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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
-
Band
Band 60.1943
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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4 nr.ir. 6artenbauwirtlchaK vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbau 7. Mohrrüben, lange 8. Die Preise gelten 9. Krupbohnen — Wachsbohnen ohne Fäden RM. Zeitpunkt scstge- 19. 11. tone VI weiße braune Ione jone !one tone wne vom vom vom vom vom vom ohne Fäden mit Fäden — Pcrlbohnen I II III IV V 20,- 29,— 26,— 28,— 24,— so,— 38,— 38,— Schalerbsen (Pahlerbsen) Markerbfen für - für; f»r r für für - für RM. RM. auch für den Frischmarkt für die in den Gebieten der GWB. Kur- Schleswig-Holstein, Thüringen land, Weser-Ems, Westmark. Bohnen RM. 22,— NM. 22,- je 109 leg RM. 109,- RM. 80,— RM. 60,— RM. 30,- Krupbohnen Krupbohnen Krupbohnen unreif, Güteklaffe -V (nicht über 18 mm Längendurchmeffcr) grün, hartrcif, Güteklasse -k reif, Güteklasse 8 0- und L-Vcrtrag je 199 kg RM. 42,- RM. 32,— L- und H-Vertrag je' 199 kg RM. 9,— RM. 6,- hessischen Kreise Bergstraße und Erbach. — ' ' Sorten (außer gelben Sorten) 1. Sortierung 2. ,, 3. „ 4. RM. RM. RM. NB!. RM. je 199 kg RM. 13,— RM. 12,- bis 31. 7. ab l. 8. setzt wird, vom 2ö. 7. bis 15. 9. auch sür den Frischmarkt sür die Hauptanbaubezirke in den Gebieten der GWV. Donau-Älpenland (ohne Alpenland), Kurmark, Meck lenburg, Niedersachsen, Niederschlesien, Rheinland, Sachsen-Anhalt ohne den zu Sachsen-Anhalt gehören den Teil des BASt.-Bezirks Leipzig, Schleswig-Hol stein, Weser-Ems. Große Bohnen (Licke Bohnen, Pussbohnen) L- und L-Vertrag 29. 5. 27. ö. S. 6. 12. 9. 29. 9. 27. 6. Die Preise gelten während der Haupterntezeit auch für den Frifchmarkt im ganzen Reichsgebiet. Snoüensellerie c- u. ^-Vertrag RM. 17,- je 199 kg (A(tenburg), Warthe- c- und L-Verirag je 199 kg RN!. 24,— Die Preise gelten vom 1. 9. bis 39. 11. auch für den Frischmarkt ,ür die Hanptanbaubczirke in den Gebieten der GWV. Kurmark, Pommern (Kreise Greifenhagen, Naugard, Pyritz, Saatzig, Stargard, Stettin, Ücker münde), Sachsen-Anhalt ohne den zu Sachsen-Anhalt gehörenden Teil Les BASt.-Bezirks Leipzig. 12. Grünkohl c- uns E-Vcrtrag bis 19.12. NM. 7,—je 190 kg Die Preise gelten vom 18.19. bis 19. 12. auch für Sen Frischmarkt für die Hauptanbaubczirkc in den Gebieten der GWV. Niedersachsen, Rheinland, Sachsen-Anhalt und BASt.-Bezirk Leipzig, Weser-Ems. S Obst 1. Erdbeeren 0-und ^-Vertrag Güteklasse ä RM. 89,— je 199 kg Güteklasse g . RM. 94,— je 199 kg Güteklasse L RM. 49,— je 199 Kg Erdbeeren vom Typ Madame Moutot 19V« unter diesen Preisen. Die Preise gelten auch für den Frischmarkt km ganzen Reichsgebiet, falls kein anderer Zeitpunkt bekannt- gegeben wird, Die Preise zu 4 und ö gelten vom 1. September ab in den ausgeführten Gebieten auch für den Frischmarkt. Die Preise zu 5 erhöhen sich ab 21. November zur Ab geltung der Ein- und Auslagerungskosten um RM. 9,99 je 199 Kg und für je weitere volle 7 Tage UM RM. 9,59 je 199 kg Lagerungskostcnzuschlag. 9. Spargel L- und ll-Vertrag Die Preise gelten, falls nicht ein anderer Zeitpunkt be kanntgegeben litird, vom 1. 7. bis 1S. 8. auch für den Frischmarkt sür die Hauptanbaubezirke in den Gebieten der GWV. Baden, Donau-Alpenland (ohne Alpenland), Mecklenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und des zu Sachsen gehörenden Teils des BASt.-Bezirks Leipzig, Schleswig-Holstein, Weser-Ems sowie serncr sür das Gebiet des württembergifchen Ncckarbezirks und der Hauptanbaubezirke ... ... mark, Mecklenburg, Niedersachsen, Niederschlcsten, Rheinland, Sachsen-Anhalt und BASt.