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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
-
Band
Band 60.1943
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- Gartenbauwirtschaft
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2 Ur. 44. 4. Uovvmbsr 1»4! Hallptarbsi'tstaFuris c!ss su6stso^änciiscksn Odstdaus in Bussis SöcöemngsmOnahmen auf wette Sicht Der diesjährige Obstsorten-Sichtungs- und Be- stimmungstaa der Landesbauernschaft' Sudetenland fand in der Zeit vom 19. bis 21. Oktober erstmalig in Aussig statt. Zur Sortensichtung und -Bestimmung waren rund 850 Einsendungen erfolgt. Der Zweck des OMortensichtungs- und -bsstimmungstages war nicht nur, die unbekannten Gebiets- oder Lokal sorten zu ermitteln, sondern die pomologisch be kannten Sorten füx die einzelnen Gebiete zu er fassen, die die Frostjahre 1939 bis 1942 am besten überstanden haben. Verbunden mit dieser Veran staltung war eine Tagung des sudetenländischen Obstbaus, die von dem Landesbauernführer, Ing. Stiebitz, eröffnet und geleitet wurde. Zahlreiche Vertreter von Staat, Partei und Gemeinden und eine große Anzahl Berüfskameraden Hatten sich ein gefunden. In seiner Begrüßungsansprache hob der Landes bauernführer die Bedeutung des sudetenländischen Obstbaus hervor und gab die Weisungen und Richt linien für den kommenden Neuaufbau und die Er weiterung bekannt. Aber nicht nur die Förderung und Ausweitung des Obstbaus, sondern vor allen Dingen die Pflege der vorhandenen ertragsfähigen Bestände muß mit allen Mitteln vorwärts getrieben werden. Der stellvertretende Abteilungsleiter Gar tenbau, Gartenbauoberinfpektor Scharf, umriß so dann die Bedeutung der OMorkensichtungs- und. -bestimmungstage für den Neuaufbau von Obst- müsterdörfern und Beispielspflanzungen. Es werden künftig bei der Anlage von Obstmusterdörfern und Beispiölspflanzungen nicht nur die pomologisch be kannten Sorten in den einzelnen Gebieten berück sichtigt, sondern ganz besonderer Wert wird auf die Sichtung und Verbreitung der in reichem Maße vorhandenen Gebietssorten gelegt. Auch die Aus wahl von besonders wertvollen Typen der einzel nen Sorten hat sich beim ObstsortensichtungstaA als zuverlässig und wertvoll erwiesen. Diese Baume werden sichergsstellt und für die Reisergewinnung zur weiteren Verbreitung der guten Erbanlagen den Baumschulen zugänglich gemacht. Den Haupt vortrag hielt Oberregierungsrat Trenkle, Mün chen, der in seinen Ausführungen alle Voraus setzungen, deren ein leistungsstarker Obstbau bedarf, in recht anschaulicher Weise darlegte. Verbunden mit dieser Tagung war noch die Sie gerehrung im Leistungswettbewerb im Gemüse- und Obstbau 1942/43. Der Regierungspräsident in Aussig Umbenennung der Vartenvaubermungsstelle Wien Unter Bezugnahme auf die Anordnung über die Teilung der Landesbauernschaft Donauland vom 27. 8. 1942 hat der Reichsbauernführer angeordnet, daß die bisherige Gartenbauberatungsstelle Wien der Landesbauernschaft Niederdonau unterstellt wird. Sie umfaßt die Kreise Baden, Gänserndorf, Korneuburg, Tulln und St. Pölten und erhält die Bezeichnung Gartenbauberatungsstelle „Wiener Becken". Die Gartenbauberatung für den Bereich der Landesbauernschaft Wien wird durch die Lan desbauernschaft Wien vorgenomipen. sprach den Landes- und Bezirkssiegern Dank und Anerkennung für ihren Einsatz aus. Anschließend wurden ihnen die Ehrenurkunde und die Bücher spende des Reichsleistungsausschusses überreicht. Am Schluß der Haupttagung ergriff der Regierungs präsident das Wort, um auch seinerseits auf die Be deutung des Obst- und Gemüsebaus gerade in der heutigen Zeit besonders hinznweisenj und er er mahnte nochmals zur äußersten Einsatzbereitschaft. Am 21. 