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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 61.1944
- Erscheinungsdatum
- 1944
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19440000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19440000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 41-44 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 61.1944
-
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1944 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1944 1
-
Band
Band 61.1944
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Gedanken über eine verstärkte Inkvltumahme des Erbsenstrauchs (Caragana arborescens) (Ein Eiesetant nühtjtofiteiche Samen Kruft, Geisenheim. lieh erhöht. Allein die Vermahlung der Samen- Mengen an Samen von deutschen Land- die man gegen die Ausdehnung der An ¬ in Eine wichtige Verordnung über die Dereinfadung Oes Cid)wejens Rezepten erarbeitet, bei denen als we- pel 42 vorhanden ist. P t n. Herrn Zeitftugen Oec Gemüjevetjotgung Das Thema Gemüseversorgung wird im abwechslungsreiche Zubereitungs- die nimmt es kein wunder, wenn Frischgemüsemärkte jetzt nicht so das Grad andere wertvolle nährende Sub stanzen. Das Oel hat die Eigenschaft, schnell zu trocknen und ist daher für verschiedene Zwecke verwendungs fähig. Alkaloide, giftige oder nachtei lig auf den Körper wirkende Stoffe sind im Carganamehl nicht enthalten. Kreisen der Es erschein! sich insbe- Gemüsebau der Vexsor- arborescens) für eine wirtschaftliche Verwertung in Frage kommen können. Auf Grund von der deutschen Land wirtschaftsführung in der Ukraine ver- anlaßte Analysen und Backversuche, die an mehreren Instituten in Deutsch land im vergangenen Jahr durchge führt wurden, ist festgestellt, daß der analytische Gehalt der Samen des Erbsenstrauches dem der Sojabohne nahekommt. Die Caraganasamen ent halten neben einem Gehalt von etwa 14 % hochwertigem Oel, das dem Wal- Am 22. September 1944 hat der Reichswirtschaftsminister eine Verord nung über die Vereinfachung des Eich- Zweck schnitt man die mit vollreifen Hülsen besetzten Triebe des Erbsen strauches ab und gewann die Körner durch Dreschen dieser Triebteile. Im Rahmen der von der deutschen Landwirtschaftsführung in der Ukraine eingeleiteten Entwicklung des Garten baus bildete die Ausdehnung des An baus der Carägana eine wichtige Auf gabe. Die in den Baumschulen vor handenen Millionenmassen an Jung pflanzen sollten im Rahmen eines um fassenden Programms zur Verböschung zu erreichen. Trotz verschiedener Bedenken, reichlich beschickt sind, wie man wünschen möchte. Wirtschaftsführern in die Ukraine ge bracht worden waren, sollte die Cara gana in vielen Millionen von Pflanzen ausgesetzt werden, um die völlig ver- kahlten Berg- und Steppenflächen des Jaila-Massivs und der Krim wieder zu begrünen, um damit gleichzeitig eine günstige Beeinflussung des Klimas der Krim und des südukrainischen Raumes sionsschluchten, Uferwänden usw. so wie zur Begrünung der Steppenflächen Tauriens, der Nogai und der Krim, be sonders aber zur Bewaldung der ver karsteten Hänge des Jailagebirges Ver wendung finden. Zusammen mit dem Erdbeerbaum (Arbutus unedo), von dem aus Dalmatien und Thrazien große Deutschland haben mag, halte ich eine sachliche Prüfung der Frage