Volltext Seite (XML)
Nachrichten fürMunhos Nr. 91 28 Jahrgang Sonntag, 5. August 1917. Amtliches - Grimma, 2. August 1917. 42 L Ostr. 1050 k-1. Grimma, 31. Juli 1917. k lt 1679 K No. 273. Leipzig, am 1. August 1917. 8. ä. 65. 2801 u. darüber. Ä Der Rat der Stadt Leipzig. Gebt dss Gold dem Atecknde! Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends tz Uhr. Bezugspreis mit der Jllustr. Sonntagsbeilage vierteljährlich IW k. 75 Pjg., durch die Post bezogen 1 Mk. 90 Psg. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg. Amtlicher Teil sechsgespaltene Zeile 20 Psg. Reklamezeile 30 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend lO Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr oorm. Auf Ersuchen des Königlichen stellv. Generalkommandos Leipzig wird nachstehender Aufruf veröffentlicht. karte gestattet. Grimma, 1. August 1917. für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmmmshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshaiü, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna re. der Mitglied des Verbandes ist, anzubieten sein. Grimma, 2. August 1917. Ratskeller untergebracht find und daß die Kosten mit etwa 200 M. die Stadt trügt, während 500 M. von den Grundstücksbe sitzern getragen werden. 7. Zu verschiedenen Lebensmittelfragen wurde Entschlie ßung gefaßt. 8. Zur Aufbewahrung von Kohlen soll der Stall des Lerrn Könemann Breite Straße 9, für 180 M jährlich gemietet wer den. Von der Ausschreibung des Bedarfs der städtischen Koh len soll abgesehen werden. 9. Der diesjährige Kerbst-Jahrmarkt soll abgehatten werden. Der BezirkSverbaud der Königlichen Amtshanptmannschaft Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. Der Bezirksverband der König!. Amtshanptmannschaft. Der Bezirksverbaitd der Königlichen Amtshauptmannschaft. zu landwirtschaftlicher Benutzung verpachtet werden und zwar zu 1.—16. vom 1. Oktober 1917 ab, zu 17. vom 1. Januar 1918 ab. Auskunft erteilt Kerr Maschinenmeister Eber hardt in der Betriebsanlage II. Pachtgeboke sind bis zum 15. August dieses Jahres an den Rat der Stadt Leipzig in Leipzig, Brühl Nr. 80, abzugeben. Bertha Wiegner, öangestraße 54 vorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 2201 bis 2800 1701 ,, 2200 Zur Beseitigung von Unklarheiten wird darauf hingewiesen, datz die mit Bekanntmachung vom 21. vorigen Monats angeordnete Be schränkung der Abgabe von Kausbrandkohle auf höchstens 2 Zentner aus einmal nur bis zur endgültigen Regelung der Kohlenversorgung (Einführung der Kohlenkarte), das ist bis zum 12. August 1917, gilt. Don diesem Zeitpunkte ab ist die Belieferung bis auf weiteres wieder in unbeschränktem Motze je nach dem Umfange der Kohlen Hierauf geheime Sitzung. Naunhof, am 4. August 1917. Der Stadtgemeiuderat Von dem der Stadkgemeinde Leipzig gehörenden Lande in der Flur Naunhof sollen die nachbe- zeichnelen Feldflurstücke Gewerbliche KetriebWlW m btt LIM NaunM. Am 15. August 1917 findet auf Grund von 8 17 des Lilfsdienstgesehes vom 5. Dezember 1916 eine gewerbliche Be triebszählung statt. Diese Zählung dient nur kriegswirt- schaftttchen Zwecken, nicht Zwecke»» der Stenern erhebung. Den Betriebsinhabern oder Leitern wird bis 8. August d. I. ein Fragebogen ausgehändigt werden. Wer einen solchen Fragebogen bis zum 8. August nicht erhalten hat, hat ihn un verzüglich im Meldeamtszimmer des Rathauses hier abzufordern. Die Fragebogen werden vom 16. August an wieder abgeholt. Die in die Fragebogen aufzunehmenden Einträge sind aus das sorgfältigste und gewissenhafteste nach dem Stande vom BS. August d. I. zu machen und vom Betriebsin haber oder Leiter zu unterschreiben. Wer diese Angaben inner halb der festgesetzten Frist nicht erteilt, oder bei der Auskunft wiffentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird nach § 18 des