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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 52.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193500003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19350000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 52.1935
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 2, 10. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 3, 17. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 4, 24. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 5, 31. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 6, 7. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 7, 14. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 8, 21. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 9, 28. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 10, 7. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 11, 14. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 12, 21. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 13, 28. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 14, 5. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 15, 11. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 16, 18. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 17, 25. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 18, 2. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 19, 9. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 20, 16. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 21, 23. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 22, 30. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 23, 6. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 24, 13. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 25, 20. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 26, 27. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 27, 4. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 28, 11. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 29, 18. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 30, 25. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 31, 1. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 32, 8. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 33, 15. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 34, 22. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 36, 5. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 37, 12. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 42, 17. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 47, 21. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Dezember 1935 -
-
Band
Band 52.1935
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nummer 18 ! Berlin, Donnerstag, den 2. Wonnemond (Mai) 1935 52. Jahrgang „Llmvev- iinä LranLspbudev verboten" — Di« XsuorävunZ der äsulseken Xartokksl^virtsokalt Veräisnst Icomwt 6ern lnkslt: "Blut undWvderl duod — Di« ^lai'klordiiiiilK ^rinZt vor — Dor 1. ^Vomlomoiiä (Uai) — L^mdol äeutsodsr Volkksit — 4. Veror^miQF liodsr Vorseiiriktoii im 8aarIaQä. Vom 18. ^.pril 1935. Verordnung 2ur LioküdrunA des Drdkokroekts im 8aarland. Vom — Lued- und Lelriebsk.üdrunA— ^löbrsn- und Larottenanbau und -Drot« 1934 — Dor ^nbau von Doil-, 6o>viir2- und zunkiuranZele^enIieit — ^.us dein 8oKuIunAsIekrAanA der Danässlsedivarl« kör DrieäkolsZürtnorsi — Dio Lelruek- säoklieksten Oemüvosrton — Verkaufs verkunZ ist aued doim 8amenverkauf notvon6i^ — DoIZor-Lodson — detrt notivend!Zer ?Don2onsekut.Ä im Llumon- und 2ierpklan2en,dau — 8timmon ans dem Leserkreise — OesinnunZsdrudersekaft — Lüekersekau— DraAoiraslon — Dor Ver^Ieiok der Obsternten von 1933 und 1934 — 1. Lurmärkiseke dunZZärtnertaAunx ung: Berlin 8>V 61 lsorckstraße 71 Fernruf ll S, 4406 von Dionon! — ^mt Hokes k^rkkof- 2nr DinlükrnnF landvirtsokakt- 16. ^pril 1935. — Luoklndrnnz DnktpkIanLon ist Keino Lon- tungsverkällnisse bei den dauxt- — Din Oärtner unter den Reiokssie§ern des Leruks^vettkainxfes — 8okuiun§sta^unK — ^.diantum in LleekZekäLen — Dio berufsständiseken DinriodtunZon des Oartenkaue« — Dor liinAolsxinnor, seins Dodons^voiss und LokümpkunZ — Dor seltsame Osterstrauü. Die Neuordnung der deutschen Kartoffelwirtschast „Blumen- und Kranzspenden verbeten" Die