für zweck mäßig, weil es auch im Reich genü gend Flächen gibt, die bis jetzt kei nerlei Erträge bringen, die jedoch ne ben einer gediegenen Bienenweide für die Erzeugung wenn auch bescheide ner Futtermengen für Geflügel, Mast tiere usw. genutzt werden könnten. Gelänge der Züchtung dazu die Er stellung einer Caraganapflanze, deren Hülsen nach Eintritt der Reife längere Zeit geschlossen bleiben, anstatt so wie beim Raps alsbald aufzuspringen, so würde der Wert des Strauches für eine wirtschaftliche Nutzung wesent- gesetzlich ist. Wer dieser Pflicht nicht . nachkommt, macht sich strafbar. Dar über hinaus kann Kaninchenzüchtern und -haltern auf Grund, gesetzlicher Vorschriften die Kaninchenhaltung ein geschränkt oder ganz verboten werden, wenn sie nicht ebenso viele Kaninchen felle abliefern, wie sie Kaninchen ge schlachtet haben. Durch die Verdopplung der Ver kehrsfehlergrenzen sind die genannten Waagenarten noch richtig, wenn sie in Minus oder Plus nicht mehr als 2 Gramm pro Kilogramm der Last von der Genauigkeit abweichen. ' Neigungswaagen und Schaltgewichts waagen sowie alle anderen Waagen für Höchstlasten über 500 kg werden von der Verordnung nicht berührt. Sie sind, wie bisher, alle zwei Jahre (bei Waagen unter 3000 kg Höchstlast) oder alle drei Jahre (3000 kg und darüber) nachzueichen. Waagen mit zweijähri ger’ Frist sind bis zum 31. Dezember 1944 fällig, wenn der letzte Jahresstem- zugeführt werden müssen. Außerdem wird man sich unter den jetzigen Ver hältnissen stärker daran gewöhnen müssen, die Gemüse zu verzehren, die aus nächster Nähe der Märkte stam men, da sich ein Austausch der ein zelnen Sorten zwischen den verschie denen Zuschuß- und Ueberschußgebie- ten untereinander von selbst verbietet. Die dadurch entstehende Eintönigkeit im Gemüseanfall muß durch möglichst körner bereitet einige Schwierigkeiten, weil die äußere braune Schale spröde ist und beim Vermahlungsprozeß stört. Die im Caraganamehl nach Erbsen •schmeckenden Stoffe werden beim Ge nuß des verarbeiteten Caraganamehls nicht unangenehm empfunden, wenn die Beimengung von Caraganamehl zum Beispiel als Zusatz zu dem gewöhn- ’ liehen Roggen- und Weizenmehl bei der Bereitung von Speisen und feinem Backwerk 10 % nicht übersteigt. Ver suche ergaben, daß bei einem Zusatz von etwa 10 % Caraganamehl zum üblichen Weizenmehl das sonst not wendige Backfett entbehrt werden konnte. Es war möglich, geschmacklich einwandfreie Zwieback- und Keks stücke auf diese Weise unter Verwen dung von Caraganamehl herzustellen. Darüber hinaus wurde eine Fülle von gegenwärtigen Zeitpunkt in Verbraucher lebhaft erörtert, deshalb wünschenswert, daß sondere die Kreisfachwarie mit dem derzeitigen Stand Landvolk über politische Führungsauf-» chen, auch die Spätwürfe, bis zum Reichsverteidigungskommissars für das Land Sachsen vom 7. Oktober 1944 ist die Vermietung oder Untervermietung, wie überhaupt jede Abgabe von Wohn raum an ausländische oder staatenlose Arbeitskräfte verboten. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde (Landrat, Bürger meister) zulässig. Die erforderlichen Anträge sind bei der betreffenden Ge meindebehörde zu stellen. Zuwider handlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft." Die Zugehötigleit det Hetstellet von Cijenz=LEimonaden Nach einer Anordnung des Reichs bauernführers gehören 'die Betriebe, die gewerbsmäßig Essenz-Limonaden, Halberzeugnisse für Essenz-Limonaden oder Tafelwässer herstellen, Tafelwäs ser am Quellort abfüllen oder diese Er zeugnisse verteilen, in Zukunft den Brauwirtschaftsverbänden an. Soweit diese Betriebe bisher Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände waren, ' erlischt diese Mitgliedschaft. Die Her steller von Süßmosten und Fruchtsaft- Limonaden bleiben dagegen nach wie • vor Mitglieder der Gartenbauwirt schaftsverbände. Mitglieder der Brau wirtschaftsverbände sind ferner die Be triebe, die bierähnliche Getränke im , Sinne des Biersteuergesetzes herstellen. („Reichsanzeiger", Nr. 261 vom 23. 11. 1944.) in großen Mengen erntereif, doch sind in den meisten Gebieten Rodebeschrän kungen ausgesprochen worden, um die Versorgung der Märkte hiermit über eine längere Zeit hinziehen zu können. Das meiste Wurzelgemüse, wozu auch Kohlrüben und Rote Bete rechnen, wird sorgfältig eingemietet und bildet den Grundstock für die Winterversor gung. Hinzu kommt, daß die Ernte der Feldgemüse nur langsame Fortschritte macht, da die Landwirtschaft den gan zen Oktober hindurch in erster Linie mit der Kartoffelernte beschäftigt war, um diese besonders frostempfindliche Hackfrucht . rechtzeitig einzubringen und zu verladen. Demgegenüber mußte die Ernte der Feldgemüsearten zurück treten und wird erst im November voll einsetzen. Einige Kohlarten, wie z. B. Grün- und Rosenkohl, werden erst geerntet, nachdem der Frost ein gesetzt hat. Unter diesen Umständen baufläche des Erbsenstrauches . „Gemäß Anordnung des Ein weiterer Grund für die weniger reichlichen Gemüsezufuhren ist in den Transportschwierigkeiten „zu suchen. Waren die Verkehrseinrichtungen im Herbst schon immer außerordentlich stark durch den Transport der Hack früchte beansprucht, so haben sich diese Belastungen unter den steigen den Anforderungen des Krieges wei ter erhöht. Neben den vordringlichen Kartoffel- und Getreidetransporten muß die Verladung. von Gemüse zu- rücktreten, zumal auch die Zucker rüben in vielen Gebieten den Fabriken bereits in Kraft getreten ist. Nach dem § 1 werden von den im Garten-, Ge müse- und Obstbau in Benutzung oder in Bereithaltung befindlichen Meß- und Wiegegeräten folgende berührt: 1. Die Raummeßgeräte für feste Meßgüter. 2. Die Handelsgewichte (Kilogramm und Grammgewichte). 3. Die gleicharmigen Balkenwaagen, Tafelwaagen, Dezimal- und Lauf gewichtswaagen bis zu 500 kg Höchst last, soweit nicht auf ihnen lebenswich tige Güter gewogen werden, bei denen auf die Einhaltung der Verkehrsfehler grenzen Wert gelegt wird. Bei den genannten Geräten werden die gesetzlichen Nacheichfristen, die zwei Jahre betragen, bis auf weiteres verlängert, und die Verkehrsfehler grenzen werden bis auf weiteres ver doppelt. Es ist also nicht notwendig, diese, Wie bisher, innerhalb der Frist der Eichbehörde zur Prüfung vorzu legen. Nach wie vor besteht aber die Verpflichtung, unrichtig gewordene Geräte aus dem Verkehr zu ziehen, sie instand setzen und nu eichen zu las sen. Auch wird die freiwillige Vorle gung der Geräte davon nicht berührt. Wenn Zweifel über die Nacheich pflicht auf Grund der neuen Verord- nung entstehen, dann können nach dem § 3 die leitenden