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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 61.1944
- Erscheinungsdatum
- 1944
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19440000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19440000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 41-44 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 61.1944
-
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1944 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1944 1
-
Band
Band 61.1944
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 47. 25. November 1544 3 Achtung, Kreisgärtnermeister! Betrifft: Entseuchen der Erde für die Anzucht von Gemüsepflanzen. Nur ganzgesundePflanzendürfengeliefertund gepflanzt werden! Die Verluste durch seuchenhaftes Auftreten von Krankheiten sind oft sehr groß, darum rechtzeitig vorbeugen! Dämpfen besonders der Erden, die zur Aussaat, zum Pikieren und zur Herstellung von Erdtöpfen Verwendung finden. Zur Abtötung der schädlichen Bodenpilze muß die Erde beim Dämpfen auch in der oberen Schicht auf 100° C erhitzt werden. Vier Wochen vor Benutzung der Erde. Vorhandene Dämpfanlagen gemeinsam benutzen! Gegen Kohlhernie: Die Erde muß alkalische Reaktion haben. Wenn das nicht der Fall ist, 0,5—1 kg Kalk je qm Saatfläche oder 1,5—3 kg Kalk je cbm Erde zusetzen. Anwendung von Brassisan, je qm Aussaatfläche 10—12 Tage vor der Aussaat 40—50 g mit der dreifachen Menge Sand vermischen, gleichmäßig ausstreuen und einhacken. Brassicol kann unmittelbar vor der Aussaat, auch zur Be stäubung der Jungpflanzen Verwendung finden. Vorbeugend 30 g, zum Bestäuben 5—7 g je qm. Auch von Nutzen gegen Schwarz beinigkeit, Umfallkrankheit und Wurzelbrand. Kreisgärtnermeister, sorgt schon jetzt für die erforderlichen Vor bereitungen! Hermann Köhler Reichsgärtnermeister m. d. F. d. G. b- egen tiessee irüte he 2g rertvolles Vehe " itig ist be K b e ständige Uebengs,, er Mieten undEng 'tinilie erwme, arsehrschnel,; i obere £<_ . ^beistitle _' '4, Kreut o IM*Eg, ghüre xhafehetpheg“ * nfühe h * —G1 IeN üsebar Seite 38 * - tnden3 nifHebst tda eEde verveda leDurchwunelmgm ea Aussaaten die Eit: chartern Sand oderfe iksgruB bestreuen, g zu verhüten. Beiz i in diesen Monaten * tderlich Leider sind: nsachgezäle Behand e festgestellt vorden, rmieden werden könne da Saatgut weiter knay von Trehanise, ij Karotten usw., jetzt he venn die Kultunim Jungpfianzenanzucht 1 beansprucht werden,: bis zu diesem Zeitqu itärkter Heizung e ne Ernte in Frage} räume für Jungptai t besäen, hier ist r 9 mit Treibpeter i möglich; alle anden n bebtama Monat 7 Piiierkisten miet t es wiid qeracea • eneam Betiehe: munehmen. G 00 • ür ak3s6aatgut xesonderer Umständt iemfübrer bestimm’, d iebsperiode 194465 a rundregel für de & Gemisesaater"füt.0 - fordernde Mindestes, i N „Zuckeretsen afBth ■ auf M vH z wird. arKeimfäqketdebsn halbdeerPatieled,dz esbanenshate besd g eie Snderlssan?) als AUW 1 '* 1 sehendeb dk Ke EC Earkkea slhaMkda,w “ $5 lmisdaalä 1- set keimidiga ; rewordene Herb Edetkeimfähigkelt) MGhren macht es ins an Matten erorb i der Anbauet über * st Gewilheit vershi er Aussaat qeqgebenet lischt genommen Me" .0 + 1194begmt2sse auschule Gltcksdae. ■ ■ . gsversehrte Gä'ad ige kömnen zaeba isus bel del ; lleswiqäolst e dtg leg 13, Ne he Im W q veid® tereisertbH" qeqbititt ' “bndd -undesbd""pp * - sonl, e A2haF