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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 52.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193500003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19350000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 52.1935
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 2, 10. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 3, 17. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 4, 24. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 5, 31. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 6, 7. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 7, 14. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 8, 21. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 9, 28. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 10, 7. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 11, 14. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 12, 21. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 13, 28. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 14, 5. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 15, 11. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 16, 18. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 17, 25. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 18, 2. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 19, 9. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 20, 16. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 21, 23. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 22, 30. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 23, 6. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 24, 13. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 25, 20. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 26, 27. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 27, 4. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 28, 11. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 29, 18. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 30, 25. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 31, 1. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 32, 8. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 33, 15. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 34, 22. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 36, 5. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 37, 12. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 42, 17. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 47, 21. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Dezember 1935 -
-
Band
Band 52.1935
-
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- Gartenbauwirtschaft
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Me vartenbauunrtsekaft Kummer 48. /. blovsmvsc 1-88 ,(Ort und Datum) (Unterschrift) Ausführungsbchimmungen Wetr.: den Vertrieb von Gemüsesaaterbsen und Gemüsesaatbuschbohmn für die Aussaat 1936 (RNVbl. S. 199 vom 13. 4. 1935) und den Vertrieb von Gemüsesämereien und von Heil-, Dust- und Gewürzpflanzen-Saataut (RNVbl. S. 631 vom 11. 10. 1935). Um die Ausführungen unter H. verständlich zu machen, sei im folgenden die Anordnung über den Vertrieb von Gemüsesaaterbsen und Gemüsesaat- bufchbvhnen vom 13. 4. 1935 angeführt. -V. Gemiiscsaaterbscn und Gemüscsaatbuschbohnen. Die Bestimmungen der Anordnung bett, den Vertrieb von Gemüsesaaterbsen und Gemüsesaat buschbohnen für die Aussaat 1935 gelten auch für den Vertrieb von Gemüsesaaterbsen und Gemüse- saatbuschbohnen für die Aussaat 1936. 6. Gcmüscsämereien und Heil-, Dust- und Gcwiirzpslanzen-Saat- und Pslanzgut. I. Zulassung von Gcmüscsämereien. 