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2 Ur. «. 22. vktokor 1S4! 6artenbauwirtlchakt vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbau betr. Festpreise für Gemüsesämereien vom 1. September 1942, veröffentlicht im Ver- kündnngsblatt des Reichsnährstandes, S. 404). Die sich durch die jetzige Preis erhöhung ergebende Spanne ist voll an den Vertragsanbauer weiterzugeben. Bei allen übrigen Gemüsssamenarten stehen den Ver arbeiterbetrieben ebenso wie den Erwerbs anbauern nur die Verbraucherpreise zu. Die Weiterberechnung an die Erzeuger hat zum Verbraucherpreis der für die Lieferung maßgebenden Mengenstaffel zu erfolgen, so daß dem Verarbeiterbetrieb zur Deckung seiner Unkosten der Staffelnutzen durch den Einkmif größerer Partien verbleibt. Mit Genehmigung des Reichskommissars für die Preisbildung ist für alle Gemüsesamenarten, die zur Herbstaussaat benötigt werden, nämlich für Dill, Feldsalat, Gartenkresse, Kerbel, Mai rüben und Spinat eine Nachberechnung gegenüber den bisherigen Festpreisen zulässig. IM übrigen wird an den bisherigen Nabatt- sätzen durch die neue Festpreisoudnung nichts geändert werden.. Einfuhr Durch die vereinfachte Form der Reserve haltung entfallen auch die bisher üblichen Mel dungen aus Einfuhren. Sämtliche eingeführten Gemüsesämereien auf Grund eines genehmigten Einfuhr- und Devisenantrages gelten mit dem Ueberschreiten der Grenze als zur Verteilung und Verwendung im Jnlande ohne weiteres frei- gegeben, sofern die Saatgutstelle nicht besondere Auflagen für bestimmte Einfuhrmengen erteilt und der Importeur seiner Lagerhaltungspflicht gemäß der Bewirtschaftungs-Anordnung nach- kommt. Ausfuhr Die Ausfuhr von Gemüsesämereien ist nur mit Genehmigung der Saatgutstelle zulässig. Als Aus fuhr-Antrag gilt die Pro-forma-Rechnung in doppelter Ausfertigung. Hiermit sind die für die nächste Verteilungs- Periode geltenden Bestimmungen im einzelnen erläutert. Wekn auch durch die günstigeren Crnteverhält- nisse eine Entspannung auf dem Gemüsesamen markt eintreten wird, so dürfen wir doch nicht daran Vorbeigehen, daß Sparsamkeit in der Saat- gntversorgung auch für die kommende Verteilungs- period^ ein unumstößliches Gesetz sein muß. Wir haben in 4 Kriegsjahren gelernt, mit allen Gütern des täglichen Bedarfs sparsam umzugehen, und man sollte ännehmen, daß jeder Saatgut- Verbraucher, mag es sich um einen Erwerbs anbauer oder um einen Kleingartenbesitzer han deln, soviel Selbstdisziplin aufbringt und nur das bestellen wird, was er tatsächlich zur Aussaat braucht. Ausschlaggebend für den glatten Ablauf der Saatgutversorgung wird aber auch diesmal die verantwortungsbewußte Haltung des Samenfach handels sein, der zeigen muß, daß er auch ohne straffe Bestimmungen die ihm gestellten Aufgaben lösen wird. 1s. Rumänien nimmt öre Mmeml- düngererzeugung auf In Bukarest wurde unter rumänisch-deutsch- slowakischer Beteiligung eine Aktiengesellschaft unter dem Namen „Azot" gegründet, die als erste Fabrik die Erzeugung von Mineraldünger in Rumänien aufnehmLn wird. In Siebenbürgen ist bereits mit dem Bau einer großen Industrieanlage begonnen worden. Es wird angenommen, daß die Fabrik schon im Frühjahr 1944 betriebsfertig sein wird. In VsibinciuvA nut cksm 50. Okstbsstinnnunxsstaxs