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Christliche Eltern! Der 1. Mai und der 9. November sind in Sachsen zu Feiertagen erklärt. An christlichen Feiertagen aber, die staatlich nicht anerkannt find, dürfen Eure Kinder künftig in keinem Falle mehr vom Unterricht befreit werden zum Zwecke der Teilnahme an religiösen Feiertagshandlungen. Andachten religiösen Inhalts, Beten und Singen kirchlicher Lieder vor dem allgemeinen Unterricht sind in den städtischen Schulen verboten. Unter der Maske der Duldsamkeit treibt die Sozialdemokratie schonungslos die Verfolgung des Christentums. Christliche Eltern! Unsere Vertreter in Reichs- und Landesparlament haben sofort die Regierung wegen der mit der Aeichsverfassung nicht zu vereinbarenden Verordnungen des Kultusministeriums zur Rede gestellt. Abhilfe aber ist erst durch einen anders zusammengestellten Landtag möglich. Daher, christliche Eltern, wählt am 5. November die Liste der Deulschnationalen Volkspartei, die den christlichen Grundgedanken vertritt. Tretet aber auch schon jetzt der Deutschnationalen Volkspartei als Mitglieder bei und unterstützt sie in dem schweren Wahlkampfe durch reichliche Mittel und durch Mitarbeit! Meldungen und Spenden erbitten wir an die örtlichen Vertrauensmänner; in Naunhof an Kerrn W. Schimpf, Goethe Str. 15. Die Deutschnationale Volkspartei. TarifimdmiH der M kontakse Mk. 300.- M MK. 300.- 300.- Mk. UulturUisloriseUes IHonumsntrUgsmSMs. Brennstelle über 25 Brennstellen für jede einen 7000.— Wmiumz Arima Md W- Licht und Kraft G. m. b. K i pisninas j Aebraucbt I V L» nur Leipzig, Gr. Fleischergasse 10 Nie wiederkehrende Gelegenheit! 200 Olstsr nsu Mk fertigt schnell u. billig Buch- V 1oloOl11>^1 ooll druckerei 6ÜN2 L Lute. 100 — »0 p. St. alle anderen Aelle. DcutschnationaleBolkspartei Verein Naunhof und Umgegend. kuutt jederzeit unä erbittet ^nAkbot möglichst mit Angabe lies ^Iwr8 unä ?nbrikul8 cies Instruments L. Klsmm, l.siprig, dleumnrkt 26, ^ern8pr. 2096. 8. In für 300.- 600.— 3S0 SSO — 200 — MK. Mk. 300.00 Mk. 10.00 „ S.00 „ für jede weitere Lampe oder Steckkontakte bis zu 10 Stück Mk. über 10 Stück für jede weitere Lampe oder Steckkontakte Mk. Für Kraftinslallattonen 10 15 20 25 weitere Kupfer. Rotgutz Messing Blei I 7." In unter 6 und 7 vom 1. 10. 1922 ab in Kraft. Borna, den 18. Oktober 1922. 50.- 40. - 5. In 8 13: Die Grundgebühr wird vom 1. 10. 22 ab wie folgt festgesetzt: bei Lichtanlagen von nicht über 5 Brennstelten auf Mk. 25.— monatlich, Die Preise unserer Stromlieferungsbedingungen und unseres Tarifes werden wie folgt geändert: 1. In 8 3, Abs. tt: Der Ueberteuerungszuschlag pro ?8 beträgt Mk. 2000.— 2. In 8 7, Abs. b: Für Prüfung einer Anlage sind zu zahlen: Für Lichtinstallationen für die ersten 3 Lampen oder Steck- bei Kraftanschlüssen für jede ?8 auf „ Der Steigerungsfaktor für die Kwst.-Vergütung für jeden Motor bis zu 2 ?8 über 2 P8 3. In 8 8, Äbl. n: Die Kosten für das Abschallen gekündigter Anlagen oder Anlageteile betragen mindestens 4. In 8 10, Abs. b: Für Abstellen der Leitung usw. sind zu zahlen mindestens Zweileiterzähler Dreileiterzähler bis 3X15 Amp. „ „ von 3><20 bis 3x50 Amp. 5000.