10. fanden weitere Paralleltagungen statt, auf denen grundlegend zu den vorbereiteten Maßnahmen auf allen gartenbaulichen Gebieten Stellung genommen und die einzelnen Punkte, wie Ausweitung, Arbeitseinsatz, Versorgung mit Be darfsartikeln und Sämereien, Beschlagnahme von Pferdedünger aus nichtlandwirtschaftlichen Betrie ben, Versorgung der Baumschulen mit Obstunter lagen und Saatgut, behandelt wurden. Die sudeten ländischen Obst- und Gemüsebauer haben den festen Willen bekundet, auch im kommenden Jahr allen Schwierigkeiten zum Trotz einsatzbereit und arbeits freudig ihre Pflicht zu erfüllen. 8ok»rk. ovstsortenbestMmungstag der Lanvesbauernschast Mecklenburg Die Kenntnis der richtigen Soriennamen im Obstbau ist, vom Standpunkt der Marktordnung gesehen, unbedingtes Erfordernis, um einen reibungslosen Absatz der Früchte zu gerechten Preisen zu ermöglichen. Durch die Frostschäden in den letzten Jahren war eine Ergänzung der alten Obstbaumbestände dringend notwendig geworden, so daß das Haupt augenmerk der Anbauer wieder auf den Obstbau gerichtet wurde. Zur Hebung des Obstbaues haben die zuständigen Stellen besondere Förderungsmaß nahmen eingeleitet. So wurden in den letzten Jahren alljährlich Früchte zur Sortenbestimmung an die Landesbauernschaft eingesandt. Die in diesem Jahr besonders gute Apfelernte veranlaßte die Gartenbauabteilung der LBsch. Mecklenburg, am 17. 10. 43 einen Obstsortenbestimmungstag in Güstrow zu veranstalten. Gleichzeitig fand in Zusammenarbeit mit dem Landesleistungsausschuß eine Gebietssortenprüfung statt, zu der eine Anzahl in Mecklenburg angebauter Obstsorten eingesandt worden war, wie z. B. „Fürst Blücher", „Pohls Schlotterapfel", „Mecklenburgischer Königsapfel", „Wittenfördener . Fin", „Gascogner Sämling" u. a. Um die Beurteilung der Gebietssorten in den norddeutschen Landesbauernschaften einheitlich durchzuführen, nahm außer dem Geschäftsführer des Landesleistungsausschusses, Vertretern der Gartenbauabteilung der LBsch. mit ihrem Landes- Heirat Obstbau, sowie einiger erfahrener praktischer Obstanbauer mich der Leiter der Obstbauversuchs- anstalt des Alten Landes, Dr. Loewsl, Jork, teil, der auch den Gebietssortenprüfungen der benach barten Landesbauernschaften beiwohnte. Von den zur Prüfung eingesandten Früchten wurden zunächst die Sorten „Fürst Blücher" und „Pohls Schlotter apfel" als empfehlenswerte Gebietssorten heraus- Höchstpreise für Baumschulpflanzen Fortsetzung des Aufsatzes von Seite 1. sieben Triebe und bei Johannisbeeren mindestens vier und bei I» sAuslese) mindestens sechs kriistig entwickelte Triebe vorgeschrieben sind. Preisnachlässe Nach Abschnitt 0II Absatz 2 beträgt der Preisnachlaß: s) Bei Abgabe an Behörden 10 vH. oder Anlieferung frei Empfangsstation. Beide Vergünstigungen dürfen nicht gleichzeitig gewährt werden. Diese Fassung ist ausdrück lich gewählt worden, um den bisher üblichen Handels brauch beizubehalten. Viele Behörden legen Wert daraus, ein Angebot über Pflanzen frei Verwendungsort zu er halten. In diesem Fall gehen die Frachtkosten also zu Lasten der verkaufenden Baumschule, ein Bchördennach- laß darf dann nicht gewährt werden. Wird jedoch von der Baumschule ein zehnprozentiger Behördennachlatz ge währt, hat die Behörde kein Anrecht, ausserdem sracht- srcic Anlieferung zu verlangen. Als Behörden gelten auch Fricdhofgärtnereien und -Verwaltungen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Kirchengemeinden, Religionsge meinschaften u. dgl., die aus eigene Rechnung oder auf Rechnung ihrer angestclltcn Kachbeamten oder Betriebs leiter Baumschulpflanzen kaufen. Nicht als Behörden gelten jedoch Friedhosgärtncreien und Gärtner, die er- werbsmätzig Friedhosarbeiten aus eigene Rechnung aus führe». d) Bei Abgabe