Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
-
Band
Band 60.1943
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
A^äAiicdLsitsn cisr LtrscLung ciss LcratFutss ciurcd Vsr^üruiunssmittsl SparsameVenvenoungvonVemüsejamen Von Prof. Dr. Th. Roemer, Halle (Saale) Im Gemüsebau spielen die Unkosten für Saatgut eine wesentlich geringere Rolle, weil die anderen Erzeugungslosten, insbesondere die Löhne, ein Viel- faches im Vergleich zum Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen betragen. Wenn auch der Preis für 1 kg Saatgut wesentlich höher ist als bei land wirtschaftlichen Fruchtarten, so werden doch über- wiegend geringe Mengen benötigt, insbesondere bei jenen Gemüsearten, die gepflanzt werden (Kohl arten, Sellerie u, a); aber auch von Gemüse arten, die gesät werden, wie Möhren, werden nur kleinste Mengen benötigt. Infolgedessen achtet der Gemüseanbauer meist nicht auf eine spar same Verwendung des Gemüsesaat gutes. Häufig handelt er nach dem Grundsatz: „Viel hilft viel". Dabei wird übersehen, daß hier- mft für ihn selbst ein großer Nachteil verbunden ist, und ferner wird nicht daran gedacht, welch großer Schaden volkswirtschaftlich dadurch entsteht. Mehr als die Hälfte des deutschen Gemüsesamen verbrauchs wird im Ausland erzeugt. Spar samkeit in der Verwendung von Ge müsesamen ist daher nicht nur ein Gebot der Jetztzeit, sondern eine Dauerforderung, die um so energischer verlangt werden mnß, je kleiner der Anbau ist. In den Schrebergärten wird Saat gut direkt verschleudert. Damit ist für den Anbauer selbst der Schaden durch zu dichte Aussaat noch viel größer als der unnötige Verbrauch und die damit verbundenen Geldausgaben. Infolge zu dichter Saat stehen die Pflanzen zu eng und können sich nicht voll entwickeln, nehmen sich gegenseitig Licht, Raum, Nährstoffe und Wasser weg. Immer wieder sieht man, daß auch durch sachverständige Personen zu dicht gesät wird. Bei vielen Gemüse arten werden 80 Ä der Pflanzen durch Verziehen und Vereinzeln des Bestandes wieder entfernt. Ab gesehen von den großkörnigen Saaten, wie Erbsen und Bohnen, kann ganz glatt 5 0 A> des Verbrauchs eingespart werden, bei einigen Arten sogar wesentlich mehr. Man kann sich ferner die Arbeit des Vereinzelns wesentlich erleichtern, wenn man dünner sät. Die Ver geudung an Samen ist besonders groß bei fein körnigen Sämereien, wie Mohrrüben, Zwiebeln, Radies, Kohlarten, aber auch bei Salat, Spinat u. a. Es entstehen folgende drei Vorteile: Einsparung von Saatgut, Erleichterung des Vereinzelns, bessere Entwicklung der jungen Pflanzen. Wohl ist bekannt,, daß erfahrene Gärtner dieser Verschwendung ent gegenwirken, indem sie. dem Saatgut irgendwelche Mittel, wie Sägemehl, Asche, beimischen, dieses ver dünnen. Aber das geschieht noch viel zu wenig! Wir haben an dem Institut für Pflanzenbau der Universität Halle Versuche mit der Beimischung ver- chiedener Materialien gemacht. Von solchen „Ver- mnnungs-" oder „Streckmitteln" haben sich in un sren Versuchen bewährt: 1. Düngemittel wie Leuna- älpeter, Thomasmehl; 2. Abfallstoffe Von Hart grude, Schlackenabfall der Thomasaufbereitung, Zell stosskohle. Die ersteren sind den Landwirten und Gärtnern als Düngemittel zugänglich und werden von diesen bereits zu Düngungszwecken gebraucht. Man muß sie zur Beimischung der verschiedenen Gemüsesämereien in verschiedenen Größen durch Sieben trennen. Die Abfallstoffe können in ver schiedenen Korngrößen bereitgestellt werden. Fol gende Größensortierung hat sich als richtig erwiesen: Gemüseart Dünge mittel mm Hart- grübe mm Thomas schl arke mm Zellstoff Mohrrübe .0-1,2 0,6-2,0 1.1—t.2 — i Zwiebel 1,2-2.0 1,2-2,0 1,0-1,5 — Kohtarten und Raps 1.2- 2,0 — — — Spinat 2,0-3,0 1,5-2,0 — — Mohn, Sellerie. . . 