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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 61.1944
- Erscheinungsdatum
- 1944
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19440000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19440000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 41-44 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 61.1944
1
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1944 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1944 1
-
Band
Band 61.1944
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 Nr. S. 3. Februar 1944 Gartenbauwirtchaft vereinigt mit Deutcher Erwerbsgartenbau Für einberufene Landwirte und Gärtner Sreiwillige Krankenversicherung hoben ist. Für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 2 RVO. ist dieser Gesichtspunkt jedoch ohne Bedeutung. Daß es andererseits für die An- parolenusgabe füt Den Hesjen: Zaijauijcyen attenbau In einer vor kurzem durchgeführten Das Reichsversicherungsamt hat be reits am 17. 4. 1943 in einem Schrei ben an den Herrn Reichsarbeitsminister die Auffassung vertreten, daß bisher nicht versichert gewesene Bauern und Landwirte, also auch Gartenbau betriebsinhaber, soweit sie bis zur Einberufung als Versicherungs berechtigte im Sinne des § 176 (1) Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung anzu sehen waren, die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse oder Ersatzkasse erwerben könnten. Ohne daß sie vorher kann in Fällen dieser Art nur sein, ob nicht während der Einberufung zum Wehrdienst die letztere Voraussetzung entfällt, insofern, als während dieser Zeit eine tatsächliche Betätigung im elterlichen Betrieb zum größten Teil unmöglich sein und sich vielfach nur auf die verhältnismäßig kurze Dauer eines Arbeitsurlaubs beschränken wird. Nach Ansicht des Reichsversicherungs amts ist es aber für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 2 RVO. als aus reichend anzusehen, wenn der sonst im Wendung der erwähnten Vorschrift unerheblich ist, ob der Familienange hörige ledig oder verheiratet ist, bedarf keiner weiteren Erörterung. Wie entsprechend schon in dem Bericht des Reichsversicherungsamts vom 17. April 1943 — II K 2114/43 — 268 — (Reichsarbeitsbi. AN 1943, S. II 252) dargelegt wurde, ist im Fall eines während der Einberufung zum Kriegs dienst erfolgenden freiwilligen Beitritts zur Krankenversicherung auch § 209 b RVO. anzuwenden." Beiträge gezahlt haben, gilt für sie § 209b RVO, wonach während der Einberufung keine Beiträge zu zahlen sind und die Versichertenkrankenhilfe ruht. Sie sichern sich aber durch ihren Beitritt zur Krankenversicherung wäh rend der Einberufung keine Beiträge zu zahlen sind und die Versichertenkran kenhilfe ruht. Sie sichern sich aber durch ihren Beitritt zur Krankenversi cherung während des Wehrdienstes die Krankenhilfe für ihre anspruchsberech tigten Familienangehörigen und den Anspruch auf Sterbegeld. Diesen Grundsatz hat das Reichsver sicherungsamt mit einem neuen Schreiben vom 2. 11. 