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»er «rbest-zelt. onal der Ber- Schweiz gegen deitSzett. DaS zen den Lohn« ter und Ange- itverlängerung tschen Mark.) f mit 5,05 Pft !ule tn Naunhof — rksisr rtsus 8 6 vkr att. . Eintritt frei. ncker^Srlnerin. MIIIlllllM u. 8p. ö. 16. Dezember i 8 Uhr ltmlnng i Schloßmühle, fiandssitzung. zablr. Erscheivefl D. B. fehle chhaltiges ger ;rstoffe kücher chent !rs preiswert. olM: ^uch usw. ster Preislage Dietrich, strotze S3. Mßjilk sucht. Angeb. die Exp. d. Bl. ton Leser des romans. rksr gegeben. N S> S> Sr N N N r geben d Preis. :e Lieben n NMMkl) s 11000MK. en. K K r N hnMu - billigst: Mkttft« i.siWMtt üderfädca NHdraht Krrastistil erkor» ng-schöfi- auchter nder rrkaufen. !r Exp. d. Bl. Nachrichten für Naunhof und Umgegend : möLentlick» » malt Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nachm. 4 Uhr ! ^NNAn Ta? »"Lprelst Monatlich Mit. '/E'iich Mk . lohne Austragen, Pop einlchl. der Postgebühren Mk. 3m Falle höherer r «rtea Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher : deinen Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Druck und Verlag: Güuz L Sule, Naunhof bei Leipzig, Markl 2. Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2 lAlbrechtshaiv, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen, Staudtnitz, Threna usw.) Dieses Dlakl enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschafl Grimma und des Skadkrakes zu Naunhof. ; Anzeigenpreise r Die 6 gespaltene Korpuszetle Pfg., auswärts Mk. Amt-; i licher Teil Mk.. Reklamezetle Wk. Beilagegedühr pro Kundert Mk. , : Annahme der Anzeigen bis spätestens 10 Uhr vormittags des Erscheinungstäges,: ; grötzere noch früher. — Alle Anzeigen-Dermittlungen nehmen Aufträge entgegen. — - : Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen.- Nummer 150 Sonntag, den 18. Dezember 1921 32. Jahrgang Amtliches. Bekanntmachung betr. Steuerbücher. Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes haben sich die Arbeitnehmer bet der Gemeindebehörde ihres Wohn- oder Beschöktigungsortes noch vor Beginn des Kalenderjahres 1922 ein Steuerbuch ousstellen zu losten. Zu den Arbeit- nehmern gehören nicht nur alle Gehalts-, Rubeqehalts- und Lohnempfänger, sondern auch die Empfänger von Wartegeld, Witwen- und Waisengeldern und non Bezügen aus der reichsqesetzlichen Angestellten-, Un- sall-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung und von anderen Bezügen und geldwerten Vorteilen für frühere Dienstleistung oder Berufstätigkeit, gleichgültig, ob diese Arbeit nehmer gerade in einem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht und ob der Steuerabzug durch Verwendung von Steuermarken, durch Baradführung oder Ileberweisung oder im Wege des für Behörden zugelassenen vereinfachten Verfahrens bewirkt wird. Die Gemeindebehörden werden durch öffentliche Bekannt machung zur Abholung der von ihnen ausgestellten Steuer bücher noch besonders auffordern, falls sie nicht die Bücher den Arbeitnehmern zustellen oder die Aushändigung durch die Arbeitgeber erfolgt. Bis zum 24. Dezember 1921 müssen alle Arbetlnehmer im Besitz der Steuerbücher sein. Grtmma, den 6. Dezember 1921. Finanzamt. Klemm. Bekanntmachung betreffend die Entrichtung der Umsatzsteuer sür das Kalenderjahr 1921. I. Auf Grund des § 144 der Ausführunnsbesssnimungen zum Umsotzsteuergesetz vom 24. Dezember 1919 werden die zur Einrichtung der allgemeinen Umsatzsteuer verpflichteten Per sonen, die eine selbständige gewerbliche, berufl che oder neben berufliche Tä-igkeit ausüben, die Gesellschaften und sonstigen Personenveretnigungen im Finanzamtsbezirke Grimma aufge- fordert, die vorgeschriebenen Umsatzsteuererklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte (». h. der Rob- einnahmen) im Kalenderjahre 1921 spä'stenS bis zum 31. Januar 1922, jedoch nicht vor