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Fernsprecher Nr. 22. Dtc „Sächsische Elbzciinng" erscheint Dienstag,Donners- tag und Sonnabcnd. Die Ausgabe des Blattes erfolgt TagS vorher nachm. 5 Uhr- LlbonncmcntS-Prcis vicricl- jährlich1.5() Mk.,2inonailich 1 Mk., 1 monatlich 50 Pfg. Einzelne Nnmnicrn 10 Pfg. Alle kaiserlich. Poslanstaltcn, Postboten, sowie die ZcitnngSträgcr nchnicn stets Vestcllnngcn ans die .Sächsische Elbzcitnng" an. Tägliche Noman-Bcilagc. Sonnabends: „Illustriertes NuterhaltnngSblatt". ÄUG MiliU Amtsökatt für ks BchIW AmisiiknD. das Bmalicht ÄWijoiiaml M Ski ZliSlri! z» SchnSn, s»it liir Sc« SilidilitMtiOellii j« SaWck. Tel.-Adr.: Elbzeitung. Anzeigen, bei der westen Vcr- brcstnng d. Bl. von groster Wirknng, sind Montags, Mittwochs und FMags bi« spätestens vormittags 9 Uhr anfzngcbcn. Lokalpreis siir die 6 gespaltene Pctitzcilc oder deren 9ianm 15 Pfg., bei auswärtigen Inseraten 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Anzeigen nach llebereinknnst). „Eingesandt" nnd „Reklame' 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Alle 14 Tage: „Landwirtsch. Beilage." In sc ra tcu - A n n a hm cstc l le n: Zn Schandau: Expedition Zankenstrastc 1-14; in Dresden und Leipzig: die Annoncen-BurcanS von Haascnstein Vogler, Jnvalidcndank und Rudolf Mosse; iu Frankfurt a. M.: G. L. Daube k Co. Nr. 130. Schandau. Dienstag, den Z. November 1315 59. Jahrgang. Bekanntmachung, erneute Regelung des Grenzverkehrs betr. Nach den cingegangenen neuen Bestimmungen wird der Grcnzverkchr für Personen wie folgt geregelt: Der erleichterte „kleine Grenzvcrkehr" ist eine Einrichtung, die nur zum Vorteil und mit Niicstsicht auf die Grenzbewohner geschaffen ist, die in Sachsen wohnend jenseits der Landesgrcnzc ihrem Verdienste nachgchcn. Die gleiche Einrichtung ist von den k. u. k. österr.-ungar. Behörden getroffen, sodah die gleiche Erleichterung den in Böhmen Wohnenden zum Uebertritte nach Sachsen und zur Rückkehr nach Böhmen gewährt wird. Bedingung zur Erlaubnis dieses Grenzoerkehrs ist der Besitz einer Bescheinigung, welche von der Ortspolizcibchörde des Wohnortes unterschrieben und mit dem Stempel versehen ist. Diese Bescheinigung muh enthalten: den Namen, Vor- nnd Zunamen; Alter; Personalbeschreibung; des. Kennzeichen nnd den Vermerk, das; der Vorzcigcr der Bescheinigung einen guten Nnf besitzt und in seine Vaterlandsliebe kein Zweifel gesetzt wird. Diese Bescheinigung wird nur nach gewissenhafter Prüfung und wenn Bedenken nicht vorliegen erteilt. Die Ueberschreitung der Grenze mittels Grcnzausweiscs lediglich des Ver gnügens wegen ist nicht gestattet. Alle anderen Personen, für die hiernach eine Grenzausweisbescheinigung nicht auszustellcn ist, bedürfen zum Ueberschreitcn der Grenze eines visierten Passes, (Auslandspasses). Wir warnen vor einer unvorsichtigen Grcnzüberschreitung und verweisen auf die Bekanntmachung des Generalkommandos des XII. A.-K. vom 15. 10. 1915, wonach das Uebcrschreiten der Grenze nur an den Uebergangsstellen gestattet ist. Uebergangs- stellcn liegen an den Hauptstraßen, Durchlaßposten dienen dem kleinen Grcnzverkehre. Reisende dürfen nur an den Uebergangsstellen die Grenze überschreiten. Sie müssen einen vorschriftsmäßigen Paß bei sich führen. Weiter hat jede Person zu gewärtigen, daß sie von den Posten ungehalten und nach dem Wachtlokalc sistiert wird, wo eine genaue Durchsuchung des Körpers nnd Gepäcks erfolgen kann. Wer cs unternimmt, die Neichsgrenze an einer anderen als dafür zugelassenen Stelle zu überschreiten, wird auf Grund des Belagerungszustand-Gesetzes vom 4. 6. 