Stellungnahme des Reichsbauernsührers R. W. Darre Von Stabsabteilungsleiter vr. »ans werkel. Die Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Kartoffelwirtschaft fügt einen weiteren mächtigen Quader ein in den Gesamtbau der deut schen Ernährungswirtschaft. In den einzelnen Lan- desbauernschasten werden die Erzeuger, Verarbeiter und Verteiler von Kartoffeln und Kartoffelerzeug nissen einschließlich Stärke zu Kartoffelwirtschafts verbänden zusammengeschlossen. Die Wirtschasts- verbände werden ihrerseits zur Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirtschaft zusammengefügt. Den Zusammenschlüssen obliegt die Durchführung der Marktordnung, und zwar den Wirtschaftsver bänden innerhalb der Landesbauernschaften, der Hauptvereinigung über das ganze Reichsgebiet. Die Kartofselwirtschaft war bisher bereits in Vorstufen geordnet worden. Durch einen Reichsbe- auft'ragten war im vergangenen Jahr die Rege lung des Kartoffelmarktes, auch der Frühkartoffel- Versorgung, durchgeführt worden. Ebenso waren die verarbeitenden Betriebe der Kartoffelflockenherstel ler und die Stärkeinduftrie in wirtschaftlichen Ver einigungen zufammengefaßt worden. Diese Vorstufen der Marktordnung auf dem Ge biet der Kartoffelwirtschaft werden nunmehr in die endgültige Form der Wirtschaftsverbände und der Hauptvereinigung übergeführt. Die Wirtschaftliche Vereinigung der Kartoffelflockenhersteller geht in der Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirt schaft unmittelbar auf, während die Wirtschaftliche Vereinigung deutscher Stärkeindustrien in Liqui dation tritt. Anläßlich der Eröffnung der „Deutschen Früh jahrs-Blumenschau Berlin 1938" nahm Reichs bauernführer R. W. Darre in feiner Eröffnungs rede zu dieser für unseren Beruf so hoch bedeut samen Frage Stellung. Er führte wörtlich aus: „Er (der Städter) lernt es begreifen, daß es Unkultur ist, künstliche Blumen und künstliche Girlanden zu verwenden, wenn es darauf ankommt, zum Höhepunkt eines Festes oder in der Weihestunds des Ab schiednehmens Opsergaben in Form leben der Blumen und natürlichen Grüns bar zubringen, die eben einmalig sein sollen und deshalb welken dürfen, die aber nicht, in die mottensichere Kiste gelegt und abge staubt, immer wieder hervorgeholt werden sollen. Nicht minder empfindet er cs als unverträglich mit dem inneren Wesen eines so der Natur nahe stehenden Volkes, wie es unser deutsches Volk glücklicherweise noch ist, wenn Traueranzeigen der kalte ernüchternde Satz „Blumen- und Kranzspenden verbeten" bcigegeben wird, der doch nur erkennen läßt, daß hier jedes Verständnis für die tiefe, urdcutschs Symbolik des Kranzes verloren gegangen ist. Es ist außerordentlich zu begrüßen, wenn von höchster Stelle aus jenen Gebräuchen entgegen getreten wird, die nicht nur nicht deutsch sind, son dern auch unseren Beruf in weitestgehendem Maße schädigen. Ter gesamte Gartenbau dankt daher ReichsbauerUführer Darre für feine öffentliche Kennzeichnung jener, jedem deutschen Empfinden ins Gesicht schlagende Unsitte. Amtliches Ervhoibuch Der Reichsbauernführer und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft R. Walther Darre hat folgeirden Aufruf erlassen: „Bon privater Seite wurden neuerdings Stamm bücher auf Erbhöfe oder dergl. angeboten. Es handelt sich dabei uin rein private, geschäftliche An gelegenheiten der betreffenden Herausgeber. Ir gend eine amtliche Bedeutung haben diese privaten Bücher nicht. Ihre Einführung ist auch vom Reichsnährstand oder von einer sonstigen amtlichen Stelle weder angeregt noch gebilligt worden. Es ist vielmehr ausdrücklich daraus hinzuweisen. daß in aller Kürze mit der Einführung eines amtlichen Erbhofbuches zu rechnen ist, wie ks bereits in einer allgemeinen Verfügung des Justizministers vom 16. 11. 