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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 61.1944
- Erscheinungsdatum
- 1944
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19440000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19440000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 41-44 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 61.1944
-
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1944 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1944 1
-
Band
Band 61.1944
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Wattenbanirtthaft 1 att der Haupt vereinigung der deutschen Gartenbau Wirtschaft Ertgheintr"äshentichsnährst&nSebshrierhesahhsicmomat.sbEzugiichApstbesEigeruiz Berlin, Donnerstag, 14-Dezember 1944/61. Jahrg./Nr. 50 Friland entsprechendet Von Reichsgärtnermeister m. d. F. d. G. b. HermannKöhler, Berlin stZeper. befindlichen Berufskameraden, Ernähr / setzen, oder es sind Behelfsgeräte zu Heil insbesondere Früh- streif Ernährungsgüter, Lererehte, im 6. Kriegserzeugungs- turellen logau (8) RS il Landvirt Landwirtschafts Anordnung Nr. 19/44 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft m b) n halt sltal **** c-- ;W. a ur wirtschaftlich oder zur Anzucht von Obst-' festgelegtem Umfange auf den Gemüsebau jed "ünsdrita ‘ dem a) und Jah- rungsgüter zu schaffen oder mit. letzter Hingabe sich kriegswirtschaftlich ein- zusetzen. Die Berufsfühyung ist sich vll und ganz der Verantwortung be- se Vügid tt» j saruskeresdeei, eversiderugansul!? (Ml 11. Habe es mige Auskudt P •505 nuftem E Maische Kenntnis ftsgärtnerei. Da Fi lenststele ladht sieb! Za irtreter des umö. Ober- Jahr der Anbau von Blumen- und Zier pflanzen noch weiter eingeschränkt werden. Wer die Kriegsgeschehnisse ' der letzten Monate verfolgt hat, wird heranziehen. (2) Eine Erweiterung des Blumen- Zierpflanzenbaues über den Stand des res 1939 hinaus ist nicht gestattet. der letzten Jahre sollen euch Vorbild sein. Die Anordnung 19/1944 vom 1. 12.1944 des Vorsitzenden der Hauptvereinigung soll die Grundlage für den Einsatz des ganzen Berufes sein. Erst die restlose Durchführung und 'darüber hinaus das volle Gelingen des Anbaus sind die (1) Tage (2) 33/43 zu ge- : Posten als Obergärtnet t Arbeitsamt, nrh. G. 881?. Die Lage ist ernstl Wenngleich darum kein Anlaß Befürchtungen in der Versorgung imat. Jeder versuche, in edlem Wett- eites besser als der Nachbar zu machen. Die Reichs- und Landessieger umstellen, die weitere Anzucht von Blu men- und Zierpflanzen, Ziergehölzen und Zierstauden aller Art in einem über die Be stimmungen dieser Anordnung hinausgehen den Umfange oder ganz verbieten. § 9. Inkraftsetzung Diese Anordnung tritt am siebenten nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. betr.. Umstellung des Blumen- und In der neuen Anordnung ist auf alle Eigenarten unserer Betriebe und auf solche mit nennenswerten Spezialkul turen Rücksicht genommen. Es sind Vorkehrungen getroffen, daß auch über die schweren Zeiten des Augenblicks hinaus die Sortimente erhalten bleiben und uns als deutschen Gärtnern da durch die Möglichkeit gegeben wird, nach diesem schweren Ringen in fried licher Arbeit wieder unseren Mann als Kultivateur