Volltext Seite (XML)
Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sachs. Landeszeitung Iflustr. Sonntagsbeilage Fernsprecher Rr. r für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, B orsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Ltndhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, 3Hrena re. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Mr, Bezugspreis pwrfeljöhrl'ch « Mark Ps-nmgo miyjckUeßlick des Posthestellgeldes. Anzeigenpreis: die fünsgespaUen« Korpuszeile l5 Psg. Amtlicher Teil sechsgespaltene Zeile 20 Psg. Reklamezeile 30 Psg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vormittags. Nr. 70.Sonntag, 17. Juni 1917.28. Jahrgang. Amtliches. Verbot der Kartoffel-Berfütternng. Verordnungsgemäß wird erneut in Erinnerung gebracht, daß das Verfüttern von Kartoffeln durch Reichsvorschrift allgemein verboten ist. Lassen sich Kartoffeln. die weder zur Menschennahrung noch zur Verarbeitung in einer Trockenanlage oder einem Fadrikbetriebe lz. R. Brennerei) geeignet sind, nickt anders verwerten, so ist beim Bezirksverbünde um Erlaubnis zur Versütterung nachzusuchen. Die Gesuche sind durch Vermittelung der (Gemeindebehörden bez. mit pflichtmäßiger Bescheinigung des Gulsoorstehers versehen einzureicken. Versütterung von Kartoffeln ohne Genehmigung des Bezirks verbandes wird mit Gefängnis bis zu I Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Grimma, >1. JUNi 1917. bi 180 ä Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann v. Bose. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden im Anschluß an die Diehzwischenzählung vom 1. dieses Monats an der Kand der Zählpapiere durch unparteiische Sachver ständige eine Anzahl Schweinehaltungen nachgeprüft werden. Die Viehbesiher haben den Kommissionen den Zutritt zu ge statten und alle von ihnen erforderten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 10000 M. und mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder einer dieser Strafen beskrasl. Grimma, 14. Juni 1917. ... 771. 14. Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshauptmannschaft: Amtshauptmann v. Dose. Zur Durchführung der Bekanntmachung des stellv. General- Kommandos des XIX. Armeekorps betr. die Beschlagnahme, wieder holte Bestandserhebung und Enteignung von DestMationSappa» raten aus Knpfer und Uupferlegierungea und freiwillige Ab lieferung von anderen Brennereigeräten aus Kupfer und «upfer- legierungen (Messing, Rotguß und Bronze) von 15. Mak 1917 wird weiter bestimmt: 1. Die Enteignung der beschlagnahmten Gegenstände erfolgt durch Zustellung von Enteignunasanördnungen feiten des Bezirks verbandes. Das Eigentum an den betroffenen Gegenständen geht aus den Aeichsmilitärfiskus über, sobald die Anordnung dem Be sitzer zugeht. 2. Die Ablieferung hat binnen der in der Enteignungsanord- nung bestimmten Frist bei den in sämtlichen Städten des Bezirks und in der Gemeinde Borsdorf errichteten Sommelstellen zu erfolgen. Der Ablieferer hat bei der Ablieferung die genaue Adresse des Eigentümers der abgelteferten Gegenstände anzugeden. Die Ab lieferung erfolgt gegen Aushändigung eines Anerkenntnisscheines, wenn der Ablieferer'mit dem Uebernahmepreise (8 8 der Bekannt machung) einverstanden ist. Aus Grund des Anerkenntnisscheines wird der darin festgesetzte Betraq alsbald ausgezahlt, es sei denn, daß über die Person des Berechtigten Zweifel entstehen. Die An nahme des Anerkenntnisscheines oder der Zahlung gilt als Be kundung des Einverständnisses mit den Uobernahmepreisen der Be kanntmachung und schließt die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus. Falls der Ablieferer sich nicht mit dem Uebernahmepreise nach 8 8 der Bekanntmachung zufrieden geben will, hat er dies bei der Ablieferung ausdrücklich zu erklären. Ihm wird dann an Stelle des Anerkenntnisscheines eine Quittung ausgehändigt. In diesem Falle ist der Antrag aus endgültige Festsetzung des Uebernahme- vreises von dem Betroffenen unmittelbar an dos Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft, Berlin, 10, Viktoriastr. 34, zu richten Dem Anträge ist beizufügen: Die dem Besitzer zugegangene Enteignunas- anordnung, die von der Sammelslelle ausgestellte QuiktUkg und eine Begründung der gestellten Forderung. Ilm dem Reichsschiedsgerichte die Preisfestsetzung zu ermöglichen, hat der Betroffene die herstellende Firma, das Baujahr und die Fabrikationsnummer des abgelieferten Apparates anzugeben und die Belege für den Erftehungspreis der enteigneten und abgelieferten Gegenstände deizubringen. Durch die Inanspruchnahme des Reichsschieosaerichts erleidet die Ablieferung keinen Aufschub. Denjenigen Betrieben, die sich nachträglich mit dem Uebernahmepreise einverstanden erklären, wird die Quittung gegen einen Anerkenntniskchein umgetauscht. Der anerkannte Betrag wird ausgezahlt. 