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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
-
Band
Band 60.1943
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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geben. Ladt. Seyt nolwenSiger Pflanzenschutz Aus Sen SartenbauwittschastsverbSnSen von der an- WiederverwenSung der Giaskiften Der Reichsverband des deutschen Flachglas- Großhandels e. V. teilt uns zu der in der vorigen Ausgabe veröffentlichten Mitteilung über die gülti gen Preise für Gartenglas ergänzend noch folgen des mit: Die Leerkisten sind unbedingt dem Glashändler znrückzusenden oder bei Anlieferung neuer Ware mitzugeben. Vor allem aber ist es notwendig, die , Kisten sorgfältig zu öffnen. Es ist also das obere Deckelbrett zu lösen und nicht die Seitenwände der Kisten zu zerstören, weil dadurch eine Wieder verwendung der Glaskisten in Frage gestellt wird. daher, das befallene Laub rechtzeitig abzuschneiöen und zu verbrennen, damit das Auftreten weiterer Generationen vermieden wird. Außer Zwiebeln kann auch Porree befallen werden. In Betrieben, in denen erfahrungsgemäß Vögel die ausgesetzten Kohlpslanzen abfressen, taucht man die.Blätter der Junapflanzen vor dem Auspflan zen in eine 0,lA>ige Obstbaumkarbolineumlösung (1 8 auf 1 Liter Wasser). Dieses Mittel wirkt auch gleichzeitig gegen Hasenfraß,' die Pflanzen müssen aber nach etwa 10 Tagen erneut mit dieser Lösung bespritzt werden. Um Hasen von kleineren Flächen fernzuhalten, spannt man in einer Höhe von etwa 18 ein um das Feld einen Bindfaden, der in Fran zosenöl oder in eine andere stinkende Flüssigkeit getaucht wurde. Durch den üblen Geruch werben die Hasen abgeschreckt. Der Herbst- und Dauerkohlanbauer hat auf die Kohlmade zu achten. Die Pflanzen sind im Großbetrieb mit einer 0MA>igen Subli matlösung sb,8 8 auf 1 Liter Wasser) oder mit einer 8,3^iaen Obstbaumkarbolineumlösung (3 8 auf 1 Liter Wasser) oder mit einer 8,06A>igen Kor- tofinlösnng zu begießen. Ein neues Be kämpfungsmittel ist das quecksilber- freie und ungefährliche Präparat „Forbia t", bas vom Deutschen Pflanzenschutz- öienst bereits geprüft und anerkannt worden ist. Infolge-ber Ungesährlichkeit des Mittels kann das Präparat ohne Gtftschein bezogen werden. Metall spritzen werden von der Forbiatlösung nicht ange griffen: die Anwendung erfolgt iMg. Die Pflan zen werden mit einer dieser Lösungen etwa 3—4 Tage nach dem Auspslanzen begossen. Dieses Be gießen ist nach weiteren 8—18 Tagen und nach 2V Tagen zu wiederholen. Man rechnet je Pflanze etwa 78 »cm Flüssigkeit. Ein sehr gefährlicher Schädling des Kohls ist die K o h l s ch a b e. Die Kohlschabe ist ein Klein schmetterling, der in der Regel seine Eier im Mai und Juni auf die Unterseite der Kohlblätter ab legt. Die aus den Eiern kommende» Räupchcn fressen sich in das Innere des Blattes ein, wo sie das Blattgrün verzehren. Sobald sie größer ge worden sind, schaben sie auch von außen die Blät ter ab. Der Schädling kann in drei Generationen auftreten und die Kohlfelder total vernichten. Zur Bekämpfung werden berris- oder pyrethrumhaltige Stänbemittel ver wendet: auch nikotinhaltige Stäubemittel leisten gute Dienste. Selbst Mischungen aus einem Teil Tabakstaub und vier Teilen Kalk oder einem Teil Kalk und zwei Teilen Rutz werden empfohlen. ksiodolt, Hannover. schaftSverband bestimmen, welche Erzeugnisse einer beson deren Zuteilungssorm unterworfen werden. 