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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
-
Band
Band 60.1943
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Vom Baumwartwefen im Suvmmanv Die Landesbauernschaft Sudetenland ruft bereits zur Meldung bezüglich der Teilnahme an O b ft- Lau mwart-Lehrgängen und Ob st bäum-' Pflegerkursen 1944 auf, die jeweils mit einer Fachprüfung und einer Zeugnisaushändigung ab schließen und zur Führung Ler Bezeichnung „Ge prüfter Obstbaumwart" bzw. „Geprüfter Obst- Laumpflegcr" berechtigen. Während die Obstbaum wart-Lehrgänge aus vier Teilen zu je ein bis zwei Wochen im Winter, Frühling, Sommer und Herbst bestehen, dauern die Obstbaumpflegerkurse nur sechs Tage Ausgang des Winters. Die Ausbildung er folgt kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind unbe scholtene männliche Personen deutschblütiger Ab stammung vom vollendeten 15. bis zum 65. Le bensjahr. Gegebenenfalls werden sogar Beihilfen für Unterhalt und Reisekosten gewährt. Anträge sind an die Abteilung Gartenbau (II O 2) der Landesbauernschaft Sudetenland, Reichenberg (Do nauhof) baldmöglichst — spätestens bis zum 15. September 1943 — zu richten. Die Ausbildung erstreckt sich auf praktische Pflanz-, Pflege- und Ernte- sowie Verwertungsmaßnahmen unter Be rücksichtigung der für das Verständnis der prak tischen Arbeiten erwünschten theoretischen Grund lagen. Darüber hinaus bemüht sich die Landes bauernschaft um die Einsetzung von „Gemeinde obstbaumwarten" durch die Gemeinden nach dem Muster süddeutscher Obstbaumgemeinden, da sich gezeigt hat, daß sich im allgemeinen der Baumwart erst bei hauptberuflichem Einsatz zugunsten des Obst baugebietes voll auszuwirken vermag. so Mre MswausiMung „Lvm" „Ebener Obst" und „Ebener Fruchtsäfte" sind nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland zu einem Begriff geworden. Die Obstbausiedlung „Eden" bet Oranienburg entstand im Frühjahr 1893-durch den Zusammenschluß von 18 „Lebsns- reformern" — meist waren es Vegetarier und Gegner von Alkohol und Nikotin —, die dort auf genossenschaftlicher Grundlage nach ihren Grund sätzen leben und arbeiten wollten. Im Lauf der Jahre haben sich die 150 Morgen märkischev Sand bodens durch fleißige Arbeit in blühende Gärten verwandelt, deren Erzeugnisse in eigenen wirt schaftlichen Betrieben verarbeitet werden. Die Sied lung zählt heute 1500 Einwohner, die Genossenschaft umfaßt 410 Mitglieder, von denen ihr 50 bereits seit 30 oder mehr Jahren angehören. Das 50jährige Bestehen wurde in Anwesenheit vieler Ehrengäste festlich begangen. U. a. überreichte der Bürgermeister von Oranienburg, Fuchs, eine Urkunde, wonach der Siedlung von der Stadt ein Betrag von 15 000 RM. zur Anlage von Gemein schaftsräumen zur Verfügung gestellt wird, die durch eine eigene Stiftung der Siedlungsverwal tung von 10 000 RM. noch erweitert wird. In anderen Festreden wurde ein Bild der Entwicklung der Siedlung entworfen und ihre verdienstvolle, ge meinnützige Arbeit gewürdigt. punkrzaUen für VemüseadUeßerung m Belgien In Belgien ist ein neuer Produktionsplan für die Erzeugung von Gemüse verkündet worden. Jeder Anbauer ist demnach verpflichtet, eine be stimmte Menge abzuliesern. Die abzuliesernde Quantität richtet sich einmal nach dem Erzeugungs gebiet und dann nach der Art des angebauten Ge müses. Belgien wurde in 28 Liefergebiete ein- getcilt, die eine bestimmte Punktzahl erfüllen müssen. Diese Punktzahlen bewegen sich zwischen 100 000 und 160 OM Punkten je Hektar. Die Punktzahl ist in erster Linie nach der