in ^raok/urt (Oder) Reichsschau wertvoller Sebietssotten In fast allen Landesbauernschaftsbezirken fanden im vergangenen Herbst Landesschauen für Gebiets sorten von Winteräpfeln und -brrnen statt. Durch die auf Anregung -es Reichsleistungsausschusses für den Gemüse- und Obstbau beim Reichsbanern- führer gebildeten Landesleistungsausschüsse erfolgte eine genaue Prüfung und Beurteilung jeder Zusendung. Im Interesse einer reichseinheit- lichen Beurteilung waren den Landesleistungsaus schüssen sowohl ein Muster für den durch den Ein sender ausHufüllenden Fragebogens als auch Richtlinien für die Prüfung Ler Gebietssorten zur Verfügung gestellt worden. Bereits die vorjährigen Landesschauen für Gebietssorten wurden — trotz der allgemeinen schlechten Kernobsternte -— miteiner beachtlichen Zahl von Winteräpfel- und Winterbirnen-Gebietssortcn beschickt, die infolge ihrer Gesundheit, Frostwider standsfähigkeit und Ertragssichcrheit auffielen. Sie wurden als wertvoll oder zumindest beachtenswert, gegebenenfalls nur für die planmäßige Obstneu heitenzüchtung, herausgestellt. Die östlichen Landes bauernschaften Danzig-Westpreußen, Ostpreußen und Wartheland führten bereits einen Teil der bei ihren Ländesschauen als wertvoll bzw. beachtens wert gekennzeichneten Gebietssorten gelegentlich, des im Oktober vorigen Jahres in Frankfurt (Oder) durchgeführten Obstbestimmungstages der Schrift leitung „Deutscher Garten" vor?) Im Laufe dieses Jahres sind, soweit es die Zeitverhältnisse gestatten, auch die Bäume der von den Landesleistungsausschüssen herausgestellten Gebietssorten beobachtet und ebenfalls bewertet worden. Um nunmehr weiteren Kreisen einen Ein blick in das Ergebnis Ler vorjährigen Landes- schauen für Gebietssorten von Winteräpfeln und -binnen zu gewähren, veranstaltet der Reichs- Verband deutscher Gartenbauvereine — dem Reichsnährstand angegliedert — eine Reichsschan für Gebietssorten von Winteräpfeln und -Hirnen. Sie findet vom 1.—6. November 1943 in Frank furt (Oder) statt, und zwar in Anlehnung an den zu gleicher Zeit laufenden 80. Obstbestimmungs tag. Es kann erwartet werden, daß diese Reichs schau — trotz der schwierigen Zeitverhältnisse — auf Grund enger Zusammenarbeit zwischen den Landesverbänden der Gartenbauvereine, den Landesbauernschaften und den Landesleistungs ansschüssen reichhaltig beschickt wird. r> Siehe „Gartenbauwirtschaft" Nr. Z8 vom 2t. 8.1942. 2) Siche „Gartenbauwirtschast" Nr. 43 vom 29.19.1942. Kurt Kachmann zum NeiHsnährstandsrat ernannt Der Reichsstabsleiter der Reichshauptabteilung III des Reichsnährstandes, Kurt Fachmann- Berlin, ist mit Wirkung vom 1. 9. d. I. zum Reichsnährstandsrat ernannt worden. Vielen Gartenbauern ist Kurt Fachmann noch aus den Krisenjahren vor der Machtübernahme in guter Erinnerung, La er als langjähriger, Direktor des früheren Reichsverbands des deutschen Gartenbaus Lie Geschicke unseres Berufes von verantwortungs voller Stelle aus entscheidend beeinflußte. Seine damals unter schwierigsten Bedingungen für den deutschen Gartenbau geleistete Pionierarbeit ist in vielfacher Hinsicht das Fundament geworden, auf dem nach der Machtergreifung bei der Eingliede rung des Gartenbaus in den Reichsnährstand weiter aufgehaut werden konnte. Fachmann, dem auch die „Gartenbauwirtschaft" ihr Entstehen mit verdankt, ist längere Zeit Schriftleiter dieser Zeit schrift gewesen. Nach vielseitiger Verwendung in leitenden Stellungen Les Reichsnährstandes ist Fachmann, der am 16. 