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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 61.1944
- Erscheinungsdatum
- 1944
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19440000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19440000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 41-44 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 61.1944
-
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1944 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1944 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1944 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1944 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1944 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1944 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1944 1
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1944 1
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1944 1
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1944 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1944 1
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1944 1
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1944 1
-
Band
Band 61.1944
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 46. 16. November 1944 3 Gartenbauwirtlchaft vereinigt mit Deutcher Erwerbsgartenbau Uebersidit über die kürzlich angeordneten Vereinfachungsmaßnahmen Steuewveteinfadjung uud) imducten-,Gemje- unObjtbau "isrnneh 1 Haushalt aufgenommene Enkelkinder- abgabepflichtige Arbeitnehmer erschie- die Mitverantwortung! -s. päteres Hs chen gegen Finanzamt gestellt werden. Da durch die Umstellung der Be- Steuerbescheide bleibt die Anfechtung. Jett notmenOiget Pflonzenidut erfolgte noch durch die Berufung in die zuhalten und die Fälligkeitstage ohne' Zah- Deutsche Akademie für Städtebau als Aner- lungserinnerungen pünktlich einzuhalten. Mit- kennung für die bahnbrechende Mitwirkung auf diesem für die Gartenkunst so außer ¬ halten. Martin. 85 Jahre, seine Ehefrau 90 Jahre alt,. Anordnung des Reichsarbeits- Druck und Anzeigenannahme Straße 32. Trowitzsch & Sohn, Frankfurt (O.). — Anzeigen.« leitex Fritz Philipp. Frankfurt (Oder). Transportlage sowie durch Abzug von Arbeitskräften Umsatzrückgänge un- iten mathen " etvuwecEs A auch eu schon T ordentlich wichtigem Gebiet. Der gesamte Beruf, ist ihm zu größtem Dank verbunden und wird sein Andenken in hohen Ehren 23,, He204 glieder mit wechselnden Versicherungsverhält nissen und schwankenden Bezügen, insbeson- Rechtsmittelverfahren Das gegebene Rechtsmittel höheren Wert als 500 RM. hat. Bei einem Wert bis zu 1000 RM. entscheidet dere Stunden-, Tage- und Wochenlohnempfän ger oder Monatslohnempfänger, deren Bezüge nicht monatlich gleichbleiben, zahlen ihre Bei träge nach wie vor monatlich. 15. November, für Januar bis März der 15. Fe bruar, für April bis Juni der 15. Mai, für Juli bis September der 15. August. Die hierfür in Frage kommenden Mitglieder werden gebeten, die Fälligkeitstage und den Betrag der Drei- . pionaisbeiträge in einem Terminkalender fest- ..11 5 IL.. ■ z-L. nach einer Der Reichsgärtnermeister m. d. F. d. G. b. Hermann Köhler Böden ist die Gefahr weniger groß. Trotz- dem sollten auch diese vor der Tiefbear- beitung oberflächlich gelockert werden, be sonders dann, wenn organische Substanz vermeidbar waren, liegt es im Interesse der einzelnen Betriebe, rechtzeitig An trag zu stellen und vor allen Dingen das erforderliche Beweismaterial zu schaffen. Soweit es sich um buch- führende Betriebe handelt, muß, falls es nicht schon geschehen ist, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per 30. 