Eichaufsichtsbeamten endgültig entscheiden. Dabei sollen die örtlichen «Verhältnisse berücksich tigt werden. methoden in der Küche überwunden werden. Auch sind manche Gemüse, wie z. B. Spinat, sehr empfindlich und vertragen deshalb keinen Transport über weite Strecken, wofür auch eine sachgemäße Verpackung notwendig wäre. Wenn so die Gemüsetransporte auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden müssen, so wird die Versorgung der Hauptzuschuß- gebiete hierunter nicht leiden. Diese erhalten den Anteil an Gemüse, der ihnen zukommt, wenn auch Verzöge rungen in der Belieferung nicht immer vermeidbar sind. In normalen Zeiten und selbst in den ersten Kriegs jähren trat der Rück gang der eigenen Gemüsezufuhren im Herbst weniger in Erscheinung, weil die Märkte sich zusätzlich durch recht erhebliche Einfuhren aus der Nach barländern versorgen konnten. Diese sind jedoch in diesem Herbst zum größten Teil fortgefallen oder so ge ring geworden, daß sie keine nennens werte Bedeutung mehr haben. Infol gedessen müssen wir uns auf das stüt zen, was unseren Gemüsemärkten aus der Eigenerzeugung zur Zeit geboten werden kann, dürfen aber die Gewiß heit haben, daß der größte Teil dei Wintergemüseernte für die Versor gung der nächsten Monat bereitsteht. klärungs- und Schulüngsmaßnahmen. Nadieidifristen der Wiegegeräte, !löhrenjuntgut aüs beutschem anbau Der Wegfall ausländischer Lieferun gen an Möhrensaatgut macht es vor dringlich, auch auf diesem Gebiet die Versorgung aus deutschem Anbau zu sichern. Noch jetzt ist es Zeit, geeig nete Posten der hauptsächlichsten Möhrensorten aus den an sich für Speisezwecke vorgesehenen Vorräten zur Saatgutgewinnung im Jahre 1945 auszulesen und den Samenzüchtern zur Verfügung zu stellen. /Auch die BASt. sollen sich hierbei einschalten und geeignet erscheinende Mengen der Landesbauernschaft, Abt. Gemüsebau (II F 2) melden, bei der die Durchfüh rung dieser Maßnahme liegt. Freier Anbau , auf eigene Faust gilt, als Schwarzanbau; deshalb darf auch der Möhrensamenbau nur auf Grund eines Vertrages mit einem Züchtererfolgen, der je weils für die betreffende Möhrensorte zugelassen ist. Die entsprechenden Verträge vermittelt ebenfalls- die Abt. II F 2 (Gemüsebau) der Landesbauern schaft. 3m Dienst Det agrarpolitjchen Binteratbeit Das Reichsamt für das Landvolk führte in Thiersee eine agrarpolitische Arbeitsbesprechung durch, an der Mit arbeiter der Gauämter Tirol-Vorarl berg, München-Oberbayern, Bayreuth und Salzburg teilnahmen. Die Veran staltung stand im Dienst der agrarpoli tischen Ausrichtung für die Winter arbeit 1944/45. Nach einführenden Wor ten von Gauamtsleiter Pg. Lantschner, Innsbruck, sprachen Pg. Dr. Vogt und Pg. Dr. Haase vom Reichsamt für das ganamehl als Zusatz zu den üblichen Grundstoffen der Speise hervorstach. Der Erbsenstrauch ist in der Mittel und Südukraine der beherrschende Strauch der dort vorhandenen um fangreichen Windschutzpflanzungen. Etwa 39 % der vorhandenen Strauch bestände sind Caragana arborescens. Der Anbau dieses Strauches wurde deswegen sehr gefördert, weil der Erb senstrauch äußerst genügsam an den Standort ist, Dürrezeiten schadlos über steht, absolut windsicher ist und die strengsten Winter gesund überdauert. Sowohl die Eisstürme aus dem Osten als auch