1943 an den Herrn Reichsarbeitsminister (Reichsarbeits blatt Teil II Amtliche Nachrichten für Reichsversicherung S. 514) nunmehr auch auf die zum Kriegsdienst einbe rufenen verheirateten Söhne von Bauern und Landwirten, soweit sie bis zur Einberufung ohne eigentliches Arbeits ¬ elterlichen Betrieb mitarbeitende Sohn auch nur in diesem eingeschränkten Maß während des Wehrdienstes die Verbindung mit dem Betrieb aufrecht erhält. Dadurch kommt seine Stellung innerhalb der Familie und des Betriebs unter den gegebenen Verhältnissen noch genügend zum Ausdruck. In zahl reichen Fällen wird er auch in der übrigen Zeit auf die Förderung des elterlichen Betriebes bedacht sein. Diese Auffassung führt auch zu keinem Widerspruch mit der Entscheidung 2362 II, Amtliche Nachrichten für Reichsversicherung 1917 S. 516 = EuM. Bd. 9 S. 28 Nr. 13, in der ausgeführt ist, daß das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis von Arbeits nehmern während ihrer Einberufung zum Kriegsdienst regelmäßig erlischt. Begründet ist dies damit, daß während dieser Zeit regelmäßig die Verfügungs macht des Arbeitgebers über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers aufge- Verstüthtet Gemüjeanbau aud) in Yoratlbetg Auf einer Gärtnerversammlung in Dornbirn wies Kreisfachwart Trowis darauf hin, daß auch 1944 im Gemüse bau so intensiv wie im vergangenen Jahr weitergearbeitet werden müsse, um die Erzeugung nach Möglichkeit noch zu steigern, wozu der Einsatz sämtlicher Betriebe des Blumen- und Zierpflanzenbaus erforderlich sei. Gar tenbauberater Häusle (Kbsch. Feld kirch) erklärte die einzelnen Punkte der Anordnung 33/43 der Hauptvereinigung, ferner wurden Hinweise für die Anbau vorhaben djesfes Jahres gegeben, wobei die Verhältnisse Vorarlbergs besonders herausgestellt wurden. In einem weite ren Referat sprach Gartenbauoberlehrer Henkel über die Obst- und Gemüsebau schule und die gartenbauliche Berufs schule in Bregenz. H. gedichten von dem Lyriker Kurt Erich Landwirtschaftsrat Landesbauernschaft und betonte, in diesem Jahr diejenigen Betriebe daß mit Sus det Atbeit Dec Deutichen attenbau: ejellschaj Der Landesleistungsausschuß Nieder sachsen führte im Dezember in Hildes heim und in den ersten Januartagen in Uelzen zwei Arbeitstagungen in enger Zusammenarbeit mit den Haupt abteilungen II und III der Landes bauernschaft und dem Gartenbauwirt schaftsverband Niedersachsen unter dem Vorsitz des ersten Vorsitzenden, Gärtnereibesitzer Isensee, Wolfen ¬ liefern kann. dersächsischen Anlieferungsgebietes im abgeschlossenen Anbaujahr. Das vor getragene Zahlenmaterial zeigte, welche erfreulichen Ertragsleistungen erzielt wurden, gab aber zugleich besten Aufschluß über die Gemüsearten, derer der Markt in diesem Anbaujahr drin gend bedarf und deren Anbau ver stärkt werden muß. Landwirtschaftsrat Reichelt, Ab teilungsleiter der Abt. II C 2, gab in einem längeren Referat die Richtlinien für das Gemüseanbaujahr 1944 bekannt. Verhältnis und ohne Entgelt, also als Versicherungsberechtigte im Sinne des § 176 (1) Nr. 2 im Betrieb des Vaters tätig waren, ausgedehnt. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: „Betr. Freiwillige Krankenversi cherung der zum Kriegsdienst einbe rufenen verheirateten Söhne von Bauern und Landwirten (§ 176 Abs. 1 Nr. 2 RNO.) und Anwendung des § 209b RVO. Das Reichsversicherungsamt ist der Auffassung, daß den Söhnen eines Bauern oder Landwirts, die an sich die Voraussetzungen des § 176 Abs. 1 Nr. 2 RVO. erfüllen, der freiwillige Beitritt zur Krankenversicherung auch während der Einberufung zum Kriegsdienst offen