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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
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Band
Band 60.1943
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- Gartenbauwirtschaft
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ÜEkl Beilage „lechmsche kundschau" k^r.1 28.3 ik-M -i d«Mtz °^e ir Zm! di, rit^llüistüw^ .- ^77:7-. !:^rk der PtipL^ ^7-diMinichast, r:c> LtÄckiM -c-« mil KmK^ !7:„':lLibi!lMzUji !ck zu:! ist Mkch cKliwM«! » Klhüi kq ii Hnhckid «: -i! Scmcdmich e dü Hks»M: sn^ik^n, M diti ist mMMx iS dH. im )ch«E ! .isni^ir i». Liji yimläch imt idli. j MI aus Mmn , -ii da« Nittih k >. HD MldkL . i« M» knirmW illt beim RezitlH !:j still uns mir ^!<q skni, LL i rnjnllrläiiiz : H KÄiknmÄ ichkeit -tt ftliMm Linier »nd Ecs mÄÜristy niütrim MbcMmg yluvgsöiciist" iÄmdsi' WI/U "immchi? i-Lnrq Fchädliizl- KMj dn mWn -7>iü de- KfW' pst Lnlimhmi äi t P.M SIWNM., I ^lM MWti kb M Hst Winichmmi Ni «r Nmm W '!d«i deieiidkik II» z^-^. WifM .-!!-. P-.V dkl d-M jirst^st MM!< ::> «dn ii« i-M -Lnen M MI« -NlllMÜ«, di! !Ä iddkilj. Md MM d dmt die M »» ll'tdk KedilfÄWj Ik s>ti,;chll!ss dcl i!s v- -m'-mibtete diiöÄN klt dii >2 SM Mw A> WM 7i -in ieW vd O Wk» ''Mi den biEkü >».«« ,E ...1. iLi AMq die Um» alw^rÄM «iE litt« des WmchM -:- M ins-ied llmr ;-, ^chtidMg M y SmdtlM dn M ---:ft» Mkd M m m'üilni. WdrS ^A),Resj>E r.ü«: KM rE? -:r'! ?ickskkl^ n M «MlMi »' a, -u .'^Mr -z eellk» Hill U. ' i M und sein wird. Demmig. * über Prüfungsberichte Ser StuSiengefeNfchast A. Meßprüfung sind durch ersehen. Die Arbeits- in- und Auskuppeln Kriegsschädenrecht Maschine in Fortsetzung Betrieben werd« Hackfräse „Hako" Tabelle c von dal. Terminen ab ebenfalls nicht mehr hergestellt vertrieben werden. Es schuh Land l, Berlin, und endt, STG-, statt. Die Ergebnisie der Meßprüfung sind durch beigefüate Tabelle L zu ersehen. Die Arbeits tiefen sind vom gewachsenen Boden aus gemessen. Bei den Dauerversuchen sind die Zeiten und der Treibstoffverbrauch einschließlich der Anlauf- und dem Stahlrohr-Rahmen ungeordnet, kraftkupplung bewirkt das Ei Arbeitsgruppe der Fachabteiluna Gewächshaus- und Frühbeetfenster- industrte Berlin W. SS, 8. Juni 1842. Aus Grund des ? 16 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 19S4 ergeht folgende Anordnung Der Bezug, die Herstellung und der Vertrieb Frühbeetsensterhandgriffen, -handringen oder aus Eisen oder sonstigem Metall ist verboten. die Herftelluug vo« Frühbextseuster«: 8 1 dürfen nur noch die vom Fachnormenaus- für die Landwirtschaft unter Din-Norm svog und Din-Norm Land 8001 genormten Arbeitsausschuß Gewächshäuser und Frühbeetfenster Berlin W. 3S, 12. Dezember 1942. Auf Grund des 8 18 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 erlasse ich folgende Anweisung für de« Transport von Frühbeetsenster«. " 8 1 Die Hersteller von Frühbeetfenstern, Rahmen und Rahmenteilen dürfen ab sofort Aufträge über solche nur noch von den Verbrauchern entgegen nehmen, die vom Sitze des Betriebes nicht weiter als 300 Bahnkilometer entfernt liegen. Sollte die Lieferung über den Händler erfolgen, so hat der Hersteller sich von diesem eine bindende Versiche rung darüber geben lassen, daß der endgültige Empfänger nicht weiter als 300 Bahnkilometer vom Sitze der Lieferfirma entfernt liegt. Die Kunden des Händlers dürfen also ebenfalls nicht weiter als 800 Bahnkilometer, gemessen nach dem zurückzu legenden Transportweg, vom Sitze des jeweiligen Herstellers entfernt liegen. 