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ySWWWWUWZMMWNKMWGWMMWAM?MWxMMWNWLBWWMMWMMWWWWMWMSU'WMWM-«WMKML"MM Nachrichten lürMunhos für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna re. Sachs. Landeszeitung Fernsprecher Nr. r Amtlicher Anzeiger Illustr. Sonntagsbeilage « schein! mvchciMich .r Nini: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vterleljährlich i Mark >0 Pfennige ausschließlich des Postbeslellgeldes. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene siorpuszcilc 15 Psg. Amtlicher Teil sechsgespaltene Zeile 20 Pfg. Reklomezeile 30 Psg. Beilogegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vormittags. Nr. 56. Amtliches Die Brotzuloge an Schwangere und stillende Mütter wird in Abweichung von Ziffer 3 der Bekanntmachung vom 12. April 1917 — l. 1905a — hiermit aus wöchentlich 1 Pfund Schwarzbrot und 75 g Mehl festgesetzt. Grimma, 9. Mai 1917. 1.2781' Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft: Amtshaupkmann v. Bose. Eier. l. Die Bekanntmachung des Bezirksverbandes über Merab« gäbe vom 4. April 1917 (1581 1.1 wird noch neuerer Bestimmung des Königlichen Ministeriums des Innern dahin abgeänderk, daß die Pflichtmenge an Eiern, die von jedem Legehuhn abzuliefern ist. erst vis zum iS. März 1918 erfüllt zu sein braucht. Die Menge selbst (29 Stück auf jedes Legehuhn) kann trotz mannigfacher Gesuche nicht verringert werden, da der Bezirksverband dte Eier zur Ver sorgung der Bevölkerung mangels jeder Einfuhr von auswärts unbe dingt braucht. Es kann dies um so weniger geschehen, als die Reichs- eierstelle nicht bloß mit 20 sondern mit 30 ablieferbaren Eiern auf jedes Legehuhn rechnet. kl Der Bezirksverband hat schon in seiner Bekanntmachung vom 4. April 1917 darauf hingewiesen, dotz er die Aufbewahrung von Eiern für den Winter den Kausholtungen selbst überläßt und deswegen jetzt die Möglichkeit läßt, zur teilweisen Aufbewahrung auf die Eierkarte mehr Lier zu entnehmen, als nach den Reichsbe stimmungen an sich zulässig wäre. Da z. Zi. an manchen Orken ein größerer Vorrat von Eiern verfügbar ist, wird in dieser Hinsicht weiter bestimmt, daß all« Merkartenabschnitte bis zu dem auf den 4. IO. Juni 1917 lantenden einschließlich schon jetzt ans einmal gültig sind. Daneben bleibt es bei der Bestimmung, daß aus jeden Abschnitt 1 Ei entnommen werden darf. Die Kaushaltungen werden dabei aber wieder ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diejenigen, die alle ans die Gierkarte jetzt entfallenden Gier sofort verbrauche«, nicht damit rechne« können, im Herbst und Wittler Mer zur Verfügung zu habe«, daß demnach nur dringend empfohlen werden kann, einen Teil der Mer «inznlegen. Grimma, 9. Mai 1917. 1581 bl.' Für den Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft: Amtshauptmann v. Bose. Die Reichszuckerstelle hat die Auckerverforgung bei Wohn sitz- und Ansenthaltswechsel neu geregelt. Dte Kauptbestimmungen sind folgende: Bei Wohnsitzwechsel oder Ausenlhaltswechsel von längerer Dauer als 6 Monaten erhält der Versorgungsberechtigke einen Ab meldeschein, aus den hin er am neuen Ort oersorgungsberechtigl wird. 2. Entfernt sich ein Versorgungsberechtigter für länger als einen Monat, jedoch für kürzere Zeil als 6 Monate aus dem Bezirks verband, so kann er für jeden vollen Kalendermonat der Abwesenheit gegen Rückgabe der etwa schon ausgeyändwten Zuckerkarte je eine Zuckerumlauschkarle im voraus von der Kartenausgabestelle bean spruchen, aus die er im neuen Kommunaloerband dort geltende Zucker karten erhält. Die Zuckerumtauschkarte lautet stets auf einen vollen Kalender monat. Für in die Abwesenheit fallende Teile eines Kalendermonats «bei einer Abwesenheit z. B. vom 5. Moi bis 31. Juli für die Zeit vom 5. Mai bis 31. Mai) muß der Versorgungsberechtigte den Zucker von seinem Kändler innerhalb des Bezirksoerbandes beziehen. Der Versorgungsberechtigte erhält selbstverständlich für die Zeit, für die er Umlauschkarten empfangen hat, keine Zuckerkarten von dem Bezirks- verbände seines Wohnsitzes. 3. Beträgt die Dauer der Abwesenheit weniger als einen Monat, so Hal der Persorgungsberechtigte seinen Zucker weiter bei seinem Kändler im Bezirksverbande zu beziehen und muß Vorsorge treffen, daß der Zucker und etwa während der Abwesenheit neu ausgegebene Zuckerkarten fristgemäß für ihn entnommen werden. Zuckerumtausch karten werden in diesem Falle nicht ausgehändigt. 