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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
-
Band
Band 60.1943
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- Gartenbauwirtschaft
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Sievert, stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer der HauptvereiniWng der deutschen Gartenbauwirtschaft Seit dem Jahre 1940 haben sich auf dem Gebiet der gartenbaulichen Marktordnung alljährlich be sondere Maßnahmen erforderlich gemacht, um ins besondere hinsichtlich der Obstversorgung eine gleich mäßige Versorgung der Hauptverbraucherplätze sicherzustellen. Dabei galt es vor allen Dingen, einem unkontrollierbaren Direkteinkauf der Ver braucher beim Erzeuger entgegenzuwirken, durch den der Erzeuger an der ihm vorgeschricbenen Ab- lieserungspflicht verhindert wurde, für die Ver braucherschaft aber — insgesamt gesehen — nur Nachteile entstanden. In welchem Umfang durch den Erzeuger-Verbraucher-Direktverkehr die an fallenden Obstmengen dem Markt entzogen wurden, zeigt die Entwicklung der Bezirksabgabestellen- Lieserungen, über die sich vornehmlich die Beliefe rung der Hauptverbrauchsplätze zu vollziehen hat. Von der Gesamternte wurden erfaßt: Erdbeeren 1941: 45,8 A>, 1942: 33,7 A-, Stachelbeeren 1941: 24,5 Yb, 1942: 18,5 Hb, Sauerkirschen 1942: 34 Yb, Pflaumen und Awetschen 1942: 34,3 7«, Acpfel 1942: 48,7 5L, Birnen 1942: 25 N. Diese von Jahr zu Jahr nachlassende Erfassungs- Möglichkeit mußte sich um so nachteiliger aüs- wirken, je mehr durch die harten Winter der Jahre 1940/41 und 1941/42 das Gesamtaufkommen an Obst an sich schon ungünstig beeinflußt war. Um so zwingender müssen daher in einer straffen Er fassung die Voraussetzungen für eine geordnete Warenbewegung geschaffen werden. Wie sehr die Erfüllung dieser Voraussetzung eine gleichmäßige Versorgung vornehmlich auch der Bedarfsplätze er möglichen' kann, hat die ablaufende Winterversor gung mit Gemüse erwiesen. Auch die Obstversor gung wird ausgeglichener fein, wenn mit der zu erwartenden besseren Ernte eine richtige Erfassung als Grundlage einer richtigen Verteilung parallel geht. Möglichst vollständige Erfassung von Vbst und semüse Um das zu erreichen, ist mit Genehmigung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Land wirtschaft und im Einvernehmen mit'den anderen beteiligten Dienststellen von Partei und Staat durch die Hauptvereinigung der deutschen Garten bauwirtschaft die Anordnung 14/43 betr. Rege lung der unmittelbaren Abgabe von Obst und Ge müse von Erzeugern an Verbraucher erlassen wor den. Die Anordnung stellt einleitend fest, „daß im fünften Kriegswirtschaftsjahr Obst und Gemüse für die Versorgung der Bevölkerung von weiter steigender Bedeutung sind. Das Gemüse wird noch mehr als bisher dazu dienen müssen, die bewirt schafteten Lebensmittel zu ergänzen, während das Obst dringend benötigt wird, um Verwundete, be stimmte Formationen der Wehrmacht sowie. Kinder, Kranke und werdende Mütter als Hauptbedarfs träger mit Vitaminen zu versorgen. Es wird daher noch mehr als bisher erforderlich sein, für eine möglichst vollständige Erfassung von Obst und Gemüse Sorge zu tragen." Damit ist die versorgungspolitische Bedeutung dieser Anordnung noch einmal eindeutig unter strichen. Sie unterscheidet sich sowohl formell wie materiell von ihren Vorgängern in den entschei denden Bestimmungen. Formell vor allen Dingen dadurch, daß sie stärker als die