernführers und des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet: Die Preise des A-Gebietes gelten, falls nicht ein anderer Zeitpunkt bekanntgegeben wird, vom 25. 6. bis 15. 8. auch für den Frischmarkt für die Hauptanbaubezirke in den Gebieten der GWV. Baden, Donau-Alpenland (Niederdonau), Meck lenburg (ab 10. 7.), Niedersachsen (Hannover- Braunschweig), Niederschlesien (ab 10. 7.), Sach sen-Anhalt und des zu Sachsen gehörenden Teils des BASt. - Bezirks Leipzig, Schleswig-Holstein (Lübeck ab 10. 7.), Weser-Ems (ab 1.8.) sowie ferner für das Gebiet des württembergischen Neckarbezirks und der hessischen Kreise Berg straße und Erbach. 8. Mohrrüben, kleine, runde (Karotten) A-Preisgebiet B-Preisgebiet GüteklasseA <" 1 GüteklasseB Güteklasse C . • • Erdbeeren vonT ter diesen Preise. Die Preise gelten t ganzen Reichsgebiet, punkt bekanntgegebt für Zone I vom 8. für Zone II von 15. für Zone DI vom 20. bis 2 Johannisbeeren, i 100 kg Lagerungskostenzuschlag. 6. Spargel (C- und E-Vertrag) 1. Sortierung 2. Sortierung 3. Sortierung 4. Sortierung 25, 22, 20, 18,- 16,- Die Preise des A-Gebiets gelten auch für den Frischmarkt für die Hauptanbaubezirke in den Gebieten der GWV. Kurmark, Mecklenburg, Niedersachsen, Niederschlesien, Rheinland, Sach sen-Anhalt und BASt.-Bezirk Leipzig, Schleswig- Holstein, Thüringen, Wartheland, Weser-Ems, Westmark. ' yälGebietsgüt gdaktischmarkt SacaadeG fhseattsche ildima an ämqeuusa mag den, Bayern, Kurmark, Niedersachsen, Rheinland, Sachsen-Anhalt einschl. BASt. Leipzig, Schles wig-Holstein, Wartheland, Westmark. Als B-Preisgebiet gilt das Gebiet der GWV. Danzig-Westpreußen, Donauland, Hessen-Nassau, Mecklenburg, Niederschlesien, Pommern, Sach sen, Weser-Ems. 9. Mohrrüben, lange Sorten (auß. gelben Sorten) 27, 24, 22, 20, 18,- 17,— 13,— 12,— 8,— Gebiet der 14,— 8,— der Partei gefunden, die besonders dem gegenwärtigen Vorsitzenden Rudolf Apel, seinem Vorgänger Paul Zusammen 5805,5 kg Die Gewinnung des Saatgutes hat den Süßmostereien einen erheblichen Aufwand an Zeit und Einrichtungen verursacht. Der heimische Obstbau hat daher Grund, ihnen für die Ueber- nähme der Arbeit dankbar zu sein. Zu ihrer Unterstützung haben in Heil bronn Kreisobstbauinspektor Bonz, in Bühlenhausen Kreisbaumwart Salz mann-Merklingen und in Schorndorf ein Obstbaubeamter der Landesbauern schaft wochenlang mitgewirkt. Auf Grund der gesammelten Erfah rungen wird diese Maßnahme künftig tatkräftig fortgesetzt. Winkelmann, Stuttgart träges sind rechtsunwirksam. 3. Der Käufer hat die Reichseinheitsverträge in Urschrift mit 2 Abschriften dem Vorsitzenden des für den Erzeuger zuständigen Gartenbauwirt schaftsverbandes vorzulegen, und zwar: Reichseinheitsvertrag A bis zum 15. 5. „ B bis zum 1. 6. „ C bis zum 10. 5.; bei Nachbauverträgen bis 1. 9. h D bis zum 1. 6. „ F innerh. 5 Tag. n. Abschi. ,, F I innerh. 5 Tag. n. Abschi. Die Bezirksabgabestellen haben abgeschlossene Reichseinheitsverträge E dem Vorsitzenden ihres zuständigen Gartenbauwirtschaftsverbandes um gehend vorzulegen. Der Käufer erhält die Urschrift und eine Ab schrift des genehmigten Vertrages» er hat die Abschrift des Vertrages an den Vertragspartner weiterzuleiten. Um den Obstbedarf decken zu können, ist nicht nur eine Steigerung der Pflegemaßnahmen in den be stehenden Obstpflanzungen, sondern auch eine Ausdehnung des Obstbaues notwendig. Dies um so mehr, weil durch die Frostschäden in den Obst anlagen vielfach empfindliche Ausfälle entstanden sind und in den nächsten desbauernschaft