Bodenfrucht barkeit bemessen worden und bezieht sich ausschließ lich auf Freilandanlagen. Bei Gemüjeprobuktion unter Glas erhöht sich" die Punktzahl auf das Dop pelte. Für jedes Gemüse wird ebenfalls eine be stimmte Punktzahl festgelegt, Rhabarber, der in der Zeit vom 16. Februar bis 15. Mai zur Ab ¬ lieferung gelangt, wird mit fünf Punkten je Kilo gramm angerechnet; Lis zum 15. August werden nur noch drei Punkte gutgeschrieben, nach dem 15. August erfolgt überhaupt keine Punktvergütung mehr. Für Weißkohl werden in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Oktober drei Punkte je Kilogramm berechnet, vom 1. November bis 31. Dezember fünf Punkte, vom 1. Januar bis 31. Mai sechs Punkte. Die höchsten Punkte erreichen Einmache gurken mit unter 4 cun Länge; sie werden mit 30 Punkten je Kilogramm bewertet, während solche von 4 bis 10 cm nur zwölf Punkte erzielen. Alles, was länger als 10 cm ist, wird nicht angerechnet. Eine gleiche Punktbewertung erfährt der Spargel mit durchschnittlich 27 Punkten je Kilogramm. Ein kcomiMs Urrei! über die SemjHe Mmklorvnung In der in Esseg (Kroatien) erscheinenden Wochen zeitschrift „Grenzwacht" finden wir nachstehendes Urteil über die Agrarpolitik des nationalsozialisti schen Deutschland: „Gemäß der nationalsozialisti schen Auffassung werden jedem Volksgenossen trotz steigender Nachfrage nach landwirtschaftlichen Er zeugnissen heute noch die landwirtschaftlichen Pro dukte im großen und ganzen zum gleichen Preise wie im Jahre 1934 zugeteilt. Dieser' Leistung kann sich kein einziges demokratisches Regime rühmen." IZZ ooo ESMchmmen in der Untersteiermark In der Untersteiermark gedeiht in großem Aus maß die Edelkastanie, die im Großdeutschen Reich sonst nur noch strichweise im Elsaß und in der Pfalz vorkommt. Den größten Bestand an Edel kastanien hat Marburg (linkes und rechtes Mur ufer) mit 36147 Stück, dann kommt CM mit 23 048 Stück, Pettau mit ungefähr 20 OM Stück und Rann mit über 14 MO Stück Edelkastanien bäumen. o) Land Lippe und Schaumburg-Lippe, und zwar das Gebiet der Kreisbauernschaft Schaumburg-Lippe. II. Bezirksabgabestclle sür Gartenbauerzcugnissc G.m.b. S., Dortmund, Heiliger Weg 60, Fernrus: Dortmund 23 851. E-nzugsgebiet: u) Regierungsbezirk Arnsberg, und zwar die Gebiete der Kreisbauernschaften Altena, Arnsberg, Bochum, Dort mund, Ennepe-Ruhr, Iserlohn, Meschede, Olpe, Siegen, Soest, Unna und Wittgenstein. ds Regierungsbezirk Münster, und zwar die Gebiete der Kreisbauernschaften Beckum, mit Ausnahme der Oris- bauernschasien Liesborn, Waberslo und Benteler, Lüding hausen, Recklinghausen und non dem Gebiete der KreiS- banernschaft Borken die Ortsbauernschaft Naesseld. o) Regierungsbezirk Minden, und zwar von dem Ge biete der Kreisbanernschaft Wiedenbrück die Orisbauern- schaft St. Bit. III. Bezirksabgabestelle sür Gartenbauerzeugnisse e. G. m. b. H-, Paderborn, Ballhornstraße 26, Fernrus: Pader born 3511. Einzugsgebiet: s) Regierungsbezirk Minden, und zwar die Gebicie der Kreisbauernschaften Büren, Höxter, Paderborn, Warburg, und von dem Gebiete der Kreisbanernschaft Wiedenbrück die Ortsbaucrnschaften Langenberg, Moese und Mastholie. d) Regierungsbezirk Arnsberg, und zwar die Gebiete der Kreisbauernschaft Brilon und Lippstadt. o) Regierungsbezirk Münster, und zwar von dem Ge- biete der Kreisbanernschaft Beckum die Ortsbauernschaf ten Liesborn, Wadersloh und Benteler. IV. Bezirksabgabestelle sür Gartenbauerzeugnisse e. G. m. b. H., Münster, Am Haverkamp 30, Fernruf: Münster so 432. Einzugsgebiet: Regierungsbezirk Münster, und zwar die