0,6-1,0 0,6-1,2 0,b-1.0 o,1-0,2 Die Keimfähigkeit wird nicht geschädigt, auch wenn die Mischungen mehrere Wochen aufbewahrt werden, auch die Drillmaschinen werden nicht be schädigt. Die Drillfähigkeit mit kleinen Maschinen ist erprobt. Die Auszählung der Pflanzenbestände hat eine gleichmäßige Verteilung und Auflockerung der Bestände ergeben. In den meisten Fällen können die Sämereien mit den gleichen Gewichts mengen der Beimischungsstoffe gemengt werden, ohne daß die Bestände zu dünn werden. Ja, in vielen Fällen kann die doppelte Gewichtsmenge des Streckungsmittels zugegeben werden, also statt 1:1 in dem Verhältnis 1 Teil Saatgut zu 2 Teile Streckungsmittel gemengt werden, vorausgesetzt, daß die Keimfähigkeit des Saatgutes den Vorschrif ten der Saatgutprüfung entspricht. Die knappere Zuteilung von Gemüsesamen hin dert niemand, weniger Gemüse zu bauen. Die Notzeit ist der beste Lehrmeister! Der Gemüsebau in ven Oopau-Älpen- gauen fett Sriegsveginn oervoppett Wie aus den amtlichen Statistiken über den Gemüsebau zu ersehen ist, wurde im Deutschen Reich seit 1939 die Gemüseerzeugung außerordent lich gesteigert. Die Gemüsefläche erhöhte sich von 138 200 da im Jahr« 1939 auf 152 600 ko 1940, 190100 Ks 1941 und 313 000 Ks 1942. An dieser ständigen Erweiterung der Gemüsefläche sind auch die Alpen- und Donaureichsgaue hervorragend be teiligt. In diesen Reichsgauen betrug die Ge- Müseanbaufläche 1939 9385 ks. Sie erhöhte sich 1940 auf 10 208 da und 1941 auf 13 762 da. Die große Nachfrage nach Gemüse veranlaßten den Reichsnährstand 1942 im Rahmen der allgemeinen Gemüseanbausteigerung im Deutschen Reich auch in den Donau-Älpengauen die Gemüseprodukfion wesentlich zu erhöhen. Die Anbauplanung für 1942 sah in den Landesbauernschaften des Donau-Alpen- raumes die Vergrößerung der Gemüsefläche auf 20 853 da vor. Tatsächlich sind die Gärtner und vor allem auch die Bauern, die feldmäßig Gemüse anbauen, den Parolen zur Steigerung der Gemüse erzeugung willig nachgekommen, und es wurden im vergangenen Jahr 20 553 da mit Gemüse be baut, das ist um 11168 da mehr als 1939. Die Alpen- und Donaureichsgaue stehen mit einer Ge müsefläche von 6,6 v. H. gesamtdeutschen Gemüse- Me Möglichkeit, mit wesentlich geringeren Saatgut mengen auszukommen, ist gegeben. Daher sollte da von weitgehend Gebrauch gemacht werden. Wer nicht die ganze Fläche mit gestrecktem oder ver dünntem Saatgut bebauen will, prüfe selbst min destens in dem bevorstehenden Frühjahr die erreich baren Streckungsmittel*), um eigene Erfahrungen zu sammeln. Vielleicht kann er 1944 diese Er fahrungen schon voll ausnutzen und in späterer Zeit, in der wiederum genügend Gemüsesamen zur Verfügung steht, die Saatgutausgabe niedriger halten. Der private Vorteil deckt sich mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen, daß