Volltext Seite (XML)
Nachrichten für Naunhof und Umgegend l r Fernruf: Amt Naunhof Nr. L Druck und Verlag: Gü«t ck Sule. Naunhof bei Leipzig, Markl L. Mittwoch, den 3l. August 1921 32. Jahrgang Numuur 103 Die Verordnung des Reichspräsidenten Schwere kommunistische Ausschreitungen. Sehdlit-Kürassiere kam es hier zu schweren i. Den Anlaß hierzu soll eine von einem Ober- Bedürfnissen der selbst zu erhalten issen die einzelnen >at und Gemeinde hle des Ganzen Parteien stehende lesamten Bürger ¬ en Nationen der Krästeentsaltung Licht und Naum gesichert werden. ;e Durchführung Wohnungsreform von Neuem mH nit dem Schickjal den. )andel, Industrie, )on uns mit allen ist die unentbehr blühens und eines ksrung. md Arbeit ist'mn ung der Arbeit must soweit öurclp twendigkeitsn der schriftlichen Wett iel der Arbeit ist ste Bürgerpflicht, »chutz stehen. Die rtnis dieser wirt it ist nur möglich, öete Arbeitslosig- Halberstadt. Gelegentlich eines Regimentsfestes der ehe maligen VII. Such-. Borsdorf. Eicha, «rdmaanshaln, Fuch»h«i-.Sr°b. Md Mill»,, Mhr«, rUchchoM, Pmq«, Mam», Schrrm Dieses Blatt enthüll die amllichen Bekanntmachungen der Amlshaupkmannschast Grimma und des Stadtrater zu Naunhof. Ausschreitungen. Den Anlaß hi „ . .... sten gehaltene Rede gegeben haben. Um die Mittagszeit, als nur vereinzelte Personen im Festsaal anwesend waren, erschie nen etwa 200 Kommunisten und richteten große Verwüstungen an. Die Schupo stellte die Ruhe wieder her. Ein Attentat auf den serbischen Prinzen Georg? Prag. Auf der Station Parkany wurde der 35jährige Serbe Jakob Dost unter dem Verdacht verhaftet, einen An schlag gegen den serbischen Prinzen Georg vorbereitet zu haben, der sich nach Karlsbad begibt. Dauer bis zu vierzehn Tagen verboten werden. Gleiche- gilt für periodische Druckschriften, deren Inhalt eine Billigung oder Verherrlichung solcher Handlungen darstellen, oder die ver fassungsmäßigen Organe und Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährdenden Weise unrechtltch macht. Das Verbot kann bis auf die Dauer von drei Monaten ausgedehnt werden, wenn die Druckschrift nach vorherigem Verbot gegen die Bestimmungen verstößt. Das Verbot gilt Mr das gesamte Reichsgebiet und umfaßt auch jede angeblich neue periodische Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt. Zuständig Mr den Ausspruch des Verbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Vollzüge not wendigen Vorschriften erläßt. 8 2. Eine Beschlagnahme von Druckschriften ohne richter liche Anordnung ist außer in den Fällen des 8 23, Nr. 1 und 2 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mat 1874 auch dann zulässig, wenn der Inhalt der Druckschrift die Voraussetzung eines Verbotes nach § 1, Absatz 1, erfüllt. 8 3. Wer eine nach 8 1 verbotene Druckschrift herauSgibt, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Geldstrafe von 500 000Markund mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 4. Versammlungen, Bereinigungen, Aufzüge und Kund gebungen können außer den Fällen des Artikel» 123 der Retchs- versaffung verboten werden, wenn die Besorgnis begründet ist, daß in den Versammlungen usw. Erörterungen stattfinden, die zur gewaltsamen Änderung oder Beseitigung der Verfassung oder verfassungsmäßigen Einrichtungen des Reichs oder eines seiner Länder, zu Gewalttaten gegen Vertreter der republikanisch-demokrati schen Staatsform, zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechts gültige Verordnungen oder gegen die innerhalb ihrer Zustän digkeit getroffenen Abmachungen der verfassungsmäßigen Be hörden aufreizen, solche Handlungen billigen oder verherrlichen oder die verfassungsmäßigen Organe und Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährden den Weise verächtlich machen. Zuständig für den Ausspruch des Verbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Vollzug notwendigen Vorschriften erläßt. ß 5. Wer einie nach § 4 verbotene Versammlung usw. ver anstaltet oder in einer solchen verbotenen Versammlung usw. als Redner auftritt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 000 Mark und mit Gefängnis nicht unter einem Monat, wer an einer solchen verbotenen Versammlung usw. teilnimmt, mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark und mit GeMgnis oder mit einer dieser Strafen bestraft. In Paragraph 6 werden die Beschwerdebestimmungen geregelt. Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wir kung. Der Schlußparagraph 7 sagt, daß die Verordnung mit dem Tage der Verkündigung, also sofort, in Kraft tritt. Auf -er Suche «ach -en M-r-ern. Beerdigung Erzbergers in Biberach. Die Nachforschungen nach den Mördern des Abgeord neten Erzbergers stoßen auf sehr große Schwierigkeiten und haben in den ersten Tagen dieser umfassenden Ar beiten zunächst zu keinem greifbaren Ergebnis geführt. Ehe der Abgeordnete Diez die Nachricht von dem Morde nach Griesbach brachte, war so viel Zeit vergangen, daß di« Mörder, vermutlich im Automobil, auf ihrer Flucht einen großen Vorsprung gewinnen konnten. Auch hatte der Regen alle Spuren stark verwischt, so daß die Poli zeihunde keine sichere Arbeit leisten konnten. Die von Berlin aus abgesandten dreißig Polizribeamten werden unterstützt von badischen Sicherheitsbeamten. Noch am Sonntag wurde eine Streife durch die Waldungen und in der wetteren Umgebung veranstaltet. In dem Ork Petersthal ist es gelungen, einen Mann aufzugreifen, der wichtige Bekundungen machen konnte, welche auf eine neue Spur leiten. Alles einzelne darüber wird natürlich geheimgehatten. Die Reichsregierung hat eine Belohnung von 100 000 Mark für die Ermittlung der Täter oder der Anstifter ausgesetzt. Für dir Verteilung ist die Badische Landespolizet in Karlsruhe zuständig. — Bei der ärztlichen Unter suchung der Leiche des ermordeten Abgeordneten wur den im Körper sechs Geschosse gefunden und zwar im Kopf, im Hals, in der Brust und im Unterleib. Zwei Geschosse haben den Körper ganz und gar durch schlagen. Die Beerdigung wird nicht, wie ur sprünglich geplant, in Berlin, sondern in Biberach, wo Erzberger gewählt wurde, stattfinden. Die Stadt hat für ihn ein Ehrengrab gestiftet. Die feierliche Einsegnung der Leiche hat in Oppenau stattgefunden. Große Scharen der Bevölkerung und zahlreiche Persönlichkeiten der poli tischen Welt waren dabei anwesend. Der Reichspost minister Giesberts hielt als Vertreter der Reichs- regierung «ine Rede, in der er sagte: Wir wissen heute «och_vtM. sb dieses. Verbrechen nicht die Einleitung zu Meine Zeitung für eilige Leser. * In Berlin wurde ein vorläufiges Wirischaft Sab- kommen zwischen Deutschland und Italien abgeschlossen. * Die Reichsregierung erläßt einen Aufruf und eine Verord nung zum Schutz der staatlichen Ordnung und Sicherheit. * Der ermordete Abg. Erzberger wird nicht in Berlin, son dern in Biberach beerdigt. * Die sozialdemokratischen Parteien