1933 vorgesehen war. Dieses allein maß gebliche amtliche Erbhofbuch wird voraussichtlich durch 'amtliche Stellen ansgegcben werden und neben den gesetzlich vorgcschriobenen Eintragungen alle erforderlichen Unterlagen, Vordrucke usw. für die Geschichte des Hofes, der Sippe usw. usw. ent halten. Es muß deshalb jedem Bayern in seinem eigenen Interesse dringend geraten werden, das Erscheinen des anrtlichen Erbhofbuches abzuwarten." Den Zusammenschlüssen obliegt die Durchfüh rung der Marktordnung. Hierzu gehört insbeson dere die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisfen. Die Verkehrsregelung umfaßt alle Maßnahmen, die sich auf die Gute, Beschaffen heit, den Transport, die Erfassung, den Absatz, die Lieferung und Zahlung erstrecken. Soweit ein Be dürfnis gegeben ist, besteht auch die Möglichkeit, für einzelne Märkte besondere Vorschriften zu erlassen. Die Anwendung einheitlicher Verträge, Qualitäts normen, der Schlußscheinzwang, die Verladekon trolle, auch die Regelung von Lieferungsbe ziehungen, die durch die Auferlegung von Ab- nahmepslichten noch besonders gesichert werden können, finden hier ihre rechtliche Grundlage. Die Verordnung bringt eine Fortbildung der Marktordnung insofern, als die bisherigen Kontin gentierungsbestimmungen in neuer Weise festge setzt werden. Die Zusammenschlüsse haben das Recht, den Ausnutzungsgrad und den Arbeitsum- fang der verarbeitenden Betriebe nach volkswirt schaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen. Damit sind die bisher üblichen Bezeichnungen von Kontingent ünd Kontingentierung verlassen, schon um ans zudrücken, daß das Kontingent kein übertragbares Vermögensrecht, sondern ein von dem Wirtschafts- Verband verliehenes Verarbeitungsrecht ist. Von dem Begriff der Kontingentierung wurde abgegan- qen, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß für >ie Verleihung von Verarbeitungsmengen nicht tarre Kontingentierungsgrundsätze anzuwenden ind, sondern daß jede Regelung des Arbeitsumfan- ;es der Betriebe unter volkswirtschaftlichen Ge- ichtspunkten zu erfolgen hat, unter Berücksichti gung der vorhandenen und der anzustrebenden Strükturverhältnisse usw. Die Festsetzung von Preisen und Preisspannen und die Erhebung von Ausgleichsbeträgen bedür fen der Genehmigung des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft. Soweit durch Maßnahmen der Zusammenschlüsse schwere Betriebsschädigungen eintreten, ist die An rufung von Schiedsgerichten vorgesehen, die je nach Lage der Sache auf" Zahlung angemessener Entschä digungen erkennen können. Eine Entschädigungs- Pflicht besteht nicht bei Anordnungen von Preisen und Preisspannen sowie bei allgemeinen Anord nungen über die Regelung des 'Arbeitsumfanges und den Ausnutzungsgrad von Betrieben. Die Hauptvereinigung hat das Recht, den Betrie ben, die an sich den Wirtschaftsverbänden ange hören, auch unmittelbar Weisungen zu erteilen. Von dieser Befugnis wird im Regelfall Gebrauch gemacht werden, soweit es sich um Anordnungen gegenüber der Stärkeinduftrie und den Kartoffel flockenherstellern handelt. Auf diese Weise ist eine einheitliche Regelung über das ganze Reichsgebiet nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich, ohne daß deshalb für die Verarbeitungsindustrien besondere wirtschaftlich« Vereinigungen gebildet werden mußten. Die Rechtsverhältnisse der Zusam menschlüsse werden im einzelnen durch die vom Reichsbauernsührer zu erfassenden Satzungen gere- Die Marktordnung -ringt vor In den Ostertagen find im Rahmen der national sozialistischen Marktordnung auf den Gebieten der Kartoffelwirtschaft, der Brauwirtschaft und der Fischwirtschaft drei neue Haupwercinigungen er richtet worden. Mit diesem folgerichtigen Weiter bau der vor eineinhalb Jahrey zunächst auf dem Gebiete der Milchwirtschaft eingeleiteten Ordnung ist ein weiterer Schritt vorwärts getan. Mit Weh mut sehen jene falschen Propheten, die vor wenigen Wochen das Ende der Marktordnung Voraussagen wollten, als auf Grund der bisherigen Erfahrungen bei einigen Erzeugnissen gewisse Lockerungen vor genommen werden konnten, ihre Felle sortschwim- men. Nunmehr zeigt es sich, daß auch in der natio nalsozialistischen Marktordnung die gleiche Richt schnur gilt wie für die nationalsozialistische Politik im großen: Unverrückbar in den Zielen, elastisch in dey Mitteln. Der Aufbau der nengeschaffenen drei Haupwercinigungen läßt die gleichen Grundlinien erkennen, wie sie. bisher nach und nach bei den wich tigsten Erzeugnissen aufgestellt worden sind. Ab weichungen im einzelnen sind immer den jeweiligen Bedürfnissen der entsprechenden Erzeugnisse ange paßt worden. Bemerkenswert ist schließlich noch, daß die genannten neuen Hauptvereinigungen