8 2 Uebergangsbestimmungen Bei den Herstellern vorliegende Aufträge von Verbrauchern, die weiter als 300 Bahnkilometer vom Herstellungsbetrieb entfernt liegen und die wegen Arbeitskräftemangel oder nicht genügender Rohmaterialzuteilung usw. bis zum 31. Dezember 1942 nicht ausgeführt werden können, sind sofort Frühbeetfenster hergestellt werden. Es gelten jedoch folgende Toleranzen für die Seitenteile und Kopf stücke: u) Für beide Fenstertypen betragen die Toleran zen bei den Seitenteilen —2 mm, entweder in der Höhe oder in der Breite. Die Toleranz der Kopfstücke ergibt sich aus der Toleranz von — 2 mm -er Höhe der Seitenteile. d) Die bei dem Fenster Din-Norm Land 8001 vor gesehenen Anschlagklötzchen dürfen eine Tole ranz in der Breite bis —12 mm haben. 8 2 Das Frühbeetfenster nach Din-Norm Land 3001 darf nur ohne Wtndetsen hergestellt werden. 8 » Die Verzapfung mutz nach Möglichkeit durch Sternnägel gehalten werden. Holznägel dürfen nur insoweit verwendet werden, als Stsrnnägel nicht beschafft werden können. 8 4 Das Nachputzen ist nur insoweit zulässig, als dies Lei Holznägeln erforderlich ist. 8 8 L> Vorliegende Aufträge über Frühbeetfenster dürfen bis zum 31. Mai 1942 in der bestellten Form ausgeliefert werden. Sollten bereits vor liegende Aufträge erst nach dem 31. Mai 1942 ausgeliefert werden, so sind die Bestimmungen Lieser Anordnung bereits zu berücksichtigen. d) Neue Aufträge über Frühbeetfenster dürfen ab sofort nur noch nach den Normen Din Land 8000 und 8001 in einer dieser Anordnung ent sprechenden Form entgegengenommen werden. Ab 1. Juni 1942 dürfen nur noch Fenster nach diese» beiden Normen angeboten und geliefert werden. 8 6 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung kön nen nach K 17 der Erste» Verordnung zur Durch führung des Gesetzes zur Vorbereitung des orga nischen Ausbaues der deutschen Wirtschaft (Reichs- gesctzblatt I S. 1194s mit Ordnungsstrafe» bis zu 1000 RM. bestraft werden. gez.: Mekelnburg. Der Vorsitzer des Sonderausschusses „Holzbau und Bauzubehör" Hacksräse „Hako" der Firma Hans Koch, Neustrelitz (Mecklenburg), Lindenberg 1 (Einzelprüfung). Richter: Staatl. Dipl. - Gartenbauinspektor I/sdsrsicdt übsr clis /stLt gütticssn Lskörcllicdso ^oorciouvssn Lrlasss Mybeetjensttrrahmen unö Slasnormen Berlin W. 3ö, 20. April 1942. Im Nachtrag zur Anweisung vom 27. März 1942 ergeht aus Grund des K 16 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organische» Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1984 folgende Anweisung: 8 1 Das in dem Din-Normblatt Land 3000 bezeich nete Frühbeetfenster, 1x2 m grotz, darf von Len in ? S der Anweisung vom 27. März genannten Die Herstellung und der Vertrieb von Frühbeet kästen gleichviel welcher Art und aus welchem Ma terial sür andere Fenster als 1,ö0 m lang ist ver boten. 8 4 Beide sür die Fabrikation zugelassenen Fenster type« sind aus Kiesernholz herzustellen. Das Holz ist in der Beschassenheit zu verarbeiten, wie es die Anordnungen des Beauftragten für den Bier- jahrespla» vorschreiben. Gesund eingewachsene Neste werden toleriert, ebenso aufgepsropfte Neste, soweit nicht die Haltbarkeit des Stückes beeinträch tigt wird. — In Sonderfällen kann Fichtenholz bei einem entsprechenden Preisnachlaß sür die fertigen Frühbeetsenster zur Verarbeitung kommen, doch muh sür die Verwendung eine besondere Geneh migung eingeholt werden. 