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! ' Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger ) 1 ( Sachs.Landeszeitung Illuftr. Sonntagsbeilage Fernsprecher Nr.r für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Lrichelni wöcheiMich dreimal: Dienslag, Donnerslag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis mit der JUustr. Sonntagsbeilage vierteljährlich IM k. 75 Psg., durch die Post bezogen l Mk. 90 Pig. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg. Amtlicher Teil sechsgespaltene Zeile 20 Psg. Reklamezeile 30 Psg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. Nr. 83. Mittwoch, 18. Juli 1917. 28. Jahrgang. Amtliches 4167 1^. 18. Juli. Gefäße sind milzubringen. Grimma, 14. Juli 1917. Frühkartoffel Höchstpreise. Solanqe der von der Landeskartoffelstelle festgesetzte Erzeuger- Höchstpreis für Frühkartoffeln von IO M. für einen Zentner gilt, betragt der Höchstpreis beim Kleinverkauf an den Verbraucher a) bei Mengen von 1 bis 10 Zenlner 11 M. für den Zentner b) » » unter 1 Zentner 12', Pfennig für das Pfund. Pfennigbruchkeile dürfen nach oben abgerundet werden. Die Kleinhandelshöchstpreise gelten für Lieferung guter gesunder Kartoffeln ab Derkaufsstätte ohne Sack gegen Barzahlung bei Empfang. Als Sackmieke dürfen höchstens 20 Pfg. für den Sack be rechnet werden. Vergehen gegen diese Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. bestraft. Diese Strafe trifft Verkäufer und Käufer. Es kann öffentliche Bekannt gabe der Verurteilung angeordnet, auch neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Grimma, 13. Juli 1917. ff 1163. Der Bezirksverband der König!. Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft: Amlshauptmann v. Bose. Bekanntmachung. Die bisher zur Durchführung des Pferdeersatzgeschäftes erlassenen Anordnungen werden wie folgt zusammengefatzt: Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 12. Mai, 15. August und 25. Oktober 1915 bestimme ich auf Grund von Z 9 b des Ge setzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und Artikel 68 des Gesetzes vom 16. April 1871, betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches: 1.1 Verboten sind jeder Kandel und die Ausfuhr von Pferden über die Grenzen des Pferdeaushebungsbezirkes XIX. (2. K. S.1 Armeekorps hinaus, falls hierfür nicht die Genehmigung des unter- zeichneten stellv. Generalkommandos erteilt ist. 2.1 Die Genehmigung ist durch die zuständige Amlshauptmann- schall, in den Städten Leipzig durch das Polizeiamt, in Chemnitz, Zwickau und Plauen durch den Rot der Stadt, sowie im Kreise Ronneburg S. A. durch das Landrotsamt beim stellv. Generalkom mando XIX. A. K. in Leipzig nachzusuchen. lieber die erfolgte Be rücksichtigung oder Ablehnung der Gesuche geht den Antragstellern schriftlicher Bescheid durch die vermittelnde Zivilbehörde zu. 3 .1 Ohne besondere Genehmigung ist in Zukunft auch der Kandel bezw. die Ausfuhr von Pferden aus dem Korpsbez rk XlX. A. K. nach dem Kreise Ronneburg S.-A. und umgekehrt gestaltet. 4 .) Die Eisenbahnstations-Vorstände dürfen das Verladen von Pferden hiernach nur gestatten, wenn bei Transporten über die Grenzen des Pferdeaushebungsbezirks XIX. A. K. hinaus die Aus fuhrerlaubnis des stellv. Generalkommando XIX. A. K. durch eine Bescheinigung der zuständigen Zivilbehörde nachgewiesen wird. Pferdetransporte militärischer Dienststellen sind hiervon ausge nommen. 5 . Kervorgehoben wird, datz diese Verordnung auf den Kandel bezw. die Ausfuhr sämtlicher Pserde, gleichgiltig, ob sie noch Fohlen oder zu Schlachkzwecken bestimmt sind, Anwendung findet. 