-Bezirk Leipzig, Die Preise gelten von Ler 7. Erntcwoche ab, spätestens jedoch ab 1. 9., auch für den Krischmarkt für die Haupt anbaubezirke in den Gebieten Ser GWV. Baden, Hessen- Nassau, Kurmark, Mecklenburg, Niedersachsen, Sachsen- Anhalt ohne Sen zu Sachsen-Anhalt gehörenden Teil Les BASt.-Bezirks Leipzig. Pslückerbse» L- und ^-Vertrag je 199 kg ... RM. 22,— Die Preise gelten für die gesamte Erntezeit auch sür den Frischmarkt sür die Hauptanbaubezirke in den Ge bieten der GWV. Baden, Hessen-Nassau, Kurmark, Nie dersachsen, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anh., Westmark Stangenbohnen ohne Fäden, grün Stangenbohnen, grün, mit Fäden Stangenwachsbohnen ohne Faden Stangenwachsbohnen, römisch Stangcnperlbohncn ohne Fäden Die Preise gelten, falls kein anderer bis znm 19. 8. 2. Johannisbeere«, rot und weiß v- und T-Vertrag NM. 38,— je 199 kg Der Preis gilt sür die gesamte Erntezeit auch sür den Frischmarkt sür die Hauptanbaubezirke in den Gebieten der GWV. Baden, Bayern, Dönau-Alpenland (ohne Alpenland), Hessen-Nassau, Kurmark, Mecklenburg, Nie dersachsen, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schics- wig-Holstein, Württemberg (Neckarbezirk). 3. Johannisbeeren schwarz 0-und ll-Vcrtrag NM. HS,— je 199 kg Der Preis gilt für die gesamte Erntezeit auch sür Len Frischmarkt im ganzen Reichsgebiet. 1. Stachelbeeren ö. Himbeeren v- und S-Bertrag Gartenhimbeeren und Walbhimbeeren (Wald-Sammlerhöchstpreise cinschl. BASt.-Gebühr auSschl. Aufkäufer und Versanbvcrteilerspanne) RM. 89,— je 199 kg Der Preis gilt für die gesamie Erntezeit auch sür den Krischmarkt bdi Waldhimbceren für das ganze Reichs gebiet, bei Gartenhimbeeren sür die Hauptanbaubezirke in den Gebieten Ser GWB. Baden, Hessen-Nassau, Kur mark, Niedersachsen, Nicderschlesien, Rheinland, Sach sen, Sachsen-Anhalt. 6. Schattenmorellen 0- und L-Vertrag Güteklasse -i NM. 60,t-je 190 kg 7. Sauerkirsche» v- und L-Vcrtrag Güteklaffe ä. RM. S9,- je 199 kg Güteklasse 8 RM. 49,— je 199 kg kleinfrüchtige Sorten (Prcßkirschen) RM. 49,—je 1M Kg Die Preise zu 9 und 7 gelten sür Sie gesamte Erntezeit auch für den Frischmarkt für Sie Hauptanbaubezirke in Se» Gebieten der GWV. Baden, Donau-Alpenland (ohne Alpenland), Hessen-Nassau, Kurmark, Nieder sachsen, zuzügl. des zum GWV. Schleswig-Holstein ge hörenden Teils des Alten Landes, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Westmark. 8. Zwetschen (blaue HauS- und saute) v- und L-Vertrag Güteklasse -V hartreis RM. 29,— je 199 kg Güteklasse 8 RM. 19,— je 199 kg Die Preise gelten sür die gesamte Erntezeit auch für den Frischmarkt für die Hauptanbaubezirke in den Gebie ten der GWV. Baben, Donau-Alpenland sohneAlpen- landjs Hessen-Nassau, Kurmark, Niedersachsen zuzügl. des zum GWB. Schleswig-Holstein gehörende» Teils des Alten Landes, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Westfalen, Wcstmark. S. Aepsel v- und L-Vertrag Güteklasse 8 RM. 12,— je 199 kg Güteklasse c RM. 9,— je 199 kg gepflückte, hellfchalige Aepsel der Güteklasse 8 erhalten einen Zuschlag von RM. 2,— je 199 Kg. II. Zonenelutelluug. Es gehören zur Zone I: das Gebiet der GWB. Rheinland, West mark, Baden sowie vom GWB. Hessen-Nassau Sa» Ge biet des Reg.-Bczirks Wiesbaden und des Landes Hes sen, mit Ausnahme des Gebiets der ehemaligen Provinz Obcrhcffcn, zur Zone II: da» Gebiet der GWB. Westfalen, Thürin gen, Württemberg, des Reg.