steht. Nach der erwähnten Vorschrift sind zur freiwilligen Selbstversicherung Familienangehörige des Arbeitgebers berechtigt, die ohne eigentliches Arbeitsverhältnis und ohne Entgelt in seinem Betrieb tätig sind. Zweifelhaft werden müßte, wie z. B. früher Spinat, Tomaten, Gurken und Dauergemüse. Er warnte aber sehr eindringlich vor dem Konjunkturanbau im landwirt schaftlichen Gemüsebau. Kreisfachwart Gartenbau, Gartenbau inspektor Stoffert -Hannover, gab seine praktischen Erfahrungen in der Umstellung der Blumen- und Zier- pflanzenbetriebe bekannt. Seine Aus führungen waren auf die Anzucht von frühen und brauchbaren Gemüse pflanzen sowie Fertigstellung von Fein gemüse unter intensivster Ausnutzung der Betriebseinrichtungen abgestellt. Er erläuterte viele Möglichkeiten, die es gestatten, daneben den Blumenan bau erfolgreich weiter zu betreiben. Der Berufskamerad Dubenkropp, Blumenkohlspezialist in Redderse bei Hannover, vermittelte den Anwesenden seine langjährig gesammelten Erfah rungen im Blumenkohlanbau. Er konnte auf Grund seiner Marktleistung auf zeigen, daß der Anbau von Blumenkohl auf geeigneten Böden und Lagen trotz der erheblichen Düngerverknappung bei richtiger Bodenbearbeitung, Sorten wahl und Anzucht lohnende Erträge । Steinkamp vom Gartenbauwirt schaftsverband Niedersachsen berich- - teten über die Marktleistung des nie- De'r Präsident der Deutschen Garten bau-Gesellschaft, Prof. Dr. Ebert, gibt den Mitgliedern durch ein Rundschrei ben Kenntnis von der Arbeit der Ge sellschaft im Jahre 1943. Wegen der Anspannung aller Kräfte im kriegswich tigen Einsatz müssen die kulturellen Aufgaben der Gesellschaft vorerst in den Hintergrund treten. Die Druck schriften können zur Zeit nicht regel mäßig herausgegeben werden. Dennoch hat die Gesellschaft im Rahmen des Meurer „Der Jahreskranz, Gedichte um Flur und Frucht" erworben, die zum Druck . bereitliegen. Außerdem wird ständig* an dem Archiv „Poesie und Prosa rund um den Garten" gearbeitet, in dem Romane, Gedichte, Novellen, Lieder, Studien, Erzählungen und Dra men gesammelt werden, und das schon einen stattlichen Umfang aufzuweisen hat. Eine weitere interessante Arbeit ist die Schaffung eines Archivs von Ex libris, die sich mit dem Garten und der Blume befassen. Die Mitarbeit aller Mit glieder an dieesn Aufgaben wird auch für die Zukunft erbeten. Die angegliederten Gesellschaften konnten ebenfalls, soweit dies zur Zeit angängig ist, ihre Arbeiten weiterfüh- Voigt, Abteilungsleiter II C 1, be richtete in einem Kurzvortrag über die geplante Handelsdüngerzuteilung für den Gemüsebau. Nach einer sehr lebhaft geführten Aussprache, in der noch manche offene Frage geklärt werden konnte, ver- pflichtete Landesgärtnermeister Wolff (Hameln) die Anwesenden, sich mit allen Kräften dafür einzusetzen, daß die Planungen zu einem sichtbaren Markterfolg führen. Böhnke, Hannover rufen: die Bezirksleistungsausschüsse, Kreisfachwarte, Stellenleiter der Wirt schaftsfachberatungsstellen, die Leiter der Landwirtschaftsschulen und Leiter der Bezirksabgabestellen. Stabsleiter Scheffer von der Hauptabteilung IIL und Geschäftsführer Isensee, wies besonders auf einzelne Mangelgemüse hin, deren Anbau in büttel, durch. Es waren dazu einbe- diesem Jahr verstärkt und intensiviert gärtnerischen Treib- und Freilandge müsebau, dem