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Nachrichten für Naunhof und Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Veucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen» Staudtultz, Threna usw.) Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amlshauplmannschast Grimma und des Stadtrates zu Naunhof. : Anzeigenpreise t Die Saespaltene Korpuszetle Psg.» auswärts Mk. Amt- i : ltcher Teil Mk.. Reklamezetle Mk. Beilagegebühr pro Kundert Mk.. r : Annahme der Anzeigen bis spätestens 10 Uhr vormittags des Erscheinungstages,: : größere noch früher. — Alle Anzeigen-Dermittlungen nehmen Austräge entgegen. — r : Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen.; Druck und Verlag: «nn, L «ule. Raunhof bet Leipzig, Markl 2. Nummer 152 Freilag, den 23 Dezember 1921 32. Jahrgang r «rscheint wöchentlich 3 malt Diensts, Donnerstag, Sonnabend, nachm. 4 Uhr - r sür den folgenden Tag. Be,«g»prei»t Monatlich Mk. '/.jährlich Mk. , - : ohne Austragen, Pos! etnschl. der Postgebühren Mk. , 3m Falle höherer: z Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher; r keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises.: Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2 * Amtliches. Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, sich noch vor Beginn des Kalenderjahres 1922 ein Steuerbuch ausstellen zu lasten. Diese Ausstellung, die unentgeltlich geschieht, erfolat im hiesigen Orte durch die unterzeichnete Gemeindebehörde. Jeder Arbeit nehmer erhält nur ein Steuerbuch. Die darauf festgesetzte Iahressteuerermäßigung dars beim Vorhandensein von mehre ren Arbeitgebern nur von einem Arbeitgeber berücksichtigt werden. Die Befolgung dieser Vorschrift wird von den Finanz ämtern fortlaufend nachgeprüst werden. Zu den Arbeitnehmern gehören nicht nur alle Gehalts-, Penfions- und Lohnempfänger, sondern auch die Empfänger von Wartegeld, Witwen- und Waisenpension und von Bezügen aus der reichsge setzlichen Angestellten-, Unfall-, Invaliden- und Hinterbliebeneuverficheruug und anderen Bezügen oder ! geldwerten Vorteilen sür frühere Dienstleistung oder Berufs tätigkeit. Alle diese Arbeitnehmer, soweit sie zur Zeit der ! letzten Personenstandsausnahme (20. Oktober 192t) im hiesigen Gemeindebezirke gewohnt oder sich aufgehalten haben, gleich viel ob sie in einem Arbeitsverhältniste stehen oder nickt und ohne Rücksicht daraus, ob der Steuerabzug für sie durch Ver wendung von Steuermorken, durch Barabführung oder lieber- Weisung oder nach dem sür Behörden zugelastenen vereinfachten Verfahren bewirkt werden soll, werden ausgefordert, das für sie ausgestellte Steuerbuch in der Zeit Vom LS. bis SS. Dezember IVS1 an hiesiger Amtsstelle (Zimmer 15) abzuholen. Auf Antrag der Arbeitgeber wird diesen die Aushändigung der Bücher an ihre Arbeitnehmer überlasten werden. Zu diesem Zwecke haben die Arbeitgeber ihrem Antrag eine Liste ihrer Arbeitnehmer mit Angabe der Wohnungen vom 20. Okiober 1921 beizusügen. In die gegenwärtig noch in Gebrauch befindlichen Aeuer- karten find Steuermarken für den nach dem 1. Januar 1922 j fällig gewordenen Arbeitslohn nicht mehr einzukleben. Die in dem Gemeindebeztrke wohnhaften Ruhegehalts- empfänger, sowie deren Hinterbliebenen, die ihre ! Bezüge aus Kassen außerhalb ihres Wohnortes beziehen, haben das ausgeschriebene Steuerbuch unverzüglich der die Bezüge auszahlenden Kaste zuzusenden. I Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß die Arbeit nehmer die Anträge nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 6 des Einkommen steuergesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 11. Juli 1921 — R. G. Bl. S. 845 — (Zulassung höherer Wsrbungskosten als 1950 Mk. jährlich) und noch 8 47 des Gesetzes (Zubtllt- gung der sür Kinder vorgesehenen Ermäßigungen