3. Wer die übereigneten Gegenstände nicht innerhalb der ihm angegebenen Zeit abgeliesert hat, macht sich strafvar. Außerdem erfolgt die zwangsweise Abholung der ablieserungspslichtigen Gegenstände auf Kosten des Besitzers. Die Verpflichtung der Besitzer zum Entfernen der enteigneten Destillationsapparats usw. aus ihren Betrieben, zur Entfernung der Beschläge usw. besteht auch für die zwangsweise abzuholenden Gegenstände. Den von der zwangsweisen Einziehung Betroffenen werden ebenfalls Anerkenntnisscheine bet Einverständnis mit dem Uebernahmepreise oder Quittungen bei In anspruchnahme des Reichsschiedsgerichts ousaehänüigt. Die Kosten der Zwangsvollstreckung werden von der zur Auszahlung kommenden Summe in Abzug gebracht bezw. im Derwaltungszwongsoerfahren eingezogen oder auf dem Anerkenntnisscheine bezw. der Quittung vermerkt. Grimma, 1t. Juni 19t7. L tt 973. Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amt-Hauptmann v. Bose. Die Felder sind bei der Kirschenernte, soweit irgend möglich, zu schonen. 1. Es wird deswegen empfohlen, die Leitern nicht aus dem Felde aufzustellen. Läßt sich die Aufstellung im Felde nicht ver meiden, so sollen die Getreidehalme unter dem Baume vorher zu sammengebunden werden. 2. Das Abmähen des Getreides unter den Bäumen zwecks Aufstellung der Lettern wird verboten. 3. Unbefugten wird noch besonders verboten zum Auslesen heruntergefallener Kirschen die Felder zu betreten. Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 2 und 3 werden, soweit nicht andere Strafbestimmungen einschlagen, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Kaftslrafe bis zu 14 Togen bestraft. Grimma, Colditz, am 15. Juni 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Stadträte. M Menze nnm u. «»es Keu smieStrohallerArten Butterverkauf. Der Verkauf für die Zeit vom 18. bis 24. Juni 1917 findet Montag, den 18. Juni d. I. nach den auf den Speisefettkorten gedruckten Nummern statt bei Anna Laase, Langestratze 9 norm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 1 bis 600 „ N » 1 . , , , 601 „ 1100 Minna Schirach, Bahnhofstraße 16 oorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 1101 bis 1700 „ 11 , 1 „ „ „ .. 1701 ,, 2200 Bertha Wiegner, Langestratze 54 oorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 2201 bis 2800 „ 11 „ 1 „ „ „ „ 2801 u. darüber. Abgegeben wird auf jede Karte Vs Pfund Butter für 32 H. Naunhof, am 15. Juni 1917. Der Bürgermeister. Ausgabe der Mruckerkackn. Montag, den >8. Juni LSI? von vormittags KO durchgehend bis nachmittag K Uhr, findet die Ausgabe der Obstzurkertarten im hiefigen Nathaussaale statt. Insoweit der Antrag auf Zuweisung von Brotausstrich mitteln gestellt wurde, werden Obfizuckerkarten nicht aus gegeben. Anspruch aus Obstzutker haben nur die dauernd hier aufhältlichen Personen. Die Laushaltungsvorstände werden aufgefordert, entweder selbst oder durch zuverlässige Personen, die Auskunft Über die zur Laushaltung gehörigen Personen geben können, die Karten an der genannten Stelle zu entnehmen und als Ausweis die Vemeindelebeusmittelkarte vorzulegen Naunhof, am 16. Juni 1917. Der Bürgermeister. Erhebung der Ernteflächen. Zur Durchführung der Erutefläckeu Erhebung im Stadtbezirke Naunhof werden vom 18. d. M. ab Um fragen bei allen Feldbesthern und Pächtern gehalten, welche eine oder die andere Fruchtart seldmätzig angebaut haben. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Personen sind befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben die Grundstücke der zur Angabe Verpflichteten zu betreten und Messungen vorzunehmen, auch hinsichtlich der Gröhe der land wirtschaftlichen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von den Gerichts- oder Steuerbehörden einzuholen. Betriebsinhaber und Stellvertreter von Betriebsinhabern, die vorsätzlich die Angaben, zu denen fie verpflichtet find, nicht oder wissentlich unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 bestraft. Betriebsinhaber oder Stellvertreter von Betriebsinhabern, die fahrlässig die Angaben, zu denen fie verpflichtet find, nicht oder unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Geldstrafe bis zu 3000 bestraft. Naunhof, am 15. Juni 1917. Der Bürgermeister. Klippfisch Verkauf. Auf der hiesigen Freibank wird von Freitag, den, 15. d. M. an, soweit der Vorrat reicht, werktäglich von nachmittags 5 bis 7 Uhr Klipp Fisch zum Preise von 1 Mk(— Psg. das Pfund markenfrei verkauft. Naunhof, am 14. Juni 1917. Der Bürgermeister. Bekanntmachung. Nummer 10 des Verordnungsblattes vom Jahre 1917 des Ev.