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Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 26.08.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-192108261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-19210826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-19210826
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Nachrichten für Naunhof und Umgegend
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-08
- Tag 1921-08-26
-
Monat
1921-08
-
Jahr
1921
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v«rd< der kommende» Steuern die Preisgestalttma aut alle« Etnzelgebteten viel aufmerksamer als bisher zu ver folge». ————— Jur Anltegerfle-lung. Bei der weitgehenden Beachtung, die im Lande ge rade die Anliegersiedlung findet, wird hier einiges aus den Richtlinien wiedergegeben, die der Reichs-Landbund in Anlehnung an die Ausführungsanweisung Nr. 4 zum Preußischen Siedlungsgesetz soeben veröffentlicht: 1. Da das Wesen und der Zweck der Anliegersiedlung in weitesten Kreisen völlig unbekannt ist, ist weitgehendste Aufklärung über den Sinn und die Möglichkeiten der Anwendung der Anltegersiedlung zu betreiben, insbe sondere ist dabei auf die Wirkung und Bedeutung der auf die ganze durch Hinzukauf von Land vergrößerte Stelle einzutragenden Eigentumsbeschränkungen hinzuweisen. 2. In denjenigen Kreisen, in denen die Anttegersied- lung in Frage kommt, sind Siedlungsausschüfse zu bilden, die aus Mitgliedern der einzelnen Besitzgrößen und aus Landbegehrenden in entsprechender Anzahl zu bestehen haben. Die Ausschüsse haben ständig in Verbindung zu stehen mit den die Anliegersiedlung durchführenden Stellen, be sonder- den Kulturämtern und den Landlieferungsver- bänden. Sie müssen so zusammengesetzt sein, daß sie von diesen Behörden als die maßgebenden sachverständigen Stellen angesehen und als solche von den Kulturämtern zu allen Verhandlungen hinzugezogen werden. 3. Bei der Landzuteilung haben einen gesetzlichen An- fpruch nur landwirtschaftliche Kleinbetriebe, nicht Per sonen ohne Grundbesitz, auch sollen nicht alle landwirt schaftlichen Kleinbetriebe zur selbständigen Ackernahrung vergrößert werden. Die Kleinbetriebe der Landhand werker, Gartner, Händler, der freien Landarbeiter usw. sind zu erhalten und sollen ihren Beruf nicht durch Land^ zukauf aufgeben. Die selbständige Ackernahrung ist von Fall zu Fall festzusetzen, wobei als maßgebend zu gelten hat, daß Anlieger nur soviel Land erhalten, als sie für die Ernährung ihrer Familie ohne fremde Arbettshilfe und ohne Nebenbeschäftigung bedürfen. Daß der Land begehrende die Barmittel besitzt, um das Land ordnungs mäßig bestellen zu können, muß Bedingung sein. Der landabgebende Besitz darf nicht durch Abgabe von Land an Anlieger wirtschaftlich so geschädigt werden, daß seine wirtschaftliche Existenz gefährdet wird. 4. Bei Abgabe von Land können nm die Anlieger berücksichtgt werden, die landwirtschaftliche Ersahrung haben und durch die eine ordnungsmäßige Bestellung der zugekauften Fläche gewährleistet wird. 5. Land, das zur Neusiedlung in Frage kommt, soll im allgemeinen zur Anltegersiedlung keine Verwendung finden. 6. Giedlungslufiige Landarbeiter find grundsätzlich auf Neusiedlung hinzuweisen, da sie im allgemeinen nicht in der Lage sein werden, neben ihrer Arbeit mehr als zwei Morgen Land zu bewirtschaften. Derart geschaffene Stellen sollen daher auch nicht vergrößert werden. 