landwirtschaftlichen Ge müsebau und dem Selbstversorger gartenbau in sehr ausführlicher und verständlicher Form seine Aufgaben und Richtlinien auf. Mit großem Inter esse wurden seine Ausführungen über die jüngsten Anbau- und Ernteergeb nisse im Zwischenfruchtbau im Feld- und landwirtschaftlichen Großgemüse bau aufgenommen. Besonders ein gehend behandelte der Vortragende die zweckmäßige Bodenbearbeitung, richtige Sortenwahl und günstigste Aussaattermine der einzelnen Gemüse arten. Abschließend gab er einen Ueberblick über die Materialzuteilungen und deren Vermittlung durch die Zuteilungen weiter rechnen können, die den Anweisungen gemäß ihre Be triebe ausgerichtet haben und mit den schon bestehenden Kultureinrichtungen zu arbeiten wissen. Der Vorsitzende, Berufskamerad Möglichen ihre Arbeit fortgesetzt. Sie Er zeigte gesondert dem umgestellten hat u. a. eine Sammlung von Garten- Blumen- und Zierpflanzenbau, dem Arbeitstagungen des niedersächsischen Gemüsebaues 2iederjachjens Arbeitsprogramm ren. Zum Teil haben sie sich auf kriegs wirtschaftliche Aufgaben umgestellt, wie z. B. die Donauländische Gartenbau- Gesellschaft, die sich besonders um die Förderung des Gemüse- und Obstbaues bemüht. Die Deutsche Kakteengesell schaft, die ihr 50jähriges Bestehen fei- ern konnte, hat es auf Grund ihrer wis senschaftlichen Arbeiten erreichen kön nen, daß sie auch weiterhin ihre Ver öffentlichungen herausgeben kann. Der Verein Deutscher Ros^nfreunde hat sich besonders mit der Hagebuttenfrage beschäftigt. Die Deutsche Dahlien-Ge- Seilschaft hat zur Erhaltung ihrer wert vollsten Sorten eine Duplikatsammlung an die Donauländische Gartenbau-Ge sellschaft übergeben. Eine besondere Freude macht die Deutsche Rhododendron - Gesellschaft ihren Mitgliedern mit der Zusendung des Jahresberichtes, der eine Anzahl wunderschöner Farbbilder verschiede ner Rhododendronarten in naturgetreuer Wiedergabe enthält. Auch die Deutsche Gartenbau-Gesellschaft hat noch mit einer Ueberraschung aufzuwarten. .Sie überreicht ihren Mitgliedern das Buch „Gärtnerin Ilse" von Traude Klein. Der Mitgliederstand der Deutschen Garten bau-Gesellschaft und der ihr ange schlossenen Gesellschaften hat sich ge genüber dem Vorjahr auf gleicher Höhe gehalten. Ri- leingätten fin Unter dem 5. 3. 43 hat der Reichs wohnungskommissar Aenderungen der Bestimmungen über die Förderung von Kleingärten vom 22. 3. 38/11. 10. 39 erlassen, zu denen unter dem 24. 3. 43 — IV 6 Nr. 3260 — 36/45 — Erläu terungen gegeben wurden. Danach wird der Kleingarten mit allen Maßnahmen zu seiner Förderung und die Schaffung neuer Daueranlagen als kriegs wichtig anerkannt. Der Kleingarten ist ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Erhaltung der Volks gesundheit und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Schon vor dem Krieg, nämlich in den Bestimmungen vom 22. 