Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 52.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193500003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19350000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 52.1935
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 2, 10. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 3, 17. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 4, 24. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 5, 31. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 6, 7. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 7, 14. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 8, 21. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 9, 28. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 10, 7. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 11, 14. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 12, 21. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 13, 28. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 14, 5. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 15, 11. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 16, 18. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 17, 25. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 18, 2. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 19, 9. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 20, 16. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 21, 23. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 22, 30. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 23, 6. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 24, 13. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 25, 20. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 26, 27. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 27, 4. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 28, 11. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 29, 18. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 30, 25. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 31, 1. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 32, 8. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 33, 15. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 34, 22. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 36, 5. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 37, 12. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 42, 17. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 47, 21. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Dezember 1935 -
-
Band
Band 52.1935
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
führers ist gesetzlich unzulässig. !Aa. eine saubere gungen k/nc/nüc^s vnc/ Die Fachschaft Gartenbaugefolgschaft OsO ^6n§O/i /icrt s/n Schönheit des Arbeitsplatzes — auch in unseren Betrieben Was verstehstDu unter einem Ahnenpaß? der im „ . . . und zwecks Nachweis der arischen Ab stammung wollen Sie bitte Ihren Ahnennach weis mit den dazu gehörenden Urkunden oder beglaubigten Abschriften an die unterzeichnete Dienststelle einreichen." An wen von uns wäre diese Aufforderung nicht schon gerichtet worden? Meist bekam man sogar von zwei oder mehreren Stellen zu glei cher Zeit ein derartiges Schreiben. Es ergab sich dann jedesmal die Aufgabe, unsere mühsam gesammelten Urkunden neu zu ordnen, viel leicht sogar noch neue Abschriften anzufertigen und diese dann einzusenden. Dadurch entstan den dem Einsender immer wieder neue Arbeit und neue Kosten, ebenso aber auch der betref fenden Amtsstelle, die jeden eingereichten Ahnennachweis nochmals