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Den Anordnungen der zur Grenzüberwachung befehligten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Wer auf dreimaligen Haltruf nicht steht, aus den wird geschossen. Wer sich widersetzt, verfällt der Strafe des 8 113 des N. Str. G. Bs. (Gefängnis von 14 Tagen bis zu 2 Jahren). Andere Ausweise wie Postkarten, Gcwerbelcgitimationskartcn, Arbeits- oder Dienstbücher usw. berechtigen nicht zur Grenzübcrschrcitung, sondern lediglich nur Neisepast oder Grenzausweis. Die bisher gültig gewesenen Grcnzausweise verlieren ihre Gültigkeit am 1. November dfs. Is. früh und werden entweder vom Stadtrate oder von den Grenzposten eingezogcn. Die neuen Ausweise werden von Dienstag, den 2. November d. I. ab im Nathause, Zimmer Nr. 3, gegen eine Gebühr von 25 Pfg. ausgestellt. Alte Ausweise werden unentgeltlich eingetauscht, soweit der Antragsteller die neuen Bedingungen erfüllt. Arbeiter haben hierbei eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen, worin bescheinigt wird, dost der Antragsteller jenseits der Grenze in Arbeit steht. Diese Bestätigung muh von der Gemeindebehörde des Arbeitsortes beglaubigt sein. Schandau, am 30. Oktober 1915. Der Stadtrat. Kriegsereignisse. Grohes Hauptquartier, am 30. Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz. Keine wesentlichen Ereignisse. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeld Marschalls v. Hindenburg. Nordöstlich von Mitau wiesen unsere bei Plananen auf das Norduser der Misse vorgeschobenen Kräfte zwei starke Nachtangriffe ab und zogen sich vor einem weiteren Angriffe in die Hauptstellung auf dem Südufer zurück. Heeresgruppe des Generalfeld Marschalls Prinzen Leopold von Bayern. Nichts Neues. Heeresgruppe des Generals v. Linsingen. Westlich von Czartorysk wurden die russischen Stellnngen bei Komarow und der Ort selbst ge- Nichtamtlicher Teil. nommcn. Ein nächtlicher russischer Gegenangriff blieb erfolglos. Kamienucha, Huta, Lisowska und Viclgow wurden gestürmt. 18 Offiziere, 928 Mann sind gefangen genommen, 2 Maschinengewehre erbeutet. Ein russisches Kampfflugzeug wurde bei Kukli heruntcrgeschosscn. Balkan-Kriegsschauplatz. Die Armeen der Generale v. Koeveß und v. Gallwitz haben feindliche Stellungen gestürmt, über 1000 Serben gefangen genommen, zwei Geschütze, ein Maschinengewehr erbentet und sind in der Verfolgung geblieben. Die Armee des Generals Bojadjeff setzt die Ver folgung fort. Oberste Heeresleitung. Aus Sofia wird am 29. Oktober gemeldet: Zum ersten Male seit Beginn des Weltkrieges ist heute der ungarische Dvnaudampfer „Vcrettio" von Orsova in Vidin ««gekommen. Aus Konstantinopel wird am 30. Oktober ge meldet: (Amtlich.) An der Dardanellenfront hat unsere Artillerie heute das französische Unterseeboot „Tur- quoise" versenkt. Die Besatzung, bestehend aus 2 Offizieren und 24 Mann wnrde gefangen ge nommen. Aus London wird am 31. Oktober vom Nenterbüro gemeldet: (Amtlich.) Der Hilfsminensucher „Hythe" ist infolge eines Zusammenstohes mit einem andern Kricgsfahrzeuge gesunken. Auszer der Besatzung waren 250 Mann an Bord. 100 Mann werden vermißt. Grohes Hauptquartier, am 31. Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz. Bayrische Truppen setzten sich nordöstlich von Neuville in Besitz der französischen Stellung in einer Ausdehnung von 1100 Metern, machten etwa 200 Ge, Einladung zur Gründungs-Versammlung des Vereins „Heimatdank" für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Pirna und die Städte Neustadt, Königstein und Schandau Sonntag, den 7. November 1915, nachmittags ^5 Uhr im Saale des „Schwarzen Adler" in Pirna, Königsplatz. Tagesordnung: 1. Gründung des Vereins. 2. Festsetzung der Satzung. 3. Wahl von Vorstandsmitgliedern. Die Amtshauptmannschaft und die Städte Neustadt, Königstein und Schandau haben beschlossen, für ihren Bezirk einen gemeinsamen Verein „Heimatdank" zu bilden. Der Verein Heimatdank will die reichsgesctzliche Versorgung der Kricgsinvaliden und Kriegshinterbliebenen durch soziale Fürsorge ergänzen. Im Hinblick aus den gemeinnützigen und wohltätigen Zweck des Vereins werden alle Bezirkseingesessenen und die Einwohner der Städte Neustadt, Königstein und Schandau aufgefordert, dem Verein beizutreten und durch recht zahlreiches Erscheinen in der Versammlung ihr Interesse an der Sache zu zeigen. Pirna, den 29. Oktober 1915. » Jür den Arntshcruptmanrr. von Thümmel, Reg.-Nat.