10. 1943 seinen 80. Ge burtstag feiern konnte, durch Las Vertrauen des Staatssekretärs Herbert Backe an die Abteilung Ernährung und Landwirtschaft bei der deutschen Gesandtschaft in Bukarest berufen worden. Der deutsche Gartenbau gedenkt seiner mit den besten Wünschen für weiteres erfolgreiches Schaffen. LI. Erhebung iwer Verpackungsmaterial für Gemüse uns Mst Mit Zustimmung des Reichsministers sür Ernährung und Landwirtschaft wird die Haupt vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft An fang November d. I. sämtlichen Großverteilern von Obst und Gemüse über die örtlichen Landes fachschaften der Obst-, Gemüse- und Südfrucht kaufleute sowie den Bezirksabgabestellen für Gartenbauerzeugnisse über die Arbeitsgemeinschaft Ler Bezirksabgabestellen G. m. b. H. einen Melde bogen zustellen, der nach dem Zukauf, der Eigen- Herstellung, Lem Abgasig und dem Bestand an betriebseigenem Verpackungsmaterial für Obst und Gemüse mit Stichtag vom 1. November 1943 fragt. Die Erhebung liegt dem ' Statistischen Zentralausschutz zur Genehmigung vor und soll den maßgeblichen Stellen Unterlagenmaterial an die Hand geben, das eine weitgehend gerechte Ver teilung der verfügbaren Mengen an neuem Ver packungsmaterial für Obst und Gemüse im Jahre 1944 ermöglicht. Tie Wichtigkeit der gestellten Aufgaben macht es erforderlich, daß jeder Großverteiler von Gemüse und Obst und jede Bezirksabgabestelle durch gewissenhafte Beantwortung des Frage bogens und genaue Einhaltung des Rücksende- termines — spätestens 10. November 1943 — mit zum erfolgreichen Abschluß der Umfrage bei tragen. Da die Ergebnisse der Erhebung bereits zu Anfang des Jahres 1944 vorliegen müssen, konnte nicht bis zum Fahresschluß mit der Um frage gewartet werden. Es darf Wohl erwartet werden, daß auch die Praxis dieser Notwendigkeit das entsprechende Verständnis entgegenbringt. Sollte dem einen oder dem anderen Großver teiler kein Fragebogen zugehen, so ist ein Ecemplar bei der zuständigen Landesfachschaft Ler Obst-, Gemüse- und Südfruchtkaufleute umgehend anzufordern. Oertlich getrennte Betriebe der gleichen Firma, sogen. Filialbetriebe oder Tochter gesellschaften haben einen gesonderten Fragebogen auszufüllen. Anderfalls würde bei der Erstellung von Gebietsübersichten z. B. ein Filialbetrieb in Berlin oder München mit im Gartenbauwirt schaftsverband Schlesien, als dem Sitze des Haupt geschäftes, erscheinen. Zum Fragebogen selbst ist noch kurz folgendes zu sagen: Die Fragestellung ist in Zusammen arbeit mit Vertretern der Praxis auf ein Mindest maß beschränkt worden, so Laß eine weitere will kürliche Zusammenfassung einzelner Spalten beim Ausfüllen unter allen Umständen zu unterlassen ist. Derartige vermeintliche Vereinfachungen haben lediglich Rückfrage zur Folge, die sowohl für die durchführende Stelle als auch sür den Betrieb selbst vermeidbare Mehrarbeit bedeuten. Anorönungen uns Bekanntmachungen Anordnung Nr. 70/45 Ler Saatgntstclle Betr.: Bewirtschaftung von Gcmülcsänicrcicn Vom 8. Oktober 1943. Aut Grund der Verordnung