die Glutwinde aus dem Süden hält der Erbsenstrauch in dem weiten Raum des ukrainischen Steppenrau mes aus. Er ist darum auch als Bienen trachtpflanze sogar noch in Gebieten verbreitet, in denen außer ihm nur . wenige Straucharten noch als Grün die Erde bedecken. Die Blüte des Erbsenstrauches ist ■ honigtragend. Die Pflanze gehört zu den Schmeterlingsblütlern (Papilion- aceen). Nach vorgefundenen Berich ten dienten in verschiedenen Teilen des Ostens die grünen Hülsen des Erbsenstrauches zur menschlichen Er nährung. Verschiedenenorts wurden Nach Auskunft der Landesregierung in Sachsen, Abtlg. Wohnung und Sied lung, ist auch die Ueberlassung von Gefolgschaftsräumen an Ausländer (z. B. Gehilfenstuben, Dienstwohnungen) meldepflichtig. Es empfiehlt sich, in der Meldung die Gründe für die Un terbringung der Ausländer in Wohn räumen darzulegen (z. B. Heizdienst, weite Entfernung zu Barackenlagern usw.). uninfellefür Die Nehrmact abliefetn Der Reichsfachwart des Reichsnähr-: Standes für die Kleintierzucht und; -haltung teilt mit, daß die Kaninchen-; Züchter und -halter verpflichtet sind,: die anfallenden Kaninchenfelle späte-; stens innerhalb von drei Wochen nach: Schlachtung der Tiere abzuliefern.: Kaninchenfelle sind äußerst wichtige: Rohstoffe, die für Wehrmacht und; Kriegsproduktion dringend benötigt: werden. Es kommt dabei auf jedes, auch auf das geringste Fell an. Die Kaninchenfelle können gegen Be zahlung bei den Fellsammelstellen der Kaninchenzüchtervereine und Klein tierzüchtervereine oder bei dem Fell handel oder kostenlos bei den Alt material-Erfassungsstellen der NSV. ab geliefert werden. Da die Hauptzeit für das Schlachten der .Kaninchen jetzt beginnt und da — mit Ausnahme der zulässigen Zucht kaninchen — alle anderen Kanin- In letzter Zeit wurde wiederholt auch die reifen Hülsen gewonnen, um Hie Frage gestellt, in wieweit die Sa- die Samen zu gewinnen. Zu diesem men des Erbsenstrauches (Caragana ~ Mitteilung des Reichsbeirats Gemüsebau utshinweije füt Den emüjebau. Kulturarbeiten Treibschnittlauch aus dem freien Land, der bereits herausgenommen wurde und genügend Ruhezeit'gehabt hat, jetzt hereinnehmen, putzen und topfen (10-cm-Töpfe) bis zum Rand voll oder in Kisten bzw. direkt auf Tischen einschlagen und bei plus 15 'bis 18 Grad treiben. Klumpen, die be- reits während des Sommers geschnit- ten wurden, noch ruhen lassen und in den Frühjahrsmonaten Februar—März Treiben. Treibpetersilie mit Abschluß der . Erntezeit im Freien jetzt ernten. Beim Schneiden , oder Pflücken beachten, daß die Herzblätter für den zweiten Schnitt nicht beschädigt werden. Aussaaten für Frühfreilandgemüse jetzt verstärkt durchführen, vorwiegend von Frühwirsing und Frühblumenkohl, in kleineren Mengen auch Frührot- kohl, Frühkohlrabi und frühe Sorten •von Salat. Frühweißkohl noch nicht aussäen. Die .Dezemberaussaaten von {den genannten Kulturen sollen nach (Möglichkeit getopft bzw. pikiert werden und erfolgen in erster Linie im Inter esse der besseren • Arbeitsverteilung, :um in den Monaten Januar—Februar die Zeit mit weiterem Topfen und Pi- :kieren für alle Frühgemüsearten nut- zen zu können. Für alle Jungpflanzen kühlen und lichten Standort wählen, Trocken und kurz halten. Pflanzenanbauverträge mit Landwirt- :schaft abschließen, rechtzeitige