Anordnungen der vergangenen Jahre sich darauf beschränkt,' zen tral nur den Rahmen festzulegen, innerhalb dessen die Gartenbauwirtschaftsverbände dezentral den gebietlichen Bedingungen entsprechend die geeig neten weiteren Maßnahmen anordnen können und dadurch, daß ihre Gültigkeit von vornherein auf die geschlossenen Anbaugebiete und damit auf die Haupterzeugungsgebiete beschränkt worden ist. Ihr Anwendungsbereich ist damit gegenüber den Vor jahren wesentlich klarer. Materiell schafft die An ordnung die Voraussetzung einmal für eine mög- Landgeborene gehören in lönvllche Lerule Auf einer Arbeitstagung der kurmärkischen Kreis bauernführer sprach der Leiter des Hauptarbeits gebietes „Nachwuchsgewinnung und Bcrufs- erziehung" im Reichsamt für das Landvolk der NSDAP., Pg. Werner Rietz, über Fragen der bäuerlichen 'Nachwuchsgewinnung und Berufs erziehung. Er stellte dabei heraus, daß das von dem Leiter der deutschen Agrarpolitik und Ernäh rungswirtschaft, Oberbefehlsleiter Herbert Backe, ins Leben gerufene Bäuerliche RerufserziehungS- werk nicht trotz, sondern wegen des Krieges heute mit aller Energie vorangetrieben werden müsse. Da im Augenblick die Zahl der ländlichen Berufen zugesührten Jungen und Mädel nur etwa zwei Drittel des Bedarfs beträgt, werde offensichtlich, welche Gefahr nicht nur für das Bauerntum, son dern damit überhaupt für den völkischen Bestand unseres Reichs in dieser Tatsache verborgen ist. Ganz abgesehen davon brauchen wir aber noch eine große Anzahl tüchtigster Menschen bäuerlichen Blutes, die im Osten siedeln und den wieder gewonnenen Böden zu wirklich deutschem Land werden lassen. Nur'so sei außerdem die Gesun dung der durch die Raumenge im Altreichsgebiet und die dadurch mitbedingte Abwanderung von Arbeitskräften vom Land nach der Stadt in Schwierigkeiten geratenen Landwirtschaft möglich. lichst vollständige Erfassung der geernteten Obst mengen und gibt darüber hinaus der Hauptvereini- gung die Grundlage für geeignete Maßnahmen zum Ausgleich zwischen Ueberschuß- oder bester Er- zeugungsgebreten und Bedarfsgebieten. Indem die Anordnung vorschreibt, daß der Erzeuger grund sätzlich sämtliche? von ihm geerntete andienungs pflichtige Obst mit Ausnahme der für den Bedarf des eigenen Haushalts benötigten Mengen an die zuständige Berzirksabgabestelle oder die zugelassenen Versandverteiler nach' den jeweils gültigen Anord nungen abzuliefern hat, und daß der unmittelbare Verkauf von andienungspflichtigem Obst durch Er zeuger an Verbraucher verboten ist, unterstreicht sie noch einmal dem Erzeuger gegenüber die in den geschlossenen Anbaugebi'eten bereits geltende Ablieferungspflicht. Sie' macht aber gleichzeitig das Verbot des unmitetlbaren Verkaufs auch dem Erwerber gegenüber wirksam, gleichgültig, ob es sich um Einzelverbraucher oder Großverbraucher der verschiedensten Art handelt. Indem sie die Zu widerhandlungen den Bestimmungen der Ver- brauchsregelungsstrafvorschriften in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I S. 734) unter wirft, schafft die Anordnung sich zugleich den not wendigen Respekt bei denen, die immer noch glau ben, gegen die Allgemeinintercssen den Eigennutz durchsetzen zu können. Eigene Interessen haben hinter Venen ver Gesamtheit zurülkzustchen In den vergangenen Jahren ist die Vernach lässigung der Andienungspflicht durch die Erzeuger nicht immer nur eine Folge der Bemühungen sei tens der Verbraucherschaft, „ab Hof" ihren Bedarf zu decken