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Nachrichten für Naunhof fttr die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmaunshai«, Fuchshatn, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Setfertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Amtlicher Anzeiger SM»str. Gou»tag»beUag< Sachs. Landeszeitung S«mfpr»ch« Nr.» Lr,cye>n. wöchenlilch dreimal: Diensiag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljahrl. 1 Mk. 75 Psg., monail. 60 Psg. durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 2 Mit. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Psg., auswärts 20 Pfg. Amtlicher Teil 40 Psg. Reklamezeile 40 Psg. Betlagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme -er Anzeigen bis 10 Uhr »orm. Nr. 150. Sonntag, den 23 Dezember 1917. 28 Jahrgang. Bon den Kriegsschauplätzen. Amlltch, Großes Hauptquartier, 22. Dezember 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Bei Westroosebeke sowie bei Queant und Moeuores vorüber gehend erhöhte Artillerietätigkeit. In kleineren Vorseldkämpfen wurden Gefangene gemacht. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz: In einzelnen Abschnitten längs der Ailette, in der Champagne und auf dem östlichen Maasufer lebte das Artillerie- und Minen- seuer in den Abendstunden auf. Heeresgruppe Herzog Albrecht: » Ein Erkundungsvorstoß nordöstlich von Thann führt« zur Ge fangennahme einer größeren Anzahl Franzosen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Mazedonische Front. Im Cernabogen, zwischen Wardar und Doiransee und in der Slrumaebene verstärkte sich zeitweilig das Artillertefeuer. Italienische Front: Am Nachmittag griff der Italiener den Monte Asolone und die westlich davon gelegenen Höhen vergeblich an. Auch am Abend er neut durchgesührte feindliche Angriffe scheiterten. Die Feuertätigkeit blieb zwischen Brenta und Piave rege. Der Erste Geueralquartiermeister Ludendorff. Amtliches. Verordnung SbrrdHöchstpreiseftrSchafvieh. Unter Aufhebung der Verordnung über den gleichen Gegenstand vom 15. Juli !916 (Sächsische Skaatszeitung Nr. 161) wird folgendes bestimmt: Vom 15. Januar 1918 ab gelten für Schafoieh ab Stall und Standort für den Zentner Lebendgewicht folgende Höchstpreise: 1. Für vollfleischige Lämmer und Lammböcke ohne breite Zähne M. 100,—, 2. für oollfleischige Hammel mit nicht mehr als 4 breiten Zähnen und vollfleischige Schafe mit nicht mehr als 2 breiten Zähnen und nicht trächtige Schafe mit nicht mehr als 4 breiten Zähnen, die noch nicht gelammt haben M. 90,—, 3. gutgenährles älteres Schofvieh....... M. 80,—, 4. für geringgenährtes Schafoieh jeden Alters, auch Zucht böcke M. 70,—, 5. für minderwertiges, abgemagertes Schafvieh jeden Alters nach Werk, jedoch nicht über M. 50,—. Heidschnucken werden in allen Klassen um 20°/, niedriger als die übrigen Schafe bewertet. Di« Feststellung des Lebendgewichtes ersolgk am Standort -er Tiere unter Abzug von 5°/,. Dresden, am 15. Dezember 1917. 3229 II v III Ministerium des Innern. 6218 AufVeranlassung des Herrn Staatssekretärs des Kriegsernährungs amtes wird angeordnet: DitVersendungmnHülsenfrüchten mit der Bahn ist nur zulässig auf Grund einer von der Reichsge- treidestelle ausgestellten Versandgenehmigung. Diese wird erteilt durch einen Vermerk auf den Verladepapieren. Diese Verordnung tritt am 23. Dezember 1917 in Kraft. Dresden, den 20. Dezember 1917. 2212 oUv VIII Ministerium des Innern. 6232 Ausdrusch Ml- Inanspruchnahme von Getreide lud Hülsenfrüchten. Das Königliche Ministerium des Innern hat den Termin, bis zu dem sämtliches Getreide und sämtliche Külsenfrüchte ousgedroschen und abgeliesert werden müssen, auf den 15. Januar 1918 festgesetzt. Bis zu diesem Tage müssen sämtliche Vorräte ausgedroschen und an den zuständigen Kommissionär abgeliefert werden. Zurückbehalten darf nur werden das Saatgut in der zulässigen Menge, der Selbst versorgerbedarf und die zur Dersülterung sreigegebenen Mengen. Die Besitzer von Vorräten, die nicht rechtzeitig ausdreschen und abliefern, haben Zwangsmaßnahmen zu gewärtigen. Nach dem 15. Januar 1918 wird durch örtliche Nachschau nach- geprüft, ob den Vorschriften in der richtigen Weise entsprochen worden ist. Grimma, 20. Dezember 1917. 