und Fachmann zu stehen. Jetzt aber, wo Tausende- deutscher Gärtner an vorderster Front stehen und dem Krieg an den Grenzen der Heimat täglich ihr schweres Opfer bringen, ist das erste Gebot der in der Heimat sen erkennen, daß auch auf anderen kulturellen Gebieten weitgehende Ein schränkungen erfolgen; also müssen auch wir dem Gebot der Stunde Folge leisten. Was würde es Uns nützen, wenn der Blumen- und Zierpflanzenbau noch einige Zeit auf dem derzeitigen Stand erhalten bliebe, wenn die unbedingt erforderliche Sicherung' der Ernährung nicht mehr gewährleistet wäre oder vbller Kulturbestände für späteres friedensmäßiges Schaffen. Sie fordert darum auch, daß jeder Gärtner in der Heimat treue Gefolgschaft leistet und sich im Sinne der Zeit befaßt. Nur mit eisernem Willen und gläu bigem Herzen wird der deutsche Gar- Reichsbauernführer zur Sicherung einer ausreichenden Ge müseversorgung weitergehende Ein schränkungen des Blumen- und Zier pflanzenbaues anordnen, zur Vermeidung unbilliger Härten Aus nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung — auch unter Auflagen — zulassen. § 7. Ueberwachung t t *, retad Bürstes lebtermg jahr sei von der Parole geleitet: Voller Einsatz auf jeden Fall ! Steigerung der Erzeugung und der Ablieferung! Die Ueberwachung der Bestimmungen, dieser Anordnung wird den Landesbauern schaften übertragen, die sich zur Erfüllung dieser Aufgaben der Landesleistungsaus- achüsse für den Gemüse- und Obstbau be dienen können. § 8. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen werden nach den gel tenden Bestimmungen bestraft. Der Vor sitzende der Hauptvereinigung kann dar über hinaus Betrieben, die sich nicht in Jeder deutsche Gärtner, der nicht mit geschlossenen Augen durchs Leben geht, hat in den letzten Monaten die ses schweren Kriegsjahres wohl oft im stillen gebangt und sich die Frage vorgelegt: Wie mag es wirklich be stellt sein um die Erzeugung gärtneri scher Güter zur Ernährung unseres Volkes? Viele Blumen- und Zierpflanzenbauer und Baumschuler, die seit Jahrzehnten Einfuhren tätigten, spüren im eigenen Betrieb, daß unsere Grenzen enger gezogen sind. Die Massen holländi scher und belgischer Erzeugnisse z. B. blieben in diesem Jahr ganz aus. Auch aus anderen Gebieten im Osten, Süden und Westen kamen Einfuhren, wie früher nicht mehr herein. Neben den vielen Arten von Pflanzen für den kul turellen Bedarf des deutschen Men schen kamen vor allem gartenbauliche gemüse und Obst, aus diesen besetzten . Ländern. Bei dieser Sachlage muß es wohl jedem Gärtner klargeworden sein, daß der Ausfall in irgendeiner Form durch eigene inländische Erzeugung wieder wettgemacht werden muß. Außerdem haben viele Erzeuger erleben können, daß ihnen trotz größter Anstrengungen im letzten Jahr nicht in jedem Fall der Erfolg beschieden war, von ihren Ländereien, sei es durch Trockenheit, ungünstiges Saatgut, fehlende Arbeits kräfte oder sich sonst auswirkende Fehlschläge, die Ernten herunterzu holen, die sie erhofften. Die Festsetzung der Gemüserationen für die Bevölkerung gibt daher einen Aufschluß über den Stand und die Lage auf dem Ernährungssektor. der Heimat Unsere Arbeit sollen. Dennoch gibt es Gärtner, die noch immer die Zeichen der Zeit, nicht