Gebiete der KrctSbauernschaften Ahaus, Borken, mit Ausnahme der Ortsbauernschaft Raesfeld, Coesfeld, Münster, Steinsurt, Tecklenburg und Warendorf, mit Ausnahme der Orts- bauernschasten Greffen, Harsewinkel und Marienfeld. V. Bezirksabgabestclle Lippe sür Gartenbauerzeugnisse Lemgo i. Lippe, Mittelstraße loo, Fernruf: Lemgo 461. Einzugsgebiet: Das Land Lipps, und zwar das Gebiet der Kreisbauern schaft Lippe. II. Das Gebiet der Kreisbaüernschaft Grafschaft Schaum burg bleibt bis auf weiteres dem Garienbauwirischasis- vcrband Niedersachsen unterstellt und gehört somit zum Einzugsgebiet der Bezirksabgabestelle Hannover. III. Diese Durchführungsbestimmung tritt am 7. Tage nach der Verkündung in Kraft. Unna-Königsborn, den 5. Juni 1843. Der Vorsitzende Les Gartcnbauwirtschastsocrbandes Westfalen. Imcftvix diüUsr. Anordnung Nr. 3/43 des Garicubamvirtschasisverbandcs Westsalen. Belr.: Regelung der unmittelbaren Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher. Auf Grund der in der Anordnung Str. 14/43 der Haupt- Vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 20. 4. 1043 sRNVBl. Nr. 27 vom 80. 4.1948, S. 158) »»gezogenen Rechtsgrundlage und der darin gegebenen Vollmachten wird für das geschlossene Anbaugebiet Westfalen ange ordnet: I. Die GesamtablieserungSpslicht gemäß der Anordnung Nr. 14/48 der Haupivereinigung der deutschen Gartenbau- Wirtschaft — Zisser 1 — wird auch aus Gemüse aus gedehnt. II. 1. Den Gemüse- und Obstanbaubetrieben werden durch Einzelbescheide des Gartenbanwirtschastsverbandes Mindestablieserungsmengcn auserlcgt. 2. Zur Festsetzung der Mindestmengen kann sich, der GarienbauwirtschastSverband des OrtSbauernsührers be dienen. 3. Die Betriebe sind verpflichtet, die im Ablieferungs bescheid festgesetzten Mindestmengen an die sür sie zu ständige BszirkSabgabestelle (Orissammclstelle) anzudienen und »ach deren Weisung abzuliesern. III. 1. Die über die Mindestablieferungsmengen hin- anSgehcnden Teile von Obst und Gemüse können an Verbraucher, abgegeben werden, und zwar nur s) unmii- -telbar ab Betrieb des Erzeugers, soweit der Verbraucher seinen Wohnsitz am Ort der Erzeugung hat, b) aus be nachbarten Wochenmärktcn, sosern der Erzeuger im Be sitz eines Wochcnmarkiausweises ist, v) über diese Be schränkung hinaus nur mit schriftlicher Genehmigung des GarienbauwirtschafiSverbandeS oder dessen Beauftragten. 2. Die Bezugsbeschlänkunaen der Ernährungsämier durch Karten, Ausweise und dergleichen sind zu beachten. 8. Die Abgabe an Großverbraucher, wie Krankenhäuser, Gaststätten, Bäcker und Konditoren, Werkküche», Lager küchen, Wehrmacht, RAD. usw. ist untersagt. IV. Das Abgabcverbot dieser Anordnung gilt auch mit Wirkung für de» Erwerber. Dem Verkauf stehen gleich der Tausch sowie die Ueberlassung dieser Erzeugnisse ge gen eine gewerbliche ober berufliche Gegenleistung <z. B. Dienstes. V. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die auf Grund dieser Anordnungen ergangenen Abliefcrungs- bescheide werden nach den geltenden Bestimmungen be straft. Erzeugnisse, die unier Verletzung dieser Anord nung erworben sind, können nach den Vorschriften der 88 8 und 10 der Verbrauchsrcgelungs-Strafocrordnnng in der Fassung vom 28. November 1841 tRGBl I, S. 734s eingezogen werden. Als Zuwiderhandlungen sind auch Maßnahmen anzusehen, die, ohne gegen den Wortlaut dieser Anordnung zu verstoßen, eine Umgehung öarstcllen. VI. Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach der Ver kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2/42 beir. Erfassung von Obst und Gemüse durch Ab- lieserungsbescheidc vom 11. 