2. Importeure und Großvertetler haben alle Ankünfte von Obst und Gemüse den dafür besonders bestimmten Stellen vor Verkauf zu melden. Der Abnehmerkreis und die Höhe der Zuteilung wirb lausend durch Bekannt machungen festgesetzt. 3. Die durch Bekanntmachung für verknappt erklärten Erzeugnisse dürfen an die Kleinverteiler für Obst und Gemüse nur gegen vom Gartcnbauwirtschaftsverband aus gehändigte Bezugsausweise abgegeben werden. Dieses gilt auch sür Großverbraucher, die ihre Bezugs- auswcise durch bas Ernährungsamt, Abt. 8, erhalten. Ohne Eintragung der Personcnzahl, unter Beidruck des Dienstsiegels durch bas zuständige Ernährungsamt, sind die Äezugsausweise der Großverbraucher ungültig. 1. Die Kleinverteiler für Obst und Gemüse und Groß verbraucher haben sich unter Abgabe eines mit den ge hefteten Bezugsausweiscn ausgehändigten Vorbestell abschnittes bei einem Grobverteiler mit der genauen An schrift (Vor- und Zuname, Ort, Straße, Hausnummer) eintragen zu lassen. Großverbraucher können grundsätzlich nicht von Klein verteilern beziehen. Die Eintragung in die Stammkundenltste von mehr als zwei Großverteilcrn ist nicht zulässig. Bei der Eintra gung ist zugleich der Name des zweiten Großverteilers anzugeben. Für die Dauer der Gültigkeit des Borbestellabschnittes können Kleinverteiler und Großverbraucher verknappte Erzeugnisse nur bei den durch Abgabe des Vorbestell- gbschnittes einmal gewählten Stammlieserantcn beziehen. Eine Versuchs- und Lehrwirtschaft für Gartenbau in Karmen In St. Andrä im Lavanttal in Kärnten wird in diesem Jahr eine Versuchs- und Lehrwirtschaft für Obst- und Gartenbau errichtet. Diese Ver suchswirtschaft wird einen alten Wunsch des Kärntner Landvolkes befriedigen. Das Lavanttal wurde deswegen ausgewählt, weil hier die besten klimatischen "Bedingungen für den Gartenbau, namentlich für den Obstbau, in Kärnten bestehen. Einfuhr von Nelken-SHnittbwmm aus Dänemark Gemäß einer Verfügung des Herrn Reichs ministers der Finanzen vom 13. Mai 1943 ist jetzt abweichend von den bestehenden Vorschriften die Einfuhr von Nelken-Schnittblumen aus Dänemark Anordnung Nr. 1/4Z des GartenbauwirtschaflSverbandes Westfalen Bctr.: Verkeilung der Ernährnag dienender Gartenbau» erzeugnisse Auf Grund des 8 4 der Verordnung über den Zusam menschluß der deutschen Gartenbauwirtschast vom 21.10. 103S <RGBl. I, S. 811), des 8 8 der Satzung der Garten- bauwirtschastSverbände vom 0. 2.1037 (RNBbl. S. 7g) und der Verordnung über die ösfsntliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. 8.1S39 (RGBl. I, 1. Zur Sicherstellung einer geordneien Verteilung Gartenbaucrzeugntssen in- und ausländischer Herkunft, die der Ernährung dienen, kann der Gartenbauwirt- Hus den Landes-, Kreis- und Ortsbauernschatten Landesbauernschaft Sachsen 12. s. Leipzig (Obst- und Gemüsebau). Die Versammlung fällt aus. 1ö. ö. Sproitau. 14.30 Uhr. Nordeingang Parkbad, Be triebsbegehung, anschl. Tagung in der Bierhallc. Landesbauernschast Schlesien 17. 0. Görlitz. 