an Wicderoerkänser 25 v. H. Als Wie derverkäufer sind Personen oder Betriebe anzusehen, die sich erwerbsmäßig mit dem Wiederverkauf von Baumschul pflanzen befassen, d. h. ,aus eigene Rechnung und Oie sahr Baumschulpflanzen lausen, um, sie weiterzuverkau fen. Um einige Beispiele zu nennen, hat also ein Obst- plantagenbesttzer, der zur Bepflanzung seiner Obstanlagen Bäume kauft, kein Anrecht auf Gewährung eines Wieder- verkäusernachlasses. Kommissionäre, Agenten und Makler, die lediglich eine vermittelnde Tätigkeit ansüben, gelten ebenfalls nicht als Wiederverkäufe!: sie haben also auch kein Anrecht aus den Wicderverkäusernachlatz in Hohe von 25 v. H., sondern lediglich auf eine Vermittlerprooision, die mit 10 v. H. als handelsüblich angesehen werden kann. Eine Ausnahme bilden lediglich, Gärtnereien, die Rosen pflanzen zur Verwendung im eigenen Betriebe lausen.' Nachdem es von jeher üblich mar, Roscnpflanzcn an Gartenbaubetriebe zu Wiedcrvcrkäuscrpreiien zu verkau fen, finden hier auch die Bestimmungen der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen tPrcisstopverord- nung) Anwendung, nach denen eine Verschlechterung der Lieferbedingungen nicht eintreten darf. Folglich sind Gartenbaubetriebe berechtigt, beim Kauf von Noscn- pflanzen den Wiederverkäuscrnachlaß für sich zu fordern. v) Bet Abgabe an Baumschule» 80 bis so v. H. Wäh rend bet der Abgabe an Behörden und Wiederverkäufe! feste Nachlässe bestehen, ist der Nachlaß bei der Abgabe von Pflanzen an Baumschulen so gewählt worden, Latz die verlausende Baumschule sAnbauerj nicht nur zum niedrigsten Preis verkaufen mutz. In dieser Bestimmung liegt ein recht wesentlicher Anbancrschutz. Vor allem soll sich diese Bestimmung aber als marktregelnder Faktor auswirkcn. Zu reichlich vorhandene Pslanzenbestände werden nicht den Höchstpreis erzielen, während knappe Bestände ohne weiteres den zulässigen Höchstpreis errei che» werden, ohne datz die Gefahr besteht, den Vcrbrau- cherhöchstpreis zu überschreiten. Beim Berkaus von Obstbäumen, z. B. A p s c l h o ch st 8 m m e n 7 — 8 vin, beträgt der Verbraucher Höch st preis R M. 24 0,--. Bei Abgabe an Baumschulen könnte bei dem fe st gesetzten Nachlaß von 8 o bisso v. H. e t n P r e i s z w i s ch e n R M. 12 0,— und RN!. 16 8,— angerechnet werden. <j) Bei Vertragsanban zwischen Baumschulen 40 bis 55 v. H. Bisher wurde der Verkauf ganzer Quartiere einem Vertragsanbau gleichgcsetzt. Die Anordnung Nr. 2g sieht jedoch den Berkaus ganzer Quartiere nicht mehr vor. Beim Berkaus ganzer Quartiere gelten zukünftig die unter v> genannten Nachlässe^ Um bei dem obengenannten Bei spiel zu bleiben, käme für den Vertragsanban ein Preis zwischen RM. 108,— und RM. 120,— in Frage. Bei der Zurversügungstcllung des für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Pflanzgutes hat die Verrechnung des Pflanzgutes bei der Abnahme der im Vertrag genannten Manzen zu erfolgen. Mengennachläffe In der Anordnung Nr. 2g ist stir fast sämtliche Baum- schulpflanzen ein 1-Stück-Preis und ein 100-Stück-PretS rwrgcschricben. Der 1-Stück-Preis gilt bei Abnahme bis gg Stück, der 100-Stück-Preis bei Abnahme von 100 bis ggg Stück. Lediglich für Beerenobststräucher, niedrige Ro sen, Hecken und Jungpslanzen sind auch 10vü-Stück-Preise vorgeschrieben. Der 1<M-Stück-Preis gilt ab IMO Stück, jedoch nur, soweit er in der Anordnung »genannt worden ist. Der 100- und 1000-Stück-PreiS braucht nur berechnet zu werden n) bei Obstgehölzen einschließlich Beerenotst innerhalb einer Form und derselben Obstsorte. 