7. Bei Anträgen um Vermehrung von Viehweiden ist zu Prüfen, ob nicht durch Schaffung einer gemeinsamen Viehweide (Atmende) für Milchvieh in der Nähe von Ortschaften dem jeweils vorliegenden Verlangen Genüge getan ist. Wo dies möglich ist, muß in solchem Falle der Fiskus fiskalische Weiden zur Verfügung stellen, auf denen bet wetteren Entfernungen das Jungvieh den Sommer über wetden kann. 8. In Gemeinden, in denen Anträge auf Anlieger- fiedlung gestellt werden, ist für möglichst einheitliche und abschlteßende Durchführung der Anltegersiedlung Sorge zu tragen. 9. Als Rechtsform muß von Fall zu Fall entschteden werden, ob Kauf oder Pacht mit Kaufanwartschaft am Platze ist. Nach den bisher gemachten Erfahrungen wird in den meisten Fällen Pacht mit Kaufanwartfchaft zu empfehlen sein und zwar langfristige Pacht. Der Kauf preis ist erst nach Beendigung der Pacht durch eine Sach verständigenkommission festzusetzen. Umsatzsteuer bei Tauschgeschäften. Nach einer Mitteilung des Oberrheinischen Land bundes droht die Nebenstelle des Finanzamtes Kreuznach tm Kreise Meisenheim gegen alle diejenigen Landwirte strafweise vorzugehen, die im Jahre 1919 bet der Um satzsteuer-Erklärung solches Vieh nicht mitangegeben haben, das sie vertauschen mußten, weil sie es wegen Alter, Krankheit oder dergleichen nicht mehr gebrauchen konnten. Diese Landwirte hielten Lieferungen dieser Art nicht für umsatzsteuerpflichtig, weil sie dafür kein Geld, sondern anderes Vieh erhalten hatten. Im vorliegenden Falle wird man Wohl kaum fehl- gehen in der Annahme, daß die oberrheinischen Klein- bauern (es handelt sich in der Hauptsache um Landwirte kleinbäuerlichen Standes) im Jahre 1919 überhaupt nicht gewußt haben, daß Tauschgeschäfte dieser Art umsatz steuerpflichtig sind. Die Frage, in welchem Grade Tausch geschäfte, die zur Aufrechterhaltung landwirtschaftlicher Betriebe vorgenommen werden müssen, umsatzsteuerpflich tig sind, ist aber überhaupt noch nicht völlig geklärt. Man wird der darüber zu erwartenden Entscheidung des Neichsfinanzministers daher mit Interesse entgegensehen. Erweiterung -es Arbeitsgebietes -es »Ilan»". Bereits mehrfach ist von den landwirtschaftlichen Spitzenorganisationen auf die Bedeutung der Tätigkeit des „Rano" für die Landwirtschaft hingewiesen worden. Ursprünglich für die Berufsumstellung der ehemaligen Offiziere der deutschen Wehrmacht geschaffen, hat der Rano der Entwicklung folgend, sein Arbeitsgebiet be trächtlich erweitert. Der Name Rano deckt sich somit nicht mehr mit dem Wirkungskreis der Organisation, ist jedoch als geläufige Bezeichnung beibehalten worden. Der Rano betreut jetzt folgende Personenkreise: Alle aus dem Heer und der Marine ausgeschiev.'nen Soldaten (Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften) und Militärbeamten, soweit sie für eine persönliche Berufs vermittlung in Frage kommen. Eine persönliche Berufs- Vermittlung kommt erfahrungsgemäß stets dann in Frage, wenn durch das Arbeitsverhältnis ein — wenn auch noch so cngbegrenztes — Vertrauensverhältnis zwischen Ar beitgeber und Arbeitnehmer aeschaften wird. Das Ar beit-Verhältnis muß sich auf elner derartigen Vertrauent- grundlage stet- dann aufbauen, wenn vom Arbeitnehmer die Erhaltung und Förderung von Vermögensbestand teilen auch nur im geringsten Maße abhSnat. «ach den gleichen Grundsätzen betreut die Rano die Ober- und Unlerbeamten der Schutzpolizei und unterstützt die Be strebungen der Studierenden der Deutschen Hochschulen, sich durch Erwerbung von Neben- und Ferienbefchästi- gungen die Durchführung ihres akademischen Studiums zu sichern. Bei den ehemaligen Heeresangehörigen be- schränkt sich die Tätigkeit des Rano nicht etwa auf die aktiven Soldaten, sondern erstreckt sich auch auf alle An- ! gehörigen des Beurlaubtenstandes. Damit ersaßt der > Rano wette Kreise des Volkes und kann der Landwirt schaft in vieler Weise dienen. Einmal dadurch, daß er ihr zuverlässige Arbeitskräfte für ihre Verwaltungen