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r Nachrichten für Naunhof Fernruf: Amt Naunhof Nr. L 32. Jahrgang . Freitag, den 29 Juli 1921 Nummer 89 Amtliches 4. Juli bis 31. vom 4. Juli 1921 geltenden Brotkarte » Sal« in Nmrn^I - Oetr. 8t er >n. lt Glätten ittanstalt Osrtenstrnke4i. > 1921. schon Leser des chromans. f^rau 8lckmicfl berkockrieil ickwün8cN6 ik Bekanntmachung, betr -e« Steuerabzug. Nach den Uebergangsvorlchrtsten in Art. III des Gesetzes über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn v. 11. Juli 1921 (A. G. Bl. S. 845), die nach Art. IV mit Wirkung vom 1. April 1921 in Kraft getreten find, ist vom L. August LOLI an der Steuerabzug wie folgt zu bewirken: U5t zvv. Der Westsächsische Kommunalverband für den Bezirksverband Grimma. »SV ix amerikanisches Weizenmehl zum Preise von 2,6« Mk. ausgegebe». Stimma, 27. Juli 1921. ie Ermittelungen kr wurde wegen tet und ist auch ihe anderer Be- Zeamte, Offiziere schädigt worden, verden die ersten gegeben werden; - große Vorräte mächst nicht sehr kensammler wer bet der Marken- >. 2, auSaegeben. Karten (mit der daS Marlenbild, rettenden Posttl- ierhaltene kenolle erkaufen. ichtigen bei fttrth, Baumstr. -ort. ) Sporlabzeicheu? le 15 MK. für ein die Ortsgruppe des mein Bild etnzu- ! von meinem Ber- Termin stelle ich mich r nicht bestandenen tach Bestehen aller zruppe desD. R. 21 ckt. der tu Langfuhr tädttscheu Brenn- schwere Wechsel- Dem ehemaligen Verteilung von amerikanischem Weizenmehl In der Zelt vom 2S.—30. Juli Juli der 1921 werden auf Abschnitt und Umgegend (Dlbrechtshain, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshai«, Fuchshai«, Groß- und Kleinsteivberg, Klinga, KiHra, Lindhardt, Pouchr«, vlaubtuktz, Threna «st».) Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amkshauptmannschaft Grimma und des Stadtrates zu Naunhof. Die Todesopfer von Artewald. Gleiwitz. Zu der Explosionskatastrophe in Krlewald wird mich berichtet, daß die Zahl der Toten 18 bi- W beträgt, unter ihnen der leitende Betriebsingenieur. Das Meißener Domkapitel tu Gefahr. , Dresden. Das sächsische Kultusministerium hat von der turisttschen Fakultät der Leipziger Universität ein Gutachten »der die Rechtsverhältnisse des Domstistes Meißen eingefor- vert. Es scheint tue Absicht der sozialistischen Regierung in Sachsen zu sem, das Domkapitel auszulösen und sein Ler- mögen in Staatsverwaltung zu übernehmen. Unter dem Druck der „Sanktionen". Pirmasens. Der Siadtrat von Pirmasens richtete an die Reichsregierung die dringende Bitte, unermüdlich bei der En. tente auf die beschleunigte Aufhebung der „Sanktionen" hinzu- wirken. Bei deren Fortbestehen sei der Niedergang der Pirma- enser Schuhindustrie nicht mehr aufzuhalten. Arbeitslosigkeit in nie gekanntem Umfange, Teuerung und Armut würden sich alSbald einstellen. Englisch statt Französisch? . München. Im bayerischen Landtag kündigte Kultus- Minister Watt eine Beratung über die Frage an, ob in den höheren Schulen die englische Sprache an Stelle der französi- scheu bevorzugter Lehraegenstand werden solle. Danach wurde die französische Sprache an den Mittelschulen nur noch al- Wahlfach unterrichtet werden. Die „verdächtigen" Turner. LudwigShaken. Die französischen Besatzunasbehörden gehen in letzter Zeit sehr scharf gegen die Vereine in der Pfalz vor. Besonders die Turnvereine werden scharf bewacht, weil die Franzosen in jeglicher Leibesübung eine militärische Vorbereitung erblicken. So wurden dem Ludwigs hafener Turnvereine alle Turngeräte genommen unter dem Vorwand, sie würden von der Besatzungsbehörde gebraucht. Beginnende Einsicht? Par". Wir verlautet, geben jetzt auch offizielle franzö. fische Persönlichkeiten zu, daß die französische Regierung nach de mBerfatller «ertrag von Rechtswegen nicht daraufbe- stehen kann, daß die deutsche Regierung die Beförde rung von Verstärkungen durch