-Bezirks Kaffci, der ehe maligen Hess. Provinz Oberhesse», die bayrischen Reg- Bczirke Mainfranken, Oberfranken und Mittclfranken sowie die Rcichsgaue Nicderdonau, Oberdonau u. Wien, zur Zone III: die bayrischen Regierungsbezirke Schwa ben, Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz, Sie sudctenländischen Regierungsbezirke Eger und Aussig, der Ncichsgau Steiermark, die hannoverschen Regie rungsbezirke Hannover und Hildesheim, Sie Länder Schaumburg-Lippe und Braunschweig sowie die Ge biete der GWB. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Kurmark und Nicderschlesien, zur Zone IV: die hannoverschen Regierungsbezirke Lüne burg und Stade, die Gebiete der GWV. Weser-Ems, Schleswig-Holstein, Mecklenburg, der pommersche Re gierungsbezirk Stettin sowie die Reichsgaue Tirol- Vorarlberg, Salzburg und Kärnten, zur Zone V: die pommcrschcn Regierungsbezirke Köslin und Grenzmark, der ostpreußische Regierungsbezirk Zichcnau, der sudetenländische Regierungsbezirk Trop- pau sowie die Gebiete der GWV. Danzig-Westpreußen, Warihcland und Oberschlesien, zur Zone VI: die ostpreutzischen Regierungsbezirke Königs, berg, Allenstcin, Gumbinnen und Bialystok. - Anlage 19 In Sen Reichseinheitsvcrträgen ä, 8 und c gilt Ab-' »ahmepslicht sür folgende Erntehöchstmengcn: ») Gurken Salzgurken 1ß9 kg je a (199 qm) Schälgurken 289 Kg je a (199 gw) Essiggurken 80 Kg je a (199 gw) b) Weißkohl in Schleswig-Holstein und Weser-Ems . 799 är j- k» in Schlesien . . . . : . . 899 är je K» im übrigen Reich . . . 600 6- je k» ») Pslück-rbsen Palerbscn 99 är je b» Markerbsen 109 äi je K» 6) Karotten, kleine runde Frühkarotten 129 ä- je K» Herbstkarottcn 89 6i je K» e) Nantaiser und ähnliche Sorten . . . . . SOO ä- je h» I) Bohnen Buschbohne» . . . . . . . . . . . 129 är je ka in Spargelanlagen gebaute Bohnen ... 40 är je k» Bohnen aus Spargelanlagen, die noch nicht im Stich sind 80 är je ka Stangenbohnen . . . . . . . . . . 200 6- je h- g) Große Bohne» (dicke Bohnen, Püfsbohnen) 129 är je Ka Anlage 11 Allgemeine Bestimmungen sür den Abschluß von Anbau und Liesernngsverträgen Werden Anbau- und Lieserungsvcrträge im Sinne des Abschnitts I der Anordnung Nr. 9/41 der-Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast bctr. Anbau- und Lie- ferungsoerträgc vom 19. 3.1941 geschlossen, so sind folgende Bestimmungen bindend: 1. Der Erzeuger ist verpflichtet: Den Ertrag aus der Bcrtragsfläche bis zur Höhe der entsprechenden Erntehöchstmengen im Sinne Ser jeweiligen Reichseinheitsvorschristen für die Sortierung von Garten bauerzeugnissen laufend nach Reife abzuliefern, nichts hin- wcazunehmen und nichts hinzuzufUgen: auf Verlangen des Äcrarbeiters den über die jeweiligen Erntehöchstmengen hinauSgchenden Ernteansall aus Ser 1942 — etn lohnendes Jahr für die holländische Gartenbauwirtschast Dank der günstigen Witterung, die nach dem strengen Winter 1941/42 ganz unerwartet kam, tonnte Holland im vergangenen Jahre eine gute Gemüse- und Obsternte einbringen, ja, die Erträge waren teilweise sehr gut. Obwohl man nicht weiß, in welchem genauen Umfang die Gemüseerzeugung ausgedehnt wurde, hat der Gemüsebau 1942 in Holland doch eine riesige Ausbreitung erfahren. Mes bezieht sich nicht nur auf den erwerbsmäßigen Gemüseanbau, sondern auch auf den privaten Anbau. Dementsprechend sind auch die Umsätze beträchtlich angewachsen. In Brock op Langendijk, dem Zentrum des nordholländischen Feldgemüsebaus, wurde im Oktober 1942 für 444 174 'hfl. (589,42 RM.) an Gemüsen umgesetzt gegenüber 224 013 hfl. (297,27 NM.) im Oktober 1941. Im November 1942 hatte man dort einen Umsatz von 410 764 