14.80 Uhr, „Brauner Hirsch". Ws wssL MsZM äis kerusprecbleUnllzeu mir privatem bespräclisu verstopf, xekübräet Jiv Le- rteuunx äer äureb I»ukts»8rill6escdöäixlen! Ävfayregelung sür stickstoffhaltige Düngemittel Bon der Reichsstelle Chemie ist soeben die Ab satzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel im Düngejahr 1943/44 (1.6.1943 bis31.5.1944) bekannt gegeben worden (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 124 vom 31. 5- 1943). Danach gelangen im 'neuen Düngejahr 60 v. H. der im Düngejahr 1940/41 bezogenen stickstoffhaltigen Düngemittel zur Ver teilung. Als bezogene Menge gilt nur die Ware, dis im Jahre 1940/41 aus dem Grundkontingent geliefert, nicht dagegen die Menge, die darüber hinaus von den Landes- bzw. Kreisbauernschaften auf Bezugsanweisung bezogen wurde. Bis zum 15. Dezember 1943 darf nur die Hälfte des Kon tingents zur Auslieferung gelangen. Zum Aus gleich von Härten aller Art können im Düngejahr 1943/44 darüber hinaus von den Landes- bzw. Kreisbauernschaften auf Antrag zusätzliche Mengen an Stickstoff im beschränkten Umfange zur Ver fügung gestellt werden. ... im Sreilanogemüfebau Im Kohlanbau ist die Drehherzkrank heit sehr gefürchtet, die daran erkenntlich ist, daß die Herzblätter spiralig gedreht und am Grund an geschwollen sind. Diese Erscheinung wird durch die Larven der Drehherzmücken hervorgerufen. Sie werden etwa 2 mm lang und saugen an den Blatt stielen der Herzblätter. In einem Jahr kön nen bis zu 8 Generationen auftreten. Alle Kohlarten werden von diesem Schädling be fallen. Am meisten haben windgeschützte Kohlfelder darunter zu leiden. Infolge der Deformierung der Herzblätter entwickeln sich beim Kopfkohl vielfach Seitentriebe. Auch beim Rosenkohl kann man sehr oft eine Verzweigung- beobachten. Der Besatz be steht vorwiegend aus kleinen, unausgebildeten Röschen, die selbst Fratzstellen aufweisen. Auch bei den nicht verzweigten Rosenkohlstauden können solche befressene Röschen oft in großer Zahl beobachtet werden, wodurch Ler Marktwert stark verringert wird. Dieser Schaden wird insbesondere von den späteren Generationen hervorgerufen. Die Bekämpfung geschieht mit einer Niko tin-Schmierseifenbrühe, bestehend aus 6,18 A> Roh nikotin und 8,8 Oel-Schmierseife. Auch mit dem Pyrethrum-Derris-Spritzmittel „Pareran" und dem Pyrethrum-Derris-Stäubemittel „Dublinal" werden gute Erfolge erzielt. Es ist aber darauf zu achten, daß von dem Spritz- bzw. Stäubemittel das Herz gut getroffen wird. Die erste Bekämp fung hat, je nach der Gegend, Anfang bis Mitte Juni zu erfolge». Sie muß einmal wöchentlich wiederholt werden. Neuerdings wird zur Bekämpfung der Drehherz mücken auch Kalkstickstosf verwendet. Dieser wird vor der ersten Hacke als Kopfdünger gegeben, aber so, daß die Pflanzen nicht getroffen werden, und wird sofort eingehackt. Etwa 14 Tage später wirb die Maßnahme noch einmal wiederholt. Der Kalk stickstosf soll die Larven der ersten Generation, dis sich im Boden verpuppen wollen, vernichten, sodaß das Auftreten der zweiten Genera tion verhindert wird. In jungen Spargelanlagen ist im Juni mit Lem Austreten Les Spargelrostes zu rechnen. Die Krankheit tritt gewöhnlich zuerst an ein- bis dreijährigen Pflanzen auf. Bei starkem Befall