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"77777'^ 77 77 77 " 7 ' 7 7 777"7-"^77- 7 7 ^ 77 7' 7777 ^7 7 777 7. ' 77 7 . '777777 / 7. ^»777777 " // 7 7777777777 7 . 7 7'77-7 77 7'77 777'77-77«77 77,7. 777777 ^ 7 77777- 77 7 -77 7- 7 7 7. , 7 77 77^ 7 Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sachs.Landeszeitung SLustr. Sonntagsbeilage >Ä Fernsprecher Nr. 2 für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt,Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljährlich I Mark 50 Pfennige ausschließlich des Postbeslellgeldes. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 12 Pfg. An erster Stelle und für außerhalb der Amtshauptm. Grimma 15 Pfg. Reklamezeile 30 Pfg. Bei Wiederholung Ermäßigung. Beilagegebühren nach Übereinkunft. Anzeigen-Annahme bis vorm. 10Uhr. Nr. 32. Amtliches. Kriegsamtstelle Leipzig. Die Geschäftsräume des Vorsitzenden deS Schlich« tungsausschnsseS und Einberufungsausschusses in Leipzig (Major Bachstein) befinden sich von Montag, den 19. 3. ab in der Eikenacherstr. Nr. 7, I. Stock, Fern sprecher Nr. 1648. Auskunfterteilung Wochentags (außer Mittwochs) von 9 bis ^z1 Uhr vorm. Zur Durchführung der Bekanntmachung des stellv. General kommandos XIX, (2. K. S) Armeekorps, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitzschutzaniagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermenaen, einschließlich kupferner Dachrinnen. Ab- sallrohre, Fenster- und Gesimsabdeckungen, sowie einschließlich der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platinkeile vom 9. März 1917, Nr. M. 200 1. 17. K. R. A., die in allen Stadl- und Landgemeinden an geschlagen ist, wird folgendes bestimmt: hinsichtlich der Gegenstände, die von der Beschlagnahme be- troffen werden, wird auf 8 2 der Bekanntmachung des stellv. General kommandos vom 9. März 19l7 verwiesen. 2. Von der Beschlagnahme ausgenommen sind alle in Punkt 1 bestimmlen Kuvlermenqen, welche sich befinden: a) in Anlagen, deren Herstellung oder Anbringung vor dem Jahre 1850 erfolgt ist, b) an physikalischen und dergleichen Instituten, bei denen wegen der magnetischen Störungen Eisen für den Bau überhaupt ansgeschaltet und Kupfer verwendet wurde: c) an Leuchktürmen. 3. Die Enteignung erfolgt durch Zustellung von Enteignungsan ordnungen feiten des Bezirksverbandes. Mit dem Zugänge der Enk eignungsanordnung geht das Eigentum an den betroffenen Kupfer- und Platinmengen auf den Reichsmilstärfiskus über. Die Abnahme der Kupfer- und Platinmengen ist zwar vorzubereiten, sie hak aber nichk vor Eingang der Enteignungsanordnung bei dem Betroffenen zu beginnen. 4. Die Ablieferung hak binnen der in der Enkeignungsanordnung bestimmten Frist bei den in sämtlichen Städten des Bezirks und in der Gemeinde Borsdorf errichteten Sammelstellen zu erfolgen. Der Ablieferer hat bei der Ablieferung die genaue Adresse des Eigentümers der abgelieferten Kupfer- oder Platinmengen anzugeben. Die Ab lieferung erfolgt gegen Aushändigung eines Anerkenntniskchelnes, wenn sich der Ablieferer mit den Uebernahmepreisen sH 8 der Bekannt machung des stellv. Generalkommandos vom 9. März 1917) einver standen erklärt. Auf Grund des Anerkennknisschelns wird der darin festgesetzte Betrag alsbald ausgezahlt, es sei denn, daß über die Person des Berechtigten Zweifel bestehen. Ergibt das Grundbuch, daß das Grundstück mit Rechten Dritter belastet ist, so darf die Auszahlung nur mit deren Zustimmung, andernfalls nur zur Wiederherstellung des Daches und nur nach Verhältnis des Fortschreitens der neuen Eindeckung erfolgen. Durch die Annahme des Anerkenntnisscheins oder der Zahlung gilt das Einverständnis mit dem festgesetzten Uebernahmepreise als bindend ausgesprochen. Falls der Ablieferer sich mit dem festgesetzten Uebernahmepreise nicht zufrieden geben will, hat er dies bet der Ab- lieferung ausdrücklich zu erklären. Es wird