geringere Flächen zum Samenbau benötigt und dadurch für die Er zeugung von Nahrungsmitteln frei werden. Darüber hinaus sollte jeder, der es kann, von denjenigen Gemüsearten Samen gewinnen, die bei uns gedeihen, wie Erbsen, Bohnen, Rettich, Spinat. Eine solche Vorsichtsmaßnahme ist in Zeiten der Verknappung dringend geboten; denn was bedeutet es für einen Betrieb, wenn ihm nicht die Saatgut mengen geliefert werden können, die er auch bei Streckung das Saatautes und sparsamster Verwen dung braucht. Viele werden sich am Ende des Jahres 1943 die Frage vorlegen: „Warum habe ich das nicht schon längst gemacht?" Allerdings muß ein solcher Versuch nicht begonnen werden niit jenen Gemüsearten, deren Samengewinnung beson dere Schwierigkeiten bereitet, wie Salat, Blumen! kahl, Sellerie u. a. m. Man muß ja nicht gleich mit dem Schwierigsten beginnen. Bei allen Fremd- bcstänbern, wie Kohlarten, muß darauf Rücksicht ge nommen werden, daß nicht Fremdbestäubung einsetzt. Wichtiger als der Eigenbau von Gemüsesamen ist die Streckung des Saatgutes durch Verdünnungsmittel und die Dünn saat. *) Zu beziehen durch: Ammoniakwerk Merseburg und Thomasmehlkontor, Dortmund, Rheinische Straße 178. landes an fünfter Stelle in der Reihe der deutschen Gemüsebaugebiete und werden mit ihren 21000 da Gemüsetand nur von Bayern (23 000 ks), der Mark Brandenburg (26 000 ks)f der Provinz Sachsen (31 OM da) und der Rheinprovinz (32 OM da) übertroffen. Was die Gemüseproduktion, nament lich der Donaugaue, besonders wertvoll macht, sind die außerordentliche Vielfalt ihrer Produkte und die große Leistungsfähigkeit des Frühgemüsebaus, der in den Landesbauernschaften Wien und Nieder donau Spitzenleistungen vollbringt. Mes Mütchen Soden für den änvau von semüfe Auf Grund einer Anordnung des Landrates des Landkreises Marburg (Drau) und einer ent sprechenden Verordnung des Chefs der Zivilverwal tung in der Untersteiermark muß im Gebiet des Landkreises Marburg jedes zum Gemüsebau ge eignete Grundstück, sofern es nicht ohnehin land wirtschaftlich genützt wird, zum Anbau von Gemüse verwendet werden. Eigentümer oder Besitzer von derartigen Flächen, die sie nicht selbst bebauen können, sind verpflichtet, die Grundstücke zu ver pachten. Wenn kein Pächter zu finden ist, wird der zuständige Bürgermeister einen solchen namhaft machen. kin wichtiges Nachschlagewerk Der Verbrauch von Obst und Gemüse aus in« ländischer Erzeugung hat erst in den letzten Jahren im Deutschen Reich entscheidende Bedeutung ge wonnen. Daraus erklärt es sich auch, daß trotz einzelner Ansätze in der Vergangenheit erst von 1939 ab die Statistik der gartenbaulichen Erzeugung in den Vordergrund des Interesses getreten ist. Gerade das Jahr 1939 brachte im Zusammenhang mit der großen Volks-, Berufs- und Betriebs zählung und im Anschluß an die allgemeine Er- fasfung der landwirtschaftlichen Betriebe eine be sondere. Gartenbauerhebung, die auch die Ausgangs stellung darstellte für die in den nächsten Jahren durchgeführten eingehenden Erhebungen des Ge müseanbaus. Neben diesen Flächenerhebungen ist von Bedeutung die amtlich« Gemüseerntestatistik, die mit Hilfe eigener (ehrenamtlicher) Bericht erstatter vor sich geht. Auf diese Weise kann laufend der jährliche Ernteertrag für die