verstanden haben und glauben, man könne sich über Pflichtprozentzahlen- für. die Umstellung auf gemüsebauliche Erzeugung streiten. Deutsche Gärtner, K am e r a d e n I Dem Soldaten an der Front, dem Ma trosen auf See oder dem Flieger in der Luft sind auch keine Pflichtzahlen für notwendige Abschüsse oder solda tisches Verhalten vorgeschrieben., Er kämpft ehrlich als Soldat, verteidigt und beschützt sein Vaterland getreu seinem Eid. Wir Gärtner als einfache und tatkräftige Pioniere der Ernäh- rungsfront haben wie sie zu handeln. Wir haben uns in allem würdig ein zureihen in diese Front rücksichtsloser und dufopfernder Kämpfer für unsere delt. Frühgemüse, unter Glas anzuziehen ist wichtig, noch wichtiger ist, aber die . Bereitstellung ' von genügend großen Mengen an gut vorkultivierten Jung pflanzen. Damit der Absatz dieser Jung pflanzen reibungslos vor sich geht, werden nach Ermittlung' des Bedarfes den Betrieben besondere Auflagen. Zierpflanzenbaues auf den Gemüsebau vom 8. 12. 1943 (RNVbl. S. 509) außer Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1944. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft. I, A. pr. Müller. rungen gesammelt haben. Trotzdem würden die Kreisgärtnermeister in Zusammenarbeit mit dem Kreisfach wart Gemüsebau für weitere Belehrung und Aufklärung sorgen, so daß nie mand behaupten kann, er verstehe zu wenjg vom Gemüsebau, um der ihm auferlegten Pflicht nachzukommen. Bei der Anzucht von Jungpflanzen muß so vorgegangen werden, daß nur gesunde und kräftige Pflanzen zur Ablieferung kommen. Ganz besonderer Wert ist auf die Anzucht von Gemüse pflanzen mit Topfballen zu legen. Ballenpressen sind noch erhältlich. Soweit solche aber fehlen sollten, muß entweder die Gemeinschaftshilfe ein- den Worten Seiner Rede zu Beginn der .wußt, die auf ihr ruht, insbesondere 6, Erzeugungsschlacht: auch hinsichtlich der Erhaltung wert- „Sollen Front und Rüstung ihre Auf gabe erfüllen, so ist Voraussetzung da für, daß sie ausreichend ernährt wer- 1 den, das heißt, die Lösung unserer Auf gabe ist die Voraussetzung zur Lösung ihrer Aufgabe." 1 Dieser Satz verpflichtet uns, noch 1 intensiver . als bisher die Erzeugung । von Ernährungsgütern, insbesondere die Anzucht hochwertiger Gemüsejung- . pflanzen, durchzuführen und den An bau von Fertiggemüse in der vor geschriebenen Form noch energischer vorzutreiben. 15. Oktober durchgehend mindestens 65 v. H. zu betragen hat. (3) Glasflächen, die für den Anbau von Fertiggemüse nicht geeignet sind, sind zur Anzucht von Gemüsejungpflanzen' zu ver wenden. . (4) Betriebe mit Glasflächen müssen bis Ende Dezember mit den notwendigen Vor arbeiten zur Aufnahme der angeordneten Anzucht von Gemüsejungpflanzen und Ge müse (Gemüseaussaaten, Erddämpfen usw.) begonnen haben. § 3. Freilandflächen Betriebe, die Blumen, Stauden und Blu mensamen gärtnerisch und feldmäßig her anziehen, haben vom 1. April bis zum Ein bringen der Spätgemüseernte mindestens. 