überprüfen mußte. Diesem Zustand soll nun ein Ende bereitet wer den durch die Einführung eines sogenannten Ahnenpasses. Dieser enthält alle für den Nachweis der Ahnen notwendigen Angaben und besitzt nach einmaliger Beglaubigung durch einen Standes beamten oder den betreffenden Kirchenbuch führer, der die Eintragungen vorgenommen hat, dauernde Gültigkeit. Die Richtigkeits bescheinigung kostet je Urkunde nur 10 Pfennig und bei gleichzeitiger Vorlage von 10 oder mehr Urkunden nicht mehr als 1 Reichs mark. Wer also alle, d. h. im äußersten Falle 76 Urkunden gleichzeitig vorlegt, braucht auch nur 1 Reichsmark zu zahlen. nachzuholen, damit auch diese Lehrlinge und Gehilfen sich im Berufe weiterbilden können. Weiterhin ist es Aufgabe der Fachschaft, alle Beschwerden der Gefolgschaftsmitglieder sowie Streitigkeiten zu regeln. Es soll nicht immer gleich bei jedem Streitfall das Arbeitsgericht Lage der Gefolgschaftsmitglieder im Garten bau zu heben. Um die Fachschaft der Gartenbaugefolg schaft bis ins kleinste auszubauen, mutz jedes Gefolgschaftsmitglied dabei mithelfen. Es darf angerufen werden, sondern der Fachschaftswart wird dies der zuständigen Kreisbauernschaft melden und diese wird versuchen, den Streit fall in Güte zu regeln. Ebenso ist darauf zu achten, daß die Gefvlg- schaftsmitglieder, welche bei freier Station ein gestellt sind, gut behandelt werden. Die schlechte Uebernachtungsgelegenheit, wie sie früher in den Betrieben anzutreffen war und in wenigen Fällen leider auch heute noch ist, daß der Lehr Schon in meinen jungen Jahren als Gehilfe dachte ich mir des öfteren, daß die Angehörigen des Gartenbaues, Betriebsführer sowie Gefolg schaft, näher zusammengeführt werden sollen. Das ist besonders auf dem Lande und in den Provinzstädten notwendig, wo das tägliche Leben, die Zusammengehörigkeit, es eigentlich mit sich bringen sollten, und beide, Betriebs führer und Gefolgschaft, mehr auf sich ange wiesen sind. Durch diesen Zusammenschluß wäre alle Gewähr gegeben, die Berufsausbil dung zu fördern und zugleich die soziale Lage der Gefolgschaftsmitglieder zu verbessern. Ebenso könnte durch eine gemeinsame Zusam menarbeit der Gartenbaubetrieb gefördert und somit die Güte der Erzeugnisse im Gartenbau gesteigert werden. Das ist zugleich im Sinne der gewaltigen Erzeugungsschlacht von größter Bedeutung, da dadurch die Einfuhr aus dem Auslande stark gemindert werden kann. An der Hebung und Förderung der sozialen Lage der Gefolgschaftsmitglieder wird meistens sehr wenig gearbeitet. Diese gemeinsame Arbeit zwischen Betriebsführer und Gefolgschaft ist ein Werk unseres großen Führers Adolf Hitler. Ihm verdanken wir es, daß Betriebsführer und Gefolgschaft zu einer Volksgemeinschaft wurden und in echter Kameradschaft zusam menarbeiten. Um die Betreuung der Gefolgschaftsmitglie der im Gartenbau durchführen zu können, wird eine Fachschaft der Gartenbaugefolgschaft auf gebaut. Der Führer dieser Fachschaft innerhalb der Landesbauernschaft ist ein Fachmann aus der Gartenbaugesolgschaft. Diese Fachschaft hat die Aufgabe, die Ge- folgschaftsmitglieder, wie Obergärtner, Gehil fen, Lehrlinge, Gartenarbeiter und -arbei- terinnen zufammenzufaffen. Ebenso hat die Fachschaft die Aufgabe, die Interessen der Ge- folglchaftsmitglieder zu wahren und zu ver treten. Die vom Reichsnährstand herausgege benen Grund- und Ausführungsbestimmungen enthalten die Richtlinien für die Ausbildung der Gärtnerlehrlinge und der gärtnerischen Werkprüfung. In diesen Bestimmungen ist festgesetzt, nach welchen Gesichtspunkten eine Gärtnerei als Lehrbetrieb