1. Zu-gelassen zum Handel und zur Aussaat für die Vegetationsperiode 1935/36 sind Gemüse sämereien aller Art, a) die inländischer Erzeugung sind und aus der Ernte 1935 oder aus früheren Ernte jahren stammen, b) oder sür die in der Zeit bis einschließlich 31. 10, 1935 eine Devisengenehmigung zur Einfuhr ausgestellt ist. 2. Besonderer Zulassung bedürfen alle anderen, vorstehend nicht näher bezeichneten Sämereien der Zollposition 21, sowie Rote Rüben, Man gold der Zollposition 20 des Deutschen Zoll tarife?. II. Zulassung von Saat- und Pslanzgut von Heil- Dust- und Gewürzpflanzen. 1. Zulassungspflichtig ist sämtliches Saat- und Pflanzgut von den in Anlage 1 aufgeführten Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen. 2. Die Zulassung muß beantragen: a) Lei deutscher Erzeugung der Erzeuger, b) bei ausländischer Erzeugung der Impor teur. 3. Saat- und Pflanzgut-mengen unter 100 Z oder Stecklingen bzw. Pflanzen von jeder einzelnen Art unter 1000 Stück aus einem Erzeuger betrieb unterliegen bis auf weiteres nicht der Zulassungspflicht. III. Beantragung der Zulassung. Soweit nach obigen Bestimmrmgen eine Zu lassung angeordnet ist, hat dieselbe für jeden ein zelnen Posten bei dem Ausschuß für Samen und Saaten des Reichsnährstandes, Berlin SW. 11, Dessauer Str. 14, unter Verwendung der dort er hältlichen Anmeldebogen zu erfolgen. Der Aus schuß für Samen und Saaten entscheidet über Zu lassung oder Ablehnung. Zulassungsanträge können nur von solchen Fir men oder Züchtern berücksichtigt werden, die als Samenfachhändler bzw. als gartenbauliche Pflan zenzüchter beim Reichsnährstand eingetragen sind. Bei Saat- und Pflanzgut von Heil-, Duft- und Ge würzpflanzen werden Zulassungsanträge auch ande rer Antragsteller bis 31. 5. 1936 letztmalig ange nommen. IV. Diese Ausführungsbestimmungen treten am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. November 1935. Der Reichsbauernführer Verwaltungsamt I. A.: Or. Krobn. AnordnungdesVerwaltungsamtes Die Regelung des deutschen Seidenbaues Anordnung Nr. 13 vom 25. Oktober 1935 betreffend den Betrieb von Gemüsesaaterbsen und Gemüsesaatbuschbohnen für die Aussaat 1935 vom 13. April 1935. 8 1- Auf Grund der Verordnung über Saatgut vom 26. 3. 1934 (RGBl. I S. 248) wird ang-eordnet, daß zum Schutze des heimischen Saatgutmarktes mit Wirkung vom 1. 7. (Juli) 1935 Gemüsesaat erbsen und Gemüsesaatbuschbohnen nur noch in vom Reichsnährstand zugelassenen plombierten Packun gen zum Verkauf oder in den Verkehr gebracht wer den dürfen. Unter Packungen in diesem Sinne sind Packungen von 25 kg und' darüber zu verstehen. 8 2. Die Benutzung von Plomben wird dann frei gegeben, wenn die genannten Sämereien zum Han del als Saatgut zugelassen sind. Plombenzangen werden von der zuständigen Landesbauernschast ge liefert. 8 3. Zum Zwecke der Zulassung sind die Feldbe stände, die für Gewinnung von genanntem Ge müsesaatgut bestimmt sind, bei den zuständigen Landesbauernschaften bis zu einem von diesen fest zusetzenden Termin anzumelden. Die Zulassung regelt sich nach der Grundregel für die Gemüse saatenanerkennung 1935. 8 4. Wird auf Grund der Besichtigung ein Feldbestand abgelehnt, so darf das Erntegut nicht als Saatgut benutzt oder in den Verkehr gebracht werden. 8 5. Die endgültige Zulassung wird nach Untersuchung der Samenprobe erteilt. Das Saatgut muß hierbei den in der Grundregel sür Gemüsesaatenanerken nung 1935 geforderten Mindestgarantien ent sprechen. 8 6. UeberlagerteSaatgutbestände können nur dann zur Plombierung freigegeben werden, wenn auf Grund eines Anbaukontrollversuches durch die Sortenregisterstelle für Hülsenfrüchte des Reichs nährstandes, Versuchswirtschaft Halle a. Saale, Julius-Kühn-Str., eine Echtheitsbescheinigung des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers und ein amtliches Reinheits- und Keimfähigkeitszeugnis einer vom Reichsnährstand anerkannten landwirt schaftlichen Untersuchungsanstalt vorgelegt wird. Zu diesem Zwecke ist eine Probe von 500 g je Sorte bis spätestens 1. 