haben für Mittwoch große gemeinsame Kundgebungen „gegen den politischen Mord und für die Republik" angekündtgt. * In Potsdam wurden bei einer großen linksradikalen De monstration zwei Arbeiter von einem in Notwehr handelnden Schutzpolizisten erschossen. * Die Tagung deS BölkerbundSrateS über Ober- Schlesien hat in Genf begonnen. Ishii hat seinen Bericht fertiggestellt. - * Der ehemalige Kaiser Wilhelm II. gab nunmehr seine Zu- stimmung zur Veröffentlichung deS 3. Bande- der Bismarck- Erinnerungen. wSckeutltck S «alt Dienstag, Donnerstag. Sonnabend, nachm. 4 Uhr : ohneAurttag«, Post einscdl. der PostaedührenMK-^75. Sm Fall« höherer : Nwalt, Krieg, streik oder sonstiger Störung« des Bett ebe- Hat der Bezieher : Kew« Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Amtliches. Brennholzversteigernng. Naunhofer Gtaatsforstrevier. Im Ratskeller zu Naunhof, Freitag, ».September, /,l0 Uhr: 14 rm hart, und 299 weich. Brennholz in kleinen Posten von 1 bis 3 rm. Forftr-vi-rv-rwattung Nauuhof. Forftrentamt Orimma. Schlußvkmfl- ^8^ ' Drahtnachrichten vom 80. August. — Beerdigung Erzbergers erst am 2. September. ' Berlin. Die Beerdigung Erzbergers, die bekanntlich nun mehr in Bibertch, dem Hauptott seine- Wahlkreises, stattfinden soll, ist dem Vernehmen nach auf Freitag, 2. September ver schoben worden. Bis dahin dürfte der Katholikentag in Frank furt sein Ende erreicht haben, so daß allen führenden Männer« der Zentrumspattet Gelegenheit zur Teilnahme geboten ist. Der Nachfolger FrauendorserS. Berlin. Der Reichspräsident hat an Stelle de- vor kurzem durch Selbstmord verstorbenen Staatssekretärs von Frauen, dorfer den Präsidenten der Etsenbahndirektion München von Franck zum Staatssekretär bet der Zweigstelle Bayern deS RetchSverkehrSministeriumS ernannt. Die Verfolgung der Mörder Erzbergers. Offenburg: Zu dem Mordanscklag auf Erzberger erhält die Offenbuger Zeitung noch folgende Mitteilungen: Die bei den Täter gingen in einem so geringen Abstand hinter den beiden Abgeordneten her, daß man sie allgemein sür ihre Söhne hielt. ES wird berichtet, daß die beiden Täter wieder holt im Vorbeigehen die Zimmer deS Abgeordneten Erzberger beobachteten. DaS wurde auch unmittelbar, bevor ste am Frei- tag morgen in den Wald gingen, gesehen. Nach der Tat flüch teten ste in der Richtung nach dem Kniebis und fragten den Straßenwan nach der Wegrichtung. Die angesetzten Polizei- Hunde verfolgten die Spur der Täter ebenfalls, so daß die Fluchtrichtung seststeht. DaS ganze Kniebtsgebiet ist von Gen darmerie umstellt. Beabsichtigter Anschlag auf eine Eisenbahnbrücke. Bielefeld. In einer unmittelbar an dem Viadukt der Bahn Köln—Hannover—Berlin gelegenen Ziegelei fanden spielende Kinder eine Sprengstoffladung. Sofort vorgenom mene Nachgrabungen förderten drei Kisten deS sehr gefähr lichen Sprengstoffes Donamtt und etwa 20 Meetr Zündschnur zutage. Der Zweck der Vergrabung ist noch nicht klar; eS liegt aber die Vermutung nahe, daß ein Attentat auf die Brücke geplant war. Schießerei -wischen Stahlhelmleuten und Kommunisten. Magdeburg. Bet der Stahlhelm-Fahnenweihe in Wuelfer- ftedt kam eS bei den beiderseitigen Umzügen zu einem blusigen Zusammenstoß zwischen den Stahlhelmleuten und au- Hal- berstadt, Oschersleben und Braunschweig gekommenen Kommu- insten und Unabhängigen. Gleich zu Anfang wurde ein 61- jähriaer Oberpostsekretär auS Magdeburg durch Kopf- und Beinschuß getötet. Die