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und Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Eicha. Erdmannshain, Auchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Ltndhardt, Pomtze«, Staadtnitz, Threna usw.) Dieses Blakt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschafk Grimma und des Stadtrates zu Naunhos. : Erscheint wöchentlich s «<lr Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nach«. 4 Uhr: : für den solgenden Tag. Bezugspreis r Monatlich Mk. 4.—, jährlich Mk. 12.—,: : ohne Austragen, Post etnschl. der Postgebühren Mk. 12.72. Am Falle höherer: : Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher- : keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises.. Fernruf. Amt Naunhos Nr. 2. Unzeigenpreiser Vie «gespaltene Korpuszeil« 90 Pfg auswürk 1-MK Amt. licher Teil Mk. 2.—. Reklamezetle Mk. 2.—. BeUagegedühr pro Lunderk Mk. 2.—. Annahme der Anzeigen bis spätestens 10 Uhr vormittags des Srschetnungstages, gröbere noch früher. — Alle Anzeigen-Dermittlungen nehmen Aufträge entgegen. - Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen. Druck und Verlag: «üu, Eule, Naunhof bei Leipzig, Markl 2. Hummcl 1.'5 Freitag, den 21. Oktober 1921 33. Jahrgang Amtliches. Das im Grundbuche für Naunhof Blatt 283 auf den Namen des Kaufmanns Arwin Bernhard Alexander Ripp in Naunhos ein- getrogene Landhaus, Kaiser Wilhelmflratze Nr. 3 mit Schuppenge- däude und Ziergarten soll am I. Dezember 1D2I, vormittags 1v Uhr an der Sertchtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde«. Das Grundstück, nach dem Flurbuche 12,3 Ar groß, ist aus 170000 Mk. geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestaltet. Rechte auf Befriedigung aus K<m Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 26 August 192! verlautbarten Versteigerungsoermerks aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerunastermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An sprüche Les Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muh vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einst weilige Einstellung -es Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Dersleigerungserlös an die Stell« des versteigerten Gegenstandes tritt. Za. 5 21. Amtsgericht Grimma, am 14. Oktober 1921. Die Stadtverordnetenwahl. ist auf Sonntag, den SV. November d. I. festgesetzt worden. Zu wählen find 9 Stadtverordnete. Ihre Wahl erfolgt auf die Jahre 1922 bis mit 1924. Wahlberechtigt und wählbar find alle reichsdeutschen Männer und Frauen, die am 13. November 1921 das 20. Lebensjahr vollendet und ihren wesentlichen Wohnsitz im Gemeindebezirk haben. Ausgeschloffen von der Stimmberechtigung und Wähl barkeit ist, wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormund schaft steht, in Konkurs ist und infolge rechtskräftigen Urteils der bürgerlichen Ehrenrechte ermangelt. Die Ausübung des Wahlrechtes ruht für die Angehörigen der Wehrmacht während der Dauer der Zugehörigkeit zur Wehrmacht. Die Wählerlisten liegen vom 23. bis mit 30. Oktober d. I. im hiesigen Meldeamt, Rathaus Zimmer 11 in den Stunden von vormittags 8 bis '/,1 Uhr, Sonntags vormittags 10 bis 12 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen die Wählerlisten find vom Beginne der Auslegung bis zum 30. Oktober d. I. schriftlich oder wäh rend der Geschäftsstunden von 8 bis ^/,1 Uhr mündlich zur Niederschrift in der Kanzlei des Rathauses, Zimmer 8 anzu dringen. Dem Einsprüche find die Beweismittel beizufügen. Spätestens bis zum 6. November 1921 find im Ralhause, Kanzlet Zimmer 8 Wahlvorschläge einzureichen, dis von mindestens 10 stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein müssen. Sie Haden mindestens soviel Namen zu enthalten, als Stadtverordnete zu wählen find. Don jedem oorgeschlagenen Bewerber oder von sämtlichen Bewerbern gemeinsam ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Ausnahme in den Wahl vorschlag anzuschlietzen. Kein