7. 1842 sWochenblatt der Lan- desbauernschafi Westfalen, Folge 28, vom 11. 7.1843s, so weit sie den Bestimmungen dieser Anordnung und den der Anordnung Nr. 14/43 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft entgegensteht, außer Kraft. Utzna-KönigSborn, den 5. Juni 1843. Ter Vorsitzende Les GartcnbauwirtschastsvcrhandcS Westfale«. Imckwis LlüUsr. / Sonnenwendfercr eines Berliner Gartenbaubetriebes / Zu einer eindrucksvollen Sonnenwendfeier san- / den sich dis Gefolgschastsmitglisder der Gartenibau- betriebe Richard W. Köhler und Köhler L Encke, : Berlin-Steglitz, im Zweigbetrieb Warienfelde zu- / lammen. Der Betriebsführer sprach der Gefolg- chaft seinen Dank aus für die geleistete Arbeit, / die Lurch die Umstellung ans Gemüsebau sehr an- / gewachsen bst, und gedachte Ler an der Front stehen- / den ArbeitskameraLen. Zu Ehren der gefallenen / Kameraden wurde ein Kranz in den brennenden ft Holzstoß geworfen. ReichshauPtamtÄeiter Wäch st ter hielt die Feuerrsde, deren Leitgedanke war: / Unser ganzes Denken und Handeln tann nur auf st ein Ziel gerichtet fein, auf den deutschen Sieg. Mit st dem Bekenntnis für Führer und Reich fand die ft weihevolle Feierstunde ihren Ausllang. ku. ft Verstärkter Erdbeeranbau in Wien st Wie wir erfahren, beabsichtigt die LanLesbauern- ft schäft Wien, die Erdbeererzeugüug zu steigern. Sie st appelliert insbesondere Ln die Bauern und Land- ft wirte, Len feldmüßigen, also großflächigen Anbaü st von Erdbeeren aufzunehmen und zu vergrößern, st Das Obstbaureserat der Landesbauernschaft Wien st steht den Anbauern mit fachmännischer Beratung st zur Seite und schaltet sich auch bei der Beschaffung st von Erdbeerpflanzen ein. st Kreis- und Sprengelbaumwarte in Niederdonau st Im Dezember 1940 konnte bereits beim Reichs- st statthglter in Niederdonau der Erlaß einer An- ft ordnung erwirkt werden, demzufolge die haupt- st amtliche Einstellung von Kreisbaumwarten ermög- st licht wurde. Diesen Kreisbaumwarten sollen nun st für die wichtigsten Obstbaumgemeinden „Sprengel- st baumwarte" zur Seite gestellt werden. Als 'Er st gebnis kann gemeldet werden, daß trotz der schwle- st rigen Zeitverhältnisse bisher in 14 Landkreisen st von Niederdonau insgesamt 23 hauptamtlich ein st gestellte Kreis- bzw. Sprengelbaumwarte zum Vor st teil des bäuerlichen Obstbaus tätig sind. Samenbeizung. Von Dr. Herta Schmidt. Verlag Rud. Bechiold L Comp, Wiesbaden. 1848. Preis 1,65 RM. Das vorliegende Heft behandelt vorwiegend die Samen beizung im Gartenbau, der die Praxis oft noch recht uninteressiert gegenüber steht, während doch die Getreide beizung längst zu einer in der Landwirtschaft unentbehr lichen Maßnahme geworden ist. Als Gründe dafür sind wohl anzunehmen, daß einmal die Vielzahl der gärineri- schen Saaten keine so einsachen Nczcpie wie in der Land- wirischast zuläßt, daß aber zum andern die Gartenbauer großenteils über das Wesen der Beizung nnd ihre Vor teile noch nicht genügend unterrichtet sind. Ab und zu traten zwar im Schrifttum kleinere Abhandlungen oder Hinweise über Gcmllsesamenbcizung in Erscheinung, sie waren aber meist recht einseitig aus einige wenige Samen beschränkt. Diese Lücke schließt dankenswerterweise das vorliegende Heft: es behandelt in allgemeinverständlicher Weiss aus 52 Seiten das Wesen von Beizung und Saat- autstimulation, die Beizmittel und Bcizversahren sowie die Bcizgerätc und Beizersoigc. Besonders lehrreich und deshalb sehr begrüßenswert ist auch der letzte Abschnitt über Mißerfolge bei der Beizung. Die Abhandlung um faßt nicht nur die bisher verösfeniiichtcn Erfahrungen in der Beizung von gärtnerischen Saaien, sondern ent hält auch sine große Anzahl eigener, meist mehrjähriger Versuche. Das Heft gehört in Lie Hand eines jeden Gar tenbauers. Es 'wird nichi unwcsenilich dazu beiiragen, die Kulturen gesund zu erhalten und damit die Leistung noch weiter zu steigern. vr. Locker. Egeln. Handelsregister. Obstvermchrung Egeln, Gesell schaft mit beschränkter Haftung, Egeln. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausbreitung des schnell Ertrag bringenden neuzeitlichen Apscl-Niederstamm-Obstbaucs zur besseren Versorgung der Grotzstadtbsvölkerung mit Taseläpseln mit Hilss solgender Einrichtungen: 1: einer eigenen Vercdlungsunierlageanzucht, 2. eigener Bei spiels- und Lehrobstanlagcn, 3. eines Werbe- und Pla nungsdienstes sür Neuanlagen von Obsipslanzungen, 4. eines Betreuungsdienstes sür die neu entstandenen Obst- pflanzungcn. Das Stammkapital beträgt 588 808,— RM. GeschästSsührcr ist der Gartenbauer Hellmuth Küppers in Langenwcddingcn, stellvertretender Geschäftsführer der Baumschulcnbesitzer Hans Schmitz-Hübsch in Groß-Viters- leben. Die Firma ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellfchastsvcrtrag ist am 22. März 1843 geschlossen. Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer und einen stellverireiendc» Geschäftsführer. Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Als nicht eingetragen wird noch vcrüsscntlicht: Die Be kanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichs- und Preußischen Siaaisanzeiger. Die Wiiwe des 1838 verstorbenen Baumschulbesitzers Eduard Poeuicke, Frau Selma Poenicke in Delitzsch, seierte kürzlich ihren 88, Geburisiag. Bon ihren direk ten Nachkommen leben noch 8 Kinder, 17 Enkel und 22 Urenkel. Wir wünschen der Jubilarin weiterhin einen gesunden Lebensabend. Der Gartengestalter August Rettich in Dresden-Gruna vollendeie jetzt in körperlicher Rüstigkeit und geistiger Frische sein 80. Lebensjahr. Am 80. 4. fand in aller Stille die Beisetzung des weit Uber die Grenzen Bayerns hinaus bekannten Baum- schulers Hugo Deutler, Fürth, statt. Zum 100jährigen Be stehen des Beiriedes in der Familie Dcniler im Jahre 1084 schreib! er selbst im Geleitwort seines Jubiläums- kataloges: „Die traditionelle hundertjährige Bodenverbun- denhcit legte uns nicht Reichtümer in den Schoß, wohl aber mehr: Liebe zur Scholle, verbunden mit dem sesten Ziel, diese aus fernere Gcneralioncn zu verpflanzen." Das war unser Hugo'Dentler. karst Louis, Landesbeirat Baumschulen, Ellingen (Bayern-, Hus Sen l-vnües-, Kreis- und OrLZbauerMakten Landesbauernschast Sachsen s. 7. Chemnitz. 14 Uhr „Casö Basika", Bcrsdorfer Str. (Ecke Wariburgstraße). 8. 7. Pirna. 18 Uhr, „Goldener Siern". Landesbauernschaft Schlesien S. 7. Lanban. 15 Uhr Wanderversammlung nach der „Kieferschänks", „Nieder-Steinkirch". 15. 7. Riesengebirge. 18 Uhr in Warmbrunn, „Blockhaus". Landesbauernschast Sudetenland 4. 7. Teplitz-Schönau. 14,80 Uhr, Schreck-Wirt. Landesbauernschaft Thüringen 8. 