ein Schulungskurs über Agrarstatistik für die beamteten uhd ehrenamtlichen Funktionäre der Gemeindeverwaltung Wien und für die Mitarbeiter der Landesbauernschaft Wien abgehalten. Dr. Madie vom Sta tistischen Reichsamt unterstrich die Bedeutung der Statistik als Grundlage zahlreicher Verwaltungsmaßnahmen und gab eine Uebersicht über den ver waltungsmäßigen und sachlichen Auf bau der Statistik im Deutschen Reich. Weiter besprach er eingehend die Durchführung der periodischen Vieh zählungen und streifte die damit im Zusammenhang stehende Erhebung über die Milcherzeugung. Die Aus führungen des Oberregierungsrates Dr. Ehrendorfer galten der Boden benutzungserhebung. Der Vortragende erläuterte die Bedeutung der Erhe bung, die im Zusammenhang mit den Schätzungen der ehrenamtlichen Be richterstatter für die Flächeneinheit die Grundlage für die Ermittlung der Erntemengen bietet. Sodann wandte er sich der kommenden Obstbaumzählung zu, die dadurch notwendig geworden sei, daß seit dem Jahre 1938, dem Zeitpunkt der letzten Obstbaumzählung, strenge Winter im Bestände der er tragsfähigen Obstbäume große Ver änderungen hervorgerufen haben. Die Kenntnis des Obstbaumbestandes sei auch für die Ermittlung der Obsternte von größter Wichtigkeit. WVAAAAAAMAAAAAAANAAAAAAAAAAAAAANNAANAAAAAAAAAN Sankt Georg Kommt nac alten Bitten umeist auf einem Schimmel geritten Wenn er tatsächlich nur auf einem Schimmel geritten käme, würde das dem Landmann und Gärtner wahrscheinlich ziemlich gleichgültig sein. Der Schimmel, von dem hier gesprochen wird, ist ja aber nur das Sinnbild für den Schnee, der zu weilen noch im letzten Aprildrittel fällt. Heißt es doch nicht umsonst: ,,D e r A p r i 1 ist nicht so gut, er schneit dem Hirten auf den Hutl" Eine Sitte, ist nun aber noch längst keine feststehende Verpflichtung. Auch Sankt Georg macht sie von gewissen Voraussetzungen abhängig. Er gedenkt ihr nur dann treu zu bleiben und uns nochmals mit Kühle zu bedenken, wenn es vorher kräftig warm geworden war; so glaubt man denn auch zu wissen: „Ist Georgi warm und schön, wird man noch rauhes Wetter s eh’ nl" Freilich bummelt Georg in dieser Hinsicht gelegentlich auch einmal, und dann übernimmt wohl Sankt Markus (der Schutz-, heilige des 25. April} dieses Amt, uns daran zu erinnern, daß die ersten Schwalben noch keinen Sommer machen. Jedenfalls ist es nicht falsch, wenn man da sagt: „Wenn’s vor Markus warm ist, wird’s dann noch mals kalt!" Daehasfiall! talisdasükan cestaGTL.MI 1011 l.Mtera Sthulungshuts über Agrarstatiitil Wien wurde vom Statistischen für die Alpen- und Donaureichs- im Einvernehmen mit der Lan- 25 Jahte Gättnergenossen = ichjajtskajie 3ittau In einer Notzeit Deutschlands, im Jahre 1919, wurde in Zittau eine Gärt nergenossenschaft mit 135 Mitgliedern unter der Leitung des Vorsitzenden Paul Zschirnt gegründet. Die Genossenschaft, die bald einen außerge wöhnlichen Aufschwung nahm, hat sich vor allem um den Absatz des Zittauer Gemüses und den Bahnversand be müht, denn in den vorhergehenden Jahren war der Absatz wegen Ueber- flutung mit ausländischen Erzeugnissen sehr erschwert. Inzwischen haben die Sorgen der Gärtnerschaft sich gewandelt, denn es gilt jetzt, den An forderungen der Erzeugungsschlacht zu genügen und dem Boden soviel wie nur irgend möglich abzugewinnen. Auch in der heutigen Zeit hat die Ge nossenschaftskasse sich bewährt und verdiente Anerkennung durch den je 100 kg RM. . . . 100,- . . . 80,— . . . 60,— . . . 