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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 60.1943
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19430000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19430000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 60.1943
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1943 1
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1943 1
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1943 1
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. April 1943 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1943 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1943 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1943 1
- Ausgabe Nr. 31, 5. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 32, 12. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 33, 19. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 34, 26. August 1943 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. September 1943 1
- Ausgabe Nr. 40, 7. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 41, 14. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 42, 22. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Oktober 1943 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 47, 25. November 1943 1
- Ausgabe Nr. 48, 2. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 49, 9. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 50, 16. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 51, 23. Dezember 1943 1
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1943 1
-
Band
Band 60.1943
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- Gartenbauwirtschaft
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2 Nr. q„. 7. vklobsr 1S4! Qartenbauwirtlchalt vereinigt mit Veutlcher krwerbsgartenbau So rum- und derrishaltige 3. der Betriebe der der Betriebe der der der Betriebe der Kartoffelwirtschaft, Mitglieder zu fördern. 1. der Vorsitzende, 2. Verwaltuügsrat. Der Vertreter werden vom Organe der Verbände sind: der Geschäftsführer, 3. der Vorsitzende und sein Stell- Vorsitzenden des Hauptver- k«iov krivstgvspriiok« «m keru- spreeberl Du xetLkiäe-r «mst lnü» «clmtLvicktix« 6««j>c»ckel veuk« xersiisler^ riettenW Mzcheii blättlaus verboten ist. Für größere Einkäufe von Apfel-, Birnen-, Kirschen- und Pflaumenbäumen jeder Baumform aus Baumschulen außerhalb Pommerns können nur die auf dem Antragsvor- druck angegebenen Sorten zugelassen werden, und nur bei ausreichender Begründung werden bei ge ringen Stückzahlen einzelner Sorten Ausnahmen bewilligt. Der Besteller hat den Antrag auf Ein bringungsgenehmigung, für den er den Vordruck bei der Landesbauernschaft erhält, über die Liefer firma an die Landesbauernschaft einzureichen. Verstöße gegen diese Verordnung werden bestraft. 1. Ueber den Zusammenschluß Getreide-, Futtermittel- und 2. über den Zusammenschluß Wehwirtschaft, 4. über den Zusammenschluß der Betriebe Zucker-, Süßwaren- und Getränkewirtschaft, TTiuwsi'ss au/ Ls2UF c/sr ivicütixsstso LcLäAmFsbsIcämp/uuNsmittS/ Die Versorgung mit Pflanzenschutzmitteln so jähriges Bestehen des presfearchios oes veichsnäyrflanves Am l. Oktober blickte das Pressearchiv des Reichsnährstands auf sein SOjähriges Bestehen zu rück. Es ist das älteste und größte agrarpolitische Archiv der Erde- Zahlreiche interessierte Kreise des In- und Auslandes nehmen es täglich weitgehend in Anspruch. Seine Gliederung umfaßt 10 500 Sachgebiete mit 12 Millionen Ausschnitten. "««IW „Ounnert vat in'n September, gimwl bat väi snei in'n Dezember Die Munöart, in der diese Regel abgefaßt ist, verrät uns zugleich auch