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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 52.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193500003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19350000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 52.1935
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 2, 10. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 3, 17. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 4, 24. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 5, 31. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 6, 7. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 7, 14. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 8, 21. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 9, 28. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 10, 7. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 11, 14. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 12, 21. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 13, 28. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 14, 5. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 15, 11. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 16, 18. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 17, 25. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 18, 2. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 19, 9. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 20, 16. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 21, 23. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 22, 30. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 23, 6. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 24, 13. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 25, 20. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 26, 27. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 27, 4. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 28, 11. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 29, 18. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 30, 25. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 31, 1. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 32, 8. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 33, 15. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 34, 22. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 36, 5. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 37, 12. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 42, 17. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 47, 21. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Dezember 1935 -
-
Band
Band 52.1935
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Amtliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand Nummer 29 Berlin, Donnerstag, den 18. Heumond (Juli) 1935 52. Jahrgang ^us clern tnttstt Dis ^noränuozso dir. 12 unä 13 Zer ttsuxtversiniZunZ äsr veutssben SorteabLavirtsodskt VMM 4. HsuwovZ (äuli) 1935 Btüt undRvden t)6tr. LLUI260dul6rLSlIZI1l86S, ^.LLleen äsr HÄuxdversinjZliiiA äer Osut- bLueiQsü^rsrs detr. Riodtliniev 6«s Hauptlchristleitung: Lettin 8>V 61 horckstraße 71 Fernruf bb, 4466 aoä LiiLso. — Die ölsrlrtoräimnZ Osutsedlsnäs aoä äis SArsrgoUtisoken >lLäos,bwsll soäsrsr ttLnäsr— LnoräounK dir. 15 svdso ttsoteudsavirtsebÄkt bstr. RsgsIuvA Zer tÜrsonZunZ von Sauerkraut im LoutiuZeutsjÄlir 1935 — Luoräuuux äes Rsiobs- keioksuLdrstsuZes kür äs« Lostsuwsssu im LodieäsAsrioktsvsrkskreu kür ckis tauärvirtsedsktlioks ÄsrktreAetuDA — Vsrorä- HUNA Lur LsuäsruuZ äsr Verorä- uuu^ über äeu 2ussMMeu«odIuü äsr Osutsodeo <3srtsuüsu>virt«obLkt — Verordnung über