Volltext Seite (XML)
Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sachs. Landeszeitung Illustr. Sonntagsbeilage Sernsprechee Nr. r für die Gemeinden Albrechtshai«, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends v Uhr. Bezugspreis jviectcljährl. 1 Mk. 75 Psg., monall. 60 Psg.. durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 2 Mk Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg., auswärts 20 Psg. Amtlicher Teil 40 Psg. Reklamezeile 40 Psg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. Nr. 122. Amtliches. Aus Brotaufstcichbezugsmarke Nr. 6. werden vom 18. bis mit 22. Oktober 125 A Auslandsmarmelade für 46 Pfg. abgegeben. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: 17. Oktober. Gesäße sind mitzubringen. Leere Marmeladeneimer sind bestimmt zurückzuliefern. Grimma, 13. Oktober 1917. 4588 b l.. Der Bezirksverband der Königlichen Amlshauptmannschaft Grimma. Warenoberberteilungsslelle C. A. Rost. Kohlrüben-Runkeln. Der Bezirksverband hat aus auswärtigen Anbauoerträgen gelbe Kohlrüben zu Speise- und Futterzwecken abzugeben. Des- gleichen sind Runkelrüben in größerer Menge zu erwarten. Preis etwa 4,25 M. für l Zentner. Der Bedarf, auch in kleineren Posten, ist bis zum 20. Ok tober bei den Orlsbehörden anzumelden. Diese haben bis zum 24. Oktober bei dem Bezirksverbande die ungefähren Bezugsmengen anzuzeigen. Grimma, 13. Oktober 1917. 6. u. 0 722. Der Bezirksverband der Königlichen Amlshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. Wie bereits in jeder Gemeinde durch Anschlag veröffentlicht worden ist, können bei Mangel an Arbeitskräften in der Landwirt schaft. insbesondere zum Einbringen und Verladen von Kartoffeln und Rüben Iungmannen. kräftige ältere Schüler höherer Lehran stalten, beim Königlichen Kriegswirtschaftsamte, Dresden N, Königs ufer 2, angefordert werden. Das Nähere ist aus den Anschlägen er sichtlich. Grimma, 13. Oktober 1917. 559 Nr. Der Bezirksverband der Königlichen Amlshauptmannschaft Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. Verkehr mit Nutz- «. Zuchtvieh. Unter allgemeiner Bezugnahme auf die in den Amtsblättern abgedruckte Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom l. Oktober 1917 über den Verkehr mit Zucht- und Nutzvieh wird nochmals auf Folgendes besonders hingewiesen. 1. Wer Rinder, Kälber, Schafe, Schweine einschließlich der Ferkel zu Nutz- oder Zuchtzwecken sowie zur Mast erwerben will, muß sich, wenn er nicht schon als Mitglied des Viehhandelsverbandes durch Belitz der großen Ausweiskarte (50 M. Gebühr), dazu be rechtigt ist, eine Ankaufsbescheinigung ausstellen lassen. Für jedes einzelne Stück Vieh bedarf es einer besonderen Bescheinigung. 2. Schweine (einschließlich der Ferkel) dürfen nur an Mit glieder des Diehhandelsverbandes mit großer Ausweiskarte, Rinder. Kälber, Schafe nur dann veräußert werden, wenn der Verkäufer ent- weder die große Ausweiskarke des Viehbandelsverbandes oder eine gültige Ankaufsbescheiniqunq vorlegt. Die Ausweiskarte des Dieh handelsverbandes für Fleischer (20 M. Gebühr), berechtigt nur zum Ankauf von Schlachtvieh gegen Bezugsschein. 3. Die Ankaufsbescheinigung wird bis aus Weiteres ausgestellt bei der Fleischverlorgungsstelle der Königlichen Amlshauptmannschaft Grimma, Langestraße 3. 