30,— ausbüldung von Saumwarten Durch die Gartenbauberatungsstelle in Grünberg werden in diesem Jahre Ausbildungskurse für Baumwarte Vetttiebs: unö pteisregelung für Ctbjettsaatgut Der Reichsbauernführer hat eine An ordnung über Vertriebs- und Preiste- gelung für Saatgut von Speiseerbsen einschließlich der Sorte „Graue Kapu ziner” (Königsberger) erlassen; sie ist mit ihrer Veröffentlichung im Ver kündungsblatt des Reichsnährstandes Nr. 18 vom 15. April 1944 in Kraft aasbatd” je 100 kg RM. 47,— 29,- Saatgut gewonnen wird. Den hierfür Zschirnt und dem langjährigen Ge- a schäftsführer Hanzl gilt. S hh |. & fei;,, uia Kne M in kriegsbedingten' Einschränkungen hauptsächlich im Mangel an Ver edlungsunterlagen hat. Ihre Gewinnung muß daher mit allen Mitteln gefördert werden. Namentlich darf es nicht an dem für die Heranzucht der Sämlinge, die immer noch den Hauptteil der Unterlagen ausmachen, notwendigen Saatgut fehlen. Bekanntlich ist nicht jede Sorte als Saatgutspender ge eignet. Der Erfolg des Baumschulers und des Obstbauers hängt zu einem nicht geringen Teil von der Herkunft des Saatgutes ab. Von den Apfel- und Birnensorten z. B. müssen alle tri- ploiden Sorten ausscheiden. Nach den vorliegenden Erfahrungen haben sich Bitterfelder Sämling, Roter Trierer Weinapfel, Weißer Winter-Taffetapfel, Kirchensalier Mostbirne und Wilde Eierbirne als brauchbare Saatgut spender erwiesen. Aus diesen Gründen hat die Landes bauernschaft Württemberg sich schon seit mehreren Jahren dafür eingesetzt, daß von diesen Sorten sortenreines Kreisfachwart Carl Birkigt, Gemüsebaubetrieb, Köthensdorf, Kr. Rochlitz, beging am 1.4. sein 25jähriges Betriebsjubiläum. 1919 gründete B„ sein Unternehmen und brachte es durch rast lose, zielbewußte Arbeit zur jetzigen Höhe, so daß es in weiten Kreisen als leistungsfähiger Musterbetrieb bekannt ist. Während seiner gründlichen Ausbildung in führenden Gärtne reien des Inlandes sowie in Frankreich, Eng land und Holland, erwarb Birkigt sich um fangreiche Kenntnisse, die er in seinem Be trieb in erfolgreicher Tätigkeit nutzbringend angewendet hat. Mögen ihm und seiner ihm freu zur Seite stehenden Gattin noch viele Jahre rüstigen Schaffens vergönnt sein. Am 31. 3. konnte der Gärtnereibesitzer Hugo Wenzel in Küstrin-Neustadt in voller Rüstig keit seinen 75. Geburtstag feiern. Noch heute schafft er unermüdlich in seinem Betrieb und wird von seiner 73jährigen Gattin tatkräftig unterstützt. Das Ehepaar, Gärfnereibesitzer Paul Wünsche, Radebeul bei Dresden, konnte am 15. 4. das seltene Fest der diamantenen Hochzeit be gehen. Der frühere Obergärtner Julius Schulze in Altenburg konnte am 13. 4. sein 90. Lebensjahr vollenden. Adolf Kaiser und Frau, Hartmannsdorf-Leip zig, feierten am 21. 3. das Fest der Silberhoch zeit. Welche Wertschätzung und Achtung dieser Berufskamerad in Fachkreisen genießt, bewies die große Zahl der Gratulanten, die sich am Festtage eingefunden haften. Die. Spitzenleistungen des Kaiserschen Betriebes in Topfpflanzen und jetzt besonders in .der An zucht von Gemüsejungpflanzen sind bekannt. Als Lehrmeister ist Adolf Kaiser besonders. schäftigte sich zuletzt mit dem Einfluß des Chroms auf die Pflanze. Dieses Element kommt in besonders zahl reichen Verbindungen vor, die sich teilweise günstig, teilweise ungünstig auswirken. Welche Rolle spielt nun das Chrom im Thomasphosphat? Nach dem Bericht von Dr. Gericke in „Boden kunde und Pflanzenernährung", 33. Band, Heft 1/2, erwies sich bei den verschiedensten Kulturpflanzen, daß leichtlösliche Chromsalze, wie Sulfat