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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
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Band
Band 60.1943
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- Gartenbauwirtschaft
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2. 8. 7. 8. ^SN^SIUNA c!sr ^NOrcinuncs tVr. 6/43 vom IZ.3. IZ43 c!sr Hclupivsismigunxf Anbau- uns Liejerungsoemäge 0. Zeitpunkt festge- Es gehören 11. Knollensellerie 12. anderer Zeitpunkt bekannt- Ler Verkündung in je 108 kg Ehren zu halten. krok. vr. Lbsrt, Berlin. Gartenbauwirtschast. NM. 8,— Setzt notwendiger Pflanzenschutz RM. 8,80 RM. 6,— schieden sein. lliMgks. RM. 8,48 RM. 8,88 NM. 6,48 Die Preise gelten auch für den Frischmarkt Für die 8. Bohnen 8. Schälgurken und RM. NM. 4,48 4,98 weiße braune tone VI bis zum Güteklasse Güteklasse 8—12 8—18 12—18 8—22 15—22 RM. NM. tone «ne ione Ione ione vom vom vom vom vom <7- und L-Vertrag RM. 7,- je 188 kg I II III IV V Grünkohl bis 18.12. L-Vertrag se 188 Kg 3,— 8,88 4,— 4,58 ^-Vertrag je 188 kg für für Landtulpen für für eine ganze Blumenzwiebcl- erhöht werden bei den Gruppenpreisen mit ausgefllhrt worden. Das geringere Kontingent für die Einfuhr von menziviebcln, das im Herbst 1848 zur Verfügung zwingt zu einer Umstellung der Kontingente für Teil der deutschen Bezieher. In den vergangenen 2,88 8,58 Blu- steht, einen c- u. L-Vertrag RM. 17,- je 190 kg RM. RM. je 188 kg RM. 18,- NM. 12,- c- und ki-Vcrtrag je 189 kg 26,— 20,- 29,— 28,— 31,- bis 81. 7. ab I. 8. zu legen: Gemüse: 1. Essiggurken tingentierungssätze dadurch erfolgt, daß Einfuhr größerer Mengen sogenannter den deutschen Handel die Kontingente Obst Erdbeeren Güteklasse K Güteklasse 8 Güteklasse kl Schleswig-Holstein Weser-Ems Mecklenburg, Niedersachsen, Pommern, Rheinland Kurmark, Westfalen Hessen-Nassau, Kurhessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Baden, Danzig-Westpreußen, Sudeten land, Schlesien, Wartheland, West mark, Württemberg Bayern, Donau-Alpenland, Ostpreu ßen, Südmark stein, Weser-Ems. 18. Große Bohnen jdtcke Bohnen, Pussbohnen) c- und ki-Vertrag Die Preise gelten während der Haupierntczeit auch für den Frischmarkt im ganzen Reichsgebiet. unreif, Güteklasse L (nicht über 18 mm Längenburchmesser) grün, hartretf, Güteklasse L reif, Güteklasse L Gartendircktor i. R. Nudols Korte, Essen, vollendete am 8. 6. sein 65. Lebensjahr. In Herford i. W. geboren, begann er seine gärtnerische Laufbahn in Westfalen. Am 1.19. 1814 wurde Rudolf Korte als Nachfolger Les nach Hamburg berufenen Gartendircktors Linne mit der Lei tung des Gartenamtes der Stadt Essen betraut. Eine bei spiellose Aufwärtsentwicklung aus allen Gebieten des Grünschmucks kennzeichnet diese Tätigkeit, deren Glanz punkte die „Große Ruhrländischc Gartenbauausstellung 1828 lGrugaj" und die „Reichsgartenschau Essen 1888" sind. Am 1. 4.1888 trat Nudols Korte in den Ruhestand,' seit dieser Zeit wirkt er als freischaffender Gartengestal ter Mögen ihm noch viele Jahre srohen Schassens be- Schleswig-Holstei« Weser-Ems Mecklenburg, Niedersachsen, Pommern, Rheinland Kurmark, Westfalen Hessen-Nassau, Kurhcsfen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Baden, Danzig-Westpreußen, Snbetcn- land, Schlesien, Wartheland. West mart, Württemberg Bayern, Donau-Alpenland, Ostpreu ßen, Südmark ren ist eine Abänderung der bis dahin bestehenden .... ' ' ' ' ' 1841 Lurch dis 0- und ^-Vertrag NM. 89,- je 108 kg RM. 64,— je 108 kg RM. 40,— je 100 kg L-Vertrag je 109 kg RM. 14,— RM. 8,- III. Diese Anordnung tritt am Tage Kraft. Berlin, den 11. Juni 1848. Der Vorsitzende der Hauptvcreinigung Ler deutsche» HuN8t. 3—6 am 6—9 cm 2. Salz-tEinlegc-)Gurken NM. NM. vom 5. 