8 8 Beide sür die Fabrikation zugelassenen Früh beetsenstertypen können in rohem oder imprägnier tem Zustand geliefert werden. Bei der Imprägnie rung sind ausschließlich Holzkonservierungsmittel anzuwenden, die zum Tauchen geeignet sind. 8 « Durch vorliegende Anweisung und die Anweisung vom 27. März 1942 werden Arbeits- und Material ersparnisse erzielt, die sich auf den Preis der bei den zur Fabrikation zugelassenen Frühbeetfenster typen auswirken. Es wird deshalb angeordnet, Lie Preise sür die beiden Fenstertypen unter Zugrunde legung der beiliegenden Kalkulationsschemas neu zu kalkulieren und die Kalkulation dem Leiter der Arbeitsgruppe innerhalb 8 Tagen nach Bekannt gabe dieser Anordnung einzureichen. 8 7 Verstöße gegen diese Anweisung sowie Lie An weisung vom 27. März 1942 können nicht nur nach den in 8 6 festgesetzten Bestimmungen bestraft wer den, sondern es können auch in Zuwiderhandlungs fällen die Materialkontingente entzogen und Be- triebSschlietzunge» veranlaßt werden. D e My ig, Berlin; Dipl.-Ing. B. Victor, Berlin; Dipl.-Ing. K. Ebertz, "" Berichterstatter Obering. E. W Berlin. Der Leiter Ler Arbeitsgruppe Ler Fachabteilung Gewächshaus- uni Frühbeetfenster- inbustrie Berlin W. 85, 17. August 1942. Lützowstraße 84 Rundschreibe» a« die Mitglieder und Listenmitglieder der Fach abteilung Gewächshaus- und Frühbeetfenster, induftrie Betr.: Rationalisterungsmaßnahmen Nach nochmaliger Rücksprache mit der STG. er teile ich in Abänderung der Anordnungen vom 27. März und 20. April d. I. folgende Sonder genehmigung: - Soweit die Holländerrähmen Din 3001 für Behelssblocks Verwendung finden, können die selben mit vollem Kopfstück, also Kopfstücke in gleichem Profil, wie die Seitenteile hergestellt werden. Voraussetzung sür diese Sondergenehmigung ist, datz sich der Preis der Holländerrahmen Din 3001 mit vollem Kopfstück gegenüber dem flachen Kopf stück nicht erhöht. Der Leiter der Arbeitsgruppe der Fachabteilung Gewächshaus und FrühbeetfensterinLustrie. gez. Gatzweiler. O im Beisein von Vertretern der Gartenbauberufs genossenschaft und des Reichsversicherungsamtes die im November 1941 geprüfte Maschine und eine fls/.. i i Stahlrohr-Leichtbaukonstruktion, wie für' "Serienausführung vorgesehen, vorgeführt. Diese Maschine hat im Gegensatz zur Prüfungs maschine einen Oelbadfilter mit Staubbindever mögen für rund acht Betriebsstunden und eine serienmäßig hergestellte Fliehkraftkupplung. Der Gashebel war durch eine Feder gesichert. Die Feder *) Die beiden Prüfungsmaschinen waren in handwerk licher Einzelanfertigung hcrgestcllt. Der serienmäßige Bau der „Hako"--Fräse soll von der Firma Gustav Flesche in Berlin übernommen werden. Stellung der Räder können auch die Kulturen mit engem Reihenabstand bearbeitet werdey. Prüfungsanordnung und Prüfung. Die Prüfung fand mit zwei verschiedenen Ma schinen*) im Versuchs- und Forschungsinstitut für Technik im Gartenbau in Quedlinburg der Studien gesellschaft für Technik im Gartenbau E. V. statt. Die Leichtfräse „Hako" war seit dem 20. Mai 1941 mit 28 Stunden in Dauerprüfung eingesetzt (Ta belle <2). Außerdem wurde die Maschine mit rund 12 Stunden im Lehrbetrieb verwendet. Die im Sommer 1941 gelieferte verbesserte zweite Hacke wurde gleichfalls in Dauerprüfung mit etwa 42 Stunden angesetzt (Tabelle L) und lief im Lehrbetrieb mit etwa 10 Stunden. Die Meßprüfung fand am 11. November 1941 der Maschine. Wenn durch Lüftung der Drossel klappe der Motor seine volle Drehzahl erreicht hat, kuppelt die Fliehkraftkupplung das Getriebe ein, und die Arbeitswerkzeuge werden in Bewegung gefetzt; beim Gaswegnehmen, z. B. beim Wenden der Maschine kommen die Arbeitswerkzeuge auto matisch zum Stillstand. An dem Stahlrohr-Rahmen sind zwei Holme angebracht, die durch Knebel schrauben in der Höhe verstellbar sind. Die Ver stellung der Holme nach der Seite erfolgt durch Zughebel am Holm. Die Fräswerkzeuge sind austauschbare Winkel messer, über denen ein in der Breite verstellbares Fräsdach angebracht ist. An den Seiten des Fräsdaches sind Schutzbleche angebracht, dis nach Angabe der Firma durch Tieferstellung als Führung?