äss äsutsvdeu Lsiäsnbsu — Luorä- uuug Ur. 12 Zer IlnuptVereinigung äsr äeutsekou LsrtoLelvirtsekskt — Lrklsruug — vis VorsitLsnäeu, stellv. Vorsitvenäsu unä Vescdüktskükrer äsr 6srtsub»urvirl«oduktsverbüuäs — keruksauswelLs kür VurteuLuskük- rsuäs uuä b'risäbolsZLrtnsr — LussokreiduuZeu bei äsr keiedssutobadu — vis Liuriektuug vou LükulxLrtsu, eill LstLtizuugskslä kür äeu ZLrtuerlsebeu ^svbvuobs — Werksgürtusrsieu — vis vklsurs im k'risäbok — vis LrbssusbUsksruug au äie Loussrveuiuäustris — Arbeiten usvd äsr LpsrgslstsekLkit - kreise kür Laumsebulerrsugulsss — Riedtxrsiss kür MäkILmlLsr, Luxus — krsZekustsu — Lus äso dartkubsugruiixsu äsr vsuäss-, Lrsis- uuä OrtsbLueruksdsktsu — Lüeker- uuä Leit sobriktsusobsu — Oeutsvbs äubilüuMsrossusobsu iu klsiur 1935 — vis 50. UiiglisäervsrsuMmluug äss Vereins vsutsoder kmseukrsuuäs iu Usius. einen den Mengen an Obst und Gemüse in Holland, liierte verantwortungsbewußte AnLauerteil gegen diese Machenschaften verzweifelt wehren wird; in zwischen werden allerdings diese Anbauerkreise Lem deutschen Rosenanbau und auch dem Rosenabsatz ungeheuren Schaden zugefügt haben. Es sei auch nicht verschwiegen, daß die Doppelzüngigkeit derer erkannt ist, die, Rosenerzeuger und Unterlagen- 3 Millionen Rosenunterlagen mehr aufgeschult worden. Deutsche Rosenanbauer, im besonderen alle Anbausteigerer, seid euch darüber klar, das? für einen derartigen wirtschaftlichen Nnsinn weder das Tritte Reich noch der Reichsnährstand verantwort lich sind, sondern allein eure Disziplinlosigkeit im Anbau! An fachlichen Warnungen und ernsten Ratschlägen hat es wirklich nicht gefehlt. großes Ziel verlangen müßte. Die Festsetzung von Preisen ohne entsprechende Bewirtschaf tung der Vorräte bzw. Verwendungsmöglich keiten für die Vorräte einschließlich der Len kung der Erzeugung, muß zu einem Fehlschlag führen. Die kürzlich stattgefundene Verbren nung von Weinreben in Frankreich oder die Vernichtung der über den Bedarf hiuausgehen- den zur willigen Befolgung der zum Besten des Berufes angeordneten Disziplin. Hier sei beispiels weise nur auf die einschneidende Wichtigkeit der berufsstatistischen Erhebungen (Aufschulungsstatistik, Beständestatistik) hingewiesen; ist es nicht bezeich nend, wenn ein Vorkämpfer für Preisanarchie den maßgebendsten Stellen gegenüber in erstaunlicher Offenheit erklärt, die Anbauer hätten ihre Auf schulungen und Vorräte unwahr angegeben, weil sie' befürchteten, die Wahrheit hätte Folgen im Hin blick auf das Finanzamt. Hier ist aber doch die Frage gestattet: „Sind derartige Berufskameraden berechtigt, an einem großen, wichtigen, aufbauenden Gesamtwerke eine Kritik zu üben, die in der Form ungebührlich und in der Sache unsachlich ist?" Es ist irreführend, wenn die Spanne zwischen Erzeu ger-Tausendstückpreis und Kleinverkaufspreis für 1 Stück ohne jede Erläuterung in einem einzigen Hundertsatz als reine Verdienstjpanne hingestellt wird. Möchten derartige Dinge nicht mehr vorkom men, die dem mühsam erkämpften Ansehen des deutschen Baumschulerstandes schwerste Schädigun- Von Kuckolk Tetrner, Rsichssachbearbeiter lIL9. daß sie angesichts des niedrigen Mindestpreises für Obst-Hoch- und -Mittelstämme und der scharfen An spannung der Güteklassenbestimmungen sowie un ter Berücksichtigung der nicht geringen Schwierig keiten, die der Gebietsnachlaß überhaupt mit sich bringt, auf den Gebietsnachlaß verzichtet. Der Stimmung aller Landesfachgruppen in den übrigen Gebieten ohne Gebietsnachlah entsprechend, ist deü Fachgruppen in Bayern, Württemberg, Baden, Hessen- Nassau und Pfalz-Saar eine rechnerische Nachprüfung ihres Standpunktes