auch für mittellose Angehörige) spätestens bis zum Ablauf des Kalender jahres 1921 bei dem für sie zuständigen Finanzamt, dagegen den Antrag auf Grund von 8 50 Abs. 2 des Gesetzes (Berichti gung der Zohresgesamtermäßigung bei Vermehrung der minder jährigen Kinder und mittellosen Angehörigen um wenigstens 2,) bet der Gemeindebehörde ihres Wohnortes vor Ablauf des 1. Kalendervierteljahres 1922 zu stellen haben. Wer den in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anord nungen zuwtderhandelt, hat hohe Geld- oder Freiheitsstrafen zu gewärtigen. Naunhof, am 21. Dezember 1921. Der Stadtrat. Ratswage. Dom 1. Januar 1922 ab gelten folgende Wiegegebühren: I. Vieh. 1 Schwein einmal zu wiegen 2 M. 40 Pfg. 1 , zweimal 4, — , 1 Rind 4 , - „ 2 Rinder hintereinander ........ 6 „ 40 „ 1 Rind (Jungvieh) 2 „ 40 „ ll. Fuhren. Kalk, Kohle, Rüben, Kartoffeln jedes Fuder 4 „ — „ m. Andere Fuhren. Leu, Stroh, Spreu 1 bis 10 Zentner Ladegewicht je 1 Ztr. ... — „ 40 „ 11,, 20 ,, ,, 4 ,, „ und je 1 Zentner —„16 „ 21 Ztr. und darüber Ladegewicht 5 „ 60 „ und je 1 Zentner — „ 08 „ Die Wtegegebühren find sofort an den Wiegemeister zu entrichten. Naunhof, am 21. Dezember 1921. Der Bürgermeister. MM tief UMM »mW In UlM läzUcke Verrinoune Uer Einlagen mit 4 °/,. Vodortrvaunu»" surok unvor pootsoN sek Konto Iboiprls dio. IÜ7SL »povontrol. — Oo»ok8tt»rslt S—1 vkr. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Scharfe Widersprüche zwischen Reichsregierung und unte ren und mittleren Beamten haben die Gefahr eines Beamten- streiks nahegerückt. * Lloyd George hat vorgeschlagen, das linke Rheinufer zu neutralisieren und die Besatzungstruppen zurückzuziehen. * Das Reichsgericht verurteilte den wegen Beteiligung am Kapp-Putsch angeklagten früheren Berliner Polizeipräsidenten v. Jagow zu fünf Jahren Festung. Gegen die Angeklagten v. Wangenheim und Schiele wurde das Verfahren eingestellt. * Die Franzosen machen die Kontrolle der deutschen Finan zen und die Loslösung der Reichsbank von der Reichsregie rung zur Vorbedingung eines Zahlungsaufschubs. * Der Oberkommifsar des Völkerbundes für den Freistaat Danzig hat eine Entscheidung gefällt, nach der Danzig das Recht auf eine selbständige Außenpolitik nicht zusteht. * Für Anfang nächsten Jahres plant Lloyd George eine FünftMächte-Konferenz zur Lösung der europäischen Krisis. * Der amerikanische Senat hat den Gesetzentwurf angenom men, durch den 20 Millionen Dollar zur Unterstützung für die Hungerleidenden in Rußland gewährt werden. Oanzig an der Jahreswende. Das Schicksal Danzigs beginnt sich zu vollenden. Noch darf es sich eine „Freie Stadt" nennen. Aber seine Freiheit wird nun Stück für Stück abgetragen, und ob es mit dem, was davon übrig bleibt, als wirklich selbständi ges Gemeinwesen den Wechsel der Zeilen überdauern wird, muß schon heute im höchsten Grade zweifelhaft erscheinen. Auch dann, wenn es nicht das Polenreich wäre, mit dem der Versailler Vertrag es in so unheilvoller Weise ver koppelt hat. Die Polen fühlen sich gegenüber der Freien Stadt Danzig in der gleichen Rolle wie die Franzosen gegenüber dem linken Nheinufer. Hier wie dort ging das eigentliche Ziel auf völlige Einverleibung des heiß ersehnten Be sitzes. Hier wie dort mußte man sich zunächst bescheiden und versucht nun stückweise zu erreichen, worauf der Wunsch des Herzens gerichtet ist. Die Franzosen wurden dabei gezwungen, diesen oder jenen Schritt auf das Ziel, den sie schon gewagt hatten, wieder zurückzutun, und auch den Polen ist noch nicht jeder Anschlag gelungen, den sie gegen Danzig im Sinne hatten. Am ungestümsten dräng ten sie auf Übernahme des militärischen Schutzes des Freistaatgebietes. Wäre es dazu gekommen, Danzig hätte schon heute kaum noch den Schein eines unabhängigen Staatswesens. Aber hier