-luth. Landeskonsistoriums für das Königreich Sachsen ist eingegangen und liegt für die Mitglieder der Kirchgemeinde Naunhof in der Kirchenexpedition zur Einsicht aus. Naunhof, 14. Juni 1917. DaS Ev. luth. Pfarramt Naunhof. vepeinsbankstalinkofinkaunkof Kredii-Gewährung. Diskontierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Einlagen aus Sparbücher: TSgl. Verzinsung 4°/,. jähr. Kündigung 4'/,"/,. Größere Einlagen nach Vereinbarung. Fernlprrcher 44. Geschäftszeit: 9—I Uhr. Postscheckkonto: Leipzig Nr. 10783. Lie äemaskieren kick. lAm WochenschlußZ Im Januar dieses Jahres hoffte Herr Wilson auS Amerika, durch ein recht bedrohlich breitspuriges Auftreten gegen Deutschland den U-Boot-Krieg gegen England noch einmal hintertreiben zu können. Der hochbezahlte Ver treter der amerikanischen Granatenlieferanten Englands sagte sich ganz richtig, daß eine durch diesen ll-Boot-Krieg in den Bereich näherer Möglichkeit gerückte entschiedene englische Niederlage die Zahlungsfähigkeit des englischen Kunden und dadurch das amerikanische Kriegs- Profitgeschäft empfindlich schädigen würde. Herr Wilson fühlte die Verpflichtung, einer solchen Verschlechterung der Konjunktur im Interesse seiner Auftraggeber mit allen Mitteln entgegenzuarbeiten. Daher entschloß er sich, es wieder einmal mit dem nationalamerikanischen Kampf mittel des Bluffs zu versuchen. Er wandte sich mit einer pompösen Note an den Senat von Washington und tat diesem und der Welt kund und zu wissen: .... Ein Sieg würde einen Frieden bedeuten, der dem Unterlegenen aufge zwungen wird; das dem Besiegten auferlegte Gesetz des Be siegers... Nur einFriede unterGleichen würde Dauer haben ... Ich schlage mithin vor, es mögen sich die Völker einmütig die Doktrin des Präsidenten Monroe als Doktrin der Welt zu eigen machen, daß kein Volk danach streben solle, seine Regierungsform auf irgendein anderes Volk zu erstrecken ... Ich schlage vor, es mögen in Zu kunft alle Völker unterlaßen, sich in Bündnisse zu verwickeln, die sie in den Wettbewerb um die Macht hineintreiben und ihre eigenen Angelegenheiten durch Einflüsse verwirren, die von außen hineingetragen werden . . . Dies sind amerikanische Grundsätze und amerikanische Richtlinien. Für andere könnten wir nicht eintreten ..." So Herr Woodrow Wilson im Januar. Und heute? Am zehuten dieses Juni hat derselbe Herr Woodrow Wilson demselben Amerika und derselben Welt verkündet: »Der Tag ist gekommen, zu siegen oder sich zu unter werfen/ Also un Januar: „Kein Sieger und keine Be- siegten!" und im Juni: „Sieg oder Unterwerfung/ Er kläret mir, Graf Orindur, diesen Zwiespalt der Natur! Sehr einfach. Herr Wilson behauptet zwar ein „ein gleisiges" Hirn zu haben, er hat aber ganz sicher einen doppelten Seelenboden. Darum ist bei ihm der Katz manchmal ein wirklicher Katz, manch mal ist der Katz aber auch ein Kater. Wie's trefft. Im Januar aber traf es sich so, daß nach Herrn Wilsons Ermessen der Besiegte nur England sein konnte. Im Juni aber traf es sich etwas anders. Denn seither hat Herr Wilson, der im Januar oorschlug, „daß kein Volk danach streben wollte, seine Regierungsform auf irgendein anderes Volk zu erstrecken", sein Land in einen Krieg ge stürzt, der nach seinem und seiner Spießgesellen Be kenntnis unter anderem die demokratische und parla mentarische Regierungsform nach englisch-amerikanischer Schablone auch über Mitteleuropa erstrecken soll. Seitdem hat Herr Wilson, der im Januar alle Völker warnte, „sich in Bündnisse zu verwickeln, die sie in den Wettbewerb um die Macht hineintreiben" und ihre eigenen inneren Ange legenheiten durch fremde äußere Einflüße verwirren könnten seitdem hat dieser Herr Wilson sein eigenes Land in ein Bündnis verwickelt und dadurch „in den Wettbewerb um die Macht Hineingetrieben", seine inneren Angelegenheiten durch äußere Einflüße verwirrt. Seit dem hat Herr Wilson seine „amerikanischen Grund sätze" über Bord seiner Granatentransportschiffe ge worfen und gezeigt, daß er sehr wohl „für andere ein- treten" kann. AuS dem ölig triefenden Weisen vom Januar ist ein blutig triefender, zähnefletschender Läufer auf dem KriegSpfad geworden, weil Deutschland auf den Bluff vom Januar nicht hereinfiel und Herr Wilson als