Gartenbauwirtchaft vereinigt mit Deutlcher Erwerbsgartenbau Leistungsberichte von zwei Reichssiegern im Leistungswettbewerb 1^43 Dien/t am Zollsgunzen Möhren, Bohnen. Gepflanzt wird nur ' Mohrrüben. Auf landwirtschaftlich ge- ordnungsmäßig anotdnungen un ekanntmathungen 25 co O .2 dj Ergebnis der amtlichen Bodenschätzung g) Höhe des Grundwasserstandes (Ort) (Datum) h) Höhe der jährlichen Niederschläge i) Windschutz vorhanden (Ort) . v. H. nach oder wie geplant den k) Schutz vor Wildverbiß vorhanden oder wie geplant Bestimmungen dieser c) Gefällelage nach der Himmelsrichtung (nachstehend Baumschule genannt) ver ¬ pflichtet sich, an (Name) dj Ergebnis der amtlichen Bodenschätzung. (nachstehend Obstbauer genannt) bis zum folgende Öbstbäume zu liefern. § 8 gj Höhe des Grundwasserstandes g hj Höhe der jährlichen Niederschläge c i) Windschutz vorhanden oder wie geplant . k) Schutz vor Wildverbiß vorhanden . . . oder wie geplant (Ort) (Datum) (Ort) den (Landesbauernschaft) b) Lage nach Art der Höhe (eben, sanft, geneigt, stark geneigt, auf der Höhe, im Talj die unter (1) näher bezeichneten Öbstbäume abzunehmen und die unter Beachtung der in einschlägigen Anordnungen festgesetzten werden vielfach sonstige o c a fei ej Angabe,, ob der Boden weizen-, kar toffel-, hafer-, klee- oder roggenfähig . . . Preise zu bezahlen. Der Kaufpreis, ist zu. ej Angabe, ob der Boden weizen-, kar toffel-, hafer-, klee- oder roggenfähig . . Die zu liefernden Obstbäume müssen den durch Anordnung der Hauptvereinigung festgelegten Gütebestimmungen entsprechen. 2. Der Obstbauer (Name, Angabe des ausgeübten Hauptberufes), Anschrift Die zu-liefernden Obstbäume müssen den durch Anordnung der Hauptvereinigung festgelegten Gütebestimmungen entsprechen. 2. Der Obstbauer (Name, Angabe des ausgeübten Hauptberufes), Anschrift-. . . . . 1) Größe der gesamten landwirtschaft lichen Nutzfläche (ohne gärtnerische) des Betriebes in ha N a € 6 N a < § 5 (0 t s O 3. gegen diese Anord- Der Obstbauer ist nur zur Abnahme solcher Bäume verpflichtet, die den Anfor derungen der Güteklasse A der durch Anordnung der Hauptvereinigung festgeleg ten Gütebestimmungen genügen. Die Bäume sind für die nachstehend näher beschriebene(n) Pflanzstätte(n) be stimmt. a) Größte in a (1 a = 100 qm) ....... •j Obstbauer Genehmigt: wird mit Zustimmung des für Ernährung und Land- des Reichsbauernführers alles Gute. Gärtnereibesitzer i. R. Johannes Schmall in Dresden feiert am 28. 11. seinen 80. Geburtstag. Trotz seines hohen Alters ist er noch im Be trieb, den er seinen Söhhen übergeben hat, unermüdlich tätig. Herzlichen Glückwunsch! Obstbauer Genehmigt: Zeugung von ausgesprochenem Früh gemüse nur sehr beschränkt möglich, dies dürfte vielmehr Aufgabe der dazu besonders eingerichteten Gartenbau betriebe 7 sein. In landwirtschaftlichen Betrieben ist die Erzeugung von Spät gemüse die Hauptaufgabe. Im hiesigen 1050 ha Ackerfläche um fassenden Betrieb mit einem Hack- 3. Ist die Baumschule durch unverschul dete Ausfälle (Frost, Hagel, Wildverbiß, Mäuse- und Engerlingsfraß u. dgl.) an der Lieferung ganz oder teilweise verhindert, so ist sie entsprechend dem Hundertsatz der Ausfälle- von der Lieferungspflicht ent bunden. Der Hundertsatz der Ausfälle ist unter Zugrundelegung der Gesamtanzucht ' § 6 der betroffenen Baumart, -sorte, -form und des Anzuchtalters zu errechnen. Die Baum schule ist verpflichtet, nach Feststellung der Schäden dem Obstbauer hiervon unver züglich Mitteilung zu machen. 