4. Nicht landwirtschaftliche Schweinemäsler dürfen nur dann eine Ankaufsbeschetnigung erhalten, wenn sie Nachweisen können, daß sie im Stande sind, das anzukaufende Tier mit zur Verfütterung freigegebenen Futtermitteln während der ganzen Dauer der drei monatigen Kaltefrist ausreichend mästen zu können. Dieser Nachweis ist durch Bescheinigung der Ortsbehörde zu erbringen. Wer den Bestimmungen der Ministeriolverordnung zuwider Vieh veräußert oder erwirbt, ist mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark zu bestrafen. Grimma, 11. Oktober 1917. 1446 ffl. Der Bezirksverband der König!. Amlshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshaupkmann. Die Ordnung über die Kadaverbeseiliaung und das Abdeckerei wesen vom 3. Juli 1914 wird folgenderweise abgeändert: Zu 8 2. Im letzten Satze des zweiten Absatzes werden hinter den Worten .Dio Ortsbehördc-. die Worte .sowie der zuständige Fleisch- beschmier' eingefügt. Im 2. Satze des Absatzes L werden nach den Worten »Scuchen- vcrdachtsfällen' die Worte .nach Befinden' eingesügt. Im Absatz 5 wird Hinler den Worten .In der Stadt Wurzen' »sowie in Colditz' eingefügt. Zu 8 3. Im Absatz t unter a) wird das Wort „Klinga" gestrichen und hinter dem Worte Seifertshain das Wort „Staudtnitz" eingcfügt. Unter b) wird hinter dem Worte Kleinsermuth das Wort „Klinga" eingesügt. die Worte Schkortitz, Staudtnitz und Zeunitz werden gestrichen. Als letzter Absatz unter b) wird eingesügt »die Slaalssorfi- reviere Colditz, Glasten, Naunhof, Nimbschen:' Mittwoch, den 17. Oktober 1917. 28 Jahrgang. M ILM MM M es! Nr UM MWeW sikk- Elsien M3knt(j3L<jsllt5ck?Vo!k 7'ik'ÄickNllngspflicht! Unter c) wird hinter dem Worte Ieesewitz „Kabitzsch": hin ter dem Worte Sachsendorf „Schkortitz": hinter dem Worte Zaschwih „Zeunitz" eingefügt. Zu 8 4. An den Schluß des Absatzes 3 wird angesügt „sofern das Verbringen nach der Abdeckerei von diesem nicht angeordnet wird. Milzbrand, Rauschbrand und Rohkadaver dürfen mit anderen Kada- vern nickt gleichzeitig befördert werden. An den Schluß des Absatzes 4 wird folgender Satz angesügt: „Die Abdecker haben beim Durchfahren der Ortschaften die Fleisch behälter jedesmal zu entleeren." Zur Anlage. Unter I n) werden hinter den Worten „jedes weitere" und unter l b) hinter den Worten „jeden weiteren Kadaver- tcil" die Worte „von demselben Besitzer" eingesügt. Unter U b) werden hinter den Worten „für jedes Stück Klein vieh" die Worte „einschließlich Saugkälber und Saugfohlen" ein- i gefügt. Grimma, Colditz, Wurzen, 11. Oktober 1917. 1896 a b. Die Königliche Amtshauptmannschaft und die Stadtröte. Fortbildungsschule zu Naunhof. Im Winterhalbjahre muß der Unterricht in allen Klassen z Mittwochs von I—4 Uhr stattfinden, damit Heizung und i Beleuchtung der Schulzimmer in den Abendstunden unterbleiben ! kann. Zum Unterrichtsbeginn, Mittwoch, den 17. Oktober nachmittags 1 Uhr, haben daher alle Fortbildungsschüler zu erscheinen. Naunhof, den 13. Oktober 1917. Schäfer, Schuldirektor. Bekanntmachung. Nummer 17 des Verordnungsblattes vom Jahre 1917 , des Ev.