sehen die Pflanzen rostbraun aus. Sie wer den unter dem Einfluß der Krankheit gelb und können fürs nächste Jahr keine Reservestoffe sam meln, wodurch eine Schwächung der Spargelpflan zen eintritt. Als vorbeugende Maß nahme wird Bespritzen mit einer 14- bis leigen Kupferkalkbrühe emp fohlen. Ein wirksames Bekämpsungsmittel ist bisher nicht bekanntgeworden. Durch das Abschnei den des kranken Spargelkrautes wird zwar die Weiterverbreitung der Krankheit verhindert, eine starke Schwächung der Spargelpflanzen ist aber durch dieses Radikalmittel unvermeidlich. In den Zwiebelkulturen tritt sehr häufig im Juni die Minierfliege auf. Die Maden leben im Blattgewebe und bohren kleine Gänge. Durch ihren Fratz entziehen sie den Blättern die Nährstoffe. Sie sind gelblich-weiß und werden 3 bis 4 mrn lang. Die Folge davon ist, daß bas Laub schlaff wird und umfällt. Je nach Witterung wird es mehr oder weniger schnell gelb und verdorrt. Die Zwiebeln bleiben dadurch im Wachstum erheb lich zurück. Da die Maden im Innern der Blätter leben, ist die Bekämpfung außerordentlich schwer. Ein wirksames Mittel ist bisher noch nicht bekanntgeworden. Es empfiehlt sich S. 1821) wird Mit Zustimmung des Vorsitzenden Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast geordnet: I. In diesen Tagen feierte der frühere Obergärtner der Züllchower Anstalten, Detlev Schmidt, Stettin-Züllchow, Warsowcr Straße 4, sein 7öjähriges Berufs- j u b i l ä u m., Zu diesem im menschlichen Leben selte nen Ereignis überbrachte der Landesbauernsührer Blö dorn Herrn Schmidt persönlich die besten Glückwünsche des Reichsnährstandes und überreichte ihm ein Bild des Führers. Schmidt hat nicht nur bei den Züllchower An-- staltcn bis zu ihrer Auflösung mehr als 80 Dienstjahre abgeleistet, sondern ist nach seinem Ausscheiden schon wie der mehr als 10 Jahre bei der Schwesternschaft des Roten Kreuzes in Franendors tätig, trotz seines hohen Aliers von ü b e r 9 0 I a h r e n. Im Jahre 1942 be ging er Lie Feier seiner diamantenen Hochzeit und ist ebenso Ivie seine Gattin auch heute noch von einer er staunlichen geistigen und körperlichen Rüstigkeit. Der pommcrsche Gartenbau und der Stettiner Gartenbau verein, dessen Mitglied der Jubilar bereits seit über 60 Jahren ist, wünschen ihm weitere Gesundheit, die er nur seiner ununterbrochenen Tätigkeit zuschreibt. Gärtnermeister August Koch in Eppstein (Taunus) war am 8. 0. SO Jahre im Beruf tätig. Nach seiner Lehr- nnd Gehilsenzcit, die er in verschiedenen Gartenbau betrieben ableistete, besuchte er die Lehr- und Forschungs- anstalt in Geisenheim. 1908 machte er sich selbständig. Koch ist Wcltkriegsteilnchmer und hat seinen Betrieb durch die schweren Zeiten des Krieges, der Inflation und Besatzung sicher hiudurchgesteucrt. Nachdem er über 38 Jahre seinen Betrieb in Eppstein geführt hat, setzte er sich vor kurzer Zeit zur Ruhe. Frau Klara Schars, Erfurt, ist seit dem 1. 0. 1896, also seit 47 Jahren, ununterbrochen im Gartenbaubetrieb Pabst in Erfurt tätig. Frau Schars feierte am 4.6. ihren 80: Geburtstag und ist trotz dieses hohen Alters noch von früh 6 bis abends 20 Uhr als Gartenarbeiterin un ermüdlich tätig.' Mit dieser vorbildlichen Leistung gibt Frau Scharf ein Beispiel außergewöhnlicher Betriebstreue und höchster Pflichterfüllung während des Krieges. Am 23. 