1. Beispiel: Geliefert werden: 1ÜÜ Sträucher Johannis beeren „Rote Holländer", 8 bis 5 Triebe, 5g Sträucher Johannisbeeren „Rote Holländer", 5 bis 8 Triebe, so Hochstämme Stachelbeeren „Grüne Hansa". Bon dem Verkäufer muß bei den Johannisbeersträu chern in jedem Fall der 100-Stück-Prcis gewährt werben, weil eS' sich um Lie gleiche Sorte handelt, ferner um die gleiche Baumsorm, nämlich um Sträucher. Der Un terschieb, der in der Triebzahl der gelieferten Sträucher liegt, berechtigt nicht, für die so Sträucher mit 5 bis 8 Trieben den 1-Stück-PreiS zu berechnen. Die genannten 60 Stachelbcer-Hochstämme sind jedoch zum 1-Sttick-Preis zu liefern, weil cs sich um eine andere Banmform, näm lich um Hochstämme, und um eine andere Obstsorte handelt. 2. Beispiel: Geliefert werden: 50 Hochstämme „Schöner aus Boskoop", 100 Halbstämme „Baumanns Renette", 5 Halbstämme „Hauszwetsche", In diesem Fall ist lediglich sür 100 Halbstämme Bau manns Renette der 100-Stück-Preis, sür die übrigen Obst bäume der 1-Stück-Preis zu berechnen. 8. Beispiel: Geliefert werden: so Halbstämme Ontario apfel auf Antonowka veredelt mit 8 bis 8 om Stammum sang, 80 Halbstämme Ontario I. Güteklasse mit 8 bis 10 vm Stanimumfaug, nicht auf Stämmbildner veredelt, 10 Stück Ontario Güteklasse 0 mit 8 bis 8 om Stamm umfang, nicht aus Stämmbildner veredelt. In diesem Fall muß der 100-Stück-Preis berechnet werden, weil die gleiche Baumsorm und die gleiche Obst sorte geliefert wurde. Die Lieferung von Bäumen in gleicher Baumform und gleicher Sorte, jedoch mit verschiedenem Stammumfang und in verschiedenen Güteklassen berechtigt nicht zur Be rechnung des I-Stück-Preises. l>) bei anderen Gehölzen innerhalb hin und derselben Pflanzen- und Preisgruppc. Die Pflanzengruppen sind bereits in der Unordnung genannt worden. Unter Pflanzengrnppen sind zu verstehen: Rosen, Zier sträucher, Allccbänme, Zierbäume, immergrüne Gehölze und Moorbeetpslanzen, Heckenpslanzen, Schling- und Kletterpflanzen, Nadelhölzer, Jungpslanzen usw. Preis gruppen sind genannt für Rosen, Ziersträucher, Allee bäume und Koniferen. 4. Beispiel: Geliefert werden: 50 Polyantha-Rosen I. F. Müller, 80 Polyantha-Rosen Gruß an Aachen, 20 Poly antha-Rosen Erich Frahm. In diesem Fall ist sür die Polyantha-Rosen I. F. Müller und Grnß an Aachen der 100-Stück-Preis zu be rechnen, weil beide Sorten der Prcisgruppe 2 angehören. Für die Sorte Erich Frahm ist jedoch der 1-Stück-Preis zu berechnen, weil diese Sorte der Preisgruppe 5 an- gehört. 5. Beispiel: Geliefert werden: 80 Taxus dsvvats, 80 bis 40 vm hoch, 20 Linus vemdru 125 bis ISO cm hoch, 2 Lbio« vouvvlor, 175 bis 200 viu hoch. In diesem Fall ist sür alle Pflanzen der 100-Stück- Preis zu berechnen, well die drei genannten Pflanzen arten der Preisgruppe 4 angehören. 8. Beispiel: Geliefert werden: 80 Rduckoäeuckrou os- tan-divuss grät!., 80 bis 40 em, 40 llivulosivuckrou pon- tioum rosouin, 80 bis 100 om, 20 dlaguolia stvllata 80 bis 100 oui. In diesem Fall sind die beiden Rhododendronarten zum 100-Stück-Preis zu verlausen, weil sie derselben Preis gruppe angehören. Die unterschiedliche Höhe der Rhodo dendron berechtigt nicht zur Anwendung des 1-Stück Preises. Die 20 Magnolien sind jedoch zum 1-Stllck-Prcis zu berechnen, weil cs sich, wenn auch um eine Moor beetpflanze, so Loch um eine andere Preisgruppc handelt. (Zartenbauwirtlchakt vereinigt mit Veutlcher krwerbogartenbau zulernen. Lssck. ft« M hu' .Hotel gestellt, deren Mehranbau in Mecklenburg, gefördert werden soll. Der Obstsortenbestimmungstag, der von rund 100 Obstbaumbesitzern mit annähernd SOO Obstsorten beschickt worden war, gab der LBsch. einen Ueberblick über die Sorten, die hauptsächlich in den mecklenburgischen Bauern- und Hausgärten vertreten sind; zeigte aber auch die Notwendigkeit, die Obstsortenkunde mehr zu fördern, denn unter den zur Bestimmung eingesandten Früchten befanden sich u. a. auch altbekannte Sorten. Die am nächsten Tage veranstaltete öffentliche Obst sortenschau bot den zahlreichen Besuchern Gelegen heit, neben den von ihnen eingesandten Früchten noch andere in Mecklenburg bewährte, insbesondere neuere, noch wenig bekannte Obstsorten, die in Erwerbsobstanlagen angebaut werden, kennen Schristleitung: Berlin-Charlottenburg. Schlüters». 