6. 1944 fertiggestellt werden. Hugo Müllerklein. das Finanzamt und gegebenenfalls auch die Anfechtungsstelle des Oberfinanz präsidenten nach freiem Ermessen (Aktenlage). Die Einlegung eines Rechts mittels will also überlegt sein. Sozialausgleichabgabe Arbeiter polnischen Volkstums und Ostarbeiter, die im Garten-, Gemüse- Und Obstbau- beschäftigt werden, neh men an dem Landarbeiterfreibetrag und der Befreiung von der Sozialausgleich abgabe nicht teil, wohl aber an der Heraufsetzung der lohnsteuerfreien Grenze. Die Errechnung der Sozialaus gleichabgabe bei diesen Personen war bisher kompliziert. Nunmehr ist eine Lohnsteuertabelle für sozialausgleich- Zersetzung wird der es entsteht Stellungen mit gleichbleibenden Monatsgehäl tern usw.) können ihre Beiträge künftig vier teljährlich zahlen. Der,Zahl- bzw. Fälligkeits tag ist jeweils der 15. des zweiten Vierteljsh- resmonats, z. B. für Oktober bis Dezember der zugeführt wird. Bei der der organischen Substanz Sauerstoff benötigt, und borus igenlak Kohlensäure. Es soll also der schwere und auch der leichte Boden vor der Tiefbearbeitung seinen Krümelzustand wieder erreicht haben. Am günstigsten ist die Wassergabe in Form einer langsamen häufiger unterbrochenen' Beregnung. H. L i s g e s, Straelen (Niederrhein). nen, deren - Anschaffung dringend empfohlen wird. Die Tabelle kann be zogen werden entweder vom Reichs- verlagsamt, Berlin C 2, Breite Straße 37 oder von der Reichsdruckerei, Berlin SW 68. Bei Anwendung der Tabelle ist zu beachten, daß die Abgabe bei Ostarbeitern stets nach Gruppe I ab zulesen ist, bei Arbeitern polnischen Volkstums nach Gruppe I oder II, je nachdem, ob der Pole . verheiratet, ist oder nicht. Säumniszuschlag Der Säumniszuschlag ist von 2 v. H. auf 5 v. H. heraufgesetzt worden. Er wird erhoben, wenn der verspätet einge- zahlte r Betrag, mehr als 2500 RM. be trägt. _____ gut vertragen, treten recht bald Beschä digungen der Pflanzen ein, wenn es sich um stehendes Grundwasser handelt. In dem stehenden Grundwasser zersetzt sich die im Boden vorhandene organische Substanz. Hierfür wird der Sauerstoff des Bodens restlos benötigt. Den Pflanzenwurzeln steht kein Sauerstoff mehr Zur Verfügung, yenn der Boden gleichzeitig verkrustet ' und: Frischluft nicht zutreten kann. Auf allen nassen Böden ist deshalb bei der Ueber- Winterung von Pflanzen eine Hacke von Zeit zu Zeit notwendig. Hier muß also, die Aussaat in Reihen erfdlgen, wenn die Pflanzen nicht vor Winter pikiert werden. Ganz ähnliche Beobachtungen können auch bei Novemberaussaaten von Möhren gemacht werden. Da die Möhre von Haus aus einen gewissen Bodenschluß fordert, neigen die Böden leicht aim Veralgen. So bald die Algen die Bodenoberfläche abge schlossen haben, fehlt den Wurzeln der jungen Sämlinge genügend Luft im Boden. Infolgedessen verkümmert sie. Der Gärtner sagt: „die Möhren vergehen". Auch hier ist eine Hacke, das beste Gegenmittel. In wenig kalten Wintern leiden die Möhrenaussaaten unter Schnecken. Als Schneckenbekämpfungsmittel ist „Pecotot" zu nennen. • Vor der Neubestellung muß der Treibge müsebauer dem Boden genügend