und Nitrat bei steigender Gabe schneller zu Schäden führen als schwerer lösliche Formen. Diese übten dagegen auch- in sehr geringen Mengen einen günstigen Einfluß auf den Ertrag aus. Bei geringen Konzentrationen können jedoch auch Chromverbin dungen wie Chromat und Bichromat das Wachstum der Pflanze durchaus begünstigen. Das im Thomasphosphat in Mengen von 0,1—0,4 % enthaltene Spurenelement Chrom liegt stets im Bereich der günstig wirkenden Kon zentration, so daß auch bei höchsten Thomasphosphatgaben das Chrom kei nesfalls einen schädigenden Einfluß auf die Pflanze ausüben kann. Schwarshandel mit Aepfelu strasbar Das Sondergericht Nürnberg verur teilte den Rudolf Schwarz aus Orten burg zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus und zwei Jahren Ehrver lust, weil er im Schwarzhandel Aepfel und Apfelwein zu Wucherpreisen ge kauft und verkauft hatte. Durch die erhöhten Preise erzielte Schwarz einen Gewinn von mindestens 2000 RM. Als Begründung der Strafe betonte das Sondergericht, daß ein Mensch, der im Kriege die Verknappung von Waren zur Preistreiberei ausnutzt, als Volks schädling gebrandmarkt werden müsse. xhtts afenenE, mnsem9 geka . enchatd“ , ( inat gWm,w Dekt sN1 shed"C e-t , 1e je 100 kg RM. . . . 3,30 Vom 5. April 1944. in den Formblättern gemachten Vorbehalten Auf Grund der §§ 4 und 6 der Verordnung schwebend unwirksam, solange sie nicht vom über den Zusammenschluß der deutschen Gar- Vorsitzenden des für den Erzeuger zuständigen tenbauwirtschaft vom 21. 10. 1936 (RGBl. I S. 911). Gartenbauwirtschaftsverbandes genehmigt sind, und des § 8 der Satzung der Hauptvereinigung mi- T-fnl--- ■ *-r der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 6. 2. 1937 erlassenen Bestimmungen zu verstoßen, eine Umgehung darstellen. Auch der Versuch der Umgehung ist strafbar. IX., Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Ver kündung — auch mit Wirkung für die vor die sem Tage bereits für das laufende Jahr abge schlossenen Verträge — in Kraft. Gleichzeitig treten äußer Kraft: Die Anordnung Nr. 6/43 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirt schaft betr. Anbau- und Lieferungsverträge vom 15. 3. 1943 (RNVbl. S. 111) und die Anordnung Nr. 19/43 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Anbau- und Lieferungs verträge; Aenderung der Anordnung Nr. 6/43 v. 15. 3. 1943 (RNVbl. S. 111) vom 11. 6. 1943 (RNVbl. S. 234). Berlin, den 5. April 1944. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft. I. V.: Sievert. Betrifft: Anlagen 1—8. Die Vertragsmuster sind unverändert wie bis her in der Anordnung 6/43. Anlage 9. I. Preise. Den Reichseinheitsverträgen außer, den F- und Fl- Verträgen sind die nachstehenden Erzeuger festpreise zugrunde zu legen: Anbau» und ieferungsverträge (ALAO.) Anordnung Nr. 3/44 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschait JenönlicRe Mliteilunges Der Gärfnereibesitzer Wilhelm Paul, Berlin- Buchholz, feierte am 1.4. sein 50jähriges Ge- schäftsjubiläum. Hilmar Gießler, Obergärtner bei der Firma Alfons Ziegler in Erfurt, beging am 1.4. sein 50jähriges Berufsjubiläum. Er lernte bei W. Leid in Arnstadt, bildete sich dann u. a. bei den Firmen J. C, Schmidt, E. Benary und bei Gebr. Ziegler weiter aus und wurde später durch die Firma Alfons Ziegler übernommen. Hier steht er, dank seiner Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit, bis heute noch an der Spitze des fachmännischen Personals. Seine gründlichen Sortenkenntnisse in Blumen und Gemüse hat er auf seinen Besichtigungsreisen nach Holland, Ungarn, Dänemark, Frankreich und nach den südosteuropäischen Staaten wesentlich berei chert. Möge der Jubilar der Firma noch viele Jahre erhalten bleiben» das ist der herzliche Wunsch -seines Betriebsführers, seiner Mitarbei ter und der Gefolgschaft. P. S. Gärtnermeister Oskar Riedel, Breslau, feierte am 1. 