Saat- gutbestellung berücksichtigen. Wegen Packdunglieferung für Mist beetkästen mit der Landwirtschaft verhandeln, evtl, im Austauschverfäh ren Dunglieferung gegen Pflanzen lieferung. Alle Mieten laufend überprüfen, ‘ebenso Kohlstapel und Kohleinschläge; evtl, kranke und zur Fäulnis neigende Partien sofort dem Markt zuführen. : Gr. AAAAAAAAAAAAAAAAAAAWNMAAAAAANANN von Halden; sowie zur Begrünung von nuß- und Mohnöl gleichkommt, nahezu (Dämmen und zur Befestigung von Ero- 34 % Pflanzeneiweiß und in hohem gungslage bei Gemüse vertraut machen. Die folgenden Ausführungen mögen hier zu als Unterlagenmaterial dienen. Schräftleitung. Ein Gang über die Gemüsemärkte läßt erkennen, daß sowohl. die Aus wahlmöglichkeiten wie der Umfang der Beschickung mit Gemüse im Ver gleich zu den Vorwochen nachgelas sen hat. Dabei sollte man denken, daß zur Herbstzeit, in der die Ernte der Massengemüse einsetzt, gerade viel Gemüse den Märkten zuströmen müßte. Wie erklärt sich dieser Widerspruch? Die Gemüsesorten, die im Herbst geerntet und gleich verzehrt werden müssen, sind verhältnismäßig gering. Größere Erträge liefern die Sommer gemüse. Die reichsten Ernten ergeben aber die feldmäßig angebauten Mas sengemüse. Diese Gemüsearten, deren Ernte bis zum Einsatz des Frostes be endet sein muß, bilden die Grundlage für die Bestreifung des Gemüsebedarfs den gänzen Winter über. Darum muß der Löwenanteil dieser Ernte der Vor ratshaltung zugeführt werden. Dies geschieht durch weitgehende Beliefe rung der Verarbeitungsindustrie. So werden große Mengen Weißkohl zu Sauerkraut verarbeitet, das den gan- zen Winter über zur Versorgung her angezogen werden kann. Viel Kohl wird aber auch in den Haupterzeuger gebieten sachgemäß eingelagert. Möh ren und Karotten sind jetzt ebenfalls Teldepilicht fÜt Alebetlasjung vol Gesolgichajtstüumen an auslandet Die Landräte und Polizeipräsidenten erließen kürzlich folgende Polizei verordnung über die Vermietung oder Untervermietung an Ausländer und Staatenlose in Sachsen. I gaben sowie über die Durchsetzung 31. 12. 1944 geschlachtet sein müssen, kriegswichtiger agrarpolitischer Auf- wird darauf hingewiesen, daß die Ab lieferungspflicht für Kaninchenfelle sentliches die Verwendung von Cara- wesens erlassen, die im Reichsgesetz- -- - - ? ...... blatt I S. 227 veröffentlicht und auch otbweidenpreije gefüge, und gleichzeitig sind hiermit klare Verhältnisse bei der Behandlung von Preisfragen und für Lieferstreitig keiten geschaffen worden. In Anerkennung einer notwendigen Unterstützung des Korbweidenanbaus von der Preisseite her stellen die im § 10 enthaltenen Preise gegenüber früher eine allgemeine Aufbesserung dar. Die neuen Preise gelten für die Erzeugung ab Ernte 1944/45 und so mit auch rückwirkend für alle Ver käufe der diesjährigen Ernte, die unter Preisvorbehalt abgeschlossen worden sind. Bei den Preisen handelt es sich um Höchstpreise, die unter Berücksichtigung einer sachgemäßen Pflege, Düngung -und verbleiblender Rente kalkuliert worden sind. Erzeu ger und Bearbeiter sind jedoch nur dann zur Inanspruchnahme der vollen Preise berechtigt, wenn Ihnen die für die Pflege der Kulturen normalerweise erforderlichen Kosten auch tatsächlich entstanden sind. Im übrigen gelten für Erzeuger, Be- und Verarbeiter