4. Die Regelung der Zuckerversorguna der Militarpersonen auher militärischer Verpflegung, sowie der Kriegs- und Zivilgefangenen, wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Grimma, 5. Mai 1917. 2502 1.. Für den Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft: Amtshauptmann v. Bose. Die verhältnismäßig geringen Anmeldungen zum Silfsdienste lassen vermuten, daß sich eine große Anzahl Kilfsdienstpslichliae noch nichl gemeldet haben. Es wird deshalb nochmals daraus auf merksam gemacht, daß sich olle nach dem 30. Juni 1857 und vor dem 1. Januar 1870 geborenen männlichen Deutschen, soweit sie nicht mehr landsturmpflichtia sind, zum Ktlfsdienste zu melden haben, ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Beruf selbständig ausüben oder nicht oder in einem Betriebe tätig sind, der von dem Fesislellungs- ausschusse der Kriegsamtstelle als kriegswichtig anerkannt worden ist. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur diejenigen, die mindestens seil dem 1. März 1917 selbständig oder unselbständig im Kauptberufe tätig sind: 1) im Reichs-, Staats-, Gemeinde, oder Ktrchendienste, 2) in der öffentlichen Arbeiter- oder Angestelltenverstcherung, 3) als Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, 4) in der Land« oder Forstwirtschaft, 5) in der Binnenfischerei, . ; Sonntag, 13. Mai 1917. 6) im Eisenbahnbetriebe, einschließlich des Betriebs der Klein- und Straßenbahn, 7) in Berg- und Küttenbetrieben, 8) in der Pulver-, Sprengstoff-, Munition-- oder Waffen fabrik. Die Meldung hat persönlich bei der Gemeindebehörde des Wohnortes der Kilfsdienstpflichtigen zu erfolgen. Unterlassene Meldung zieht strenge Bestrafung nach sich. Grimma, 3. Mai 1917. Die Kriegswirtschaftsstelle im Bezirksverbande der Kgl. Amtshauptmannschaft. Butterverkauf. Der Verkauf für die Zeit vom 14. bis 20. Mai 1917 findet Dienstag, den ZS. Mai INI? nach den auf den Speisefettkarten gedruckten Nummern statt bei Anna Laase, Langestraße 9 vorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 1 bis 600 11 » 1 , , , » 601 „ 1100 Minna Schirach, Bahnhofstraße 18 vorm. 9 bis 11 Uhr für Karlen Nr. 1101 bis 1700 „ 11 » 1 „ „ „ 1701 „ 2200 Bertha Wiegner, Langestraße 54 vorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 2201 bis 2700 „ 11 ,, 1 „ „ ,, „ 2701 u. darüber. Abgegeben werden auf jede Karte L« Gramm Butter zum Preise von 2 M. 55 Pfg. je Pfund. Naunhof, am tS, Mai 1d47l Der Bürgermeister. Bücklinge Von heute an kommen in einer Anzahl durch Aushang gekennzeichneten Geschäften Korbbücklinge zum Verkauf. Bei der Entnahme sind die Warenbezugskarten V vorzulegen. Auf zwei Karten wird ein Bückling, auf drei Karten werden zwei Bücklinge abgegeben. Die Verbraucher find nicht auf den aus der Warenbezugs- Karte bezeichneten Ländler beschränkt. Der Verkäufer hat die Karte bei der Abgabe an der rechten oberen Ecke durch einen blauen Strich zu kennzeichnen. Naunhof, am 12. Mai 1917. Der Bürgermeister. Einschränkung des Gasverbrauchs. Infolge der Kohlenknappheit gestaltet sich die Erzeugung und Abgabe des Gases immer schwieriger. Dabei wird von der Einwohnerschaft fortwährend mehr Gas zu Kochzwecken verwendet. Wenn auch anerkannt wird, daß hierzu ein begreiflicher Grund oorliegt, so mutz andererseits auf die Gefahr hingewiesen werden, die eine übermätzige Steigerung des Gasverbrauchs nach sich ziehen würde. Die hiesige Gasanstalt war bisher in der Lage, ihre Abnehmer ohne Einschränkung zu bedienen. Es mutz aber jetzt dringend ersucht werden, mit dem Gas bei der Beleuchtung und beim Kochen äutzerst sparsam umzugehen, damit die Anstalt für den Winter genügend Kohlenvorrat behält. Wenn diese Ermahnung nicht den gewünschten Erfolg zeigt, müßte zu durchgreifenden Maßnahmen geschritten werden. Naunhof, am 8. Mai 1917. Der Bürgermeister. Gtratzenreinigung. Nach den Vorschriften der hiesigen Straßenpolizetordnuvg hat jeder Grundstücksbesitzer oder sein Stellvertreter die auf der Straße und dem Fußwege vor seinem Grundstück sich bildenden Rafenteile jährlich mindestens einmal gründlich beseitigen z« lassen. Diese Pflicht auf Reinhaltung erstreckt sich auf die gesamte Breite der Straße, in den durch zwei Grund stücksreihen eingeschlossenen Straßen aber bis aus die Lälfte der Straße in der ganzen Länge des Grundstücks, also auch auf die Schnittgerinne. Die hiesigen Lausbesttzer oder deren Stellvertreter werden deshalb hierdurch veranlaßt, die Straßen und Fußwege noch vor Pfingsten in der vorgenannten Weise zu reinigen. Naunhof, am 12. Mai 1917. Der Bürgermeister. 