7. 10. 8. Fäden RM. t RM. Erdbeeren vom Typ Madame Moutot 5 V» unter diesen Preisen. Die Preise gelten auch für den Frischmarkt im ganzen II. Zoncncinteilung. Anzahl von Versandhandelsgeschäftcn, großhandlungen und Samenhandlungen , mußten. Dadurch, daß Sonderkontingente für Land- tulpcn Wegfällen, fließt das gesamte Kontingent den deutschen Abnehmern unterschiedslos zu, so baß zwangs läufig Lis durch die Hereinnahme der Landtulpen er höhten Kontingente znrückgcschranbt werbe» müsse». Es darf weiter nicht verkannt werden, daß die iy Len Jahren 1941 und 1942 erfolgten Nachkontingcnte eine Verteilung es daraus an, die Blätter gleichmäßig mit einem Pilzgift zu überziehen. Hieraus ergibt sich, daß auch Ler Zuwachs jeweils wieder Lehaudelt werden Muß. Im allgemeiiten kommt man mit einer drei maligen Anwendung aus. Das Spritzen in den Häusern ist eine mühsame Arbeit, die bei vorge schrittener Kultur selten vollkommen durchgeführt werden kann. Man bevorzugt deshalb Stäubemit tel. Da auch das Stäuben im Haus erhebliche Ar beit verursacht, kann man den „Sulfurator" ver wenden. Die Erfahrungen mit diesem Schwefelver- gafer sind recht verschieden. Die I. G. Farben industrie brachte in jüngster Zeit das Mittel „Bul- bosan" aus den Markt, das sich in den Versuchen bewährte. Junge und auch alte Tomatenpflanzen leiden unter verschiedenen Stengclkrankheiten. Die To ni a t e n st e » g e l s ä u l e verursacht au den Sten geln dunkelbraune Lis schwarze Flecken, die allmäh lich größer und Heller werden. Sie können eine Länge von 1S kW und darüber erreichen. Meist treten sie an den unteren und mittleren Stengel- teilen zunächst aus. Der erste Befall ist gewöhnlich an Verzweigungen und am Blattansatz zu beobach ten. Die Pflanzen fangen an zu welken und ster ben allmählich ab. Bei der Sklerottenkrank- heit treten auch gelbliche bis bräunliche Flecken ans, die allmählich den ganzen Stengel umfassen. Allmählich färben sich diese Besallsstellen weißlich gelb und zeigen, besonders bei etwas Luftfeuchtig keit, einen festen Belag. Im Innern des Stengels bilden sich kantige bis runde, harte, unregelmäßig gefärbte schwarze Körper, die die Dauersorm des Pilzes darstellen. Die Pflanze kommt ebenfalls zum Absterben. Als dritte Stengelkrankheit ist noch die Lak- terielleTomatenwelke zu nennen. Am leichtesten erkennt man die Krankheit daran, Latz an der Pflanze einzelne Blätter anfangen zu wel ken und allmählich die Pflanze von unten nach oben weiter abwelkt. Auf Len Stengeln zeigen sich braune Streifen, die 15—20 ona lang werden kön nen und im Lauf der Zeit aufplatzen. Schneidet man solche Stengel durch, so sieht man, datz Lie Leiiungsbahnen abgestorben sind. Auch die Früchte werden von dieser Krankheit befallen. Gegen diese Stengelkrankheiten sorgt man in erster Linie sür gutes Abtrocknen der Pflanze und für entspannte Luft, also reichlich lüften. Gut be währte sich die Behandlung der'jungen Pflanzen mit einer —^/sA-igen Uspulunlösung. Da aber Uspulun jetzt im Krieg nicht hergestcllt werben kann, verwende man ein vom deutschen Pflanzen schutzdienst empfohlenes Ersatzmittel. Da die Pilzsporen auch an den Stangen, Stahl stangen usw. überwintern, sind diese vor Ler Wte- Serbenutzung zu desinfizieren. 8. I-isgss, Straelen (Niederrhein). 