5. 1935 an die Sorten registerstelle einzusenden; spätere Einsendungen wer den nicht berücksichtigt. Uebersteigt die überlagerte Menge einer Sorte 100 Ztr., so ist aus jeden weiteren oder angebrochenen 100 Ztr. eine Probe zu ziehen. Die Proben sind ordnungsgemäß nach den Probenahmevorschriften des Verbandes landwirtschaftlicher Untersuchungs anstalten zu ziehen. Mit den Proben sind gleich zeitig die nachstehenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben einzusenden. 8 7- Nach dem 1. 5. 1935 vom Ausland eingesührte Saatgutmengen werden nur sür die Plombierung freigegeben, wenn die in den Anerkennungsbe stimmungen verlangte Reinheit und Keimfähigkeit durch ein Zeugnis einer vom Reichsnährstand an erkannten landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt bestätigt wird und der Import durch den Ausschuß für Samen und Saaten, Berlin W. 35, Lützow straße 109/110, zugelassen ist. Der Ausschuß für Samen und Saaten kann bestimmte Bedingungen aufstellen, nach denen die Einfuhr der Saaten ge nehmigt wird. 8 8. Verstöße gegen die vorstehende Anordnung werden auf Grund der Verordnung über Saatgut vom 26. 3. 1934 (RGBl. I S- 248) mit einer Ordnungs strafe bis zu 10000,— Alk bei jedem Fall der Zu widerhandlung geahndet. 8 9. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft. Berlin, den 13. April 1935. Der Reichsbauernführer. Verwaltungsami I. A.: gez. l)r. Krokn. Probenahmcerklärung. Ich erkläre hiermit an Eidesstatt, daß das bei liegende Muster der Sorte die in einer Menge von kg vorhanden ist, meinem Lagerbestand entnommen wurde. Auf Grund der Verordnung über den deutschen Seidenbau vom 8. Juli 1935 (RGBl. I S. 909) und auf Grund der mir vom Reichsbauernführer übertragenen Vollmachten, ordne ich mit Zustim mung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft an: 1. Den Seidenraupenzüchtern wird untersagt, selbstgewonnene Seidenspinnereier zur Zucht zu verwenden. 2. Als alleinige Bezugsguelle für Seidenspinner brut wird die staatlich anerkannte Versuchs- und Forschungsanstalt sür Seidenbau in Celle bestimmt. 3. Als alleinige Kokon-Ankaufsstelle wird die Seidenwerk Spinnhütte A.-G. in Celle be stimmt. Diese kann mit meiner Zustimmung nach Bedarf weitere Sammelstellen einrichten und bekanntgeben. 4. Alle im Inland erzeugten Kokons dürsen nur über die Seidenwerk Spinnhütte A.-G. in den Verkehr gebracht werden. Ausgenommen hier von sind die im eigenen Betrieb zur Verarbei tung kommenden Kokons. Seit ein paar Jahren wühlen mir, sobald ich im Frühjahr Fenster aufgelegt und bestellt habe, die Mauwurfsgrillen (Werren) mehrere Kästen Saaten durch und machen mir dadurch den Erfolg zunichte. Im vergangenen Frühjahr wandte ich das Mittel Trasan vorschriftsmäßig an, ohne einen Erfolg zu spüren. Allerdings hatte ich dasselbe 3 Jahre da, aber gut verschlossen. Habe nun dieses Jahr so nebenbei ca. 18 alte und 4 Nester Junge mit etwa 2—300 Stück ausgegrabcn. Welcher Bc- rufskamerad hat in der Vertreibung oder am besten Vernichtung der Maulwurfsgrille Erfahrung? XV. O. in L. Ich beabsichtige, eine Wiese im Oderbruch zu kul tivieren und dort u. a. Blumenzwiebeln anzu bauen. Das Gelände ist gegen Ueberschwemmungen geschützt und wird durch Schöpswerke entwässert. Der Grundwasserstand wird im Sommer ca. 1 rn und im Winter ca. 20 cm unter der Grasnarbe gehalten. Aus weitere Senkung oder Steigerung des Wassers habe ich keinerlei Einfluß. Der Boden be steht aus Lehm, Humus und Schlick, ist zwar kalt- gründig, aber außerordentlich fruchtbar. Bestellung war in diesem