anerkannt wird. Zu gleich wird auch auf den Betriebsführer Wert gelegt, wie seine Einstellung in weltanschau licher und sozialer Hinsicht ist. Es soll durch die Ausführungsbestimmungen der gärtnerische Nachwuchs gesichert sowie körperlich und geistig ausgelesen werden. Darum enthalten auch die Bestimmungen die Richtlinien, daß jeder Lehr ling sich einer ärztlichen Untersuchung unter ziehen muß, an Hand derer die Tauglichkeit zum Gärtnerberuf festgestellt werden kann. So mit ist endlich Einhalt geboten, daß nicht mehr so viele kranke, junge Menschen den Gärtner beruf ergreifen können, wie es bis jetzt der Fall war. Durch diese ärztliche Untersuchung wird der gärtnerische Nachwuchs körperlich und geistig ausgesucht und somit kann der Gartenbau in Zukunft seine Aufgaben für Deutschland zur Zusriedenheit des gesamten Volkes lösen. Zugleich wird das Ansehen sowie das Standesbewußtsein des gesamten Garten baues gehoben und gefördert. Durch die von der Landesbauernschaft durch zuführende gärtnerische Werkprüfung nach den Ausführungsbestimmungen des Reichsnähr standes, wird der Lehrling in allem geprüft, ob in fachlicher und beruflicher Geschicklichkeit oder in politischem Wissen. Der ausgelernte und geprüfte Lehrling wird einen Gehilfen dar stellen, der ganz in die Zeit des Nationalsozia lismus und seine Weltanschauung hineinpaßt. Hier bei der gärtnerischen Werkprüfung und Anerkennung von Lehrbetrieben, ist der Be triebsführer sowie ein Vertreter der Gefolg schaft beteiligt. Dadurch ist eine Gewähr vor handen, daß die Interessen der Betriebsführer sowie die der Gefolgschaft geprüft und ver treten werden. Die Fachschaft Gartenbaugefolgschaft hat die Betreuung der Gefolgschaftsmitglieder durchzuführen. Hierbei wird auch großer Wert auf die zusätzliche Berufsschulung gelegt. Es soll dem Lehrling und Gehilfen und'hauptsächlich wieder denen, die auf dem Lande und in kleinen Städten wohnen, Gelegenheit geboten «erden, sich im Berufe weiterzubilden. Die Lehrlinge ans den Großstädten erhalten ja durch den 3jährigen Fachschulbesuch die theoretischen Kenntnisse übermittelt. Aber den Lehrlingen auf dem Lande und in kleinen Städten wird dies nicht geboten. Hier muß die zusätzliche Be rufsschulung der Fachschaft eingreifen, um das schönerung der Lebensgrundlage allein, son dern trägt vielmehr wesentlich zur Erhaltung Betriebe investierten Werte bei und Zum Unterschied von den Ahnentafeln, die als Ganzes gelegentlich ebenfalls auf ihre Rich tigkeit bestätigt wurden (was aber nicht aner kannt werden konnte), wird in dem Ahnenpaß jede Angabe über jede Person einzeln beglau bigt. Für eine Person müssen also drei beglau bigte Eintragungen vorhanden sein: je ein Auszug aus dem Geburts- und Sterberegister und die Traueintragung. Die Angaben, wie sie sonst hintereinander in einem Feld der Ahnen tafel stehen, sind also hier aufgegliedert worden und befinden sich in der Form von Urkunden auszügen auf einer Seite des Ahnenpasses. Der Ahnenpaß bekommt dadurch in der Regel eine Stärke von ungefähr 35—40 Seiten. Die üb liche Form der Ahnentafel, wie sie sich am An fang des Ahnenpasses findet, ist dann auf den folgenden 31 Seiten, den 31 Ahnenfeldern ent sprechend, aufgelöst worden. Dabei ist noch je weils ein bestimmter Raum für Bemerkungen sreigelassen. So, wie unser Paß im bürgerlichen Leben Auskunft gibt über unsere Person und unseren Stand, so gibt der Ahnenpaß Auskunft über Herkommen und Stand unseres Blutes. Ohne ihn wird kein Deutscher in Zukunft mehr aus kommen können. Wer also die einmal mit Mühe und Sorgfalt zusammengetragenen