ihre Herkunft: Mecklen burg, also das norddeutsche Tiefland. Da sich um das Auftreten von Gewittern handelt, so mutz man sich erinnern, daß die Gcmittertätigkeit bei uns in der Regel mit dem August ihr Ende findet; Septembergewitter sind schon Ausnahmen und als solche auch durch besondere atmo'phärische Vor gänge bedingt. I» der vergleichenden Klima- forschung hat man nun herausgefunden, daß in der Mehrzahl der Fälle eine aus dem Rahmen fallende Wettererscheinung nach einem gewissen Zeitraum wieder eine irgendwie gestaltete Sondererscheinung im Wettergeschehen nach sich zieht, daß also zwischen der Besonderheit des jetzigen und« des künftigen Wetterbildes eine Wechselbeziehung, eine „Korre lation" besteht. Solche Korrelationen sind in den letzten zwei Jahrzehnten von der meteorologischen Fachwissenschaft systematisch untersucht und geprüft worden. Daß auch alte Bauernregeln schon von solchen Korrelationen gewußt haben, das zeigt uns wieder einmal die obige Wetterregel, die zumindest für das Reichsgebiet nördlich der Mittelgebirgs- kette Eifel—Thüringen—Sudeten eine gewisse Be rechtigung bewiesen hat. Sie wird noch in zeit licher Hinsicht ergänzt und ausgeweitet durch den fvlgendenSpruch: „Oktobergewitter sagen beständig, der künst'ge Winter wird w etts rw e » L ig l" Lr. L. 3. über den Zusammenschluß Milch-, Fett- und Eierwirtschaft, Im Zusammenhang mit der Errichtung des tzauptverbandes der Ernährungswirtschaft bringt der „Amtliche Anzeiger des Reichskommissars für das Ostland" in der Ausgabe Nr. 2 vom 10.9.1943 Bekanntmachungen, und' zwar: t» Ä irz dz maum » ÄMi KE Ä keÄM« I: WM z Ä leüie/ sic lts; Organisation unci Lattungen c/sr neuen Verbände Die Lmährungswirtschast im Ostlanö hieß das Thema, über das Landesgefolg- schaftswart Köhler-Weimar in der September- Mittel, die sich in letzter Zeit vor dem Krieg stark eingebürgert hatten, sind naturgemäß in An betracht des Fehlens der Rohstoffe kaum noch zu haben, es sei denn, daß in Fachgeschäften noch Reserven aus früheren Jahren liegen. 4. Ersatzmittel für nikotin-, Pyre thrum- und derrishaltige Mittet. In Im Hinblick auf den durch die Frostverluste der Winter 1939—42 dringend erforderlichen Neuauf bau ihres Obstbaus kann die Provinz Pommern es nicht zulafsen, daß die jahrzehntelangen Be mühungen um die Einschränkung und Bereinigung der Obstsorten durch wahllose Einbringung aller irgendwo erreichbaren Sorten illusorisch werden. Dis seit 1941 bestehende Genehmigungspflicht zur Einbringung von Obstbäumen ist deshalb durch den Oberpräsidenten der Provinz Pommern bis Kriegsende verlängert worden. Durch eine Aende- rung der vom Landesbauernführer erlassenen Richt linien sind jedoch Erleichterungen der Einbrin gungsgenehmigung von setzt an zugelassen worden, sofern diese sich nur auf Apfel-, Birnen-, Kirschen- und Pflaumenbäume erstreckt. Für den Liebhaber obstbau sind auch die vorgenannten Obstarten noch bis einschl. 10 Stück innerhalb einer Pflanzperiode (Herbst bis Frühjahr) genehmigungsfrei zugelassen, ohne Rücksicht darauf, ob die Gesamtstückzahl aus einer oder mehreren Baumschulen bezogen wird, sich aus mehreren Baumsormcn, Obstarten und -sorten zusammensetzt oder nur aus einer Baum form und einer Sorte besteht. Gemeinschaftsein käufe gelten aber hierbei nicht als mehrere Ein zelläufe zu je bis 10 Obstbäumen, sind also stets genehmigungspflichtig. Alle sonstigen Obstarten sind obne Genehmigung zur Einbringung in Pom mern zugslassen mit Ausnahme von Pfirsichen und Aprikosen, deren Einbringung und Pflanzung wie bisher in Hommern als Bekämpfungsmaßnahme gegen die Len Kartoffelanbau gefährdende Pfirsich- Verlsgung