hfl. (545,09 RM.) gegenüber 254 571 hfl. (337,82 RM.) im November 1941. Dabei waren auch die Umsätze von 1941 Rekordumsätze. Der große Feldgemüseanbau zog am meisten aus der günstigen Witterung des Jahres 1942 Nutzen. Früh- und Winterkartoffeln sowie Kopfkohl ergaben Massenernten. Eine weitere Steigerung des An baus wird für 1943 jedoch nicht mehr erwartet, da es vor allem an menschlicher Arbeitskraft fehlt, die bis ßum äußersten ausgenutzt ist. Außerdem spielen hier auch die begrenzten Lieferungsmöglich keiten für Handelsdünger, Schädlingsbekämpfungs mittel und Kohlen eine Rolle. Da das Winterwetter sich günstig gestaltete, blieben dem Gemüsebau unter Glas Frostschäden erspart. Der Frost trat svät ein, und so konnte Herbstgemüse ungewöhnlich lange abgesetzt werden, was vor allem Blumenkohl und Rosenkohl zugute kam. Die Transportverhältnisse sind gut. Auch hier hat sich das milde Winterwetter günstig ausgewirkt, weil die Kanäle, namentlich in Nordholland, ein Hauptverkehrsmittel für den Gemüseversand, länger als in den bisherigen Kriegswintern offen geblieben sind, so daß die übrigen Transportmittel für andere Zwecke eingesetzt werden konnten. Werbeaktion sür erhöhten Gemüsebau in Schweden In Schweden wird jetzt eine Werbeaktion für den erhöhten Anbau von Gemüse durch alle Be völkerungsschichten veranstaltet. Der sogenannte ..Heimbedarf-Anbau" soll nach dem Wunsch der Behörden zu 50 Kartoffelanbau umfassen. Statt der im letzten Jahr bebauten 4000 ka sollen in diesem Jahr 5000 5s angebaut werden. Da Kunst dünger in diesem Jahr nicht in demselben Maß wie im vorigen Jahr zur Verfügung steht, dürfte aber keine so gute Ernte wie 1942 zu erwarten sein. Amerika bekommt den Krieg immer stärker zu spüren! Der amerikanische Preiskontrollausschuß hat kürz lich bekanntgegeben, daß mit Wirkung vom 1. März d. I. an die Rationierung von getrocknetem Obst und Früchten im ganzen Land eingeführt wird. Von der Rationierung werden mehr als 200 ver schiedene Erzeugnisse ersaßt, darunter auch konser viertes Gemüse. Italien beruft Landwirte in den Senat Im Februar 1943 ist eine ganze Anzahl von italienischen Landwirten in den Senat berufen worden. Dazu gehört Guido Asinari di- San Mar- zano, der seinen Soldatenberuf mit der Liebe zur Landwirtscyaft verband und zuletzt als Vertreter der Holz-Korporation in der Kammer saß. Ein weiterer der neuen Senatoren ist Prinz Rodolfo Borghese, der auf seinen weiten Agrarbesitzungen in der Nähe von Rom moderne Anbausysteme ein- sührte und zugleich die sozialen Bedingungen seiner Beriragssläche in geschloffenen Anbaugcbictcn Ser nächst gelegenen Bczirksabgabcstelle anzudicnen; den Ertrag von Flächen unter 1'/- K» nur mit einem Ab nehmer abzuschließe». Sofern der Erzeuger, der über mehr als 1'/« k» verfügt, nicht den Ertrag seiner gesamten An- bauslächen mit einem Abnehmer abschließt, ist er verpflich tet, diesem die Restgröße der nicht oder nicht mit ihm ab geschlossenen Flächen bckanntzugebcn; auf Verlangen ScS Verarbeiters auch den nicht den Reichs- cinheitsvorschristen entsprechenden Ernteansall aus Ser Verträgsfläche abzuliesern; die jeweils aus der VertragSsläche anfallenden Ernte mengen laufen- nach Anfall an der vom Verarbeiter zu be stimmenden Uebergabestcllc — beim Rcichscinhcitsvertrag L einer po» der Bezirksabgabestelle zu bestimmenden Ucbergabestellc — anzuliescrn. Bei Weißkohl kann der Ver arbeiter die Berladetage wenigstens 3 Tage vorher bestim men. Höchstlieferungen'je Tag können im Vertrage feft- gelcgt werden; da» Saat- und Pflanzengut für die