und Be triebe verschafft, und daß er den Landwirten, die in andere Berufe übergehen müssen, dabei behilflich ist; der mittelbare Nutzen besteht aber darin, daß durch den Aus bau der Zivilversorgung der Berufssoldaten und der Schutzpolizei diesen eine wesentliche Sicherung für die Zukunft gegeben wird, die einmal den Entschluß zum Ein- tritt in Heer und Schutzpolizei erleichtert und die Durch- j führung der vertraglich übernommenen Pflichten der 12 Jahre ermöglicht. Auf geordnete Verhältnisse bei ' Reichswehr und Schutzpolizei beruhen aber die Existenz bedingungen des deutschen Wirtschaftslebens, insbe sondere der Landwirtschaft. Der Rano wirkt ohne jede politische Note. Seine Ziele sind nur die Erhaltung und Förderung der Ordnung im Vaterlande und die Erhaltung und Sicherung des Wiederaufbaues. Darum liegt es im Vorteil der deut schen Landwirtschaft, den Rano und seine Zweigstellen in jeder Weise zu unterstützen und zu fördern. Sitz der Zentrale: Berlin W. 35, Schöneberger Ufer 35, nahe der Potsdamer Brücke. Fernsprecher? Kurfürst 7410, 7411, Noliendorf 1634, 1635. Amun-sens gescheiterte polarfahrt. Drei Winter tm Packeis. Dem Entdecker des Südpols scheint neuerdings das Glück nicht mehr hold zu sein. Nach den jüngsten, aus Amerika eingelaufenen Meldungen, deren eine von Amund sen selbst stammt, hat der zähe Norweger abermals seinen , Versuch, den Nordpol zu erreichen, aufgeben müssen. Dennoch hat der Forscher seine Pläne nicht endgültig auf gegeben. Ihre Verwirklichung erstrebt Roald Amundsen j nun schon seit zwölf Jahren. Es war im September 1909, als er den Plan faßte, den Versuch Fritjof Nansens zu wiederholen, um sich von der P o l a r t r i f t langsam dem Nordpol entgegenführen ! zu lassen. Noch während er mit der Vorbereitung dieser ' Expedition beschäftigt war, kehrten Cook und Peary, an geblich beide erfolgreich, vom Nordpol zurück, und wenn sich der Bericht Cooks bald auch als höchst unglaubwürdig erwies, fo gelang es Peary doch, in allen wichtigen Punk ten die Richtigkeit seiner Messungen nachzuweisen, obwohl sich auch ihm gegenüber ein gewisses Mißtrauen bemerkbar gemacht hatte. Jedenfalls wurde Robert E. Peary von den amerikanischen Geographen als Erreicher des Nord pols anerkannt, unbeschadet des Umstandes, daß er aller Wahrscheinlichkeit nach diesen Punkt nicht genau erreicht hat. Jedenfalls war aber in der Welt das Interesse für die Nordpolarforschung abgeflaut; auch die Geldleute, die Forschungsreisen gewöhnlich erst zu ermöglichen pflegen, erwiesen sich nunmehr als Leute mit zugeknöpften Taschen, weil sie wohl meinten, nun gebe es in der Arktis für die Geographen überhaupt nichts mehr zu tun. Angesichts der Unmöglichkeit, die 150 OM Kronen auf zubringen, die Amundsen damals für die Durchführung seiner Pläne gebraucht hätte, entschloß er sich kurzerhand, sein Reiseziel zu ändern und mitten im Atlantik, von wo aus er um das Kap Hoorn nordwärts die Beringstraße ansegeln wollte, Kurs auf den Südpol zu setzen. Seine rasche und glänzende Eroberung des Südpols, mit der er dem englischen Kapitän Scott die gleichzeitig erstrebte Trophäe entriß, ist bekannt. Nach seiner Rückkehr nach Amerika gedachte Amundsen, wie vorher versprochen, sei nen älteren Plan der Triftfahrt durch das Nördliche Eis meer zum Nordpol wieder aufzunehmen. Aber der Krieg kam dazwischen, und Roald Amundsen konnte erst im Sommer 1918 an Bord seines Schiffes „Maud" von Christianis aus nordwärts in See gehen, um längs der russischen und sibirischen Küste ostwärts bis zu den neu sibirischen Inseln vorzudringen und sich hier, genau wie es ein Vterteljahrhundert vorher Frithjof Nansen getan hatte, der Polartrift anzuvertrauen. Nach