7. Jena. 20 Uhr „Wein,arischer Hof". Vss AsDsmwßr Uraueti« cinuzouck ckeo Lernspiecker nack I-aHaoxriüe». Darum kükr» Du staun stein» LrivstxesprSckvl Schrifileiiung: Berlin-Charlottenburg, Schlütersir, 38 — Hauptfchriftlctter: Horst Haagen, z. Z. Wehrmacht: Bern. Walter Krengel, Berlin-Wittenau. - Verlag Garineriiche Verlagsgesellschaft, Berlin SW. 88, Kochstraße 82 — Druck und Anzeigenannahme: Trowitzsch L Svbn Krank- surt w-). — Anzeigenleitsi! Fritz Philipp. Frankfurt (OJ. Änorönungen Ser Haupwereimgung unö Ser SartenbauwirtschastsoervänSe Anordnung Nr. 20/43 Ler Haupivereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft. Beir.: Gebührenordnung sür das Rechnungsjahr IS4S vom 10. Juni 1043. Auf Grund der §8 4 und 8 der Verordnung über den Zujammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 21 Oktober 1036 «RGBl. I S. 811) und des 8 8 der Satzung der Haupivereinigung der deutschen Gartenbau- Wirtschaft vom 8. Februar 1037 sRNVBl. S. 77) ordne ich mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, des RcichskommissarS für die Preisbil dung und des Rcichsbauernführers an; Zur Deckung der der Haupivereinigung bek deuischen Gartenbauwirtschaft und den GartenbauwiitschasiSver- bändcn entstehenden Kosten bei der Regelung des Ab satzes von Gartcnbauerzeugnissen werden, soweit in Cinzelanordnungcn nichts anderes bestimmt ist, solgends Gebühren erhoben: für die Regelung des Absatzes der Ernährung dienen der Garicnbauerzcugnisse allgemein einschließlich wild wachsender Beerensrüchie und Pilze 1 v. H. deS im Schlußschein — bei Lieserungsverträgen L im Schluß- schein oder in der Rechnung — genannten Erzeuger bruttoerlöses., Kür Kopfkohl kann in besonderen Fällen Lurch schrift liche Einzelgenehmigung der Haupiocreinigung der deuischen Garienbauwirtschast ein Gebührensatz von RM. 0,05 je 50 kg erhoben werden. Die Gebühren werben in geschlossenen Gebieten von den BezirkSabgabestellcn oder den Erzeugergroßmärkten bei der Abgabe der Erzeugnisse an den Käufer durch Zu schlag erhoben, im übrigen von den zur Führung von Schiußscheinbllchern berechtigten oder verpflichteten Mit gliedern entrichiei. II. Für die Prüfung von Zulafsungsanirägen (Anträgen gemäß Z 8 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 21. Oktober 1886 — RGBk. I S. 811 —, Anträgen gemäß Anordnungen Nr. 71 und 100 der Hanptvcreinigung der deutschen Garienbauwirtschast und Weinbauwirtschaft vom 3. April 1036 — NNVBl. S. 177 - und 24. Eepiember 1838 — RNVBl. S. 484 —) wird eine Gebühr von RM. 2,50 bis NM. 10,— erhoben. III. Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1- April 1042 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 28/41 der Haupivereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft bctr. Gebührenordnung vom 12. Juli 1841 sRNVBl. S. 270) außer Kraft. Berlin, den 18. Juni 1043. Der Vorsitzende Ler Hauptvereinigung der deutsche« Gartcnbauwirtschast. In Vertretung: Liovort. Änorvmmg Nr. 2 43 Les Gartenba»wi>tschafts»erLa»des Westfalen. Beir.: Regelung des Absatzes der Ernährung dienender Garienbanerzcugnisse einschl. »er wildwachsenden Beerensrüchie. Auf Grund der HZ 4 und 8 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 21. Oktober 1836 sRGBl. I S. 811) und des H 8 der Satzung der Gartenbauwirtschaftsverbände vom 6. Fe bruar 1837 sRNVBl. S. 78) wird — mit Zustimmung des Vorsitzenden der Haupivereinigung Ler deutschen Garten- bauwirtschaft, Les Oberpräsidenten der Provinz West salen und des Relchsstatthaliers in Lippe und Schaum burg-Lippe als PrcisbildungSstcllen — angeordnei: I. 1. Im geschlossenen Anbaugcblct des Garienbauwtri- schafisverbandcs Westfalen sWirischaftsvcrband) gemäß Anordnung Nr. 70 der Haupivereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirischast bctr. Regelung des Ab satzes der Ernährung dienender Gartenbauerzcugnisse vom 1. 4. 1836 sRNVBl. S. 174) werden gemäß Anord nung Nr. 65 der Haupivereinigung betr. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Bczirksabgabestellen benannt. 