einzelnen Gemüse arten berechnet werden. Für die praktischen Be dürfnisse des Gartenbaus, vor allem für die Anbau lenkung sehr wichtig ist die seit einigen Jahren eingerichtete Erhebung der Anbauplanung (im zeitigen Frühjahr). In Ergänzung dieser amt lichen Erhebungen führt die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft bei ihren Bezirks- sammclstellen eine Gemüseanfallstatistik aüf Grund der Warenanfallmeldungen durch- Beide Arten von Erhebungen ergänzen sich in der besten Weise und ermöglichen einen genauen Einblick in die volks wirtschaftliche Bedeutung des deutschen Gemüsebaus. Die vorliegende Schrift*), deren Hauptteil ein ausgiebiges Tabellenwerk bildet, hat dankenswerter weise die in Frage kommenden Methoden und die Hauptergebnisse der Erhebungen in einer Einleitung aus der Feder des Unterabteilungsleiters Kumkn erläutert und gewährt damit einen schnellen und zusammenfassenden Einblick in die Anbau- und Ernteverhältnisse der letzten Jahre. Der Text wird durch gut ausgedachte graphische Darstellungen auf das beste unterstützt. Aus den Uebersichten ergibt sich zunächst die fortlaufende Steigerung des Ge müseanbaus von 1939 bis 1941, ergibt sich auch die Entwicklung des tatsächlichen Anbaus gegenüber der Planung von 1941. Weiter werden die Durch- schnittserträ'ge verschiedener Jahre für die ein zelnen Gebiete einander gegenübergestellt. Beson ders interessant ist eine Tabelle, die Jreilandanbau, Erntemengen und Gemüseanfall (bei den Bezirks sammelstellen) darstellt. Daraus ist beispielsweise zu ersehen, daß mehr als zwei Drittel des gesamten Gemüses im Reich von den.Bezirkssammelstellen er faßt worden sind. Sehr wertvoll ist eine Aufgliede rung der bei den Bezirkssammelstellen angefallenen Mengen von Sommergemüse nach den Anfallzeiten (von Anfang Mai bis Ende Juni halbmonatlich). Besonders berücksichtigt sind noch die Unterglas anlagen auf Grund der Gartenbauerhebungen von 1933 und 1939. Nach allem ist das Heft zweifellos ein wichtiges Hilfsmittel in der Hand der mit der Erforschung und Lenkung der Gemüsewirtschast be trauten Stellen und wird diese Bedeutung auch behalten, obwohl die einzelnen Zahlenangaben teil weise nur noch „historischen" Wert haben; für zu verlässige Vergleiche bleibt das Heft immer unent behrlich.. k. Q- *) Gemüse: Anbau und Ernte 1989/1941 so wie Anbauplanung 1942. Zusammengestellt und bearbeitet von der Unterabteilung Statistik der Hauptver- einigung der deutschen GartenbauwirFchast. 1912. 189 S. (Nur sür den Dienstgebrauch amtlicher Stellen.) tVr. 6/43 cisr HauptvsiSimsunF vom 15. 3.1943 Anbau- unö Liesemngsvemüge Auf Grund der 88 4 und 6 der Verordnung über den Zu sammenschluß der deutschen Gartcnbauwirtschast vom 21. 10. 1986 (RGBl. I S. 911) und des 8 8 der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbaumirtschaft vom 6.2. 