- und Bremsblech be nutzt werden sollen. Die Arbeitsbreite der Ma schine ist von 15 bis 40 cm einzustellen. Bei der Prüfung lag die Arbeitsbreite von 30 cm zugrunde. Die Vorschubgeschwindigkeit hängt von der Be dienung und oer Bodenart und ^Beschaffenheit ab und schwankt je nach flacherer oder tieferer Arbeit zwischen 1 und 5 Km/Std. Infolge der V-förmigen In den letzten Monaten des Jahres 1942 sind durch die Rationalisterungsmaßnahmen, die wegen der Industrie erforderlich gewesen sind, auch starke Eingriffe in die gärtnerischen Betriebe erfolgt. Es handelt sich insbesondere um die Herstellung von Frühbeetfensterrohmen, die vom Reichswirtschafts ministerium für verbindlich erklärt worden sind. In Ergänzung zu diesen Anordnungen aus dem vergangenen Jahr ist durch den Beauftragten für den Vierjahresplan für die Preisbildung am 8. Ja nuar auch eine Preisregelung für n'ichtgenormte Scheibenmaße für den Gartenbau erfolgt. Nach stehend sollen alle Anordnungen und Erlasse, die die genannten Gegenstände betreffen, veröffentlicht werden, um den Berufskameraden die Arbeiten insofern zu erleichtern, daß unzweckmäßige Aufträge und Bestellungen nicht mehr erfolgen, weil sie nur unnötigen Schriftwechsel und Zeitverlust zur.Folge haben. Wir empfehlen dringend, diese Neuordnun gen zu beachten und die Betriebe, soweit es im Kriege möglich ist, darauf einzustellen. Im End ergebnis werden diese Maßnahmen auch die Wirt schaftlichkeit der Gartenbaubetriebe günstig beein flussen, wenn erst die Umstellung gemäß der An ordnungen auch im Gartenbau vollständig erfolgt Wendezeiten gerechnet. Am 11. November 1941 wurde das Getriebe gehäuse der zweiten Prüfungsmaschine geöffnet. Es zeigte sich keine Abnutzung des Getriebes. Wesent liche Störungen traten an der zweiten Maschine nicht auf. Am 11. November 1941 wurde der Prüfungs kommission außerdem eine dritte Ausführung der Stahlrohr-Leichtbaukonstruktion vorgeführt, wie sie in Verbindung mit dem Institut für Landmaschinen bau der Technischen Hochschule Berlin (Prof. Dr. Kloth) für den laufenden Serienbau entwickelt wor- den ist. Es sind bei diesem dritten Modell die Längsstrebe des Rahmengestells hinter dem Motor, der Knotenpunkt mit Achse für die Holmverstellung und die Befestigung der Bremsbleche verstärkt. Am 6. Mai 1942 wurden der Prüfungskommission Beschreibung: Die Hako-Fräse ist eine Fräse ohne Fahrgetriebe, bei der der Vorschub durch die Arbeitswcrkzeuge erfolgt. Die Maschine wird angetrieben durch einen Fichtel- und Sachs- Motor von 98 ccm und 3500 U./Min. Die nicht angetriebenen Laufräder sind kurz vor dem Motor in V-förmiger Stellung angeordnet, um eine niedrige Schwerpunktlage der Maschine zu erreichen. Der Motor konnte dadurch tiefer gesetzt werden. Die konstruktive Durchbildung der Leichtfräse zeigt folgende Ausführung: Die Maschine baut sich auf einer geschweißten Stahlrohr-Leichtbaukonstruktion auf, auf die zwischen V-förmig angeordneten Lauf rädern der Motor gesetzt ist. Dieser treibt über eine automatische Fliehkraftlupplung ein doppeltes Kegelgetriebe, das in einem Aluminiumgehäuse untergebracht ist. Dieses Gehäuse ist gleichfalls auf