Urkunden über seine Familie nicht durch Verlust oder Be schädigung gefährden will, aber auch derjenige, der seinen Kindern ein praktisches Stammbuch für ihr späteres Leben geben will, sollte den neu herausgekommenen Vordruck für Ahnen pässe nach Möglichkeit benutzen. hilft im Kampf gegen die Materialvergeudung. Wenn wir als Gärtner berufen sind, mehr Schönheit in den Alltag von Millionen zu brin gen, wenn wir in öden und trostlosen Fabrik höfen Grünanlagen schaffen und Grün und Blüten vor die Fenster der Schaffenden der Stirn und der Faust stellen sollen, müssen dann unsere Arbeitsstätten nicht Vorbilder sein, müssen wir dann nicht versuchen, durch das eigene musterhafte Beispiel den anderen Anregung zu geben? Aber noch eins tut dazu not! Wir müssen selbst ganz von diesen großen Gedanken erfüllt und überzeugt sein. Wir dür fen uns nicht als irgendein kleines „Luxus anhängsel der Kultur", sondern als Helfer zum Kultur- und Gartenfortschritt fühlen. Es liegt deshalb am deutschen Gärtner, aus dem deutschen Volk ein Volk der Blumenfreunde und des Garteninteresses zu machen. Schönheit der Arbeit für alle durch das Werk der Hände deutscher Gärtner und durch das Vorbild schöner Arbeitsplätze in unseren deutschen Gartenbaubetrieben." Oeo 8cbmickt, Münster i. W< Unser Leitspruch „Kultur heißt in erster Linie Feldbau, Urbar machung, Pflege der Gewächse, in zweiter Linie heißt es erst Ausbildung der Naturveranlagung beim Menschen, im besonderen seiner Geistes- gabsn. In aller Geschichte hat bisher auch nur der Bauer kolonisiert und Kultur in der wahrsten und echtesten Bedeutung des Wortes zu verbreiten ver standen. Der Nomade wird immer nur Zivilisa tion verbreiten können; Zivilisation bedeutet ja ursprünglich auch nichts weiter als die rein äußerliche Zugehörigkeit eines Bürgers zu einer Menschengemeinschaft." N. Walther Varrö in „das Sauerntum als Lebensquell Ler Uvrügchen Rage" nahmen zu beraten, die der Verbesserung der Arbeitsleistung, der Gestaltung und Durch führung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung, der Durch führung und Verbesserung des Betriebsschutzes, der Stärkung der Verbundenheit aller Be triebsangehörigen untereinander und mit dem Betrieb und dem Wohl aller Glieder der Ge meinschaft dienen. Er hat weiterhin auf eine Beilegung aller Streitigkeiten innerhalb der Betriebsgemeinschaft hinzuwirken und ist vor der Festsetzung von Bußen auf Grund der Betriebsordnung zu hören. Der Vertrauensrat hat beratende Aufgaben. Auf Grund der Beratung im Vertrauensrat „Schönheit der Arbeit im Gartenbau —", heißt das nicht Eulen nach Athen tragen? Von Grün, Blumen und Blüten täglich umgeben, ist das nicht Schönheit der Arbeit im höchsten Grade? „Ja", wenn der Begriff Schönheit richtig verstanden wird. „Nein", wenn man damit ein schlechtes Gewissen beruhigen will. Unser Kampf um Schönheit ist in erster Linie ein Kampf um Ordnung, Gesundheit und Wirtschaftlichkeit. Es gibt auch heute im Gar tenbau noch Betriebe, in denen wider den Geist der Arbeit gesündigt wird, in denen Nachlässig keit, Gedankenlosigkeit und Profitsucht vor herrschen, „Bruchbuden" und „Knochenmüh len", die Würde und Adel der Arbeit nicht er kennen wollen. Gerade im Gartenbau muß die Anerkennung der Arbeitsehre und Menschen würde schon äußerlich durch natürliche Freude am Schaffen zum Ausdruck kommen. Wirkliche Arbeitsfreude ist nur im gesunden, sauberen und schönen Betrieb möglich. Vorbildliche Betriebe Gewiß, es gibt überall vorbildliche Betriebe, aber noch manche unserer Gärtnereien brauchen mehr Schönheit der Arbeit, d. h. mehr