1937 (NNVbl. S. 77) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichskommissars sür die Preisbildung angeorbnet: ' l. 1. Im Verkehr mit Obst und Gemüse sind Kaufverträge und laufende Lieferung nach Ernteanfall (Anbau- und Lie ferungsverträge) nur zwischen Erzeugern und Verarbei tern Zulässig. Ausgenommen sind: a) Verträge zwischen Erzeugern und solchen Verteilern, denen der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutsche» Gartenbaumirtschaft (Hauptvercinigung) für das betref fende Wirtschaftsjahr den Abschluß solcher Verträge im eigenen Namen unter der Bedingung ausschließlicher Wei tergabe der Erntebezüge an Verarbeiter gestattet hat,' der Verteiler ist verpflichtet, dem Gartenbauwirtschastsverband, in dessen Gebiet die Abschlüsse gciätigt werden, die Fa briken, an die die Erntemcngen geliescrt werden, unter Angabe der jeweiligen Art und Menge zu nennen. b) Verträge, bei denen -er Erzeuger durch eine Bezirks abgabestelle vertreten wirb, und der kaufende Verteiler einen entsprechenden Niickvertrag mit Verarbeitern nach- weist und ersüllt,- Obstlieferungsverträge sür den Frischmarkt einschließ- »chber Käufe des Behanges (sogenannte Obstpachtungen),' ä) Verträge zwischen Bezirksabgabestcllen, Versandvertei- lern und Grobverteilern zur lausenden Belieferung des Frischmarktes mit Kopfkohl. 2. Als Anbau, und Lieferungsverträge im Sinne des Absatzes gelten auch Vereinbarungen zwischen Erzeugern einerseits und Verteilern und Verarbeitern andererseits, dls bte Versorgung des Verteilers ober Verarbeiters mit Rohware über den Anbauweg zum Ziele haben. Hiervon sinö ordnungsgemäß abgeschlossene Grundstückspachtver- trage ausgenommen. Tcrminkäuse und Terminverkäufe, deren Erfüllung lau send nach Ernteansall erfolgen soll, auch durch Vermittler, die Bestimmungen dieser Anordnung nicht aus drücklich zugelasse» sind, sind verboten. II. - 1. Verträge der In Abschnitt I genannten Art sind auf den von der Hauptvereinigung vorgeschriebcnen Form blättern (Ncichseinheitsverträgen) — Anlagen 1, 2, 8, 4, 5, 6, 7 — abzuschtießen, und zwar ist zu verwenden: a) Für die Verträge Ser Erzeuget mit Verarbeitern oder mit Verteilern sür Verarbeiter: über Gurken der Neichsetnheitsvertrag ä über Weißkohl der Reichscinheitsvertrag 8 über sonstiges Gemüse der Rcichseinbeitsvcrtrag c Über Obst der Reichscinheitsvertrag O h) für Verträge von Bczirksabgabcstellen mit Verarbei tern oder mit Verteilern für Verarbeiter über Erzeugnisse aller Art der Reichscinheitsvertrag L; c) sür Verträge, die von Obstcrzeug-rn mit Verteilern vor der Ernte über die Lieferung von Obst für den Krisch- markt abgeschlossen werden, irr Reichscinheitsvertrag k: 6) sür Verträge der Besitzer v°» Obstanlagen, außer den Trägern ber Straßcnbaulast bei R-ichsstrassen und Land straßen 1. und 2. Ordnung mit Inhabern von Obstpächter karten ber Reichscinheitsvertrag k l (weißer Vordruck),' kür Verträge der Träger Ser Straßenbaulast bei Reichsltraßcn und Landstraßen 1. und 2. Ordnung als Eig?ntüm°r von Obstanlagen mit Inhabern von Obst pächterkarten ber Reichscinheitsvertrag 8 I (roter Vordruck). 2 Die Reichseinheitsvertrage, außer dem k I^fertrag (roter Vordruck) sind entsprechend den in den Formblättern gemachten Vorbehalten schwebend unwirksam, solange sie ni-Lt vom Vorsitzenden des sür den Erzeuger zuständigen Gartenbauwirtschastsverbanbes genehmigt sind. Die Er- Mung nicht genehmigter Verträge ist verboten. Neben- abreden außerhalb des Vertrages sind rechtsunwirkfam. 8. Der Käuier hat die Reichseinkeitsverträge in Urschrift mit zwei Abschriften dem Vorsitzenden des sür den Erzeuger zuständigen Gartenbauwirtschaftsvcrbandes vorzulege«, und zwar: Reichscinheitsvertrag bis zum 15. 