Lilfsdienstgesehes mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 M. oder mit einer dieser Strafen oder mit Last bestraft. Die Erhebung umfaßt alle privaten ünd öffentlichen Be triebe folgender Art: s Handwerk, b. Industrie (auch Laus gewerbe oder Heimarbeit), c. Baugewerbe, 6. Handel jeder Art, e. Bergbau, Hütte, Salinen, t. Gast - und Schankwirtschaften, Hotels, Pensionen und dergl., Sanatorien und ähnliche Ein richtungen, soweit sie vorwiegend Erwerbszwecken des Inhabers dienen, nicht Krankenhäuser, Lazarette und ähnliche vorwiegend Wohlfahrkszwecken dienende Einrichtungen, ss Verstcherungs- gewerbe, ft. Verkehrs- und Transportunternehmungen aus schließlich Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechbe triebe, i Theater-, Musik und Schaustellungsgewerbe, k. Fischerei, ! Gärtnerei, soweit sie gewerblich, nicht ackermäßig, betrieben wird. Zweigbetriebe werden wie Hauptbetriebe behandelt. Naunhof, am 3. August 1917. Der Bürgermeister. Brotzulage an Erntearbeiter. Vom 6. August 1917 ob kann der Bezirksverband den land wirtschaftlichen Erntearbeitern, die Brotkarten beziehen, autzer der Schwerarbeiterzulage bis auf weiteres eine weitere Brotzulage von wöchentlich 1 Pfund gewähren. Selbstversorger können diese Zu lage nicht erhalten. Anträge auf Gewährung der Zulage sind bei den Gemeinde behörden zu stellen. Die Korten werden spätestens am 10. August zur Verteilung kommen. Sitzungsbericht. In der gestrigen 13. diesjährigen Sitzung ist folgendes be raten und beschloffen worden. 1. Don der Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern vom 9. Juli d. I. wegen Versagung der Genehmigung zum 1. Nachtrage zur Gemeindesteuerordnung nahm man Kennt nis. 2. Der Fehlbetrag bei der Armenkasse auf das Jahr 1916 in Höhe von 3625 M 03 Pfg. wurde aus der Stadt kasse 1916 bewilligt. 3. Den beiden Hebammen und der Leichenfrau soll freige stellt werden, ihre Anmeldung zur Krankenkaffe und Invaliden versicherung zu bewirken. Die Stadt will für die Hebammen die den Arbeitgebern allgemein zukommenden Beiträge zahlen; für die Leichenfrau will sie aber die sämtlichen Beiträge ent richten. 4. Man nahm von dem Ergebnis der Besichtigung der städtischen Milchkühe Kenntnis. 5. Es wurde gegen 4 Stimmen beschloffen, von der Er hebung einer Abgabe von den an die Beschleusung angeschlos senen Grundstücken abzusehen. 6. Der Stadtgemeindexat nahm davon genehmigend Kennt nis, daß die zur Flurbewachung entsandten Militärpersonen im Bekanntmachung. Nummer 14 des Verordnungsblattes vom Jahre 1917 des Ev.-luth. Landeskonsistoriums für das Königreich Sachsen ist eingegangen und liegt für die Mitglieder der Kirchgemeinde Naunhof in der Kirchenexpeditton zur Einsicht aus. Naunhof, 4. August 1917. Das Ev.-luth. Pfarramt Naunhof. 11 „ 1 11 „ 1 Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft: Geh. Reg.-Ral v. Bose, Amtshauptmann. Abgegeben werden auf jede Karte 50 Gramm Butter für 26 Naunhof, am 4. August 1917. Der Bürgermeister. Ausgabe von Kleie. Die vom Bezirksverband zugewiesene Kleie sür Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen gelangt Montag, den 6. August ISI7 von früh 7 Uhr bis mittags IL Uhr bei Lerrn Getreidehändler Wahren hier zur Verteilung. Ein Pfund Kleie kostet 9 Pfg. Säcke (für kleinere Mengen Tüten) sind mitzubringen. Naunhof, am 3. August 19l7. Der Bürgermeister. Biruen-Verkanf. Bei 3da Friedrich, Gartenstratze 11 und Karl Adler, Gartenstratze 20 werden Birnen das Pfund für LS Pfg. ver kauft. Die Abgabe erfolgt auf Marke 9 der Gemeindelebens- mittelkarte. Es erhalten die Karten 4 Pfund, 8 8 Pfund, L 12 Pfund. Diese Mengen sind bis Montag, den 6. d. M. gesichert. Von Dienstag, den 7. d. M. ab wird der etwaige Rest markenfrei verkauft. Naunhof, am4. August 1917. Der Bürgermeister. Ansteckende Krankheiten. Es wird