Feuchtig keit zuführen. Je trockener und leichter der Boden von Haus aus ist, um so notwendiger wird diese Wasserzufuhr. Sehr feinkörnige Böden haben die Fähigkeit, große Wasser mengen zurückzuhalten. Wird die Wasser menge, die auf einmal gegeben wird, so groß, daß dieses den Zusammenhalt der ein zelnen Bodenpartikelchen untereinander sprengt, so weicht der Boden auf. Man kann dann von einem Verschlämmen des Bodens sprechen. Ehe solche Böden wieder neu bearbeitet werden, sollte durch oberfläch liche Lockerung zunächst die Bodentätigkeit .wieder angeregt werden. Dies erfolgt bei den humusreichen Böden verhältnismäßig schnell. Andernfalls können im Boden luftarme Schichten entstehen, die die ge sunde Entwicklung der Pflanzen stark hemmen. Bei leichten, also grobkörnigen Eiste Der Pflanzenschputümtet (Fortsetzung von Seite 1) der Lbsch. Steiermark mit Süd-Steier mark und Kärnten und Süd-Kärnten. Landesbauernschaft Sudetenland in Gablonz a. N., Gebirgsstr. 82, Fern- spr. Gablonz 2458. Zuständig für das Gebiet der Lbsch. Sudetenland. Landesbauernschaft Thüringen in Weimar, Schwanseestr. 7, Fernspr. Wei mar 99-101, 1628- 1636. Zuständig für das Gebiet der Lbsch. Thüringen. Landesbauernschaft Wartheland in Posen, Leo-Schlageter-Str. 25, Fern spr. Posen 9084. Zuständig für das Ge biet der Lbsch. Wartheland. Landocb auornechaft W osor-Ems in Oldenburg, Nordtr. 2, Fernspr. Ol denburg 5644, mit Bezirksstelle Bremen (Deutsches Kolonial- und Uebersee- museum). Zuständig für das Gebiet der Lbsch. Weser-Ems. Landesbauernschaft Westfalen in Münster, Albert-Leo-Schlageter-Str. 76, Fernspr. Münster 25 592. Zuständig für das Gebiet der Lbsch. Westfalen. Landesbauernschaft Westmark in Kaiserslautern, Mühlstr. 16, Fernspr. Kaiserslautern 1991, mit den Bezirks stellen Saarbrücken und Metz. Zustän dig für das Gebiet der Lbsch. West mark. Landesbauernschaft Württemberg in Stuttgart, Hohenheimer Str. 97, Fernspr. Stuttgart 91 272, mit Bezirks stelle Tettnang. Zuständig für das Ge biet der Lbsch. Württemberg. Sehanntmachung Ott Gürtnerkrankenkusse Jamburg Streitgegenstand (Steuer!) Sitzt im November noch fest das Laub Gibt’s strenge Winterkälte, das glaub! Es ist schon viel zu der Frage geschrieben worden, ob es tatsächlich Pflanzen gibt, die — so wie manche Tiere — mit Recht als Wetterpropheten gelten dürfen. Hier nun geht bei diesem alten Spruch der Volksglaube noch weiter, indem er sich nicht auf eine bestimmte Pflanze speziali siert, sondern allgemein das Laub der .Bäume und Sträucher zum Ausgangspunkt seiner Beurteilung der kommenden Wetter entwickelung des Winters machen will. — Denkt man daran, daß es in erster Linie die nebelreichen Nächte mit den ersten Frosttemperaturen sind, in denen bzw. nach denen das Laub dann in größerem Ausmaß von den Bäumen abfällt, so kann man den Sinn und Inhalt dieses Spruches sehr schnell dahin abändern, daß man sagt: wenn es bis weit in den November hinein noch frostfrei und mild geblieben ist, dann gibt es einen kräftigen Winter, und zwar Mittwinter. Wir kommen also auf dem Um weg über das Laub der Bäume wieder zu der Wechselbeziehung, daß in Mitteleuropa ein spät einsetzender Winter meist einen kräftigen Kern trägt. Was aber das Laub der Bäume im besonderen hierbei noch an geht, so wirkt sich natürlich auch auf den Termin des Laubfalles aus, ob die Spät sommerzeit'zu trocken öder ,zu feucht ver lief. Sonmersttergj Landesbauernschaft Sachsen 21. 