von SattenvauvemtungssteNen Wie wir erfahren, wird die Gartenbauberatungs stelle Bregenz nach Feldkirch verlegt. Sie führt künftig die Bezeichnung Gartenbauberatungsstelle Feldkirch und umfaßt die Landkreise Bregenz, Feldkirch und Bludenz. (Neue Anschrift: Feldkirch, Schlossergasse 1). Die Gartenbauberatungsstelle Imst wird nach Landeck verlegt. Sie führt künftig die Bezeichnung Gartenbauberatungsstelle Landeck und umfaßt die Landkreise Imst, Landeck und Reutte. (Neue An schrift: Landeck, Adolf-Hitler-Platz 19). Schriftleitung: Berlin-Charlottenburg, Schlüterftr. 8g. — Sauptjchrtstieitcr: Horst Haagen, z. Z. Wehrmacht; Bertr. Walter Krengel. Berlin-Wittenau. — Verlag; Gärtnerisch« VerlagSgesellschast, Berlin SW. 88, Kochstraße 82. Druck und Anzeigenannahme: Trowitzsch L Sohn, Frank» kurt tO.). — Aujeigeolsiterr Fritz Philipp, Frankfurt jO.P eine einheitliche Ausrichtung des Menschen im Reichsnährstand erzislt wird. Daß der Reichsnähr stand auch großzügige soziale Hilfsmaßnahmen, wie z. B. die Leistungslöhne und die Förderung des wertvollen Menschen, Verleihung von Ehren urkunden und Denkmünzen für langjährige Dienst zeit, sowie Geldspenden als besonders vordring liche Programmpunkte geplant hat, interessierte allgemein. Mit einem zündenden Appell an die Haltung der inneren Front und des Berufsstandes und mit der Mahnung „Betriebsführer und Ge folgschaft im Reichsnährstand näher zusammenzu rücken!" beschloß der Redner seine Ausführungen. werbsmäßig zu haltbaren Nahrungsmitteln, ins besondere Fischmarinaden, Fischdauerkonserven, Trockengemüfe, Salzgemüse, Salz- und Essiggur ken, Sauerkraut, Essiggemüse, Gemüsekonserven, Obstkonserven, Konfitüren — Saft —, Obstpülpen, Marmeladen und Mus, Obstgelee, Gefriergemüse und Gefrierobst verarbeiten sowie Gürungsessig Herstellen. Als Obst und Gemüse gelten auch Wald beeren und Pilze, als Fische im Sinne der Bekannt machung auch Krebse. In den Satzungen der einzelnen Verbände ist festgelegt, daß sie die Aufgabe haben, die Markt ordnung auf den einzelnen Fachgebieten nach volkswirtschaftlichen Grundsätzen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den satzungsmäßigen Bestimmungen durchzuführen und die Leistung der I^siÄksrungsn bei c/sr Dm/ukr nack Sommern Einbringung von Sbjtgeyölzen Anordnung Nr. 28/4; der Hanptvereinigung ter deutsche» Gartcnbauwlrtjchajt, Bctr.: Gebührenordnung vom 27.9.1948. Auf Grund der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Garienbauwirtschaft und der Satzung der Hauptvercinigung Ler deutschen Gartenbauwirtschaft ordne ich mit Zustimmung des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft und des Reichskommissars für Lie Preisbildung an: Soweit in Etnzelanordnungcn nichts anderes bestimmt ist, werden für Lie Regelung des Absatzes der Ernährung Licncnder Gartenbaucrzcugnisse allgemein einschließlich wildwachsender Bccrensruchtc und Pilze Gebühren in Höhe von 1 v. H. des im Schlußschein — bei Lieferungs- Verträgen b! im Schlußschein oder in der Rechnung — genannten Erzcugcrbrnttocrlöses erhoben. Die Gebühren werden in geschlossenen Gebieten von den Bezirksabgabcstcllcn oder dcp Eizeugergroßmärkten bei der Abgabe der Erzeugnisse an den Käufer durch Zu- schlag eingczogen, im übrigen von den zur Führung von Schlußscheinbüchcrn berechtigten oder verpflichteten Mit gliedern entrichtet. II. Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1948 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 29/48 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Gebührenordnung vom 19. Juni 1943 lRNVbl. S. 248) auger Kraft. Berlin, den 27. 9. 