die Bestimmungen des § 22 KWV. unver ändert. Bei »den Preisen für unge schälte, unsortierte und sortierte Wei den (§ 10 Ziffer 1 und 2) ist eine Unterscheidung nach 2 Gruppen vor genommen worden. Zu der Gruppe Amerikanerweiden einschließlich Spe- zialweiden, wie Stein- und Purpur weiden, gehören alle schlank wach senden, feinholzigen Weideriarten. Im Gegensatz dazu umfaßt die Gruppe Hanfweiden alle grobholzigen Arten, die infolge ihres höheren Gewichts einen niedrigeren Preis gegenüber der Gruppe Amerikanerweiden rechtfer- ' tigen. Von einer besonderen Auftei lung der einzelnen Weidenarten in die einzelnen Preisgruppen wird vor läufig Abstand genommen; in Zwei felsfällen soll für die Einreihung in die zugehörige Gruppe die Vergleich bare gütemäßige Beschaffenheit maß gebend sein. Es ist besonders darauf zu achten, daß die Preise für un geschälte und geschälte, nach Längen verzogene, drahtgebündelte Korbwei den des § 10 Ziffer 2 und 4 nur von den von der Hauptvereinigung zur Be arbeitung (Sortierung) von Korbwei den zugelassenen Firmen berechnet werden dürfen. Als Bearbeiterbetriebe gelten alle der Reichsfachschaft der Weidenkaufleute zugehörigen Weiden kaufleute, denen von den Gartenbau wirtschaftsverbänden im Auftrage der . Hauptvereinigung bestimmte Aufkauf gebiete zugewiesen worden sind. Die Zulassungsbescheide als Bearbeiter betriebe werden diesen Firmen von der Hauptvereinigung ohne besonderen Antrag zugestellt. Um für die entstandenen Ge wichtsverluste beim Absatz an getrockneter Ware einen entsprechen den Preisausgleich zu schaffen; sind im § 11 Ziffer 1 für bestimmte Ein trocknungsgrade entsprechende Preis aufschläge festgelegt, die auf die im § 10, Ziffern 1, 2 und 5 für geschälte Korbweiden und Weidenstöcke fest gelegten Preise berechnet werden dürfen. Um Preisübervorteilungen zu vermeiden, muß der vorhandene Ein trocknungsgrad ' jedem Verkauf • zu grunde gelegt und in die Verkaufs belege eingetragen werden. Die Bil- {Fortsetzung auf Seite 3) Neuregelung Oer (Fortsetzung von Seite 1) denbeschaffungsscheinen abgegeben werden (§ 7 ,Abs. 4). Gemäß der zu dieser Anordnung gehörenden Be kanntmachung vom gleichen Tage sind die der Hauptvereinigung zustehenden Rechte zur Ausgabe von Weidenbe schaffungsscheinen auf den Produk tionsbeauftragten für Holzverarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion/Berlin SW 11, Saar landstraße 101/103, übertragen worden. Die Weidenkaufleute haben in erster Linie dafür zu sorgen, daß die in ihrem Aufkaufsgebiet liegenden Verarbeiter betriebe mit dem benötigten Flecht- material beliefert werden. Da aber rund 60 Prozent der’ Verarbeiterbetriebe in Gebieten liegen, in denen nur wenig oder gar keine Korbweiden vorhanden sind, müssen aus den Ueberschußgebie- ten größere Mengen in die Zuschuß gebiete übergeführt werden. Die Abgabe von Ueberschüssen an die Zuschuß gebiete hat nur nach' . den von der Hauptvereinigung den Weidenkauf leuten gesondert erteilten Weisungen zu erfolgen. Im § 9 sind für den Verkehr mit Korbweiden und Weidenstöcken der verschiedensten Art besonders formu lierte Gütebestimmungen ver bindlich vorgeschrieben. Diese Güte vorschriften bilden die eigentliche Grundlage für das aufgestellte Preis-
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