5. Reichscinheitsvertrag 8 bis zum 1. 6. Reichscinheitsvertrag L bis zum 19. 5. Reichscinheitsvertrag 0 bis zum 1. 6. Reichseinheitsvertrag? innerhalb 5 Tagen nach Abschluß Reichscinheitsvertrag 8 I innerhalb 5 Tagen nach Abschluß Die Bezirksabgabestellcn haben abgeschlossene Rctchs- einheitsverträge k dem Vorsitzenden ihres zuständigen Gar- tcnbauwirtschastsverbanbes umgehend vorzulegen. Der Käufer erhält die Urschrift und eine Abschrift des genehmigten Vertrages: er hat die Abschrift des Vertrages an den Vertragspartner wciterzulciten. . III. 1. Genehmigte ReichseinheilSverträge sind im Sinne des Vertragszweckes sorgfältig zu erfüllen. 2. Bei den Reichseinheitsverträgen 8 dürfen Lieferungen zu Tagespreisen erst nach vollständiger Ersüllung ber Ver- tragsmengcn erfolgen. 8. Es ist verboten, Erzeugnisse, über die Rcichseinheits- verträge abgeschlossen sind, durch Dritte im unverarbeiteten Zustand zu erwerben sowie Dritten anzuüieten oder zu übereignen. Hiervon sind Frischmarktlieserungsverträgc ausgenommen. In besonderen Einzelfällen kann ber Vorsitzende des für den Erzeuger zuständigen Gartenbauwirtschastsverbanbes Ausnahmen — auch unter Bedingungen — zulassen. IV. 1. Die Vorsitzenden der Gartenbauwirtschastsverbände können in Gebieten, die für bestimmte Erzeugnisse oder all- gemein zu geschloßenen Gebieten erklärt morden sind, mit Zustimmung der Hauptvercinigung, die jeweils sür ein Jahr ausgesprochen wird, und jährlich erneut cinzuholen ist, bestimmen, a) baß Sie Ersüllung und Abrechnung ober Sie Ueber- wachung und Abrechnung der Reichseinheitsvertrage 8, c und v namens und für Rechnung der Erzeuger den Be- zirkSabgabestetlen übertragen wird,' bj Saß in bestimmten Gebieten Neichseinheitsverträge nur mit Bezirksabgabestellen — jedoch namens unü sür Rechnung der Erzeuger — aus Formblatt L geschlossen wer den dürfen,' ej -aß in Gebieten, in denen die überwiegende Mehrzahl der Erzeuger eines OrtsgcbietcS mit einem Verarbeiter einen Reichseinheitsvertrag 8 oder L über bestimmte Erzeugnisse geschloßen hat, auch die restlichen in Betracht kommenden Erzeuger mit diesem Verarbeiter einen Vertrag schließen und dem Verarbeiter eine Abschlußpflicht auserlegt wird: -Ij daß die Bezirksabgabestcllen Verträge über eine» be stimmten Anteil ihres voraussichtlichen Ernteanfalles mit Verarbeitungsbetrieben abschltcßcn,' -) Saß bei Abschlüssen von Verarbeitern mit einer Mehr zahl von kleine» Erzeugern in geschlossenen Ortsgebieten jeweils ein Vertragsstllck mit gesammelten Unterschriften (Sammelvertrag) zugrunde gelegt wird. Die für die Er zeuger bestimmte Abschrift des SammelvcrtrageS ist beim OrtSbauernführcr zu hinterlegen. 2. Schließen Bezirksabgabestcllen namens und sür Rech nung der Erzeuger Lieferungsverträge über Obst und Ge müse gemäß NclchSctnhettsvertrag 8, so ist die Erfüllung dieser Verträge an den tatsächlichen Ausfall der Ernte ge bunden. Diese Verträge sind auf Mcngengrundlage abzustellen. Der Käuser hat jedoch Anspruch auf laufende Lieferung eines zu vereinbarenden Hundertsatzes ber Gesamtanlieserung bei der betreffenden Bezirksabgabestelle bzw. Ortssammel stelle. Der vereinbarte Hundertsatz ist im Tert der 8-Ver- träge schristlich festzulegen. Der Käufer ist zur Abnahme der Vertragsmenge verpflichtet, sofern