8g. — Hauptschristleilcr: Horst Haagen, p Z. Wehrmacht: Verkr. Walter Krengel, Berlin-Wittenau - Verlag: Gärtnerisch« L-rlagSgeseUschafl, Berlin SW. 68, Kochstraße 82. — Druck und Anzeigenannahme: Trowitzsch L Sohn, Frank« lurt iO.P - Aiizcigeuleitei! Fritz Philipp, Frankfurt tO.j, Landesbauernschast Sachsen 11.11. Pirna. 18 Uhr, „Goldener Stern". Landesbauernschast Schlesien 18.11. Rtcfcngcbirge. 16.80 Uhr in Hirschberg, Schwarzer Adler". Landesbauernschaft Thüringen 11.11. Jena. 20 Uhr, „Weimarischer Hos". Hus den Landes-, Kreis- und Ortsbauerntchatten WzE.-i W ft«! w KM - D kick'!» U üi « -'M » pktndzr« D LktssLr H - EM. Mel ikl viiked M ömtz me biMbstilk i . i kfteogmM Mre A > sie skMM Ifte li! 0 »II tim üsskii Äcki o/li ÜMi lk«sM ro Im !Ä j« steicimÄ bi: fetz ts /fz . Hie: De» im! e s loize: J-Jen M " i.Ä ftjl z» M Mk« E im HM Im stje Mit iüPrft ... ' »Mik, jy A « «Atz 2 kicks ftss dost Killmssn r< -zelkdÄms« MM« .ick.: Äch iw zsse, ft Är Zeck-: Ns j «ul M da n A kl des«er« j«M», „E y "I litt -i... ' '«II U:. Unsattversicyeruug Mit dem Bezug der GemeinschaftSzcitschrift „Gartcn- bäuwirtschaft-Taspo" ist für die alten Leser der „Taspo" eine Unfallversicherung verbunden, durch die nach Maß- gäbe der Vcrsichcrungsbedingungen bei Unsalltod des Abonnenten bzw. seiner Ehesrau oder der ehelichen Kin der vom 14. bis 21. Lebensjahr der Hinterbliebenen durch die braunschweigische Lebensversicherung zu Braunschweig Lie Summe von RM. 1000,- ausgczahlt wird. Jeder Unfall ist der Braunschweigischen Lebensversicherung AG., zu Braunschweig, Postfach, spätestens innerhalb Wochcn- srist nach Eintritt anzuzcigcn. Der Tod ist innerhalb von 4 Tagen mitzutcilcn, und zwar auch dann, wenn der Un fall bereits angcmcldet ist. Unverzüglich binnen 4 Tagen nach dem Unfall hat sich der Verletzte in ärztliche Be handlung zu begeben und bis zum Abschluß des Heilver fahrens darin zu verbleiben. Bei der Anmeldung ist die Bczugsquittung siir die „Taspo" für das 1. Vierteljahr 1848 mit cinzurcichcn. 120 Mre Versuchs- und Korjchungs- anstatt sür Gartenbau, verlm-vaylem Einen Rückblick auf die Entwicklung der Versuchs- ! und Forfchungsanstalt für Gartenbau in Berlin- ! Dahlem, die im September 1943 jhr 120jä>hriges Bestehen feiern konnte, zeigt uns mit Genugtuung : und Stolz, daß viele berühmte Männer des In- und i Auslandes aus ihr hervovgeangen find. Zum 75jäh- : rigen und zum 100jährigen Nestchen sind umfang- : reiche Berichte herausgegeben worden, die einen wertvollen Einblick in die Entwicklung nicht nur der : Anstalt, sondern des ganzen Beruses gestatten. Ein ; kurzer Ueberblick möge hier genügen, die wichtigsten j Daten aufzusühren: Schon 1822 faßte der bekannte Gartengestalter j Lenne den Plan, eine Gartenbauschule mit ange- < gliederte! Baumschule zü errichten, nm sich Hilfs- : kräfte für seine zahlreichen Ausbauarbeiten zu er- ! ziehen. Aber erst im August 1823 erfolgte mit Hilfe ! des „Vereins zur Beförderung des Gartenbaus m i den. Könialich Preußischen Staaten" die Gründung. : Im Oktober des gleichen Jahres wurde Lennö zum i Direktor der Gartcnbauschule ernannt, deren Eröff nung im Frühjahr 1824 erfolgte. Die Gartenbau- ! schule wurde im Vereinshaus in Schöneberg, die ! angegliederte Obstbaumschule nach Potsdam verlegt. : Aus Sparsamkeitsgründen kam später der ganze ! Betrieb nach Potsdam-Wildpark. Da sich in späteren Jahren