entschädigung lediglich die Kosten für die Wiederherstellung der Bücher samt dem Inhalt. Ist die Wiederherstellung nicht möglich, so muß der Entschädigung der Nutzungs wert zugrunde gelegt werden, d. h. also der Wert, den die Sache für den Geschädigten hatte. Von entscheidender Bedeutung wird dabei sein, ob und inwieweit der Verlust der Geschäftsbücher einen endgültigen Nichteingang von Außenständen zur Folge hat. Erst wenn das Verfahren, die Kunden listen aus dem Gedächtnis oder aus anderen Unter lagen wieder zusammenzustellen, nicht zum Erfolg führt, kann von einem Nutzungsschaden gesprochen .werden. Die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekomme- ner gerichtlicher oder notarischer Urkunden ist durch Verordnung vom 18. Juni 1942 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 395) besonders geregelt. Danach ist für die Ersetzung der Urschrift, wenn beglaubigte Abschriften nicht vorhanden sind, das Gericht oder der Notar zuständig, von dem die Urkunde ausgenommen oder aufgestellt worden ist. Der Inhalt der unter gegangenen Urkunden wird von diesen Stellen durch Beschluß festgestellt. Der Beschluß tritt dann an die Stelle der Urschrift. Schäden, die lediglich durch einen Flieger- alarm verursacht wurden, rechnen nicht zu den Reichskriegsschäden, die ersetzt werden- Gefolgschaftsmitglieder, die zur Beseitigung oder Minderung von Fliegerschäden oder zum Bereit schaftsdienst bei Fliegeralarm zu Dienstleistungen außerhalb ihres Betriebes herangezogen werden, haben für die durch die Heranziehung ausfallende Arbeitszeit gegen ihren Betrieb Änspruch auf ; der Vergütungen. Den en die dadurch entstandenen Auf wendungen durch die Arbeitsämter in vollem Um- änge erstattet. Die Arbeitsämter sind auch zu- tändig für die Erstattung von Lohnausfall, der turch Fliegeralarm entsteht. Werden bei einem Fliegeralarm Geschäftsbücher und Karteien vernichtet, so umfaßt die Sach- versuchs- maschtne Versuchs- Datum / Laufrad Bodenbssch. Geschw. Art der Arbeit 2 ArbettS- ! 2 breite g Arbeits- 3 lieft Z L Std. Leistung r: Brennstoff- rr verbrauch - Spez g Brennstoff verbrauch Bemerkung 1) Hako 2 Sommer 41 815 versch. versch. Hackfr. und Streifen- 0,30 5 5S4 0,6 0,019 1) Dauerversuch fräsen 2) N Hako 8 S) Hako S gerbst 41 815 315 Boden sehr 0,30 5 618 0,81 0,082 hort gesr. — — — — —— — — 3) Versuch abgebroch. 4) Hako 1l. 11.41 815 Oberfl. getaut, sehr schmierig Untergr. zefr. — — — — 4) , b) Hako 12.11.41 315 Oberfl. getaut u. abgetrocknet >,42 Flächen H) Hako 12.11.41 315 1,034 Hacksr. 5 5 666 0,9 0,027 ö) Brennstoffulsßprüf. 6) abgestoppl auf 50 rn vo« den Industriebetriebe» an die Fachavteilungi Gewächshaus- und Frühbeetsensterindustrte, von Len Handwerksbetrieben an die zuständigen Retchs- innungsverbände zu melden, damit eine entspre chende Verlagerung vorgenommen werde» kann. 8 3 Die Betriebe Lürsen Aufträge über 800 Bahn kilometer nur mit Genehmigung Les Arbeitsans schusses annehmen. Die Genehmigungen werden nur in Ausnahmesällen erteilt. Diesbezügliche Anträge sind von seiten -er Jn-ustriebetriebe über die Fach- abtetlung Gewächshaus- un- Frühbeetsenster» industrie, von de» Handwerksbetrieben über de» zuständigen Reichsinnungsverbanb an den Leiter -es Arbeitsausschusses Gewächshäuser und Früh- bcetsenster zu richten. 