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Nachrichten für Naunhof für die Gemeinden Albrechtshain, Athen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshai«, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Sachs. Landeszeitung Aernspeocher Mo-R Amtlicher Anzeiger Sllnftr. Sonntagokeilag^ o^imal: Dieaslag, Duauerstag u. Sonnaoeuo, aoeiwö 6 Uhr. Bezugspreis Mit der Illupr. SoniUagsdejlage vierteljährl. I Mk. 75 Psg., durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 2 Mk. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg. Amtlicher Teil sechsgespaltene ZeR 20 Psg. Reklamezeile 30 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr norm. Nr. 109. Sonntag, den 16. September 1917. 28. Jahrgang. Amtliches. Kartoffel-Ernte. I. Jeder Karloffelerzeuger, der über 200 qm mit Kartoffeln bebaut hat, ist vom 15. September!917 an verpflichtet, bei der Kartoffel ernte das Gewicht der geernteten Mengen fortlaufend täglich sestzustellen und in eine Liste einzutrogen. Die Liste ist nach untenstehendem Muster einzurichien. Vordrucke hierfür werden den Gemeinden zur Aushändigung an die Kartoffel - Erzeuger, den selbständigen Gütern unmittelbar vom Bezirksverdande übersandt werden. In diese Liste ist außerdem bei der Wintereinlagerunz der Kartoffeln, insbesondere in Mieten, das Gewicht der eingelagerten Mengen in der vorletzten Spalte genau einzutragen. Ferner ist am Schluß der Liste vom Erzeuger das Gewicht etwaiger, bis zum 20. Oktober 1917 noch nicht geernteter Kartoffeln — geschätzt nach dem bis dahin festgesteüten Durchschnittsertrag seiner Ernte oder durch Proberordungen berechnet — einzutragen. Die Listen sind den Gemeindebehörden sowie den Beautlragten des Bezirksverbandes jederzeit aus Erfordern zur Einsichtnahme vor zulegen. Sie haben insbesondere bei der Anfang November 1917 statlfindendenNachprüsung der geernteten Menge» als Unterlage zu dienen. II. Geerntete Kartoffeln sind so aufzudewahren, daß eine Bestandserhebung ohne weiteres möglich ist. In Kartoffelmieten dürfen andere Früchte nicht mit untergebracht werden. Gestatten es die Raumverhältnisse nicht, daß in einem Keller nur Kartoffeln gelagert werden, so sind die Kartoffeln wenigstens deutlich getrennt von den übrigen Früchten zu lagern. III. Zuwiderhandlungen werden nach tz 17 unter 3, der Bundesratsoerordnung vom 28. Juni 1917 über die Kartoffelversorgung mit Gefängnis bis zu I Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Grimma, 14. September 1917. ll. 1358. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmaunschaft. In Vertretung Schmidt. Gemeinde Kommunalverband Grimma Nome des Kartoffelerzeugers Es wurden geerntet: Kasten mit am je Pfd. Zahl Körbe mit jc Psd. Zahl Säcke mtl Zusammen je Psd. Zahl Ztr. Psd. Eingemtetet wurden ! am j Ztr. ! ! '! j s Bemerkungen Ablieferung gebrauchter Säcke. Sämtliche Säcke, die mit Ware gefüllt von den Verbrauchern einschließlich Sack erworben werden oder erworben sind, werden auf grund der Bekanntmachung der Reichs-Sockstelle vom 7. August 1917 noch Entleerung für die Reichs-Sackstelle in Anspruch ge nommen. Die Säcke werden von den damst beauftragten und mit Aus weis versehenen Sackhändlern gesammelt. Die Kändler zahlen die nach Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. August 1817 seftge- setzten Köchftpreise sofort bei Empfang der Ware gegen Quittungs leistung. Erfolgt die Abholung nicht binnen 14 Tagen nach der Eni- leerung der Säcke, so ist der zuständigen Sammelstelle hiervon An- zeige zu erstatten. Der Verbraucher ist berechtigt, die leeren Säcke auch unmittelbar der Sammelstelle zu übersenden. Soweit bestimmte Industrien das Recht zum Rückkauf der leeren Säcke haben, sind die Säcke an die Industrien zurückzusenden. Sammelstelle für den Bezirk Grimma ist die Firma Gustav Schiemoll, Inh Otto Rein, in Leipzig-Plagwitz, Ernst Meystr. 19. Grimma, 12. September 1917. 3b8 6etr. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. In Vertretung: Schmidt. Sitzungsbericht. In der gestrigen 16. diesjährigen Sitzung ist folgendes be raten und beschlossen worden. 1. Als Beitrag zur Kindenburggabe werden 100 Mark gestiftet, die aber der örtlichen Veranstaltung zugesührt werden sollen. 2. Gegen den Anschluß des an der Melanchthonstraße ge legenen, zu Kleingärten vorgesehenen Grundstücks des Herrn Gutsbesitzer Teichert an die Wasserleitung sind keine Bedenken zu erheben. 3. Der mit Herrn Baumeister Oehmichen abzuschliehende Bauvertrag wegen Ausbesserung verschiedener Schleusen wurde unter Beachtung der eingefügten Ergänzung genehmigt. 4. Den Abmachungen mit den hiesigen Kohlenhändlern wegen Ilebernahme der Kohlennotstandsrücklage auf die Stadt wurde zugestimml. Hieraus geheime Sitzung. Naunhof, am 15. September 1917. Der Stadtgemeinderat. Annahme von MetallWensMen. Die Annahme von Einrichtungsgegenständen aus Kupfer, Messing, Rotguß, Tombak und Bronze, sowie von Aluminium- und Jinngegenständen und Altmetall findet Montag, den 17. September 1V17 nachmittags von Ä bis 4 Uhr im Rathaussaale zu Naunhof statt. Naunhof, am 12. September 1917. Der Bürgermeister. Butterverkauf. Der Verkauf für die Zeit vom 17. bis 23. September 1917 findet Montag, den 17. September d. I. nach den auf den Speisefettkarten gedruckten Nummern statt bei Anna Kaase. Langestraße 9 norm. 9 bis 11 Ilhr für Karten Nr. 1 bis 600 „ 11 » 1 » „ , » 60! „ 1100 Minna Schiroch, Bahnhofstraße 16 vorm. 9 bis 11 Ilhr für Karten Nr. 1161 bis 1700 „ 11 » 1 „ „ „ .. 1701 ,, 2200 Bertha Wiegner. Langestraße 54 vorm. 9 bis 11 Ilhr für Korten Nr. 2201 bis 2800 „ 11 ,, 1 „ „ „ „ 2801 u. darüber. Abgegeben werden auf jede Karte 45 Gramm Butler zum Preise von 23 Pfg. Naunhof, am 14. September 1917. Der Bürgermeister. Anmeldung von Fässern. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat wegen der An meldung von Fässern die nacherstchtliche Bekanntmachung in Nr. 212 der Nachrichten für Grimma erlösten. DieAnmeldepflichtigen, denen bis l7.d.M. kein Vordruck zugestellt worden ist, haben einen Vordruck ungesäumt im Meldeamtszlmmer des Rathauses hier zu entnehmen. Die aus gefüllten Vordrucke sind bis spätestens zum 2v. September 1917 im Meldeamtszimmer abzugeben. Der Bürgermeister. Anmeldung vsn Küstern. Unter Bezugnahme aus di« in den Amtsblättern bereits abge druckte Ausführungsverordnung -es Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. September 1917 zu den Reichsbestimmunaen über .Fatzbewirtschastung' sowie .Beschlagnahme von Fässern" wird folgendes bDimmk: Die Vordruck« (Formblätter) zur Anmeldung der von obigen Bestimmungen betroffenen Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Ge binde werden den Anmeldepflichtigen einschließlich der selbständigen Güter von den Gemeindebehörden zugestellt werden. Soweit die Vordruck« den Anmeldeoflichtiaen bis 14. dieses Monats nicht zugegangen find, haben sie diese bet den Gemeinde behörden selbst zu entnehmen. Anmeldepflichtig sind unter anderen Apotheken, Baumateria- lien-Sandlungen, Brauereien, Böttcher, Küfer, Faßbinder, Brennereien, Dachdecker, Delikateflen-Kandlungen, Drogen- und Lhemikalienhand- lungen, Eisen-, Kurz- und Metallwarenhandlusgen, Fabriken aller Art, Faßhandlungen, Fischhandlungen, Fleischer, Schlächter, Metzger, Gärtnereien, Gasanstalten, Gastwirte, Lotels, Gasthöfe und Shnl., Kolonial-, Spezerei- und Materialwarenhandlungen, landwirtschaft liche Betriebe, Milchhändler, Molkereien, Obsthandlungen, Wäsche reien usw. Die Vordrucke sind unter Beachtung der darauf befindlichen Erläuterungen genau auszufüllen, mit Datum und Unterschrift des Meldepflichtigen zu verseheü und spätestens am SV. September 1S17 bei der Gemeindebehörde abzugeben. Die Kerren Bürgermeister und Gemeindevorstände haben die Anmeldungen gesammelt mit einem Verzeichnis der Anmeldepflichtigen, die Vordrucke erhalten ha-cn, bis 25 September hierher einzu senden. Grimma, IO. September 1917. L II 1773 Die Königliche Amtshauptmaunschaft. Feverwehr-Uebung. In