erneut darauf hingewiesen, daßjederErkrankungs- fall bei Typhus, Cholera, Diphteritis, Scharlach, Masern und Keuchhusten sofort der Ortsbehörde (Rat haus Meldeamtszimmer) zu melden ist. Die Befolgung dieser Bestimmung wird ganz besonders eingefchärst. Nach § 327 des Reichsstrafgesehbuches wird derjenige, der die AbsperrungS- oder Aufsicht-Maßregeln, welche von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Verbreitens einer au steckenden Krankheit angeordnet werden, wissentlich verletzt, mit Gefängnis biS zu L Jahren, und ist in folge dieser Verletzung ein Mensch von der ansteckenden Krank- heif ergriffen worden, mit Gefängnisstrafe von S Mo naten bis zu S Jahren bestraft. Naunhof, am 4 August 1917. Der Bürgermeister. OereinsbanK Oaunkolin Damlkok Kredit-Gewährung. Diskontierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Einlagen aus Sparbücher: TSgl. Verzinsung 4°/„. ' jähr. Kündigung 4'/,°/«. Größere Einlagen nach Vereinbarung. Fernsprecher 44. DeschSstszeU: 9—1 Uhr. Postscheckkonto: Leipzig Nr. IV783. Butterverkauf. Der Verkauf für die Zeit vom 6. bis 12.August 1917 findet Montag, den 6. August d. I. nach den auf den Speisefettkarten gedruckten Nummern statt bei Anna Laase, Langestraße 9 vorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 1 bis 600 „ 11 , 1 „ , , » 601 „ 1100 Minna Schirach, Bahnhofstraße 16 vorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 1101 bis 1700 Der Viehhandelsverband zu Leipzig hat sich bereit erklärt Spanferkel abzunehmen. Für das Pfund Lebendgewicht wird ein angemessener Preis, etwa 1 M., gezahlt werden. Die Besitzer von Ferkeln werden hierauf aufmerksam gemacht. Die Ferkel werden dem Viehhandelsverbande oder einem Viehhändler, Sammlung alter Konservendose«. Ztn« gewinnt für die Zwecke -er Landesverteidigung und der Volksernährung (zur Herstellung neuer Konservendosen) eine immer wachsende Bedeutung. Die verfügbaren Bestände an neuem Zinn sind begrenzt. Jede Möglichkeit, Zinn aus zinnhaltigen Gegenständen, insbesondere solchen aus Weißblech, zu gewinnen, mutz restlos ausgenutzt werden. Aus diesem Grunde ist die Sammlung und Ablieferung aller vorhandenen alten Konservendosen die ganz oder teilweise aus Weiß blech bestehen, dringend geboten. Jede zur Ablieferung gebrachte Konservendose vermehrt den Zinnbestand des Deutschen Reiches. Im vaterländischen Interesse werden alle Kreise der Bevölke rung. geschäftliche Betriebe. Gastwirtschaften, Verpfiegungsanstalten jeder Art, Haushaltungen usw. aufgefordert, die bei ihnen verfüg baren alten Konservendosen aus Weißblech in möglichst sauberem Zu stand an die bestehenden Metall-Sammelstellen abzuliefern. Die zur Zeit vorhandenen Dosen sind möglichst sofort, später entfallende nach Ansammlung kleiner Mengen zur Ablieferung zu bringen. Für die Zwecke der Sammlung verwendbar sind nur solche Dosen, die ganz oder teilweise aus Weißblech bestehen. Dosen aus Schwarzblech oder Weitzblechteile können nicht angenommen werden. Für die abgelieferten alten Konservendosen aus Weißblech wird aus Wunsch eine Vergütung von 50.- Mark für 1000 kx gezahlt. Auch die kleinste Menge ist von Wert. Jeder Ablieferer alter Konservendosen verdient sich, ohne Opfer bringen zu müssen, den Dank des Vaterlandes. Amtlicher Anzeiger Jllustr. Sonntagsbeilage Sächs. Landeszeitung Fernsprecher Nr.» 1. Nr. 250 - 2 fta 19,3 u - 3 Aker 289 '"I 2. 268 1 12,5 -7 - 2 10 3. 294 - 31.3 ----- — 170 4. 243 1 2) 04,4 — 1 266 5. ,, 415 - 70,7 I -- 83 6. 416 - 67,3 — 1 65 7. 438 - 86,9 -- 1 171 8. 439 50,0 ------ — 271 9. 440 — 35,2 ----- — 191 10. 441 - — 55,3 - 1 — 11. 442 - - 78,8 - 1 127 12. 443 - 1 29,9 2 104 13. 708 86,9 — 1 171 -- 14. 709 -- - 62,9 1 41 15. 710 — — 23,4 ---- 127 16. 711 — — 26,8 ----- n 145 17. 284 n 88,6 -- 1 1» 180 unter den üblichen Pachtbedingungen aus 6 Jahre