über die öffentliche Be wirtschaftung von Saatgut vom 18. Oktober 1939 (RGBl. I S. 2951) in der Fassung der AenderungSvcrorbnung vom 14. Juni 1940 (RGBl. I S. 878) und aus Grund der Ver ordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Saat gut in den eingegliederten Ostgebieten vom 31. Juli 1949 (RGBl. I S. 1974) wird angeordnet: 8 1 Gemüsesamen einschl. des zur gartenbaulichen Nutzung bestimmten Saatgutes von Hülscnsrüchtcn (Busch-, Stan gen-, Prunk-, Pussbohnen, Mark-, Schal-, Zuckcrerbscn) und der Samen von Gewürzpflanzen sowie das Pflanzgut von Zwiebeln (Steckzwiebeln, Schalotten) «erden, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts Gegenteiliges vor- schreibcn, zur Verteilung und Verwertung im Inland sreigegebeu. 8 2 Die Ausfuhr von Gemüsesamen darf nur mit vorheriger Genehmigung der Saatgutstelle erfolgen. 8 8 Jeder Züchter und Jnmporteur hat te 19 v. H. des Ein gangs an Gemüsesamen aus Eigenerzeugung, Bermeh- rungsanbau im Inland und aus der Einfuhr aus dem Ausland bei folgenden Samen zur Verfügung der Saat- gutstclle auf Lager zu halten: Radies, Rettich, Kopfsalat (Treib-, Sommer- und Winterkopssalat), Schnittsalat, Bindesalat und Pflücksalat, Landgurken, Mote Rüben, Zwiebeln (gelb und rot), Buschbohne^, Stangenbohnen, Mark-, Schalcrbsen, Porree, Sellerie. 8 4 Die Lagerhaltung muß in den gangbarsten, auf den jeweiligen Vcrsorgcrkrcis abgestelltcn Sorten erfolgen. Die Saaigutstclle ist berechtigt, hinsichtlich der Lager haltung und der Verteilung an bestimmte Firmen oder Firmenkrciss Weisung zu erlassen. 8 5 Jeder Züchter und Importeur ist verpflichtet, bis zum L. eines jeden Monats die Gesamimengc der für die Saatgutstells zum Schluß des Vormonats auf Lager ge haltenen Gcmüscsamen, unterteilt nach den in W 3 und 4 bezeichneten Arten und Sorten, der Saatgutstelle zu melden *) 8 8 Jeder Erzeuger von Majoran- und Thymiansamen ist verpflichtet, diesen Samen an den Züchter oder einen Samcnsachhändlcr abzuliefern. Jeder Züchter oder Sa menfachhändler, der Majoran- und Thymiansamen auf nimmt, ist. verpflichtet, diesen der Saatgutstelle zur Ueber- nahmc anzubictcn. Die gleiche Vcrpslichiung trisft den- jenigcn, der Majoran- und Thymiansamen aus dem Aus land einführt. 8 7 (1) Jeder Verteiler von Gcmüscsamen ist verpflichtet, nur diejenigen Mengen zu beziehen, die er unter Berück sichtigung seiner Lagervorräte für die Deckung des Be- Larses seiner Kundschaft in der Vertriebsperiode 1943/44 unbedingt benötigt. Der Bezug .von Gemüsesamen zur Bildung von Reservebeständen ist untersagt. (2) Der Bezug und die Abgabe von Gcmüsesamen an Erwerbsgärtner, Erwcrbsanbauer und sonstige Verbrau cher von Saatgut dürfen nur in einem angemessenen, dem *) Diese Meldepflicht ist gemäß Verordnung vom 13. Fe bruar 1939 vom Statistischen Zentralausschutz Lurch Ver fügung vom 22. September 1843 genehmigt morde». tatsächlichen S-atgutSedarf entsprechenden Umfange er- solgen, § g Verstöße gegen diese Anordnung und gegen die auf Grund der Anordnung erlassenen Weisungen werden mit Ordnungsstrafen bis zu 199 999 RM. im Einzelsall bestraft. 