Verträgsfläche auf Verlangen des Verarbeiters ausschließlich von diesem zu beziehen gegen Verrechnung bei der Schlußabrechnung aus dem Vertrag; e» in diesem Falle ausschließlich für die Ver tragsfläche zu benutzen und keinerlei anderes Saat- oder Pflanzengut auch nicht zum Nachpslanzen für die Vertrags- flächc zu verwenden; die VertragSware laufend »ach Ernteanfall abzuliesern. Dis Festpreise gelten zur Haupterntczeit. Wünscht der Verarbeiter spätere Verladung, die eine Lagerung not wendig macht, so hat er einen angemessenen Lagerkoften- zuschlag zu zahlen. Dieser ergibt sich aus den nach der Haupterntezcit ansteigenden Frischmarktpreisen, durch die die Lagerkosten abgegolten werden; Platten-Dänenkohl, laufend nach Schnittreife bi» zum 29. November zu liefern. Bei späterer Verladung ist ein La gerkostenzuschlag, wie er sich aus Jisscr k Ser Anlage 9 ergibt, zu zahlen. Die Anforderungen, die von dem Ver arbeiter auf Grund der Anweisungen zur Durchführung Les Vertrages schriftlich oder mündlich — auch durch einen Beauftragten — gegeben werden, zu befolgen; eintretende Mißernten dem Verarbeiter unverzüglich nach Feststellung zu melden. Eine Mißernte liegt — im Gegen satz zu einer Minderernte — nur dann vor, wenn voraus sichtlich gar nichts oder praktisch nichts geerntet werden kann. Bei Unterlassung der Mißerntemeldung haftet der Erzeuger dem Verarbeiter bis zum Wert der Sem Ver arbeiter entgangenen Normalernte aus der Grundlage des Vertragspreises; Mehr, oder Minderernten zu melden. Eine Haftung ent steht aus der Nichtmcldung jedoch nicht. 2. Der Verarbeiter ist verpflichtet: Gcgebenenfall» da« erforderliche Saat- und Pflanzgut — da» tunlichst im Vorjahre einer Anbauprüfung unterzogen worden ist — zu liefern, für dessen Mcngencrtrag er eine Verbindlichkeit jedoch nicht übernimmt. Er hat jedoch vor Auslicserung eine Keimprobe zu machen und das Ergebnis dem Anbauer mitzuteilen; Erbsen- und Bohnensaat an den Erzeuger bzw. an die diesen vertretende Bezirksabgabestelle zum 100-Kg-Preis der Gcmüsesamenpreisliste sür den Samcnfachhandel, andere Gcmüscsämcreicn zum Verbraucherpreis des Sauptprcis- verzeichnisse» für Gemüsesämereien abzüglich 12°/» frei Empfangsbahnhof des Erzeugers abzugeben (der Verarbei ter ist berechtigt, bei Abnahme von mindestens 399 Kg Erb sen- und Bohnensaat zum 1909-Kg-Preis der Gemüsesamen preisliste sür den Samenfachhandel bzw. bei den übrigen Gemüscfämereicn zum Verbraucherpreis abzüglich 12 »/» einzukaufen); bei Lieferung de« Saat- oder Pflanzgutes auch eines nicht der vorgesehenen Sorte entsprechenden Saat- oder Pflanzgutes die Ernte vertragsmäßig abzunchmen; sich auch selbst um den Acker zu kümmern, um mit dem Erzeuger Diehr- oder Mindcrernten seststellcn zu können. 3») Treten durch Wittcrungseinslüssc Wachstmusverände- rungen an der! Rohware auf (z. B. verlieren Pariser Ka rotten häufig ihre runde Form), fo geben solche Mängel kein Recht zur Rüge, wenn die Ware noch zu einem han- Lelsüblichcn Produkt verarbeitet werden kann. b) Der vom Käufer Beauftragte kann von ihm beanstan dete Ware unter Vörbehalt der Abnahme durch den Ver arbeiter y» diesen weiterleiten, wenn ihm die Transport- sähigkeit aus besonderen Gründen (Krankhcttsbefall) ge- sährdet erscheint, c) Als nicht den Reichseinheitsvorschriften tür die Sor tierung entsprechend festgestellte Ware ist vom Erzeuger oder seinem Beauftragten nachzusortieren. 