30,— 36,— 38,— 38,— Jah- Ko»S .. im rceivgemüjevau Während die Braunfleckenkrankheit bei Tomaten im Kreiland weniger austritt, gehört sie in der Treiberei immer noch zu den gcfürchtetsten Krank heiten. Man sieht zunächst zwischen den Adern auf der Blattoberseite gelbliche Flecken, die sich schnell in hellbraune verfärben. An der Unterseite bildet sich gleichzeitig ein brauner, anfangs etwas violett scheinender samtartiger Üeberzug. Dieser Ueberzug ist das Sporenlager des Erregers dieser Krankheit. Der Pilz wächst im Innern des Blattes und der Triebe. Die Flecken vergrößern sich und nehmen schnell an Zahl zu. Hierdurch kommt das Laub der Tomaten vorzeitig zum Absterben. Die Früchte bilden sich dann nicht mehr weiter aus und kommen zur Notreife. Die Verbreitung der Krankheit wird durch Taubildung im Haus begünstigt. Die wichtigste vorbeugende Maßnahme ist eine gesunde Kultur. Da der Pilz aus Pflanzenrück ständen und im Boden überwintert, kann man bei vorgeschrittener Kultur die unteren Blätter ent- sernen, damit die Pflanzen von unten gut abtrock nen. Hat man die Möglichkeit, Seitenluft zu geben, so wird hierdurch bas Abtrocknen wesentlich begün stigt. Die zweite vorbeugende Maßnahme ist die Vermeidung der Taubildung. Man lüfte deshalb die Tomaten reichlich, insbesondere dann, wenn die Taubildung eintritt, also während der Nacht. So bald es die Witterung gestattet, läßt man nachts Oberluft stehen. Bei beheizten Häusern erfolgt das Abtrockne» der Pflanzen durch die am Boden lie genden Heizrohre. Es ist daher ratsam, nicht zu früh mit der Beheizung der Häuser aufzuhören. Vielfach wird auch die unterirdische Bewässerung oder das Bewässern in Rillen empfohlen. Ich halte beide Maßnahmen nicht für notwendig. Durch das unterirdische Bewässern führt man dem Boden viel Wasser zu, das meist auch noch kalt ist. Hierdurch kühlt der Boden stark aus, und die Tomaten wer den in ihrer Entwicklung gestört. Die neueren Er fahrungen gehen dahin, daß sogar das oberirdische Bewässern die Entwicklung der Tomaten begünstigt. Vor allem will man das Abstößen der Blüten, das bei zu trocken-heißer Lüft häufig beobachtet werben kann, hierdurch verhüten. Auch die eigenen Ver suche brachten recht günstige Ergebnisse. Sogar das Wässern der Tomaten mit Schlauchbrausen zeigt keine nachteiligen Wirkungen. Es wurde allerdings dafür gesorgt, daß nach dem Wässern die Tomaten schnell abtrockneten; es wurde reichlicher Luft ge geben als vorher, um auf diese Weise auch üie Tau bildung zu verhüten. Die Wirkung der Bekämpfungsmaßnahmen ist davon abhängig, datz gleichzeitig auch die vorher genannten Winke beachtet werden. Am wirksamsten haben sich bis jetzt noch die Schwefelmittel erwiesen, z. B. Schwefelkalkbrühe, Solbar, Cosan u. a. Bei LeM vorbeugenden Spritzen und Stäuben kommt L- und L-Vertrag je 100 Kg RM. 9,- RM. 6,- Hus den l_andes-, Kreis- und Ortsbauerntchatten Landesbauernschast Schlesien 5.7. Lanka». 15 Uhr Wanberverfammlung nach der „Kieferschänkc", „Nieder-Steinkirch". 15. 7. Riesengcbirge. 16 Uhr in Warmbrunn, „Blockhaus". Landesbauernschast Thüringen 8.7. Jena. 20 Uhr „Weimarischer Hof". NM. RM. RM. RM. Reichsgebiet, falls kein gegeben wird, für Krupbohnen ohne Fäden Krupbohnen mit Fäden Krupbohnen — Perlbohnen Krupbohnen— Wachsbohnen ohne Stangenbohnen ohne Fäüen, grün NM. NM. RM. ^-Vertrag je 180 kg RM. 11,- Krüppelgurken NM. 6,— Großgewordene Einleger über 69 mm S RM. 6,— 8. 8. 15. 6. 20. 6. 25. 6. 30. 0. Die Preise gelten vom 15.10. bis 18.12. apch für Len Frischmarkt für die Hauptanbaubezirke in den Gebieten Ler GWB. Niedersachsen, Rheinland, Sachsen-Anhalt und BASt.-Bczirk Leipzig, Weser-Ems. auch für den Frischmarkt für die Hauptanbaubezirke in den Gebieten der GWB. Donau-Alpcnland lohne Al penland), Hessen-Nassau- Kurmark, Rheinland, Sach sen, Sachsen-Anhalt, Westmark. Zwetschen (blaue Haus- und saure) v- und ss-Vertrag Güteklasse rk hartreif RM. 20,— je 100 kg Güteklasse 8 RM. 16,— je 100 kg Die Preiss gelten für die gesamte Erntezeit auch für den Frischmarkt für die Hauptanbaubczirke in den Kebic- Hauptanbaubezirke in den Gebieten der GWV. Kur mark, Mecklenburg, Niedersachfen, Niederschlesien, ' ' ' - . BASt.