11. Leipzig-Böhlen. 18 Uhr, „Bahnhofsgast- hör', Gaschwitz. 30. 11. Leipzig. 14 Uhr, „Pfauensaal" der Zoo- Gaststätte (Kreisfachgruppenvers.). Landesbauernschaft Sudetenland 19. 11. Teplitz-Schönau. 14.30 Uhr, Schreckwirt, vothandene Ause topfen und katel 1 wählen. Kräftig • le verwenden, ip eiden, da leicht ü enMehtatbealL i JenönlicRe J/litteÜuMqefi Georg Gunder, Generaldirektor und Betriebs führer der -Firma L. Späth, Berlin-Baumschulen weg und Ketzin (Havel) begeht am 23. 11. sei nen 50. Geburtstag. Aus einer Schweidnitzer Gärtnerfamilie stammend, trat er 1924 in die Abteilung Gartengestaltung dieser Firma ein. 1930 wurde er mit der Leitung der gesamten Abteilung betraut. Im Sommer 1943 übernahm er den Posten eines Generaldirektors unter gleichzeitiger Ernennung zum Betriebsführer. Wir ’ „Späthianer" wünschen Georg Gunder noch viele Jahre gemeinsamer harmonischer Zusammenarbeit in voller Gesundheit und kör perlicher Frische, zum Wohle unserer alten Firma. Karl Heydenreich. Hermann Kube, einer der bedeutendsten Gartenkünstler Deutschlands in den letzten Jahrzehnten, Stadigariendirektor von Hanno ver i. R. und Ehrenpräsident der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst, Mitglied der Deutschen Akademie für Städtebau, starb am 15. 10. nach schwerem Leiden im 78. Lebens jahr in Einbeck-Hannover.' Mit Kube ist ein glänzender Vertreter deutscher Gartenkunst dahingegangen, der mit seinen Schöpfungen in Posen und Hannover Glänzendes geleistet und sich einen hohen Namen verschafft hat. Zuletzt hat er noch seine ganze Kraft für die Wiederherstellung der Herrenhäuser Gärten eingesetzt und den Beginn der Arbeiten, wie auch ihre Fertigstellung erleben können. Seine Tätigkeit als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst ist ein besonde res Ruhmesblatt im Leben Kubes wie auch der Gesellschaft, die unter seiner genialen Füh rung zu hohem Ansehen und starker Entfaltung kommen konnte. Die Jahresversammlungen waren Veranstaltungen von großer Bedeu tung mit reichen Erfolgen. Mit hervorragen den Gaben des Geistes und. edlem Charakter ausgestatiet, verstand es Kube, seiner Kunst zu dienen und seinen .Worten ein fast klassisches Gepräge zu geben. So wurde er der erste Ehrenpräsident der Deutschen Gesell schaft für Gartenkunst, den man oft zu Rate zog, wenn es sich um die Belange der Gar tenkunst handelte. Eine besondere Ehrung ... im reibgemüjebau Das Minimumgesetz läßt sich erweitert auch für alle Wachstumsfaktoren' der Pflanzen anwenden. Im November stehen die Pflanzen im Zeichen des Licht- und Wärmemangels. Deshalb vergeilen auch die Aussaaten, die man in diesem Monat im beheizten Anzuchthaus macht, durchweg mehr oder weniger stark. Die so gezogenen Pflanzen sind in ihrem Ertrag denjenigen unterlegen, die unter günstigen Wachstums verhältnissen ihre Jugendentwicklung durch machten. Es kommen im wesentlichen im November nur Pflanzen zur Aussaat, die in Kaltbeetn gezogen werden können. Um dem Lichtmangel entgegenzuarbeiten, reinigt man das Glas. In der Praxis sind Sattelhäuser mit Nord-Südlage am ge eignetsten, die etwa um 15—20“ nach Nord osten verschoben sind. Infolge des langsamen Wachstums sind die Pflanzen für die jetzt auftretenden Krank heiten empfindlich. Diese Empfindlichkeit erhöht sich noch, wenn des