3.38, wird der Kleingarten als „eine notwendige Lebensgrundlage für die in einer Miets wohnung lebenden, erbgesunden, schaffenden deutschen Menschen" be trachtet. Er wirkt der Verstädterung entgegen und „bietet Entspannung von der Berufsarbeit". Sein Ertrag dient zur Selbstversorgung der Familie und damit zur Erlangung der Nahrungs freiheit des Volkes. Daneben bietet er auch eine Erhöhung des Einkommens des Kleingärtners, Die Bestimmungen bringen zum Ausdrück, daß die ) liriegswic)tig Menschen durch die gesunde Lebens weise wehrfähiger werden, und vor allem in der Jugend, die in Licht und Sonne aufwächst, sich ein tüchtiges, wehrfähiges Geschlecht entwickelt. Auf Grund dieser Bestimmungen sind von vielen Gemeinden seither umfang reiche Kleingartendaueranlagen er richtet worden. Andere Gemeinden jedoch haben mit Beginn des Krieges aufgehört, weitere Flächen zur Errich tung von Kleingärten zur Verfügung zu stellen, da Planungsarbeiten im Krieg allgemein eingestellt wurden. Nachdem die Schaffung von Kleingärten nunmehr als kriegswichtig anerkannt ist, tritt die Bereitstellung von Kleingartenland wieder stark in den Vordergrund. Die Bedeutung der Kleingärten für die Volksernährung wie für die Volks gesundheit — und damit auch für die Kriegführung — wird hierdurch be sonders herausgestellt und .eindeutig klargelegt. Ihre bedeutsame Position innerhalb der Erzeügungsschlacht geht aus der erfolgreichen Beteiligung der Kleingärtner am Leistungswettbewerb des Reichsnährstandes hervor. Zur praktischen Förderung des Klein gartenwesens hat die Reichsregierung Tagung der Landesbeiräte, der Kreis- und Bezirksfachwarte Gartenbau und der Fachbeamten der Kreise in Frank furt (Main) wurden die Aufgaben für das Jahr 1944 herausgestellt. Der Landesbauernführer der Landes bauernschaft Hessen-Nassau wies zu Beginn der Tagung auf die Bedeutung hin, die dem Gemüsebau heute in der Ernährungswirtschaft zukommt. Anschließend führte er den neuberu fenen Landesfachwart Gartenbau, Pg. Kremers, Mainz-Gonsenheim, und die neuernannten Landesbeiräte Willi Sinai, Frankfurt (Main), für Arbeitseinsatz und Berufsleben, und Ludwig Frankenbach, Wiesbaden, für Blumen- und Zierpflan zenbau, sowie die Landesbeirätin für gartenbauliches Frauenwesen, Frau Ei chenauer, Eschborn, in ihre Aemter ein. Dem scheidenden Landesfachwart, Pg. Bösenberg, der wegen Krankheit am Er scheinen verhindert war, widmete der Landesbauernführer herzliche Worte des Dankes und der Anerkennung für seine langjährige ehrenamtliche Tätig keit und gab bekannt, daß ihm in An erkennung seiner' Verdienste vom Reichsbauernführer der Titel „Landes gärtnermeister" verliehen wurde. Landesfachwart Kremers und der Vor sitzende des Gartenbauwirtschaftsver bandes, Kraus, machten grundlegende Ausführungen über die Aufgaben, die für das Jahr 1944 dem deutschen Ge müsebau gestellt sind. Diese gipfelten in der Forderung der unbedingten Er haltung der Anbauflächen von 1943 und einer Steigerung der Frühgemüseerzeu gung auch in der Landwirtschaft. Hier bei falle dem Gartenbau die wichtige Aufgabe der Erzeugung der erforder lichen Frühpflanzen zu. Zu der Frage der Sicherung der Ar beitskräfte gaben der Leiter der Abtei lung II A 2 der Landesbauernschaft, Dr. Becker, und Landesbeirat Sinai wichtige Aufklärungen. Eine wesentliche Neue rung auf diesem Gebiet stellt die ver antwortliche Einschaltung der Kreis fachwarte Gartenbau als Vertreter der Kreisbauernschaft bei den Verhandlun gen mit den Arbeitsämtern dar. Landes beirat Sinai erläuterte noch das neue Aufgabengebiet und bat die Kreisfach warte um ihre Mitarbeit. Mit großem Interesse wurden die Ausführungen von Frau Eichenauer über ihr Aufgabengebiet aufgenommen Im Vordergrund stand die Frage der Sicherung des Gärtnerfrauen - Nach wuchses durch Gewinnung junger Kräfte für die Ausbildung im hauswirt schaftlichen Gartenbau. . Es gilt, geeignete Lehrbetriebe zu fin den, wie auch junge Mädchen diesem Berufsweg zuzuführen. Ueber die Umstellung des Blumen baues auf Gemüsebau sprach unter Er läuterung der neuen Anordnung der Re ferent der Landesbauernschaft Dipl.