8 9 Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten die folgenden Anordnungen der Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschast außer Kraft: 1. Anordnung Nr. 21/42 vom 25. Juli 1942 (RNVbl. S. 338) und 2. Anordnung Nr. 32/42 vom 14. Dezember 1942 (RNVbl. S. 849). Berlin, den 8. Oktober 1943. Der Vorsitzende der Saatgutstelle Or. Lruwwondsuw. ÄlwlkMUW Nr. 2 45 My Nr. 5/45 des Gartenbau Wirtschaftsverbandes Westsalen. Betr.: Regelung der unmittelbaren Abgabe von Speise» mähren und Spcisestcckrüben von Erzeugern an Verbraucher. Aus gegebener Veranlassung weise ich erneut daraus hin, Laß Möhren und Steckrüben zu Speisezwecken als der Ernährung dienende Gartenbauerzeugnissc im Sinns meiner Anordnung Nr. 2/43 und Nr. 3/43 vom 5.8.1943 (Wochenblatt der LandeSbaucrnschast Westfalen, Folge 24 vom 12. 8. 1943) anzusehcn sind. Im Gesamtgebiet der LandeSbaucrnschast Westfalen sind daher Steckrüben und Mühreu zu Spcisczwecken der zn- ständtgen Bezirksabgabestelle oder nach deren Weisung Ler zuständigen Orissammelstelle anzudicncn. Manöhandel und ländliche Genossenschaften können nach Bedarf von Len Bezirksabgabestellen als Ortslammelstellen eingesetzt werben). Von der Audienunaspflicht befreit ist lediglich die Abgabe o) unmittelbar ab Betrieb des Erzeugers an Kleinver braucher, soweit der Verbraucher seinen Wohnsitz am Ort Ler Erzeugung hat, d) aus benachbarten Wochenmärkten, sofern der Erzeuger im Besitz eines WochcnmarktauswciscS ist. Die Bezugsbeschränkungen der Ernährungsämter, Abt. L, Lurch Karten usw. sinL bei Len zugelassencn Verkäufen zu beachten. Die Abgabe an Großverbraucher, wie Krankenhäuser, Gaststätten, Bäcker und Konditoren, Werks- und Lager küchen, Wehrmacht, RAD. usw. ist untersagt. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach Len geltenden Bestimmungen bcstrast. Erzeugnisse, die unter Verletzung dieser Anordnungen erworben sind, können nach den Vorschriften der U 9 und 19 der Ver- brauchSregelungs-Strafverordnung in der Fassung vom 28.11. 1941 (RGBl, I, S. 734) eingezogen werden. Unna-Königsborn, den 1. Oktober 1943. Der Vorsitzende deS GartcubauwirtschastSverbandes Westfalen. Imckrvig Llüllsr. Anordnung Nr. 2/45 Les Garteubauwirtschastsverbanbes Schlesien Betr.: Bersiitterungsverbot sür Speiscmohrrübea Aus Grund der Verordnung über Lie öffentliche Bc- wirtschastung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27.8.1939 (RGBl. I S. 1821), der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Brotaufstrichmitteln, Speisezwiebeln und Gewürzen vom 27. 9. 1939 (RGBl. 4 S. 1731), der Verordnung über den Zusammenschluß Ler deutschen Gartenbauwirtschast vom 21. 19.1938 (RGBl. I S. 911) und Ler Verordnung zur Einführung Ler land wirtschaftlichen Marktordnung in den (ungegliederten Ost gebieten vom 15.3. 1949 (RGBl. I S. 595) wird mit Zu stimmung des Vorsitzenden der Hauptvcreinigung der deutschen Gartenbauwirtschast und im Einvernehmen mit Len Landesernährungsämtern Nieder- und Oberschlesien mit Rücksicht auf die angespannte Lage auf dem Gemüsc- markt angeordnet: Sämtliche kleinen runden, halblanacn und langen roten Möhren einschließlich Karotten sämtlicher Güteklassen und Sortierungen werden hierdurch beschlagnahmt. Sic sind ausschließlich für die menschliche Ernährung bestimmt und gemäß meiner Anordnung Nr. 2/41 vom 1. 