6 . Der Pferdeaushebungsbezirk des XlX. Armeekorps umfaßt die Kreishauptmannschaften Leipzig .Chemnitz (ohne Amlshauptmann- schäft Flöha und Marienbergl, Zwickau sowie von der Amtshaupt- Mannschaft Großenhain die Orte Baudo, Bobersen mit Gutsbezirk, Colmnitz mit Gutsbezirk, Forberge, Glaubitz mit Sageritz und Lan- aenberg, Glaubitz lGutsbezirkX Gestewitz, Gröba mit Gutsbezirk Gröbel mit Gutsbezirk, Gröditz mit Koische, Keyda mit Wüstmiltitz, Jahnishausen mit Böhlen, Jahnishausen (Gulsbezirk) Schäferei Böklen mit Gutsbezirk Grotzholz, Kleinkrebnitz mit Wichlenberger Rustelmork, Kobeln, Koselitz mit Gutsbezirk, Leßa, Leutowitz. Lichten see mit Keidehäuser Markfiedlitz, Mehlteuer, Mergendorf, Merzdorf mit Gulsbezirk, Moritz, Nauwalde, Nickritz, Nieska, Nünchritz, Oelsitz. Pahrenz, Pausitz, Peritz, Vochra mit Gulsbezirk, Poppitz, Prausitz, Promnitz mit Gulsbezirk. Pulsen, Radewitz, Reppis, Riesa, Roda mit Gutsbezirk, Röderau, Schweinfnhrt. Spansberg, Streumen mit Gutsbezirk, Tiefenau mit Gutsbezirk. Weida, Wülknitz, Zeithain, Zschalten mit Gutsbezirk und in dem Herzogtum Sachsen-Altenburg den Kreis Ronneburg. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden nach Maß gabe der bestehenden Bestimmungen mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Leipzig, den 15. Juli 1917. Stellv. Generalkommando XIX. (2. S.) X. X. Der stellv, kommandierende General v. Schweinitz. Auf Worenbezugsmarke O No. 11 werden vom 19. dis mit 23. Juli 200 Ar verschiedene Suppen lose für 40 Pfg oder 4 Suppenwürfel für 40 Pfg. oder 200 Ar Weizengrieß für 12 Pfg. abgegeben. Anspruch aus eine bestimmte Sorte besteht nicht. Gleichzeitig kommen auf den Oelabschnikt für Juni 35 Ar Speiseöl für 21 Pfg. zur Ausgabe. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: Mittwoch, I. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird die wöchentliche Fleischration vom 16. dieses Monats ab im ganzen Lande von 500 p anf 400 « herabgesetzt. Die verbilligte Fleischzulage wird bis auf weiteres noch voll gewährt: die Herabsetzung erstreckt sich nur auf die auf die Reichsfleischkarte sichergestellte Wenge. Auf die Reichsfleischkarte wird künftig nicht mehr je Kopf und Woche 250 L, sondern nur 150 g Fleisch sür jede Person über 6 Jahre und 75 g für jedes Kind unter 6 Jahrs sichergestelll. Die von der Sicherstellung ausgeschlossenen 100 g Marken der Aeichsfleischkarle können zum Ankäufe von Konserven, Wild. Ge flügel und dergl. sowie in Gastwirtschaften auch weiterhin noch ver wendet werden. II. Ernlearbeiter, d. h. Personen über 12 Jahre, die nicht nur tage- oder stundenweise mit Einbringung der Ernte beschäftigt sind, erhalten auf Antrag vom 16. dieses Monats an auf 5 Wochen eine besondere Erutearbeiterzulagc von roo x Fleisch mit Knochen wöchentlich. Die Zulaaekarken werden den Gemeinden in der gemäß Ver- fügung bis zum 17. dieses Monats anzuzeigenden Anzahl in den ersten Tagen der nächsten Woche zugefertigt und sind von den Ge meindebehörden den Zulageberechkigten spätestens am 20. dieses Monats zu behändigen. Grimma, 13. Juli 1917. 974 ft. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rak v. Bose, Amtshauptmann. In den nächsten Tagen werden die neuen Zuckerkarten mit Gültigkeitsdauer vom 22. Juli bis 31. Oktober 1917 durch die Ge meindebehörden ausgegeben werden. Sie lauten allgemein auf 5 Pfund. Jede versorgungsberech tigte Person erhält eine Zuckerkarte: Kinder unter 1 Jahre erhalten diesmal zwei. Die Anmeldung bei den Kleinhändlern kann sofort nach der Ausgabe der Karten erfolgen. Der Bezug des Zuckers ist jedoch vor dem 227 ISN inchk zvlMa. . . Gastwirtschaften, Bäckereien, Apotheken usw. erhalten wieder ohne Antrag die ihrem Betriebsumfange entsprechende Menge Be zugskarten durch die Gemeindebehörden. Grimma, 14. Juli 1917. 3858 Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amlshauptmann. Beseitigung der Feldgrenzraine. In großem Umfange liegen zwischen den Acherslücken ver schiedener Besitzer und wohl auch desselben Besitzers noch die Grenz- raine, wie sie früher bei Festlegung des bäuerlichen Besitzes belassen worden find. Sie haben, wenn die Grenzsteine deutlich gesetzt sind, irgendwelche Berechtigung als Grenzabmarkungen nicht mehr, dienen ober dem Felddiebe als gelegener Weg. denckUnkraut als Gebiet ungestörten Fortwucherns und manchem Ungeziefer, besonders den Schnecken, als gedeihliche Brutstätte. Besonders ober schmälern sie unser jetzt so dringend benötigtes Ackerland um einen beträchtlichen Teil leicht zu bearbeitenden, Ertrag versprechenden Bodens. Jeder Landwirt sollte deswegen, nötigenfalls im Einvernehmen mit seinen Nachbarn, darauf sehen, diese alte meist zwecklose und schädliche Einrichtung bei nächster Gelegenheit zu beseitigen. Die OrtsbehSrden und landwirtschaftlichen Vereine wollen sich mit darum bemühen, daß diese Anregung auf fruchtbaren Boden fällt. Grimma, 14. Juli 1917. 886 a 6 Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Seh. Reg.-Rat v. Bose. Amlshauptmann. Vortrag über Wildgemiise. Im Saale der „Gattersburg" in Grimma wird Mittwoch, den R8. Juli 1S17 nachmittags 4 Uhr vr. Kunath, Direktor der landwirtschaftlichen Schule zu Pegau einen Vortrag über Wkldgemüse und die Organisation zu dessen, Sammlung zu halten. Es wird zu diesem Vortrage eingeladen. Grimma. 14. Juli 1917. 6. u. O. 520. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Ersatz für Speisekartoffeln. Von der am 18. d. M. beginnenden nächsten Kartoffelver sorgungswoche ab werden als Ersatz für jeweils 5 Pfund aus gefallene Kartoffeln, also jeden Wochenabschnitt N/z Pfund Brot oder 450 A Mehl gewährt. Die für Schwerarbeiter auf die doppelte Karkoffelmenge gültigen Kartoffelkartenabschnitke gelten über die doppelte Menge. Brot und Mehl können durch die hiesigen Bäcker oder Mehltzteinhändler bezogen werden. Andere Ersatzmittel (z. B. Kartoffelwalzmehl) können nicht mehr gewährt werden. Naunhof, am 14. Juli 1917. Der Bürgermeister. Mull stl WUM HM«l II üiM läßlich Lin- un6 ffückrsklunpcn: Verrilnounß 4^ „. Kei ' »jährlicher ffüncsiAunZZkrist 4'/,"^. LiröSor» Linkten dol lanx. ffünkNeunz kokors Linsrstre. 9—l UM. poslsekseXkonto: Uekprls wr. W7S3. Pflichtfeuertvehr. Mittwoch, den 18. Juli I»>7 ' ,!> Uhr Uebung der gesamten Feuerwehr. Stellen am Spritzenhaus. Armbinden sind anzulegen. Ungerechtfertigte Versäumnis wird bestraft. Entschuldigungen sind schriftlich, spätestens zwei Tage stach der Uebung bei dem stellvertretenden Kauplmann der freiwilligen Feuerwehr Kerrri Schornsteinfegermeister Schröter abzugeben. Als Entschuldigungsgründe sür das Fehlen bet einer Uebung gelten nur Krankheit und unaufschiebbare Abwesenheit vom Orte. Naunhof, am 13. Juli 1917. Der Bürgermeister. Der Freiwilligen Feuerwehr zu Naunhof und allen den jenigen Personen, welche gestern beim Löschen der beiden Wold brände in Abteilung 10 und 18 tätige Kilfe leisteten, wird hiermit öffentlicher Dank ausgesprochen. Naunhof, am 16. Juli 1917. Die Königliche Forstrevierverwaltung. Bekanntmachung. Nummer 12 des Verordnungsblattes vom Jahre 1917 des Ev.