dem 1. Januar 1922 dem zu ständigen — jm Zweifel bei der Gemeindebehörde zu e> fragenden — Umsatzsteueramt schriftlich einzureichen oder die erfordeilichen Erklärungen unter Beibringung der Unterlagen an Amtsstelle mündlich zu Protokoll zu geben. Als steuerpflichiiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der F scherei und des Gartenbaues sowie der Bergwerksberftb Die Absicht der Gewtnnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorlieaen eines Geweih,betriebes im Sinne des Umsatzsteuergesetz S. Auch An- gehö ige freier Berufe (Aerzte, R ch'Sanwälie, Notare, Schrift steller, Künstler usw) sind steuerpflichtig. Auch kleinste Betriebe sind steuerpflicktlg; eme Steuerbe freiung für Betriebe mit nicht mehr als 3000 Mk. Umsätze besteht nach dem Umsatzsteuergesetze vom 24. Dezember 1919 nicht mehr. Tie Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entg.li gilt im letzteren Falle der Betrag, dec am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pfleg'- Auf die durch die Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen v. 22. Okoder 1921 — abgedruckt im Zentral blatt für das Deuische Reich Nr. 47 — getroffenen Aenderungen der umsatzsteuerlichen Bestimmungen betreffend Stratzenhändler, Wandergewerbe reibende und Marklbesucher werden die tn Frage kommenden Kreise hierbei noch besonders bingewiesen; nähere Auskunft hierüber erteilt das zuständige Umsatzsteueramt. Die Einreichung der Eiklärung kann dmch erforderlichen falls zu w.ederhol.nde Q.dnungsstrasen bis zu je 500 Mk. er zwungen werden. Umwandlung in Haft ist zulässig. Wer meint, zur Erfüllung drr Aufforderung nicht verpflichtet zu sein, hat dies dcm Umsatzsteueramt rechtzeitig, d. h. innerhalb der Frist zur Abgabe der Steuererklärung, untyr Darlegung der Gründe mltzu eilen (tz 202 Abs. 7 der N ichsubgabenoidnung). Das Umschstcmrgts'b bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrlch ige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht ge- bühieuden Steuerooitell erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20fachen B. trage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Versuch ist strafoar. Zur Eimeichung d.r Umsatzsteuererklirungen sind Vordrucke zu verwenden. Je 1 Vordruck geht den Steuerpflichtigen im Laufe des Monats Dezember zu; d'e Abgabe eine? weiteren Vordrucks erfolgt nur auf besonderes Verlangen des Steuer pflichtigen. Stenerpfl'cht'ge, denen ein Vordruck bis Ende Dez-mber nicht nneoanaen ft?n sollte, haben sich d°e Vo-^rucke von ihrem zuständigen Umsatzsteueramt auSbänd'gen zu lass n Hierbei wird ausdrücklich daraus hinaemiesen, daß die Stenervflickfiigen znr recklzpitiaen AnrnpIVunq der Enkaeste auch dann vervffickrtet sind, wenn ibnen ein Vordrurk zn einer Erklärung von dem Nm- satzsteueeamt im Laufe d"S D-rember nickt zuaestellt sein fällte Bei Nickte'nreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden kann, ist das Finanzamt befugt, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittelung vorzunehmen. Bei verspäteter Einreichung der Umsgdst^ne^rklänmg ist das Umsatzsteueramt (Finanzamt) nach § 170 Als 2 der R icks- abaabmordaung berechtigt, im Steuerbescheid einen Zuschlag b'S zu 10 n. H der endgültig f-staesetz en Steuer zu berechnen. III. Alles vorstehend Gesagt qlt rnsivr-chmd hinsichtlich d^S am 31. Der-mber 1921 ablausen^en St u-rabschnfttS auch sür die nach ß 15 und 2l de? Unssotzste^raff^tz^S zur Ent richtung von Hersteller- oder Kl^nhandeselurussteuer verpflich teten Gewerbetreibenden sowie sür solcke Unternehmer, die nach 8 25 d'S UmsatzsteuergesetzeS für die U-bernabm» von Anz°igm d'e Gewährung e'ngerlchteter Wobn- vnd Scklrfräume zu vor- übergebendrm Aufenthalt, die Aufbewahrung von Geld, Wert papieren, Wertsach n und dergl. und die Vermietung von Reit tieren erhöbt umtatzsteu-rpflichtig sinb. kV. Die