4. verstarb im Alter von 84 Jahren der Gärt nereibesitzer Karl Schwartz, Marienburg (Westpr.). Mit ihm ist nicht nur ein tüchtiger Gartenbauer, sondern auch ein Mensch dahingegangen, der sein ganzes Können und Wissen stets der Allgemeinheit zur Verfügung stellte. Nach langjähriger Tätigkeit als Herrschaftsgärtncr auf ver schiedenen größeren Gütern in Ost- und Westpreußen machte sich Schwartz in Marienburg selbständig, und er hat es durch immerwährenden Fleiß verstanden, Liesen Betrieb zu einem der führenden Betriebe Marienburgs auszubauen. Der Betrieb wird jetzt von seinem Sohn Erich Schwartz weitergcsührt, dessen beide Söhne wieder um dein Gärtnerberus treu geblieben sind, so daß dis Familie Schwartz nunmehr bereits in der 3. Generation dem Beruf tüchtige Fachleute stellt. v. Lünotrov. Kurz nach Vollendung seines 80. Lebensjahres starb am 3. 6. der Magdeburger Gärtnereibesitzcr Paul Zander (geb. 17. 8. 1863) in Schmersau (Altmark) im Haufe seiner Tochter, wo er seit einigen Jahren lebte. Er ist der Vater des durch seine vielen Veröffentlichungen bekannten Dr. Robert Zander, dem er, wie auch vielen Lehrlingen, eine gediegene gärtnerische Erziehung anaedeihcn ließ, so wie er sie bereits von seinem Vater erhalten hatte. die Sendungen von einem Ursprungszeugnis nach vorgeschriebenem Muster begleitet sein müssen. Außerdem darf die Nachuntersuchung an der Grenz eingangsstelle durch den deutschen amtlichen Pflan zenbeschaudienst keinen Anlaß zu Beanstandungen 5. Der Großverteiler hat die ihm eingereichten Vor- bestellabfchnitte alphabetisch geordnet mit einer dazu gehörigen Stammkundcnlistc (doppelte Ausfertigung) dem Wirtschaftsverband einzureichen. Hierbei hat der Groß- vertcilcr seine Kunden unter Angabe von Bor- und Zu name, Ort, Straße und Hausnummer anfzuftihrcn und jeweils den Namen des zweiten Großvsrteilers bei jedem Kunden cinzutragen. 6. Der Wirtschaftsverband gibt dem Großverteiler die Stammkundenliste mit dem Genehmigungsvermerk zurück. Innerhalb einer Woche nach Zugang dieser genehmigten Stammkundenliste hat der Großverteiler jeden Bezugs ausweis, für den Vorbestellung bei ihm vorlicgt, mit seinem Firmenstempel zu kennzeichnen. 7. Die Abgabe verknappter Erzeugnisse darf nur unter gleichzeitiger Aushändigung eines von dem Käufer unter zeichneten und jeweils gültigen BezugsauSweifcs erfol gen. Der Verbleib von verknappten Erzeugnissen muß durch den Großverteiler durch Abheftung der abgegebenen Bezugsauswelse zur Partieabrechnung, zwei Jahre nach Eingang der Ware, nachgewiesen werden. II. . Ein Anspruch auf Aushändigung von Bczugsausweisen und deren Belieferung besteht nicht. Einkäufe bei Großverteilern außerhalb der Landes- bauernschaft Westfalen fallen nicht unter diese Regelung. IV. Der Vorsitzende des Gartenbauwirtschaftsverbandes kann im Einzclfalle zur Vermeidung unbilliger Härten Aus nahmen von Len Bestimmungen dieser Anordnung zu lassen. V. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den geltenden Bestimmungen bestrast. Erzeugnisse, die unter Verletzung dieser Anordnung erworben sind, können nach den Vorschriften der U 9 und 10 der Ver brauchsregelungsstrafverordnung vom 26.11.1941 (RGVl.I, S. 734) etngezogen werben. Vll Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach Ler Verkün dung in Kraft. Nach Inkrafttreten dieser Anordnung wird meine Anordnung Nr. 1/38 (Wochenblatt der Lan desbauernschast, Folge 80 vom 10.12. 1938) mit den ver schiedenen Äusführungsbestimmungen, soweit sie dieser Anordnung entgegenstehen, ausgehoben. Unna-KönigSborn, den 8. Mai 1943. Der Vorsitzende tes GartcnbanmirtschaftSverbandes Westfale». I-uckvOg EllLrj Nos kvicdtkcfs HlaSnaLms im Intsrssss clsr LtrasLsi'eLsmiiF Lewä-jerung im Sbfwau ist unerlWich! Von Landwirtschaftsrat Weichert, Halle (Saale) Nesträuber geworden ist. Genaue Beobachtungen haben erwiesen, daß sie nestjunge Singvögel aus den Nestern riß und fraß. Dazu kommt ihr lautes, sich vordrängendes Wesen, das die nützlichen Vögel im Brutgeschäft stört, die wir aber auf keinen Fall im Gartenorganismus entbehren können, da sie eine Gartenpolizei darstellen, die unersetzlicb für uns ist. Und man kann gewiß sein, daß der Reich tum an Singvögeln sich nach der Anzahl der Amseln richtet) nehmen sie in einem Gebiet zu, nehmen die Singvögel ab. An ihrer Stelle richten sich Spatzen ein. So kann der Praktiker das neue Gesetz nur be grüßen und hoffen, daß dadurch ein gesunder Aus gleich in der Natur erzielt wird. Dabei sei durch aus betont, daß der Kampf nur der Gartenamsel angesagt wird. Trotzdem soll die Freigabe der Drosseln nicht bedeuten, daß nun ein rücksichtsloser Vernichtunosfeldzug einzusstzen hätte. Aber wenn man bedenkt, daß wir uns einen wenn auch noch so geringen Obstausfall in jetziger Zeit auf keinen Fall leisten können, dann wird man erkennen, daß das neue Gesetz zu Recht besteht. Karl iVagasr. genügend Wasser führende Pumpenanlage, Wasser leitung usw. vorhanden ist. In anderen Fällen leisten einfache Holzrinnen, aus zwei Brettern zu sammengeschlagen und mit Pappe ausgelegt, sehr gute Dienste, um das Wasser an die betreffenden Pflanzen heranzubringen. Das Beregnen mit Regenanlagen, W-eitstrahl- regnern usw. ist ebenfalls durchaus zu empfehlen, jedoch muß man bei Aepfel- und Schattenmorellen- pflanzungsn damit rechnen, daß die Schorfkrankheit durch häufigeres Naßhalten der ganzen Pflanzen und des Erdbodens in ihrer Entwicklung gefördert werden kann. Die üblichen Spritzungen hiergegen müssen daher besonders sorgfältig durchgeführt werden. Beim Beregnen unterläuft häufig der Fehler, daß zu wenig Wasser gegeben wird, vor allem bei größeren Obstbäumen. Es müssen daher dementsprechend leistungsfähige Regenanlagen ver wendet werden, oder die Beregnungszeit muß ent sprechend lange bemessen werden. Durchdringende Bewässerung ist, wie bereits er wähnt, allererstes Erfordernis, wenn der Zweck erreicht werden soll. Die späten Abend- oder frühen Morgenstunden kommen in Betracht; noch besser sind die Nachtstunden geeignet. Vorsicht ist beson ders geboten bei der Beregnung von Erdbeeren; denn sie neigen zu Wachstumsstockungen, wenn sie bei Sonnenbestrahlung beregnet werden. ' Nach Beendigung der Bewässerung ist es un erläßlich, daß der Boden flach aufgelockert wird, sobald er genügend abgetrocknet ist; denn andern falls gehen die Vorteile der Wasserzufuhr sehr bald wieder verloren durch übermäßig starke Wasser- Verdunstung aus dem Boden. 