- Gartenbauinspektor D e r m e r. Er stellte als Hauptaufgabe die Erzeugung von Frühpflanzen sowohl für Selbstversor gergartenbau als auch namentlich den erwerbsmäßigen Anbau in der Land wirtschaft heraus. Daneben wird bei der Anzucht von frühem Fertiggemüse Be schränkung auf Salat und Kohlrabi ge- fordert, um hiervon möglichst große Mengen auf den Markt zu bringen. Ueber den derzeitigen Stand der Ma terialversorgung der Gartenbaubetriebe wurde ausführlich berichtet. Weitere Punkte der Tagesordnung befaßten sich mit den Arbeiten des Lan desleistungsausschusses für Gemüse- und Obstbau, im besonderen dem Lei stungswettbewerb, der Frage des Wie deraufbaues der durch Feindeinwirkung geschädigten oder zerstörten Gärtne reien und der Durchführung des Kriegs berufswettkampfes 1944. Eine Fülle von Arbeit ergibt sich aus den Weisungen und Anregungen, die den Teilnehmern in der Tagung gegeben wurden. Mit dem Ruf „Ans Werk!" wurde die reichhaltige Tagung durch den Landes fachwart Kremers geschlossen. Dm. nun eine Reihe von Maßnahmen ange ordnet, die die Schaffung von Klein gärtenanlagen erleichtern. So ist z. B. das Reichsdarlehen auf 500 RM. für den Aufbau und auf 300 RM. für den Landerwerb erhöht und die Tilgungszeit auf 30 Jahre erweitert worden. Im Einzelfall werden bis zu 70 % der Kosten gewährt. Bei der Planungs- und Aufbauarbeit wirken die Gemeinden als Bewilligungsbehörden entscheidend mit. Auch der Reichsbund der Kleingärtner ist bei allen Maß nahmen weitgehend eingeschaltet; er setzt sich u. a. für die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitskräfte ein. Durch die Zuerkennung der Kriegs wichtigkeit wird auch die Beschaffung der notwendigen Werkstoffe für die Einfriedigung, für eine ausreichende Wasserversorgung und für die Unter- kunfts- und Geräteräume erleichtert. Besonders die Wasserversorgung spielt ja für eine erfolgreiche Bewirtschaftung der Kleingärten eine wichtige Rolle. Die Bestimmungen vom 5. 3./24. 3. 43 sind für alle Beteiligten bindend, und es ist damit zu rechnen, daß das Klein gartenwesen auf Grund der Förderungs maßnahmen noch während des Krieges, und nach seiner Beendigung eine rasche Aufwärtsentwicklung nehmen wird. H. R. ! Bezug von Blumenzwiebeln und -knollen aus Holland im 1. Halbjahr 1944 1. Die Kontingentscheine zum Bezug im Früh jahr 1944 kommen jetzt laufend zum Versand. Es ist in diesem Jahr zum erstenmal ein Son derkontingent für Dahlienknollen ausgegeben. Zum Bezug von Dahlienknollen sind nur die Firmen berechtigt, die in der mir vom Herrn Reichsbauernführer (RHA. IIC 2) zugegange nen Liste der Dahlienzüchter aufgeführt sind. Diesen Firmen ist ein besonderer Betrag für Dahlienknollen zur Verfügung gestellt, soweit Anträge hierzu entsprechend meiner Veröffent lichung in der „Gartenbauwirtschaft" vom 16. 12. 1943 eingegangen sind. 2. Die Preisgestellung für die Frühjahrsein fuhr ist noch nicht endgültig geklärt. Falls in den nächsten Veröffentlichungen nichts ande res bekannigegeben wird, ..gelten dieselben Preise wie im Frühjahr 1943. 