4. Ist der Obstbauer aus Gründen, die er nicht zu vertreten bat, an der Anpflanzung ganz oder teilweise verhindert, so kann ihn die zuständige Landesbauernschaft inso weit von der Abnahmepflicht befreien. Er hat der Baumschule von einer solchen Be freiung unverzüglich Mitteilung zu machen. 5. Der Vertrag ist in dreifacher Ausfer tigung bei der für den Obstbauer zustän digen Landesbauernschaft einzureichen. Er kommt erst mit der Genehmigung der zu ständigen Landesbauernsöhaft zustande,'bis zu diesem Zeitpunkt ist er schwebend un wirksam. 6. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Schiedsgericht des Reichsnährstandes für Liefersfreitigkeiten bei der Landes bauernschaft, in deren Bereich die Baum schule ihren Sitz hat, zuständig den kultivierten Pflanzen nicht, was die Ablieferungsberichte der BASt. be weisen. Außer mir, 3 Lehrlingen und einem älteren Gespannführer, sind fast nur ausländische Kräfte im Betrieb tätig. fj Angabe, ob 'Sand-, lehmiger Sand sandiger Lehm-, Ton- oder Moorboden, . . (RNVbi. S. 77) Reichsministers Wirtschaft und angeordnet: 3. Ist die Baumschule durch unverschul dete Ausfälle (Frost, Hagel, Wildverbiß, Mäuse- und Engerlingsfraß u. dgl.) an der Lieferung ganz oder teilweise verhindert, so ist sie entsprechend dem Hundertsatz der Ausfälle von der Lieferungspflicht ent bunden. Der Hundertsatz der Ausfälle ist unter Zugrundelegung der Gesamtanzucht der betroffenen Baumart, -Sorte und -form zu errechnen. Die Baumschule ist ver- f) Angabe, ob Sand-, lehmiger Sand sandiger Lehm-, Ton- oder Moorboden . . im Gemüsebau beschäftigt wollen, dagegen haben sie Abneigung gegen jegliche landwirtschaftliche Arbeit. neben geringfügigem Anbau von Früh gemüse fast ausschließlich auf Blumen kulturen eingestellt, vor allem auf Warmhauspflanzen und andere gang bare Marktpflanzen und Schnittblumen. Der Betrieb ist 18 vha (Morgen) groß mit 3200 qm, Glasfläche, davon 1500 qm heizbar, und etwa 40 vha Landwirt schaft. Ich habe den Betrieb erst 1934 pachtweise übernommen und ihn bis 1939 voll intensiviert. In den ersten verpflichtet sich, von der Baumschule fruchtanteil von 50 % auf durchweg schwerem Boden wird schon jahrelang Gemüse gebaut. Den Notwendigkeiten des Krieges entsprechend, wurde der Gemüseanbau von Jahr zu Jahr ausge weitet, so daß z. Z. 114 ha Gemüse angebaut werden. Um die landwirt- . schaftliche Nutzfläche. nicht zu redu zieren, besteht das Bestreben, das Spätgemüse möglichst als Zweitfrucht anzubauen. Angebaut werden Spinat, Frühkohl, Karotten und Pflückerbsen als früheres Gemüse, dem nach Ab- erntung sofort Spätgemüse folgt, wie Rot- und Weißkohl, Kohlrabi und verpflichtet sich, von der Baumschule Anlage 1 Landesbauernschaft Kreisbauernschaft In dreifacher Ausfertigung bei der für den Obstbauer zuständigen Landesbauernschaft einzureichen. Vertrag über die Anzucht von Obstbäumen**) (Gemäß Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft Nr. 16/44 betr. Lieferung von Obstbäumen vom, 5. November 1944 — RNVbi. S. 434 —.) 