waren es die Engländer, die sich im Völkerbund auf das entschiedenste gegen diesen Bärendienst zur Wehr setzten und erreichten, daß Polen lediglich auf eine Art Bereitschaftsstellung vor den Toren der Stadt beschränkt wurde. Eine wirkliche militärische Aktion darf ohne Zustimmung des Obersten Rates nicht eingeleitet werden. Dafür geht jedoch mit dem 1. Januar 1922 die wirt schaftliche Selbständigkeit des Freistaates an Polen ver loren. Danzig wird dem polnischen Zollgebiet einverleibt, was zu voller Umkehrung seiner Wtrtschaftsphysiognomie führen muß. Die Kaufmannschaft, auf deren großzügiger Handelsvermittlung die wirtschaftliche Bedeutung der alten Hansastadt in der Hauptsache beruht, sieht sich um ihrer Selbsterhaltung willen genötigt, den neuen Zollver hältnissen Rechnung zu tragen, ohne freilich voraussehen zu können, zu welchen Folgen die Absperrung vom großen deutschen Wirtschaftsgebiet über kurz oder lang führen wird. Der einzige Rückhalt, der ihr bleibt, ist die Bei behaltung der deutschen Reichsmark, die, so tief ihr Kurs auch gesunken und so unbeständig er auch in den Stürmen der Zeit hin und her geworfen wird, doch den Vergleich mit der polnischen Mark immer noch sehr gut bestehen kann. Es ist aber unschwer vorauszusehen, daß von der polni schen Handelswelt her ein stiller, aber auch hartnäckiger Kampf gegen den Fortbestand der deutschen Währung im Danziger Freistaatsgebiet geführt werden wird. Die Polen können es nun einmal nicht vertragen, daß irgend ein zu ihnen gehöriger Volksteil sich dauernd in besserer Lage befindet als sie selbst. Daß aber Danzig trotz aller staatsrechtlichen Vorbe halte im Grunde schon jetzt zu ihnen gehört, das ist für die Polen eine ausgemachte Sache. In dieser Anschau ung müssen sie auch bestärkt werden durch die Entscheidung, die der Oberkommissar Haking auf das Ersuchen des Präsi denten der Freien Stadt Danzig über die Art der Füh rung der auswärtigen Angelegenheiten der Stadt durch die Republik Polen gegeben hat. Polen hat, so erklärt er, durchaus das Recht, die auswärtigen Ange legenheiten Danzigs so zu führen, wie es ihm gut dünkt, sogar in direktem Gegensatz zu derjenigen auswärtigen Politik, die der Danziger Regierung angebracht erscheint. Polen muß vollkommene Freiheit behalten hinsichtlich der Leitung seiner eigenen auswärtigen Beziehungen, selbst wenn diese nicht mit der auswärtigen Politik Danzigs übereinstimmen. Also dürfe keine Entscheidung auf die politische Maßnahme Polens störend einwirken. Damit eröffnen sich für Danzig gewiß sehr unangenehme Aus sichten für seine politische Zukunft; aber auf eine solche Entscheidung mußte es nach dem Wortlaut des Friedens vertrages gefaßt sein, und es ist schwer abzusehen, wie es sich ihr, sei es aus eigener Kraft, sei es durch Mitwirkung außenstehender Mächte, entziehen sollte. Polen ist Ls jW Augenblick durch die Verhandlungen über Oberschlesien etwas abgelenkt. Es gehört aber nicht zu denjenigen Völkerschaften, die gutmütig genug sind, aus menschen freundlichen Rücksichten auf einen Raub, der ihnen ein mal gelungen ist, oder auf einen zweifelhaften Besitz zu verzichten. So geht Danzig einen schweren Weg, und es wird der ganzen Besonnenheit, der ganzen Wachsamkeit und der» ganzen Festigkeit seiner nationalen Gesinnung be dürfen, um den Freistaat nicht ganz und gar im polnischen Meer untergehen zu lassen. Es gilt, sich zu bewahren und sich aufzusparen für mögliche Wechselfälle der Zukunft. Auch das deutsche Mutterland darf niemals vergessen, was ihm Danzig gewesen ist. politische Rundschau. Deutsches Netch. Offener Brief Dr. Simons' an Hindenburg. Auf die Veröffentlichung des Briefwechsels zwischen dem früheren Kaiser und dem Generalfeldmarschall Hin denburg erläßt der Reichsminister a. D. Simons einen