nicht »ach Ab ¬ schnitt V (1b) Söchsterntemengen verabredet oder festgesetzt oder im Vertrag Tageshöchstlieserungen vereinbart wor den sind. 8. Die Bezirksabgabestcllen sind berechtigt, bet Auszah lung Ser Erlöse an die Erzeuger für ihre Gefamtverkäufe (Frischmarkt, Anbau- und Lieferungsverträge und sonstige) den gewogenen Durchschnittserlös zugrunde zu legen. Die DurchschnittSerlöfe sind für jeden Liescrungstag geirennt nach Erzeugnisart, Güteklasse und gegebenenfalls Preis- gruppc zu errechnen. V. 1. Den ReichSeinheitSverträgcn 8, 0, 0 und 8 sind die in der Anlage 9 "aufgcführtcn Erzeugerfcstprcise zu grunde zu legen. Sie gelten auch als Höchstpreise sür den Frischmarktabsatz sür die in der Anlage 9 näher bezeich neten Gebiete (Prctsgebtete ^) und Zeitabschnitte. In den Preisgebietc» 8—8 gelten beim Abschluß von Anbau- und Lieferungsverträgen die während der Haupterntczeit fest gesetzten Frtschmarktpreisc. 2. Die Vertragspreise gelten Set Lieferung durch Achse frei Kabrikhof. Im übrigen gelte» die Bestimmungen Ser Frischwarcnanordnung vom 27. März 1942 (RAnz. Nr. 88). 8. Die Anlagen gelten als Bestandteil dieser Anordnung und find allgemein verbindlich. 4. Im übrigen gelten die „Geschäftsbedingungen der Hauptvercinigung dcr deutschen Gartenbauwirtschaft für den Verkehr mit Obst und Gemüse" vom 27. 8. 1936 (NN- Vbl. S. 263). VI. 1. Beim Kauf von Obst inländischer Herkunst zum Zwecke dcr gewerblichen Verarbeitung wird eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 6,40 RM. je 106 leg vom Verarbeiter erhoben. Verarbeitcrbetriebe, die Obst aus eigener Ernte verar-, beiten, sind ebensalls zur Zahlung der Ausglcichsabgabe verpflichtet. 2. Die AusgleichsabgaSe wir- beim Empfang der Ware fällig. 8. Die Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, die Aus gleichsabgabe binncn eines Monats nach Fälligkeit aus das Konto „Ausglcichsabgabe" der Hauptvercinigung cinzu- zahlen. Sie sind unmittelbare Schuldner Ser Hauptver einigung. VII. Werden Lieferungsverträge geschlossen, so ist vom Käuser ber Verwaltungskostenzuschlag gemäß dcr jeweils geltenden Gebührenordnung der Hauptvercinigung Ser deutschen Gartcnbauwirtschast an den sür den Erzeuger zuständigen Gartenbauwirtschastsverband zu entrichten. Dte Unkosten Ler Bezirksabgabestcllen werben anteilig auf die Erzeuger umgeFgt (gemäß Anordnung Nr. 68 der Hanptvcreintgung der deutschen Gartenbaumirtschaft betr. Ausgaben, Rechte und Pslichten der Bezirksabgabestellen v. 23. 3. 1986 (RNVbl. S. 1621), sosern in Einzelanordnungen nichts anderes bestimmt ist. Wird Bczirksabgabcstellen lediglich die Ueberwachung bzw. Abrechnung von Reichseinhcitsverträgen übertragen, so ist eine dcr tatsächlichen Leistung entsprechende Tcilum- lage vom Erzeuger zu entrichten. Eine höhere Teilumlage als 1°/» vom Erzeugererlös bedars -er Zustimmung -er zuständige» Preisbildungsstclle. VIII. Der Vorsitzende der Haupivcrcinigung dcr deutschen Gar tcnbauwirtschaft kann ^ur Vermeidung unbilliger Häricn Ausnahmen von de« Bestimmungen dieser Anordnung im Einzclsalle zulasten. IX. Mitglieder der Garienbauwirtschafisverbände, die den Vorschriften dieser Anordnung oder den auf Grund dieser Anordnung erlaßenen Anweisungen zuwiderhandeln, können in Ordnungsstrafe genommen werden. Als