-Vezirk Leipzig, (Altenburg), Warthe- auf breiterer Basis nicht möglich machten. Es fehlte nicht nur an der notwendigen Zeit, um alle Nachkontingeute auf Lie gesamten Bezieher von Blumenzwiebeln umzu legen, sondern es hätte auch die mehrmalige Ausgabe von Blumenzwiebelkontingenten auf alle bezugsberech tigten Firmen infolge der technischen Schwierigkeiten bei der Ausfuhr in Holland die Abnahme dieser Blumen zwiebelmenge zum mindesten gefährdet. Da in diesem Jahr Nachkontingente nicht gegeben werben sollen, ist je 100 Kg Schalerbsen (Palerbsen) RM. 24,— Mkrkcrbfen RM. 24,— Die Preise gelten, falls nicht ein anderer Zeitpunkt be- kanntgegcben wird, vom 1. 7. bis 15. 8. auch für den Frischmarkt für die Haupianbaubezirke in de» Gebieten der GWV. Baden, Donau-Alpenland (Nieder-Donau), Mecklenburg ab 10.7., Niedersachsen, Niederschlesien, Sachsen-Anhalt und des zu Sachsen gehörenden Teils Les BASt.-Bezirks Leipzig, Schleswig-Holstein ab 18. 6., Weser-Ems ab 1.8., sowie ferner sür das Gebiet des württembergischen Ncckarbeztrks und der hessischen Kreise Bergstraße und Erbach. 8. Mohrrüben, lange Sorten (außer gelben Sorten) 6. Schattenmorelle» v- und L-Vertrag Güteklasse rk NM. 60,—je 100 kg Sauerkirsche« o- und L-Vertrag Güteklasse rk RM. 50,— je 100 kg Güteklasse 8 RM. 40,— je 100 kg kleinfrüchtige Sorten (Preßkirschen) RM. 40,— je 100 Kg Die Preise zu 6 und 7 gelten für die gesamte Erntezeit Die Preise gelten für die gesamte Erntezeit auch für den Frischmarkt sür die Hauptanbaubezirke in den Ge bieten der GWB. Baden, Hessen-Nassau, Kurmark, Nie dersachsen, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anh., Westmark Himbeeren 0- und L-Vertrag Gartenhimbeeren und Waldhimbeeren (Wald-Sammlerhöchstpreise einfchl. BASt.-Gebühr ausschl. Aufkäufer- und Versandvertcilerspanne) RM. 80,— je 100 kg Der Preis gilt für die gesamte Erntezeit auch für den Frischmarkt bei Waldhimbeeren für das ganze Reichs gebiet, bei Gartenhimbeeren für die Hauptanbaubczirke in den Gebieten der GWV. Baden, Hessen-Nassau, Kur mark, Niedersachsen, Niederschlesien, Rheinland, Sach sen, Sachsen-Anhalt. Die Preise zu 4 und 5 gelten vom 1. September ab in Len aufgeführten Gebieten auch sür Len Frischmarkt. Die Preise zu 5 erhöhen sich ab 21. November zur Ab geltung der Ein- und Auslagerungskosten um RM. 0,60 je 100 kg und für je weitere volle 7 Tage um RM. 8,50 je 100 Kg Lagerungskostenzuschlag. 6. Spargel L- und ss-Vertrag , je l»0 kg 1. Sortierung RM. ioo,— 2. „ RM. 80s- S- „ RM. 60,- 4- „ NM. 30,— Die Preise "gelten yon der 7. Erntewoche ab, auch sür den Frtschmarkt für die Hauptanbaubczirke in den Ge bieten der GWV. Baben, Hessen-Nassau, Kurmark, Mecklenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt ohne den zu Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des BASt.-Bezirks Leipzig. 7. Pslückerbseu c- und K-Vcrirag Sein OOjähriges Jubiläum als Gärtnereibesitzer beging am 1. 6. Gustav Borchert in Michelau (Ostpr.). Er wurde 1878 in Gamsenstein bei Lötzen in Ostpreußen geboren, wo er auch seine Lehrzeit verbrachte. Vier Jahre war Borchert beim Gartenamt der Stadt Graudenz tätig und erwarb nach zehnjährigem Wirken als Obergärtner feine jetzige Gärtnerei in Michelau. Der frühere Stadtobergärincr von Glatz, Angnst Raabe in Altheide-Bad, vollendete jetzt in körperlicher und geisti ger Frische bas 80. Lebensjahr. Am 25.3. wurde unser Berufskamerad, Oberleutnant nnd Kompanicführer Erich Schrammel, Obergärtner in Peiskrctscham (O.