1948. . . , , , Der Vorsitzende der Hanptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft. In Vertretung: Slsvvrt Am 1.19. konnte der Gartenbaubetrieb Max Schctelig In Lübeck sein hundertjähriges Bestehen feiern. Die Gärt- nertradition in der Familie läßt sich jedoch über All Jahre Nachweisen. Der Ur-Urgroßvater des jetzigen Be sitzers, Gottfried Paulig, hat von >74l an die Gärtneret seines verstorbenen Schwiegervaters in Torgau verwaltet und 1751 käuflich erworben. Schon sein Sohn, Carl August Paulig, kam nach Lübeck, und zwar als OLer- gärtner bei Friedrich von Brocken. 1797 gründete er eine eigene Gärincrei in der Frackenburgcr Allee- die 1889 durch Lie Grundstücke Fackenburgcr Allee 14—29 erweitert wurde. Der Sohn von Carl August übernahm nach Lem Tode des Vaters den Betrieb für eigene Rechnung am 1. 19.1848 unter der Firma Philipp Paulig. Nach seinem Tode 1875 wurde der betrieb von seinem Sohn Carl Philipp wcitergesührt, der 1898 die über 12 Hektar großen Grundstücke in Krempelsdvrs erwarb, wohin 1995 Ler ganze Gartenbaubetrieb verlegt wurde. Der jetzige Be- . sftzcr, Max Schetclig, ist ein Neffe von Carl Philipp ' Paulig und Lin Enkel des Begründers der Firma Phi lipp Paulig. Er führte den Betrieb seit 1995. Alle In haber der Firma haben sich in ihrer Lehr- und Gehilscn- zcit reiche Kenntnisse im In- und Ausland erworben. Bis zum ersten Weltkrieg wurde reger Export nach Rußland, Finnland, Schweden, Norwegen, England, Frankreich, der Schweiz, Nord- und Südamerika betrieben. Nach dem Weltkrieg stellte sich Lie Firma mehr auf den Absatz in der Umgebung von Lübeck, nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg um. Wir wünschen dem Bcrusskameradcu Schetelig weiterhin Glück und Ersolg im Dienst am Berus. Der Gartenbaubetrieb Wilhelm Breder, Hersorü, konnte im September sein bOjähriges Bestehen seiern. Als "Wilhelm Breder 1929 starb, hatte er eine weit und breit bekannte Vcrsandgärtucrei geschafsen. Alles, was Lie Familie Breder durch unendlichen Fleiß erwarb, wurde für Len Ausbau des Betriebes verwendet, während sie selbst in großer Bescheidenheit lebt. Frau Breder, die in diesem Jahr ihren 78. Geburtstag feierte, ist noch heute Leiterin ihres großen Blumengeschäfts, das sie Pslicht- mäßig den Anforderungen der Zeit entsprecheiw betreibt. Nach dem Tode Wilhelm Breders ging der Betrieb an Len Sohn Heinrich Breder über, der ihn mustergültig verwaltet. Ehrend für den Betrieb Breder ist Lie soziale Fürsorge für die Gefolgschaft. Obergärtncr Hake steht heute-49 Jahre an seinem Platz, ebenso ist Gärtnermeister - Stork seit 28 Jahren im Vciricb tätig. Die Familie Breder ist eine echte Gärtnersanlilie, in Ler jeüer a» seinem Platz seine Pflicht erfüllt. Gärtncreibesitzer Curt Barth in Schmalkalden in Thür, beging am 1.19. Lie 59jährige Gründungsfeier seines Be triebes. Der Betriebsführer, Obergärtner Walter DornhSser, i. Fa. I. F. Schneider, Gartenbaubetrieb in Crimmit schau i. Sa., gehörte am 29. 9. dem Betrieb 28 Jahre an. Dornhöser begann seine Tätigkeit bei der Firma I. F. Schneider In Neukirchen a. d. Pleiße als Gartenarbeiier und hat sich im Lause der Jahre durch Fleiß und Tüch tigkeit zum gcprllstcn Gärtnermeister emporgcarbeitet. Heute ist Dornhüscr Betriebsleiter des umsangreichen, weithin bekannten Gartenbaubetriebes. Gärtnereibesitzcr Theodor Nickel, Berlin-Steglitz, Ft- kandastraße 85, feierte in seltener Frische seinen 7ö. Ge burtstag. Der Jubilar ist in seinem eigenen Gartenbau betrieb, Humboldtstraße 22, noch fleißig tätig. Professor Bickel, Direktor der Staatl. Versuchs- und Forschungsanstalt und Höheren Gartcnbauschule in Wei- hciistephan bei München begeht