Ord nung in Arbeits- und Aufenthaltsräumen, wie in allen Ecken und Winkeln. Die Schönheit der Arbeit mutz sich schon am Eingang des Betrie bes zeigen, wo nur zu oft Erd- und Dreck haufen, Kokslager und Gerümpel von verroste ten Gewächshaussprossen, Frühbeetfenster- und Kesselteile, zerbrochene Geräte und Topf scherben ein beschauliches Dasein führen. Eine kleine durchdachte Schmuckanlage sollte die Visitenkarte jeder Gärtnerei — auch des schlich testen Gemüsebaubctriebes — sein und nach außen hin zeigen, daß man Gärtner ist und mit Blumen und Pflanzen lebt und innig verwachsen ist. Nicht immer wird es mög lich sein, durchaus saubere äußere Glas flächen zu haben, namentlich in Jndustrie- gegenden. Aber nicht notwendig ist, daß die inneren Glasflächen von Algen, Moosen, Ruß tau und anderem verklebt und verschmiert sind. entscheidet der Betriebsführer allein und unter eigener Verantwortung. Soweit es sich dabei um die Gestaltung der allgemeinen Arbeits bedingungen, insbesondere der Betriebsord nung, handelt, und die Entscheidung mit den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des Betriebes nicht vereinbar erscheint, kann die Mehrheit des Vertrauensrates den Treu händer der Arbeit schriftlich anrufen. Zu die sem Zweck muß die Beschwerde schriftlich dem Führer des Betriebes zur Weiterleitung an den Treuhänder der Arbeit übergeben werden. Eine unmittelbare Anrufung des Treuhänders der Arbeit unter Umgehung des Betriebs Pflanzkisten und Kübeln umher. Später stehen die Kaffeeflaschen herum, das Stullenpapier liegt malerisch unter dem Tisch oder vor der Heizung. Wie leicht läßt sich in jedem Betrieb eine Abfallkiste oder ein Eimer aufstellen, der vom Wochendiensthabenden regelmäßig täglich geleert wird. Geradezu kläglich sind oft die Abortanlagen. Mancher Gärtner ist anschei nend der Meinung, im Dritten Reich könne man im mißverstandenem Führerprinzip mit seiner Gefolgschaft tun was man nur selbst für richtig hält. Der schaffende Mensch hat ein Recht auf Betriebsschönheit, ein Recht auf einen sauberen Raum, in dem er sich umziehen und waschen — und auch sein Brot essen kann. Eine notwendige Gegenüberstellung Noch immer gibt es mangelhafte Wohn- und Schlafräume für Gehilfen und Lehrlinge. Oft genug findet man bei den so notwendigen Nach besichtigungen der gärtnerischen Lehrbetriebe Behausungen „unter dem Dach, juchhe", not dürftig mit Brettern verschalt, ohne Fenster, oder solche mit Brettern und Pappdeckel ver nagelte, nicht heizbar (wegen dem meist da neben lagernden Stroh und Heu auch mit Feuer- und Lebensgefahr verbunden), mit äußerst primitiven Bettstellen — vom Bett zeug gar nicht zu reden. Es ist durchaus kein Einzelsall, daß es an Waschgelegenheit fehlt, daß das Handtuch, buchstäblich genommen, „neben der Tür steht" und die Seife in einem Mauerloch liegt. Um so erfreulicher sind Tau sende von guten Betrieben, in denen militärische Ordnung gerade in diej'er Hinsicht herrscht: Sauber überzogene und gebaute Betten, blin kende Waschgeschirre, Helle freundliche Räume mit freundlichem Anstrich und einige guteBilder an den Wänden. Zumeist sind das solche Gar tenbaubetriebe, wo sich der Betriebsführer bei der morgendlichen Arbeitseinteilung davon überzeugt, ob seine Gefolgschaft mit gepflegtem Schuhwerk und sauber und heiler Kleidung an tritt und ob nicht der „jüngste Stift" wieder einmal wasserscheu war oder einen „Kranken schein" gebraucht für das notwendige Haar schneiden. Meist ist die größte Unordnung und am wenigsten Sinn für Schönheit der Arbeit gerade in den Betrieben, die keine