-S.), bei den schweren Kämpfen im Osten verwundet. Er starb an Len Folgen' dieser Ver wundung und wurde in seiner Heimatstadt Katscher - (O.-S.) beigcsetzt. Schrammel zog als Unteroffizier ins Feld und hat schon die Feldzüge in Polen und Frankreich mitgemacht. Er war Inhaber Les Deutschen Kreuzes in Goli, des E. K. I. und II. Klasse, Les Jnfanteriefturm- avzcichens in Silber, des Verwundetenabzeichens, der Rumänischen Kriegsvcrdicnstmcbaille I. Klasse, der Frontkämpserspange 1914/18 unü des Schlesischen Adler ordens. Mit Erich Schrammel verliert unser Berus einen seiner Besten, dessen Wissen und Können zu großen Hoff nungen berechtigte. Durch seinen lauteren Charakter hat er sich weit über den Kreis seiner Bsrusskameraden hin aus höchste Achtung erworben. Die Kreisgruppe Garten bau der Kreisbauernschaft Gleiwitz-Hindenburg wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren! Reinke, Kreisfachwart. stellt. Da jedoch die wirtschaftliche Notwcndikeit die holländischen Verlader in vielen Fällen zwingt, Vorkasse bei ihren Abnehmern zu verlangen, sollen Vorauszahlun gen gestattet sein, wenn für Lie vorausgezahlte Summe Lie Skontovergütung von >4°/» je Monat in vollem Um fang gewährt wird und das Risiko sür die gekaufte Ware bis zum Eintreffen beim Versand an der deutschen Grenze von Lem holländischen Lieferanten getragen wird. Der Preis sür präparierte Blumenzwiebeln ist ebenfalls erhöht worden, und zwar gilt für gekühlte Tulpen ein Ausschlag bis zu RM. 7,— je 1800 Stück und für ge kühlte Narzissen ein Aufschlag bis zu 25 V« auf den Grup- pcnpreis. Für präparierte Hyazinthenzwiebcln, Herold- Tulpen und Herold-Hyazinthen sind die neuen Preise Die Preise gelten vom 1. 8. bis 80. 11. auch sür den Frischmarkt )ür die Hauptanbaubezirke in den Gebieten der GWV- Kurmark, Pommern (Kreise. Greifenhagen, Naugard, Pyritz, Saatzitz, Stargard, Stettin, Ücker münde), Sachsen-Anhalt ohne den zu Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des BASt.-Bezirks Leipzig. zur Zone I: das Gebiet der GWV. Rheinland, West mark, Vaden sowie vom GWV. Hessen-Nassau das Ge biet des Rcg.-Bezirks Wiesbaden und des Landes Hes sen, mit Ausnahme des Gebiets der ehemaligen Provinz Obcrhessen, zur Zone II: das Gebiet der GWV. Westfalen, Thürin gen, Württemberg, des Neg.-Vezirks Kassel, der ehe maligen Hess. Provinz Obcrhessen, die bayrischen Reg.- Bezirke Mainfranken, Obersrankcuvund Mittelfranken sowie die Reichsgaue Niederdonau, Oberdonau u. Wien. zur Zone III: die bayrischen Regierungsbezirke Schwa ben, Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz,. Lie sudctenlänbischen Regierungsbezirke Eger und Aussig, der Reichsgau Steiermark, die hannoverschen Regie rungsbezirke Hannover und Hildesheim, die Länder Schaumburg-Lippe und Braunschweig sowie die Ge biete der GWB. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Kurmark und Niederschlesien, zur Zone IV: die hannoverschen Regierungsbezirke Lüne burg und Siads, die Gebiete der GWV. Weser-Ems, Schleswig-Holstein, Mecklenburg, der pommersche Re gierungsbezirk Stettin, ohne die Kreise Cammin, Rügen, Usedom-Wollin sowie die Neichsgaue Tirol- Vorarlberg, Salzburg und Kärnten, zur Zone V: -die pommerschen Regierungsbezirke Köslin und Grenzmark sowie die Kreise Cammin, Rügen, Usedom-Wollin, der ostpreußische Regierungsbezirk Zichenau, der sudctenländische Regierungsbezirk Trop- pau sowie die Gebiete der GWV. Danzig-Westpreußen, Wartheland und Oberschlcsien, zur Zone VI: die ostprenßischen Regierungsbezirke Königs berg, Allenstein, Gumbinnen. II. Die Anlage 8 dieser Anordnung tritt rückwirkend vom 23. 