8.1941 üctr. „Regelung des Absatzes der Ernährung dienender Garten- bauerzeugnisse" abzuliefern, soweit sie nicht im eigenen Betriebe des Erzeugers zur menschlichen Ernährung be nötigt werden. II. Die Berslltterung vorstehend bezeichneter Frischwarcn ohne besondere Genehmigung ist in jedem Falle verboten. III. Oertliche ober gebietliche Regelungen, die dieser Anord nung entgegenstehsn, werden hierdurch ausgehoben. IV. Ausnahmen von dieser Anordnung können nur vom Vorsitzenden Les Gartenbauwirtschastsverbandes Schlesien erteilt werden. V. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft. Diese Anordnung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Breslau, den 19.19. 1943. Der Vorsitzende des Gartenbauwirtschastsverbandes Schlesien. Herzog. > Nachtrag zur Preisbekanntmachung Rr. Bl. 19/43 ». 29. Sept. 1943 aus Grund meiner Anordnung Nr. 5/49 ». 25. Okt. 1949. Mit Zustimmung Les Herrn Oberpräsidenten — Preis- bildnngSstellcu Breslau und Katiowitz — gelten ab sosort folgende Höchstpreise sür Schnittblnmen, Topspslanzen und Biudcgrün sür die Provinzen Nieder- und Oberschlesicn bei Abgabe an Kleinvertetler und Verbraucher. Die Preise haben bis zur nächsten Bekanntgabe Gül tigkeit. Klcinvcrteilcrverdienftspanne höchstens 59"/». Topspslanzen: Höchstpreise Cyclamen: 1 Stück RM. a) gute Einzelpflanze mit über 19 gut entwickelten Blüten sowie sichtbare» Nachschubknospen, mind. 39 am s, höchstens 5,— d) gute Einzelpslanze mit mind. 19 gut entwickelten Blüten sowie sichtbaren Nachschubknospen, min destens 39 ein St ............ . 8,— v) gute Einzelpflanze mit mind. 7 gut entwickelten Blüten sowie sichtb. Nachschubknospen, mindestens 25 am S 2,— ll) gute Einzelpslanze mit mind. 5 gut entwickelten Blüten sowie sichtb. Nachschubknospen, mindestens 29 ein L> 1,25 o) gute Einzelpflanze mit mind. 3 gut entwickelten Blüten sowie sichtb. Nachschubknospen, mindestens 15 em St 9,89 (über dem Laub stehende, Farbe zeigende Knospen gelten als Blütcn). Für Pflanzen mit größerem Durchmesser darf Lis zu 9,59 RM. je 5 am aufgeschlagen werden. Lrioa gruvilis . . 2,59 Lriva graoilis 2,— 8r!va graoilis 1,59 Lrivs. grsvilis 1,— BrcSlau, de» 1. Oktober 1943. Der Vorsitzende des Gartenbauwirtschastsverb. Schlesien. Harro«. Firmen, denen aus stichhaltigen Gründen keine buchmäßigen Unterlagen zur Verfügung stehen, haben die Eintragungen nach gewissen-! hasten Schätzungn vorzunehmen. Im übrigen geben die ausführlichen Erläuterungen zum Fragebogen Aufschluß über alle gegebenenfalls noch auf tretenden Unklarheiten. Es wird daher dringend empfohlen, die Anmerkungen zunächst sorgfältig durchzulesen und erst dann an die Ausfüllung des Formblattes zu gehen! . Da die Erhebung Planungszwecken im großen Rahmen dient, nicht aber Lie Grundlage für eine betriebsweise Zuteilung von Kontingenten abgibt, ist es zwecklos, dem ausgefüllten Fragebogen etwa einen Antrag auf Zuteilung von Kisten, Steigen, Körben oder Säcken beizufügen, worauf zur Er sparnis unnötigen Schriftwechsels besonders^ hin gewiesen wird. Ls. ^eht notwendiger Pflanzenschutz ... tm VVDau Nachdem die Ernte des Winterobstes beendet ist- sind mancherlei Pflegemaßnahmen erforderlich. Am vordringlichsten ist das Anlegen der Leim ringe, das bis spätestens Ende Oktober burch geführt sein mutz. Durch jahrelange Beobachtungen hat man