3. Für die bei der Ausfuhr entstandenen Ne benkosten, d. h. Verpackung, Versicherung u. Fracht bis zur deutschen Grenze dürfen auch hier die tatsächlichen Unkosten, höchstens je doch bis zu 10 0/0 auf die Ausfuhrpreise aufge schlagen werden. Der holländische Lieferant hat in seinen Rechnungen die Aufwendungen für die verschiedenen Kosten zu spezifizieren. Ebenso müssen in den Rechnungen die Sortie rungsmaße angegeben werden, um eine Kon trolle über die Einhaltung der Preise ausüben zu können. Für den Mengenrabatt gelten die gleichen Regelungen wie bei der Herbsteinfuhr, d. h. bei Einzelaufträgen von RM. 5000 bis 10 000 soll ein Mengenrabatt von 5 °/o, von RM. 10 000 bis 15 000 ein Mengenrabatt von 7,5 °/o, über RM. 15 000 ein Mengenrabatt von 10 0/0 gewährt werden. Dieser Mengenrabatt kommt auch dann in Frage, wenn der deutsche Käu fer die Lieferungen in kleinsten Mengen vor schreibt; jedoch ist der holländische Lieferant dann berechtigt, die durch die Ausführung entstandenen Mehrkosten an Verpackung ge sondert zu berechnen. Als letzter Zahlungs termin für die im 1. Halbjahr 1944 gelieferten Blumenzwiebeln gilt der 1. Juni 1944. Auf Zahlungen, die vor dem 1.6. 1944 erfolgen, kann vom Lieferanten 2 °/o Skonto je Monat verlangt werden, während Zahlungen, die »nach dem 1.6.1944 erfolgen, um V2°0 Auf- I schlag je Monat erhöht werden können. Die Forderung von Vorauszahlungen ist ab zulehnen, weil sie eine Verschlechterung der bis jetzt üblichen Zahlungsbedingungen darstellt. Die Rechnungsbeträge sind nicht direkt an den Lieferanten, sondern an die Twentsche Bank in Haarlem zugunsten der in Frage kommen den holländischen Lieferanten einzuzahlen. Der Vorsitzende der Haupfvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft. Im Auftrage: Dr. Müller. MAAAAAAAAAAAWN Jenönliche Der 79 Jahre alte Gärtner Paul Rose in Ams dorf bei Hirschberg i. Riesengebirge, der be reits im Ruhestand lebte, beging am 1. 1. sein 50jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gräflich Matuschkaschen Verwaltung. Seit 3 Jahren steht der hochbetagte Jubilar wieder im frei willigen Kriegseinsatz auf seinem bisherigen Posten. Gärtnereibesitzer Mathias Lohfeld, Erfurt- Gispersleben, beging am 18. 1. seinen 70, Ge burtstag. Nach seiner Lehrzeit bei Döppleb- Erfurt war er als Gehilfe in Offenburg, Kon stanz, Rheinfelden, Zurich und später in den Probe- und Versuchsfeldern der Samenabtei lung der Firmen J. C. Schmidt u. Heinemann, Erfurt, mit Erfolg tätig. Die damalige Peiu- nien-Neuzüchtung „Norma" (Blausternchen) stammte z. B. aus seiner Hand. 1908 gründete er seinen Betrieb in Gispersleben, den er mit Hilfe seines Sohnes auf die heutige Höhe em- porführte. Glückauf zu einem weiteren erfolg reichen Jahrzehnt I PS. Der „Orchideenzüchter von Babelsberg", Hendrik Kruyff, vollendete kürzlich das 65. Le bensjahr. Sein großangelegter Orchideen-Spe- zialbetrieb wurde 1929 im damaligen Nowawes gegründet. Einer alten holländischen Gärtner familie entstammend, gilt sein Betrieb als einer der größten seiner Art in Deutschland. Gärtnereibesitzer i. R. Emil Stenger, Erfurt (Hauptmann d. L. a. D. und Inhaber des E. K. 1914/18 usw.), verstarb am 18. 