am 19.19. seinen 95. Ge burtstag. Der Jubilar feiert zugleich sein 29jährigcs Dienstjubiläum als Direktor Ler genannten Anstalt. Mit seltener Tatkraft verstand es Prof. Bickel trotz großer Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten, den Ausbau der ihm anvertrauteu Anstalt zielklar zu betreiben und diese zu großen Leistungen sowie zu hohem Ansehen zu brin gen. Noch heute entwickelt er eiste sehr erfreuliche Be- tricbfamkeit zur immer besseren Ausgestaltung der Ver suchs- und Forschungsanstalt. Möge es Prof. Bickel mit seinem hervorragenden Mitarbeiterstab vergönnt sein, dis von ihm vorgesehenen weiteren Ausbaupläne dieser jun gen und auswärtsstrebenden Versuchs- und Forschungs anstalt für Gartenbau noch verwirklichen zu können. Dies wünschen ihm nicht nnr die ehemaligen Hörer der Höhe ren Gartenbauschule, sondern Ler gesamte deutsche Gar tenbau. "br. Huo den l.andes-, Kreis- und Ottobauernlchakten Landesbauernschaft Sachsen 9.19. Leipzig (Obst- und Gemüsebau). 17 Uhr im „Bör- senkcilcr", Trönülinring. Landesbauernschaft Thüringen 14.19. Jena. 29 Uhr, „Weimarischer Hof". Landesbauernschaft Wartheland Gärtnermeistcrprüsnng. Die nächste Gärtnermeisterprüfung findet in Pofen am 27. und 28.1. 1944 statt. Vom 6. bis 26. Januar 1944' läuft hierzu ein Vorbcreitungslchrgang in der Höheren Gartcnbauschule in Posen. Die Teilnahme an dem Bor- bcrcitungslehrgaug ist aber n cht Bedingung für die Zu lassung zur Prüfung. Anmeldungen zur Prüfung und zum Vorbercitungslehrgang sind an die Landesbaucrn- fchaft in Posen clnzuscndcn. Es werden nur Anmeldun gen von Bewerbern berücksichtigt, die im Reichsgau Wartheland ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsart haben bzw. hatten. Versammlung der Erfurter Gärtner sprach. Nach einem Rückblick apf die Politischen, wirtschaftlichen und völkischen Gegensätze in der Zeit vor 1933 streifte der Redner den Sinn und Zweck des Vier- sahresplans und ging dann im besonderen auf die Betreuung des Menschen ein, die nur durch gegen seitige Erziehungsarbeit und einheitliche Ausrich tung aller Gefolgsckafter zu erreichen und in dem Grundsatz „Der Mann, die Tat und der Kamerad" trefflich verankert ist. — Auch in den Betriebs gemeinschaften des Reichsnährstandes muß dieser Gedanke noch stärker gepflegt werden, damit eine wahre Schicksalsgemeinschaft in Freud und Leid zustandekommt. Gerade der Reichsnährstand, in dem das Bauerntum als Eckpfeiler des Volkes stark verwurzelt ist, muß im Auf- und Ausbau seiner Fachschaften vorbildlich wirken. Aber auch eine systematische laufende Fortbildung durch Kurse und Aufklärung in beruflicher, Politischer und wirt schaftlicher Hinsicht gehört zu den Aufgaben der bäuerlichen und gärtnerischen Fachschaften, damit letzter Zeit ist es der chemischen Industrie glück licherweise gelungen, synthetische organische Ver bindungen herzustellen, die nach den bisherigen Er fahrungen sehr gut wirksame Berührungsgifte dar stellen, zum Teil sogar auch die Wirksamkeit von Fraßgiften haben. Als sehr aussichtsreiches Mittel sei u. a. das „Gesarol" genannt, das sowohl die Eigenschaft eines Berührungs- als auch eines Fraßgiftes und dabei den Vorzug der Ungiftigkeit hat. Leider ist dieses Mittel zur Zeit imr als Stäubemittel erhältlich, muß also mit Hand- oder Rückenschwefler trocken verstäubt werden. Die Herstellung als Spritzmittel wird voraussichtlich im kommenden Jahr ausgenommen werden. Auch von diesem Gesarol-Stäubemitel sind den einzelnen Kreisbauernschaften gewisse Kontingente zugeteilt, innerhalb deren sie Bezugscheine auf diese Mittel ausstellen können. Als arsenfreies Fraßgift ist von der