festgestellt, datz die männlichen Frostnacht schmetterlinge in den meisten Gebieten Deutschlands Anfang November zu fliegen beginnen. Sonach kriechen auch die nur mit kurzen Flügelstummeln versehenen weiblichen Schmetterlinge um diese Zeit apt Stamm hoch und werden dann dnrch die Leim ringe gefangen. Man verwende guten, klcbsähigen Leim. Gegebenenfalls sind die bereits fertig ge strichenen Leimringe mit Vorteil z» verwenden. Nach Beendigung der Obsternte sorge man sür gute Lagerung der Früchte. Hat man Lagerräume, die sich länger warm halten, so ist die Lagerung im Freien in Kisten oder Horden so lange zu empfehlen, bis stärkerer Frost ein tritt.' Ma» stellt die gefüllten Behälter am besten hinter einer schattigen Mauer -übereinander. Das im Keller oder sonstigen Lagerräumen ein gebrachte Obst bedars gegenwärtig einer sorgfältigen Ueberwachung. Denn kurz nach dem Einbringen des Obstes gehen etwa schadhafte Früchte in Fäulnis über und müssen entsernt werden. Es sei hier anch aus die Einlagerung des Obstes in Erdmieten hingewtesen, die in obstreichen Jah ren bann zn empfehle» ist, wenn die Lagerräume nicht ausreichend ferner dann, wenn die Lager räume zu warm sind, also in Häusern mit Zentral heizung, wo die Wärme in die Kellerräume ein bringen kann. Diese Erdmieten werden je nach Bodenart und Feuchtigkeit in einer Tiefe von 80 bis 40 oiu und einer Breite von etwa I in her gerichtet. Das Obst wird aus einer Torfmull- oder Tannenreisigschicht etwa SO ein hoch eingelagert und oben mit dem gleichen Material abgedeckt. Dann kommt obenauf Laub und Erde. Mit Eintritt stärkeren Frostes wird diese Deckschicht abwechselnd erhöht. Man kann beim Einlagern auch so Vor gehen, daß man das Obst zunächst in Kisten ein schichtet und diese in die Miete einläßt. Die Kisten werden mit Deckeln und dann mit dem oben an gegebenen Material abgedeckt. Mit Beginn des Laubabfalls sind die Vorbe reitungen für vorzu nehmen de Neu - Pflanzungen zu treffen. Wird Sitz Pflanzung im Herbst vorgenommen, so sorge man öasür, daß die srischgepflanzten Obstbäume nicht durch Frost leiben. Dies geschieht öurch Abdulen der Baum scheiben mit Mist, Laub oder grobem Kompost. Mist und Kompost geben für die spätere Entwicklung der Bäume eine gute Düngung, und vor allem wird bei Trockenheit im folgenden Sommer der Boden feucht gehalten. Man schütze vor allem die ipr Herbst gepflanzten Bäume vor Hasenfratz. Bei plantagen- mätzigem Obstbau müssen die Drahtzäune rechtzeitig errichtet werden. Andernfalls können durch Hasen fratz kaum gut zu machende Schäden entstehen. Bet Felbpslanzungen werben bie Bäume einzeln in bekannter Weise geschützt. Sei es, bah man einen Drahtkorb ««bringt, was am beste» ist, oder aber Ginster oder sonstiges Reisig um den Baum bindet. blorckwsnn, Kreuznach Am 28.9. konnte der Stadt. Garteninspcktor PH Erich Docrr in Erfurt aus eine 2öjährige Täiigkeit beim Städt. Kleingartenamt zurückblickcn, nachdem er 1942 bereits sein Mjähriges BerusSjubiläum begehen konnte. Doerr kämpfte von 1993—13 in Poicu als gärinerischcr Fach mann für das Deuischium. 