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Regimenter die sl^ lzok und das Dors de aus den Hsiqeln m Abend oebrocbon. odlreiibe Masckinen. > dinier den Rokllna. og Joses. urden unsere Siche- »erlegenen feindlichen on Mackensen, gkelt. mehrfach das Feuer ende feindliche AK- chgewiesen. rmeiNee Ludendorff. nbk-, 8 Uhr: Sinp<- idS. 8 Uhr: Uebun^. Theater. ag 7 Uhr: „Carmen". incrStag 7 Uhr: „Die k. onncrStag 7'/z Uhr: nz L Eule in Naunhos. August 1917. Änderung, zeitweise WshllNg zu vermieten. mig-Albertstr. 21. Kuns ttiläsbranli id die ihr daraus imlichkeilen bereue )a auf Irrtum be- urück. Frau l. ttinrs. erster Ausführung aufgegeben -edecklen Ba st hatte. „Und in der Tertia » Ostern ebeu- el willst Du aS nenne ich nne Ziele im- ein Stärkeren e HnnL Diel en sich schon r hätte ich nie ich Dich nur Knaben kurze ben?" t annehmen " te Hoheneggs eS adoptiert; folgend legte Du nns nicht st Du leichter eben spiegel» :. „Ich will dann mutzte ch so lieb, so Onkels auf Gefühl, nicht r dnrfte doch einen Vater Feind sein: 232.20 Nachrichten für Naunhof für die Gemeinden Mbrechtshain, Athen, Ammelshain, Belgershain, Bencha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt,Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Amtlicher Anzeiger Illustr. Sonntagsbeilage Süchs. Landeszeitung Fernsprecher Rr. > 28. Jahrgang Nr. 102 Freitag, 31. August 1917 Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis mit der Illustr. Sonntagsbeilage Vierteljahr!. 1 Mk. 75 Pjg., durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 2 Mk. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg. Amtlicher Teil sechsgespalkene Zeile 20 Psg. Reklcimezeile 30 Pfg. Beilogegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr oorm. Amtliches. Frühkartoffel-Höchstpreis. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern den Erzeuger- Höchstpreis für Frühkartoffeln auf 8 Mark für den Zentner herunter- geseht hat. wird der Höchstpreis für den Kleinverkous on den Ver braucher festgesetzt a) bei Mengen von l—10 Zentnern auf 8,75 M. für den Zentner, b) , » unter 1 Zentner auf 10 Psg. für das Pfund. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung des Be- zirksverdandes vom 13. Juli 1917 — 1163 — gültig. Grimma, 28. August 1917. ll 1163 b. Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat o. Bose, Amtshauptmann. 1.) Nach den Vorschriften der Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 3. Juli 1917 über den Kandel mit Gänsen und der sächsischen Ausführungsverordnung dazu vsm 2. August 1917 darf der Verkauf lebender und geschlachteter Ganse nur nach Gewicht erfolgen. Die Preise stellen sich wie folgt: a) lebende Ganse: Beim Verkauf lebender Gänse durch den Züchter oder Mäsler darf der Preis von M. 2.80 für 1 Pfund nicht überschritten werden. Der Preis gilt ab Stall des Züchters oder Mästers. Beim Weiterverkaus durch den Kändler darf insgesamt ein Zuschlag von M. 0.35 je für 1 Pfund einschließlich der Beförderungskosten nicht überschritten werden. b- geschlachtete Gänse: Es dürfen nicht überschritten werden: beim Verkaufe durch den Züchter oder Mäster an Kändler frei Versandstation 3.50 M. für 1 Pfund; beim Verkaufe durch den Kändler an den Kleinhändler frei Lager oder Laden des Empfängers 3.75 M. für 1 Pfund: beim Verkaufe durch den Kändler an den Verbraucher 4 Mark für I Pfund. Die Preise gelten für ungeöffnete, gerupfte Gänse (ohne Schwanzfedern): sie schließen die Kosten der Verpackung ein. Die Verwendung von Stroh bei der Verpackung (Strohdindung) ist verboten. 