Wirtschaftsgebiete erfassen, die organisatorisch größere Schwierigkeiten bieten, als es bei den bis ¬ herigen Hauptvereinigungen der Fall war, zumal die Bedeutung der hier in Frage kommenden Wirt- fchaftsgruppen teilweise erheblich über die Ernäh- rungswirtschaft in die allgemeine Volkswirtschaft und Sozialpolitik hinausreicht. Jetzt können auch die einem Kartell im herkömmlichen Sinne inne wohnenden Kräfte voll zur Anwendung gelangen, soweit sie für die gesamte Volkswirtschaft von Wert sind. Dagegen werden nunmehr alle Bestrebungen verhindert werden, die ausschließlich dem Nutzen nur einer einzelnen Gruppe dienen und aus Kosten der anderen Gruppen oder gar der gesamten Volkswirt schaft gehen. Nach der Schaffung der neuen Haupt- Vereinigungen sind nunmehr folgende Gebiete der Ernährungswirrschaft nach einheitlichen Gesichts punkten geregelt: Gartenbau, Kartoffeln, Getreide, Vieh, Milch- und Milcherzeugnisse, Eier, Zucker, Fischwirtschaft und, die Brauwirtschaft Entsprechend den bei Erlaß des Neichsnährstandsgesetzes betonten Zielen der nationalsozialistischen Agrarpolitik, ist der Aufbau nicht schematisch oder in einem Zuge er folgt. Jin Rahmen der Gesamtordnung wie beim Aufbau der einzelnen Gruppen ist vielmehr den organischen Gegebenheiten in vollem Umfange Rech nung getragen worden. Diese Politik allein ver bürgt den Erfolg. Der 1. Wonnemond May-Symbol deutscher Volkheit Eben wurde dem deutschen Volke wieder ein 1. Wonnemond (Mai) geschcükt. Wer erinnert sich nicht jener geschichtlich gewordenen Stunden, da der Führer und Reichskanzler den Vier-Jahres-Plan zum Wiederaufbau von Volk und Staat verkündete. Damals bekannte sich das Volk einmütig zur Ge- meinsckaft aller, die gleichen Blutes sind und zu dem Wollen, zu jeder Zeit für das Werk der Er neuerung Deutschlands sich einzusctzcn. Nun sind erst 2 Jahre vergangen und schon kann das deutsche Volk mit Fug und Recht den Erfolg seiner Arbeit feiern. Der weitaus größte Teil der arbeitslosen Volksgenossen ist wieder zu Arbeit und Brot gekommen und durch die agrarpolitische Ge setzgebung ist der Nährstand für alle Zeiten dem Boden verbunden ünd krisenfest gemacht worden. So ist gewaltige Arbeit getan, um die tragenden Stände des Volkes stark zu machen, damit sie in der Lage sind, Grundlage kommender Entwicklung Deutschlands zu sein. Millionen Menschen mar schieren in den Städten und Dörfern — einig in dem Willen, heilige Blutsgemeinschaft zu sein, einig in dem Willen, alles einzusetzen für Volk und Staat. Wo in früheren Jahren und Jahrzehnten deutsche Menschen sich in Haß und Mißtrauen be kämpften, da steht heute eiü Volk und ein fanatischer Wille. Die Arbeiter der Stirn und die der Faust schlossen einen festen Bund und von Stadt zu Land schloß sich die Bruderhand zu gemeinsamem Werk. Vor 2 Jahren förderte der Führer ans der 1. Mai feier im nationalsozialistischen Deutschland, daß es nun Aufgabe des Nährstandcs sei, sein Wesen den Städtern klar zu machen und daß die Städter zum Nährstand gehcü müßten, um vom Wesen ihres Lebens zu künden. Ans dieser Gegenseitigkeit müsse dann das Bewußtsein kommen, daß die volkliche Gemeinschaft der Nährboden deutscher Lebensent wicklung sein müsse. Das deutsche Volk hat diese Worte treulich erfüllt. Wer würde geglaubt haben, daß man in wenigen Jahren dem Mhrstand zu trauen könne, aus innerster Hingebung am 1. Wonnemond (Mai) für das Schicksal des Volkes zu demonstrieren und wer würde geglaubt haben, Laß die in früherer Zeit gegeneinander gehetzten verschiedenen Stände in so einzigartiger Geschlossen heit die Gemeinsamkeit ihres Wollens bekundet hät ten? Aber das Unmögliche ist wahr geworden — dank der nationalsozialistischen Weltanschauung, die eine jabrtäusendalte Sehnsucht der deutschen Menschen Wirklichkeit werden ließ, die erfüllte, was deutsche Sänger und Dichter immer und immer wieder gefordert haben, die blntsmäßige Reinheit des Volkes, die Einheit und Kraft des Reiches! gelt. Aufgabe der Zusammenschlüsse ist die Siche- Preisen. So wird auch aus diesem wichtigen Wirt- rung der deutschen Volksernährnng, die Verwer- schaftsgebiet die nationalsozialistische Wirffchafts- tnng der deutschen Ernte und die Versorgung der ansfassung zum Wohle des