3. 1943 in Kraft und ist sämtlichen Anbau- und Liefe rungsverträgen 1948 zugrunde zu legen. 5. Platten Dänenkohl u. ähnl. Sorten In den Gebieten der Gartenbauwirtschaftsverbändi: Schristlettung: Berlin-Charlottenburg, Schlllterstr. 39. — Hauptschristleiter: Horst Haagen, z. Z. Wehrmacht; Vertr. Walter Krengel, Berlin-Wittenau. — Verlag: Gärtnerische Verlagsgesellschast, Berlin SW. 68, Kochstratze 82. — Druck unü Anzeigenannahme: Trowitzsch L Sohn, Frank- kurt (VJ. — Aujeigenleiteu Fritz Philipp, Frankjurl (O.j. Stangenbohnen, grün, mit Fäden Stangcnwachsbohnen ohne Fäden Stangenwachsbohnen, römisch Stangenperlbohncn ohne Fäden Die Preise gelten, falls kein anderer . setzt wird, vom 23. 7. bis 15. 8. auch sür den Frtschmarkt für die Hauptanbaubezirke in den Gebieten der GWB. Donau-Alpenland (ohne Alpenland), Kurmark, Meck lenburg, Niedersachsen, Niederschlesien, Rheinland, Sachsen-Anhalt ohne den zu Sachsen-Anhalt gehören den Teil Les BASt.-Beztrks Leipzig, Schleswig-Hol- 8- und L-Vertrag ^100 Kg Rheinland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Thüringen land, Weser-Ems, Wcstmark. Ass brsuckr ckrioxeuä cken ^«rusprsclier oseL Osruva küsirv Du äsm,' kein» krivatzssprSckvl Bekanntmachung Ler Hauptvcreinigung der dcutscheu Gartenbauwirtschast. Betr.: Konting-ntshöhe sür de» Bezug »ou Blumen,wie, beln ans den Niederlanden. Kontingcntschelnc für den Bezug von Blumenzwiebeln aus den Niederlanden werden im zweiten Halbjahr 1943 im allgemeinen nicht ausgestellt. Wie bereits in meiner Veröffentlichung vom 6. 5.1843 bekanntgegcüen, sind in diesem Jahre Anträge an mich für den Bezug von Blumenzwiebeln im zweiten Halb jahr 1943 nicht zu richten. Die in der Zwischenzeit ein- getrofsenen Anträge werden unbearbeitet zu Len Akten genommen. Als Kontingentshöhc für das zweite Halbjahr 1143 gilt für alle Betriebe, die his zum 25. 6.1943 keinen neuen sür dieses Jahr gültigen Kontingentsschcin erhalten, die Gesamtsumme der Zuteilnugen im zwcitcu Halbjahr 1342 (Kontingente L, An, 8, o und o) in voller Höhe. Mithin können vom 25. Juni ab entsprechende Bestellungen nach den Niederlanden ausgegeben werden. Alle Firmen, die bis zum 25. 6. 1943 einen neuen Kontingentsschein erhal ten, können Bestellungen nur bis zur Höhe des sür dieses Jahr auf dem Kontingentsschein angegebenen Betrages l» Len Niederlanden aufgeben. Alle Firmen, die im vergangenen Jahre nicht unmittelbar an der Einfuhr aus den Niederlanden beteilig! waren, müssen sich, soweit tu Ler Zwischenzeit mit meiner Zustimmung Umänderungen nicht vorgenommen worden sind, an die gleiche Sammel- bczugssirma wenden, Lie im zweiten Halbjahr 1942 Zu teilungen für sie erhalten hat. Auch für die Unterbetei ligten ist in diesem Jahre die gleich« Kontingentshöhe nne im vergangenen Jahre vorgesehen. Beilin W. 8, Kronenstraße 61/63, de» 15. 6. 1943. Der Vorsitzende der Hauptvcreinigung der deutsche» GarteubauwirtschaU. Im Auftrage: gez. Or. Liniier. Der Preis gilt für die gesamte Erntezeit auch für den Frischmarkt für die Hauptanbaubczirke in den Gebieten der GWV. Baden, Bayern, Donau-Alpenland (ohne Alpenland), Hessen-Nassau, Kurmark, Mecklenburg, Nie dersachsen, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schles wig-Holstein, Württemberg (Neckarbezirk). 3. Johannisbeere» schwarz 0- und L-Vertrag RM. 85,- je 100 kg Der Preis gilt für die gesamte Erntezeit auch für den Frischmarkt im ganzen Reichsgebiet. 