Schießerei nahm dann einen immer größeren Umfang an. ES gab zahlreiche Verwundete. Wissenschaftliche Gesellschaft für Luftfahrt. München. Vom 4. bis 6. September d. I. findet hier unter dem Protektorat des Prinzen Heinrich von Preußen die 7 ordentliche Mitgliederversammlung der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Luftfahrt E. V. statt. Außer den ordentlichen Sitzungen sind Ausflüge in- Isartal und nach Augsburg zur Besichtigung der dortigen großen Werke besonders der Ma- schinenfabrik AugSburg-Rürnberg, der Ballonfabttk A. Rie- dinaer A.-G. und der Bayerischen Rumpler-Werke sowie eine Besichtigung des deuten Museum- in München vorgesehen. Zusammenbruch eines bedeutenden SpottkonzernS. ,, Dortmund. Auch den westdeutschen Sportkonzern Uebbing ", Eo. in Dortmund hat letzt sein Schicksal erreicht. Die h*tt da- Geschäft geschlossen und oie Ge schäftsräume unter Sregel gelegt. Die Schulden deS westdeut- Schutz derstaailichen Ordnung Ein Aufruf der Reichsregierung. Unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten fand Mon tag eine Kabinettssitzung in Berlin statt, in der folgender Aufruf der Regierung an das Volk beschlossen wurde: Schon seit geraumer Zeit erfüllt es die Reichsregierung mit Besorgnis, daß die öffentlichen Sitten in Deutschland immer mehr in Verfall geraten und die Grundlagen von Reich und Staat zu erschüttern drohen. In einer Zeit, in der alle Kräfte der Nation daran gefetzt werden müßten, die morali schen, sozialen und wirtschaftlichen Schaden des Krieges zu heilen, geht eine zügellose Agitation immer offener anS Werk, die politischen und staatlichen Fundamente zu untergraben, auf denen sich der Neubau des Deutschen Reiches erheben soll. Die Sprache der Presse, welche diesen unheilvollen Bestrebungen dient, wird von Tag zu Tag eindeutiger; ste zeigt, daß der Plan gewissenloser Elemente und Gruppen, die den gewalt- samen Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung betreiben, in weitere Kreise des Bölkes getragen werden soll. Offen und in rohester Form wird in solchen Organen und in Versammlun- gen zu Gewalttaten an politischen Gegnern, ja zu Mord aus- gefordert. Augenscheinlich halten die Führer dieser Bewegung die Zeit für gekommen, in der die Ziele nicht mehr verschlei ert zu werden -rauchen, sondern offen bekannt werden dürfen. Die Reichsregierung wird von dieser Bewegung als ein Klün gel unfähiger, schwächlicher und undeutscher Politiker darge- stcllt, deren Beseitigung patriotische Pflicht sei. Neben und in den Parteien, die in parlamentarischer Opposition stehen, ge winnen in letzter Zeit Organisationen, Vereine, Gruppen und Persönlichkeiten an Bedeutung, die aus Hatz gegen die demo- lratisch-republikanifche Stuatsform offen zur Berachtung der Verfassung und Übertretung der Gesetze auffordern. Die Rot vcs Vaterlandes macht es zur doppelten Pflicht, mit Hatter Hand diesem Treiben teils gewissenloser, teils verblendeter Ele- mente entgegenzutreten. Ein schwerer Winter steht Deutsch land bevor: noch lasten aus unS die schweren drückenden Fol- gcn des verlorenen Krieges, noch ist Oberschleflen dem Reich nicht gesichert. Seine Rettung, für welche die Regierung seit Monaten zäh und nicht aussichtslos kämpft, kann durch einen offenen Ausbruch innerer Zwistigkeiten in Frage gestellt wer- den. Der politische Kredit des Deutschen Reiches darf nicht erschüttert werden in einem Augenblick, in dem