2. Die Träger, Leiter nnd Einzugsgebiete der Bezirks- abgabcstcllcn werden in TurchsührungSücstimmungen bc- kannigegebcn, die als Bestandteil dieser Anordnung acl> tc». Die jeweilige Bekanntgabe erfolgt im Wochenblatt der Landesbauernschast Westfalen. Die Ortsfammelstellen werden von den Bczirksabgabestellen bckannigegeben. 8. Der Vorsitzende des Wirtschaftsverbandes behält sich vor, bestimmten Verteilern als Auskäuser oder Versand- vcrieiler besondere Aufgaben zn übertragen. II, In den genannten Einzugsgebieten sind alle Ler Ernährnng dienenden Gartenbaucrzeugnisft einschl. der wildwachsenden Beerensrüchie unbeschadet der in Zisser V zugelassenen Ausnahmen vom Erzeuger bzw. Sammler seiner Bezirksabgabestelle oder nach deren Weisung der zuständigen Orissammelstells anzudicncn. III. 1. In den Einzugsgebieten der Bezirksabgabe stellen haben sich Verieiler, Be- und Verarbeiter beim Ankauf der Ernährung dienender Garicnbauerzcugnisse und der wildwachsenden Beerensrüchie aus erster Hand ausschließlich der Bezirksabgabestclicn zu bedienen. 2. Der Vorsitzende des WirtschastSverbandes kann Ver teiler, Be- und Verarbeiier im Falle grober Verstöße gegen diese Anordnung von. der Belieferung durch die Bezirksabgabcstelle ausschließen. 8. Die Abgabe der angcdicnien Erzeugnisse erfolgt ge gen die vom Vorsitzenden des WirtschastSverbandes vor- geschriebencn Schlußscheine. Die Schlußscheine sind als Hcrknnsisnachwcis bei der Beförderung und dem Wcstcr- verkauf der übernommenen Erzeugnisse mitzusuhrcn. 4 Bei Unterteilung der über Schlußschein gekauften Mengen ist Lem Käufer eine Rechnung auszustellen, die Gewicht, Warenart, Sorte, Güteklasse, Einzelpreis und Gesamlprcis enthalten muß. Der Kauser ist verpflichtet, diese« Kausbeleg (Rechnung) uützusühren und aus Ver langen vorzuzeigcn. Die Angaben der Rechnung müssen hinsichtlich Warenari, Soric und Güteklasse niit dem Schlußschein übcrcinstimmen. IV. Für die Sortierung, Verpackung, Anlieferung, Ver ladung und Kennzeichnung sind die jeweiligen Vor schriften der Haupivereinigung -er deuischen Garienbau- wirischast sHaupivereinigung) bzw. Les Wirtschaftsver- bandes verbindlich. V. Von den Vorschriften der Zisser II sind ausge nommen: 1. Die Abgabe an Len Verbraucher — ausgenommen an Großverbraucher — a) unmittelbar im Betrieb des Erzeugers bzw. ab Niederlassung des Sammlers, d) aus benachbarten Wochenmärkte». 2, Der Berkaus an Ladengeschäfte, die dem Erzenger beirieb benachbart sind, wenn Lie schriftliche Genehmi gung des GarienbauwirtschaftsverbandcS vorliegi. 8. In Zweiselssällcn entfcheidet der Vorsitzende des WirischasisverbandcS darüber, ob der Wochenmarkt oder Las Ladengeschäft dem Erzeugerbetrieb benachbart sind oder wer als Großverbraucher anzusehen ist. 4. Liescrungen auf Grund genehmigter Anbau- und Lieserungsverttäge (ReichScinheitsverträge). VI . 1. Aus Wochenmärkien dürfen der Ernährung bie nender Garienbauerzeugnisse und wildwachsende Beerc^- früchrc nnr an Verbraucher, dagegen nichi an Verieiler, Be- und Verarbeiier verkaust werden (Kleinmärkte); Verteiler, Be- und Verarbeiier dürfen dieje Erzcugnisfe auf Wochenmärkien nichi auskaufen. 