4. Stachelbeeren v- und R-Vertrag " je 100 kg RM. 42,— NM. 36,— RM. 22,— gepflückte, hellfchalige Aepfel der Güteklasse 8 erhalten einen Zuschlag von NM. 2,— je 180 Kg. Anordnung Nr. 14 43 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. Betr.: Anbau- und LicfcrungSvcrträge (ALAO.) vom 11. 6.1043. Aendcrung der Anordnung Nr. 6/43 vom 15. 3. 1943 (RNBBl. S. 111). Auf Grund der §8 4 unü 6 der Verordnung über den Zu sammenschluß Ler deutschen Gartenbauwirtschast vom 21. 18. 1936 (RGBl. I S. 911) und des z 8 der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 6.2.1987 (RNVbl. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Neichskommissars sür die Preisbildung ungeordnet: I. Die Anlage 9 der Anordnung Nr. 6/43 der Hauptvcr einigung Ler deutschen Gartenbauwirtschast betreffend Anbau- und Lieferungsverträge vom 15. 3.1943 (RNBBl. Seite 111) erhält. folgende neue Fassung: Anlage 9 I. Preise Den Ncichseinhcitsvertragcn außer den 8- und ss 1-Ver- trägen sind die nachstehenden Erzeugersestpreise zugrunde verlangt, daß ihnen für die zu liefernden Blumenzwie- naturgemäß der Anteil, den vor allem Lie kleinen uni Lein eine Vorauszahlung geleistet wird. Grundsätzlich mittleren Betriebe, Lie nur in geringem Umfang an de» ist diese Forderung abzulehnen, weil sie eine Verschlech- Nachkontingenten beteiligt werden konnten, am Gesamt- tcrung der bis jetzt üblichen Zahlungsbedingungen dar- kontingent haben, entsprechend höher. Die Blumenzwiebellieferungen nach Deutschland unü dritten Ländern sollen aus Holland so früh wie möglich, spätestens aber am 15. 8. 1943, ausgenommen «erden. Es ist deshalb notwendig, daß sich die deutschen Kontin gentsträger sofort »ach dem 6.1943 an ihre hollän dischen Lieferanten wenden und ihre Bestellungen ans geben. Nur so wird es möglich sein, in Liesem Jahr ohne Verzögerungen die Ware zu erhalten. In meiner Veröffentlichung vom 6. 5. 1943 Habe ich bereits darauf hinaewicsen, daß die Krage der Vcrpacknngsmittel in Holland außerordentlich heikel ist, weil, nicht damit ge rechnet werden kann, daß größere Mengen Holz unü Nägel sür die Anfertigung von neuen Kisten bereitge stellt werden. Außerdem wird mit Rücksicht auf die Vor dringlichkeit der Beförderung lebenswichtiger Artikel, wie bereits gegen Abschluß der Einfuhrsaison des Jahres 1942, die Gestellung von geschlossenen Waggons unmög lich sein. Es ist vielmehr zu erwarten, daß Ler Versand von Blumenzwiebeln ausschließlich in offenen Waggons vorgcnommen werde» mnß. Dadurch ist die Frage der Herpackungsmittel in ein für die deutschen Bezieher be drohliches Stadium getreten, weil nur schlecht verpackte Blumenzwiebeln in offenen Waggons leicht Schaden IciLcn. Es wird deshalb nochmals darauf hingewiesen, daß die deutschen Bezieher, soweit wie möglich, das Verpackungsmaterial selbst stellen unL nach Holland schicken. Da die Reichsbahn Verpackungsmaterial als Stückgut nicht annimmt, muß sich eine entsprechende An zahl deutscher Abnehmer zusammentun, um durch die Versendung geschlossener Waggons von Verpackungsmate rial dafür zu sorgen, daß die Frage der Einfuhr nicht schon an dem Mangel von Emballagen scheitert. Es braucht nicht weiter bejont zu werden, welche Wichtigkeit die holländischen Blumenzwiebeln für den deutschen Gar tenbau haben. Es ist deshalb notwendig, -aß die deut schen Bezieher von sich aus alles tun, um dem Versand der Blumenzwicbenl nach Deutschland zu erleichtern, sei cs durch rechtzeitige Aufgabe ihrer Bestellungen oder die soeben erwähnte Unterstützung der holländischen Firmen Lurch die Bereitstellung von Verpackungsmaterial. Sdrvsrin. Höchstcrträge durch Mischkultur wahlverwaudtcr Ge müsegarten. Von A. G. Wirth. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. 