großen Schwierigkeiten mit dem Eise gelangte die „Maud", die am 12. April 1919 das Winterquartier verlassen hatte, am 19. September 1919 östlich der neu sibirischen Inseln unter 77 Grad nördlicher Breite in undurchdringliches Packeis, und es blieb ihm nichts übrig, als bei der Ayoninsel zu überwintern. Im Früh jahr 1920 wurde die „Maud" wieder flott. Am 23. April des Vorjahres lief die erste Nachricht von ihm ein, die besagte, daß er Ende Juli in Nome (Alaska) eintreffen werde. Amundsen hatte die Absicht gehabt, in der Nähe der Wrangell-Jnsel in Eis zu gehen, um sich von dort aus etwa fünf Jahre lang über den Pol hinaus bis in die Gewässer zwischen Spitzbergen und Grönland treiben zu lassen. Aber schon am 21. September vorigen Jahres lief aus Seattle an der Pazifischen Küste Amerikas die Meldung ein, daß sich Amundsen wiederum in Gefahr befinde, und baß er gezwungen sein werde, sein Schiff aufzugeben. Seither hat man von der Expedition nichts mehr gehört. Aber auch wenn Amundsen die „Maud" aus der drohenden Umklammerung des Eises noch recht zeitig hat freibekommen können, müssen die Schwierig keiten, -die sich seinem wetteren Vordingen nach Norden entgegengestellt haben, so unüberwindlich gewesen sein, daß er nach abermaliger Überwinterung in diesem Früh jahr von neuem hilfesuchend Kurs auf Alaska gesetzt hat. Gewiß wird es dem zähen Norweger auch jetzt wie der gelingen, seine Expedition neu auszurüsten, um sei-.<n Versuch zum drittenmal zu unternehmen. Hofft-lnch ist er nun endlich wieder mehr vom Glück begünstigt, lls während der letzten drei Jahre. vruschkohle. Die Grundsätze für die Belieferung mit Druschkohle - bat die Reichsgetreidestelle in einem Schreiben an de« Reichs-Landbund niedergelegt. Da sie für die Landwirt schaft besonderen Wert haben, sollen sie tm Wortlaut ! folgen: „Die Reichsgetreidestelle hat seit längerem bereits die nötigen Vorkehrungen getroffen, um die Landwirtschaft mit der notwendiaen DruicUoLle ru versorgen. So bat »aNm beliefen N I rund SV1. Lie Ausza NN in >ert, m sticher Bücher führenj dem wir ek ihm i neu Händen ko, den hat tu «n Hanke jetzt als , Gleichen, in il Ansichtskarten l die Abteilung Betriebsmittel der GeschästSäbteilung der Reichsgetreidestelle im Benehmen mit dem ReichSkoVien- kommissar die erfordern« Zuweisung von Brennsto Säcklllcke iwä vokale Mitteilungen. Naunhof, den LS August Ivri. S Gin etgeutiil ' beiden: Paul Lächerliche grei und renomistis einer großen sen eine eigene 8 aber -og ihn, t rade das Phani teil diese- Mai noch immer ein „Du gönnst! Kohlenhändler Sohn mit eine hatte, „da- geht solltest mal reise ganz und gar R mit sagen. Hast „Wie geht et Paul warf« ben. „Gut. Selb Wenn sie einen für seine Eltern „Ach, Vater.' „WaS denn' — die Untätigd erzählen wollte Hilfsaktion zur Linderung der Not der Kleinrentner! Bekanntlich ist es den fortgesetzten Bemühungen des Vereins der Klein- und Mittelrenlner Sachsens S. D. gelungen, vom sächsischen Staate die Zuwendung von 5 Millionen Mark zur Unter stützung der unverschuldet jetzt in so große Not geratenen Kleinrent ner zu erlangen. Für die Art und Weise der Durchführung dieser Hilfsaktion werden jetzt von der Regierung unter Mitarbeit des Dor- sitzenden dieses Vereins Richtlinien aufgestellt, für die derselbe in Dor- fcklaq gebracht hat, daß von den Kleinrentnern, die über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig oder dauernd behindert find, ihren Lebens- unterhalt durch eigenen Erwerb zu bestreiten, an Einzelpersonen mit Einkommen bis 2500 Mk., an Ehepaare mit Stnkommeq bis 4000 Mk. und an alleinstehende Frauen tm Alter von SO bis 60 Jahren mit Einkommen bis 2500 Mk., diese Unterstützung zum Teil in aus