Jahre erst im Monat Wonnemond (Mai) , in früheren Jahren vereinzelt im Lster- mond (April) möglich. Die Unkrautwüchsigkeit, besonders aus Wurzelunkräutern, ist stark. Ein Teil des Geländes wurde vor ca. 5—6 Jahren mit Schlamm aus der Sohle des Flußgrundes über schlickt. Dieser Teil liegt, eben zufolge der seiner zeit stattgesundenen Uebersplllung, ca. 50 cm böhcr als das übrige Gelände. Hier besteht die Oberschicht des Bodens aus den mehr oder minder verrotteten Teilen eines verlandenden Gewässers. Ist aus diesem Gelände, evtl, auf dem einen oder anderen Teil, der Anbau von Blumenzwiebeln möglich? Welche Sor ten sind zu pflanzen und wie muß der Boden vor der Bestellung zweckentsprechend behandelt werden? Wie viele Jahre vergehen von Saat bis Ernte und welche Saatmengen werden pro Flächeneinheit be nötigt? XV. XV. in G. Meine Frau hat voreilig und irrtümlich einen Pachtvertrag über Morgen Garten mit meinem Namen unterzeichnet. Es wurde mir somit die Ge legenheit genommen, Aenderungcn an dem Ver trag vorzunehmen, kann ich den Vertrag ansechten oder vor der Zeit kündigen? Ist die Unterschrift rechtsgültig? K. 8. in P. Ich habe mehrere Beete Narzissenzwiebeln. Einen Teil derselben habe ich herausgenommen, um die selben satzweise abzutreiben. Da ich in der Zwicbcl- trciberci leider keine große Erfahrung habe — Erd häuser mit Kanalheizung stehen mir zur Ver fügung —, so bitte ich um Rat, was ich bei der Vlumenzwicbeltreiberci zu beachten habe. R. in Leipzig. Ich beabsichtige, einen Toppelknsten nufzustellcn. Was ist vorteilhafter bctr. Haltbarkeit und Wärme abgabe; Eisenbeton oder HAzzemcnt? Der Kasten soll im Frühjahr sehr zeitig in Betrieb genommen werden und im Herbst stehen lange Topfpflanzen darin, II. di. in B. 5. Die Preise für die abzuliefernden Kokons werden von mir jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. 6. Beteiligte, die gegen diese Anordnung ver stoßen, werden mit einer Ordnungsstrafe bis zu 10 000 für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung bestraft. Gegen die Festsetzung einer Ordnungsstrafe steht dem Betroffenen die Anrufung eines Schiedsgerichtes zu. Die Zusammensetzung und das Verfahren des Schiedsgerichtes richtet sich nach der Verordnung über die Bildung von Schiedsgerichten für die landwirtschaftliche Marktregelung vom 26. 2. 1935 — RGBl. I S. 293 — vgl. 8 2 Abs. 1 Nr. 2, ß 3 Abs. 3 Nr. 1 dieser Verordnung). 7. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Ver kündung in Krast. Berlin, den 25. Oktober 1935. Der Beauftragte des Reichsnährstandes sür die Durchführung der Verordnung über den deutschen Seidenbau. Freiherr von Oumppenberg. Können großblättrige kdlloilenaran durch Samen vermehrt werden? Wo ist der Samen erhältlich und wie ist die Kultur? 8. Sek. in E. Ich habe einen Gemüsebaubetrieb von 2 da Größe und halte 2 Kühe. Außer Gemüse ziehe ich auch 1800 gm Runkelrüben. Die Hälfte der Milch verkaufe ich. Ich habe das ganze Jahr über Kuh jauche zur Verfügung, so daß ich fast keinen künst lichen Dünger brauche. Ist in einem solchen Falle die Haltung von 2 Kühen rentabel? f. v. in T. Welche Berufskameradcn haben Erfahrung mit der elektrischen Beheizung der Frühbeetkästen? Wie ist die Ausführung der Anlage und wie teuer stellt sich dieselbe? Bei welchem Strompreise ist die An lage wirtschaftlich? dl. I . in A. Im Handbuch sür Gartenbau von H. R. Wehr hahn wird eine Bindemaschine von der Firma Kreyssig in Flöha angeboten und empfohlen. Kann ein Kollege, der eine solche Maschine hat, über Arbeitsweise und Preis Auskunft geben? u. v. in Z. Ich habe von meinen Großeltern ein kleines Grundstück (46 s) geerbt, wovon ich mit meiner Familie lebe. Meine Erzeugnisse sind Erdbeeren, Maiblumen, Chrysanthemen, Milium