Deutschalnd gestatte, falls dies nicht vom Obersten Rat mit Einschluß der engtttchci. und italienischen Glimmen verlangt werde. Widerlegte Märchen. London. „Daily Telegraph" schreibt auf Grund von Be- richten der englischen Offiziere in Oberschlesten, die vor einigen Wochen in Umlauf gesetzten Sensationsgeschichten über ernste Zusammenstöße zwischen den französischen Truppen und der deutschen Bevölkerung seien, wie sich jetzt zeige, in keiner Weise stichhaltig gewesen. Keine vorläufige Teilung Oberschlesten». London. Zu dem Vorschläge, vor der endgültigen Ent- scheidung über Oberschlesien bereits jetzt die reindeutschen bzw. die reinpolnischen Gebietsteile in Oberschlesien den Deut schen bezw. Polen zu übergeben, schreibt „Daily Chronicle", ein solcher Vorschlag sei wohl einmal von der britischen und italienischen Regierung gemacht, aber von der französischen ab- gelehnt worden. Es wurde keinen Zweck haben, emen solchen Vorschlag jetzt zu erneuern, wo man hoffe, die ganze Frage t« der Zusammenkunft des Obersten Rates zu regeln. Der Friede mit Amerika. Washington. Der Plan deS StaatssekttttärS Hughes, die Annahme eines revidierten Versailler Vertrages als Friedens- venrag zwischen Deutschland und Amerika durchzusetzen, ist iehlgeschlagen, und ein neuer Vertrag, der eng dem unwider sprochen gebliebenen Teil des Versailler Vertrages folgt, ist in Aussicht genommen. Es wird erwartet, daß binnen kurzem eine Mitteilung des Staatsdepartements über den neuen Frie- densvertrag mit Deutschland ersolgen wird. Die Entente-Schulden an Amerika. Washington. Der Finanzminister der Bereinigten Staa ten, Melton, verlangte für dte Regierung vom Senat Voll macht zu den Verhandlungen über die alliierten Kriegs schulden an Aemrika. Es ist aber noch durchaus unsicher, ob der Senat die ungewöhnliche Bevollmächtigung der Regierung erteilen wird. Melton deutete sogar an, daß unter Umständen Amerika gezwungen sein könnte, aus wirtschaftlichen Erwägun getz die K r 1 e g s s ch u l d e n der Alliierten zu erlassen. ES ist daS erste Mal, daß diese Möglichkeit in Betracht gezogen worden ist, Mellon fügte ausdrücklich hinzu, daß dte amerika nische Regierung im gegenwärtigen Augenblick noch nicht an einen derartigen Schritt denke. Abrüstung und Staaiskredit. Im amerikanischen Kongreß sind, daS wird niemand bestreiten wollen, der seinen zuweilen ziemlich krausen Verhandlungen zu folgen gewohnt ist, neben vielen ab sonderlichen manchmal auch schon recht gescheite Ideen zutage gekommen. Jenen wie diesen ist freilich häufig das gleich Schicksal beschieden gewesen: sie sind sang- und klanglos wieder in das Meer der Vergessenheit zu rückgesunken. Jetzt wird aus Washington gemeldet, daß der Senator Borah auf den Gedaeken gekommen ist, vorzuschlagen, daß man den früher „assoziiert" gewesenen fremden Mächten, die bekanntlich während des Weltkrieges sehr tief in den amerikanischen Staatsschatz hineingegriffen haben, sich jetzt aber um Zinsenzahlung und Tilgung dieser ! Schulden recht wenig zu kümmern belieben, etwas kräftig j aus die Füße treten möge. Insbesondere hat er es auf Frankreich abgesehen, das sich eine von vielen Ameri- ! kanern für unsinnig hoch gegriffene Truppenstärke auch für den Friedenszustand leistet, alle Abrüstungswünsche da- ! gegen immer noch recht unwillig ablebnt. An Geld, last , . .. Schluß-lenst. LrabtuachrkLte» vom 28. Nult. Die körperliche Ausbildung der Fugend. Berlin. In einer Sitzung deS deutschen ReichsauSschusseS für Leibesübungen wurde der Plan eines Gesetzes über die körperliche Ausbildungspsltcht der Jugend grundsätz lich gutgeheißen. Arbeiter, Angestellte und Beamte. Berlin. Dte zwischen dem Vorstände de- Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, deS Afabundes und des Deut schen Beamtenbundes geführten Verhandlungen über die Bil dung einer Einheitsfront oer Arbeiter, Angestellten und