ländischen Lebensmitteln und zum Teil in Selb unter Hinzuziehung der fast in allen sächs. Städten bestehenden Ortsgruppen des Vereins gelangen zu lasten. Nachdem der Landtag auch gleichzeitig beschlosten hat, durch die Regierung die Gemeinden zur Errichtung von Ltlfs- stellen anzuweilen, die unter Mitwirkung der Organisation unseres Vereins den Kleinrentnern Rat und Alls« zu gewähren hoben, liegt es letzt tm eigenen Interest» aller Kleinrentner, sich, soweit das noch nicht geschehm, ihrer nächsten Ortagrupp« schleunigst anzuschließen. Anmeldungen sind hier in Naunhos zu richten an den Vorsitzenden der Ortsgruppe des Vereins der Klein- und Mittelrentner Sachsens E. D. Otto Noh le, Kaptl. a. D, Moltkestraß« 4. gemäß die von der Reichsgetreidestelle ausgehende Aktion sich nur auf das von der Umlage zu erfassende Getreide beschränken muß, richtet sich die Höhe dieser besonderen Beihilfe in erster Linie nach dem Umlagesoll. Außerdem hängt diese auch von den dem Kommunalverband zur Ver fügung stehenden Kraftquellen (Dampf, Elektrizität, Wasser, Göpel) sowie von dem Vorhandensein von Torf, Rohbraunkohlett und Holz ab. Die Lieferung der Beihilfe wird in zwet Raten er folgen. Die erste Rate ist bereits zugeteilt worden, die zweite Rate wird, soweit auch dies noch nicht geschehen ist, geliefert, sobald das Umlagesoll für den Kommunalvcr- band feststeht. Im Hinblick auf den Ausfall der oberschlesischen Pro duktton ist Sorge getragen, daß Pommern und Branden- bürg mit westfälischer Kohle beliefert werden, während Ostpreußen und Schlesien Ersatz aus dem Waldenburger Gebiet erhalten." Ralsvorlage, einen C Gaswerk mit einem; Zur Deckung stehen rend der Rest tm Ant beschloß eine Srhöhui — Heuig. D« Tage zu Grade getr« Handwerkszeug, wie sammen säst ein zwei verkauste. Darunter Ardiit bedurften uni unmöglich zu beschoss Nachkommen, sonder Zinngießerei wurde Christian Johann S derselben Familien i dieses alte und selten — Nossen. Vormittag bet der wollte der in den 40 aus Sieke«l«hn auf' Zuge die Schienen ü Schritt« getan, «m durch . - der Landwirtschaft den Ge- tretdeauSdrusch zu ermöglich bzw. zu erleichtern. Außer den regelmäßigen Brennstoffmengen, die tA Interesse der Versorgung der Landwirtschaft mit den erforderlichen Be- triebSkoblen durch einen sogenannten landwirtschaftlichen Vorschub erhöht worden sind, werden die einzelnen Kreise noch eine besondere Beihilfe erhallen. Da natur — Lichtspielhaus. Don Freitag bi« mit Sonntag wird das Filmwerk .Der OLsenkrieg", ein tiefergreifendes Drama in S Akten na- dem gleichnamigen Roman von Ludwig Ganghofer mächtig aus die Besucher einwirken. Kernige Bauern find es, die darin ihr Recht verteidigen, — ein Recht und «ine Gerechtigkeit —, die, von ihren Vorvätern vorsorglich für spätere Zetten in Buchstaben auf Pergament gebannt, den Nachkommen oft zum Verhängnis werden und manchmal grausam, ja unmenschlich auf lebensfrohe Herzen wirken, die ihr Recht nicht in alten Pergamente«, sondern tn threm eigenen starken menschlichen Empfinden suchen. Solch« innerlichen Konflikle oberbayrischer Bergbewohner kommen tn der überaus spannenden Handlüvg metsterlich zum Ausdruck. Selten gezeigte Naturschvnheiten aus der Bergwelt (so Berchtesgaden mtt feiner herrlichen Umgebung, der Königsee u. a.) werden vor Augen geführt Wie Ganghofers sämtliche berühmten Sochlandsgeschichte« aus die Leser einen unwiderstehlichen Retz ausüben, so wird dieses verfilmte Drama, das uns seine Gestalten und die ergreifende Schilderung ihres Schicksals lebenswahr aus die weiße Wand zu bringen sucht, von ganz besonders hervorragender Wirkung sein. Alles Nähere ergibt die heutige Anzeige. Bescheinigungen für die Erfüllung der