regüle, Gla diolen, Nelken und Astern. Nun habe ich viel mit Pilzkrankheiten zu tun, hauptsächlich bei den Gla diolen, Nelken und Astern. Mein Großvater und auch ich haben bis jetzt nie kalk angewandt. Kann ich bei den genannten Blumen gemahlenen Aetzkalk verwenden? Wann und wie muß ich denselben in den Boden bringen? Ich Hosse, daß dadurch die Pilzkrankheiten etwas zurückgehe» werden, oder welche guten Mittel gibt es hier noch? AI. in A, Ich habe die Absicht, eine kleine Obitplantage an zulegen, und zwar Bnschobst mit senkrechten Kor dons als Zwischenpflanzung, oder auch nur senk rechte Kordons, eine sog. intensive Füllpflanzung. Als Unterlage soll Paradies Mallingtyp IX und Quitte von Angers verwendet werden. Zum Ver edeln sind vorerst folgende Sorten geplant: Cox' Orangen, Minister v. Hammerstein, Goldrenette, Freiherr v. Berlepsch, Baumann-Renette, Zuccal- maglio, Outnrioapfel, Alexander Lucas Butter birne, Gräfin v. Paris und Williams Ehristbirne (die letztere auf Zwischenveredelung). Die Boden verhältnisse sind sehr günstig in windgeschützter SüdsüdosttagesMark Brandenburg). Ich wäre dank bar sür Anregungen und Mitteilung über Erfah rungen, die mit dieser Pslanzweise gemacht wur den, insbesondere auch bezüglich der Sortcnsrage. Wie ist der Mindcstabstand von Reihe zu Reihe und in der Reihe? Können die Kordons (Spindeln) nur an einen kurzen Pfahl gepflanzt werden, oder sind lange Pfähle oder gar Spaliergerüste notwendig? Wer kann mir gleich gut geeignete Sorten nennen, auch Frühforten? AaAs«, -c/ts Der Rundfunk im Dienste des Obstbaus (Fortsetzung und Schluß) Wer den Rechenstift zur Hand nimmt, wird zu dem Ergebnis kommen, daß die planmäßige Obst- baumpslege nirgends billiger als auf gemeinschaft licher Grundlage durchgeführt werden kann. Wenn in seinem kleinen Bezirk der Pflegeringgärtner eine ständige Beratung der Gartenbesitzer innerhalb sei nes Tätigkeitsgebietes vornimmt, die Kreisgarten beamten, die Kreisvertrauensleute für Obstbau bei den Wintervorträgen in den Bauernschaften immer wieder auf die Notwendigkeit Hinweisen, und wenn die gärtnerischen Fachbeamten der Landesbauern schaft in ihrer in den letzten Jahren Planmäßig vor getriebenen obstbaulichen Organisation nicht aus setzen und die Polizeiverordnung, die heute das Rückgrat gibt, was bis dahin fehlte, so angesetzt wird, wie sie es gestattet und wie es auch im Sinne des Oberpräsidenten liegt, der sie erlassen hat, dann hat der ostpreußische Obstbau in wenigen Jahren ein ganz anderes Gesicht. H.: Oho, das ist sehr sein und wird manches hel fen. Stämme und Aeste der Bäume dürfen mit Moosen und Flechten nicht mehr bedeckt sein, da die Sauerstoffaufnahme des Wurzelhalfes und der sonstigen Organe sonst gefährdet wird. Die unge heuren Mengen der Krankheiten und Schädlinge aus solchen Polsterbrutstätten müssen verschwinden und auch sür die abgestorbenen Rindenschuppen trifft das zu. Z.: Moos- und Flechtenbildung und alle ihre üblen Erscheinungen, die Sie so kurz andeuteten, haben wir besonders in den Kreisen mit hoher Luftfeuchtigkeit, den Kreisen an den Hassen und an der See. Wir werden prüfen müssen, wie weit wir auf unserer freiwilligen Grundlage — Obstbaum pflegeringe — in der Bekämpfung dieser Art Krank heiten vorwärts kommen. Auch unsere Polizeiver ordnung sagt es im § I, daß die gesunden Obst bäume auszulichten, abgestorbene Neste und Astteile, Fruchtmumien, Misteln, Moose, Flechten und ab gestorbene Rindenschuppen zu entfernen sind. H.: Sagen Sie nun aber, wie steht es mit den Misteln, diesem Halbschmarotzer, der sich eingenistet hat, und wie steht es mit den Fruchtmumien, die aussehen wie verhuzelte, vertrocknete Pflaumen, das sind doch die Sporenträger der vielen Monilia- säulen unseres