offenen Brief an Hindenburg. Dr. Simons sagt darin: „In Versailles haben wir die alleinige Verantwortung für den Krieg auf uns genommen, in London habe ich hier gegen Verwahrung eingelegt und mich auf ein gerechteres Urteil der Geschichte berufen." Der frühere Minister weist auf die Antwort Lloyd Georges hin, der gesagt habe, Dr. Simons habe nicht nur abgelehnt, die Verantwortung Deutschlands anzuerkennen, sondern er habe an die Welt geschichte appelliert, im Sinne einer Revision des Versailler Urteilsspruches. Der Minister sagt zum Schluß seines offe nen Briefes: „Es ist mir schmerzlich, daß ich von dem Füh rer unserer Gegner besser verstanden worden bin als von Euerer Exzellenz." Hindenburg hatte in dem Brief an den Kaiser davon gesprochen^ SimonS habe die Schuld Deutschlands in London anerkannt. Die Maßnahmen gegen den Ausverkauf. Im bayerischen Landtag beantragte der Handels- minister eine Interpellation wegen des Warenausverkaufs durch Ausländer unter dem Hinweis darauf, daß die Reichsregkerung inzwischen die Freiliste derart einge schränkt habe und eine Ausfuhrkontrolle für alle Gegen stände des täglichen Bedarfs, besonders für Kleidung und Wäsche, erlassen habe, daß die unerlaubte Ausfuhr dieser Waren über die deutsche Grenze unmöglich geworden sei. Dagegen soll die Ausfuhr von Luxuswaren möglichst er leichtert werden. Ein neuer Brief Kapps.' Ein Münchener Blatt veröffentlicht einen Brief Kapps aus der jüngsten Zeit, in dem Kapp erklärt, daß er keine Veranlassung habe, sich einer Regierung und einem Reich zu stellen, das lediglich Hochverrat seine Entstehung ver danke, einer Negierung, die selbst die von ihr geschaffene Weimarer Verfassung nicht befolge und noch nicht einmal die Retchspräsidentenwahl vorgenommen habe. Kapp er klärte, daß, wenn die Zett für ihn gekommen sein werde, er sein Schweigen brechen werde. Bis dahin aber werde er alle Beschimpfungen und Verleumdungen ruhig auf sich nehmen. Die Saarbevölkerung an den Völkerbund. j Die Vereinigten Politischen Parteien im Saargebiet haben eine Denkschrift an den Völkerbund gerichtet, die noch einmal die Schaffung des Immer noch fehlenden Saarparlaments, die Aufstellung der Abstimmungsliste für das Jahr 1935 und die Entfernung des französischen Mili tärs fordert, dessen Anwesenheit gegen den Friedensver- > trag verstoße. Schließlich erhebt die Denkschrift als For-> derung der Saargebietsbevölkerung an den Völkerbund die Revision aller Gesetze, die entgegen der Gutachten der Vertreter der Bevölkerung erlassen worden sind. Aus In« und Ausland. ! Breslau. Die preußische Staatsreaierung hat den Ober-! staatsanwalt Kleibömer zum Polizeipräsidenten in BreSlau ernannt. Breslau. Die Frist für di« Einreichung von Anträgen auf Ermittlung von oberschlesischen Aufstandsschäden ist bis zum 31. Dezember verlängert worden. Braunschweig. Die Landesversammlung hat mit 29 Stim men der Linken gegen 27 Stimmen der Rechten beschlossen, den 9. November als gesetzlichen Feiertag zu erklären und den Bußtag als gesetzlichen Feiertag aufzuheben. Bern. Der Bundesrat veröffentlicht den Schweize risch-Deutschen Schiedsgerichts- und Vergleichs- Vertrag. London. Einer Mitteilung zufolge wird demnächst Kreta zu einer unabhängigen venizilistischen Republik pro klamiert werden. Man glaubt, daß die griechische Vereinigung in Amerika diese Bewegung unterstütze. Lissabon. Das Parlament ist aufgelöst worden. Die Neuwahlen finden am 8. Januar statt. Athen. Zur Fe-er deS Jahrestags der Wiederkehr deS Königs haben hier große Volkskundgebungen stattge funden. Helflngfors. Der Reichstag ratifizierte den Vertrag be- treffend die Nichtbefestigung und Neutralisierung der AlandSinseln. Washington. Zwischen der Sowjetrepublik deS Fernen Ostens und Japan ist ein Abkommen getroffen worden, wo-