dann ein Uebernahme- preis nach 8 8 der Bekannlmachung des stellv. Generalkommandos vom 9. März 1917 berechnet werden; hierfür sind Rechnungsbelege beizubringen. Erklärt der Ablieferer sich hiermit nickt einverstanden, so wird ihm an Stelle des Anerkennknisschelns eine Quittung ausge- händlgk. In diesem Falle ist der Antrag auf endgültige Festsetzung des Uebernahmepreises von dem Betroffenen unmittelbar an das Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft, Berlin IV 10, Vlktorlastraße 34, zu richten. In dem Anträge ist anzugeben, wann und von wem die Kupfer- und Platinmengen abgeliefert worden sind und von wem die Abnahme ausgeführt wurde. Ferner sind nach Möglichkeit Recknunqsbelege, Zeichnungen oder Photographien beizufügen. Durch die Inanspruchnahme des Reichsschiedsgerichts erleidet die Ablieferung keinen Aufschub. Denjenigen Personen, die sich nachträglich mit dem Uebernahmepreise einverstanden erklären, wird die Quittung gegen einen Anerkenntnisschein umgetauscht. Der anerkannte Betrag wird ausgezahlt. 5. Wer die übereigneten Kuofermengen nicht innerhalb der in der Enkeignungsanordnung vorgesiyriebenen Zeit abgeliefert hak, macht sich strasdar. Außerdem erfolgt als Vollstreckungsmatzregel die zwangsweise Abholung der ablieferungspflichtlgen Gegenstände auf Kosten des Besitzers. Die Verpflichtung des Besitzers zum Entfernen der Kupfer» und Platinmengen von den Bauwerken besteht auch für die zwangs weise abzuholenden Kupfer- und Platinmengen. Die von der zwangsweisen Einziehung Betroffenen erhalten ebenfalls Anerkennk- nisscheine bei Annahme der Uebernahmepreise oder Quittungen bei beabsichtigter Inanspruchnahme des Reichsschiedsgerichts ausgehändigt. Die Kosten der Zwangsvollstreckung werden von der zur Auszahlung kommenden Summe jin Abzug gebracht, bezw. auf der Quittung vermerkt. 6. Nach 8 lO der Bekanntmachung des stellv. Generalkomman dos vom 9. März 19l7, Nr. N. 200/1. 17. N. ft. ä., sind die durch die Beschlagnahme Betroffenen, denen eine Enteignungsanordnung bis zum 30. Juni I9l7 nicht zugegangen ist, zur Meldung der vor handenen, in 8 2 der genannten Bekanntmachung aufgeführten Kupfer- und Platinmengen verpflichtet unbeschadet aller bereits früher erstatteten Meldungen. lieber die Meldepflicht werden später noch Bestimmungen ge troffen werden. Grimma, 12. März 1917. L II 537. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amlshauptmann v. Bose. Sonntag, den 18. März 1917. Nene Bezugsscheine für Web-, Wirk-, Strick- u. Schuhwaren. An Stelle der bisherigen Bezugsscheinrwrdrucke L treten vom 1. April 1917 ab neue Vordrucke; die alten Bezugsscheine ver lieren, auch wenn sie behördlich adgestempelt sind, mit diesem Tage ihre Gültigkeit. Die neuen Bezugsscheine dürfen nur innerhalb eines Monats vom Tage der Ausstellung ad verwendet werden. Ihre Ausfüllung hat unter genauer Beachtung der Vordrucke und der darauf befindlichen Anweisungen zu erfolgen. Andernfalls sind die Gewerbetreibenden bei Strafe zu ihrer Zurückweisung verpflichtet, sofern sie nicht schon von den Ausfertigungsstellen zurückgewiesen worden sind. Jede mißbräuchliche Verwendung des Bezugsscheins insbe sondere seine Uebertragung wird mit Gefängnis dis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 15000 Mk. bestraft. Geschäftsinhaber haben nach Befinden Schließung der Betriebe zu gewärtigen. Grimma, 11. März 1917. Sekt. 106. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Butter-Verkauf. Die Butler für die Zeit vom 19. bis 25. März 1917 wird Montag, de« IS. März LSI7 bei Minna Schirach, Bahnhofstraße 18, Anna Haase, Langestraße 9, Bertha Wiegner, Langestraße 54 verkauft. Abgegeben werden auf jede Speifefettkarte 50 § Butter oder 50 g ausländisches Schweineschmalz. Es können in der Regel ein Teil Butter und zwei Teile Schmalz abgegeben werden 1 Pfund Butter kostet 2 M. 55 Pfg. und 1 Pfund Schweineschmalz 4 M. Naunhof, am 17. März 1917. Der Bürgermeister. Veeeinsbanft Daunkofin kaunßof Kredit-Gewährung. Diskonlierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Einlagen auf Sparbücher: Tkgl. Verzinsung 4 V, jühr. Kündigung 4 Größere Einlagen nach Vereinbarung. Fernspr<ch<r <4. DcschSskzeN: 9—1 Uhr. Postscheckkonto: Leipzig Dr. 10783. Oie Uten reiten schnell! lAm WochenfchlußZ .Gerichtstag halten 1* Eine so stürmisch dramatische Entwicklung hat wohl selbst der beste Kenner der russischen Geschichte unter uns nicht der „Revolution der Bourgeoisie" zugetraut, wie mir sie jetzt binnen drei Tagen erlebt haben. Schließung von Reichsrat und Duma, Bildung eines Wohlfahrts ausschusses der parlamentarischen Gewalt unter dem Duma präsidenten und Kammerherrn Rodzianko (mit dem sozial demokratischen Parteiführer Tscheidfe als Vizepräsidenten neben sich), Reife des englischen, französischen und itali enischen Botschafters von St. Petersburg in das militärische Hauptquartier des Zaren, Meldung von der Gefangennahme des ganzen Mimsteckabinetts — und darauf sofort die Abdankung des Zaren Nikolaus, dem seine mystischen Ratgeber, dem der Priester Johann von Kronstadt und der heilig-unheilige Rasputin „durch Gottes Ratschluß" ge nommen sind, der „zufällig" gerade den englisch gesinnten General Alexejew, seinen alten Generalstabschef aus den Sturmtagen der Massen Brussilows, bei sich im Lager hat, dem weder die Kaiserin-Mutter Maria Feodorowna noch die Gattin, die beklagenswerte, weiland schönheit berühmte Prinzessin Alix von Hessen, mehr zu raten wissen. Von Gott und aller Welt sieht sich der eigensinnige Schwächling unter der Mütze des Monomachos verlassen. Da willigt er ein in die Vorschläge, die ihm der englische Botschafter unmittelbar oder mittelbar sicher gemacht hat. Er dankt ab Das ist kein Ende für einen echten Zaren. Das ist ein vernichtender Gerichtstag für Unzulänglichkeit an einer Stelle, wo starke Manner stehen müssen. Gerichtstag ist es aber auch für die ganzen letzten 25 Jahre russischer Politik. Nikolais Vater und starkgemuter Vorgänger Alexander III. hatte sich einst gegen den deutschen Nachbarn unter den Klängen der Marseillaise mit der französischen Republik verbündet; der schwache SohnNikolaus ließ im Jahre 1908inReoal die deutschfeindliche Verbindung mit Eduard VII. von England folgen. König Eduard VII. und der der zeitige britische Botschafter Buchanan sind die Toten gräber der Herrschaft des Zaren Nikolaus und oiebeicht des russischen Reiches, wie es bisher bestand und groß geworden war. Der „Friedeusmacher" vom Haag wurde unter der Listpolitik Englands die an Drähten gezogene Puppe, deren schwache Hände mechanisch den Weltkrieg entfesselten und das eigene und das russische Unglück schufen. Einst wird diese Wahrheit blitzartig auch durch breitere Massen des. russischen Volkes zucken. Dann kommt vielleicht eine NemesiS. -Gerichtstag batten!" 28. Jahrgang. Die Kadetten, d. h. also die Linksliberalen des russischen Parlaments, die jetzt nach den Zügeln der Re gierung gegriffen haben, sind ja uur die Erkorenen und Beauftragten der englischen Politik. Sasonow Botschafter in London und Miljukow, der wüste Kriegsredner, Minister des Auswärtigen in St. Petersburg — die englischen Fäden laufen deutlich durch das Gewebe dieser neuesten russischen Revolution. Im regierenden Wohlfahrtsausschuß sind alle Duma- Parteien vertreten, außer der Rechten und außer den Natio nalisten. Im neugebildeten Ministerium fehlt indessen die Sozialdemokratie, da der Abgeordnete Kerenski ein Vertreter der Partei der „Mühseligen", der kleinen Leute (fälschlich meist: Arbeiterpartei genannt) ist. Das neue Ministerium ist bekanntlich unter englischem Einfluß entflammt für Fortsetzung des Krieges; die Sozialdemokratie dagegen wünscht mehr und mehr den Frieden; vor allem die