I. G- Farben industrie das Stäubemittel „Bayer 2374" herge stellt worden, von dem ebenfalls den Kreisbauern schaften Kpntingente zur Verfügung stehen, dieses Mittel wird vornehmlich zur Bekämpfung von Schnakenlarven, Kohlweißlingsraupen und Raupen der Stachelbeerblattwespe anzuwenden sein. Hinsichtlich der Errechnung des Bedarfs zur An wendung von Stäubemitteln sei erwähnt, daß man je 1 vks (1 Morgen) je nach Gemüseart, Pflanz- weise und Art des Bestäubungsverfahrens mit etwa 2 bis 7 kg Stäubemitteln rechnen muß. 5. Schwefelhaltige Mitt'el. Bis auf weiteres sind diese Mittel srei im Handel erhältlich. 6. Arsenhaltige Mittel. Für diese gilt das für schwefelhaltige Mittel Gesagte. vr. KsMsr, Bonn. Warum Sachichakwarvett im Neilhsnährstang? Die kriegsbedingte Verknappung verschiedener Rohstoffe bringt es mit sich, daß, wie Dr. Keßler vom Pflanzenschutzamt Bonn in der „Westdeutschen Monatsschrift für Obst-, Garten- und Gemüsebau" Mitteilt, auch einige Pflanzenschutzmittel auf dem Markt zu fehlen beginnen bzw. nur mit besonderen Bezugscheinen oder -marken zu erhalten sind. Für den Gartenbauer ist es deshalb wichtig, zu wissen, wie sich die Versorgung mit Pflanzenschutzmitteln zur Zeit stellt; soweit im Lauf der Zeit Aenderungen darin eintreten sollten, werden sie ebenfalls an dieser Stelle mitgeteilt: 1. Kupferhaltige Mittel. Diese Mittel sind nach wie vor nur gegen Bezugsmarken er hältlich, und zwar a) Kupferkalkpräpärate gegen grüne Bezugs- markeN; d) Kupfersparmittel gegen weiße Bezugsmarken; zu diesen gehören: Kupfersparmittel Spieß, Kupferarsenspritzmittel Merck 7320; Akusan- Neutral (Borchers), Herzynia-Neutral (Bor chers), Nosprasit (J.G. Farben), 2317 IV (I G. Farben), Kupferkalk-Bleiarsen Silesia (Gütt ler); Kupferspritzmittel Schering 3704; Asku- rit O (Bleiarsen, Kupferspritzmittel Schering), Askurit-Neu (Kalkarsen-Kupferspritzmittel Sche ring), Kurtakol (Chem. Werke Albert), W 23 (Wacker); c) Kupfersulfat oder -Vitriol gegen blaue Bezugs marken; dieses letztere war ursprünglich nur dem Weinbau Vorbehalten, jedoch ist neuerdings die Möglichkeit gegeben, für nicht einlösbare weiße oder grüne Bezugsmarken nunmehr blaue beim Pflanzenschutzamt einzutauschen und so mit also auch für den Gartenbau Kupfervitriol zu erhalten. Bezugsmarken für kupferhaltige Mittel sind bei den zuständigen Landwittschafts- bzw. Gemüsebau schulen zu beantragen unter Angabe der Anzahl und Art der Obstbäume bzw. Umfang der Gemüse baufläche. , 2. Nikotinhaltige Mittel. Sie werden nur gegen Bezugscheine ausgegeben, die von der zuständigen Kreisbauernschaft "ausgestellt werden, wozu den Anträgen ebenfalls entsprechende Angaben über die Anbauverhältnisse beizufügen sind. Niko tinhaltige Spritzmittel stehen leider nur in ganz geringen Mengen zur Verfügung, so daß hier noch nicht der dringendste Bedarf gedeckt werden kann. Diese recht empfindliche Lücke kann zur Zeit bis zu einem gewissen Grad durch Nikotinstäubemittel geschlossen werden, die allerdings nur für Beeren obst und Gemüsebau in Frage kommen. ik»ki i kamilie M ö W« «die iLk <j« km! M kickäU -ick »Vis kkoh AM km jM i ch ob ja ki! ?WiK III ! t»Ä«, «ßk ! Ach« NII ockiMüizkj A MÄK. kt ckr MÄN ÜMoMj i ür ei M!sj» kn dzj «cd m kiÄM MAbe vi kriM im ki zEft, i kecken ichßcdM Voll fi!» süo so s'st m »wk MIIM Ksl kess Nez de «io kn Das Ergebnis bsr Äprilwsenprüsungen in MberSmran Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Aprikosenkulturen hat in den Reichsgauen Wien und Niederdonau auch in diesem Jahr wieder Marillen-(Aprikosen-)Schauen und -Bestimmungs tage in Wien, Krams, Wampersdorf und Znaim veranstaltet, um Material für die