4. Kalls der Erzeuger Vertragsware anderweitig abgibt oder vertreibt, ist der Verarbeiter berechtigt, sür den L!e- seruugsausfall einen Deckungszukauf zu Lasten beS Erzeu gers vorzunehmcn. Dey Verarbeiter ist berechtigt, nach An- üören des für den Erzeuger zuständigen Gartenbauwirt- schaftsvcrbandeS vom Vertrage fristlos zurückzutretcn, wenn der Erzeuger andere als die von der Verträgsfläche geerntete Ware an Sen Verarbeiter abliefert. Falls der Verarbeiter die anfallenden Liefermengen nicht vertragsmäßig abnimmt, kann der Erzeuger unver züglich eine Abnahmcsrist von 24 Stunden stellen. Er ist berechtigt, nach Ablauf dieser Krist die Ware unter Be nachrichtigung der Firma bestmöglich anderweitig zu ver werten. Der Verarbeiter hat nach Anhüren des sür den Erzeuger zuständigen Gartcnbauwirtschastsvcrbandes den durch den Mindercrlös entstandenen Schaden zu tragen. 8. Wesentliche Behinderungen durch höhere Gewalt, Ver kehrsstörungen, wiederholt schlechte unS vertragswidrige Ablieferungen, behördliche Maßnahmen u. ä. berechtigen den betrotscnen Teil, Lieferung oder Abnahme unS Ab rechnung entsprechend auszusctzen und bei längerer Dauer der Störungsursache nach Genehmigung de« Vorsitzenden des für Len Erzeuger zuständigen GartcnbauwirtschaftS- verbandeS vom Verirage zurückzutreten. Der Gartenbau- wirtfchastsverband ist gehalten, eine Entscheidung binnen 8 Tagen nach Eingang des Antrages herbeizuführen. 6. Erfüllungsort ist die tatsächliche Uebernahmestelle. 7. Forderungen aus Anbau- und Lieserungsverträgcn sind nur mit Einverständnis des Vertragspartners an Tritte übertragbar. Bauern ständig verbesserte. Prinz Borghese, der ursprünglich Marineoffizier war, saß gleichfalls als Vertreter der Korporation für Gartenbauwirtschast in der Kammer. Anordnungen Lnoronung Nr. 7/4Z der Hauptvcreinigung der deutsche» Gartenbauwirtschast. Bctr.: Aenderung der Anordnung Nr. «9 der Hauptvereint, gung der deutschen Gartenbauwirtschast bctr. „Rege, lung des Absatzes von Erzeugnissen des Blumen, und Zierpjlanzcnbaucs für das Marktgebiet Köln" vom 23. März 1936 (RNBbl. S. 164). Vom 16. März 1943. Auf Grund des § 4 der Verordnung über den Zusammen- schluß der deutschen Gartenbauwirtschast vom 21. Oktober 1936 (RGBl. I S. 911) und des ss.8 der Satzung der Haupt. Vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vopt 6. Fe bruar 1937 (RNVbl. S. 77) wird mit Zustimmung Se» Reichsministers sür Ernährung und Landwirtschaft ange- ordnet: I. Absatz 2 de» Abschnittes I der Anordnung Nr. 69 der Hauptvcreinigung der deutschen Gartenbauwirtschast betr. „Regelung des Absatzes von Erzeugnissen des Blumen- und Zierpslanzcnbaues für das Marktgebiet Köln" vom 23. März 1936 (RNVbl. D. 164) erhält folgende Fassung: „Das Marktgebiet Köln umfaßt Stadt- und Landkreis Köln, die Gemeinden Bensberg, Vergisch-Gladbach, Porz, Wesseling, Wiesdorf, Leverkusen, Schlebusch, die Ortschaf ten Alster, Roisdors, Bornheim, Dersdorf, Brenig, Wal dorf, Lardors und Merten." Diese Anordnung tritt am' Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. März 1943. ... , , Der Vorsitzende der Hanptvercinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. In Vertretung: Siovort.. Anordnung des Neichsbauernsührers bctr.: Einrichtung des BcschwerdcansschuffcS beim ReichS» > nährstand sür Entscheidungen über die Verleihung und Benutzung des Gütezeichens (Verbands,eichens) „Markenetikett sür deutsche Baumschulcrzcugniffe". < Vom 28. Februar 1943. Auf-Grund de« § 19 der Ersten Verordnung über de» ; vorläufigen Ausbau des Reichsnährstandes vom 8. Dczcm- ' der 1933 (Rcichsgcsctzbl. I S. 1080) wird angcordnet: ß l ;; Beim Reichsbaucrnführcr wird zur Entscheidung über Bc- < schwerden gegen Maßnahmen aus Grund der Bekannt- machung betr, Bestimmungen sür die Verleihung und < Benutzung des Gütezeichens (Verbandszeichens) „Marken- < ctikeii für deutsche Baumschulcrzcugniffe" vom 13. Januar : 1943 (RNVbl. S. 89) ein Bcschwerdeausschuß eingerichtet: § 2 / Der Bcschwcrdcausschuß entscheidet in der Besetzung mit ; Lem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende ; und die Beisitzer sowie die crfordtrlichc Zahl von Stell- ; Vertretern werden vom Rcichsbaucrnfiihrcr ernannt. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter müssen die'Befähigung > zum Nichtcramt oder zum höheren Verwaltungsdienst > haben. i; 83 > Auf das Verfahren vor dem Befchwerdeausschuß finden > Lie allgemeinen sür die Bcschwerdeausschüsse des Reichs- > nährstandcs-erlassenen Vorschriften AnwcnSung. i- 8 4 > Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft,, st B c r l i n, den 28. Februar 1943. Der Rcichsbaucrnsührer. > In Vertretung: gckr-n». , ' k Am 27. 3. feiert Bcrufskamcrad Fritz Klette, Tiefenort a. L. Werra, seinen SO. Geburtstag. Di. Gartenoberinspektör Hermann Hinze, Leiter des, städti- scheu Garten- und Fricdhofamtcs in Wolsenbüttel (Braun schweig), konnte am 1. 3. das 28jährige Jubiläum seines Eintritts in die Dienste der Stadtverwaltung scwrn. Der wohlgcpslcgte Friedhof und die öficntlichcn Anlagen der Stadt legen Zeugnis ab von seiner langjährigen erfolg reichen Tätigkeit. O. Aauckt. Am 27. 2. verschied in Wiesbaden im 73. Lebensjahr der Obstbauoberlchrer Erwin Junge. Kaum ein anderer Leh rer und Fachmann war so wie er mit der Stadt und dem Namen Geisenheim verbunden, Senn von 1899 bis 1936 wirkte er als Obstbauoberlchrer an der Geisxnheimer Versuchs- und Forjchungsanstalt. Es gelang ihm, beson ders die Obstbauabtciluug aus eine Höhe zu fuhren, wie sie kaum an einem anderen gleichartigen Institut zu finden mar. Eine besondere Ehrung wurde Erwin Junge bei sei nem Ausscheiden aus dem Lehrkörper der Anstalt zuteil: ein Obstbaumguarticr in den Geisenheimer Anlagen er hielt seinen Namen, und kurz daraus wurde eine Apfcl- ncuzüchtung nach ihm benannt. Als Junge 1936 in den Ruhestand trat, war er noch weiterhin als Fnchrcdncr, Sachverständiger und Fachschriststeller tätig. Während seiner ganzen Dienstzeit trat Erwin Jungc als Schrift- leiter der „Geisenheimer Mitteilungen sür Obst- und Gar tenbau" hervor. Seine schriftstellerischen Arbeiten waren in Fachkreisen sehr beliebt und viel gelesen. Mit Prof. Dr. Muth gab er ein großes Werk „Die Praxis des Obstbaus" heraus, das. großen Anklang sand. Die vorgesehene Ncu- beatbeitung dieses Werkes durste er nicht mehr erleben. Ein weiteres Werk „AnbauwürSige Obstsorten" ist bereits in der 2. Auslage erschienen. Ganz besondere Beachtung in der Fachwelt sand das erstmalig mit Pros. Christ be arbeitete Werk „Die Wertbcrechnung der Obstkulturen", das Junge noch im Jahr vor seinem Ableben neu bear beitete und umgestaltcte. Erwin Junge wird eingehen in die Reihen deutscher Fachleute und Pomologen, die einen hervorragenden Anteil haben an dem Aufstieg des deut schen Obstbaus. Ein ehrendes. Gedenken ist ihm gewiß. L/orämaun. Ungarn führt üas „Landwirtebuch" ein Wie bereits gemeldet wurde, hat Ungarn in die sem Jahr ein System der Ablieferungspflicht auf gebaut, das die Aufbringung der für die Ver sorgung benötigten Nahrungsmittel gewährleisten soll. Um die Erfüllung der Ablieferungspflicht zu überwachen, niurde nunmehr das „Landwirte buch" eingeführt, das jeder Landwirt, der Acker boden bewirtschaftet, erhält. In dem Buch werden