-lulh. Londeskonfistoriums für das Königreich Sachsen ! ist eingegangen und liegt für die Mitglieder der Kirchgemeinde ! Naunhof in der Kirchenexpedition zur Einsicht aus. Naunhof, 15. Oktober 1917. Das Ev. Inth. Pfarramt Naunhof, i Wsm Illis VeMM »WM i« UsM IZZlicb Lin- unci Hückrablungen: Verrinsung 4"». s Kei ' ,jäkrlicker Künck'ßung8kri8t 4',° «. QroLere kinluxen del länx. Kunciixunx Kobers Xinssstre. : 10—1 Vv^tsetieekkunio: I.eiprlx Xr. 1078.? Räuber ober Mörder? Wenn es nicht so unendlich traurig wäre, man könnte lachen über das kindische Spiel, das unsere Feinde fort gesetzt mit ihren eigenen Lebensinleressen und mit dem Frieden der Welt treiben. Noch ist es nicht gar zu lange her, daß einer der leitenden britischen Staatsmänner, als die Rede auf Elsaß-Lothringen kam, fick leidlich ver ständig zu dieser Frage äußerte und den Franzosen zu ver stehen gab, sie möchten es sich ja doch reiflich überlegen, ob sie um dieses Kriegszieles willen den Kampf bis aufs Mesfer durchführen wollten. Auf die eng lische Hilfe dürften sie in diesem Falle natürlich rechnen, aber zwischen den Worten war ganz deutlich herauszuhören, daß man in London lieber nicht vor diese fatale Notwendigkeit gestellt sein wollte. Heute sind die Engländer bereits so weit, daß sie mit vollen Segeln in das elsaß-lothringische Fahrwasser ihrer Bundesgenossen hinein- steuern. Sprechen die Franzosen nicht anders als von den geraubten Provinzen, von den deutschen Räubern und Vergewaltigern, so stimmen die Engländer bereits rück haltlos in diese Tonart ein, und bald wird es auf der ganzen Welt keinen Menschen mehr geben, der nicht zu unseren sonstigen unzähligen Schandtaten derGegenmart auch unsere Vergangenheit noch mit dem Makel des Länder raubes belastete. Und in der Tat: wenn wir jetzt die Barbaren, die Kindermörder und Frauenschänder sind, als die man uns tagein tagaus vor den Völkern bloßstellt, warum sollen wir nicht vor 47 Jahren aus nackter Raub gier in den Krieg gezogen sein? Was wissen die Leute von Elsaß und Lothringen, von dem Wesen seiner Be völkerung, seiner Kultur, seiner Geschichte, da ihnen selbst das große Deutsche Reich immer noch ein Buch mit sieben Siegeln ist. Und wenn Staatssekretär v. Kühlmann unseren Feinden sein »Nein, niemals!" entgegenruft, so wird er flugs auch zum Barbaren gestempelt, so wohl gefällig man kurz zuvor die Worte ausgenommen hatte, mit denen er die belgische Frage behandelte. Ack, wie kurz das Gedächtnis der Welt geworden ist! Dieselben Engländer, die heute über Raub und Diebstahl schreien, haben uns 1870 in der geschichtlich notwendig ge wordenen Auseinandersetzung mit Frankreich ermutigt, haben in dem Siege der deutschen Sache einen Triumph der Gerechtigkeit erblickt und die Abtretung von Elsaß- Lothringen als die selbstverständlichste Sache von der Welt gebilligt. Damals hatten sie noch Sinn für die Tatsache, daß die Franzosen diese beiden Provinzen einstmals vom deutschen Reichskörper gewaltsam losaeriisen Hollen, und der Zumutung, wir sollten Vazner L vo. lieivii8kuick-lliro-Xovto. «I«i» Isjprtx. l>>,ro8preok-äu8oklü88v 4001 u. 19154. Lostsokevk-Xuuto 50355. ^usfukrung «Ilvr ksnkmüssigvn Lesokükts. nekmen leieknungvn »ufüie neue Vll. veuteke Kniegesnleike (4 o/oZekatrsn^veieungen u. 5°/o4nleide) ru üen Ol-iginstbelj mgung. 8p68enfi-ei entgegen.