Steuerpfl ckoimn werden noch besonders auf ihre BuchführunaSvflicht aufmerksam gemacht. Danach ist über die Entgelte fortlaufend, vollständig und wahrheitsgemäß Buch zu führen. Soweit mckt durch andere G betz» (r. B. Handels gesetzbuch, Gewerbeordnung) eine st engere Buchführung varge schrieben Ist, genügen lückenlose in einfachster Foem gehaltene regelmäßige Aufz-ächnungen der gesamtm Rabeinnahmcn (ein schließlich etwaiger Entnahmen au^ d'r Kaffe). Erwähnt wird noch, daß die V^rl tzung dieser Verpflich tung nicht nur Schätzung der Entgelte und Beschränkung der Rechtsmittel, sondern auch Strafe nach sich ziehen kann. V. Jm übrigen wird auf dos den Umsatzsteuer Erklärungs vordrucken ang h.fiele Merkblatt noch besonders hingewiesen. Grimma, am 1b. Dezember 1921. Das Finanzamt. Dienstag, den 20. Dezember 1921, vorm. 11 Uhr sollen im Gasthofe zur »Stadt Leipzig" tn Naunhof als Ve» stetgerungsort eine Anzahl gute Möbel, Tonrohre, Blumentöpfe und Samenschalen gegen Barzahlung meistbietend versteigerst werden. . Grimma, den 16. Dezember 1921. HYY7.1047 21 Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts. Die Grundstücksbesitzer und deren Vertreter werden daraus hingewiesen, daß die Fußwege bei eintretendem Schneefall 'gehörig zu reinigen und bei Glätte mit Sand zu beftreueu sind. Die Nichtbeachtung dieser Anordnung zieht Bestrafung nach der Straßenpolizeiordnung nach sich. Naunhos, am 17. Dezember 1921. Der Bürgermeister. Umschläge find im Stimmbezirk, in dem er wohnt, Ausweis zur Wahlberechtigung dient die karte. Es dürfen nur solche Verstcherun weis dienen, in denen wenigstens ein Beitrag innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Wahl nochgewiesen ist. Die zur Abstimmung erforderlichen Wahlraum bei der Wohl zu entnehmen. ausübeu. Als Versicherungs- gskarien als Aus- Für die Arbeitgeber findet keine Wahl stall. Im übrigen wird auf die in den Nummern 257 und 289 der Nachrichten sür Grimma erschienenen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschafl Grimma hingewNen. Naunhof, am 14. Dezember 1921. Der Wahlvorsteher. Die Wokl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestelltenversicherung findet für die im Stimmbe zirk v im Wahlkreise der Amtshauplmannschaft Grimma (um- foffend den Bezirk der Landkrankenkaffe Naunhof) wohnhaften Stimmberechtigten Sonntag, den 18. Dezember 1S2l von N Uhr vormittags bis l Uk»r nachmittags im Gesellschafts zimmer des Ratskellers zu Naunhof stall. Wahlberechtigt von den Anaestellten find volljährige, also über 21 Jahre alte Deutsche männlichen und weiblichen Geschlechts. Der Wahlberechtigte darf sein Stimmrecht nnr in dem Die Bezirksoersommlung der Amtshauptmannschaft Grimma hat tn ihrer Sitzung vom 25. November 1921 be schlossen, Maßnahmen durchzuführen, durch die Bedürftigen — insbesondere kranken und invaliden Einwohnern, Sozial-, Alters- und Kleinrentnern — Kartoffeln in verbilligter Weife zugetetlt werden sollen. Es sind deshalb Anträge auf Verbilligung von Kartoffeln auf dem Ralhaus hier zu stellen und Vordrucks dazu im Melde- aml, Zimmer 11 zu entnehmen. Die Vordrucke find genau auszusüllen, mit der vollständigen eigenhändigen Unterschrift des Kausholtungsvorstandes zu versehen und bis spätestens den 24. d. M. mittags 12 Uhr im Meldeamt abzugsben. Naunhof, am 17. Dezember 1921. Der Bürgermeister. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die deutsche Regierung hat bet der Reparationskom mission einen Aufschub der am 15. Januar fälligen Zahlungen beantragt. * Der Reichskanzler hielt im Hauptausschuß des Reichs tages eine große Rode über die politische Lage. * Der Neichsausschuß der deutschen Landwirtschaft faßte den Beschluß, alle Maßnahmen zur Hebung der Produktion und zur Ernährungsverbesserung des deutschen Volkes zu tun. * Jm Steuerausschuß des Reichstages kam ein Kompromiß über die Einkommensteuer zustande, nach dem vis 50 000 Mark 10 Prozent gezahlt werden sollen. * Jm Kapp-Putschprozeß beantragte der Oberreichsanwalt gegen v. Jaaow 7 Jahre, gegen v. Wangenheim und Schiele je 6 Jahre Festungshaft. Deutschland zahlungsunfähig! Die deutsche Regierung hat an die Repa rationskommission eine Note gerichtet, tn der sie beantragt, für die am 15. Januar und 15. Februar fälligen Zahlungen einen Aufschub zu gewähren. Was seit Monaten kommen mußte, ist nun eingetreten. Die Politik der Erfüllung, die unsere Negierung nach dem Londoner Ultimatum unter Aufbietung allen guten Wil lens und aller Kräfte versucht hat, ist am Widerstande und an der Unvernunft der Entente zerschellt. Die zahlreichen innerpolilischen Streitfragen, die sich an das Erfüllungs programm des Reichskanzlers Wirth angeknüpft haben, kann man im gegenwärtigen kritischen Augenblick wirklich vollkommen beiseite lasten, denn ganz gleich, ob man die Innehaltung der im Londoner Ultimatum von uns ver langten Leistungen überhaupt für möglich oder für unmög lich hielt, darüber waren sich alle einig, daß diese Erfüllung zum mindesten von einem verständnisvollen und gutwilli gen Entgegenkommen der Entente abhängig war. Die Losreißung eines Teiles von Oberschlesien ist, nach dem Lloyd George seinerzeit davon gesprochen hatte, der deutschen Regierung gegenüber „kair My" in der Repara tionsfrage zu spielen, die erste schwere Enttäuschung ge wesen, die bereits den gesamten Kurs der Erfüllungspolttik fast zu einer Unmöglichkeit machte. Daß man ihn dennoch aufrecht erhielt, beruhte ausschließlich auf der Hoffnung, daß nunmehr auf anderem Wege, in Gestalt eines Zah lungsaufschubes oder einer langfristigen großen Anleihe die Möglichkeit gegeben würde, auch auf der so stark ge schmälerten Wirtschaftsbasis die Millionen Goldmark auf zubringen, die alle Vierteljahre von uns verlangt werden. Wochenlang sind die Verhandlungen in amtlicher und privater Form geführt worden. Rathenau und S 1 in - nes haben in England mit den dortigen Finanzgrößen verhandelt, und als amtlicher Vertreter der deutschen Re gierung ist der Reichsbankpräsident Havenstein an die Bank von England herangetreten, um einen Kredit für die nächsten 500 Millionen Goldmark, die in vier Wochen fällig sind, zu erlangen. Es ist ihm jetzt erwidert worden, daß unter der Herrschaft -er Bedingungen, welche seinerzeit für die deutschen Zahlungsverpflichtungen während der näch sten Jahre maßgebend sind, in England ein solcher Kredit weder als langfristige Anleihe noch als kurzfristiger Bankkredit zu haben ist. Die deuische Negierung hat sich daraufhin genötigt gesehen, der Reparationskommistion den kurzen und klaren Antrag zu unterbreiten, daß ihr sür den 15. Januar und den 15. Februar ein teilweiser Zahlungs aufschub gewährt wird, denn nunmehr kann sie nicht mehr damit rechnen, die fälligen Beträge in voller Höhe bis zum vorgeschriebenen Termin zu beschaffen. Bei äußerster An strengung würden höchstens 150 bis 200 Millionen anstatt der verlangten 500 Millionen Goldmark zu beschaffen sein. Den Nest müssen wir vorläufig schuldig bleiben. Dieser deutsche Antrag bedeutet einen einschnei denden Wendepunkt in der Entwicklung der Nepa rationsfrage. Es kann im Augenblick natürlich keinerlei Gewißheit darüber beschafft werden, wie die Entente auf diesen Antrag antworten wird. Das hängt in erster Linie von den bevorstehenden Besprechungen zwischen Lloyd Ge orge nnd Briand ab. Man muß vorläufig auf alle Mög lichkeiten gefaßt sein. Eine gewisse Hoffnung, daß nun mehr von der Gegenseite eingelenkt wird, könnte man höch stens aus dem Umstande schöpfen, daß, wie oben erwähnt, die Ablehnung eines Kredites durch die englische Groß finanz ausdrücklich damit begründet wurde, daß „unter den gegenwärtigen Bedingungen" d. h. alsp.