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1954 Nichtamtlicher Teil. ^ 56, 9. März 1903 Veit L Pomp. in Leipzig. 1974 KtLinilllsr, Praktikum clss LürAsrliobsu Ilsobts kür VorAsrüok- tsrs. 2. Xuü. 6sb. oa. 5 Neuer Frankfurter Verlag, <8. ,n. b. H. in Frankfurt a/M. Das freie Wort. Nr. 24. Vertag der „Frauen-Rundschau" in Leipzig. iHausn-Runäsolrau. Xo. 7. 40 1964 Verlags-Vustalt Vleraudcr.Noch in Darmstadt. Deutsche Kunst und Dekoration. April-Heft. 1985 1975 Nichtamtlicher Teil Die Geheimhaltung des Börsenblatts. (Vergl. Börsenblatt 1902 Nr. 243, 245, 247, 256, 257, 262, 267, 272, 285, 292, 297; 1903 Nr. 2, 4, 14, 23. 35, 41, 45.) XXIII. Auf den Artikel des Herrn H. Bloch (Nr. 45), der mir hier her nachgeschickt wurde, kann ich erst jetzt und auch nur, um eine ohnehin nicht allzulang bemessene Ferialzeit nicht zu sehr zu schmälern, in Kürze antworten. Es ist ja natürlich, daß die Tätigkeit eines Verlegers bezüglich der Publizität sich nicht auf das Inserat im Börsenblatt beschränkt, daß er viel mehr durch Kataloge, Zirkulare, Inserate in der Fachpresse rc. so umfangreich zu wirken versucht, als es der zu erwartende Gewinn aus dem Werk zuläßt. Aber warum sollte ich denn das in meinen Ausführungen erwähnen? Das interessiert doch die Allgemeinheit des Buchhandels nicht. Für diese ist, was den vorliegenden Fall anbetrifft, einzig von Wichtigkeit' »Was zahlt der Verleger durch sein Inserat in unsre Kasse, in die Kasse des Börsenvereins?« Und ich habe an einem krassen Fall gezeigt, daß die Geheimhaltung des Börsen blatts den kalkulierenden Verleger leicht bewegen kann, weniger oft und weniger ausgedehnt zu inserieren. Ich habe beweisen wollen, daß, wie bei jeder Zeitschrift, so auch beim Börsen blatt die größere oder kleinere Verbreitung einen wesentlichen Einfluß auf die Entscheidung des Inserenten hat. In dem von mir angeführten Fall ist der schädliche Einfluß der Geheimhaltung ein sehr großer; in andern Fällen wird er geringer, bei belletristischer Literatur allerdings wird er gar nicht wirksam sein. Es ist inzwischen der sehr vernünftige Vorschlag ge macht worden, die Hindernisse hinwegzuräumen, die dem Vertrieb des Börsenblatts durch das Postzeitungsamt im Weg stehen. Das würde auch auf die Werbekraft des Blatts in Bezug auf Inserate einen großen Einfluß haben, aber auch sonst manchen Klagen abhelfen und nicht bloß jedem einzelnen von uns eine Porto-Ersparnis bringen. Wenn das Publikrim das Börsenblatt abonniert oder wenigstens liest, und sich so über den ihm bisher recht fremden Buch handel informieren könnte, dann würde dieses vermehrte allgemeine Interesse der Bedeutung des Buchhandels nur förderlich sein, und manche Nachteile, die die jetzige Ab geschlossenheit und Abgeschiedenheit des Buchhandels in Bezug auf seinen Einfluß aus das öffentliche und kauf männische Leben und dessen Vertretungskörper, auf die gesellschaftliche Stellung des Buchhändlers, auf die Be friedigung seines Kreditbedürfnisses, auf die Beschaffung eines genügenden Nachwuchses, auf die Wirksamkeit der antiquarischen Offerten und Gesuche rc. hat, würden all mählich aufgehoben oder schwächer werden. Man sagt aller dings, daß wir unsre Einkaufspreise nicht offenbaren dürfen, und viele beschuldigen die Freunde der Nichtgeheimhaltung eines geringern Standesbewußtseins, während meines Er achtens nach die ganze Frage mit Idealismus und Materia lismus nichts zu tun hat, sondern lediglich vom Opportuni- tätsstandpunkt aus zu betrachten ist. Ich habe mir im vorigen Winter den Spatz ge macht, den ich zur Nachahmung empfehle, in Gesell schaften der verschiedensten Zusammensetzung die Frage an manche Anwesende zu stellen: »Was verdient Ihrer Ansicht nach der Buchhändler?