Nachts starke Kälteeinbrüche eintreten und hierdurch der Abtransport des gebildeten Zuckers ver langsamt wird. Das zuckerreichere Gewebe gibt den Pilzen einen günstigen Nährboden. Man beachte deshalb, daß die Böden nicht zu plötzlich auskühlen. Leichtes Bedecken der Böden mit Torf oder anderem Material bietet einen guten Schutz. Da das Wasser die Wärme gut 'speichert, sind mäßig .feuchte Böden günstiger als trockne. Wie schon wiederholt gesagt, vermeidet man einen zu dichten Stand der Pflanzen, damit über dem Boden keine stehende feuchte Luft entsteht. Dies ist der wirksamste Schutz gegen Fäul nispilze. Gegen den falschen Mehltau stäubt man mit Schwefel oder Kupfermitteln. Die Frostempfindlichkeit der Pflanzen ist dann besonders groß, wenn es sich um vergeilte oder noch stark im Wachstum be findliche Pflanzen handelt. Eine langsame, gesunde Kultur ist auch hier das wirk samste Gegenmittel. In zu trockenen Böden erfrieren die Pflanzen leichter als in mäßig feuchten Böden. Während die' Wurzeln der meisten Kulturpflanzen fließendes Wasser Veranlagung — 1944 und 1945 mit dem gleichen Betrag wie bei der Veranla gung für das Kalenderjahr 1943 anzu setzen. Voraussetzung dabei ist, daß im Grundbesitz keine Bestandsver änderungen inzwischen vorgekommen sind. Kinderermäßigung Die Kinderermäßigung wird zum Teil eingeschränkt, zum Teil erweitert. Kinderermäßigung wird ohne Rücksicht - auf die Haushaltszugehörigkeit bis zum 18. Lebensjahr gewährt und darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind auf Kosten des Steuerpflichtigen unterhalten und für einen Beruf ausge bildet wird. Kinderermäßigung für im ea Auchs"gn • ebätte Wle SU bedmneel den agums" Die Vereinfachung des Steuerwesens wurde in letzter Zeit energisch fort gesetzt. Folgende Vereinfachungs- maßnahmen berühren jeden Betrieb des Garten-, Gemüse- und Obstbaus. Buchführungspflicht Durch das vereinfachte Verfahren wird die Aufstellung von Bilanzen oder anderen Gewinnberechnungen für Einkömmensteuerzwecke hinfällig. Liegen die Verhältnisse so, daß der Gewinn 1944 oder 1945 um 15 v. H. größer oder um mehr als 10 v. H. kleiner ist als der Gewinn 1943, so wird die Einkommensteuer den Ver änderten Verhältnissen in der Weise angepaßt, daß an Hand des Waren eingangsbuches und der lau ¬ fenden Um s a t z s t e u e r auf - Zeichnungen das tatsächliche Ein kommen errechnet wird. Hierbei wird so einfach wie irgend möglich ver fahren werden, indem das Pauschver fahren angewandt und die Steuer im Pauschbetrag festgesetzt wird. Die Festsetzung von Steuern im Pauschver fahren besteht bereits seit 1941 für nachzuholende Steuern. Nun mehr wird das Pauschverfahren allge mein eingeführt. Der Steuerpflichtige ist nicht gezwungen, die Veränderungen durch eine ordnungsmäßige kauf männische Buchführung, Bilanz oder andere besondere Gewinnberechnungen nachzuweisen. Die Lockerung der Buchführungspflicht geht aber nicht so weit, daß der Steuerpflichtige auch keine Aufzeichnungen über den Umsatz zu machen braucht. Aufzeichnungen über den Umsatz müssen nach wie vor gemacht werden. In Verbindung mit dem Wareneingangsbuch (bei gewerb lichen Betrieben) sind sie Beweis mittel für etwa eingetretene Ver änderungen. Auch Steuerpflichtige, die für das Kalenderjahr 1943 mit mehr als 12 000 RM. zur Einkommensteuer* ver anlagt worden sind, können die ordnungsmäßige Buchführung