4. sein 40jähriges Dienstjubiläum bei der Städtischen Garten- und Friedhofsverwaltung. Baumschulbesitzer Karl Köhler, Holzhausen bei Leipzig, feierte am 1. 4. das 25jährige Be stehen seines Betriebes. Wer Karl Köhler kennt, wird von seiner idealen Berufsauffas sung mitgerissen und von seiner Willenskraft und zähen Ausdauer angespornt. Getragen yon hohem Verantwortungsbewußtsein führt er in kameradschaftlicher Art als Kreisfachwarf den Leipziger Gartenbau, hilft beruflich Nöte und wirtschaftliche Beschwernisse lindern und beseitigen, so daß kein Berufskamerad ohne Rat und neue Hoffnung von ihm geht. Es ist bewundernswert, wie Karl Köhler, äußerst bescheiden in seinen persönlichen Belangen, neben der Leitung seines großen Betriebes, den er aus bescheidensten Anfängen zu einer Baumschule von bestem Ruf weit über di© Grenzen des sächsischen Gaues führte, weder Zeit noch Opfer scheut, um seine zahlreichen ehrenamtlichen Verpflichtungen vorbildlich zu erfüllen. Möge unser Karl Köhler weiterhin in alter Frische und steter Gesundheit tatkräftig zum Wohle des Leipziger Gartenbaues wirken III. 1. Genehmigte Reichseinheitsverträge sind -im Sinne des Vertragszweckes sorgfältig zu er füllen. 2. Bei Reichseinheitsverträgen E dürfen Liefe rungen zu Tagespreisen erst nach vollständiger Erfüllung der Vertragsmengen erfolgen. 3. Es ist verboten, Erzeugnisse, über die Reichseinheitsverträge abgeschlossen sind, durch Dritte im unverarbeiteten Zustand zu er werben sowie Dritten anzubieten oder zu über eignen. Hiervon sind Frischmarktlieferungsver- träge ausgenommen. In besonderen Einzelfällen kann der Vor sitzende des für den Erzeuger zuständigen Gartenbauwirtschaftsverbandes Ausnahmen — auch unter Bedingungen — zulassen. - IV. 1. Die Vorsitzenden der Gartenbauwirtschafts- veibände können in Gebieten, die für bestimmte Erzeugnisse oder allgemein zu geschlossenen Gebieten erklärt worden sind, mit Zustimmung der Hauptvereinigung, die jeweils für 1 Jahr ausgesprochen wird und jährlich erneut einzu holen ist, bestimmen, a) daß die Erfüllung und Abrechnung oder die Ueberwachung und Abrechnung der Reichsein heitsverträge A, B, C und D namens und für Rechnung der Erzeuger den Bezirksabgabestel len übertragen wird; b) daß in bestimmten Gebieten Reichsein heitsverträge nur mit Bezirksabgabestellen — jedoch namens und für Rechnung der Erzeuger — auf Formblatt E geschlossen werden dürfen» c) daß in Gebieten, in denen die überwie gende Mehrzahl der Erzeuger eines Ortsgebie tes mit einem Verarbeiter einen Reichseinheits- vertrag A, B oder C über bestimmte Erzeugnisse geschlossen hat, auch die restlichen in Betracht kommenden Erzeuger mit diesem Verarbeiter einen Vertrag schließen und dem Verarbeiter eine Abschlußpflicht auferlegt wird» d) daß die Bezirksabgabestellen Verträge über einen bestimmten Anteil ihres voraussichtlichen Ernteanfalles mit Verarbeitungsbetrieben ab schließen; e) daß bei Abschlüssen von Verarbeitern mit einer Mehrzahl von kleinen Erzeugern in ge schlossenen Ortsgebieten jeweils ein Vertrags stück mit gesammelten Unterschriften (Sammel vertrag) zugrunde gelegt wird. Die für die Er zeuger bestimmte Abschrift des Sammelvertra ges ist beim Ortsbauernführer zu hinterlegen. 