2 .) Gemäß 8 2 der Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über den Kandel mit Gänsen vom 2. August 1917 wird bestimmt, daß beim Verkaufe zerlegter Gänse folgende Preise für ein Pfund nicht überschritten werden dürfen. Rumpf .... 5,25 M, Klein 2,40 „, Leber 8,— », rohes Fett . . . 10,— ,, ausgelassenes Fett 11,— „. Zum Klein gehören Kals mit Kops, zwei Flügel, zwei Füße, Magen und Kerz; es darf nicht geteilt verkauft werden. 3 .) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach 8 1! der Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 3. Juli 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft? Neben der Strafe kann aus Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Kandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Grimma, Colditz und Wurzen am 28. August 1917. Der Königliche Amtshauptmann. v. Bose. Die Stadträte zu: Colditz. Grimma: Wurzen: I. D. I. V. Siadtrat Babel. l)r. Scheibe. vr. Seetzen. Zum gewerbsmäßigen An> unb Verkauf von Gänse« nach 8 3 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über den Kandel mit Gänsen vom 2. August 1917 fitnd zugelassen worden: Butterhändler Kermann Colditz in Watzschwitz, »Händlerin Eckhardt . Grechwitz, Kürschnermeister Qtto Kagelweid » Wurzen, Landwirtschaft! Kausfrauenverein . Butterhändler O. Pöge „ Zaschwih, Kändlerin Klara Rathke „ Machern, Als kommunale Ein- und Verkaufseinrichtungen sind bestimmt Produktenhändler C. Sonder Kandelsmann Robert Schmidt Kändlerin Selma Thieme Wurzen, Nischwitz, Ammelshain. worben: Ernährungsamt der Stadt Grimma, Wild- und Geslügelhandlung von KarlKerm.Sander-Wurzen. Weitere Anträge um Erlaubniserteilung sind umgehend ein- znrcichen. Grimma, 28. August 1917. 7 a 6ä. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschft. Amtshauptmann v. Bose. Von der Heeresverwaltung können, soweit deren Vorrat reicht. Pferde-Beschirrungen und Wirtschastswagen für Zwecke der Landwirt schaft entliehen werden. Die Leihgebühren betragen für Len Tag (einschließlich Sonn- und Feiertage) für das Paar Beschtrrungen 25 Pfg., für den Wagen 2 M. Für Verluste und Instandsetzung der Gegenstände hat der Entleiher auszukommen. Anträge sind unmittel bar an das Kgl. stellv. Generalkommando XIX in Leipzig zu richten, bei dem auch die näheren Leihbedtngungen zu erfahren sind. Grimma, 27. August 1917. Nr. 486 Nr. Die KriegswirtschastssteLe im Bezirksverbande der Kgl. Amtshauptmannschaft. I. A.: Assessor Dr. Benecke. Am 1. September 1917 findet eine kleine Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich auf Pferde, Maultiere und Maul esel, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen und Federvieh (Gänse, Enten und Kühner). Die Ausnahme erfolgt seitens der Ortsdehörden durch Umfrage bei den Besitzern, in den selbständigen Gulsbezirken durch die Ge meindevorstände der gleichnamigen Gemeinde. Wer vorsätzlich eine Anzeige nicht erstattet oder wissentlich un richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark be straft: auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Grimma, 27. August 1917. 163 N. Die Königliche Amtshauptmannschast. Stadtgemeinderatssttzung Freitag, »e« »I. August I»ir abcn»s V,« Uhr. Tages-Ordnung: 1. Beschaffung eines Ofens für die Rats-Geschäftsräume» 2. Gasanstaltssachen. 