usw. ein- stellen. In diesem Fall ist beim Fi nanzamt zu beantragen, daß die Ein künfte aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft in den Ka lenderjahren 1944 und 1945 nach dem Reingewinnhundertsatz be messen werden, der sich bei der Ver anlagung für 1943 für das Verhältnis des Reingewinnbetrags zum Umsatzbe trag ergibt. Dieser Reingewinnhundert- satz wird dann auf die Umsatzbeträge 1944 und 1945 bezogen und hiernach die Steuer festgesetzt, wenn nicht irgendwelche Merkmale vermuten lassen, daß das Verhältnis des Reinge winns zum Umsatz sich inzwischen erheb lich verändert hat. Allerdings kann dem Steuerpflichtigen bei diesem einfachen Verfahren die Vergünstigung des § 3 der Steueränderungsverordnung, d. h. die Steuerfreiheit nicht entnommener Gewinne bis zum Höchstbetrag von 10 v. H. des Jahresgewinns, nicht zuge- billigt werden. Wer diese Steuerver günstigung in Anspruch nehmen will, muß bei der ordnungsmäßigen Buch führung verbleiben. Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß. Vermietung und Verpachtung Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind — auch im Fall der 3eitgemüse Cinkommensteuetftagen Für die Kalenderjahre 1944 und 1945 brauchen Einkommensteuererklärungen nicht abgegeben zu werden, da eine Veranlagung grundsätzlich nicht er folgt. Abweichend von dieser Bestim mung wird jedoch eine Neuveran lagung zur Einkommensteuer dann durchgeführt, a) wenn das Einkommen des Steuer pflichtigen um mehr als 15 % größer oder um mehr als 10 % kleiner ist als im Kalenderjahr 1943; b) wenn sich für den Steuerpflichti gen eine günstigere Steuergruppe als für das Kalenderjahr 1943 ergibt. Bei den meisten Gartenbaubetrieben .wird wie in der Landwirtschaft der Jahresabschluß per 30. Juni erstellt.' Für diese Betriebe ist daher heute schon ersichtlich, ob mit einer Er höhung des Jahresgewinns um mehr als 15 % oder mit cince Ezmäßigung des Jahresgewinns um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr zu rechnen ist. Insoweit Änderungen in diesem Um fang zu erwarten sind, muß der Steuer pflichtige Antrag auf Neuveranlagung zur Einkommensteuer stellen. Da für den Gartenbau und für die Landwirt schaft am 10. Dezember die* Hälfte der Einkommensteuervorauszahlung zu lei sten ist, müssen Anträge auf Neuver- • anlagung bzw. auf Herabsetzung der Vorauszahlungen in aller Kürze beim 24, ' wird nicht gewährt, es sei denn, daß es sich um Kinder von Gefallenen han delt. Es ist'die Frage aufgeworfen wor den, ob von dieser Neuregelung auch die Steuerpflichtigen betroffen werden, die für das Kalenderjahr 1943 mit nicht mehr als .12 000 RM. Einkommen ver anlagt worden sind. Nach der „Deut schen Steuerzeitung" ist diese Frage zu Verneinen. Die Neuregelung bezüglich der Kinderermäßigung soll sich nur bei den Steuerpflichtigen auswirken, die im Kalenderjahr 1943 mehr als 12 000 RM. Einkommen hatten und demgemäß für 1944 und 1945 veranlagt werden. Umsatzsteuer Wie schon erwähnt, müssen auch die Steuerpflichtigen, die 1943 nicht mehr als 12 000 RM. Einkommen hatten, weiterhin Umsatzsteuererklärungen ab geben und entsprechende Aufzeich nungen machen. Jedoch ist für die Umsatzsteuer die Vereinfachung vorge sehen, daß eine Versteuerung des Um satzes nach verschiedenen Steuersätzen nicht mehr stattfindet. Schon.seit 1942 bestand die Möglichkeit der Anwen- düng eines Umsatzsteuerdurchschnitts