2. Schließen Bezirksabgabestellen namens und für Rechnung der Erzeuger Lieferungsverträge 1. Den Reichseinheitsverträgen A, B, C, D und E sind die in der' Anlage 9 aufgeführten Er zeugerfestpreise zugrunde zu legen. Sie gelten auch als Höchstpreise für den Frischmarktabsatz für die in der Anlage 9 näher bezeichneten Ge biete (Preisgebiete A) und Zeitabschnitte. 2. In den Preisgebieten B—E gilt als Erzeuger festpreis der niedrigste Preisstand der für diese Gebiete durch den Herrn Reichskommissar für die Preisbildung festgelegten Preiskurven. Im Zweifelsfall ist der Preis beim zuständigen Gar tenbau wirtschaftsverband zu erfragen. 3. Die Vertragspreise gelten bei Lieferung durch Achse frei Fabrikhof. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Frischwarenanordnung vom 27. März 1942 (RAnz. Nr. 88). 4. Die Anlagen gelten als Bestandteil dieser Anordnung und sind allgemein verbindlich. 5. Im übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft für den Verkehr mit Obst und Ge müse vom 27. 5. 1936 (RNVbl. S. 263). VI. Werden Lieferungsverträge geschlossen, so ist vom Käufer der Verwaltungskostenzuschlag ge mäß der jeweils geltenden Gebührenordnung der Hauptvereinigung an den für den Erzeuger zu ständigen Gartenbauwirtschaftsverband zu ent richten. Die Unkosten der Bezirksabgabestellen wer den anteilig auf die Erzeuger umgelegt (gemäß Anordnung Nr. 65 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Bezirksabgabestellen vom 23. 3. 1936 (RNVbl. S. 162), sofern in Ein zelanordnungen nichts anderes bestimmt ist. Wird Bezirksabgabestellen lediglich die Ueber wachung bzw. Abrechnung von Reichseinheits- Verträgen übertragen, so ist eine der tatsäch lichen Leistung entsprechende Teilumlage vom Erzeuger zu entrichten. Eine höhere Teilumlage als 1 °/o vom Erzeugererlös bedarf der Zustim mung der zuständigen Preisbildungsstelle. VII. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung kann zur Vermeidung unbilliger Härten Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung im Einzelfalle zulassen. VIII. Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände, die den Vorschriften dieser Anordnung oder den auf Grund dieser Anordnung erlassenen An weisungen zuwiderhandeln, können in Ordnungs strafe genommen werden. Als Zuwiderhandlungen sind auch Maßnahmen anzusehen, die, ohne gegen den Wortlaut der 1. Im Verkehr mit Obst und Gemüse sind Kaufverträge und laufende Lieferung nach Ernte anfall (Anbau- und Lieferungsverträge) nur zwi schen Erzeugern und Verarbeitern zulässig. Aus genommen sind: al Verträge zwischen Erzeugern und solchen Verteilern, denen der Vorsitzende der Hauptver einigung der deutschen Gartenbauwirtschaft (Hauptvereinigung) für das betreffende Wirt schaftsjahr den Abschluß solcher Verträge im eigenen Namen unter der Bedingung ausschließ licher Weitergabe der Erntebezüge an Verar beiter gestattet hat; der Verteiler ist verpflich tet, dem Gartenbauwirtschaftsverband, in dessen Gebiet die Abschlüsse getätigt werden, die Fa briken, an die die Ernten geliefert werden, unter Angabe der jeweiligen Art und Menge zu nennen. b) Verträge, bei denen der Erzeuger durch eine Bezirksabgabestelle vertreten wird, und der kaufende Verteiler einen entsprechenden Rück vertrag mit Verarbeitern nachweist und erfüllt. c) Obstlieferungsverträge für den Frischmarkt einschließlich der Käufe des Behanges (soge nannte . Obstpachtungen). 