Bewerber darf in mehreren Vorschlägen zugleich oder in einem Vorschlag» mehrfach aufge- sührt sein. Mehrere Wahlvorschläge könne« mit einander verbanden werde«. Die Verbindung mutz von den Unterzeichnern der betreffenden Wahlvorschläge oder ihren Be vollmächtigten übereinstimmend spätestens am I» Novem- der lv2l beim Wahlkommissar schriftlich erklärt werden. Verbundene Wahlvorschläge können nur gemein schaftlich zmückgenommen werden. Die verbundenen Wahl- Vorschläge gelten den anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein einheitlicher Wahlvorschlag. In den Wahloorschlägen find die Bewerber mit Rus- und Familiennamen in erkennbarer Reihenfolge auszuführen und ihr Stand und Berus, sowie ihre Wohnung so deutlich anzu- peben, datz über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Der Name des Bewerbers, der in dem Wahlvorschlag an erster Stelle genannt ist, dient zur Bezeichnung des Wahlvorschlags. Die Unterzeichner der Wahlvorschäge sollen ihren Unterschriften die Angabe ihres Berufes oder Standes, sowie ihrer Wohnung beifügen. In jedem Wahlvorschlag soll ein Vertrauensmann bezeichnet werden, der für die Verhandlungen mit dem Wahl- kommtffar und dem Wahlausschuss bevollmächtigt ist. In gleicher Weise kann ein Stellvertreter des Vertrauensmannes bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahloorschlags dem Wahikommtffar gegen über als Bevollmächtigter der Unterzeichner. Erklärt mehr als die Lälfle der Unterzeichner eines Wahloorschlages schriftlich, satz der Bevollmächtigte, oder sein Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, so tritt dieser an die Stelle der früheren Bevollmächtigten, sobald die Erklärung dem Wahl- Kommissar zugeht. Naunhos, am 20. Oktober 1921. Der Bürgermeister. - Der Reichsminister der Finanzen hat eine Personenstands ausnahme sür das gesamte Reichsgebiet nach dem Stande Vom 2v. Oktober ISL1 angeordnet. Zu der Personenfiandsausnohme find Vordrucke zu ver wenden und zwar: a) ein Vordruck Lell 128 sür eine »Wohnungsliste*, b) , , Lei I 129 , » »Personenstands - ausnahme. Spätestens bis, zum L4 Oktober ISSL werden u) jedem Inhaber einer selbständigen Wohnung ein Wohnungsliflenvordruck Lei I 128, tr) jedem Grundstücksbesitzer oder dessen Vertreter soviel Personenstandsaufnahmevordrucke Lei! 129 zugehen, wie er seW bewohnte oder ganz oder teilweise zu Wohnzwecken oder zu gewerblichen oder landwirt schaftlichen Zwecken vermietete oder verpachtete Ge bäude in Naunhof besitzt. Der selbständige Gutsbeztrk in der Flur Naunhof gilt als Tei! der Stadt Naunhof. Jeder Inhaber einer selbständigen Wohnung hat den Wohnungsliflenvordruck sofort nach Matzgabe der auf dem Vordruck aufgedruckten Anleitung sorgfältig auszusüllen, zu unterschreiben und ihn ausgesüllt und unterschrieben spätestens bis zum 27. Oktober LS2L an den Hausbesitzer oder dessen Vertreter abzuliesern. Jeder Besitzer eines bewohnten oder ganz oder teilweise zu Wohnzwecken oder zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken vermieteten oder verpachteten Gebäudes oder fein Vertreter hat für die rechtzeitige Ablieferung der ausgefüllten und unterschriebenen Wohnungsltstenvordrucke seitens der Woh nungsinhaber an ihn zu sorgen, die ordnungsgemätze Ausfül lung und Unterschrift der abgelieferten Wohnungsltstenvordrucke nachzuprüfen, etwaige Mängel und Lücken in der Ausfüllung beseitigen zu kaffen und die Wohnungslistenvordrucke jedes einzelnen Kausgrundflücks fortlaufend zu nummerieren. Als dann hat er für jedes der Kausgrundstücke eine Bescheinigung unter Benutzung des Personenstandsaufnahmevordrucks ent sprechend der auf ihm angegebenen Anleitung auszufüllen, zu unterschreiben und den Personenstandsaufnabmevordruck nebst den dazu gehörigen Wohnungslistenvordrucken spätestens bis zum SI Oktober d. I. in der hiesigen Stadtsteuer einnahme (Zimmer 14) abzuliefern. Ueber Zweifel wird in derselben Auskunft gegeben. Naunh 0 f, am 