das Gelände als zu begrenzt erwies, wählte man 1903 als neuen Sitz Dahlem. Ueber die ersten zehn Jahre Tätigkeit in Dahlem gibt eine kleine Schrift, „Die Gärtner-Lehranstalt Dahlem 1903 bis 1913, Aufschluß. Noch heute gölten die alten Grund sätze, die zur Gründung der Anstalt führten, näm lich den gartenbaulichen Nachwuchs zu erziehen, der die Arbeiten im Gartenbau nicht nur handwerks mäßig verrichtet,sondern si^ geistig untermauert. Man stellte dieAusbildung der damaligenZeit entsprechend vorwiegend auf die Lehrerausbildung ab, denn es hieß: „Auch soll die Gartenbauschule nicht junge Männer bilden, welche bestimmt sind, Beete abzu treten und Bohnen zu legen, sondern welche in dem Distrikte, wohin sie kommen, und in dem Fache, welches sie vorzugsweise erwählt haben, als Lehrer auftreten können''. Nicht alle Schüler konnten freilich Lehrer werden. Sie gingen vielfach zurück in die Praxis, und die Namen vieler ehemaliger Schüler der Anstalt sprechen dafür, daß aus dieser Schule mancher füh rende Mann des Berufes hervoqzegangen ist. I« Oraebvr. Am 1. 11. konnte der weit über Sachsen hinaus bekannte Gartenbaubetrieb Arthur Meifchke in Laubcgast bei Dres- dcn aus ein sojähriges Nestchen zurückbltcken. Der Be trieb würbe von Arthur Meischke gegründet. Zuerst wur den Rosen und Maiblumen gezogen und Gemüse teils unter Glas, teils scldmäßig angcbaut. Der Gemüsebau wurde gegen 1800 satten gelassen und die Kultur von Topfpflanzen, sowie Anzucht von Cyclamen-Samen und -Sämlingen im großen betrieben. Der Versand erfolgte nach dem In- und Ausland. Seit Kriegsbeginn ist der Anbau von Gemüse und Gcmiiseiungpslanzcn in großem Umfang wieder ausgenommen worben. Der Betrieb um saht ein Areal von 5 Hektar, die überglaste Fläche an Blocks, Gewächshäusern und Kästen rund 1 Hektar. Seit dem Tode des Gründers im Jahre 1088 wird der Betrieb von dessen Schwiegersohn, Erich Seliger, sortgesührt. Wer unseren Berufskameraden August Noack noch kürz lich bei der Arbeit gesehen hat, wird überrascht sein, datz dieser so rüstig schaffende Mann 65 Jahre alt sein soll. Am 5. April d. I. konnte er sein OOjährigcs Verufsjubi- läum feiern. Aus diesem Anlatz sind seine hervorragen den beruslichen Leistungen in Nr. 18 vom 1. 4.1948 der „Gartcnbanwirtschast" gewürdigt worden, es sci daher aus die genannten Ausführungen htngc,Viesen. Das von A. Noack 1W5 in Berlin-Mariendors begründete Garte» bauunternehmen ist heute weit über die Grenzen Deutsch lands hinaus als suhlender Betrieb bekannt. Was Noack in seinem Bernsslcben erreichte, berechtigt ihn, mit Stolz aus seine erfolggekrönte Arbeit zurückznblicken. Trotz der schnellen Entwicklung, die sein Betrieb nahm und die allein seiner sachlichen Tüchtigkeit, seiner Weitsicht und seinem rastlosen Fleiß zu danken ist, blieb er immer der hilfsbereite Verufskamerad, dem jede Ueberhcblichkcit fremd ist. Er war nie ein Mann von vielen schönen Worten, aber seinen wohlerwogenen Rat gab er vielen Kameraden, auch verfehlte seine kurze, aber treffende Kritik nie Kie Wirkung. Wer das Glück hatte, August Noack näherzntretcn, Ler hat ihn als Berufskamerad und Mensch gleichermaßen schätzen gelernt. So werden alle, die von seinem 65. Geburtstag, den er am 80. 10. seicrn konnte, Kenntnis erhalten, sich vereinen in Lem Wunsch, daß ihm im Kreis seiner Familie noch eine lange Reihe von Jahren in Gesundheit und Schaffenskraft bcfchiedcn sei. IVeinlisusou, Berlin. Am 17.10. begingen Gärtnercibesitzer Hermann Klotz und Frau in Wohlau i. Schles. das Fest der goldenen Hochzeit.