28 Jahrgang. Oeffentliche Impfungen. Die diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfungen sollen Dienstag, den 15. Mai 1917, nachmittags S Uhr im Rathaussaale vorgenommen werden. Zur Impfung vorzustellen sind die Kinder die 1 .) in Naunhof im Jahre 19l6 geboren sind, 2 .) nach Ausweis der Impflisten der vorhergegangenen Jahre der Impfpflicht nicht Genüge geleistet und 3 .) im vorigen oder laufenden Jahre in Naunhof zuge zogen sind und ihrer Impspflicht noch nicht genügt haben. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder solcher Kinder werden hierdurch aufgefordert, diese mit reingewaschenem Körper und reinlich gekleidet zu dem anberaumken Termin und zur Vornahme der Impfung zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliches Zeugnis im Impftermine nachzuweisen, bez. um die Befreiung beim Vorzeigen der Kinder im Impftermine nachzusuchen. Eine Woche nach der Impfung, also Dienstag, den 2S. Mai 1917, nachmittags S Uhr find die geimpften Kinder im Jmpfraume zur Nachschau vorzustellen. Eltern, Pfiegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz der gegen wärtigen Aufforderung der Impfung oder dem ihr folgenden Nachschautermtne entzogen geblieben find, werden auf Grund von 8 14 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 mit Geld strafe bis ztt 59 Mk. oder mit Haft bis zu » Tage« bestraft. Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen werden Eltern, Pfiegeeltern und Vormünder mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. bedroht, die den Impfbefreiungsnachweis für ihre Kinder, Pfleglinge und Mündel zu führen und innerhalb der vorge- geschriebenen Zeit vorzulegen, unterlassen. Zar Verhütung der Uebertragung ansteckender Krank heiten wird bestimmt, daß aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Maser«, Diphtheritis, Cro«p, Keuchhusten, Fleck typhus, roseuarttge Entzündungen oder die natür lichen Pocke« herrschen, die Impflinge nicht zu dem allge meinen Impftermine gebracht werden dürfen. Naunhof, am 5. Mai 1917. Der Bürgermeister. veremsbank Daunksfia »aankof Kredil-Gewährung. Diskontierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Einlagen auf Sparbücher: Tägl. Verzinsung 4°/,. ', jähr. Kündigung 4'Größere Einlagen nach Vereinbarung. Fernsprecher 44. Veschaslszei!: 9—I Uhr. Postscheckkonto: Leipzig Ar. 10785. „Mr lallen nickt locker." fAm WochenschlußZ Die Rede des Staatssekretärs v. Capelle in der Vollversammlung des deutschen Reichstags am 9. Mai bat ein weithin leuchtendes Siegel gedrückt auf die Tatsachen und Erfolge unseres uneingeschränkten U-Bootkrieges, auf die Gewißheit weiteren Aufstiegs auf diesem Kampffelde, auf unseren Beruf und unsere Berufung zu einem wirk lichen und vollen Siege. „Wir halten durch; wir lassen nicht locker, bis wir es geschafft haben" —, so sprach Herr v. Capelle namens der deutschen Marine. Er schilderte, wie wir immer mehr, immer neuere und bessere U-Boote bauen, wie alle not wendigen Baustoffe vorhanden sind und wie unsere See offiziere, Matrosen und Heizer sich stürmisch drängen zum Dienst für dasjenige Kampfmittel, das dem hochmütigen England dereinst den Genickfang geben wird. Er sah auch die Möglichkeit voraus, daß die englische Schlachtflotte, von der Not gedrängt, von der Stim mung des eigenen Landes herausgefordert, zuletzt aus ihrem Winterschlaf auf den Orkney-Inseln erwachen und sich in die Bresche der Insel-Verteidigung werfen werde. Aber auch in dieser Beziehung atmeten die Worte des Staatssekretärs o. Capelle Ruhe und Gewißheit: »Mögen sie nur kommen! Mögen sie den Versuch wagen! Sie werden auf Granit beißen!" Betrachten wir mittlerweile noch einmal die letzten Monatsziffern unseres U-BootkriegeS! Im Januar waren eS 480 000 Lo., im Februar 781 KOO, im Mär- 886000 To. r und im April schon mehr als eine Million. Der bayerische Zentrumsabgeordnete bat vielleicht um ein weniaeS -u hoch gegriffen, als er in