75 v. H. ihrer zum Blumen-, Stauden- und Blumensamenanbau genutzten Freilandfläche mit- dem Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen zu verwenden. § 4. Baumschulen (1) Baumschulen dürfen jährlich höchstens 25 v. H. der im Jahre 1939 mit Ziergehöl zen und Zierstauden aufgeschulten Flächen neu aufschulen. (2) Als Ziergehölze und Zierstauden gel ten alle Pflanzen, die’ in der anliegenden Liste der Nutz- und Tarnungspflanzen nicht genannt sind. (3) Die durch die Einschränkung freiwer denden Flächen sind gemüsebaulich, land ¬ versehener Antrag gestellt wurde, bis zur Genehmigung des Antrages nichts unterlassen werden, was nach den Be stimmungen der Anordnung erforder lich ist. Zu beachten ist ferner, daß nur Anträge Berücksichtigung finden können, wenn ein Betriebsplan beige fügt ist. Die Anordnung 19/44 ist die neue rechtliche Grundlage für die Durch führung und Ueberwachung des Ge müsebaus und Anzucht yon Gemüse- jungpflanzen in den Gartenbaubetrie ben. Den Bestimmungen der neuen (Fortsetzung siehe Seite 2) Für die Kriegszeit vereinigt mit T A € O 4m Thalacker Allgemeine Samen u n d Pf I a n z e n = O F f e r t e gemäße Erfüllung der Kriegsaufgaben, hilf mit, die Ernährung und Wehr haftigkeit des deutschen Volkes zu sichern". Im Lauf der letzten Wochen sind nun schon oft durch die verschieden sten Aufsätze und Hinweise in der „Gartenbauwirtschaft" Wege auf gezeichnet worden, die uns dem Ziel des verstärkten Anbaus von Gemüse und Gemüsejungpflanzen: näher bringen Selbstverständlich ist bei der Schaf fung der neuen Anordnung Nr. 19/1944 daran gedacht worden, daß der Blu men- und Zierpflanzenbau nach dem Kriege baldmöglichst wieder zur alten Leistungsfähigkeit erstehen soll. Es werden deshalb Betriebe bestimmt, denen soviel Raum freigegeben wird, daß sie die Sortimente halten können. Darüber hinaus bleibt für die Anzucht von Blumen und Zierpflanzen nur noch ein bescheidener Raum, d. h. in der Zeit bis 28. 2. mindestens 35 v. H., vom 1. 3. bis 31. 5. 15 v. H. und vom 1. 6. an wieder 35 v. H. der vorhandenen Glasflächen. Das ist wenig, und trotz dem muß erwartet werden, daß die Betriebsinhaber bestrebt sind, durch Umstellung auf kurzzeitige Kulturen noch möglichst yiel Blumen zu schaffen. Es ist das um so notwendiger, da im kommenden Frühjahr Blumenzwiebeln zur Treiberei nur in ganz bescheidenem Umfange zur Verfügung stehen werden. In der „Gartenbauwirtschaft" sind bereits Veröffentlichungen erfolgt, die auf solche kurzzeitigen Kulturen hin- weisen. Weitere Anweisungen dazu werden folgen. Aus besonderer Veranlassung muß darauf hingewiesen, werden, daß die Anordnung für alle blumenbauenden Betriebe gilt, also ' nicht nur für die eigentlichen Blumen- und Zierpflanzen baubetriebe, sondern auch für gemischte Betriebe oder Gemüsebau betriebe, die vor dem 1. September 1939 schon Blumen gebaut haben. Im übrigen sei besonders betont, daß Betrieben, die vor dem 1. September 1939 keine Blumen gebaut haben, der Anbau von Blumen- und Zierpflanzen verboten ist. Wie im Vorjahr, so ist auch im kommenden Jahr den Klein betrieben, die weniger als 500 qm Glasfläche haben, eine geringere Auf lage gemacht als den Betrieben mit größeren Glasflächen. Die Einzelheiten hierüber sind aus der Anordnung zu ersehen. Besonders aber sei darauf hin- Gartenarbeiter, kindeds el, 2% Jahre gelernt, z.» ge Stellung, sucht sß in Guts-, Austaits-, Sch Postverlagsort Frankfurt/Oder • Ausgabe B a,eerersehrt, tE"ga pachlen. mtE “jan Grenzius, "A 2 1), üb. Etiutt —— t Gemüseanlage ";. regsversehrter Gätt- Menas odei größere: a angenehm. G. 8826. rer, verh. tücbt selbst' : Obst Gemüse, Roseü t . tuet Imaket usw., suckt wüa Dauetsvelvang in t olu Anstaltsgärtnerei tenbauer den Kampf und Einsatz in erfolgreich bestehen. Ziele der Erfüllung eurer täglichen Pflicht. Die Landes- und Kreisgärtner meister sowie die Landes-, 'Kreis- und Ortsfachwarte sind hierbei die Stütz- und Eckpfeiler, die Männer in den Landes- und Kreisbauernschaften die amtlichen Träger des Kampfes der har ten Erzeugungsschlacht. Jeder hat seine ganze Kraft zur Durchführung dieses Kampfes einzusetzen. Getreu den Pa rolen unseres Reichbauernführers Backe sind wir stolz, darauf, an diesem einmaligen geschichtlichen Rin gen um unsere Ernährungsfreiheit teil nehmen zu dürfen und halten es mit verwenden. Ein einfaches zur Herstel lung von Topfballen sehr geeignetes Gerät kann in jedem Gartenbaubetrieb mit Leichtigkeit beschafft werden. Es besteht aus einem etwa 8 cm langen Abschnitt von einem Eisenrohr mit 4 cm lichter Weite und einem etwas schwächeren Stück Rundholz, das auf einem Brettchen befestigt ist. Die Rohr abschnitte werden auf dem Pflanztisch wie ein Anzuchttopf mit Erde gefüllt, danach pikiert man eine Gemüse pflanze hinein, drückt mit dem Holz den Ballen aus dem Rohr und stellt den Ballen in einen Handkasten, Die Arbeit geht sehr schnell. In den" Baumschulen ist zu unterscheiden zwischen der Anzucht von Obstgehölzen und den sogenann ten Nutz- und Zweckpflanzen, wie sie in der als Anlage zur Anordnung Nr. 19/1944 veröffentlichten Liste genannt sind, die als unbedingt kriegswichtig angesehen werden, und den eigent lichen Ziergehölzen. Für die Anzucht von Ziergehölzen darf höchstens 25 v. H. der im Jahre 1939 genutzten Fläche Verwendung finden. ' Die Umstellung vieler Blumenbau betriebe in Deutschland war schon in den hinter uns liegenden Kriegsjahren vorbildlich; diese Betriebe werden auch 1 ; den gesteigerten Ansprüchen gerecht werden. Leider hat es aber auch Be triebsinhaber gegeben, die nur durch Strafandrohung und Entziehung von bewirtschafteten Materialien zur Erfül lung ihrer Pflichten veranlaßt werden konnten. Küjjftig wird gegen die Säu migen unnachsichtlich vorgegangen. Wer in der Stunde der Not anstatt an das Gemeinwohl an die eigenen Inter- essen denkt, verdient schärfste Be strafung. Hier und da ist es Drücke bergern gelungen, sich der ihnen auf erlegten Verpflichtung Zur Umstellung mit der Behauptung zu entziehen, ihre Gewächshäuser seien gänzlich unge eignet. Das kann nicht, mehr geduldet werden. Es- liegen' Beweise genug vor, daß auch in den ältesten Gewächs häusern. Aussaaten von Gemüsepflan zen gemacht werden können. Auf den Hängebrettern haben die Jungpflanzen, bis sie in die Frühbeete gebracht wer den können, einen durchaus geeigneten Platz. Also fort mit den faulen Aus reden! Auch die Betriebe, die infolge ihrer Spezialkulturen, z. B. Azaleen und Eriken, ungeeignete Erdarten \ haben, können durch Verbesserung der Erden gemüsebaulich genutzt wer den. Auf jeden Fall aber besteht die Möglichkeit zur Anzucht von Gemüse jungpflanzen, deshalb sind die grund sätzlichen Ausnahmebestimmungen für . derartige Betriebe in Fortfall ge