19. Oktober 1921. Der Bürgermeister. Meine Zeitung für eilige Leser. * Nach einer Reutermeldung haben sich alle alliierten Re gierungen damit einverstanden erklärt, die Vorschläge des Völ- kerlmndsrgtes in bezug auf Oberschlesten ahne Vorbehalt an zunehmen. * An der oberschlesischen Grenze bei Rosenberg kam eS z« einem nächtlichen Gefecht mit vorgestoßenen polniscken Truppen. * Der Friede mit Amerika wurde im Senat w Washington ratifiziert. Zwischen zwei Feuern. Nach dem Vertrag von Wiesbaden und nach dem so genannten Schiedsspruch von Genf kann der französische Ministerpräsident sich getrost wieder einmal vor der Kam mer der Republik sehen lassen. Er weiß, datz ihn auf die sem heißen Boden harte Kämpfe erwarten, daß seine Gegner vor und hinter den Kulissen rastlos an der Arbeit sind, ihm ein Bein zu stellen. Aber ein so alter parlamen tarischer Kämpfer und Klopffechter, wie Herr Briand, hat das Fürchten längst verlernt. Das politische Terrain ist sorgfältig vorbereitet, und schon das erste Geplänkel, das sich inderEröffnungssitzung am Dienstag ergab, ließ erkennen, daß Herr Briand auch diesmal wieder seiner Sache absolut sicher zu sein glaubt. Zunächst ließ er, wie der parlamentarische Gebrauch es vorschreibt, den Interpellanten den Vortritt. Der eine bedauerte, daß Deutschland nur einen Teil von Ober schlesien verlieren solle, und daß der ihm verbleibende Rest noch immer einen maßgebenden industriellen Einfluß i im gesamten Arbettsbezirk von Oberschlesien gewährleiste, j Der andere, der Redner der sozialistischen Fraktion, hatte l an der Haltung der Regierung in der russischen Unter- , stützungsfrage viel auszusetzen. Warum sie sich nicht den ! humanen Grundsätzen von Frithjof Nansen angeschlossen habe, jetzt, wo es noch Zeit sei, Rußland zu helfen? Briand brachte hier sofort eine kurze Erwiderung an, in- ! dem er versicherte, daß er keinerlei Hintergedanken in dieser Frage habe, und nur den Hungernden zu Hilfe kommen möchte, doch müsse man sich unter allen Umständen dessen vergewissern, daß die Hilfeleistung tatsächlich ihren Zweck erreiche und die Züge mit Nahrungsmitteln, die man nach Rußland schicken wolle, nicht unterwegs geplündert wür den. Ein dritter Jnterpellationsredner, Royalist seines Zeichens, zeigte sich sehr aufgebracht darüber, daß man die wirtschaftlichen Sanktionen im Rhetngebiet fünf Wochen . nach der Ermordung des Kommandanten Montalsgre auf gehoben habe. Die französische Regierung scheine trotz der Lehren der Geschichte die Haltung des Besiegten an- nehmen zu wollen, die vor dem Abschluß des Friedens von Versailles hätte gebilligt werden können, aber jetzt nicht mehr zulässig sei. Mit der Verurteilung des Mör ders jenes Kommandanten zu fünf Jahren Gefängnis hätte man sich ohne weiteres zufrieden gegeben. Die Re gierung habe in dieser Frage ihre Pflicht nicht getan, und die Folge werde sein, daß die nachfolgenden Regierungen einen neuen Krieg würden führen müssen. Herr Briand hörte sich diese merkwürdigen Aus lassungen mit allen Zeichen der Entrüstung an und suchte den Redner durch protestierende Zwischenrufe aus dem Konzept zu bringen. Er mußte sich aber von ihm erwidern lassen, daß er Frankreich den Rat gegeben habe, sich die Ohren mit Baumwolle zu verstopfen, um nicht diejenigen zu hören, die schon 1913 und 1914 auf die deutsche Gefahr aufmerksam gemacht hätten. Jetzt müsse man Deutschland endlich die Hand an den Kragen legen. Die deutschen Einlagen müßten internationalisiert werden, die deutschen Jndustriemagnaten müßten bezahlen. Die Rechte der Kammer hielt mit ihrem Beifall nicht zurück, um dem Mi nisterpräsidenten zu zeigen, daß der Chauvinismus in Frankreich noch lange nicht ausgestorben ist. Ein letzter Redner endlich kam auf Oberschlesien zu sprechen und sagte, die Verzichtleistungen Frankreichs gegenüber Lloyd George müßten endlich aufhören. Auch hier spielte Briand sofort den Ungeduldigen, indem er in den Saal