Obstes. Mancher Klunkersdorfer klagt, daß feine Aepsel schon auf dem Baume fau len, aber die Hutzeln läßt er auf seinen Bäumen, damit es im nächsten Jahr mehr werden. Geht das nicht auch zu ändern? Z.: Auch hier weise ich Sie wieder darauf hin, daß in der Polizeiverorduung, die ja eine Rahmen anordnung ist, diese Obstbaumfchädlinge besonders, sogar namentlich erwähnt sind, damit auch jeder Obstgartenbesitzer auf die Gefährlichkeit dieser Krankheiten und Schädlinge hingewiesen und ange regt wird, ihrer Bekämpfung die besondere Auf merksamkeit zuzuwenden. H.: So, das ist wirklich allerhand. Wenn nun aber aus irgendwelchen Gründen eine Ausnahme erwünscht ist, sagen wir mal, bei der Erhaltung- irgendeiner Lokalsorte oder aus irgend sonstigen Gründen, die denkbar wären. Ist da eine Aus nahme möglich? Z.: Auch hieran ist bei der Erarbeitung der Ver ordnung des Herrn Oberpräsidenten gedacht wor den; denn es heißt, daß über die Zulassung von Ausnahmen nach Anhörung eines von der Landes bauernschaft zuständigen Sachverständigen die zu ständige Polizeibehörde entscheidet. H.: Dann bin ich aber gründlich beruhigt. Ich glaube, wenn ich im nächsten Jahr in Gr.-Klun- kersdorf über die Zäune sehe, wird es schon anders sein. Am schönsten wäre es ja, wenn keiner wartet, bis er polizeilich ermahnt wird oder eine Polizei strafe erhält, sondern, wenn jeder sich redlich be müht, von sich aus alles Notwendige zu tun. Z.: Das ist doch auch stets mein Wunsch gewesen und ich glaube, ich habe unter den Dutzenden von Vorträgen, die ich gehalten habe, auch jedesmal an die Freiwilligkeit unserer Obstgartenbesitzer, Bauern und Landwirte appelliert. Wissen Sie, lie ber Herr Hildebrandt, wenn nach dem Reichs bauerntag erst wieder die Bersammlungstätigkeit in den Bezirks- und Ortsbauernschaften einsetzt, dann fahren wir beide einmal nach Gr. Klunkers- dorf und reden all den Gartenbesitzern, die noch nicht zum Obstbaumpflegering Gr.-Klunkersdorf ge hören, ordentlich ins Gewissen, damit ihnen nicht erst die Strafbestimmung unserer Polizeiverordnung an den Kragen bzw. ins Portemonnaie zu greisen braucht. Mitstreiter haben wir, H.: Das ist ein feiner Gedanke. Gerade Gr.- Klunkersdorf ist doch z. B. infolge seiner schönen Lage an Hügeln und See jetzt Erholungsort, zu dem viele Fremde auch aus anderen deutschen Ge genden kommen. Was sollen die denken, wenn sie in manchen Gärten Verwahrlosung eines wichtigen Versorgungszweiges, wie es der Obstbau ist, in Ostpreußen finden. Bon ihnen, die obstbaukundiger sind als wir, werden die meisten -davon nicht den besten Eindruck erhalten. Der sanfte Druck der Poli zeiverordnung und ein tüchtiger Obstbaumpflege ringgärtner in gleicher Richtung, nämlich der Ver besserung der ostpreußifchen Obstbaumbestände wir kend, schaffen nicht nur in Gr.- Klunkersdorf, son dern auch im ganzen lieben Oftpreußenland, daß es mit der Ob'stbanmpflege bald anders ausfehen wird. Grüne Woche 1936 Für die kommende „Grüne Woche Berlin 1936" ist der Termin auf die Zeit vom 25. 1. bis 2. 2. 1936 festgesetzt wovden. Die „Grüne Woche" wird sämtliche Ausstellungshallen am Kaisevdamm fül len. Die Ersatzbauten für die durch Feuer zerstörte Halle IV und die im Rahmen der Neugestaltung des Ausstellungsgeländes abgebrochene Halle III werden zur „Grünen Woche" zum ersten Male in Betrieb genommen werden. Ein vom Berliner Aus- stellungs- und Messeamt soeben herausgegebener Prospekt zeigt an, daß auch die kommende „Grüns Woche Berlin 1936" die große Winterveranstaltung des -deutschen Bauerntums sein wird. Mit der „Grü nen Woche" wivd neben den alljährlichen Fach schauen im kommenden Jahre wieder die „Deutschs Jagd-Ausstellung 1936" verbunden sein.
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