sehr zu empfehlen. Wenn man sich vorstellt, daß nach sachverständigen Schätzungen infolge Dürreschäden des Sommers 1934 durch schnittlich höchstens 30 v. H. 1. Güteklasse erzielt wurde und daß die Ansprüche der Verbraucher ganz besonders auch im Punkte Sortenwahl fortgesetzt steigen, der wirklich niedrige Mindestpreis auch kaum noch eine lohnende Erzeugung und die Auf rechterhaltung der scharfen Güteklassensortierungen ermöglichen, kann die Aufrechterhaltung des Ge bietsnachlasses kaum länger ertragen werden. Ziffer 4 enthält eine wesentliche Preisermä ßigung für niedrigeRosen; Ziffer b) eine solche für Trauerrosen. Die einschneidende Auswirkung der Preisherabsetzung wird dann be- erzeuger zugleich, unverständlichcrweise ebenfalls die Preisebene für niedrige Rosen bekämpften, als Wildlingsverkäufer aber unter dem Hinweis auf „staatlich garantierte Preise" an der unsinnigen Mehraufschulung ein gerütteltes Maß von Schuld haben. Ein ernster Ratschlag für alle Erzeuger: „For dert den euch gewährten Erzeugerschutz, zerstört nicht selbst die Grundlage eures Schaffens durch eigene Unterbietungen oder durch Annahme preis- drückender Einkäufer." Ziffer 7 enthält den Abschnitt über Straf- b e st i m m ung e n. Möchten diese in naher Zu kunft entbehrlich werden. Für diejenigen, die sie durch ihr Treiben notwendig machen, sei gesagt, die Strafbestimmungen sind da, und sie werden für Schädiger des Berufes und Zerstörer der Wieder aufbaumöglichkeit nach Gebühr angewendet werden. Durchführer der Marktordnung sind nunmehr die Organe der Hauptvereinigung, die Wirtschaftsver bände. Diese werden dafür sorgen, daß notfalls sehr schnell eingegriffen wird. Das Inkrafttreten der Anordnung enthält Zif fer 8. Die Unordnung wird gemäß Verkündungs blatt des Reichsnährstandes mit dem 10. Heumond (Juli) 1933 rechtswirksam. Das bedeutet für die Praxis, daß Verträge und Abschlüsse bis zum 9. Heumond einschließlich auf der Grundlage der bisherigen Bestimmungen, ab 10. Heumond auf der der neuen Bestimmungen galten. Am Schluffe sei auf den Charakter dergroßen Preisliste für Baumschulerzeugnisse hingewie sen, die in dieser Nummer an anderer Stelle dieses amtlichen Organs veröffentlicht ist. Aus zwingen den Raumgründen kann die Vielgestaltigkeit der Baumschulerzeugnisse im Verkündungsblatt keinen Raum finden. Entsprechend der berufsrechtlichen Grundlage des Artikels IV der einschlägigen frühe ren Anordnung, werden daher die Preise der übri gen Größen und Stärken in dieser Zeitschrift be kanntgegeben. Berufskameraden! Erkennen wir geschlossen das Gesamtwerk der Preis- und Güteklassenregelung als zum Besten des Berufes dienlich. unter Normierung der gesamten Lebensvor- gänge in Rußland durchgesührt wird. Die lang same Rückbildung des Begriffes Eigentum wie des Eingriffs in das Leben des einzelnen zeigen eindeutig, daß eine derartige Planwirtschaft der gesamten Erzeugung erzeugungsmindernd ge wirkt hat. Man erkennt in Rußland immer stärker, daß eine völlige Planwirtschaft das Gegenteil wirklichen Lebens ist und letzten Endes zu einer Erstarrung des ganzen Wirt schaftslebens führen mutz. Diese kurzen Hinweise sollen nichts anderes, als zeigen, daß Voraussetzung einer wirklich ordnenden und dein Gesamtwohl dienenden Planung allein eine Weltanschauung sein kann, die die Bindung des einzelnen an das Ganze höher stellt, als die Bindung des einzelnen an sein Ich. Solange also in anderen Ländern nicht ähnliche Grundlagen gegeben sind, sind alle Vergleiche sinnlos, ja sogar direkt irre führend. Trotz der Unmöglichkeit, unsere Maß nahmen mit denen anderer Länder zu ver gleichen, geschieht