- 6000.— 7000.- 6000.— mit Garten, in Naunhof oder Nähe Leipzig zu kanfen gesncht. Bedingung mindestens 2 leere Zimmer mit Zubehör, evtl, durch Umbau. Offerten mit Preisangabe unter »St. L." an die Expedition dieses Blattes erbeten. gefunden. Abzuholen in d. Exp. dieses Blattes. wird von 0,3 Pfg. auf 0,25 Psg. ermäßigt. Der Preis für Rohbraunförderkohle ist seitens des mitteldeutschen Braunkohlensyndikates mit Wirkung ab 6. Oktober 1922 auf IVIark 1L4SV. für 10 ton8 erhöht worden. Es beträgt demzufolge (s.Tarif- änderung der Luk vom 17. 4. 1920 und 16. 1. 1922 und Bekannt machung der Luk vom 8.12.1920) die Vergütung für jede verbrauchte Kwst. Mk. 62.— für Lichtzwecke Heilungen f Bucher 1 HiegenfeUe Kaninfelle sowie für per Stück Mk. Svttngvi», L-vip-Sg, luk-nergli'. 3. ^5 des Licht- u. Kraftstromverbrauches. Diese Preise sind auf volle Markbeträge nach oben abgerundet. Sie kommen erstmalig für die Stromrechnungen in Frage, die auf Grund der ab 1. 11. 1922 erfolgten Ablesungen ausgestellt werden. § 13. Abs. b erhält folgenden Zusatz: Ebenso wie die Grundgebühr kann auch die Kwst.-Vergütung in der Höhe des voraussichtlichen noch nicht registrierten zwei- 32.— „ Kraftzwecke 50.— bei einer gemeinsamen Messung W Voranzeige. Montaa, den «o. Oktober ISSS -b-obs 7>, Mir Monatsv ersammlung! Im Rothenburger Erker. Naunhofer Bürgerausschutz (Bürgerrat) e. V. sinrk gluvKIivk! ^klobe beim Ausbleiben 6er monatl. Kesel meine erprobten 8peria1mittel anvensen. 8ebenken 3»eb 8ie mir ein einziges ölal Vertrauen uncl lassen sieb von einer erksbrenen frau beiken. V^enn alles versagt, icb rette uns scbütre ibre Oesunäbeit. ^ucb 8ie Zersen mir dankbar sein! Oeben 8ie nicbls aui prsbleriscbe Angebote, sondern jassen 8ie sieb von mir soiort eine 8enöung kommen, ^ucb in älteren fällen obne keruts- Störung. (Organ. 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Gäste willkommen. pünktllvll. „ „ über 3x50 Amp. Vierleiterzähler bis 3x10 Amp. „ „ „ „ über 3x10 Amp. >, 9. Das Anschliehen eines Zählers wird mit Mk. 500.— berechnet. Die Preise unter 1—4 und* 8—9 treten mit sofortiger Wirkung, die 15: Bei Pauschalanlagen wird berechnet: für jede Lampe bis zu 30 Watt Mk. 185.— monatlich „ ,, » . „ 60 „ - „ 370. - 17, Abs. s: Die Anschasfungsbeiträge für Zähler betragen: " Mk. 2000.— P. Kg Vonsnrvigv! ÜS8 tzMckll M ölSSM Ein kleines lM« mit Obst und Gemüse garten, Stallung für Klein- tlers, bei Barzahlung zu kaufen gesucht, möglichst^mit etwas Feld. Offerten unter „P. R. Gut Frauendorf b. Ortrand. für sofort gesucht. Monalslobn 1500.— Mk. u. alles frei. Zu erfr. in d. Exp. ds. Bl. welches Ostern die Schuke vsrl. I bat,sucht Sk-lknng irgend welcher I Art.Off.u.K.22.a.d.Exp.d.Bl. monatlichen Stromverbrauches im voraus erhoben werden. 6. In 8 14: Für Straßenbeleuchtungen wird berechnet: für jedes installierte Watt einer ganznächtigen Lampe Mk. 12Z.— jährl., „ „ halbnächtigen „ „ 74.— „