Ganzen in die Wirklich- Verbraucher zu volkswirtschaftlich gerechtfertigten leit überführt werden. Verdienst kommt von Dienen! j. Turner, Stabsabteilungsleiter im Reichsnährstand In vergangenen Zeiten der deutschen Ge schichte, die leider allzu oft durchaus nicht dein ehrenden Beiwort deutsch entsprachen, ist von artfremden Kräften systematisch und beharrlich daran gearbeitet worden, die Unterschiede zwi schen germanisch-deutschen und jüdischen Auf fassungen zu verwischen. Infolge seiner dialektischen Spitzfindigkeiten gelang es dem Inden ungehindert, Begriffe zu zerspalten und dadurch zu verkleinern oder ihnen zumindest einen ganz anderen Begriff unterzuschieben. Nachdem jetzt der jüdische Einfluß auf Kul tur und Geistesleben, auf Sitte, Recht und öffentliche Meinung durch den Nationalsozialis mus, der bewußte Rassenkunde und ihre Poli tische Anwendung darstellt, gebrochen ist, gilt es, alle Begriffe wieder von den ihnen anhaf tenden artfremden Flecken zu reinigen. Das beste und klarste Beispiel für diese Ver wischung der Unterschiede ist wohl an dem Be griff „Verdienst" gegeben. Wie das Wort schon erkennen läßt, ist es ganz eindeutig von dem Tätigkeitswort „dienen" abgeleitet worden. Nun überlege man sich, was von diesem ur sprünglich klaren Sinn noch in dem Wort „Großverdiener", dem großen Hauptwort der Inflation und des Novembershstems übrig ge blieben ist? Aus der sittlichen Forderung des „Dienen", der Arbeit für das Allgemeinwohl, ist hier nur die Tätigkeit des Zusammen- räffens, des „ganz großen" Gelderwerbs zu er kennen. Indem man „Verdienst" gleich „Er werb" setzte, zerbrach man den german-ij'chen Sinn des Wortes; aus dem sittlichen und moralischen Gebot, das den Begriff umschloß, wurde eine ethisch überhaupt nicht mehr be gründete materialistische Handlungsweise. Für den germanischen Menschen sind Verdienst und Eigentum aber etwas grundsätzlich anderes als beim Juden, der darin nur ein Mittel sieht, sich emporzuheben und seine angebore nen Minderwertigkeitsgefühle durch äußeren Glanz zu verdecken. Demgegenüber stelle ich die treffende Er klärung, die der Reichsbauernführer R. Wal ther Darre in seinem Werke „Neuadel aus Blut und Boden" vom germanischen Eigen tumsbegriff gegeben hat. „Der germanische Begriff des Eigentums ist von dem germani schen Grundgedanken der Familie als einer Ge schlechterfolge gar nicht zu trennen. Dieser hing ursächlich zusammen mit dem germani schen Gottumsbegriff wie überhaupt der Welt anschauung der Germanen". Weil der ger manische Eigentumsbegriff also ursprünglich mit dem Wesen und der Haltung der Rasse untrennbar zusammenhing, hatten artfremde Gewalten ein Interesse daran, den deutschen Begriff „Eigentum", dem innere Bindungen innewohnten, zu versachlichen. Durch diese Versachlichung wurde dieser echt urdeutsche Ausdruck j'eines Seeleugehaltes beraubt, seiner sittlich verpflichtenden Grundtendenzen ent kleidet und mehr und mehr zum Objekt der Rabulistik und Sophistik gemacht. Dem Nationalsozialismus ist es zu danken, daß dem deutschen Volk wieder das Gefühl für Rassebewußtsein geschenkt worden ist. Es ist aber kein Geschenk, das mühelos in Empfang genommen werden darf, sondern das stets und ständig gepflegt werden muß. Es ist ein Ge schenk, das verpflichtet! Es gilt nicht nur, die blutsmäßigen Zusammenhänge zu erkennen und nach diesen Erkenntnissen zu leben, son dern es muß aus unserem ganzen Denken, Fühlen und Handeln — auch dies ist so ein Begriff, dem ein rein materieller Inhalt unterschoben wurde — der artfremde Geist entfernt werden. Durch die nationalsozialistische Agrarpolitik ist der Nährstan- als erster in Deutschland vom liberalistischcn Wirtschafts system, in dem der jüdische Geist seinen stärk sten Ausdruck fand, losgelöst und wirklich zum ersten Male in der Geschichte befreit worden. Die Losung „Blut und Boden" muß deshalb ständige Mahnung sein, Eigentum als Ver pflichtung an Volk und Vaterland im ursprüng lichsten Sinn des Begriffs zu betrachten und das Wort „Verdienst" muß wieder auf seine eigentlich deutsche Bedeutung zurückgcführt werden, in welchem die sittliche Forderung des Dienens in den Vorder- und Ausgangspunkt gestellt wird.
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