gewesen, sondern der Erzeuger ist diesen Bemühungen insbesondere in den stadtnahen An baugebieten oft weit entgegengekommen. Einmal weil in gewissem Umfang ein unmittelbarer Verkauf an Verbraucher bereits üblich war, aber vor allen Dinger», weil sich der Anbau davon meisten? höhere Preise und Erleichterungen hinsichtlich der Be achtung der Qualitätsvorschriften versprach und oft auch erhielt. Im fünften Kriegswirtschaftsjahr müssen Verstöße gegen die geltenden Preis- und Qualitätsbestimmungen doppelt schwer' wiegen. Die Preise sind, insbesondere nachdem auch für die Belieferung der VerwertungSindustrie die An passung an tue Frischmarktpreise erfolgt ist, so geregelt, daß für die Obstanbauer aus preislichen Gründen kein zwingender Grund besteht, gegen die bestehende Anordnung zu verstoßen. Er Hat seine eigenen Interessen hinter denen der Gesamtheit zurückzustellen und alle Bemühungen von Ver brauchern, entgegen den Gesetzen sich durch un mittelbaren Einkauf beim Erzeuger besondere Vor teile anderen Volksgenossen gegenüber zu ver schaffen, zurückzuweisen. Soweit seither schon der Erzeuger in gewissem Umfang die Möglichkeit zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher auf Wochen märkten oder in derselben Gemeinde auch an Be triebe hatte oder soweit er die Genehmigung besaß, benachbarte Ladengeschäfte zu beliefern, wird er sich nach den von den Gartenbauwirtschaftsver bänden zu erlassenden Sonderbestimmungen richten müssen. Die GartenbauwirtschgftSverbände werden bei der Regelung dieser Bestimmungen „nicht klein lich oder schematisch verfahren". Klein- und Schre bergärten oder Hausgartenbesitzer, die Obst nicht erwerbSmäßig anbauen, fallen nicht unter die Be stimmungen. ' Die Gartembauwirtschaftsverbände haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, auch diese Kreise in die Erfassungsbestim mungen «inzubeziehen. Richtig vorgehen wird der Obstänbauer immer dann, wenn er seine Erzeug nisse, soweit er seither schon dazu verpflichtet war, auch in Zukunft seiner Erfassungsstelle abliefert. Selbstverständlich können auch alle anderen Obst anbauer, soweit sie bei reicher Ernte die anfallenden Mengen nicht selbst verwerten können, diese der Bezirksabgabestelle oder dem zugelassenen Versand- Verteiler andienen. Pflicht jedes Erzeugers ist es, sich rechtzeitig um die notwendigen Erntehelfer und das notwendige Verpackungsmaterial zu bemühen. Pilze und wildwachsende Beerenfrüchte fallen nicht unter die Bestimmungen der neuen Anord nung, d- h. jedoch, wo marktordnende Vorschriften für Pilze und wildwachsende Beerenfrüchte bestehen, bleiben sie ohne Einschränkung in Kraft. Es muß aber selbstverständlich das Sammeln für den eige nen Bedarf erlaubt fein. Es ist eine der bedeutendsten Aufgaben der Marktordnung im Krieg, vornehmlich die Ver sorgung der Hauptverbrauchsplätze, der Großstädte, der Industriegebiete und der Wehrmacht sicher zustellen. Diese Versorgungsaufgabe erfüllt sie immer dann, wenn es gelingt, aus den Ueberschuß- gebieten diejenigen Warenmengen in die Bedarfs- gebiete zu lenken, die dort zur Deckung einer aus reichenden Versorgung benötigt werden. Das sind bei den wichtigsten Nahrungsgütern des täglichen Bedarfs Brot,' Fleisch, Fett u. a. Selbstverständ lichkeiten geworden. Bei Obst Und Gemüse noch nicht überall. Trotzdem muß auch bei diesen Er zeugnissen der gerechte Ausgleich erreicht werden, ohne daß man „dem Ochsen, der da drischt, das Maul verbinden" muß, d. h. die