den nächsten Tagen wird eine Hebung der gesamten hiesigen Feuerwehr (Pfltchtfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) ohne weitere vorherige Mitteilung stattfinden. Der Ruf erfotgt durch das übtiche Signa! mit dem Feuerwehrhorn und Nebel- horn entweder Sonnabend, den 15. d. M. abends 8 bis 10 Ilhr, Sonntag, den 16. d. M. früh 7 bis 9 Ilhr oder Montag, den 17. d. M. abends 8 bis 10 Ilhr. Die Feuerwehrpflichtigen haben sich sofort zum Spritzen haus und von da mit den Geräten zu dem angenommenen Brandptahe zu begeben. Armbinden find anzulegen. Das ungerechtfertigte Versäumen dieser Hebung, sowie das Fehlen der Armbinden wird bestraft. Entschuldigungen find schriftlich, spätestens 2 Tage nach der Hebung bei den von der Freiwilligen Feuerwehr gestellten Zugführern abzugeben. Als Entschuldigungsgründe gelten nur Krankheit und unaufschiebbare Abwesenheit vom Orte. Naunhof, am 13. September 1917. Der Bürgermeister. ve«»emsbank »aonksk in üaunksk Kredit-Gewährung. Diskontierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Einlagen auf Sparbücher: Tägl. Verzinsung 4°/,. ', jähr. Kündigung 4'/. °/«. Größere Einlagen nach Vereinbarung. Fernsprecher 44. Seschüslszeil: S—> Uhr. Postscheckkonto: Leipzig Nr. 10783. Giftige Gale. sAm Wochenschluß.) -/7t- Gibt es vielleicht noch jemanden, der fick besten entsinnt, welche großen Taten des Friedens und der Mensch lichkeit seinerzeit auf den beiden Haager Friedens konferenzen nikolaitischer Anregung getan wurden? Mein Gott, was war die Welt damals gesittetl Wie ritterlich dachte sie über Krieg und Kriegsfübrung! Cs erinnerte fast an jene grauen Zeiten, da um das Zepter Germaniens mit Ludwig dem Bagern Friedrich aus Habs burgs Stamm stritt und die österreichische Partei bittere Klage führte, die Bayern hätten in der Schlacht bei Mühl dorf mit gespitzten Schwertern gefochten, dieweilen doch nach den Gesetzen christlicher Ritterschaft das Schwert allein zum Hieb und nicht zum Stich zu brauchen wäre. Ja, ähnlich ritterliche Gesinnung — wir wollen nicht sagen: lebte auf den Haager Konferenzen, wohl aber: kam auf ihnen zu Worte. Was ward nicht alles an Waffen verboten! Der Bombenabwurf aus Luftschiffen (auf der zweiten Konferenz vorsichtshalber wieder aufge hoben), der Gebrauch der Handgranaten, die Verwen dung von Stinkbomben und giftiger Gase. Ja, dann kam der Weltkrieg. Und es wäre zu sehr gegen den Charakter der Entente gewesen, wenn nicht unter den ersten Völkerrechtsbestimmungen, die sie über Bord warf, diese Verbote unritterlicher Waffen gewesen wären. Das Abblasen giftiger Gase — gibt es ein Kriegsmittel, das mehr ihrer Wesensart entsprochen hätte? Nur, daß sie hier die Rechnung ohne den Wirt gemacht hatte. Wir waren diesmal nämlich nicht weichlich genug, uns bei wehleidigen Klagen über die Verruchtheit solcher Kriegs führung aufzuhalten, sondern haben auf den Schelmen anderthalbe gesetzt: unsere chemische Wissenschaft hat uns schärfere Gase geliefert, als die Entente-MunitionSfabriken zusammenzubrauen wissen. Freilich, nur in der militärischen Kriegsführung sind wir auf diesem Gebiete denen drüben überlegen. Das Ver wenden giftiger Gase in der diplomatischen und publizistischen Kriegsführung ist so reckt eigentlich das edle Vorrecht derer vom Vielverband geblieben. Der Gestank ihrer Verleum dungen füllt giftig die Welt. Ihre Rechtsbrüche ist Legion, und,angefangen von bet Verletzung neutralerHoheits- gemässer — Lerer Norwegens, Schwedens, Hollands, jüngst erst Dänemarks — bis zur Anstiftung zum Meuchelmord — der Anschlag gegen Casement in Christiania! — und der viehischen Marterung wehrloser Gefangener dürste es kaum eine geheiligte Norm des Völkerrechts geben, die von unsern Gegnern nicht schon gelegentlich oder in ständiger Übung verletzt wurde. Neuerdings freilich scheinen sie mit dem Abblasen solcher Giftgase kein rechtes Glück mehr zu haben. Die groben Enthüllungen des -New Uork Herold" über den Depeschenwechsel zwischen Kaiser und Zaren