dies immer wieder. Die zum Teil sichtbaren Mißerfolge der Planwirtschaft anderer Länder mit ihren Folgen, d. h. der Kontingentierung der Erzeugung und der Kon trolle des einzelnen sollen dann gewissermaßen die Unmöglichkeit der Durchführung unserer Marktordnung beweisen. Abgesehen von der falschen Voraussetzung bei derartigen Vergleichen wird zum Teil wohl ab sichtlich immer wieder vergessen, daß eine der artige Kontingentierung der Erzeugung und Kontrolle des einzelnen, wie sie zum Teil in an deren Ländern erfolgt, in völligem Gegensatz zu dem von der Marktordnung des Reichsnähr standes Erfolgten steht. Die Marktordnung des Reichsnährstandes will durch ein richtiges Verhältnis der Preise zueinander und — in Ergänzung dazu — eine weitgehende Vorrats wirtschaft die Erzeugung steuern, ohne durch Kontingentierung in sie einzugreifen. Das Ver- chältnis der Preise zueinander soll den einzelnen Oie Anordnungen Nr. 12 und 13 der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschafi vom 4. Heumond (Zuli) 1935 betr. Baumschulerzeugnisse, Azaleen und Enken reien, sowie bei der für Las Roscngeschäft wichtigen Verteilergruppe, den Wiederverkäufern, der Fracht ausgleich gewährt werden kann, weiterhin, daß der Erzeugerschutz von einem Nachlaß von SO v. H. auf 40 v. H. erhöht worden ist. Hinzu kommt, daß sich gerade auch im Rosen geschäft die Auswirkung der scharfen Güteklassen sortierung einschneidend fühlbar macht. Es ist un streitig, daß die jetzige Güteklasfeniortierung be sonders im Warenhausabjatz von Rosen und in dem bestimmter Versandgeschäfte einen erheblichen Einfluß ausgeübt hat und der hierbei üblichen Qualitätspantscherei ein Ende bereitete. Es muß hierbei klar sein, daß die bereinigenden Maßnah men des Reichsnährstandes den Absatz von Rosen vorübergehend mengenmäßig beeinflußt haben. Diese Beeinflussung war aber bestimmt nur men genmäßig, während wertmäßig für die Erzeuger ein Vorteil entstand und vor allem liegt hierin eine wirksame Berbraucherschutzmaßnahme begründet, die nicbt mehr entbehrt werden soll. Die starke Preisermäßigung für niedrige Rosen setzt alle diejenigen Erzeugergebiete, die ihren An bau in nur ihrem Absatz entsprechenden Umfang erhalten haben, in ernste Sorgen. Den Gebieten mit ausgesprochener Uebererzsugung, Schleswig- Holstein und Steinfurth, wird sie noch nicht ge nügend erscheinen, weil dort eine größere Reihe von Erzeugern annehmen, daß nur eine Verschleu derung um jeden Preis den Absatz der unsinnigen Mehrerzeugung erzwingen könnte. Selbst der Vor schlag der Aufhebung jeglicher Bindungen der Preise für niedrige Rosen hat einige Vertreter ge funden. In verantwortungsvollen Augenblicken über die Preisaufhebung befragt, hat allerdings keiner der Vertreter eine derartige Katastrophen- lösung, wie die Preisaufhebung, gefordert. Es ist tief bedauerlich, daß die Regelungen des Reichsnährstandes auf dem Baumschulgebiete, die nach einmütiger Auffassung des überwäl tigenden Teiles der deutschen Baumschulcr den Beruf vor dem Untergang zurückgerissen haben, bei dieser einen Erzeugnisgruppe so ernste Störun gen gebracht hat. Der Kampf hat dabei Formen angenommen, die dem Beruf bestimmt schweren Schaden zugefügt haben. Dabei ist zu beachten, daß allein die Disziplinlosigkeit beim Anbau die Ursache dieser Störungen war und es kann nicht eindring lich genug zum Ausdruck gebracht werden, daß die unsinnige Masfenerzeugung von niedrigen Rosen um die Hälfte eingeschränkt werden muß- Es wird das mögliche getan, den Absatz zu fördern, für den Jnlandmarkt zu werben und den z. Z. ohne deutsche Schuld eingeschränkten Auslandsmarkt