-luth. Landeskonsistoriums für das Königreich Sachsen ist eingegangen und liegt für die Mitglieder der Kirchgemeinde Naunhof in der Kirchenexpedition zur Einsicht aus. Naunhof, 16. Juli 1917. Das Ev. luth. Pfarramt Nauuhof. ksickskavrlsr vr. lvickaells. Der Wechsel im Amt des obersten Reichsbeamten wurde durch Wolffs Telegraphenbureau am Sonnabend bereits durch uns bekanntgegeben: Schon seit Tagen war der Name des neuen Kanzlers neben anderen Kandidaten genannt worden und bei der Zuspitzung der Lage mehr und mehr in den Vordergrund getreten. Im Februar dieses Jahres, als es notwendig erschien, für Preußen eine besondere Zentralstelle für Ernährungsangelegenheiten zu schaffen, wurde Dr. Michaelis als Staatskommissar zur Leitung dieses Amtes berufen. Seit Anfang des Krieges leitete der jetzige Kanzler vorher die Reichsgetreidestelle und regelte als solcher die bisher trotz aller sonstigen Schwierigkeiten fast vor bildlich gebliebene Brotoersorgung der Bevölkerung. Im Jahre 1857 wurde Dr. Michaelis zu Kaynau ge boren, 1879 trat er in den preußischen Staatsdienst. Nachdem er kurze Zeit als Gerichtsassessor tätig gewesen war, ging er 1885 als Dozent an die Schule deutscher Rechts- und Staats- wiffenschasten nach Tokio. 1889 trat er in den Staatsdienst zurück. Nach kurzer Tätigkeit als Staatsanwalt in Schneide mühl trat er 1892 in die allgemeine Staatsverwaltung über, war Regierungspräsident, Regierungsrat in Trier und Arnsberg, später Stellvertreter des Regierungspräsidenten in Liegnitz und wurde 1902 Oberprästdialrat in Breslau. Von dort wurde er als Unterstaatssekrekär in das Finanzministerium berufen, und übernahm dann, wie gesagt, das Präsidium der Reichsgetreide stelle. Er hat also bis zur jetzigen Ernennung zum Reichs kanzler eine ungewöhnlich erfolgreiche Laufbahn durchmessen und gilt als Willensstärke, begabte und energische Persönlichkeit. Das Programm des neuen Kanzler-. Als seine erste Aufgabe betrachtet es Dr. Michaelis, wie man in Berlin Hörl, die innere Geschlossenheit zu erhalten und, soweit sie etwa verlorengegangen ist, wiederherzustellen. Der Wille zur Einigkeit müsse wieder ein maßgebender Faktor unsrer Politik im Innern werden. Nur wenn dies der Fall sei, lassen sich Kraft und Zuversicht nach außen im nötigen Maße in den Dienst des Vaterlandes stellen. Es bedürfe keiner Be tonung, daß an unserer in den Gluten des Weltkrieges be währten Bündnispolitik sestgehalten werden solle. Oer kanrlerwecklel. Die Meinung der Presse tm In- und AuStande. Wenn im allgemeinen die deutsche Parteipresse natür licherweise den Gedanken zum Ausdruck bringt, matt müsse zunächst die Taten des neuen ManneS abwarten, so ist doch nicht zu verkennen, daß Dr. MichaeliS als Reichs kanzler durchweg mit Sympathie begrüßt wird. Viele Hoffnungen gründen sich auf die an ihm gerühmte Willens und Entschlußkraft, selbstverständlich werden auch mancherlei Ratschläge und Meinungen laut, von denen man wünscht oder erhofft, der Kanzler möge sie zur Richtschnur seiner Politik wählen. Wir geben nachstehend einige Auszüge: Kreuzzeitung: Der neue Reichskanzler kann und wird fest davon Überzeugt sein, und wie wir nicht zweifeln, wirb er die Überzeugung haben, daß er bei der konservativen Partei da« ehrliche und entschlossene Bestreben finden wirb, ihn bei der Lösuno seiner so überaus dornenvollen Aufaaben in diesen