wir den An spruch aus Oberschleflen aus die Grundsätze der Demokratie be gründen. Ebensowenig kann eS geduldet werden, datz durch politische Unruhen die Wirtschaftskraft Deutschlands geschwächt wird, die zur Abtragung der schweren uns auferlegten Lasten aufS höchste angespannt werden mutz. Nur durch dauernde un- gestörte Arbeit kann es gelingen, Reich und Volk über die schwe- rcn Zeiten hinwegzuführen, in den Teurung und steuerliche Höchstleistung nebeneinander hergehen. In dieser Lage des ! BaterlandeS die Verfassung und die Gesetze antasten oder ver- ächtlich machen, heitzt eine zweite, in Wahrheit erst vernichtende ! Niederlage und damit den Zerfall des Reiches vorbereiten. Die ' Reichsregierung ist deshalb entschlossen, daS zu tun, was die Zeitumstände und die Provokationen der Gegner der Verfassung gebieterisch erheischen. Die Verfassung, welche die demokrati- , schen Forderungen der Freiheit der Presse, der Vereine und der Versammlungen verwirklicht, gewährt zugleich die Mög- ! lichreit, diese Freiheiten zu beschränken, wenn sie zur Beseiti gung der Versaffung selbst und aller Freiheit schlechthin mitz- ' braucht werden. Von dieser Befugnis, die dem Rcichspräst- d nten -usteht, wird durch den folgenden Erlatz Gebrauch ge macht. Die ReichSregirrung hofft und ist überzeugt, datz alle rechtlich Denkenden und -um Wiederausbau deS BaterlandeS willigen Deutschen hinter sie treten und mit ihr zum Schutze der Versaffung und der Gesetze -usammenwirken. Sie wird mit unerbittlicher Strenge gegen jede Auflehnung vorgehen und fordert alle Organe deS Reiches und der Länder aus, in i Vi lliger Unparteilichkeit und ohne Ansehen der Person der Ver ordnung rücksichtslose Geltung zu verschasfen. Im AnMuß an diesen Aufruf wurde eine Verord- ! nung beschlossen, in der Bestimmungen über Presse- und , Druckschriften, Versammlungen, Vereine, Aufzüge und Kundgebungen aufgestellt werden. schen Sportkonzerns werden aus rund sechs MtMonen Mark geschätzt. Die Kasse enthielt jedoch nur 3Z0 Mark, da Uebbing sie vor seiner Abreise aus Dortmund geleert hatte. Uebbing beschäftigte 19 Hauptagenten, von denen jeder wieder mit einer mehr oder weniger großen Zahl von Unteragenten arbeitete. Uebbing hatte auch einen Rennstall, der aus 13 Pferden be stand, von denen jedoch nur ein einziges Uebbing gehörte, wäh rend die übrigen 12 unbezahlt im Stalle standen. r Anzeigenpreise r Di« 6 gespaltene Korpuszeile 70 Psg., auswärts S0 Psg. Amt- r - sicher Teil Mk. 1.S0. Reklamezeile Mk. 1.SO. Betlagegebühr pro Kundert Mk. L—. r : Annahme der Anzeigen bi« spät«»«« 10 Uhr vormittags des Lrscheinungstages, r ; größere noch früher. — All« Anzeiaen-Dermittlungen nehm«» Auftrage entgegen. — * : Bestellmtgen werd« von de« Austräger« od«r ta d«r Geschäftsstelle angenommen. r gründet sich auf Artikel 48 der Verfassung und bestimmt zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ord- l nung im wesentlichen: 8 1. Periodische Druckschriften, deren Inhalt l zur gewaltsamen Änderung oder Beseitigung der Versaffung ! oder verfassungsmäßigen Einrichtungen des Reiches oder eines ! feine, Länder zu Gewalttaten gegen Vertreter der republika nisch-demokratischen StaaiSform, zu Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültigen Verordnungen oder gegen die innerhalb i ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der verfaffungS- ! mäßigen Behörden aufjordert oder anreizt, können für die