3. Lebensmitkelsragen. Ausgabe der Rahrnngsmittelkarten. Die Ausgabe der Brot- und Brotzusatz- karten, der Brotkarten für Jugendliche, Milch karten, Kartoffelkarten und Meischbezugs answeise findet Freitag, den 31. August 1017 im Ralhaussaale für die Einwohner Naunhofs statt. Die Karten werden ausgegeben: von 8 bis tU Uhr vormittags für die Einwohner der Badergasse, Bahnhofstraße, Bis marckstraße, Brandiser Straße, Breite Straße, Leipziger § Straße, Lutherstraße, Markt, Melanchthonstraße, von iv Uhr vormittags bis I Uhr «achliWttags Gartenslraße, Göthestraße, Grimmaer Straße, Großstein berger Straße, Kainstratze. Moltkestraße, Mühlgasse, Nordstratze, Oststraße, Parthenstratze, Schillerstraße, Schloßstraße von 2 bis 5 Uhr nachmittags Kaiser-Wilhelm-Straße, Klingaer Straße, König-Albert- Straße, Körnerstraße, Kurze Straße, Lange Straße, Schul- stratze, Waldstraße, Wasserwerk l und II, Weststrabe, Miesenstraße, Würzner Straße, selbständiger Gutsbezirk, Staatsforstrevier Naunhof. Die Kaushaltungsvorstände werden ausgeforderk, entweder selbst oder durch zuverlässige Personen, die Aus kunft über die zur Kaushaltung gehörigen Personen geben können, die Karten an der genannten Stelle zu entnehmen. Vorherige oder nachträgliche Abholung kann wegen Störung der Kartenausgabe nicht ftaitftnden. Naunhof, am 30. August 1917. Der Bürgermeister. Milchkarten. Infolge der herrschenden Milchknappheit werden bis ans weiteres Milchkarten nur sür Säuglinge, Kinder bis zu 2 Jahren, stillende Mütter und Kranke ausgegebcn. Naunhof, am 30. August 1917. Der Bürgermeister. Kohleubestandsanfnahme und Bedarfsanmeldung. Am 1. September 1917 findet auf Anordnung des Reichs- komnnsfars für die Kohlenverleilung eine allgemeine Kohlen- beslandsaufnahme und -Bedarfsanmeldung statt. Vordrucke dazu werden an die Kaushaltungen von heute ab zugestellt. Jeder Kaushaltungsvorstand, der bis zum 1. September keinen Vordruck erhalten hat, ist verpflichtet, sich im Meldeamtszimmer des Rathauses hier zu melden und einen Vordruck aushändigen zu lasten. Gewerbliche Betriebe, die nach der Bekanntmachung des Reichskommtssars für die Kohlenverteilung vom 17. Juli 1917 der Meldepflicht (durch Meldekarten) unterliegen, das sind solche mit einem Monatsverbrauche von mindestens 10 t, werden durch die Erhebung nicht betroffen. Diese Betriebe wer den auf die Bekanntmachung des Reichskanzlers sür die Kohlenverleilung vom 8. August 1917 (Nr. 192 des Deutschen Reichsanzeigers) aufmerksam gemacht, nach der die oorgeschrie- benen Meldungen in der Zeit vom 1. bis 5 September 1917 erneut zu erstatten sind. Die ausgefüllte» Vordrucke sind Montag, den 3. September im Meldeamtszimmer des Rat hauses abzulicsern. Naunhof, am 30. August t917. Der Bürgermeister. Viehzählung. Am 1. September 1917 findet eine sogenannte kleine Viehzählung statt; sie erstreckt sich auf Pferde, Maul tiere, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Federvieh. Die Zählung erfolgt durch Umfrage. Die Viehbesttzer werden ersucht, den mit der Zählung be trauten Personen, die gestellten Fragen genau zu beantworten. Naunhof, am 30. August 1917. Der Bürgermeister. polenkrikis. In Warschau wird eS nachgerade etwas ungemütlich. Zwei Jahre sind jetzt eben verflossen, seitdem wir die Russen auS Kongreß-Polen vertrieben haben, und wenn man unbefangenen Sinnes den jetzigen Zustand öeS Landes mit den Verhältnissen vergleich^ hie unsere deutsche Berwalümg bei Aufnahme ihrer mühevollen und undankbaren