geregelte Arbeitszeit kennen, wo von früh bis spät ge wühlt und geschuftet wird und der Erfolg den noch ausbleibt, weil eben die grundlegenden Voraussetzungen fehlen. Jeder einzelne Be triebsangehörige — Betriebsführer und Ge folgschaftsmitglied — muß Verantwortung tragen für Ordnung und Sauberkeit des Be triebes. Dies bedeutet nicht nur eine Ver sich kein Berufskamerad ausschließen und jeder nmß seine ganze Kraft einsetzen zum Ausbau der Fachschaft. Derjenige Berufskamerad, der sich berufen fühlt, als Fachschaftswart ehren amtlich mitzuwirken, soll sich bei seiner zustän digen Kreisbauernschaft melden. Es ist höchste Pflicht jedes Gefolgschaftsmitgliedes im Gar tenbau, sich am Aufbau der Fachschaft zu be teiligen, damit der Nachwuchs im Gartenbau im Sinne des Sozialismus unseres großen Führers Adolf Hitler erzogen wird. lmitpolcl 6 locker, München. Zeige mir ferner deinen Heizkeller, deinen Geräteraum, dein Topflager und deine Erd haufen und ich will dir sagen, ob du in deinem Betrieb Schönheit der Arbeit kennst! Ein Heiz keller ist nun einmal kein Aufbewahrungsort für Gerümpel aller Art, Bindeabfall und ver brauchtes Packmaterial. Es gibt Gärtner, die darüber lachen, daß in guten Gärtnereien der mit dem Heizdienst Betraute nicht nur die glänzenden Metallteile des Kessels, sondern so gar die Wasserkrähne in den Gewächshäusern zu putzen hat; aber gewöhnlich kennen diese Lacher nichts von deutscher Ordnung und Gründlichkeit. Sie verstehen es nicht, daß Gieß kannen, Brausen und Spritzen sorgfältig am bestimmten Platz aufgehängt werden, daß im Topflager unsortierte oder beschädigte Töpfe und Pflanzschalen nicht liegen dürfen, daß im Geräteschuppen die gleiche Ordnung zu herr schen hat wie im Jnstrumentenschrank. eines Arztes und daß die Erdlager keine Schutt haufen sein dürfen. Es gibt leider auch heute noch Gartenbau betriebe, wo entweder nur zu höchsten Festen oder vielleicht einmal in der Woche aufgeräumt und ausgefegt wird. Angeblich fehlt es an Zeit dafür, in der Zwischenzeit dürfen Personal und Kundschaft über den Dreck fallen. Zahnbürsten, Rasierpinsel, Toilettenspiegel, Seife und Hand tuch, Schuhbürsten und Stiefelwichse, Stiefel, abgetragenes Arbeitszeug und ähnlicher Krem pel gehören nicht in Pflanzenkulturräumen. Hier zeigt sich das richtige Gefühl für Ord nung und Schönheit. Verschließbare Spinde für das Arbeitszeug und die Stiefel; Wasch gelegenheit, die hygienisch einwandfrei und sau ber im Arbeitsraum — nicht im Gewächshaus — liegt und Holzschemmel für die Pausen — aber auch für die im Stehen zu anstrengende Arbeit tagelangen Pikierens — gehören in jeden Betrieb. Jedem Gärtner ist das übliche Bild der Frühstückspause in manchen Betrie ben bekannt. Ta hocken die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter auf den Pflanztischen, auf dem Geländer der Heizung, auf umgestülpten ling oder Gehilfe unter dem Dach oder in der Nähe des Heizkessels schlafen müssen, muß völlig abgeschafft werden. Denn jeder Mensch, der seine ganze Kraft den ganzen Tag für seinen Betriebsführer verbraucht, hat Anspruch auf eine saubere Schlafgelegenheit. Durch Besichti gungen müssen manche Betriebsführer dazu er zogen werden, den Sozialismus der Tat in Wirklichkeit umzusetzen. Es sind dies Ausgaben, die die Fachschaft zu lösen hat und an diesen Aufgaben der gesamte Gartenbau mitarbeiten muß. Wenn es auch manchen Betriebssührern nicht ganz recht ist und er von seinen alten Sitten nicht gerne abweicht, so mutz es doch langsam durchgesetzt werden, um die soziale
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)