1. Die Baumschule (Name und Anschrift) Ausnahmen von den Anordnung zulassen. § Zuwiderhandlungen wässerbar, nach jedem ergiebigen Wässern wird mit der Radhacke ge-. lockert. Früher Blumenkohl aus Töpfen, wird 40X50 gepflanzt, Wirsing 40X40, Kohlrabi 20X30. Die Qualität leidet durch diese enge Pflanzung bei gut vor ¬ bearbeitet werden Kriegsjahren habe ich mich sofort ent schlossen, alle langwierigen Kulturen einzustellen. Die Warmhauskulturen wurden bis auf die Mutterpflanzen ganz eingestellt. Bei allen anderen Kulturen bin ich dazu übergegangen, möglichst Kleinpflanzen heranzuziehen, um so auf geringem Platz und durch spätere Ver mehrung besonders im Frühjahr viel Platz einzusparen, aber trotzdem der Bevölkerung noch das Notwendigste an Blumen zur Verfügung zu stellen. In den leer gewordenen Häusern wer den hauptsächlich Salat und Kohlrabi, im Sommer Tomaten und Gurken her angezogen. Die Kästen werden fast nur zur Heranzucht von Gemüsejung pflanzen verwendet. Alles Saatgut wird svor der Aussaat gebeizt, auch kleinste Mengen. Sämtliche Pflanzen, die im eigenen Betrieb ausgepflanzt werden, sind getopft oder pikiert. Außerdem werden noch etwa 250 000 Gemüse jungpflanzen zum Verkauf herangezo gen, davon ein’Teil auf vertraglicher Grundlagen Ein großer Teil von den . zum. Verkauf gelangenden Pflanzen ist getopft oder pikiert, um so auch dem Kleingärtner zu möglichst frühem Ge ¬ müse zu verhelfen. Die gesamte Erde zur Anzucht wird in eigener Dämpfan lage gedämpft, um gesundes, kräftiges Pflanzmaterial zu bekommen. Ausgesät wird nicht zu früh, um flottes Wachs tum ohne Stockung zu erzielen, was besonders bei Kohlrabi wichtig ist. Hauptkulturen im Freiland sind: Kohlrabi, Blumenkohl, Wirsing, Salat, Im Lauf der Zeit hat es sich gezeigt, daß die einheimischen Frauen gern Administrator Häckel (Gräfl. Finck von Finckensteinsche Güterverwaltung, Trossin über Küstrin. Großlandwirt schaftlicher Gemüsebau In der Ernährung Deutschlands spielt der Gemüsebau bzW. die Produktion von Gemüse eine wichtige Rolle. Um insbesondere große Mengen Dauer gemüse für den Winter sicherzustellen; war Bedingung, daß der feldmäßige Anbau von Gemüse gefördert wurde. § 2. Der Vorsitzende der- Hauptvereinigung • der deutschen Gartenbauwirtschaft kann *) RNVbi. S. 550. **) Formblätter sind bei den Landes- und Kreisbauemschaften erhältlich. kann, so daß die anderen angebauten Früchte nicht vernachlässigt zu wer den brauchen. Die Hackarbeiten müs sen in der Hauptsache maschinell durchgeführt werden können (Motor- hackmäschine), da ja dem landwirt schaftlichen Betrieb zusätzlich Ar beitskräfte für den Gemüsebau nicht oder kaum zpr Verfügung stehen. @ D: Ö *0 8 E s 5 bj Lage nach Art der Höhe (eben, sanft, geneigt, stark geneigt, auf der Höhe, im Tal) c) Gefällelage nach,der Himmelsrichtung nutzter Fläche mit Landsberger Ge menge, zum Umpflügen bestimmter Luzerne nach dem ersten Schnitt und hinter Frühkartoffeln werden Kohlrabi (Blauer Speck), Grünkohl, Chinakohl und Porree auf großen Flächen ange baut. Eine einmalige Ernte bringen le diglich die mit Zwiebeln und Gurken angebauten Flächen. Die erforderlichen Pflanzen werden mit ’ Ausnahme der Frühkohlpflanzen, . die angekauft werden, im Freiland an gezogen. Verwendet wird selbstver ständlich . nur garantiert bestes Saat gut. Das Gemüse steht nie in Dung, son dern in zweiter Tracht. Das Haupt augenmerk wird darauf gerichtet, daß die abgeernteten und neu anzubauen den Flächen schnellstens umgepflügt und sachgemäß bearbeitet werden, so daß sie auf keinen Fall zu sehr aus trocknen. Gepflanzt wird teilweise über Kreuz oder aber auf mit dem Kar toffelgerät gezogenen Dämmen. Letz tere Pflanzweise hat sich sehr gut be währt, da bei Nässe das Land nicht ■ so sehr zertreten wird und auch das Pflanzen rascher vor sich geht. Grundbedingung ist gründliches Hacken. Verhärtete und verunkrau tete Gemüsefelder werden nie Erfolge bringen. Wenn im landiwirtschaft- - pflichtet, nach Feststellung der Schäden dem ! Obstbauer hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. 