HauPterzeugungS- plätze werden insbesondere bei Obst den Haupt verbrauchsgebieten gegenüber immer im Vorteil sein. Um den Ausgleich herbeiführen zu können, gibt die Anordnung der Hauptvereinigung daS Recht, den Gartenbauwirtschaftsverbänden Auf lagen zur Aufbringung von Mindestmenqen ein zelner Obst- und Gemüsearten für die Belieferung anderer Gebiete oder bestimmter Bedarfsträger zu erteilen. Die Gartenbauwirtschaftsverbande haben durch geeignete Maßnahmen die Erfüllung der artiger Auslagen sicherzustellen. Nr. 14 43 dsi Ncruplvsrsim'suny vom 20. Hprr'11943 Regelung Ser unmittelbaren Abgabe von Obst uns Gemüse von Erzeugern an Verbraucher Im 5. Kriegswirtschaftsjahr sinh Obst und Gemüse für die Versorgung der Bevölkerung von weiter steigender Bedeutung. Das Gemüse wird noch mehr als bisher dazu diene« müßen, die bewirtschastcten Lebensmittel zu ergänzen, während das Obst dringend benötigt wird, um Verwundete, bestimmte Formationen der Wehrmacht so wie Kinder, Kranke und werdende Mütter als Haupt- bcdarfSträgcr mit Vitaminen zu versorgen. GS wird daher noch mehr als bisher erforderlich sein, für eine möglichst vollständige Erfassung von Obst und Gemüse Sorge zu tragen. Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Be wirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1889 (RGBl. I E. IS21), der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Brotaufstrichmitteln, Speisezwiebeln und Gewürzen vom 27. September 1889 (RGBl. I E. 1781), der Verordnung über den Zusammen schluß der deutschen Gartcnbauwirtschast vom 21. Oktober 1886 (RGBl. I ,S. 911) und des Erlasses des Reichs minister» für Ernährung und Landwirtschaft vom 11. Juli 1946 (Deutscher ReichSanzeiger Nr. 168) wird mit Zustimmung LeS Reichsminister» sür Ernährung und Landwirtschaft für geschlossene Anbaugcbietc angeordnet: I. 1. Der Erzeuger hat grundsätzlich sämtliches von ihm geerntete andienungSpslichtige Obst mit Ausnahme der für den Bedarf des eigenen Haushalts benötigten Men gen an die zuständige Bczirksabgabestelle ober die zuac- lasscnc« Versandverteilcr «ach den jeweils gültigen Än- »rdnuxge« abzuliefcr«. Zu den Erzeugern im Sinne dieser Anordnung gehöre» auch die Obstpächtcr (Käufer ter Obstbaunibehänge). r. Der unmittelbare Verkauf von anüienungSpflichtigem Obst durch Erzeuger an Verbraucher ist verboten. Diese? Verbot gilt auch mit Wirkung für den Erwerber. Dem Verkauf stehen gleich der Tausch sowie die Ucberlassung dieser Erzeugnisse gegen eine gewerbliche oder berufliche Gegenleistung z. B. Dienste). 6. Verbraucher im Sinne dieser Anordnung sind auch die Wehrmacht, der Rcichsarbcitsdienst und andere Or- ganisatione« von Partei und Staat sowie die Großver braucher (Gaststätten, Werkküchen, Bäcker und Konditoren, Süßwarenherstellcr, Krankenhäuser usw.). II. Die Gartenbauwirtschaft?verbSnde werden ermächtigt, mit Zustimmung de? Vorsitzenden Ler Haupivereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft (Hauptvereinigung) durch Anordnungen eine der Ziffer I entsprechende Re- gelu«r auch sür Gemüse zu treffen. III. Die GartenbauwirtschaftSvcrbände können anordnen, in welcher Weise und in welchem Umfange die im Erzeuger gebiet ansässigen Verbraucher unmittelbar durch Erzeuger -beliefert werden dürfen. Sie können ferner Bestimmun gen über den Verkauf durch Erzeuger auf Wochenmärkte« sowie über die Belieferung benachbarter Ladengeschäfte Lurch Erzeuger treffen. IV. 1. Die Hauptvereinigung kann den Gartcnbauwirt- schaftöverbänden Auflagen zur Aufbringung von Mindest mengen einzelner Obst- und Gcmllsearten für die Bellc- scrunä anderer Gebiete oder bestimmter Bedarfsträger erteilen. 