2. Znm Verkauf aus Wochenmärkien sind nur Inhaber von AiiSiveisen bcrechiigt, die durch den Wirischaftsver- banb ausgestellt werden; der Wochenmarktausweis kann verweigert bzw. entzogen werden, wenn grobe Verstöße gegen Vorschriften der Marktordnung vorliegcn. VII. Die Abgabe oder die Annahme nichi festgekaufter bzw. -verkaufter, der Ernährung dienender Garienbau erzeugnisse und wildwachsenden Beerensrüchie (Kommis- sionSgeschäsie) und der Berkaus ungeernieter Mengen dieser Erzeugnisse (Berkaus des Aufwuchses ganzer Par zellen) ist verboten. Hiervon werden nicht berührt An bau- und Lieserungsverttäge gemäß der jeweiligen An ordnung der Haupivereinigung. VIII Der Vorsitzende des Wirischafisverbandes kann — im Bcdarsssalle — jämtlichen Mitgliedsbeirieben, die der Ernährnng dienende Gartenbauerzeugnisse und wild wachsende Beerensrüchie verkaufen, kaufen, vermitteln und lagern, besondere Vcrpftichtungcn sür die räumliche und zeitliche Verteilung der Erzcugnisfe nach Maßgabe Ler Satzung auferlegen. IX. 1. Zur Deckung der Verwaltungskosten der Haupt vereinigung und deS Wirischafisverbandes wirb bei Uebergabe der Erzeugnisse vom Käufer ein Vcrwaltungs- kostenzuschlag nach Maßgabe der jeweils güliigen Gebüh renordnung der Haupivereinigung erhoben. 2. Zur Deckung ihrer Unkosten erheben die Bezirks abgabestellen und Erzeuaergroßmärkie vom Verkäufer einen vom Vorsitzenden deS Wirischafisverbandes West falen genehmigten Unkostcnsatz vom Verkaufserlös. X. Der Vorsitzende des ÄirtschafisvcrLandcS kann zur Vermeidung unbilliger Härien Ausnahmen von Bestim mungen dieser Anordnung im Einzclfallc zulassen. XI. Mitglieder des Wirischafisverbandes, die den Be stimmungen dieser Anordnung und den aus Grund dieser Anordnung erlassenen Anweisungen und Aussührungs- bestimmungen zuwiderhandeln, können in OrdnnngSstrase genommen werden. Als Zuwiderhandlung sind auch Maßnahmen anzusehen, die, ohne gegen den Wortlaut dieser Anordnung zu verstoßen, eine Umgehung dar- stellen. XII. Diese Anordnung tritt am 7. Tags nach der Ver kündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: u) die Anordnung Nr. 4 des Garten- und Wcinbau- wirtfchastsverbandes Westfalen, vom 2. Mat 1088, betr. Regelung des Absatzes der Ernährung dienender Garten bauerzeugnisse (Wochenblatt der Landesbauernschast West- salen, Folge 18 vom 3. 5. 1838, S. 878) nebst Ergänzung vom 28. 5/1086 (Wochenblatt der LMdesbauernschaft West- salcn vom 6. 6. 1888, Folge 28, S. 1102). d) Die Anordnung Nr. 5 des Garien- und Wcinbau- wirischafiSverband-S Westfalen vom 28. Juni 1886, beir. Regelung des Absatzes von wildwachsenden Beercnfrüch- tcn (Wochenblatt der Landesbauernschast Westfalen, Folge 26, vom 27.6. 1886, S. 1251). o) Die Anordnung Nr. 7 des Garicnbauwirtfchaftsver- bandes Westfalen vom 1. Juli 1937, beir. Errichtung einer Bezirksabgabestclle für das Land Lippe in Lemgo sWochenblatt der Landesbauernschast Westfalen, Folge 28, vom 10. 7. 1087, S. 1287). Unna-KönigSborn, den 5. Juni 1843. Der Vorsitzende des Gartenbauwirtschaftsverbandes Westsalen. Imcluftg AüIIor. 1. OurchsüyrungsbeMmmung zur Anordnung Nr. 2/4S des Garicnbauwirftchaftsver- Landes Wcsisalcn bctr. Regelung des Absatzes der Er nährung Licnendcr Gartenbauerzcugnissc vom S. Juni 1343 (Wochenblatt der Landesbauernschast Westsalen, Folge 24, »om 12. Juni 184Sj. Gemäß Ztsfcr I, Abs. 2, der Anordnung Nr. 2/43 wer den nachstehende Bezirksabgabestellen und Einzugsgebiete bekanntgcgeben: I. I. Bezirksabgabestelle für Gartenbauerzcugnisse e. G. m. b. H., Bielefeld, Hersorder Straße 22, Fernruf: Biele feld 587. Einzugsgebiet: «) Regierungsbezirk Minden, und zwar die Gebieic der Kreisbauernschaften Bielefeld, Halle, Herford, Lübbecke, Minden und Wiedenbrück, mit Ausnahme der Orts bauernschaften St. Vit, Langenberg, Mocse und Mastholte. d) Regierungsbezirk Münster, und zwar von dem Ge biet der Kreisbanernschaft Warendorf die Ortsbauern- schaften Greffen, Harsewinkel und Marienfeld.
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