4. Ist der Obstbauer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Anpflanzung ganz oder teilweise verhindert, so kann ihn die zuständige Landesbauernschaft inso weit von der Abnahmepflicht befreien. Er hat der Baumschule von einer solchen Be freiung Unverzüglich Mitteilung zu machen. 5. Der Vertrag ist in dreifacher Ausfer tigung bei der für den Obstbauer zustän digen Landesbauernschaft einzureichen. Er kommt erst mit der Genehmigung der zu ständigen Landesbauernschaft zustande; bis zu diesem Zeitpunkt ist er schwebend un wirksam. 6. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Schiedsgericht des Reichsnährstandes für Lieferstreitigkeiten bei der Landes bauernschaft, in deren Bereich die Baum schule ihren Sitz hat, zuständig. den .' im Quadrat für Längs- und Querhacke. Es wird ziemlich dicht, doch ohne Zwischenkulturen gepflanzt, damit immer Maschinenhacke möglich ist. Mit der' engen Pflanzung von gut vor kultivierten Pflanzen komme ich zu einer schnellen Bodendecke und erhalte den Boden in einem guten Garezu stand. Fast sämtliches Land ist be- anotdnung 2t. 16/44 der Hauptvereinigung der deutschen Gar- ■ tenbauwirtschaft betr. Lieferung von Obst- . bäumen. Vom 5 November 1944 Auf Grund des § 4 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Garten bauwirtschaft vom 21. Oktober 1936 *) Reichsgesetzblatt I. S. 911) und des § 8 der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 6. Februar 1937 Xojinen aus Vogelbeeren Wie wir erfahren, ist es einem Bay reuther Kaufmann gelungen, mit Hilfe eines besonderen Verfahrens aus den Beeren der Eberesche eine den Ro-, sinen im Geschmack gleichende Trockenbeere herzustellen. BDM.- Mädchen haben durch fleißige Sammel tätigkeit geholfen, die für die Herstel lung dieser neuen Rosinenart erforder lichen Ebereschenbeeren zur Ver fügung zu stellen. Wie uns von fach- kundiger Seite hierzu. ergänzend mit geteilt wird, handelt es sich hierbei lediglich um. einen Ersatzstoff, der je doch Beachtung verdient. , Aus den Lanes, Kreis= und Ortsbauernithaften Landesbauernschaft Niedersachsen Gärinergehilfenprüfung Frühjahr 1945 Die Anmeldung zu der Frühjahrsprüfung 1945 hat spätestens bis zum 15. 12. bei der Landes bauernschaft Niedersachsen in Hannover, Leo- poldstraße 10/13, durch den Lehrmeister auf dem vom Reichsnährstand herausgegebenen Vordruck, der rechtzeitig von der Landes bauernschaft anzufordern ist, zu erfolgen. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß nur solche Lehrlinge zur Prüfung zugelassen werden, die in einem as Lehrwirtschaft an erkannten Betrieb lernen und ordnungsgeräß zur Lehrlingsstammrolle bei der Landesbauern schaft angemeldet sind. Landesbauernschaft Sachsen 30. 11. Leipzig. 14 Uhr, „Pfauensaal" der Zoo- Gaststätte (Kreisfachgruppenvers.). 4. 12. Chemnitz, Flöha und Rochlitz. 14 Uhr in Chemnitz, Dresdener Str. 2, Golde- ner Anker" a Landesbauernschaft Schlesien 4. 12. Lauban. 