Tausende von verhafteten Sozialisten und Sozial-Revolutionären, die jetzt unter der neuen Freiheit zurückkehren werden aus den Gefängnissen, aus Schlüsselburg, aus Sibirien, werden sehr bald ungestüm ein Ende des Kriegssckreckens verlangen, zumal, wenn auch die Bemühungen der neuen Kräfte das Verkehrs- und Hunger-Chaos des innerlich durcheinander gestürztm Reiches nicht werden schnell und spürbar entwirren können. Dann wird Kampf zwischen der bürgerlichen und der sozialistischen Linken beginnen. Im Hinter gründe aber lauert die Rechte, die an das Ende des „alten heiligen Rußlands" bei Entthronung des Selbst- herrschertums, bei Parlamentarisierung des nur durch Krieg und Gewalt zusammengebrachten Riesenreiches glaubt. Und wie denkt das Heer- Unsere österreichischen und ungarischen Verbündeten sollen vor drei Tagen an der russischen Front durch ge waltiges Hochrufen aus dem Gleichmaß des Schützen grabendienstes aufgestört worden sein — so, meint man, grüße das Heer die Gefangennahme Les alten Ministeriums, Lie Absetzung der alten Beamtenherrschaft, die Einsetzung eines parlamentarischen Wohlfahrtsausschusses. Abwarten! Allerdings haben in den meisten großen Städten des Landes die Besatzungen bisher mit über raschender Schnelligkeit und Bereitwilligkeit der neuen Ge waltsamkeit und Gewalt zugestimmt. Aber Rückschläge sind auch hier wahrscheinlich. Zu tief ist in den dumpsen Gefühlen der russischen Masse die religiöse Anhänglichkeit an den Zaren, das Haupt der Kirche verankert. Schleicht erst einmal der Veracht durch das Land, daß „Väterchen" das Opfer der Briten, des Auslandes, geworden sei, so kann wieder ein blutiger Gerichtstag aus ganz anderer Richtung kommen. Stürmer und Protopopow, des Zaren letzte politische Freunde, sollen ermordet sein. Der junge kränk liche Zarewitsch Alexei ist als künftiger Zar einstweilen belassen worden; der um zehn Jahre jüngere Bruder des bisherigen Zaren, der Großfürst Michael Alexandro- witsch ward einstweilen Regent, obwohl er ehedem wegen Schwindsucht und wegen seiner Verheiratung mit Frau v. Wulfert, der Gattin eines Kameraden von den Kürassieren, als nicht thronfolge-berechtigt galt, und lange Zeit verbannt war. Und Großfürst Nikolai Nikolajewitsch, der „ Pronietheus", der an die Felsen des Kaukasus geschmiedet ward, nachdem er Millionen von Zaren-Soldaten an die Schlachtbank geführt hatte, wird er sich bescheiden und von ferne still zusehen? Tausend Fragen — hunderttausend Antworten! Ein Gerichtstag ist angebrochen; aber zu Ende ist er noch nicht. Die Spitzen hat er bisher ergriffen. Aus den gärenden Gründen der Tiefe wird der Widerhall kommen Politische Kunälwau. Veutlcdes 4- Die Hauptverwaltung der Darlehnskassen hat für die weitere Dauer des Krieges den Vorzugszinssatz für alle Kriegsanleihedarlehen, die innerhalb der für die ein zelnen Anleihen bestimmten Fristen entnommen sind oder entnommen werden, mit Wirkung vom 1. April 1S17 ab von 5V. auf 5V,°/o herabgesetzt. Ofterrelckr-ktn garn. x Mit warmen Worten wird der Besuch des deutschen Reichskanzlers von der Wiener Presse begrüßt. Der Kanzler traf in der österreichischen Hauptstadt am Freitag um 8 Uhr früh ein, um Lem Kaiser seine Aufwartung zu machen und dem Minister des Nutzern Grafen Czernin und dem Ministerpräsidenten Grafen Clam-Martinic einen Gegenbesuch abzustatten. Die Blätter betonen die treue Waffenbrüderschaft zwischen den beiden Reichen und feiern in dem Reichskanzler die Verkörperung des großen Bünd- uisgedankens, an dessen Entwickelung und Tatwerdung er so hervorragenden Anteil habe. Am Abend trat der Reichs kanzler Lie Rückreise nach Berlin an. 8 Zwecken. x Wie auS Stockholm mitgeteilt wird, ist ein russisch- schwedisches Handelsabkommen getroffen worden. Schwe den erhält danach 40 000 Sack Kaffee, Lie zurzeit Mr russische Rechnung in Schweden lagern, und gibt die Er-