Durchführung der Arbeiten zur Verbesserung der Aprikosenkul turen zu gewinnen. Ueber das Ergebnis dieser Schauen machte Oberlandwirtschaftsrat Hofrat Löschnig kürzlich interessante Mitteilungen. Es wurden insgesamt 930 Früchtemuster eingesandt und genauestens untersucht. Hierbei stellte sich als besonders bemerkenswert heraus, daß der Zucker gehalt der Früchte je nach Sorte von 4 bis 19 v. H. schwankte, wobei der mittlere Zuckergehalt im Durch schnitt gegen 8 v. H. betrug. Ausschlaggebend scheint hierbei auch der Einfluß der Veredlungsunterlagen zu sein, indem Zwetschen und Reineclauden-Unter- lagen am günstigsten, MvrobalaNen am ungünstig sten auf den Zuckergehalt wirken. iSärtnerieyranstalt in der Türkei Das türkische Landwirtschaftsministerium beab sichtigt, in Tuzla eine Gärtnerlehranstalt zu er richten, an der bis zu 600 Schüler im Obst- und Gemüsebau sowie in der Blumenzucht herangebildet werden können. Das Ministerium hat bereits zu diesem Zwecke ein umfangreiches Grundstück er worben. Vernachlässigung ver Bovennutzung ist Sriegsumtichastsvervrechen Durch Urteil des Sondergerichtes wurden ein Landwirt und seine Ehefrau mit Gefängnis be straft, weil sie ihren Besitz sest Jahren verwahr losen ließen. Die Verurteilung erfolgte auf Grund des § 1 Abs. 1 der Kriegswirtschaftsverordnung. Nach den in der neuen Folge der Zeitschrift „Deut sches Agrarrecht" veröffentlichten Gründen der Entscheidung hatte das Landwirtschaftsehepaar sei nen Besitz zum Schaden der Volksernährung derart vernachlässigt, daß der Acker fast keinen Ertpag mehr abwarf. Infolgedessen konnten die Angeklag ten auch ihrer Ablieferungspflicht nicht nachkom men. Wegen der Mißwirtschaft war schon im Jahre 1940 ein Treuhänder für den Besitz einge setzt worden. Auch diese Maßnahme blieb ohne Er folg, weil der Landwirt in Gemeinschaft mit seiner Frau die Ratschläge und Anordnungen des Treu händers mißachteten. Das Sondergericht verwies in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf, daß sich die Angeklagten der besonderen Verwerflichkeit ihres Tuns bewußt -gewesen sein müssen, nicht zu letzt deshalb, weil sie vom Ortsbauernführer ihrer Mißwirtschaft wegen oft genug verwarnt worden sind. Sie haben sich jedoch von ihrem selbstsüchti gen und unverträglichen Verhalten nicht abbrin gen lassen und verhinderten dadurch eine ent sprechende Nutzung des für dis Volksernährung wichtigen Bodens. Außerdem gefährdeten sie da durch die Bedarfsdeckung. Den Angeklagten fiel daher Böswilligkeit zur Last. Somit war der Tat bestand des 8 1 Abs. 1 der Kriegswirtschaftsverord nung gegeben. Die Verfehlungen des Landwirts ehepaar mußten dementsprechend durch eine Frei heitsstrafe gesühnt werden. bandes mit Zustimmung des Generalkommissars berufen oder. abberufen. Der Geschäftsführer ist der ständige Stellvertreter des Votfitzenden, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Verwaltungsrat besteht aus höchstens 10 Mitglie dern, die vom Generalkommissar berufen und ab berufen werden b. über den Zusammenschluß der Fisch, Obstund Gemüse verarbeitenden Betriebe, Gleichzeitig werden die Satzungen der einzelnen neuen Verbände bekanntgegeben. Die Verbände, die in den Generalbezirken Est land, Lettland und Litauen errichtet werden, find rechtskräftig und haben ihren Sitz am Dienstsitz des Generalkommissays. Ihr Tätigkeitsgebiet er streckt sich auf das Gebiet des jeweiligen General bezirks. Den Verbänden der Obst und Gemüse verarbei tenden Betriebe gehören an: Betriebe, die ausschließlich oder neben der Her ltellung anderer Erzeugnisse Obst und Gemüse ge
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