15 Uhr „Gute Quelle". Treff punkt Gärtnerei Weidner. Schrittleitung. Berhn-Chaiiottenburg, Schlüter str 39 Fernruf 92 80 21. - Haupischriftleitex Horst Haagen, 2. Z Wehrmacht, vertr. Walter Krengel. Berlin-Wittenau. — Verlag Gärtne rische Verlagsgesellschatt, Berlin SW 68, Koch straße 32 - Druck und Anzeigenannahme Trowitzsch & Sohn, Frankfurt (O.). - Anzeigen- teil er Fritz Philipp, Frankfurt (Oder). (Landesbauernschaft) Anlage 2 Landesbauernschaft ......... Kreisbauernschaft In dreifacher Ausfertigung Bei der für den Obstbauer zuständigen Landesbauernschaft einzureichen. Obstbaumlieferungsvertrag*) (Gemäß Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbäuwirtschaft Nr. 16/44 betr. Lieferung von Obstbäumen vom 5. November 1944 — RNVbi. S. 434 —.) 1. Die Baumschule (Name und Anschrift) Nachfolgend bringen wir zwei weitere kurze Leistungsberichte von Reichssiegern aus dem diesjährigen Leisiungswetibewerh im Gemüse- und Obstbau, von denen der eine einen fast hunderiprozentig umgestell- ten Blumenbaubetrieb, der andere einen intensiv gestalteten großlandwirfschafi- lichen Gemüsebaubeirieb leitet. Beide in ihrer Art grundlegend verschiedet gela gerte Betriebe dienen in vorbildlicher Weise der Kriegsernährung und liegen mii ihren Erzeugnisleistungen mit an der Spitze. Schriftleitung. Ernst Hoffmann, Brielow bei Branden burg;. Umgestellter Blumenbaubetrieb Mein Betrieb war vor dem Krieg § 1. (1) Obstbäume für Obstanpflanzungen über */s ha (1250 qm), die nach dem 1. Januar 1945 angelegt werden sollen, dürfen nur auf Grund eines zwischen einem Obstbauer und einer Baumschule abgeschlossenen Obstbaumlieferungsvertrages oder Anzucht vertrages bezogen und geliefert'werden. ■ (2) Obstbaumlieferungsverträge sind min destens 2 Monate, Anzuchtverträge min- destens 2 Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem die Obstbäume geliefert werden sollen, abzuschließen. (3) Lieferungs- und Anzuchtverträge der in Abs. (1) bezeichneten Art dürfen nur auf den als Anlage beigefügten Formblättern abgeschlossen werden.' (4) Die unter Abs. (1) bezeichneten Ver träge bedürfen der Genehmigung der für den Obstbäuer zuständigen Landesbauern schaft. Schafft Katharina vor Frost sich Schutz, So watet man lange draußen im Schmutz. Katharina ist die Schutzpatronin des 25. November und genießt fast im gesam ten deutschen Sprachgebiet den Ruf eines wetterkündenden Lostages. Sogar aus der deutschsprechenden Schweiz und weit aus dem siebenbürgischen Gebiet sind uns auf diesen Tag bezügliche Wettersprüche be kannt. Daß diese in ihrem Sinn nicht über einstimmen können, wenn sie aus so unter schiedlichen Gegenden kommen, versteht sich wohl von seihst. Interessant aber ist doch zumindest, daß man trotz dieser großen räumlichen Unterschiede in allen diesen Gegenden aus den überlieferten Wetterbeobachtungen heraus zu der Ueber- zeugüng kam, daß eben um diesen 25. No vember herum sich das Wetter für die nächste Zeit entscheidet, daß es dann wie der für einen gewissen Zeitraum bei der einmal eingeschlagenen Richtung und Ent wickelung bleibt. Für den mitteleuropäischen Raum hat diese Regel insofern eine brauch bare Grundlage, als nur verhältnismäßig sehr selten im ersten Dezemberdrittel eine grundlegende Umgestaltung zu voll winter licher Witterung einzutreten pflegt; wenn es also bis zum Katharinentage mild und feucht und deshalb schmutzig blieb, dann bleibt es in der Regel so auch noch einige Zeit. JenönlicRe Mitteilungen Die Fa. Hermann Meyer in Rellingen bei Hamburg, Bedarfsartikel für Baumschulen und Gartenbau, konnte am 1. 