SetreideabNeserungs- Pflicht. Die Kommunalverbände sind angewiesen worden, allen Landwirten, die ihre Lieterungspfltcht zur diesjährigen vetretdeumlage erfüllt haben, eine Bescheinigung auszustellen, die ihnen dies mit dem Bemerken bestätigt, daß sie nach dem Gesetz über die Regelung de» Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 tn der Verfügung über den Rest des Getreides völlig uneingeschränkt find, jedoch mit der Maßgabe, daß ein« Dersütterung von Brotg«treid« oder Broi- gktreidemrhl gemäß 8 43 dieses Gesetze» nach wie vor verboten ist. », sich eine derartta« Bescheinigung Falle behördliche Eingriffe bei blieben die Einzahl» zurück, während di« zent stiegen. Gegen! Abnahme der Linzah nähme der Auszahl» zeichnet das Statisti Preise sowie di« Eli wie sie z. B. auch in -j- Französische > Franratse" hat es m Lothringens eine Bit schob ungefähr 80.00 Werk durchführen z Bücherspenden. Dar Gedächtnis-Stts Büchern zu unterstütz soweit di« deut deutsche Bücher auf, überall dort zur Der Ländern und in alle, unterstützt. Seit der sonüerer Liede dl« Grenz- und Ausland wirkende und als vo stützen will, sende st «renzdank der De» Großdorstel (Postsch« Gedächtnis-Stiftung). - Preise für Ü Sablatnig und Deuss 225 Mk., für mehr für die Versicherung von 10000 Mk. — Grimma. ' hiesige Gesellschaft w< getreten. Da ein sol lick erscheint, unterna kommenden Schützen, stieß. Die DersammI die Gesellschaften eine Zeit soll hier in Gr an dem sich Lie zu e und Dereinigungen v und Tredsen beteilige — ketpzis« D mann sagt Ler Bea seinen hervorragend« zu finden. Er tritt i — Ba-Taufick aus Chemnitz wurde ousgesunden. Wie r schließen ist, hat Lets zünden wollen, wvb< getaumelt und rückv hat Las Zugkeitchen oas Ventil geöffnet der Unglückliche bew verschteden. — teisntg. 0 dem Wochenmarkte Warenhändler R. M, zu zahlen, angeblich Erkundigungen ergal Der Geschädigte Ptzt E» liegt im Interesse jedes Landwirtes, ausstellen zu lassen, da er in diesem Falle behördliche Eingriffe bei der freien Verfügung über den Rest seine« Getreides, natürlich unter Fortdauer des yütterungsverbotes, nicht zu befürchten hat. EntschLdigE für ahgelleferte Gewehre der Kriegervereine. Für diejenigen Kriegervereine, die ihre Waffen (71 und 71/84) im Jahre 1915 an die Heeresverwaltung abgeliefert haben und die bisher dafür weder eine Ent schädigung in Geld noch tn Waffen neuerer Anfertigung (88 und 98) erhalten haben, hat sich nunmehr das Aeichs- schatzministerium v bereit erklärt, eine Geldentschädigung zu zahlen. Diese Vereine werden daher aufgefordert, ihre Ent- schädigungsforderungen spätestens bis zum 5. Sept. 1921 an das Reichsschatzministerium Gruppe v in Berlin SW 61, Blücherstr. 47/48, einzusenden. Spätere Forderungen können nicht berücksichtigt werden, da die betreffende Dienststelle ihre Tätigkeit am 20. September 1921 ein stellt. Den Forderungen sind die Empfangsscheine über die abgelieferten Waffen, sowie eidesstattliche Erklärungen beizufügen, daß bisher keine Entschädigung in Geld oder Natur geleistet worden ist. Die Entschädigungsforderungen sind auch dann neu aufzustellen, wenn sie schon an auf- gelöste Stellen des alten Leeres gestellt und bisher unerledigt geblieben sind. Ein Kinweis auf diese Ist dann erwünscht. Die Entschädigungssumme beträgt für Gewehre 71 oder 71-84--30 Mk., für je 100 Patronen 71 --- 25 Mk., und für je 100 Platzpatronen 71 --10 Mk. Für die vor dem Jahre 1909 von den Kriegeroer- einen auf privatem Wege erworbenen Waffen werden 100 Mk. für ein Gewehr gezahlt, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß di« private Beschaffung schriftlich bewiesen werden kann. k^k.
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