1918 übernahm er das Städt. Kleingarienamt in Erfurt, wo er als Sachbeqrbciter für die Förderung des ausgedehnten Kleiugartcmvesens un serer Stadt tätig ist und nebenbei auch als Gutachter und Sachverständiger erfolgreich wirft. Den, städtischen Obstbau und dem Erfurter Obstbauvcrein widmete er als langjähriger Vorstand seine vielseitigen Kenntnisse Trotz Erreichung der Altersgrenze por niehrcren Jahren stellt er Heute noch seine wertvolle Kraft der Stadt zur Verfügung. Scti. Im Alter von 84 Jahren verstarb kürzlich der Gärtnc- reibcsitzer Richard Tops, Erfuri. Tops stammte aus der nunmehr 159 Jahre bestehenden Gärtnerfamilie Topf, Lie früher zu den führende» Firmen Erfurts gehörte »nd noch heute einen guten Rus genießt. Seit sieben Jahre» führt sein Sohn -Fritz den Betrieb im Sinne seines Vaters weiter,- da er schon drei Jahre an der Front steht, wird er zu Hause von seiner zielbewutzten Frau vollweriig vertreien, die in diesem Jahr im Lei- stungswettbewerb Gemüsebau Bezirkssicgerin wurde. N. Topf hatte als Hauptkulturen vor dem Krieg hauptsäch lich Blumenkohl, Peiunien- und Levkojen-Samenanbau, Loch mußten Liese seit Beginn des Krieges zugunsten des Anbaus von Gemüse zurncktreten. Topf war auch an der züchterischen Verbesserung der Blumcnkohltypen des echten „Erfurter Zwerg" erfolgreich beteiligt. Ei» dastk- Lares und ehrenvolles Andenken ist ihm sicher! I>. 8. Unfallversicherung Mit dem Bezug der GemcinschaftSzettschrift „Garten- bauwirtschaft-Taspo" ist für die alten Leser der -,Taspo" eine Unfallversicherung verbunden, durch dis nach Maß gabe der Bersicherungsbedingungen bei Unsalltoü des Abonnenten bzw. seiner Ehefrau oder der ehelichen Kin der vom 14. bis 21. Lebensjahr der Hinterbliebenen Lurch Lie braunschweigische Lebensversicherung zu Braunschweig Lie Summe von NM. 1999,— ausgezahlt wird. Jeder Unfall ist der Braunschweigischen Lebensversicherung AG., zu Braunschweig, Postfach, spätestens innerhalb Wochen frist nach Eintritt anzuzcigcn. Der Tod ist innerhalb von 4 Tagen mitzilteilcn, nnd zwar auch daun, wenn der Un fall bereits angcmcldct ist. Unverzüglich binnen 4 Tagen nach dem Unsall hat sich der Verletzte in ärztliche Be handlung zu begeben und bis zum Abschluß des Heilver fahrens Larin zu verbleiben. Bei Ler Anmeldung ist die Bezugsquittung sür die „Taspo" sür das 1. Vierteljahr 1943 mit einzureichcn. Hus den Landes-, Kreis- und Ortsbauernlchatten Landesbauernschast Sachsen 27.19. Pirna (Ob. Bezirk), 15 Uhr tm „Ratskeller", Stolpen- Landesbauernschast Schlesien 1.11. Lanvan. 15 Uhr, „Gute Quelle". Schrtftlcitung: Berltn-Chariottenbura Schlüterstr. 89. — Hauptfchrtittetter: Horst Haagen z. Z Wehrmacht: Verir. Walter Krengel. Berlin-Wtttenan Vertag: Gärtnerisch« BerlagSgefeilfchast. Berlin SW 88. Kochstraße 82. — Druck und Anzeigenannahme: Trowftftch L Sohn, Frank- lurt (O-j. — Anzcigcnlciter: Fritz Philipp, Frankfurt (O.j, srot ! LU««»//' ! .- 1 üt ti—ü i ! Milk hü kW! Ki'.: .ilKW-9-si i steizscksr: M > in !> MtzkLk ! KL Ke Mi : Ä iiÄ Lc» t ! KM in prÄ .)Är m k« (er flie-kiM OiivoMzM je» üiMM , kmt! i!im k«! I »W M dkÜN! iee MzMj-k » Vie vom I, Mile» sei»»» i KLiksM» Ml I»e Ke.VM jzÄrcd Le NK ikm Ä «jem M jdm iei! M hleicd kziei eiiM,»wd eiskeim KWe« k m! »kill «t m« 8c rcsiii «mM. «del»!, iii« jz! °»M Memd « W okr M Fe» ireM bet Ke «sie» ( ÜeM Le che r « enie» « i KtzlÄÄkL A Äti »iF n L Nnettt t /««kisie/l 6 Mee tsi/sil tll, »vk '»Mi.,- -