6etr. 1042. Der Veztrksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. R.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. Sitzung svericht. In der gestrigen 21. diesjährigen Sitzung ist folgendes beraten und beschlossen worden. 1. Don einer Mitteilung der Königlichen Amtshauptmann schaft Grimma über die Zugehörigkeit des Flurstücks 6 der Naunhofer Waldwiesen zum Gutsbezirk Ammelshain nahm man Kenntnis. 2. Don dem Bericht über die in Leipzig stattgefundene Versammlung des Gemeindeversicherungsverbandes Leipzig nahm man Kenntnis. 3. Den Schulhausmann Schröter soll der von ihm im Jahre 1917 gepachtete Teil der Wiese an der Kläranlage auf ein weiteres Jahr — bis 1. Oktober 1918 — zu dem seit herigen Preise von 25 M. pachtweise überlasten werden. 4. Dem Dolkszählern soll die seither gewährte Vergütung von je 3 M. auch für die letzte Volkszählung bewilligt werden. 5. Der Stadtgemeinderat erachtet zur Zeit ein Bedürfnis zur Errichtung eines Mietseintgungsamts in Naunhof nicht als vorliegend. Im übrigen wurde von einer darauf bezüglichen Verordnung des Königlichen Ministeriums Kenntnis genommen. 6. Dem Ansuchen des Diakoniffenhauses zu Leipzig auf Erhöhung der Vergütung für Ueberlastung der Gemeinde schwester in dem mikgekeilten Umfange wurde stattgegeben. 7. Eine Stiftung des verstorbenen Lerrn Iustizrats Tränkner in Löhe von 30 Mark wurde dankend angenommen. 8. Die bei den Lerren Moritz und Wönicker eingestellten städtischen Milchkühe sollen an einen hiesigen Fleischer verkauft werden. 9. Von einem Angebot über Brennholz soll des hohen Preises wegen kein Gebrauch gemacht werden. Dagegen soll versucht werden, aus dem Königlichen Staatsforstrevier Naun hof Brennholz zu bekommen. 10. Zu einigen Lebens mittelfragen wurde Entschließung gefaßt. 11. Die städtischen Laushaltpläne, die mit 80000 Mk. Fehlbetrag abschließen, wurden genehmigt Don der Löhe des Fehlbetrags der Kirchenkasten (11 000 Mk.) nahm man Kennt nis. Der Fehlbetrag in dieser Löhe wurde für unbedenklich erklärt. Die Gemeindesteuer im Jahre 1S18 soll nach 130°/» der Normalsteuersätze und nach 20 Pfg. je Grundsteuereinheit (für Auswärtige 40 Pfg.) erhoben werden und zwar an den bisherigen 3 Terminen. Die seither gewährte Gasgeldrückver gütung soll vom 1. Januar 1918 wegfallen. Die Laushall- pläne selbst sollen zum Druck ausgeschrieben werden und die Drucklegung erfolgen. Naunhof, am 22. Dezember 1917. Der E1adtge«ei«derat. Ausgabe der Aleischvezagsaasweise. Die Ausgabe der FleifchbezugSausweise findet Montag, den 24. Dezember 1917 Vormittags von 8 bis 11 Uhr im RathauSfaale für die Einwohner Naunhofs statt. Die Ausweise werden ausgegeben von 8 bis V Uhr für die Einwohner der Badergaffe, Bahnhofstraße, Bis- marckstratze, Brandts» Straße, Breite Straße, Leipziger Straße, Lutherslraße, Markt, Melanchthonstraße, von 9 bis tv Uhr Gartensiraße, Göthestraße, Grimmaer Straße, Großstein- berger Straße, Lainskraße, Moltkestraße, Mühlgaffe, Nordstraße, Oststratze, Parthenstraße, Schillerstraße, Schloßstraße von LV bis 11 Uhr Kaiser-Wilhelm-Slraße, Klingaer Straße, König-Albert- Straße, Körnerstraße, Kurze Straße, Lange Straße, Schul- straße, Waldstraße, Wasserwerk I und ll, Weststrabe, Wiesenstratze, Würzner Straße, selbständiger Gutsbezirk, Staatsforstrevier Naunhof. Naunhof, am 22. Dezember 1917. Der Bürgermeister. Sonn- und Kesttagsruhe im HandelS- gewerbe. Anläßlich des WihnachisftsteS ist am Sonntag, den LS. Dezember d. I- im Hanvelsgewerbe gestattet: 1. Der Verkauf von Brot und weißer Bäckerware de» ganzen Tag bis abends 9 Ubr. 2. Der Handel mit Milch und der Kleinhandel mit Hel- zungs- und BeleuchtunqSmaterial den ganzen Tag bis abeud- 9 Uhr, aber nicht während des VormtttagSgotteSdiensteS. 