2. Die GartenbauwirtschaftSvcrbände habe» durch ge eignete Maßnahme» Lie Erfüllung derartiger Auflage» sichcrzustclle». 6. Die Hauptverei»igung kann bestimme», daß i» Ge bieten mit gleichgelagerten ErzcugungS- und Absatzver- hältntffen von Obst und Gemüse Maßnahme» gleicher Art getroffen werden. V. . . I. Klein- und Schrebergärtner sowie HauSgartexbesitzer, die Obst nicht crwerbsmätzig anbauc», fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Anordnung, soweit nicht die GartenbauwirtschastSverbände mit Zustimmung der Haupt vereinigung für befonbcre Fälle abweichende Regclunge« treffen. 2. Pilze und wildwachsend« Beerenfrüchte fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Anordnung. VI. Die Hauptvereinigung kann i» besondere» Fällen Aus nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zu- lassen. ' VII. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werde» »ach den geltenden Bestimmungen bestraft. Erzeugnisse, die unter Verletzung dieser Anordnung erworben sind, können nach Len Vorschriften der 8 und 16 der Vcr- brauchsregelungS-Strafvcrordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I S. 784) «ingezogex werde». VIII. Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung ix Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung der Hauptver einigung der deutschen Gartenbauwirtschast Nr. 15/42 vone 1. Mai 1842 betr. unmittelbare Abgabe von Obst , und Gemüse von Erzeuger» an Verbraucher (RNVbl. S. 148) außer Kraft. Berlin, den 28. April 1648. Der Vorsitzende ter Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. yu»st. 2vnr virck ckss cksutscks Volle la ckisssm Krisgsjskr ssinsn kkstioualksisitsg nickt vis in cksn kniscksusjskrsn seit 1933 im kskmsn groüsr ksstlickkeitsu dsgsksm es virck in cksin grollen ^.rksitsringen nur eins kurrs kukspsuss sin- Isgsn, soveit ckss sbsn untsr cksn Krisgsvsrkält- uisssu gskt. Oskür sksr ist ckisssr Ing um so mskr cksr Lsmmlung innsrsr Krskts gsvickmst. Diese Sammlung ist von Oeckanksn begleitet, ckis scbon am ksispisl ckisses l. K4si selbst einen dtaüstab kinckst. War sp nickt krüksr einmal ein ?rüklingsksst ckss ckeutscksn Ivlsnscksn? kür eins kurrs Spanns von ckskrrekntsn vurcks sr ckann ru einem marxistiscksn „ksst" mit mög- lickst viel Karin unck Klasssnkampkpsrolsn ksrakgsvürckigt. Kucklick, seit 1933, vurcks sr viscksr ckss cksutscks ksst ckss krüklings unck cksr Arbeit, ckss nock cksru sn ckisssm lag vor rekn ckakren mit cksm Spuk msrxistiscksr unck kslb- msrxistiscksr „Osvsrksckaktsn" sukrsumts. ^.sknlick vis mit ckisssm LsckeutungsvancksI ckss 1. kolai vsr ss sück mit cksr Arbeit selbst. Dr- slts Spruckvsisksitsn bestätigen uns, vslcksn Kang ckis Arbeit dsi unseren Vorkskren immsr sinnskm. „Der gröbste Arbeitskittel ist ckss vor- nskmsts kkrsnklsick." Ocker: „klsiü srnskrt, Xrbsit skrt." H.u» ckisssr koksn etkiscksn /in- ' scksuung vurcks cksr Lsgrikk cksr H.rdsit ksraus- gsrisssn unck ru einem Kluck, ru einer Kast sr- nisckrigt, ckis cksn KIsnscken »ngsblick scdsncks. krst ckis nationslsorialistiscks Lssinnung krackte uns ru cksn uns sckon seit ältsstsn weiten sit-, eigenen Hnkkassungsn von cksr Arbeit rurück. Im Sinns ckss nsusn unck ckock so sltsn Hrbsits- etkos sckakkt ckas cksutscks Volk rumsl jetrt >m