aufnahme fähiger zu gestalten. Aber über die Tatsache kom men wir nicht hinweg, daß der Anbau doppelt so groß ist, wie die Aufnahmefähigkeit des Marktes. Es wird nun einmütig, auch von den Gegnern der Preisbindung für RoseN, eine Anbauregelung mit dem Ziel rechtswirksamer Anbaueinschränkungen ge fordert. Der Versuch ist von maßgebender Stelle aus gemacht worden, obgleich bekannt war, daß der Reichsbauernführer derartige Formen von Staats sozialismus nicht befürwortet. Es ist dementspre chend auch abgelehnt worden, dem einzelnen Erzeu ger vorzuschreiben, was er aufschulen darf. Wir sehen also, daß dem Berufe selbst ein hohes Maß von Verantwortung überlassen bleibt. Diese Ver antwortung verpflichtet ab c jeden Berusskamera- Mit Gesetzes-, Verordnung?- und Anordnungs texten geht es vielen unserer Berufskameraden wie dem unsterblichen Kandidaten Jobs bei der Frage, aus wieviel Teilen eine gute Predigt bestehen soll: „Den ersten Teil niemand verstehen rann, den zwei ten Teil aber versteht man." Weil ich weiß, daß auch bei den vorbezeichneten amtlichen Ausführun gen viele Gartenbauer über Sinn, Ziel und Zweck zumindest viele Zweifel haben, folge ich gern der Aufforderung, die hierzu notwendigen Erläuterun gen zu geben. Die Aufteilung in eine besondere Anordnung für Baumschn lerzeu gm i f f e und eine andere für Azaleen und. E riken ist aus Zweckmäßigkeits gründen erfolgt. Bezüglich der beiden letzteren Er zeugnisse ist erläuternd darauf hinzuweisen, daß auch hier die einschlägigen, früheren Anordnungen ihre Geltung behalten haben, daß aber eine gün stigere Staffelung der gemittelten Durchmesser bei angepaßten, aber nicht erhöhten Preisen vorgesehen ist und Buschpflanzen, nur wurzelechte, neu aus genommen wurden. Bei Baumschulerzeugnissen wurde alles Grundsätzliche der früheren Anordnungen ebenfalls von der Hauptvereinigung der Deutschen Garten- bauwirtschaft übernommen unter Berücksichtigung einiger notwendiger Aenderungen. Die Festsetzung von Preisen, Preis spannen und Preisnachlässen ist also grundsätzlich beibehalten worden. Dies geschah unter dem Gesichtspunkt, der auch für die erste Preisfest setzung durch den Reichsnährstand maßgebend war, der Gewährung eines Erzeuger schutzes, damit der Wiederaufbau der Baumschulbetriebe sichergestellt Im Innern -es Slattes: Preise für öaumschulerzeugmffe ist. Durch die Einschließung der Güteklaffen und Lieferungsbedingungen für Baumschulerzeugniffe ist aber auch ein weitreichender Verbraucher schutz angeordnet. Von großer Bedeutung ist es, daß der M in d e st p r e i s ch a r a k t e r der festge- legten Preise ebenfalls erhalten geblieben ist, weil bei der derzeitigen Mindestpreisebene andernfalls von einem Erzeugerschutz nicht mehr gesprochen werden könnte. Wenn aber dieser Erzeugerschutz nicht sichergestellt wäre, so würde es auch nicht möglich sein, den in den scharfen Gütellassenbestim- mungen verankerten Verbraucherschutz auf recht zu erhalten. Im einzelnen ist zu der Anordnung Nr. 12 (vgl. Nr. 28 dieser Zeitschrift) folgendes zu erläutern: Die Einführungsworte kennzeichnen die Rechts grundlage, derzufolge die Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft zum Erlaß dieser Anordnung bevollmächtigt ist. Wer 1 enthält die wichtige Erklärung, daß die grundlegenden Vorgänger dieser Anordnung mit den Anlagen, d. h. also einschließlich Güteklas sen- und Lieferungsbedingungsvor- s christen übernommen wurden. Die letzteren waren in einer Annierkung zur Anordnung vom 2V. 2. 