1. im Alter von 77 Jahren. Nach dem Abitur machte er seine Lehrjahre bei der Firma Haage und Schmidt durch und gründete . nach weiteren Ausbil dungsjahren (u. a. bei Gebr. Dippe, Quedlin burg, und den Kews Garden zu London und im Botanischen Garten zu Petersburg, wo er mit Ed. v. Regel zusammenarbeiiete) im Jahre 1896 mit Karl Rotter (dem heutigen 94jährigen, noch rüstigen Senior unter den Erfurter Gärt nern) zusammen die damalige bekannte Firma Stenger und Rotter, Gärtnerei und Samenzucht. Am 1. 9. 1939 verkaufte er seinen Betrieb und lebte seither als Rentier in Erfurt, wo er bis zu seinem Tode in ständiger Fühlung mit dem Beruf stand. Mit dem Verstorbenen ist der Mitinhaber einer alten führenden Firma da hingegangen, die auch ihr gut Teil zu dem Weltruf Erfurts als Samen- und Blumenstadt beitrug. Ehre seinem Andenken! P. S. Kreisobstbaumeister Fritz Kohlhepp, Hanau, starb in Süditalien den Heldentod. Kohlhepp versah erst kurze Zeit die Stelle eines Kreis obstbaumeisters im* Kreis Hanau. Reich an Kenntnissen, von gewinnender und überzeu gender Art in seinem Schaffen berechtigte er zu den besten Hoffnungen. Aus begonnenen größeren Aufgaben so rasch herausgerissen, wird er unvergessen bleiben bei allen, die mit ihm zu tun hatten. Pi- Aua Öen Lanes, Keig= und Ortsbauernichoften Landesbauernschaft Baden 6. 2 Bühl (Baden-Baden, Rastatt, Bühl, Achern usw.). 13.30 Uhr in Rastatt. 9. 2. Radolfzell (Konstanz, Radolfzell, Singen, Sfockach usw.). In Radolfzell. Landesbauernschaft Ostpreußen Gärtnergehilfenprüfungen Frühjahr 1944. Die Gärtnergehilfenprüfungen Frühjahr 1944 finden in folgenden Prüfungsorten statt: 9.2. in Königsberg (Pr.), um 9 Uhr in dem Gartenbaubetr. Herm. Krantz, Königsberg, Hufenallee 52. 11. 2. in Braunsberg, um 9 Uhr, in dem Garten baubetr. Riemer, Braunsberg, Königsberger Straße 46. 15. 2. in Tilsit, um 9 Uhr. in dem Gartenbau betrieb Fritz Lapschies, Tilsit, Königsberger Straße 7. 17. 2. in Allenstein, um 9 Uhr, in dem Garten baubetr. R. W. Fuchs, Allensiein, Roonstr. 1. Dr. Zahn. Landesbauernschaft Sachsen 10. 2. Pirna. 17 Uhr, Hotel „Goldener Stern". Landesbauernschaft Schlesien 7 2. Lauban. 15 Uhr „Gute Quelle". Treff punkt Gärtnerei Hoppenrath. Schriftleitung: Berlin-Charlottenburg, Schlüter* str. 39, Fernruf 92 80 21. - Hauptschriftleiter Horst Haagen, z. Z. Wehrmacht, Vertr. Walter Krengel, Berlin-Wittenau. — Verlag Gärtne- -ische Verlagsgesellschaft, Berlin SW 68, Koch- straße 32. - Druck und Anzeigenannahme Trowitzsch & Sohn, Frankfurt (O.). - Anzeigen leiter Fritz Philipp. Frankfurt (Oder). er Baue EineKultural • Jetasdäfe!'' 1 "'- ■' ,|ir Bauersgartena 5, Glaube d Schönhetl nde Jahr gegeben nat ' säderXS-landpostvero Zänsporn fir das e ingend w allem wir en Schvierigsetten ten Bäuerinnen fleil tem es heidt, den 1 zu halten, damit er ’ 3 de Yolksgesundhei sqendern Obst Gemi rtägt und mit den ft Buernblumen Freud ; Deshalb wird im F -(Äser Reichsleh jagte der Aktion rdurchgelührt. Nu liegen, wie der bät aussehen soll. ■: wissen durch mgstunde, daß seht Ären der Steina aten, und wissen x issah und was die darin zog. „Gariec" I ein durch Umztnang mark herausgezonnene wh geschützte M - Der reine Lenvert enig, seine Sctiile it der Düfteulk frischen Grünkk wissen darr I lenmaterial, ddld e und Bohne 2 ch und Zwiebel z h waren. 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