hinein rief: Wenn die Kammer eine Politik der Gewaltmaßnah men gegen Deutschland wünsche, die aber zu einer Isolie rung Frankreichs von den übrigen Alliierten führen würde, so möge sie es klar aussprechen und alle Konse quenzen daraus ziehen. Er für seine Person sei entschlossen, die Reise nach Washington nicht anzutreten, wenn die Kammer nicht mit großer Mehrheit seiner Friedenspolitik ein Vertrauensvotum schenke. Wolle man es anders, so werde er anderen überlassen, die Politik durchzuführen, die die Kammer wünsche. Der Ministerpräsident fand mit diesen Worten den Beifall der Linken, während der Jnter pellationsredner mit den Worten schloß, daß die Allianz mit England zwar wertvoll sein möge, daß man aber auf sie verzichten müsse, wenn die Bande, die Frankreich und England verknüpfen, Frankreich erwürgen würden. Auf dem Grunde dieser Rede wird nunmehr Briand seine Antwort aufzubauen haben. Man sieht schon, worauf er hinauswill: Er, der Vater des Londoner Ulti matums, betrachtet und bezeichnet sich als den Träger der Friedenspolitik in Europa, und jede Kritik, die ihn von seiner zuletzt in Genf so erfolgreich bettiebenen Methode der — Gewaltlosigkeit abdrängen wollte, wird er als eine Gefährdung französischer Interessen abweisen. Er Witt die Entente mit England nicht aufs Spiel setzen und doch mit den Vereinigten Staaten so fest wie nur möglich zu sammenhalten. Dazu muß er Deutschland gegenüber offene Gewaltmatznahmen vermeiden und das, was jeder Franzose wünscht, mit genannten Verträgen oder mit Schiedssprüchen zu erreichen suchen. Was wir also in Deutschland als offene oder zum mindesten heuchlerisch verschleierte Gewalt empfinden, was wir als Friedens- und Rechtsbrüche brandmarken, was wir als einen wirt schaftlichen Unverstand sondergleichen beklagen, damit wird sich Herr Briand der Kammer gegenüber brüsten, um den Nachweis zu führen, daß ihm die Wahrung des Frie dens ebenso am Herzen liege wie der Schutz der Inter essen seines Landes. Er wird damit durchdringen, wie er auch seinen Verbündeten bisher immer die Oberhand behalten hat. Und Deutschland wird sich abermals zu seinem Leidwesen davon überzeugen müssen, wie welten weit die Anschauungen hüben und drüben voneinander entfernt sind, wie unmöglich es ist, daß zwei Völker ein trächtig zusammengehen sollen, die von so grundverschie denen Gesinnungen und Empfindungen erfüllt sind wie Frankreich und Deutschland. Briand steht zwischen zwei Feuern. Auf der einen Seite peitscht ihn der nationale Block der Kammer, der Deutschland am liebsten mit Stumpf und Stiel von der Erde vertilgen möchte, zu rücksichtslosestem Vorgeben gegen uns auf, dieselbe Rücksichtslosigkeit aber ist es, die den Ministerpräsidenten in Konflikt mit den kühler und klüger berechnenden Verbünteten bringen würde, wenn er ihre Spitzen nickt geschickt zu verhüllen verstände Es kostet Herrn Briand keine geringe Anstrengung, sich ,Wilcken diele« zwei Fi-nern mit heiler Haut zu bewegen. Deutsch land aber trägt die Unkosten diese» «tntstsrteLe» «robE Rückschläge. (Von unserem ständigen Mitarbeiter.) Berlin, 19. Oktober. Die Berliner Verhandlungen zur Lösung der inne ren Krisis, die bereits gute Fortschritte gemacht hatten und einem greifbaren Ergebnis nahegerückt waren, sind leider erneut ins Stocken gekommen. Die inter fraktionellen Besprechungen haben statt weiterer Annähe rung eilt neues stärkeres Hervortreten der alten Gegensätze gezeitigt, sodaß im Augenblick die Lage wieder reichlich un- geklärt erscheint. Zwischen Sozialdemokratie einerseits und bürgerlichen Parteien andererseits ist noch keine Brücke über die trennenden Meinungsverschiedenheiten in den grundsätzlichen Fragen der Steuerpolitik und besonders der Anrechnung der industriellen Kredite auf die Besitz steuern gefunden worden, während die bürgerlichen Par teien unter sich, mit Einschluß des Zentrums, in diesen Punkten ziemlich einig sind. Das genügt aber nicht zur