die Hof- und Familiendaten der Wirtschaft sowie alle Ablieferungen eingetragen. Das „Landwirte buch" soll verhindern, daß 'Nahrungsmittelmengen in den Schwarzhandel gelangen. Spanien eröffnete einen landwirtschaftlichen Rundsunkdienst Mit einer Eröffnungsrede des spanischen Land wirtschaftsministers wurde in Spanien ein ständiger landwirtschaftlicher Rundfunkdienst eröffnet. Die Sendungen sollen ein wichtiges Hilfsmittel im Kampf um die Steigerung der Erzeugung dar stellen und weitere Kreise der Landbevölkerung mit den Zielen der spanischen Agrarpolitik vertraut machen. Zur Verbesserung der verforgungslage Bei dem unter obiger Ueberschrift in Nr. 6/43 veröffentlichten Aufsatz bezüglich der Verwertung städtischer Abfallstoffe im Gemüsebau ist bei der Angabe der aufzuwendenden Müllmenge je Hektar ein Druckfehler unterlaufen, den wir hiermit richtig stellen. Der betreffende Satz (vorletzter Absatz auf der ersten Seite) muß richtig lauten: Um eine bodenverbessernde Wirkung zu erzielen, ist mit Gaben von 300 bis 500 cbia/kä (an Stelle von 300 bis 500 clr/ds) zu rechnen. — Auf Seite 2, zweiter Absatz (linke Spalte) muß es statt „Groß müll" richtig Grob m ü l l heißen. I« Atter von 76 Jahren starb am 16. 2. der Gärtnerei- bejitzcr Emil Röhlig in Schleiz. Der Verstorbene hatte seinen Betrieb, mit Ausnahme der Landschasts- und Fricd- hosgärtnerei, Sic jetzt aufgelöst wird, bereits von 12 Jah ren an Gärtnermeister Nudols Rogge verpachtet. Hus den Landes-, Kreis- und OrtsbauernläMm Landcsbaucrnschast Sachsen 1. 4. Leipzig. 18 Uhr, „Hotel Sachscnhos", Johannisplatz. Landosbauenischasl Schlesien 39. 3. Sagan. 15.30 Uhr „Augustinergarte»". Tagung der Gartenbaugruppe des Kreises Sprottau. 8. 4. Lauban. 18 Uhr, „Gute Quelle". /VUtteilungen Kes KVb üer Oarten- auslütfrenden u. rriekchokgärtner e.V Landesgruppe Schlesien 2.4. BrcSlau. Mitgliederversammlung im Hotel „Vier Jahreszeiten", Gartcnstraße. 13.39 Uhr Begrüßung; 1. Tätigkeitsbericht der Landcsgruppe Schlesien, 2. Verbandsarbeit im Jahre 1942, 3. Der Gartenaus- . führende und Friedhofsgärtner im 4. Kriegsjahr, 4. Tilgner: „Leiftungsrichtfätze in der Landschasts. aärtnerci und Fricdhofsgärtnerei", 8. Aussprache. Schluß gegen 18 Uhr. 6. 4. Kattowitz. Mitgliederversammlung im Hotel „Mo nopol" gegenüber Lem Bahnhof. 10.30 Uhr Begrü ßung; 1'. Tätigkeitsbericht der Landesgruppe Schle sien, 2. BerbandSarbeit im Jahre 1942, 3. Der Gar tenausführende und FrieShossgärtner im 4. Kriegs jahr, 4. Mittagspause, 8. Lichtbildervortrag von Herrn Gartenbaudirektor Stoschek-Bielitz über „Deutsche Friedhojskultur und die Neuordnung des Friedhofswesens der Provinz Oberschlesien, unter besonderer Berücksichtigung der eingegliederten Ost- gebiete, 6. Aussprache. Schluß gegen 16 Uhr. Da wir kriegsbedingt nur einmal im Jahre Arbeits tagungen einberusen können, wird jedem Berufs- kamcraden der Laudesgruppe dringend empfohlen, an dieser Tagung tcilzunehme». 1 M KL Hk M L kil ilMN Äs '. äia LütMAft L Obst- wi! 6« Unzikir Plürü«?. MA Mi vkiMü »A Wach r» GL, .Machen Sr.- ..K MmÄi l LKä AW-kiWL- Klütz' E sK tm l EM 4M »r ÜMiih, ioi I uc üt MzriLiM Äack r: Lu S SÄM sürtz-i L itK Ei- M K Ally. -Hp 8»' »st Ml E l' PE-x List- Mch M El- ,. . Sie wiirda E. HMPidMilligN. iings immer iiu vrkt lagen, fesig! sachliche Arge do schrie festigte, MOintziuhmm Mtz von Lbsj in Men wurde, m «EM Md W »riing der ZM Mrmig immer n Zander zy i der Anordnungk sah die Mrechmm AsMtmges x de! G - mit Lsm! la siMl ü Llruch 7 . l i Mr- L kin
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