5chüttt die Ernten vor feindeinwirkungen! Die Erfahrungen der letzten Wochen haben mehr denn je gezeigt, daß unseren Feinden jedes Mittel recht ist, um unsere Widerstandskraft zu brechen. Sie haben unter dem Einfluß jüdisch-bolschewistischer Ratgeber ihre Luftangriffe schon von Anfang an nicht auf militärische Ziele konzentriert, sondern sind von jeher den Weg des geringsten Wider standes gegangen, indem sie dort angreifen, wo sie die Zivilbevölkerung weniger stark geschützt wußten. Die Vorkommnisse der letzten Zeit, bei denen völlig schutzlose friedliche Landgemeinden von den Mordbrennern der britisch-amerikanischen Luftwaffe überfallen worden sind, lassen deshalb höchste Wachsamkeit und größte Lustsckutzbereitschaft zur Pflicht werden. Aus diesem Grund werden soeben Richtlinien für den Schutz der Ernten vor Vernichtung durch feindliche Luftangriffe er lassen, deren Befolgung für jeden einzelnen drin gendstes Erfordernis ist. Die Erfahrungen der letzten Zeit haben gezeigt, daß bei verständnis vollem und verantwortungsbewußtem Zusammen wirken aller Fliegerschäden vermieden oder doch wesentlich herabge'mindert werden könnten. Des halb gilt: Die Ernte muß rechtzeitig durchgeführt werden, weil Brandgefahr z. B. beim Getreide auf dem Halm in der Zeit der Totreife besteht. Das sofortige Stoppelschälen zwischen den Rechen der : nicht zu groß aufgesetzten Getreidehocken ist not- wendig. Es muß beim Einfahren darauf geachtet : werden, daß keine Phosphor-Brandmittel mit ein- : gebracht werden, weil sich Phosphor sofort ent- ' zündet, sobald es trocken wird. Diese Vorsichts- : maßnahmen gelten sinngemäß auch für gärtnerische : Kulturarten, besonders für solche, die zur Samen gewinnung angebaut werden. Auf den Lagerbödm und Speichern sind ausreichend Löschmittel und -gerate bereitzustellen; ungesacktes Getreide ist z. B. weniger brandgefährdet. Heu und Stroh sind möglichst auf mehreren voneinander getrennten Lagerstätten unterzubrin- aen, um nicht den gesamten Vorrat zu gefährden. Keine Stapel in der Nähe von Ställen und Häusern errichten! Umherliegendes Stroh zusammenraffen, weil es in der Nähe von Gebäuden die Ausbreitung von Bränden begünstigt. Maschinen und Geräte sollen möglichst so untergebracht werden, daß sie bei Bränden von Scheunen und Ställen nicht mit vernichtet werden und gegebenenfalls leicht gerettet werden können, am besten nicht alle am gleichen Ort unterbringen! Auch zur Rettung des Viehes sind alle Maß nahmen vorzubereiten und das schnelle Heraus führen aus den Ställen mehrfach zu üben. Gegen das Zurücklaufen der Tiere in brennende Ställe, mit dem im Ernstfall zu rechnen ist, muß ent sprechende Vorkehrung getroffen werden. Schriftleituna: Verltn-Charlottenburg, Schlüterstr 39 - Hauplichrttttetter: Horst Sangen, z. Z. Wehrmacht:' Ve'ril. Wal,e> nrenget Berlin-Wittenau. - Verlag. Gärtnerisch« Verlaa.nieleUjchast, Berlin SW. 68, Kochstraße 82. - Druck unö Anzeigenannahme: Trowitzsch L Sohn, Frank- jurt (L.p - Anzeigenteil»; Fritz Philipp. FranljurBL.t. Der Kampf gegen Vie Oroffeln eröffnet! Die neue Fassung des Z 7 Abs. 2 der Ver ordnung zur Ausführung des