satzes. Jetzt ist der Umsatzsteuerdurch schnittssatz verpflichtend vorgeschrie ben. Wer also noch nicht nach einem Umsatzsteuerdurchschnittssatz , ver steuert, wird bis Ende dieses Jahres einen Bescheid über den in seinem Be trieb anzuwendenden Umsatzsteuer durchschnittssatz erhalten. Der Durch schnittssatz errechnet sich nach dem Verhältnis des Umsatzsteuerbetrages zum Betrag des Gesamtumsatzes im Kalenderjahr 1943. Die erste Voraus zahlung nach diesem Umsatzsteuer- durchschnittssatz ist am 10. April 1945 zu leisten. Umsatzsteuervorauszehlungen sind ohne Ausnahme nur noch vierteljähr lich zu' leisten. Vermögensteuer Die Vermögensteuer .ist nur noch ein malig, und zwar am 10. November ab zuführen, wenn sie jährlich nicht mehr als 80 RM. beträgt, sonst ist sie je zur Hälfte am 10. Mai und am 10. Novem ber abzuführen. Wirsing» fei ui i Lage und Mitem' : Verkauf toga ok ht zu btl ebptüges trieben 3 kalen Msb ' hlagen ine Pone lecket ud hoch I t im Wirer um Vet , Grobetielen in Kt >n oder mta gesch igen in lebervihlerng aufstellen und Gtakohlemt liebel beiten: H Rapunreh, Salat E fistbeetksten und Hi 1 en sondem gut Ie en, di sonst Meha t vomehmen, wenns- d nicht mehr mögh i luftig halten. I':. i den Met fait s Gießen vermeiden m Saatgut m Fß Ergeht im Rechtsmittelverfahren ein triebe auf* ernährungswirtschäftliche Einspruchsbescheid des Finanzamtes, so . Aufgaben z. T. wesentliche Umsatz ist der Bescheid endgültig, wenn der rückgänge zu verzeichnen sind und im keinen übrigen durch Anspannung in der Schrittleitung, Berlin-Charlottenburg, Schlüter str.' 39, Ferrut 92 80 21. - Hauplschrifileiler Horst Haagen, 2. Z Wehrmacht Vertr. Walte: Krengel, Berlin-Wittenau. — Verlag Gärtne rische Verlagsgesellschatt, Berlin SW 68, Koch- Beihilfen für Zahnersatz und größere Heil- u. Hilfsmittel. Künftig gehen neben den Bei hilfen der Krankenkasse auch die bisher für Rechnung der Invaliden- oder Angestelltenver- Sicherung festgesetzten Beihilfen zu Lasten der Krankenkasse, die hierfür keinen Ersatz , von den Renienversicherungsirägern mehr erhält. Damit entfällt auch die Notwendigkeit, beide Beihilfen getrennt zu ermitteln. Unter Zu sammenziehung beider '-Beihilfen und einheit lich Tür rentenversicherte und nichtrenten: versicherte • Mitglieder werden künftig, und zwar bis auf weiteres, folgende Beihilfen ge währt : a) Zahnersatz. Für Mitglieder und anspruchs- berechtigte Familienangehörige ohne Ergän zungsversicherung zwei Drittel' der Kosten nach den Vertragssätzen für kassenübliche Ausführung (Kautschuk- oder Paladonplatten), für Brücken je Glied RM. 7,50; für Kronen und Stiftzähne je RM. 12,-; für Mitglieder und anspruchsberechtigte Familienangehörige mit Ergänzungsversicherung die vollen Kosten nach den Vertragssätzen für kassenübliche Aus führung (Kautschuk- oder Paladonplatten), für Brücken je Glied RM. 10, — , für Kronen und Stiftzähne je RM. 15, — . b) Größere Heil- und Hilfsmittel. Für Mit glieder vier Fünftel der Kosten für kassenüb liche Ausführung, mindestens ater RM. 30, — und höchstens RM. 175, — , für Familienangehö rige zwei Drittel der Kosten für kassenübliche Ausführung, mindestens aber RM. 24,— und höchstens RM. 140,-. Koslenvoranschläge sind vor der Anfertigung einzureichen. Die Quit- tungskarten der Invalidenversicherung oder die Versicherungskarten der Angestelltenver- sicherung