2. Als Anbau- und Lieferungsverträge im Sinne des Absatzes gelten auch Vereinbarungen zwi-, sehen Erzeugern einerseits und Verteilern und Verarbeitern andererseits, die die Versorgung des Verteilers oder Verarbeiters mit Rohware über den Anbauweg zum Ziele haben. Hiervon sind ordnungsgemäß abgeschlossene Grundstücks pachtverträge ausgenommen. Terminkäufe und Terminverkäufe, deren Er füllung laufend nach Ernteanfall erfolgen soll, auch durch Vermittler, die durch die Bestim mungen dieser Anordnung nicht ausdrücklich zugelassen sind, sind verboten. II. 1, Verträge der in Abschnitt I genannten Art sind auf den von der Hauptvereinigung vor geschriebenen Formblättern (Reichseinheitsver trägen) abzuschließen, und zwar ist zu ver wenden. a) Für die Verträge der Erzeuger mit Ver arbeitern oder mit Verteilern für Verarbeiter: über Gurken der Reichseinheitsvertrag A, über Weißkohl der Reichseinheitsvertrag B, über sonst. Gemüse d. Reichseinheitsvertrag C, über Obst der Reichseinheitsvertrag D; b) für Verträge von Bezirksabgabestellen mit Verarbeitern oder mit Verteilern für Verarbeiter über Erzeugnisse aller Art der Reichseinheits vertrag E; c) für Verträge, die von Obsterzeugern mit Verteilern vor der Ernte über die Lieferung von Obst für den Frischmarkt abgeschlossen werden, der Reichseinheitsvertrag F; d) für Verträge der Besitzer von Obstanlagen, außer den Trägern der Straßenbaulast bei Rechsstraßen und Landstraßen 1. und 2. Ord nung mit Inhabern von Obstpächterkarten, der Reichseinheitsvertrag F I (weißer Vordruck)» e) für Verträge der Träger der Straßenbaulast bei Reichsstraßen und Landstraßen 1. und 2. Ordnung als Eigentümer von Obstanlagen mit Inhabern von Obstpächterkarten, der Reichs- einheitsvertrag FI (roter Vordruck). 2. Die Reichseinheitsverträge außer dem FI- V ertrag (roter Vordruck) sind entsprechend den Die frühere Anordnung war zeitlich beschränkt, während dies bei der neuen Anordnung nicht der Fall ist. Außer dem ist die Strafandrohung der neuen Fassung den neueren Verordnungen angepaßt. Im übrigen sind die Be stimmungen der früheren Anordnung unverändert geblieben, einschließlich der darin festgesetzten Verbraucher höchstpreise. Im Abschnitt B, der sich auf Handelssaatgut deutscher Erzeu gung bezieht, sind die in der früheren Anordnung noch enthalten gewesenen Erzeugerhöchstpreise fortgefallen, so daß die Anordnung nur noch Ver braucherhöchstpreise enthält, womit eine Vereinheitlichung mit ähnlichen marktordnenden Bestimmungen er reicht ist. Wie wirkt Chrom auf Die Pflanze? Die Bedeutung der Spurenelemente für das Wachstum unserer Kulturpflan zen nimmt immer mehr zu. Bereits konnten zahlreiche Pflanzenkrankheiten auf den Mangel irgendeines dieser nur in geringsten Mengen im Boden vor kommenden Nährstoffe zurückgeführt und durch eine entsprechende Düngung bekämpft werden. Die Landwirtschaft liche Versuchsanstalt Dahlem der Thomasphosphatfabriken G. m. b. H. be- je 100 kg RM. . 45,— . 27,— Alöhrensamen: 1 rate Stumpfe, Hanni, La Kiesen, Lobben. ZMelmm: 1 Grünkohl: hnlbk Wlkohl: Ditha Humenkohl; Wand Moll: Ori Moll: Langeüy Hiesaat: Hol hibahne: schvan Kauten: shvan förmige, emptedlen 1 Alf Wusch Zis Preisliste. Hull Schlägel Söh Grerepbrdich-Land Zelehe: Oeaeeti Wir Mette u: Ztr lavergeheksen, aus letiähip ! tu Wiederverianfe , lem /miete Pos : Spimte, Petersll ' hlersiliennmli ' , Hi/en ad Anft: Hiiaa leser In iL Speise-Möhre iEi Fnäii/ottei. L Vz-eipuenih BAteäohhLandgu Stiere mP : nn3 Qa ' "ife: iMnbici ur solix:^
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