Reichsjagdgesetzes vom 27. März 1935 (Reichsgesetzblatt I S. 431) gibt in der Siebenten Verordnung vom 10. De zember 1942 eine erfreuliche Möglichkeit, endlich gegen die Drosseln auf gesetzlichem Weg vorzu- gchen. Das mag für viele an der Vogelwelt Inter essierte, die vor allem die Schwarzdrossel lieben, überraschend kommen, und sicher werden viele Vogelfreunde empört sein, daß diesem schmucken Vogel der Kampf angesagt wird. Diese Klagerufe kommen aber durchweg aus solchen Kreisen, die die Schäden der Amsel nicht zu spüren bekommen. Falsch verstandene Tierliebe — das kann man immer wieder beobachten — macht im Winter keinen Unterschied zwischen den nützlichen Sing vögeln, vor allem den Meisen, und den andern Vögeln, wie Spatz und Amsel, sondern füttert mit dem, was die Küche an Abfällen liefert. Die Drossel bleibt daher auch im Sommer in der Nähe des Menschen und seiner Gartenfrüchte. Die Gefräßigkeit geht so weit, daß das Obst auch halb reif geplündert wird, es nützt also nichts, däs Obst frühreif zu ernten, um es vor den schwarzen Räubern zu retten. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Amsel zum Die geringen Niederschläge im letzten Winter und in diesem Frühjahr haben zur Folge gehabt, daß der Wasservorrat im Boden nur sehr gering ist. Abgesehen davon, daß die seltenen Nieder schläge eine Anreicherung der oberen Bodenschichten mit Wasser nicht ermöglicht haben, ist auch der Grundwasserstand stark abgesunken. Die Obst gewächse leiden daher stellenweise nicht unerheblich unter Wassermangel, und deshalb ist das Bewässern dringend notwendig. Dies ist besonders bei allen denjenigen Obstgewächsen der Fall, die Frucht ansätze tragen; denn diese können nur dann zu vollwertigen Früchten ausgebildet werden, wenn genügend Bodenfeuchtigkeit zur Verfügung steht. Am günstigsten für das Wachstum der Obst gehölze ist das Berieseln, d. h. also das Zuführen von Wasser durch Furchen, Rinnen, aus Schläuchen oder Gießkannen. Wesentlich ist hierbei, daß ge nügende Wassermengen langsam den Gehölzen zu- sließen, und zwar so lange, wie der Boden das Wasser aufzunehmen imstande ist. Denn nur dann, wenn so viel Wasser zugeleitet wird, daß es auch in die tieferen Bodenschichten eindringen kann, hat das Bewässern seinen Zweck erfüllt, und die Obst- gehölze können nennenswerten Nutzen daraus ziehen. In manchen Jahren genügt sogar ein maliges durchdringendes Bewässern in den Früh jahrswochen zur vollen Ausbildung der Früchte, weil in den Sommermonaten in der Regel die Niederschläge häufiger sind. Andererseits kommt es gerade zur Zeit der ersten Entwicklung der Fruchtansätze auf die Zurverfügungstellung genügen den Wassers an, weil andernfalls viele Frucht ansätze wieder abgestoßen werden. Weiterhin hat das Berieseln den Vorteil, daß es mit einfachsten Mitteln durchgeführt werden kann, vor allem in hängigem Gelände. Bei geschickter Führung der Furchen können selbst größere Flächen sowie auch eine größere Anzahl von Bäumen ohne weitere technische Hilfsmittel berieselt werden, wenn eine auch in den Sommermonaten bis zum 15. No- vember 1943 gestattet. Für diese Einfuhren sehen die p.flanzenpolizeilichen Bestimmungen vor, daß
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