Zuwiderhandlungen sind auch Maßnahmen anzu sehen, die, ohne gegen den Wortlaut der erlassenen Bestim mungen zu verstoßen, eine Umgehung darstcllcn. Auch -er Versuch Ler Umgehung ist strafbar. X. Diese Anordnung tritt mit dem Tage -er Verkündung — auch mit Wirkung- sür die vor diesem Tage bereits für das laufende Jahr abgeschlossenen Verträge — in Kraft. Gleichzeitig treten außer Krast: die Anordnung Nr. 9 dcr Hauptvercinigung dcr deutschen Gartenbauwtrtschast betr. Anbau- und Lieferungsver träge vom 16. 8. 1841 (RNVbl. S. 89) u»S Lie Anordnung Nr. 11/42 der Hauptvercinigung dcr Leut- schen Gartenbauwirtschast bcir. Aenderung Ser Anord nung Nr. 9 ber Hauptvercinigung der deuischen Garten bouwirtschaft vom 10. 8. 1941 betr. Anbau- und Ltese- rungsverträge von, 28. 8. 1942 (RNVbl. S. 79). Berlin, den 15. 8. 1948. Der Vorsitzende ber Hauptvercinigung ter deutsche« Garteubauwirtschast. Anlageu 1—8 enthalten die Muster der Reichseinheitsverträge sä—v) j- 190 kg RM. 8,— RM. RM. RM. RM. 5,49 RM. 5,90 RM. ö,4g RM. NM. 28, 20, 18, 17, 15, 8-6 6-9 5,59 6,— trägen sind die zu legen: -4. Gemüse: 1. Essiggurke» 2,60 , 8,80 RM. RM. RM. 20,- RM. 17,- RM. 15,— RM. 14,- RM. 12,- RM. RM. Schleswig-Holstein Weser-Ems Mecklenburg, Niedersachsen, Pommern, Rheinland Kurmark, Westsalen Hessen-Nassau, Kurhesten, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Baden, Danzig-Westpreußen, Sudeten land, Schlesien, Wartheland, Wcst- matk, Württemberg Bayern, Donau-Alpenland, Ostpreu ßen, Südmark Schleswig-Holstein Weser-Ems Mecklenburg, NieSersachsen, Pommern, Rheinland Kurmark, Westfalen Hessen-Nastau, Kurhesscn, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Baden, Danzig-Äestpreußen, Sudeten land, Schlesien, Wartheland, West mark, Württemberg Bayern, Tonau Alpenlaud, Ostpreu ßen, Südmark RM. RM. RM. RM. RM. S. Salz-(Einlege-)Gurken 9—12 cm 9—15 cm 12-15 cm 9—22 cm 15—22 cm 4,40 4,90 8,— 8,90 4,— 4,50 Obstanlagen und Obstpächtern, 8 1 (rot) Obstlieserungsvertrag zwischen Eigentümern von Obstanlagen und Obstpächern. Anlage 9 I. Preise Den Reichseinheitsverträgen außer den 8- und k 1-Ber- ' " nachstehende« Erzeugerfestpreise zugrunde ^-Vertrag je 100 kg RM. 40,- RM. 22,— 8-Bertrag je 100 kg RM. 48,- RM. 25,- 8. Platten Dänenkohl u. ähnl. Sorten In Len Gebieten Ler Gartenbauwirtschastsverbände: 8. Schälgurken und Freilandsalatgurken ^-Vertrag je 100 kg RM. 11,- Krüppelgurken RM. 6,— Grotzgcwordene Einleger über 60 mm Lt RM. 6,— Die Preise zu 1—8 gelten sür bas gesamte 8- unb L-Vcrtrag je 100 kg RM. ' -4. Gurken-Anbauvertrag zwischen Erzeuger u. Verarbeiter, 8. Weißkohl-Anbauvertr. zwischen Erzeuger ». Verarbeiter, <3. Gemüse-Anbauvertrag zwischen Erzeuger u. Verarbeiter, v. Obstlieserungsvertrag zwischen Erzeuger u. Verarbeiter, L. Lieserungsvertrag zwischen Bezirksabgabcstelle und Ver teiler — Berieiler und Verarbeiter —, P. Obstlieserungsvertrag für de» Frtschmarkt zwischen Er zeuger und Verteiler, k I (weiß) Obstlieserungsvertrag zwischen Eigentümern von ü-Vertrag je 100 Kg RM. 14,— RM. 8,— RM. 6,- „ , , . , . Reichsgebiet auch sür den Berkaus aus dem Frischmarkt. 4. Herbstkohl (sog. September-Kohl) 8- und 8-Vertrag In de» Gebieten der Gartenbauwirtschastsverbände:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)