Arbeit oorfand, so braucht sie daS Urteil der Welt ganz gewiß nicht zu scheuen. Aber der polnische Staatsrat ist anderer Meinung. Er hat, wenn anders die Lodzer Zeitung zutreffend unter richtet ist, in der Gesamtheit seiner Mitglieder seine Demission eingereicht. Er will nicht mehr länger mit machen und stellt den beiden Besatzungsmächten die Voll machten, die ihm übertragen wurden, zur Verfügung. Damit ist die Entwicklung der Polenfrage wieder einmal an einen kritischen Punkt gelangt; es wird nicht leicht sein, über ihn ohne größere Kraftanstrengung hinweg- -ukommeu. Wer den Dingen im ehemaligen Weichselgouvernement mit einiger Aufmerksamkeit gefolgt ist, für den bedeutet der Rücktritt deS Staatsrates keine Überraschung. Es hatte schon Mühe genug gekostet, ihn bei dem schier un glaublichen Wirrwarr des polnischen Parteiwesens über haupt zusammenzubringen. Aber schließlich begann er sich in Marsch zu setzen. Im Anfang ging auch alles leidlich. Die Lust an positiver Arbeit wurde geweckt, und die Herren sahen ein, daß, je tätiger sie selbst und die Kreise, die hinter ihnen standen, den Aufbau ihres Staats wesens anpackten, desto eher zum mindesten ein vor läufiger Abschluß der Entwickelung zu erreichen sein würde. Aber der Ausbruch der russischen Revolution führte einen deutlich sichtbaren Stimmungsumschwung herbei. Seitdem begann der Staatsrat, vielfach gedrängt durch deutsch feindliche Elemente, die in der Bevölkerung wieder mehr und mehr die Oberhand gewannen, der deutschen Ver waltung gegenüber einen Ton anzuschlagen, Ler nichts Gutes ahnen ließ. Man trat mit Forderungen hervor und immer wieder mit Forderungen, Lie jede Rück sichtnahme auf die Interessen der Besatzungsmächte ver missen ließen^ man wurde ungeduldig und versuchte eS mit mehr oder weniger versteckten Drohungen, man steigerte seine Ansprüche und trat mit außerrusstschen Landesteilen in Verbindung — kurz und gut, man wollte seinen polnischen König, seine polnische Regierung und seine polnische Armee haben, und alles daS ganz unver züglich, und die deutsche Verwaltung sollte, ohne irgend welche Sicherungen für die Zukunft mit nach Hause zu nehmen, ihrer Wege gehen. So ungefähr stand es schon im Mai. Damals wurde noch einmal mit Mühe und Not eine Verständigung oder sagen wir richtiger: ein Aufschub erzielt. Die beiden Generalgouoerneure fanden, nach eifrigen Ver handlungen in Wien und Berlin, einige gute Worte für die ungeduldigen Parteiführer, stellten die Übergabe wichtiger Verwaltungszweige in nahe Aussicht und versuchten es im übrigen zum letzten Male mit der Aufstachelung deS sach lichen Arbeitseifers im Schoße deS Staatsrates. Ganz ohne Wirkung blieb dieser Versuch nicht: daS Gerichts wesen wurde tatkräftig in Angriff genommen und wird nun in diesen Tagen einem polnischen Justizministerium übertragen werden. Das gleiche sollte mit dem Schul wesen geschehen, hier aber war eine Verständigung über Len Schutz der nationalen Minderheiten im Lande, der Deutschen und der Juden, noch nicht zu erzielen. Aber der StaatSrat hatte zu gleicher Zeit mit wachsenden inneren Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Rückhalt, ben er in der Bevölkerung brauchte, wurde immer schwächer. Unter der Einwirkung deutschfeindlicher Treibereien sagte sich eine Parteigruppe nach der andern von ihm loS, man schielte nach Lemberg und Krakau, nach Petersburg mch Moskau und redete sich ein, von dorther größexeLLM er-