3. Der Verkauf von sonstigen Eßwaren, Konditorei- und Materialwaren von ö—10 Uhr vormittags und von 12 Uhr mittags bis 9 Uhr abends, aber nicht während des Nach mittagsgottesdienstes. 4. Der Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren von S—10 Uhr vormittags, und von 12 Uhr mittags bis S Uhr abends, aber nicht während des Nachmittagsgottesdienstes. 5. Der Kleinhandel mit anderen als den vorgenannten Gegenständen von 12 Uhr mittags bis S Uhr aKendS, aber nicht während des Nachmittagsgottesdienstes. Hierbei ist auch die Beschäftigung von Gehilfen, Lehr lingen und anderen gewerblichen Arbeitern gestattet. Naunhof, am 18. Dezember 1917. Der Bürgermoistor. Die hiesigen RatS-Geschäftsräume einschließlich der Standesamts sind Montag, den 24. d. M., von vor mittags 8 dis nachmittags 3 Uhr ununterbrochen ge öffnet. Naunhof, am 22. Dezember 1917. Der BürgerMfist«. Vergebung des Gaswassers. Das im Jahre 1918 zu gewinnende Gaswaffe» der hiesigen Gasanstalt (etwa 1000 Zentner) soll verkauft und nach Bestimmung der Gasanstalt abgefahren werden. Angebote sind bis längstens den 31. d. M. hier einzu reichen. Naunhof, am 22. Dezember 1917. Der Stadtgemeinderat. vereinsbanli Daunkof ttaunkot Aredik-Gewührung. Liskaulierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Scheck- und Giro-Verkehr. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. g»n>lPr«ch« 44. : 10—I Uhr. P»M«4ck»nt»: NN»»«» Nr. 107« Vor Weihnachten. Tin Volk von der Veranlagung der deutschen Stämme läßt sich durch keine Anwandlungen unangebrachter Weich heit dazu bringen, in dem eisernen Ringe, den «S zur nationalen Verteidigung seit über drei Jahren über eine halbe Welt gespannt hat, auch nur ein Glied locker zu lassen. Wenn einem, dann ist es dem deutschen Kriege» gegeben, die Zähne zusammenzubeißen und in eiserner Pflichterfüllung und Muteutfaltung unerschütterlich zu sein, auch wenn innere Gefuhlsmomente auf seine Seele ein dringen. Aber das treue Heimatsempfinden lebt sich 1» ihm dennoch aus, und nichts ist ergreifender, als die rührende Kindlichkeit, mit der dies so oft zum Ausdruck kommt. Es ist ein Höhepunkt dieser herzgewinnenden Eigenart, wenn um die winterliche Sonnenwende wir uns den Tagen des Weih- nachtsfesteS nähern. Millionenfach vermehren und ver weben sich die Fäden, die sonst sich zwischen Front und Heimat spinnen. Und nun zeigt uns diese vierte Krieg-- Weihnacht — von ferne noch — einen Verheißung-- sch immer, als solle der Stern der Erlösung, der de» Menschen dereinst große Freude kündete, langsam auch für die Völker unserer Tage heraufsteigen. Des Dienstes ewig gleichgestellte Uhr streicht grausam hinüber für manche» unserer braven Feldgrauen auf einsamer Wacht auch über die Stunden des Heiligabends, die ihm mit seinem ganze» Sinnen und Sehnen den Lieben am fernen Herdfeuer un- unter den Tannenlichtlein mächtig verketten. Aber der KreiS derer, die sich auch für die beschau lichen Festtage aufgerufen sehen zu schwerer und verant wortungsvoller Arbeit im Dienste des Vaterlandes, hat sich erweitert. Unsere Diplomatie, die Staatsmänner unserer Reichsleitung und im Umkreise die führend« Köpfe deL nationalen Leben- sahen sich in unverhoffter Schnelligkeit mobilgemacht. ES ist die erfreulichste Unter brechung der Festruhe, die dem Volke beschert werd« kann. Die Grundlagen eines Frieden- imOstenftnd«, nach Verständigung-Möglichkeiten ringen, dazu ist da- Fest der Freude und Wiedergeburt, der BersShnuna und Erfüllung just die richtige Zeit. Sety Geist UW" Alk «Wt NMMNMeinl Montz- abend. Ansti-en erbitten mr bis vomittog 11 Uhr. Alt Apedition.