1943. Preis RM. 2,—. Die Mischkultur im Gartenbau ist an sich nichts Neues. Sie wurde schon von unseren Vorfahren im Erwerbs- gcmüscbau auf kleinen Flächen betrieben zu dem Zweck, dem Boden mehrere Ernten abzuringen. Ob dabei die Mischung der Gcmüseartcn immer die richtige war, bleibt dahingestellt. Es ist daher sehr zu begrüßen, Laß der Verfasser das Wesen der Mischkultur einmal nachge- prüft hat. Auf Grund seiner langjährigen Versuche und Beobachtungen und des eingehenden Studiums der ein schlägigen Literatur ist er nun so weit, klipp und klar zu sagen, welche Gemüjcarten sich in der Entwicklung ge genseitig fördern und daher als Mischkultur angebaut werden können und bci welchen dies nicht der Fall ist. . Unterstützt werden diese Angaben durch zahlreiche Be weise aus Wissenschaft und Praxis. An Hand vieler Bei spiele und guter Bilder wird Lie technische Durchführung Ler Mischkultur gezeigt. Wenn im vorliegenden Buch auch nur vom Selbstversorgergartenbau Lie Rede ist, so sind die Ausführungen für den Erwerbsgemüsebau auf klei neren Flächen nicht minder wertvoll. Gewiß bedarf noch manches der Klärung. Aus diesem Gebiet mitzuarbeitcn, ist eine Ausgabe des gesamten Kleingemüsebaus, in dessen Hand das vorliegende Buch gehört. Es wird zweifellos dem Besitzer großen Nutzen bringen; schade, daß Las Buch nicht schon zu Beginn Les Krieges erschienen ist. Roioirslt, Hannover. Am 29.6. feiert Geheimrat Oldenburg, Berlin, einer der bekanntesten Männer aus dem ehemaligen preußischen LandwirtsäMtsministerium, der seinerzeit aus Betrei ben des preußischen Landwirtschaftsministers Steiger sein Sinkt verlassen mutzte, seinen 79. Geburtstag. Ge heimrat Oldenburg hat sich vor allem um Las land wirtschaftliche und gartenbauliche llnterrichtswcsen in Preutzcn sehr verdient gemacht. Die Lehranstalten zu Geisenheim unü Proskau haben seiner Initiative viel zu verdanken. Unter seiner Mitarbeit wurden die Grundlagen für den Ausbau des gärtnerischen Fortbil- dungsschulwescns und die Fortbildung des gärtnerischen Lehrltngswesens u. a. m. sehr gefördert. Oberlandwirtschastsrat i. R., Walter Dänhardt, Lan- gebrück, ist am 14.6. im 65. Lebensjahr einem Herz schlag erlegen. Ueber seinen Lebensgang wurde in Nr. 11 dieser Zcitschpist vom 16( 3. 1989 eingehend berichtet. Hier soll vor allem des Menschen Dänhardt gedacht werden, denn er war einer derjenigen „echten" Gärtner, der nie einseitig blieb, sondern stets Ausgabe und Bedeutung des Gesamtbcruss voranstellte und stolz daraus war, „Gärtner" zu sein. Aus dieser Haltung heraus ent sprang sein ersolgrcicher Kampf für die Geltung des GärtncrtumS und gegen die Zersplitterung des Berufs standes. So wurde er Vorbild insbesondere für die säch sische Gärtnerschaft und Vorkämpfer für die Ertüchtigung Les gärtnerischen Nachwuchses. Die deutsche Gärtncr- schaft hat allen Grund, das Andenken dieses Mannes in Johannisbeeren, rot und weiß v- und ll-Vertrag RM. 88,- je 100 kg , RM. 6,— Die Preiss zu 1—8 gelten sür das gesamte Reichsgebiet auch sür den Verkauf aus dem Frtschmarkt. 4. Herbstkohl (sog. September-Kohl) 8- und 8-Vertrag In Len Gebieten der Gartcnbauwirtschastsverbände: I. ten Ler GWV. Baden, Donau-Alpcnland (ohne Alpen- land), Hcssen-Naffau, Kurmark, Niedersachsen zuzügl. des zunp GWV. Schleswig-Holstein gehörenden Teils Les Alim Landes, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Westfalen, Westmark. Acpfel v- und 8-Vertrag "" " " 8 NM. 12,— je 100 kg c RM. 8,— je 100 kg RM. 40,- NM. 22,- NM. 43,— NM. 25,— RM. 20,- RM. 23,— RM, 17,- RM. 20,- RM. 15,— RM. 18,— RM. 14,— RM. 17,— RM. 12,— RM. 15,—
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