kommen. ’• Kein deutscher Gärtner ist berech tigt, aus eigenem Ermessen weniger Gemüse bzw. Gemüsejungpflanzen an zubauen, als in der Anordnung gefor dert wird. Wer glaubt, nicht imstande zu sein, den auferlegten Verpflichtun gen nachzukommen, der hat bei der gehölzen, Beerensträuchern, Beerenstauden, sowie Nutz- und Tarnungspflanzen zu nutzen. (4) Sämtliche Baumschulflächen müssen in Zwischenkulturen mit Gemüse bebaut werden, soweit sie zur Anzucht von Ge müse geeignet sind. $ 5. Zwischenkulturen Zwischenkulturen im Freiland und unter Glas (z. B. Gemüse zwischen Rosen, Flieder oder Nelken) sind als Gemüsebaufläche höchstens bei. der 1. Ernte mit 10 v. H. bei der 2. Ernte mit 5 v. H. der mit Zwischenkulturen genutzten Fläche zu bewerten und können auf den im § 2 Absatz 1,. 2 und § 3 vorgeschriebenen Min- destanbau angerechnet Wörden, CEO odet Gusist tetanile, Mam 62 Jah > ihe, Frau 4, Tochter I dnanis eingebildet u ud Gartebai krude Besüigung mit gülaz IVIS. § 6. Ausnahmen (1) Der Reichsbauernführerkann zur Er- 1 haltung von Sortimenten, zur Samenzucht, ' für Spezialbetriebe z. B. Azaleen- und Eriken- ■ Spezialbetriebe und für Ausfuhrzwecke auf Antrag zusätzliche- Freiland- und Glasflächen 1 freigeben. Die Anträge sind über die zu- ’ ständigen Kreisbauernschaften an den ■ Reichsbauernführer zu richten. (2) Der Vorsitzende der Hauptvereinigung kann im Einzelfall im Einvernehmen, mit Trotz der allgemein anerkannten kul- wenn es den Feinden Deutschlands, die Bedeutung,, des Blumen- und teilweise schon die Grenzen des Rei- Zierpflanzenbaus muß im kommenden ches überschritten haben, gelingen würde, Deutschland zu besetzen und in sSCHIEDENES stg m Beratlug ven ü Sesgut srieltüt jrnersehe Zvedke, mite 3 Gevbehsbausbavien un dege swie xu Emdhtut tvemmuagen Finameun ' 5 m Ansthrung lensdh? e Artelte dudh ds , i GuMtoi-W UM* Berls Charialtecahug l % HEIRAD- wünsch eben, netten de " Heirat Nu ——-ng,äi 5medea Eisdlene geben zu sein braucht, muß die Parole darüber nicht weiter erstaunt sein. Die für den deutschen Gärtner für das Er- Aufrufe zum totalen Kriegseinsatz las- zeugungsjahr 1945 lauten: „Pflicht- die Läge kämen, ihre aus Haß und Vernichtungswillen geborenen Pläne gegen das deutsche Volk, zu verwirk lichen? Es würde das der Untergang des deutschen Volkes mit all seinen hohen kulturellen Bestrebungen, aber auch der Zusammenbruch der gesamten deutschen Wirtschaft sein. Das müssen wir uns vor Augen halten, wenn die an den deutschen Blumen- und Zierpflan zenbau zu stellenden Forderungen schwer tragbar erscheinen. Es geht jetzt um das Sein oder Nichtsein unse res ganzen Volkes. Es kann daher keine Last — mag sie noch so groß sein — als zu schwer angesehen wer- den. D6UTSCH6R €RWERBSGARTENBAU BERLINeR GARTNeR-BORse AmtI. Zeitung für den Gartenbau Im Reichsnährstand u. Mitteilungs iärtner, n Ere, Renten t mit gute Ehabrungen in ■ . für sofor lich in ck» Fache Stel t und Loa Suchender ist ger Arbeiter ad gewisse ingebote o H M. posh Pdafaiod bei Liegnitz i:alt verh seit 1911 in ig firm in Treiberei, Bit Msgaatie., üne - tesientig, 8111 xenemr6554 gtkek u M verden Ütt 9 ----666- G c EzAoemro .. 