8 4 Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver kündung in Kraft. gez. Mekelnburg Der Vorsitzer -es Sonderausschusses „Holzbau und Bauzubehör" * N«ord«««g über die verbindlich« Einführung vo« Norme« für Gärtnereiglas. Vom 16. Dezember 1942 Auf Grund der Verordnung über die verbind liche Einführung von Normen, Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie von Güte- und Bezeich- nungsvorschristen vom 8. September 1939 (Reichs- gefetzblatt I S. 1745) wird angeordnet: 8 1 (1) Für die Herstellung und Lieferung von Gärt nereiglas werden die Normblätter Din Land 8005 Gärtnerei-Blankglas Ausgabe Juni 1988 Din Land 3006 Gärtnerei-Klarglas Ausgabe Januar 1939 mit der Maßgabe für verbindlich erklärt, Laß in Abweichung von Len Angaben Ler Normblätter nur folgende Abmessungen und Dicken hergestellt und geliefert werden dürfen: z. Z. handelsübliche BreitexHöhe Bezeichnung Dicke 20 X 30 om s. v. 2 NINI 24 X 30 em s. v. 2 MM 28 X 30 em s. v. 2 MM 30 X 80 em s. v. 2 MM 38 X 52 om 6/4 8 WM 48 X 60 em 6/4 8 MM 48X140 em 6/4 8 MM 78X141 em 6/4 u. 8/4 8 U. 3,8 mm Die nach dem Normblatt zulässige» Abweichungen bleiben »»verändert. (2) Andere als nach Absatz 1 zulässige Größen dürfen nicht als „Normengröße", „genormte Größe" oder in ähnlicher Weise bezeichnet werden. 8 2 Für die Durchführung vo» Instandsetzungen von in Betrieb befindlichen Frühbeetfenstern und Ge- lForisetzung Seite 4) verhindert, daß der Motor durch Erschütterung oder unbeabsichtigt Vollgas erhält und daß hierdurch die Fliehkraftkupplung in Tätigkeit tritt. Am 8. Oktober 1942 wurde der Prüfungskommission im Versuchs- und Forschungsinstitut in Quedlinburg eine Serienmaschine vorgesührt. Schlußurteil: Die Bedienung, Führung und Leistung der Leichtbaufräse „Hako" war im Dauer betrieb während der Lehrgänge und bei den Meß prüfungen zufriedenstellend. Der Motor arbeitet zuverlässig. Die Verstellung der Lenkholme ist ein fach. Di« Leistung der Maschine hängt von der Bodenart, Bodenbeschaffenheit und dem Bedienungs mann ab. Nach Besichtigung und Vorführung der Prüfungsmaschine von Vertretern der Gartenbau berufsgenossenschaft sind Einwände gegen die Ver wendung der Fliehkraftkupplung nicht erhoben wor den, so daß die „Hako "-Fräse auf Grund des vor stehenden Prüfungsberichtes für den Gartenbau als „brauchbar" bezeichnet wird und zur Anschaffung empfohlen werden kann. ZtuäisngsssIIscksft kür Technik tm Qsrtsnbsu L. V. Tabelle X Typ- Sauart der Triebräder Lausräber S schräg gestellte Laufräder Geräteabmessungen: Gesamtlänge mm Hako keine: ohne Fahr, getriebe 315 mm V-Stellung 750mm ohne Lenkholm. 1750mm mit Lenkholm. Fräsbrc geringste ite mm größte Bodenfreiheit*) unt. dem Motor Gerätegewicht 15 vm 46 vm 139 mm 85 kg Auf festem Land stehen- gemessen. Tabelle 8 MotorenfnbrikLt Motorenbauart Zylindcrzahl Umdrehungszahl Hubvolume Motorkühlung Motorschmierung Vergaser Luftfilter: Prüfungsmaschine: Sericnmaschine: Haupt kupplung Getriebs-Nr. Getriebs-Uebersctzung Ganzzahl Thcoret.Fahrgeschw. Zündung Fichtel, und Sachsmotor Stamo 0" Zweitakt Einzylinder X — SSM/Min. 98 vom luftgekühlt 1:25 sGemtschfchmierung) Sachs Knecht (Streckmodell) trocken Oelbadfilter Fltehkrastkupplung 2 Kegelgetricbe, Gefamt- übersetzung 1:12 Ein Gang 1—5 dm/Std. Funkscheib en-Magnet Dauerversuch Zeit Art der Arbeit Gesamt fläche Gesamt. Std. Gesamt- Tretbstosf- verbrauch 1 Sommer 41 Hackenfräsen 16680 28 16 8/4 Sommer u. Herbst Hacken und Hacken- fräsen in Reihen (Erdbeeren, Bohnen usw.) 25 969 42 34 BergleichShack«» Hako, Bungartz 8» und Heimbucher 20. 5. 41. Boden: seucht, Lindiger Boden, Blumenkohl s59 vm Abstand gepflanzt): Arbeit gleichwertig. 6.8.42. Borführuna in Gegenwart von Vertreter« -er Gartenbauveiussgenojjenschall,
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