1934 angeführt; nach allgemeiner Rechtsauffas sung z. B. aus der Praxis von Gesetzes-, Verord- nungs-, Handelsvertrags- und anderen, ähnlichen Bestimmungen legen derartige Erläuterungen und . Anmerkungen den rechtswirksamen Text aus. Ziffer 2 ändert den Nachlaß für Behör den- und Friedhofsgärtnereien. Bis her konnte den behördlichen Verbrauchern nur der Frachtausgleich gewährt und Friedhofsgärtnereien wurden zu Privatpreisen beliefert und der Fracht ausgleich konnte nicht eingeräumt werden. Beiden Verbrauchergruppen kann nunmehr ein Nachlaß von 10 v. H- oder der Frachtausgleich gewährt werden. Bei Käufen größeren Umsangs bedeutet dies eine erhebliche Preisermäßigung. Neben dem Frachtaus gleich besteht in den Gebieten zahlreicher Landes bauernschaften bzw. Wirtschastsverbände die Mög lichkeit freier Anfuhr im Umkreis von SO Kilometer vom Sitz der Baumschule. Die freie Anfuhr ist gleichbedeutend mit der Gewährung des Frachtaus gleiches. Beide Vergünstigungen, nämlich 10 v. H. Preisnachlaß und Frachtausgleich dürfen nicht ein geräumt werden. Bei dem in Ziffer 3 behandelten Gebiets- nachlatz ist das Gebiet der Landesbauernschaft Rheinland weggefallen und das von Pfalz-Saar ist neu eingefügt. Hierzu ist zu erläutern, daß die Landesbauernschaft Rheinland im Einvernehmen mit dem Landesbeirat für Baumschulen erklärt hat, Ganzen steht, wo also noch Demokratie und Liberalismus regieren,. kann eine. Planung wirklichen Erfolg nicht zeitigen, da sie von dem einzelnen Unterordnung unter ein Zister 6 enthält die bereits erwähnte Erhöhung des Erzcugerschutzpreises. Der verant wortungsbewußte, vernünftige Erzeuger wird dafür dem Reichsnährstand dankbar sein. Dieser Er- „ — . zeugerschutz bedeutet eine gute Gabe für den sich an Kaffee in Brasilien usw. kann Nicht als redlich mühenden Erzeuger. Die Unvernünftigen planende oder Wirklich ordnende Maßnahme werden daraufhin ihren Anbau wiederum vermeh- angesehen werden. Alle diese Notmaßnahmen ren und dann erneut und noch lauter klagen, wenn beginnen am Ende, weil die Voraussetzungen der mcht aufnahmefähige MM einer wirklich ordnenden und planenden Wirt- den ihr «Piel 10 ang n ) i ^ p - in liberalen Ländern nicht gegeben sind. Das völlige Gegenteil der geschilderten Maß nahmen stellt die Planwirtschaft dar, wie sie Die Marktordnung Deutsch lands und die agrarpolitischen Maßnahmen anderer Länder vr. OknesorKe, Stabsabteilungsvorstand im Reichsnährstand Es gibt zwei Gruppen von Menschen, denen alles von der Marktordnung Geschaffene und noch zu Schaffende ein Dorn im Auge ist: Die jenigen, die alle Bindungen unter ein großes allgemein-wirtschaftliches Ziel als Beschränkung ihrer eigenen Freiheit und damit der „idealen" freien Wirtschaft schlechthin ablehnen, und die jenigen, die unter den Gesetzen der Marktord nung bisher aus Kosten anderer genossene Sondervorteile verloren. Man sollte meinen, daß die ersteren durch' die Erfolge belehrt und ausgestorben seien. Das Gegenteil ist der Fall. Da auch nicht gewagt wird, die Maßnahmen der deutschen Markt ordnung zu bekritteln, deren Erfolg nicht über sehen werden kann, versucht man es auf andere Weife: Es werden kunterbunt alle Maßnahmen von oberflächlicher Planung bis zur reinen Planwirtschaft anderer Länder untersucht. Da bei wird eins völlig übersehen: Ueberall dort, wo die Freiheit und das Wohl des einzelnen noch über der Freiheit und dem Wohl des gen zufügen. Trotzdem die Ernte an niedrigen Rosenpflanzen ans Herbst 1934 schätzungsweise , .. - wert über A der Aufnahmefähigkeit eines flüssigen sonders klar, wenn man pch Vorhalt, daß den Ver- Marfos ausmachte, sind 1934 'wiederum über btauchergtuppen Behörden- und FriedhbfsgäLtrre- — ... -
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