Be.» amten haben den Abschluß von Vereinbarungen ergeben, wonach^ sich dje drei Spttzenorganisattonen verpflichten, in der Wah rung der gemeinsamen Arbetterinteressen zusammenzuwirken. Die beteiligten Verbände stehen auf dem Boden der demokra tisch-republikanischen Verfassung des Deutschen Reichs. Sie verpflichten sich, jeder Verletzung und jeder ungesetzlichen Ände rung dieser Verfassung im Reich und in den Ländern ge schloffen entgegenzutreten. Trotzki interniert? Berlin. Ein in Berlin erscheinendes russische- Blatt be hauptet, daß dte zwangsweise Überführung Trotzki- nach^Ar- chanaelskoje von mehreren Setten bestätigt worden sei. Wenn sich diese Nachricht bewahrheiten sollte, so wäre damit der Be weis erbracht, daß Trotzkt in dem Kampfe mit Lenin unter legen ist. Stettiner Soldaten als Ruhestörer. Stettin. Das Polizeipräsidium teilt mit: Nachdem bereits am Montag abend durch Angehörige deS hiesigen Reichswehr- vionierbataillons Nr. 2 die öffentliche Ruhe und Ordnung in den Grabower Parkanlagen erheblich gestört worden war und Reichswehrangehörige sich der Feststellung ihrer Persönlichkeit mit blanker Waffe widersetzt hatten, machten am Dienstag abend Angehörige dieses selben Truppenteil- ge meinsam mit radaulustigen Zivilisten in der Nähe des Park hauses einen Angriff auf im Dienst befindliche städtische Polizeibeamte. Letztere sahen sich plötzlich einer großen Menge gegenüber, auS deren Mitte etwa 1S scharfe Schüsse sie- ! ken. Gleichzeitig drangen Soldaten mit gezogenem Seitenge- ! wehr auf die Beamten ein, worauf diese ebenfalls von der ! Waffe Gebrauch machen mußten. Die Ruhe wurde binnen kur- i zem wieder hergestellt, eine Anzahl der Ruhestörer verhaftet ! und mehrere Verletzte nach dem Lazarett, bezw. zu ihren i Truppenteilen befördert. ' Erfch-t« mschrntlich 3 «alt Dienstag, Donnerstag. Sonnabend, nachm. 4 Uhr sät i>e» sot^ad-n Tag. vet«gSpreiSt Monatlich Mk. 3.—. '/.jährlich Mk. 9.—. ohne Aurtta-«», Post einschl. der Postgebühren Mk. 9.75. Im Fall« höherer Sewall. Krieg. Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieserung -er Zeitung oder Nachzahlung des Bezugspreises. Bei sämtliche« Arbeitnehmern — ständigen wie un ständigen — tritt bei allen nach den St Juli dieses Jahres erfolgenden Lohnzahlungen außer den für den Familienstand des Ardeitsnebmers vorgesehenen Ermäßigungen in § 45a des geltenden Einkommensteuergesetzes eine weitere Ermäßigung des einzubehaltenden Betrags von 10 v. K. des Arbeitslohnes zur Abgeltung der nach §13 des Einkommen steuergesetzes zulässigen Abzüge (in der Hauptsache der sogen. Werbungskosten) ein und zwar: s) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Stunden um 0,15 Mk. für je zwei angesangene oder volle Stunden, b) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Tagen um 0,60 Mk. täglich, c) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes nach Wochen um 3,60 Mk. wöchentlich. 6) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Monaten um 15 Mk. monatlich. Dafür sind vom I. August tSSI an nicht mehr vom Arbeitslohn zu kürzen: s) die Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Kaffpflicht-, Angestellten-, Invaliden- und Erwerbslosenverfiche- rungs-, Witwen-, Waisen und Penstonskassen, sowie Beiträge zu öffentlich-rechtlichen Berufs- oder Wirt- schaftsvertrelungen, soweit sie vom Arbeitgeber entrichtet und zu Lasten des Arbeitnehmers verrechnet werden. b) sonstige Abzüge nach 8 1H des Einkommensteuer gesetzes (Sterbekaffen, Lebensversicherungs-Beiträge), insbesondere für Werbungskosten. In den Fällen jedoch, in denen Arbeitnehmer von dem Finanzamt eine Bescheinigung darüber erhalten haben, daß beim Steuerabzug höhere Abzüge als 1800 Mk. jährlich zu berücksichtigen find, lrelen diese höheren Abzüge an Stelle der vorstehends genannten Beträge. II. 1.) In den Fällen, in denen bei der Berechnung des Sleuerabzugs für ständig beschäftigte Arbeitnehmer Abzüge nach 8 13 des Einkommensteuergesetzes schon in der Zeit vom 1. April 1921 bis zum 31. Juli 1921 berücksichtigt worden sind, tritt vom 1. August 1921 an eine Ermäßigung des Steuer- abzugsdetrags (von 10 v. S.) s) um 0,60 Mk. täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Tagen, d) um 3,60 Mk. wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Wochen, c) um 15 Mk. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Monaten. ein. 2.) Zum Ausgleiche dafür, daß bei vielen Steuerpflichtigen Abzüge im Sinne des 8 13 in der Zett vom 1. April bis 31. Juli 1921 nicht schon beim Steuerabzug berücksichtigt worden find, beträgt dte Ermäßigung des Steuerabzugsbetrages von 10 v. K. für den in der Zeit vom 1. August 1921 bis 31. Oktöver 1921 gezahlten und bis zum 31. Oktober 1921 fällig gewordenen Arbeitslohn s) 1,40 Mk. täglich im Falle der Zahlung des Arbeits lohns nach Tagen, b) 8,40 Mk. wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Wochen, o) 35 MK. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeits lohns nach Monaten. 3.) Bei Lohnzahlungen, die «ach dem 31. Oktober 1921 ««ständig beschäftigte Arbeitnehmer erfolgen, kommen zm Ab geltung der nach 8 13 des Einkommensteuergesetzes zulässigen Abzüge nur dte bei 1) angegebenen Betrage von 0,60 Mk., 3,60 Mark oder 15 Mk. in Frage. lll. Den unständig beschäftigten Arbeitnehmern ist von dem Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung 10 vom Kundert des Ar beitslohns einzubehallen (8 1 c der vorläufigen Bestimmungen vom 28. Juli 1920) mit der Maßgabe, daß bei den Lohnzoh- lungen nach dem 31. Juli 1921 bis zum 3l. Oktober 1921 fich der einzubehaltende Betrag oder der vom Finanzamt auf Bescheinigung zugelaffene geringere Betrag um 0,40 Mk. für je zwei angefangene oder volle Stunden und bei den Lohn zahlungen nach dem 31. Oktober 1921 um 0,15 Mk. für je zwei angefangene oder volle Stunden ermäßigt. IV. Entlohnungen für Ueberst«ude«, Ueberfchichten, SormtagSarbeit und sonstige über die regelmäßige Arbeits zeit hinausgehende Arbeitsleistungen — deren Steuerpflichtig keit bisher schon bestand — unterliegen vom 1. August 1921 ab ebenfalls dem Steuerabzugs. Die Gründe wirtschaftlicher Natur, die seinerzeit für die Befreiung dieser Bezüge vom Steuerabzug maßgebend waren, treffen für dte Jetztzeit nicht mehr zu. Der Erlab vom 25. August 1920 — M 22205 — (Bekanntmachung vom 1. September 1920, Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 1403) ist vom 1. August an aufgehoben worden. Im übrigen bleiben dte zur Durchführung des Steuer abzugs vom Arbeitslohn erlaßenen Anordnungen unberührt. Auch wird besonders darauf hingewiesen, daß an den Abzügen für den Familienstand (für den Steuerpflichtigen, seine Ehefrau und die zu seiner Kaushaltung zählenden minderjährigen Kinder) nichts geändert wird. Als Stichtag hierfür gilt zunächst der 1. April 1921 weiter. Dte Inkraftsetzung der weiteren Bestimmungen des ein gangs erwähnten Gesetzes tst für den 1. Januar 1922 geplant. Landesfinanzamt Leipzig, Abtlg. für Besitz- und Derkehrssteuern. Die Ausgabe der Brotkarten findet Sonnabend, den SO. J«tt LSS1 im Vorraum zu den Ratsgeschäfisräumen, Rathaus, Markt 1, 1 Treppe in der Zeit von 8 Uhr vor mittag biS tS Uhr mittags stakt. Es wird erwartet, daß möglichst alle Karten während der festgesetzten Ausgabezett abgeholt werden. Naunhof, am 28. Juli 1921. Der Bürgermeister. r ««zetgeupreise t Die S gespaltene Korpuszetle 70 Psg., auswärts 80 Pkg. Amt- r ltcher Teil Mk. t.SS. Reklamezeile Mk. 1.50. Beilagegebühr pro Sunden Mk. L —. r Annahme der Anzeigen bis spätestens t0 Uhr vormittags des Srschetnungkiages,; größere noch srüher. — Alle Anzeigen-VermiNlungenMehmen Aufträge entgegen - ; Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen. . Druck und Verlag: Güuz a Kale. Rannbvf bei Leipzig, Mark! 2.