2= tt, * Ser" — e ~ ia C. ■ E L A-Ahayeleet (3) Erzeugerbetriebe im Sinne dieser An ordnung sind alle Betriebe, die Blumfen und Zierpflanzen gärtnerisch und feldmäßig zu Erwerbszwecken heranziehen. Dazu gehö ren auch Betriebe der öffentlichen Hand, Werkgärtnereien u. ä. § 2. Glasflächen (1) Betriebe des Blumen- und Zierpflan zenbaues mit mehr als 500 qm Glasfläche haben: vom 1. 12. steigend bis 28. 2. mind. 65 v. H. vom 1.3. bis 31.5. . mindestens 85 v. H. u. vom 1. 6. bis 15. 10. mindestens 65 v. H. ihrer gesamten heizbaren und nicht heizba ren Glasfläche mit der Anzucht von Ge- müsejungpflanzen und Gemüse auszunutzen. (2) Die Bestimmungen der Ziffer (1) gel ten auch für Kleinbetriebe mit weniger als 500 qm Glasfläche mit der Maßgabe, daß der Anbau in der Zeit vom 1. März bis \ ’j Anlage siehe Seite 3 4 dspon.Oheivgame : bei besten ere a ett Gurken, T e * ispüz, Bindeig, - C I sofort, spe ee E Seltng, Wodng m • te Artetsam s i •5 inegsrerte- - - Malen sein. Befreiung von der Umstellung zu stel len. Es sei darauf hingewiesen, daß bis zur Genehmigung eines Antrages durch die Dienststelle II F 1 des Reichsbauernführers, der alle Anträge über die Landesbauernschaften zur Entscheidung zuzuleiten sind, die Ver pflichtung zur Umstellung in vollem Umfang »fortbesteht. Es darf also, auch wenn, ein mit triftiger Begründung Anoronung Y. 19/44 der Hauptvereinigung der deutschen Gar- tenbauwirtschaft betr. Anbau von Gemüse- jungpflänzen und Gemüse in Betrieben des Blumen- und Zierpflanzenbaues *) Vom 1. Dezember 1944 Auf Grund des § 4 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen arten- , bauwirtschaft v. 21. Oktober 1936 (Reichs- gesetzbl. I S. 911) und des § 8 der Satzun gen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vorn 6. Februar 1937 (RNVbl. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Land wirtschaft und des Reichsbauernführers an geordnet: § 1. Allgemeines (1) Erzeugerbetriebe, die sich bis zum. 1. September 1939 mit der Anzucht von Blumen und Zierpflanzen einschließlich Blu- menzwiebeln und Ziergehölzen nicht be faßt haben, dürfen diese Erzeugnisse nicht Anbau von emüjejungpflanzen unü Oemüfe in Den Settieben Oes Blumen- un Zierpflanzenbaus Mmmeatsrm - Geah 1 £k M’, n eed gemacht. Wo dies nicht möglich ist, sollen sich die Betriebsinhabef selbst schon während der Wintermonate um den künftigen Absatz ihrer Jungpflan- zen bemühen, d. h. sie sollen mit Landwirten und mit' Selbstversorgern (Kleingärtnern, Siedlern und Haus gartenbesitzern) Verträge über die Lie ferung von Jungpflanzen abschließen und hierüber an den zuständigen Kreis gärtnermeister berichten. Nachdem schon 5 Jahre hindurch von den Blumengärtnern gefordert wurde, Gemüse und Gemüsejungpflanzen her anzuziehen, muß vorausgesetzt wer den, daß sie auf diesem Gebiet Erfah- Piliditgeinäße Erfüllung der Kiiegsaufgaben des Gärtners in entscheidender Stunde v Sollet Cinjat auf jeen Sall! Jede sich irgendwie bietende Möglichkeif zur Anzucht von Gemüsejungpflanzen gilt es auszunützen 2oc jtürkere Amjtellung Oer Blumenbaubetciebe eecM (GaramdaglseaG ... ezweenao" zuständigen Kreisbauernschaft einen gewiesen, daß es sich in jedem Fall wohlbegründeten Antrag auf teilweise um Mindestforderungen han- — .....
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