- In geistiger und körperlicher Frische sind beide noch im eigenen Gartenbaubetrieb fleißig tätig Die besten Wünsche sür einen langen, angenehmen Lebens abend, dessen er sich mit seiner Gattin noch recht lange in Gesundheit crsreucn möge, übermittelt die Gartenbau gruppe Wohlau/Steinau. L-metris, Krcisfachwart. Ter jetzige Rentier und frühere Gärtnercibesitzer Albert Genslcr in Berlin-Hohenschönhausen feierte am 2ö. 10. seine goldene Hochzeit. Er ist 77 Jahre alt und seit 1888 in Hohenschönhausen ansässig. Trotz der zeit weilig sehr schwierigen WirtschastSlagc auf dem Gcmüsc- markt hat er dennoch sein Unternehmen zu beachtens werter Größe bringen können. Seine Fachkenntmße und Fähigkeiten werden auch heute noch von seinen Berufs kameraden hoch geschätzt. Herr Genslcr, nach dem auch eine Straße benannt ist, war jahrzehntelang ehrenamt lich in der hiesigen Gemeindevertretung und als --choife tätig. Möge der rüstige Jubilar mit seiner Ehesrau noch recht viele Jahre in bester Gesundheit seinen Lebensweg gehenl Ein neues Bekämpfungsversahren gegen die Narzissensliege in Holland. Die holländischen Narzissenkukturen erleiden Jahr für Jahr großen Schaden 'durch die Narzissenfüege. Zwar kann man die Larve durch ein Warm-wasser- verfähren adtöten, aber in dem feuchten Element werden die ZwiÄeln so beschädigt, daß sie nicht ausgöführt werden können. Der Züchter muß sie selbst Pflanzen unter der Gefahr, daß sie im nächsten Jahr erneut von der Fliege befallen wer den. Der Holländische Wissenschaftler Dr. Mol, der sich schon jahrelang mit dem Kampf gegen diesen Schädling besaßt, büßte 1937 saft sein gesamtes Untersuchungsmaterial ein, was ihn indessen nur zu weiteren Anstrengungen antrieb. Er erarbeitete schließlich die „Kohlensäure - Sauerstoff - Druck- methode", indem er die befallenen Zwiebeln zwölf Stunden hindurch einem Druck von etwa 8 Atmosphären in einer Gasmifchung von 20 Pro- zent Kohlensäure und 80 Prozent Sauerstoff aus- setztc. Die Larven waren tatsächlich tot, ohne daß die Pflanze Schaden litt. Die letzten wichtigen Experimente sind kürzlich durchgeführt worden. Hier betrug der Druck 7 Atmosphären. Nach dem Versuch waren die Zwiebeln schön und unversehrt, als ob sie frisch vom Felde kämen, wähend die Lar- Wen der Narzissenfliege abgetötet worden waren. Es besteht die Möglichkeit, etwa SOtUSäcke Narzissen zwiebeln gleichzeitig zu behandeln. . Da die Nar zissenkultur in Holland eine bedeutende Rolle spielt, verdient dieses Verfahren zweifellos Beachtung. Eine neue Wein- und Obstbauschule im Banat Im deutschen Siedlungsgebiet im Banat, und zwar in Werschetz, wird demnächst eine Obst- und Weinbauschule errichtet, die in diesem ausgezeich neten Weingebiet des Südbanats schon lange ge wünscht wird. Die Banater Weinkulturen gehören zum größten Teil alteingesessenen deutschen Sied lern. Man will es den Schülern der Anstalt er möglichen, nach bestandener Abschlußprüfung zum Weiterstudium an eine höhere Weinbauschule des Reiches zu gehen. Nachlässe für mindere Miitcklasse Die Nachlässe für mindere Güteklasse hctragen: Für Güteklasse L jsrüher mittlere Wahl oder mittlere Güte klasse) 20 v. H.: sür Güteklasse 0 tsrüher II. Wahl oder II. Güteklasse 40 v. H. Diese Nachlässe aelten ohne Un terschied der Pslanzenartcn, also für sämtliche Baum- fchulpslanzcn. . , Beispiel: Wenn 100 zweijährige SpinbelSüsche der Güte- klasse L RM. 200,— kosten, beträgt der Preis für Güte klasse L RM. 160,—, für Güteklässe 0 RM. 120,—. Lieserbcdingnngen sür Banmschnlpslanzen Die in der Anordnung Nr. 28 veröffentlichten Liefer bedingungen sür Baumschulpflanzen enthalten lediglich Lie Bedingungen, dje zum Schutz des Verbrauchers und Ler Baumschulen unbedingt erforderlich sind. Diese Lie ferbedingungen sind in jedem Fall einzuhalten. Es ist jedoch den Baumschulen ohne weiteres gestattet, weitere Lieferbedingungen mit ihren Käufern zu vereinbaren oder weitere