Krieg unaukksltsam unck verbissen. Denn ss vsiü, ckak ckisssr Krieg ebenso suk cksn Lcklackt- kslcksrn vis auk cksn kslcksrn unck Oärtsn, in ksbrikkallsn unck an K4ssckinsn sntsckiscksn virck. k» gilt, ckis alte unck uns miügönnts krsi- ksit cksr Arbeit rurückrugsvinnsn unck kür slls weiten ru sickern. Auch für bisse Maßnahme ist lediglich der Grunü- satz zentral festgelegt, aber die Art der Durch führung ist den Gebieten weitgehend selbst über lassen. Sie können sich dabei die in den Vor jahren bereits gemachten Erfahrungen zunutze machen und, wo es notwendig ist, Mindestabliefe rungsverpflichtungen bestimmten Gebieten und schließlich auch den Erzeugern auferlegen. Die Hauptvereinigung wird die in den Gartenbau- wirtschaftsver'bänden zur Ausbringung auserlegten Mindsstmengen dazu benutzen, die wichtigsten Be- darfsgebiete'und Bedarfsträger zu versorgen. Jeder Erzeuger hat also daran zu denken, daß nicht er füllte Kontingente die Versorgung der für die Rüstung schaffenden Menschen, die Versorgung der Verwundeten, der Wehrmacht, der Kinder und Mütter schmälert. Denn darauf kann es auch bei der Erfüllung der auferleqten Mindestablieferunas- verpflichtung'en nicht ankommen, daß das Gesetz aus Angst vor Strafe erfüllt wird, sondern darauf kommt es an, daß die Pflicht der Gesamtheit gegen über erfüllt wird. Erzeuger und Gebiete haben die ihnen von der Hauptvereinigung auferlegten Mindestablieferungsverpflichtungen nur unter die sem Gesichtspunkt zu prüfen und zu erfüllen. Da kann kein Erzeuger und kein Gebiet einem andern gegenüber ein besonderes Recht für sich M Anspruch nehmen, es sei denn das besonders vorbildlicher Marktleistung. Wenn die Anordnung der H«upt- vereinigung das Recht gibt, zu bestimmen, daß in Gebieten mit gleichgelagerten Erzeugunas- und Absatzverhältnissen von Obst und Gemüse Maß nahmen gleicher Art getroffen werden, so ist ein heitliche Ausrichtung aller Gebiete und die Pflicht zur höchsten Marktleistung Anlaß zu dieser Bestim mung. Je mehr bei den Maßnahmen der Garten bauwirtschaft die Erzielung einer möglichst hohen Marktleistung angestrebt wird, um so weniger ver bleiben Raum rind Notwendigkeit, um die Ver wendungsmöglichkeit sogenannter Freimengen zu regeln. Immer muß bei aller Berücksichtigung auch der besonderen Wünsche eines Erzeugers die Ge samtleistung im Vordergrund stehen, damit Obst und Gemüse — um damit auf die Einleitung zur Anordnung zurückzukommen — ihrer weiter stei genden Bedeutung entsprechend für die Versorgung der Bevölkerung im ausreichenden Maß zur Ver fügung stehen. Die Erzeugungsschlacht ist erst er folgreich beendet, wenn ihr die erfolgreiche Ab lieferungsschlacht gefolgt ist. Vahllen-rleuyeltenprüfung ly4Z Trotz der zur Zeit bestehenden Schwierigkeiten wird die Dahlien-Neuheitenprüfung auch in diesem Jahr sowohl in Düsseldorf wie in Frankfurt a. M. durchgeführt. Die Anmeldungen haben wie in > früheren Jahren beim Verband der gartenbau lichen Pflanzenzüchter, Berlin-Charlottenburg 2, Mommsenstraße 71, zu erfolgen. Infolge zu später Einsendung der Knollen oder Jungpflanzen fällt sehr häufig die Beurteilung ungünstig aus. Darüber hinaus aber entsteht für die Versuchsfelder eine zur Zeit nicht tragbare Be lastung. Es wird deshalb darauf hingewiesen, daß Sendungen von Dahlicnknollen oder Jung- pslanzen, die nach dem 15. Mai auf den Versuchs« selber« eintressen, nicht mehr gepflanzt werden.
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