brauchen nicht mehr eingereicht zu werden. Vierteljährliche Beitragszahlung. Mitglieder, deren Versicherungsverhältnisse keinen Schwankungen unterworfen sind und deren Beiträge daher in jedem Monat gleich .bleiben (Selbständige und sonstige Nichtversicherungs- pilichlige, Versicherungspflichtige in festen dh Teümg jj:' nan "sd 6s ... AdShrte” o rasllsa nde Vodedbabden ® jedaf edPytl tedt StIt Dicent ■ 1 i" Easnahme) , olaoder“ddeblen,", eee ' . : igen ' nP 2 Tagen", I bLeangefühte 1 ua 0 gadt =* u mi N LB » ESeRc ■ vonsasrg Verkauf E tatblättm m Te Rüben en wieh i - j >> - 22 ~ Gärtnereibesitzer Georg Ludwig Schäfer und Rückgeführte aus den Grenzgebieten Das Frau, geb. Alles, in Lich begingen das seltene weitverzweigte Netz von örtlichen Zahlstellen Fest der diamantenen Hochzeit. Der Jubilar ist gestattet es, die Mitglieder an jedem Ort des. — - Reiches zu betreuen. Rückgeführte bleiben n“ ■ nNo em ba — :, - Ei x '.'^nidt be t v '- staa besh, “2 te bvn I . . " E Sand re. Actung, Kreisgärtnermeister! Die Ernährungssicherung ist kriegsentscheidend! Durch die Anzucht von Gemüsejungpflanzen und durch den Anbau von Früh- und Feingemüse ist der deutsche Gartenbau an dieser kriegsentscheidenden Aufgabe maßgeblich beteiligt! Auch wenn die Bekanntgabe der Anordnung, die eine erhebliche Steigerung des Gemüseanbaues in den Gärtnereien vorschreibt, sich noch um einige Wochen verzögert, muß schon jetzt bei der Planung für das Erzeugungsjahr 1945 der Anordnung entsprechend gehandelt werden! Hierauf mache ich nachdrücklich aufmerksam! Wer durch umfangreiche Vermehrung von Blumen* die Möglich keit zu der geforderten Ausdehnung des Gemüsebaues (Gemüse- jungpflanzen-Anzucht und Frühgemüsekultur) beeinträchtigt, schadet sich selber, das Zuviel an Blumen wird rücksichtslos beseitigt. Jeder deutsche Gärtner hat sich schon jetzt auf den vermehrten Gemüse bau einzust eilen! Wer das nicht tut, betreibt Sabotage an der Leistungskraft der Er nährungsfront! Blumen-und Zierpflanzengärtner herhören! Berücksichtigt bei der Anbauplanung für das kommende Jahr, daß mindestens 85% der Glas flächen im Frühjahr und 75% der Freilandflächen das ganze J ä h r 1 9 4 5 g e m ü se b a u 1 i c h g e n ü t z t w e r - den müssen! Landes-und Kreisgärtnermeister! Ihr tragt für die restlose Durchführung der kommenden Anordnung minister Krankenkassen. Rückgeführte Mitglie: Aug en Laneg=, Krew der der Gartner-Krankenkasse melden sich bei-, Wohnorts, deren Anschrift sie leicht von unb Ortsbnuernthnften Berufskameraden- erfahren können. Kann die . Anschrift der, neuen Zahl- oder Verwaltungs stelle" nicht ohne weiteres ermittelt werden und arbeitet auch die bisherige Zahlstelle nicht mehr, so können Mitglieder aus den westdeutschen Grenzgebieten sich bei der Ver waltungsstelle Köln, Ausweichunterkunft in Siegburg, Augustastraße 20, und Mitglieder aus' den ostdeutschen Grenzgebieten sich bei der Verwaltungsstelle Berlin, Berlin-Schöne berg, Albertsiraße 9, ummelden und sich von dort die Anschrift ihrer neuen Zahl- oder Ver waltungsstelle aufgeben lassen. Anzugeben sind Miigliedsnummer, letzte Zahlstelle, lerztes Beschäftigungsverhältnis, neue Anschrift, evtl, neues Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsver dienst. Vorzulegen sind Mitgliedsausweis und letzte Beiiragsquitiung.
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