Lieferbedingungen in Preislisten und Katalogen zum Abdruck zu bringen, soweit diese von Len Baum schulen getroffenen zusätzlichen Lieferbedingungen nicht den in der Anordnung Nr. 28 genannten Lieferbedin gungen cntgegenstehcn und darüber hinaus im Rahmen Ler gesetzlichen Vorschriften vereinbart werden dürfen. Wenn Baumschulen Lie in der Anordnung Nr. 28 ge nannten Lieserbedingungen in ihren Preislisten zum Ab druck bringen, empfehle ich, nicht einfach, wie es bisher üblich war, zu schreiben „Lieferbedingungen der Fach gruppe Baumschule» im Reichsnährstand", sondern „Lic- serbcdingnngen für Banmschulpflanzen jlant Anordnung Nr. 28 der Hanptvereinignng der dentschen Gartcnba«» Wirtschaft vom 17. Oktober 184S fNNVBl. S. 4211)".' Da durch ist schon einmal in der Ucbcrschrist zum Ausdruck gebracht, Laß cs sich um osfiziell verösfcntlichte Lieferbe dingungen handelt. Weiterhin ist bei Licferstrcitigkcitcn dem Gericht gleich die Möglichkeit gegeben, den Urtext im Ber- kllndungsblatt des Reichsnährstandes nachzulcscn. Sollte eine Baumschule zusätzliche Lieferbedingungen sür erfor derlich halten, ist es ratsam, anschließend an die Liefer bedingungen der Anordnung Nr. 28 unter der Ucbcrschrist eigene Zusätze zu drucken. Um ein Beispiel zu nennen, kann unter eigene Zusätze verösfentlicht werden: „Alle Pslanzcnsendungen sind für Len Transport bei der deutschen Assekuranzgefellschast versichert. Die geringe Verficherungsgebtihr geht zu Lasten des Käu fers. Von der Versicherungsgesellschaft anerkannte Schäden werden von dieser zu 75»/, vergütet." Ober „Für bestellte Musterpflanzen behalte ich mir Be rechnung vor." Nach Absatz 2 der Lieferbedingungen hat eine Baum schule die Möglichkeit, wenn Ler Käuser die gewünschten Pflanzen in der Baumschule selbst ausfucht, einen bis zu 10 v. H. höheren Preis als in ihrer Preisliste genannt, zu fordern. Dabei ist vorausgesetzt, daß Ler tu der Preis liste genannte Preis den Höchstpreis der Anordnung Nr. 29 nicht überschreitet. Die Ziffer» 13, 14 und 15 der Lieferbedingungen enthalten weitgehende Verpflich tungen für die Baumschulen. Eine Baumschule ist kei nesfalls berechtigt, Ersatz für fehlende Sorten zu geben, falls dies im Auftrag ausdrücklich ausgeschlossen wird. Selbst wenn Sortencrsatz vom Besteller nicht ausgeschlos sen ist, kann ein Ersatz nur danu gegeben werden, wenn mehrere Sorten bestellt sind und die Stückzahl der Sor ten über fünf nicht hinausgeht und seiner der Rech nungsbetrag der Ersatzlieferung RM.. 50,— nicht über steigt. Die Baumschulen dürfen ferner nicht Pflanzen der Güteklasse 6 als Ersatz für Pflanzen der Güteklasse L liefern, wenn nicht die ausdrückliche Zustimmung des Be stellers dazu vorlicgt. Zur Vermeidung von Schwierig keiten ist eS erforderlich, aus Liefe Punkte besonders hinzuweisen. Zisser 12 schreibt vor, daß cS nicht gestattet ist, von einer Warenart nur einen Teil der Lieferung zur Ver fügung zu stellen. Darunter ist zu verstehen, baß, wenn bei einer Sendung von 20 Kirsch-, 30 Aepfel- und 20 Pflaumcnbäumen fünf Kirschen nicht de» geforderte» An sprüchen genügen, der Käufer nicht berechtigt ist, die fünf Kirschen zur Verfügung zu stelle», sondern die gesamten gelieferten 20 Kirschbäumc. Andererseits darf tn diesem Fall von der Baumschule nicht verlangt werden, daß bei einer Mangelrüge über fünf Kirschbäumc -te gesamte Sendung vom Käufer zur Verfügung gestellt werden muß. Tas Verlangen der Zurverfügungstellung kann sich ledig lich auf die gelieferte Pslanzcnart, in diesem Fall die Kirschbäume, eistiecken, nicht dagegen auf Lie gesamte Lieferung. 1 ÄD ..öickllv - s H ÄilKllWlr". W L jei MssM LÄMt« ZkM»k lsi ltriM" «ftiÄe!Ieo Me iiw Mm
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