10. auf ihr 125jähriges Bestehen zurückblicken. Sie befindet sich seit 1819 ununterbrochen in Familienbesitz, und zwar in der vierten Generation. . Ursprünglich als kleines Gemischtwarengeschäft betrieben, entwickelte es sich mit der zunehmenden Be deutung der Holsteiner Baumschulen zu einem führenden Spezialgeschäft für Baumschul- und Garfenbaubedarf. Nach dem Tod des Inhabers der Firma, Qtto Meyer, 'im Jahre 1942, führt seine Witwe,’’ deren Söhne im Felde stehen, den Betrieb unter der Leitung des langjährigen Prokuristen, Adolf Lübbas, in seinem Sinn weiter, der wohl den’ meisten Baumschulen duich seine jahrelange Reisetätigkeii bekannt ist. Der um das deutsche Baumschulwesen verdienten Firma herzliche Glückwünsche I Am 10. 11. konnte der Gartenbaubetrieb Richard Behr in Schleiz (Thür.) auf sein 50 jäh riges Geschäftsjubiläum zurückblicken. Nach dem Tode des Gründers 1921 führt seine Witwe, unterstützt von ihrem Sohn, der gleichzeitig Gärtnermeister, Kreisfachwar für Garten-, Ge- müse- .und Obstbau und Sachverständiger im Kreis Schleiz ist, den Betrieb weiter. Der Gartenbaubetrieb Hubert Fercher, Grei fenburg (Oberkärnten), konnte im Oktober sein 25jähriges Berufsjubiläum feiern. Der Betrieb wurde 1919 zunächst auf Pachtland gegründet und hat sich aus kleinen Anfängen zu einem für die Verhältnisse in Oberkärnten beacht lichen Betrieb entwickelt. 1927 wurde das Ge- die unter (1) näher bezeichneten Obstbäume abzunehmen und die unter Beachtung der in einschlägigen Anordnungen festgesetzten Preise zu bezahlen. *) Formblätter sind bei den Landes- u. Kreis- bauernschaften erhältlich. Baumschule ..... den (Datum) Baumschule den (Datum) lande als Eigenbesitz erworben. Der Betrieb - ...... hat heute eine Größe von 2 ha. Von Anfang 1) Größe der gesamten ländwirtschaft- an wurde der Samenhandel mithefrieben. Heute liehen Nutzfläche (ohne gärtnerische) des steht die Erzeugung von Gemüsejungpflanzen Betriebes in ha . . . . . . . , , . . und Frischgemüse im Vordergrund. Die Lei stungen Ferchers fanden ihren Ausdruck in der Anerkennung als Reichssieger im Gemüse bau im Leistungswettbewerb 1943/44. Wir wünschen dem Betriebsinhaber für die Zukunft Genehmigung des Vertrages durch die Landesbauernschaft, zu v. H. nach Ablauf des zweiten Anzuchtjahres und zu v. H. bei Abnahme der Bäume durch den Obstbauer zu zahlen. Der Obstbauer ist nur zur Abnahme solcher Bäume verpflichtet, die den Anfor derungen der Güteklasse A der durch Anordnung der Hauptvereinigung festgeleg ten Gütebestimmungen genügen. Die Bäume sind für die hachstehend näher beschriebene(n) Pflanzstätte(n) bestimmt: a) Größe in a (1 a = 100 qm) nung werden nach den geltenden Bestim- mungen bestraft. § 4. Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. November 1944. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft 1 In Vertretung: Sievert. , - _ , . , , liehen Betrieb Gemüse gebaut wird, In landwirtschaftlichen Betrieben und dann nur soviel, wie auch tatsächlich besonders'in Großbetrieben ist die Er- (nachstehend Baumschule genannt) ver pflichtet sich, für (Name) (nachstehend Obstbauer genannt) folgende Obstbäume anzuziehen. a 0 © ö © 8 ö 2 5 Vb g o S :0 a a CD cd 3 3 a a Q o cd cd 8 cd 0 • co 0 5. 0
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