« Ich habe im allge meinen gefunden, daß man sehr gut informiert war, und zwar um so besser informiert, je mehr die Betreffenden als Bücherkäufer in Betracht kommen. Ein jeder, der selbst, oder dessen Freunde und Verwandte ein Buch geschrieben haben, ein jeder, der mit einem Buchhändler oder Gehilfen befreundet ist, ein jeder, der seinen Bücherbedarf von einem Schleuderer bezogen hatte, wußte Bescheid, und noch aus andern Quellen kam die Wissenschaft. Höchstens habe ich hin und wieder gefunden, daß angenommen wird, der Sortimenter genieße einen höhern Rabatt als in Wirk lichkeit. — Nein, es ist nichts zu verheimlichen, und durch das Verheimlichen könnte höchstens nur der Glaube genährt werden, daß der Sortimenter Reichtümer sammle. Und muß nicht jede Aktiengesellschaft ihre Bilanz veröffentlichen, also ihren Reingewinn angeben und nicht bloß den Brutto gewinn in jedem einzelnen Fall, wie letzteres durch die Abgabe des Börsenblatts an das Publikum geschehen würde. Überhaupt ist in der heutigen Zeit der Selbsteinschätzung (die vorzüglich in kleinen Orten auch nicht immer so ganz geheim bleibt), in einer Zeit, in der alles Adressen-Material öffentlich ist, und noch vieles andre, was früher ängstlich als Geheimnis gehütet wurde, auch dem Konkurrenten offen bar ist, ein geschäftliches Geheimhalten unmodern, undurch führbar. Aber selbst wenn jemandem etwas neues gesagt würde, so kann, so lange der Buchhandel in Bezug auf die endlich durchgeführte Regelung des Rabattwesens fest zu sammensteht, dem Käufer, der auf Grund dieser Wissenschaft die Preise drücken will, der Versuch nichts nützen. — Würde in dem oben angedeuteten Sinne verfahren, so kann die Frage der Geheimhaltung des Börsenblatts, die ja jetzt schließlich eine »onra mivor« des Buchhandels ist, von der größten Bedeutung für ihn werden. Paris, März 1903. W. Junk. XXIV. Nachstehendes Rundschreiben wurde kürzlich an eine kleine Anzahl meist wissenschaftlicher Verleger versandt. Die Herren Kollegen, die sich dem Antrag anschließen wollen, werden gebeten, ihre Zustimmung Herrn vr. Max Nie mer) er in Halle a/S- auszusprechen. »Halle a/S., Berlin, Leipzig, Wien, im Februar 1903. »Sehr geehrter Herr Kollege! »Bei der großen Wichtigkeit, die die durch den Vor stand des Börsenvereins verhängte Sperre des »Börsen blatts für den deutschen Buchhandel« gegenüber den Bibliotheken für den deutschen Verlagsbuchhandel, ins besondre auch den wissenschaftlichen hat, sehen sich die Unterzeichneten veranlaßt, an den Vorstand unsres Ver eins mit dem Ersuchen heranzutreten, den Bezug des Börsenblatts so wieder herzustellen, wie er vor der Ein führung der Sperre bestand. »In der Annahme, daß Sie mit unfern Bestrebungen einverstanden sind, bitten wir Sie, den beigefügten Antrag unterschriftlich zu vollziehen und an den mitunterzeichneten